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  • Master Studierende der Hochschule Reutlingen entwickeln digitale Inbox für Patentanwälte

    Master Studierende der Hochschule Reutlingen entwickeln digitale Inbox für Patentanwälte

    Softwareunternehmen noventive will Erkenntnisse für die Entwicklung nutzen / Studierende des Projekts der Wirtschaftsinformatik begeistert: „Masterprojekt war die größte Lernkurve meines Studiums.“

    BildPraxisnah, an den digitalen Herausforderungen und Ansprüchen der Unternehmen orientiert, dazu noch kreativ und zukunftsorientiert. So wünschen sich viele Studierende ihr Studium, damit sie später fit für den Job oder auch die Forschung sind. An der Fakultät Informatik der Hochschule Reutlingen werden diese Wünsche im Studium ernst genommen und auch praktisch umgesetzt. In der Wirtschaftsinformatik etwa gibt es spezielle Masterprojekte, die sich mit den Herausforderungen in der realen Unternehmenswelt befassen, wie etwa Samil Gencaslan, Dominik Stach, Dion Hoxha und Fabienne Bammert. Die vier Master Studierenden der Wirtschaftsinformatik entwickelten in Zusammenarbeit mit dem Softwareunternehmen noventive eine Digital Inbox mit der nicht nur die eingehenden digitalen Dokumente automatisch den jeweiligen Fällen zugeordnet werden, sondern auch die normale Briefpost digital archiviert wird.

    Ein Prozess der in Patentanwaltskanzleien bisher oft manuell durchgeführt wird. Eingehende Briefe und Dokumente werden entweder in normalen Ordnern abgelegt oder gescannt und dann in einen von den Mitarbeitern gewählten digitalen Ordner abgelegt. Gleiches gilt für den Schriftverkehr und die Dokumente die per Mail oder auf einem anderen digitalen Weg die Patentanwaltskanzlei erreichen. Auch sie müssen manuell in den entsprechenden Ordnern abgelegt werden.

    Um diesen manuellen Prozess zu vereinfachen und komplett zu digitalisieren, entwickelten die vier WI-Masterstudierenden in ihrem Masterprojekt in Zusammenarbeit mit dem Softwareanbieter noventive eine spezielle digitale Inbox. Sie analysiert die digital eingehenden Dokumente und Briefe etwa nach Kennziffern, Bearbeitungsnummer oder Namen. Die von den Studierenden entwickelten Software der digitalen Inbox sortiert sie dann in die entsprechenden digitalen Ordner der jeweiligen Fälle. Die implementierte Optical Character Recognition analysiert dabei auch schreibgeschützte Dokumente.

    Doch das Ganze klingt einfacher als es ist, so Dion Hoxha vom Projektteam. „Das Problem ist, dass es bei der Patentierung oft unterschiedliche Vorgänge mit wechselnden Bearbeitungsnummern gibt oder sich die Ansprechpartner ändern. Dann reicht eine reine Analyse der Bearbeitungsnummer oder Namen nicht mehr aus. Man braucht dann so etwas wie eine künstliche Intelligenz, die den Text inhaltlich analysiert und aus dem Zusammenhang verschiedener Faktoren erkennt, zu welchem Patent das Dokument gehört.“

    Um dieses umzusetzen griffen die Studierenden für ihre Software auf den Google BERT Algorithmus und passten diesen auf ihren Anwendungsfall an. Dafür erhielten die Studierenden von der Softwarefirma drei Aktenordner mit realen Fällen aus der Patentanmeldung und weiteres Material um den Algorithmus zu optimieren. Am Ende konnte die Software der digitalen Inbox 90 Prozent aller Dokumente zweifelfrei einem Patentantrag zuordnen.

    Auch wenn es sich bei der Arbeit der Studierenden um eine Machbarkeitsstudie handelt, landen die Ergebnisse nicht im Papierkorb, so Maximilian Kolb von dem Softwareunternehmen noventive. „Wir haben die Ergebnisse aus dem Projekt genutzt, um das Konzept und den Funktionsumfang mit Testkunden zu erproben und zu validieren und konnten daraus die Basis für die digitale Inbox festlegen, die wir jetzt mit einem Team umsetzen. Dafür sind wir auf der Suche nach motivierten Softwareentwicklern (insb. Java, Python und Angular), die Lust darauf haben mit uns eine komplette Branche zu digitalisieren. „

    Dass das Unternehmen die von den Studierenden entwickelte Software weiter nutzen will, freut auch die Studierenden des Projekts, wie Fabienne Bammert die mit den anderen drei Studenten ein ganzes Jahr an der Inbox geforscht hat. „Es ist schon ein Unterschied ob man Ideen für ein echtes reales Projekt entwickelt oder ob man nur etwas an der Hochschule quasi theoretisch entwickelt das dann ungenutzt bleibt. Etwas Reales zu entwickeln macht einfach mehr Sinn und motiviert deutlich mehr.“

    Einschätzungen die Prof. Dr. Martin Schmollinger vom Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik gerne hört. Er betreute das Projekt der Studierenden. Gerade die Praxisanwendung ist ihm besonders wichtig und so knüpft er Kontakte zu ehemaligen Studierenden mit denen er dann zusammenarbeitet. Maximilian Kolb etwa hat selbst an der Fakultät Informatik den Studiengang Wirtschaftsinformatik studiert und war daher gerne bereit, ein Projekt mit Studierenden umzusetzen. „Das hat mir auch selbst Spaß gemacht, wieder mit der Wirtschaftsinformatik und Herrn Schmollinger zusammen zu arbeiten. Das Studenten-Team hat zudem aus meiner Sicht eine außerordentlich gute Arbeit abgeliefert. Sie haben sich nicht nur schnell in die komplett unbekannte fachliche Domäne eingearbeitet, sondern mussten sich während dem Projekt auch diverse neue technische Skills aneignen (ML-Algorithmen, Webservice Entwicklung, CI/CD, etc.).“

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Hochschule Reutlingen
    Herr Siewe-Reinke Alfred
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    Deutschland

    fon ..: 07121 271 4052
    web ..: http://www.inf.reutlingen-university.de
    email : alfred.siewe-reinke@reutlingen-university.de

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  • Neue Webseite zur Premium Anwaltssoftware LawFirm® ist online: www.kanzleirechner.de

    Neue Webseite zur Premium Anwaltssoftware LawFirm® ist online: www.kanzleirechner.de

    Neu gestaltet, inhaltlich neu erstellt und übersichtlich strukturiert begrüßt die neue Webseite den Besucher. Die umfassenden Nutzungsmöglichkeiten der Kanzleisoftware LawFirm® können mit Videos und vielen Hinweisen nun besonders einfach erlebt werden.

    (Frechen, 31.10.2019) LawFirm® Internet-Relaunch mit aktuellen Inhalten und in moderner Gestaltung

    Modernisiert und aufgeräumt werden viele nützliche Informationen – sowohl für Interessenten als auch für Benutzer der Anwaltssoftware LawFirm® – auf der neuen Webseite unter https://www.kanzleirechner.de präsentiert. Während die Unterstützung der Arbeit in allen täglichen Bereichen der Kanzleiarbeit im Menüpunkt „Lösungen“ vorgestellt wird, finden sich im Menü „Innovationen“ innovative Nutzungsmöglichkeiten wie z.B. das ortsunabhängige, mobile Arbeiten und die elektronische Aufgabenverwaltung sowie deren Verknüpfungen mit den digitalen Akten.

    Auch technisch ist die Webseite nun auf dem neuesten Stand. Durch die sog. „responsive“ Oberfläche passen sich die Inhalte flexibel an das Anzeigegerät an. So wird – wie schon seit Jahren mit der Kanzleisoftware LawFirm® – auch der benutzerfreundliche Zugriff mit Mobilgeräten wie Notebooks, Tablets oder Smartphones kompromisslos unterstützt.

    „Die neue Webseite sollten Sie nicht verpassen“, erklärt der Geschäftsführer RA Dieter M. Nauroth. „Dort finden auch langjährige Anwender viele Hinweise und kurze Erklärungen zu LawFirm®-Funktionen, die sie bisher vielleicht noch nicht wahrgenommen oder genutzt haben. Wir wünschen eine interessante Lektüre“

    Übrigens:

    Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Anwaltspostfach (beA) und der Alternative „Governikus Communicator“ (vgl. https://www.kanzleirechner.de/gerichtspost/ ) wird in einer kostenlosen PDF-Broschüre mit umfassenden Hintergrund-Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen im Detail erklärt. Die Broschüre finden Sie im Download-Bereich der Webseite (im Menü „Service“).

    (Stichworte:
    Anwaltssoftware, Kanzleisoftware, Anwaltsprogramm, Kanzleiprogramm, Kanzlei, Rechtsanwalt, Anwalt, Software, Programm, LawFirm, Anwaltspostfach, beA, Governikus, ERV, Rechtsverkehr, Rechtsabteilung, Inkasso, Angebot, effizient, Einstieg, Umstieg, Abrechnung, RVG, Gebühren, Zeiterfassung, mobil, Tablet, Smartphone, Controlling, Auswertungen, Statistiken, Wirtschaftlichkeit, elektronische Akte, elektronische Kanzleiarbeit, Digitalisierung)

    Die kanzleirechner.de GmbH ist Hersteller der Premium-Anwaltssoftware LawFirm®. LawFirm® ist ein All-Inclusive Komplettsystem für Kanzleien, Rechtsabteilungen sowie Inkasso-Unternehmen und -Abteilungen mit vollständigen Funktionen (Adressen-, Aktenverwaltung, Beitreibung, RVG/Zeithonorar Abrechnung, Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) mit dem Anwaltspostfach beA und Governikus Communicator, Korrespondenz-Erstellung, Controlling, umfassende Statistiken, u.V.m.), mit modernsten Verfahren: Elektronische Akte, Dokumenten-Workflows, mobile und standortunabhängige voll elektronische Kanzleiarbeit, auch mit Tablet und Smartphone, sowie schnellem und effektivem Support etc.

    Weitere Informationen und kostenlose & unverbindliche Testsystem-Bestellung:
    https://www.kanzleirechner.de

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  • Bewertungsportal „Yelp“ muss alle Rezensionen in Gesamtbewertung einfließen lassen

    Das OLG München hat neue Leitlinien für die rechtliche Behandlung von Rezensionen aufgestellt. Dies dürfte in Zukunft insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant werden.

    OLG München urteilt positiv über Klage einer Fitnessstudio-Betreiberin

    Das Oberlandesgericht München hat mit Urteilen vom 13.11.2018 (Az.: 18 U 1280/16) den Klagen einer Fitnessstudio-Betreiberin stattgegeben. Diese hatte sich dagegen gewehrt, dass die von ihr betriebenen Studios beim Bewertungsportal „Yelp“ nur eine Gesamtwertung von zwei bis drei von fünf möglichen Sternen erhalten hatte. Tatsächlich hatten einige Kunden eine Bewertung von fünf Sternen abgegeben und äußerst positive Kommentare hinterlassen („Besser geht’s nicht“). In die Gesamtbewertung rechnete Yelp jedoch ausschließlich solche Rezensionen ein, die als „empfohlen“ gekennzeichnet worden waren und schließt damit bis zu 95 % aller abgegebenen Rezensionen aus der Gesamtbewertung aus. Das Prädikat „empfohlen“ kommt Rezensionen von Nutzern zugute, die auf dem Portal mit anderen Nutzern vernetzt sind und/oder bereits viele Bewertungen abgegeben haben. Nach den Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist die unterschiedliche Gewichtung der Rezensionen nicht zulässig, weil sie das Gesamtbild verzerrt. Die Gesamtbewertung sei damit nicht Tatsachenbehauptung, sondern Meinungsäußerung.

    Neben der Unterlassung bzw. Richtigstellung kann die Klägerin nun außerdem Schadensersatz verlangen.

    Gericht stellt Leitlinien auf

    Die Urteile stärken die Position von Unternehmen, die sich mit Bewertungen ihres Geschäftsangebots im Internet auseinandersetzen müssen. Es ist als erfreulich zu bewerten, dass das Gericht gewisse Leitlinien für die Behandlung von Rezensionen aufstellt.

    Unserer Erfahrung nach haben viele Unternehmen unter – teils anonym abgegebenen Bewertungen – zu leiden, während die rechtlichen Möglichkeiten, sich hiergegen zur Wehr zu setzen bislang begrenzt sind. Das liegt insbesondere daran, dass sich Bewertungsportale häufig auf die Meinungsfreiheit (ihrer Nutzer) berufen und eine Korrektur von offensichtlich unzutreffenden Äußerungen ablehnen.

    Revision zum BGH zugelassen

    Interessant wird sein, ob das Urteil auch in der Revision zum Bundesgerichtshof – die vom Oberlandesgericht zugelassen wurde – standhält. Denn nicht nur Yelp gewichtet Kundenrezensionen je nach Nutzer-Status unterschiedlich, sondern auch zahlreiche andere Bewertungsportale. Allen voran dürfte Google Maps zu nennen sein, deren Rezensionsmodell Bewertungen von Stamm-Nutzern und insbesondere „Local Guides“ bevorzugt.

    Haben Sie Probleme mit ungerechtfertigten Kundenbewertungen oder mit einem Bewertungsportal? Die Kanzlei Jansen & Jansen Rechtsanwälte mit Sitz in Köln bietet höchstes Know-how im „Kampf“ gegen schlechte Bewertungen. Wir haben bereits zahlreiche Klageverfahren zur Entfernung oder Richtigstellung von Bewertungen geführt und teilen unsere Erfahrung gerne mit Ihnen.

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    Jansen & Jansen Rechtsanwälte
    Frau Carina Jansen
    Am Gleisdreieck 1
    50823 Köln
    Deutschland

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