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  • VPN: Anonym und sicher durchs Netz

    ARAG Experten informieren über das virtuelle private Netzwerk

    Online Filme streamen, online netzwerkeln, online shoppen, online arbeiten – durch die Corona-Pandemie bewegen wir uns vermehrt im Internet; oft ungeschützt von Zuhause aus. Für Cyberkriminelle ein wahres Paradies. Sie greifen Daten ab, spähen aus, erpressen und legen lahm. Und das mit offenbar großem Erfolg, denn die Straftaten im Bereich Cybercrime steigen kontinuierlich. 108.000 Delikte registrierte das Bundeskriminalamt in seinem Bundeslagebild Cybercrime 2020 und damit einen Anstieg um knapp acht Prozent. Wie surft man angesichts dieser wachsenden Gefahr und gleichzeitig immer professioneller agierender Täter also am sichersten durchs Netz? Eine Möglichkeit ist VPN. Was es damit auf sich hat, wissen die ARAG Experten.

    VPN – so funktioniert’s
    VPN oder auch virtual private network (deutsch: virtuelles privates Netzwerk) fungiert als sichere Verbindung zwischen Endgerät und dem Internet. Dabei wird die IP-Adresse des eigenen Rechners verschleiert und der gesamte Datenverkehr durch einen verschlüsselten Tunnel geleitet. Für Außenstehende ist der Datenverkehr also nicht lesbar. Dies ist vor allem bei öffentlichen WLAN-Netzwerken oder Hotspots wichtig. Und Mitarbeiter, die im Home-Office arbeiten oder auf Dienstreise sind, können über eine VPN-Verbindung sicher auf die Netzwerkumgebung ihres Arbeitgebers zugreifen.

    VPN einrichten
    Die einfachste und für Privatanwender in der Regel ausreichende Lösung ist die Installation einer VPN-Software oder das Herunterladen eines VPN als Web-Erweiterung. Das ist oft schon als Abo-Modell für wenige Euros im Monat möglich. Kostenfreie VPN-Angebote können hingegen eingeschränkt sein, z. B. im Datenvolumen, oder Nutzer müssen Werbung hinnehmen.

    Aber auch viele Router zu Hause können als sicheres privates Netzwerk genutzt werden. Dabei werden die Daten über einen verschlüsselten VPN-Tunnel an den heimischen Router übertragen. Doch dieser Verschlüsselungsweg ist eher für Fortgeschrittene. Ein Blick in die Bedienungsanleitung des Routers könnte weiterhelfen. Für Mitarbeiter im Home-Office kann es allerdings etwas komplizierter werden, eine VPN des Unternehmens auf dem eigenen Endgerät zu implementieren, hier sollte unbedingt ein Fachmann ran.

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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  • Cybercrime zu Corona-Zeiten

    ARAG IT-Experten geben Tipps zum Schutz vor Betrugsmaschen in der Pandemie

    Im Jahr 2020 hat das Bundeskriminalamt (BKA) rund 108.000 Delikte von Cyberkriminalität im engeren Sinne registriert – 7,9 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. Damit erreicht die Anzahl der polizeilich bekannten Taten einen neuen Höchststand. Bereits im Jahr 2019 stieg die Anzahl von 87.106 (2018) auf 100.514 Straftaten an. Cyberkriminelle nutzten demnach die Pandemie, um innerhalb kürzester Zeit zahlreiche neue Varianten zu entwickeln, die die Unwissenheit und Sorgen der Mensch ausnutzten. ARAG IT-Experten geben einen Überblick und Tipps, wie man sich schützen kann.

    Neu: Juice Jacking
    Ziemlich neu ist die Variante des „Juice Jackings“. Bei dieser Variante des Cyberangriffs wird direkt das mobile Gerät angegriffen. Und zwar über dessen Stromzufuhr. Schließt man z. B. sein Handy an eine Ladestation an, dann wird die Verbindung zum USB-Port ausgenutzt. Über diese Schnittstelle wird dann nicht nur der Akku aufgeladen, sondern Hacker können auf die Daten des Handys zugreifen. Die ARAG IT-Experten raten daher: Aufpassen beim Aufladen des Handys oder Laptops an öffentlichen Ladestationen. Es ist nie ausgeschlossen, dass unberechtigte Dritte Zugriff auf das mobile Gerät erhalten, sensible Daten einsehen, austauschen, woanders abspeichern oder Malware übertragen.

    Fake-Websites und Fake-Shops
    Um an die Subventionen für die Corona-Soforthilfen zu gelangen, wurden von Cyberkriminellen Fake-Seiten für die Beantragung von Fördergeldern programmiert. Allein bei der Staatsanwaltschaft in Köln gingen für Nordrhein-Westfalen (NRW) von April bis September 2020 mehr als 1.200 Online-Strafanzeigen ein. Andere Bundesländer verzeichneten ähnliche Fallzahlen. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) konnte zwar einige Domains identifizieren und sperren, aber aufgrund der Vielzahl mussten die Auszahlungen in einigen Bundesländern kurzzeitig gestoppt werden. Die Online-Anzeigen gegen Unbekannt wurden überwiegend für gefälschte Websites erstattet, die die Menschen über Suchmaschinen in die Irre führten. Wer beispielsweise den Begriff „Soforthilfe NRW“ eingab, kam auf eine Seite, die so aussah wie die des Landes NRW – mit einem täuschend echten Formular für die Beantragung der Fördergelder. Die Kriminellen wollten so an Unternehmensdaten kommen, die sie dann selbst für die Beantragung von Geldern missbrauchen konnten.

    Die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass auch die Zahl von betrügerischen Fake-Shops mit gefälschten Corona-Waren angestiegen ist. Sie empfehlen vor dem Kauf immer zu einem Check des Verkäufers durch eine Internetrecherche und verweisen auf die Präventionstipps der Polizei.

    Home-Office-Situation
    Viele Unternehmen haben durch COVID-19 die Digitalisierung im Schnelldurchlauf erlebt. Innerhalb kürzester Zeit wurden Arbeitsplätze nach Hause verlagert und das Arbeiten auf „Remote Work“ (Mobiles Arbeiten) oder „Hybrid Work“ (Kombination aus Arbeiten im Office und dem mobilen oder halbmobilen Arbeiten) umgestellt. Auf diese Entwicklung haben Cyberkriminelle sofort reagiert und ihre Angriffe auf die Zielgruppe Unternehmen und ihre Mitarbeiter fokussiert. Gerade die Einführung neuer Tools für das unkomplizierte Arbeiten von zu Hause bot Hackern eine enorme Angriffsfläche, da die Mitarbeiter mit der Nutzungsweise noch nicht ausreichend vertraut waren. Aktuelle Zahlen des Global Security Insights Report 2021 belegen, dass während der Corona-Zeit neun von zehn Cyberangriffen bei Unternehmen stattfanden. So wurden E-Mails versandt, die auf neue Hygieneregeln oder Verhaltensweisen für das Büro hinwiesen und unbedingt befolgt werden müssen oder die über globale Anweisungen bzw. Veränderungen der Corona-Maßnahmen informierten. Egal, welcher Aufhänger genutzt wurde, fast immer wurden die Mitarbeiter zu einem zügigen Handeln aufgefordert, z. B. in Form von Klicken auf einen gefakten Link. Auch Straftaten in Verbindung mit Videokonferenzanwendungen wurden verzeichnet. So verschafften sich Kriminelle Login-Daten durch das automatisierte Stehlen von Nutzer-Passwort-Kombinationen (Credential Stuffing), die sie später im Darknet zum Kauf anboten.

    Die ARAG IT-Experten empfehlen daher auch beim Arbeiten im Home-Office ein gesundes Maß an Aufmerksamkeit. Wenn eine Mail nicht eindeutig zuordnet werden kann, dann bleibt der Anhang besser ungeöffnet. Bei Links hilft es, wenn man diesen nicht blind folgt, sondern die Internetseite der betreffenden Firma oder Bank selbst aufruft. Dabei sollte man darauf achten, dass eine gesicherte Verbindung aufgebaut wird. Zu erkennen ist sie am Präfix „https://“. Egal ob privater oder betrieblicher User: Nach wie vor ist auch die Wahl sicherer Passwörter ein guter Schutz. Ganz wichtig: Auch wenn es mühsam ist, sollte für jeden Account ein eigenes Passwort verwendet werden, was zudem regelmäßig geändert wird. Hier helfen Passwortmanager.

    Corona-Phishing
    Phishing ist nicht neu und gibt es offline bereits seit den frühen 1900er Jahren – und zwar unter dem Namen der „Der spanische Gefangene“. Ein Betrüger erzählt seinem Opfer, dass er mit einem reichen Mann, der in Spanien getarnt inhaftiert ist, Kontakt hat. Seine wahre Identität kann der Gefangene nicht verraten, weil er sich sonst in Gefahr begibt. Er benötigt nun dringend Geld, um sich aus der Gefangenschaft freizukaufen. Wer ihn dabei unterstützt, wird danach reich belohnt. Ist die erste Geldzahlung erfolgt, gibt es leider immer wieder neue Probleme, für deren Lösung wiederum Geld nötig ist. Das Spielchen geht so lange, bis das Opfer keines mehr zur Verfügung hat. Das Prinzip des „modernen“ Phishings ist gleich geblieben, nur haben sich die Kanäle geändert.

    So wurden seit Beginn der Pandemie zahlreiche Phishing-Mails versendet, die stark das Bedürfnis der Menschen nach Schutz und Sicherheit ansprechen und zu schnellen Handlungen auffordern. Beispielsweise verschickten Betrüger unter dem Deckmantel der Investitionsbanken oder Förderbanken Phishing-E-Mails an mögliche Empfänger von Fördergeldern. Um Glaubwürdigkeit zu suggerieren, wurden bekannte Absendernamen wie „corona-zuschuss@ibb.de“ genutzt und beim Anklicken der Links in der E-Mail direkt auf die Website der jeweiligen Förderbank geleitet. Mit vorgetäuschter Authentizität, psychologischer Taktik und bedrohlichen Formulierungen wie „Rückforderung vom Finanzamt“ verschafften sich die Gauner so Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten. In manchen Fällen ließen sie sich die angeblichen Rückforderungen auf ein von ihnen genanntes Konto überweisen.

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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  • Schnelles Internet oder lange Leitung?

    ARAG Experten informieren über Änderungen des Telekommunikationsgesetzes

    Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vielerorts die Internetleitungen zu langsam sind. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office war konzentriertes Arbeiten teilweise unmöglich. Mit dem Recht auf schnelles Internet soll sich das nun ändern. Vom Bundestag wurde die Reform bereits im April beschlossen, heute hat auch der Bundesrat zugestimmt. Ob Surfen durch die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wirklich schneller wird und wer davon profitiert, wissen die ARAG Experten.

    Mindesttempo
    Bislang hatten Bundesbürger lediglich Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang mit einem kaum nennenswerten Mindesttempo von 0,056 Mbit pro Sekunde. Dieser Wert soll nun auf mindestens 20 Mbit angehoben werden. Welche Mindestvorgaben es für Downloads, Uploads und Verzögerungen bei der Datenübertragung (Latenz) braucht, muss die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde noch ermitteln. Nach Angaben der ARAG Experten wird der Minimalwert vermutlich bei etwa 20 Mbit liegen und soll dann über die Jahre steigen.

    Gut angebundene Stadtbewohner dürften vielerorts bereits jetzt ein deutlich schnelleres Internet mit 50 oder mehr Mbit haben. Aber für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte dieser neue Richtwert deutliche Verbesserungen mit sich bringen.

    Kürzere Laufzeiten und Entschädigung
    Die Novelle sieht vor, dass sich Internet- und Telefonverträge nicht mehr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sondern sie dürfen dann monatlich gekündigt werden. Zudem können Kunden ihren Vertrag kündigen oder den Tarifpreis mindern, wenn ihr Internet nicht so schnell ist, wie vertraglich festgelegt. Gibt es über mehr als zwei Tage massive Internetstörungen, steht Nutzern sogar eine Entschädigung zu.

    Keine Abrechnung mehr über die Nebenkosten
    Bisher dürfen Vermieter TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen und pauschal mit acht bis zehn Euro abrechnen. Egal, ob die Mieter den Anschluss nutzen oder andere Fernsehanbieter bevorzugen. Dieses so genannte Nebenkostenprivileg aus den 80er Jahren sollte seinerzeit den Ausbau des Kabelnetzes ankurbeln, hat heute aber seine Berechtigung verloren. Ab 2024 können Mieter dann Einzelverträge mit TV-Anbietern abschließen, müssen sich aber auch selbst darum kümmern.
    Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen Mieter allerdings weiterhin für maximal fünf – in Ausnahmen neun – Jahre lang an den Kosten beteiligt werden, wenn das Mietshaus an die Glasfaserleitung angeschlossen wird. Dieses „Bereitstellungsentgelt“ ist bei höchstens fünf Euro monatlich gedeckelt.

    4G für alle
    Gesetzlich verankert werden erstmals auch Vorgaben zum Mobilfunkausbau, um den Druck auf Telekommunikationsanbieter zu erhöhen. Damit wäre auch der Handyempfang an allen Straßen und Schienen gesichert und nervige „Funklöcher“ wären Geschichte.

    Wo in Deutschland welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen, zeigt eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navigiert werden:
    https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html

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  • Urheberrecht: Geistiges Eigentum auch online geschützt

    ARAG Experten über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen

    15 Sekunden Audio oder Video, 160 Zeichen Text und 150 Kilobyte für Fotos und Grafiken – dies sind die neuen Grenzwerte, ab der laut dem geplanten neuen Urheberrecht Werke in der digitalen Welt urheberrechtlich geschützt sind. Während digitale Unternehmen zukünftig für das verantwortlich sein sollen, was auf ihren Plattformen veröffentlicht wird, sind private Zitate und Meinungsäußerungen ausgenommen. Was der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf einer Reform des Urheberrechtes für Autoren, Buch- und Presseverlage sowie Verbraucher bedeutet, erklären die ARAG Experten.

    Ziel der neuen Gesetze
    Das, was in der analogen Welt bereits lange gilt, soll nun auch im Internet Gültigkeit haben: Das neue Urheberrecht soll das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internetplattformen und Nutzern festlegen, wenn z. B. urheberrechtlich geschützte Fotos, Texte oder Videos hochgeladen werden. Es soll „die Rechte der Kreativen stärken, die Rechtsinhaber fair an den Erlösen beteiligen und gleichzeitig die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzer im Internet wahren“, erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Künstler sollen unmittelbare Zahlungsansprüche gegen die Plattformen bekommen. Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt umgesetzt (EU-RL 2019/790 „Digital Single Market“, kurz DSM-Richtlinie), deren Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 abläuft.

    Plattformen urheberrechtlich in der Verantwortung
    Laden gewinnorientierte Plattformen künftig beispielsweise Filmausschnitte, Auszüge von Presseartikeln, Fotos oder Songs ihrer Nutzer hoch, sind sie urheberrechtlich für diese Uploads verantwortlich. Sie haben aber die Möglichkeit, Lizenzen für geschützte Werke zu erwerben, für die Rechteinhaber oder Verwertungsgesellschaften wie die Gema eine Vergütung erhalten. Sind Inhalte nicht gesetzlich erlaubt oder lizensiert, müssen Anbieter dafür sorgen, dass diese Werke nicht über die Plattform verfügbar sind.

    Der „Rote Knopf“ für Rechteinhaber
    Dieses Sperrinstrument ist vor allem für die Filmbranche gedacht: YouTube und Co. müssen künftig einen Sperrknopf einrichten, den Rechteinhaber betätigen können, wenn sie ihr Werk auch nachträglich auf der Plattform sperren lassen wollen. Der Anbieter muss den entsprechenden Inhalt dann vor dem Upload herausfiltern und ihn so lange blockieren, bis das Beschwerdeverfahren abgeschlossen ist. Dieser rote Knopf darf nur von vertrauenswürdigen Rechteinhabern gedrückt werden. Die Vertrauenswürdigkeit legt jede Plattform selbst fest. Und wer den roten Knopf zu oft oder missbräuchlich drückt, muss damit rechnen, vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.

    Was darf weiterhin hochgeladen werden?
    Handelt es sich um Karikaturen, Parodien oder sogenannte Pastiches (Nachahmungen), ist die öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken weiterhin erlaubt. Zulässig bleibt der Upload auch, wenn – unabhängig von der Zeichen- oder Sekundenzahl – weniger als die Hälfte des Gesamtwerks hochgeladen wird. Zudem muss der Ausschnitt aus dem Werk mit anderen Inhalten kombiniert werden.

    Wen betrifft’s?
    Für wen die neuen Gesetze gelten sollen, ist noch unklar. Zurzeit geht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) davon aus, dass mittelfristig dreizehn Diensteanbieter unter das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) fallen werden. Relativ sicher ist, dass YouTube und Facebook betroffen sein werden, während Wikipedia als nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädie eine Ausnahme darstellt, die nicht unter das Gesetz fällt.

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  • 3G-Netzwerk wird abgeschaltet

    Die ARAG Experten über den Wandel beim Mobilfunk

    5G wird seit Juli 2019 ausgerollt, 3G ist bald Geschichte. So kann man die aktuelle Lage in der Welt des Mobilfunknetzes zusammenfassen. 3G wird im Laufe des Jahres nach und nach abgeschaltet. Was muss ich als Verbraucher wissen? Was ist mit LTE? Bei all den Mobilfunkabkürzungen verliert man leicht den Überblick. Die ARAG Experten klären auf.

    3G, 4G, LTE?
    „G“ steht für Generation in der mobilen Datenübertragung. Demnach ist 3G der Vorgänger von 4G, welches in Zukunft selber von 5G abgelöst wird. Jede „Generation“ benutzt einen technischen Standard der Datenübertragung, der mit einer bestimmten Übermittlungsgeschwindigkeit einhergeht: Surfen Sie mit einem 3G-Netz, nutzen Sie den UMTS-Standard (Universal Mobile Telecommunications System), der in Verbindung mit seiner modernsten Erweiterung, dem HSPA-Standard (High Speed Packet Access) beim Surfen eine Höchstgeschwindigkeit von 42 Mbit pro Sekunde erreicht. Beim moderneren 4G nutzt man den LTE-Standard (Long Term Evolution); die Höchstgeschwindigkeit liegt bei ungefähr 300 Mbit pro Sekunde. Im Zuge des 5G-Ausbaus werden die Antennen für 3G sukzessive abgeschaltet. So planen Vodafone und die Telekom die Abschaltung bis Ende Juni. O2/Telefonica plant diesen Schritt bis Jahresende.

    Was muss man beachten?
    Sollte im Handyvertrag nur die Verwendung des 3G-Standards festgelegt sein, könnten Sie womöglich Ihren Internetzugang verlieren! Das gilt übrigens auch bei Prepaid-Tarifen. Ist 3G weg, muss man gezwungenermaßen auf 4G (LTE-Standard) aufrüsten. Daher gilt: Überprüfen Sie lieber zeitnah Ihren Handyvertrag! Sollten Sie außerdem ein älteres Handy nutzen, ist es eventuell nicht in der Lage, 4G zu verarbeiten. Informationen zur 4G-Tauglichkeit eines Geräts findet man in der Produktbeschreibung. Funklöcher hat man bei 4G nach Angaben der Bundesnetzagentur weniger zu befürchten: So sollen 96,5 Prozent des Landes von mindestens einem Netzbetreiber mit 4G versorgt sein. Die Bundesnetzagentur stellt eine App und ein Internetportal zur Verfügung, welche Funklöcher und Netzabdeckung für einen jeweiligen Anbieter anzeigen.

    Wann und wo können Verbraucher 5G nutzen?
    Nach Angaben des Ericsson Mobility Report gibt es weltweit aktuell 213 Millionen 5G-Anschlüsse. Bisher ist das deutsche 5G-Netzwerk nur in einigen Regionen ausgebaut und nicht alle Anbieter bieten überhaupt schon 5G-Tarife an. Sogenannte Netzabdeckungskarten geben Aufschluss darüber, ob und zu welchem Tarif man mit der Hypergeschwindigkeit surfen kann. Diese findet man in der Regel auf der Webseite des Mobilfunkanbieters. Vorsicht: Nicht alle Smartphones sind für das neue 5G gerüstet! Eine 5G-Abdeckung ist auf dem Netzabdeckungsportal der Bundesnetzagentur aktuell noch nicht einsehbar.

    Wie schnell ist 5G eigentlich?
    5G ist der Nachfolger der derzeit schnellsten Datenübertragung 4G. Die neue Generation zeichnet sich durch eine deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeit (bis zu 20 Gbit/Sekunde) aus. Solche Geschwindigkeiten versprechen ein schnelleres und stabileres mobiles Internet. Auch könnte 5G Streaming vereinfachen oder mobiles Gaming verbessern. Unterwegs Filme oder Serien in Sekundenschnelle zu laden, gehört zu den Möglichkeiten. Auch im Bereich Smart Home könnte sich etwas tun: Mit 5G lassen sich Haushaltsgeräte und Haustechnik vernetzen und auf Abstand bedienen. Dadurch kann man beispielsweise den Energieverbrauch senken und den Wohnkomfort erhöhen.

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  • Zeit für den digitalen Frühjahrsputz

    ARAG Experten geben Tipps, wie man den Rechner aufräumt

    In Zeiten von Pandemie und sozialen Medien spielt sich ein nicht unwichtiger Teil unseres Lebens online ab. Nach Angaben von Statista verfügen immerhin 91,9 Prozent der deutschen Haushalte über einen Computer. Der Rechner ist aber für viele nicht nur ein Zugang zum Internet, sondern auch eine digitale Müllhalde. Wo man sich früher an enge Speichergrenzen halten musste, beläuft sich die Zahl der Mails und unwichtigen Dateien schon mal auf mehrere Zehntausende. Nach dem „echten“ Frühjahrsputz lohnt es sich, auch seinen Rechner mal aufzuräumen. Die ARAG Experten geben Tipps, wie das geht.

    Warum sollte man den Rechner aufräumen?
    Abgesehen von der reinen Übersichtlichkeit seines digitalen Begleiters sorgt Datenmüll dafür, dass der Rechner über die Zeit allmählich langsamer wird. Dauert es irgendwann gefühlt ein halbes Jahrhundert, bis ein einfaches Word-Dokument geöffnet wird, ist spätestens die Zeit für eine gründliche Reinigung Ihres Computers gekommen.

    Wo fängt man denn überhaupt an?
    Wenn man nicht gerade IT-Experte ist, fühlt man sich vielleicht etwas überfordert. Jedoch gibt es einige einfache Schritte, die man beachten sollte. In einem ersten Schritt sollten Sie nach echten Datenfressern suchen. Welche Ordner sind dabei besonders groß? In Zeiten von Smartphones mit Fotofunktion und einfachen Verbindungen zum Rechner nehmen Fotos und andere Bilddateien bei vielen Nutzern sehr viel Speicherplatz weg. Auch Textdokumente und PDFs nehmen nach einigen Gebrauchsjahren viel Platz weg. Brauchen Sie wirklich diesen einen schlechten Scan von vor 6 Jahren noch? Nein? Weg damit!

    Löschen ist nicht gleich löschen
    Wenn man Dateien löscht, landen sie im Papierkorb. Man kann die Dateien dort aber immer noch sehen und sie kinderleicht wiederherstellen. Wenn man die Dateien im Papierkorb selbst noch einmal löscht (oder dies automatisch passiert), werden die Dateipfade aufgelöst und der Nutzer kommt nicht mehr ohne Weiteres an sie heran. Das heißt aber nicht, dass sie dann auch wirklich gelöscht sind! Sie werden vielmehr zum Überschreiben freigegeben. Wird eine Datei überschrieben, ist sie auch wirklich weg. Da es nicht sicher ist, wann und ob eine freigegebene Datei überschrieben wird, rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu, eine besondere Überschreibsoftware zu nutzen, bevor Sie Ihren Rechner weiterverkaufen oder zum Recyclinghof bringen. Vorsicht: Wenn Sie Ihre Festplatte formatieren, wird lediglich ein neues Inhaltsverzeichnis für dessen Inhalt erstellt. Das führt zwar zu effizienter genutztem Speicherplatz, die gelöschten Dateien werden dadurch nicht überschrieben!

    Unnötige Programme
    Veraltete Programme sind nicht nur unnötiger Ballast. Sie stellen zudem ein Sicherheitsrisiko dar, da diese Schwachstellen leicht von Hackern angegriffen werden können. Daher: Löschen Sie diese, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

    Aktualisieren ist Trumpf
    Sinnvolle Programme und das Betriebssystem sollten immer auf dem aktuellsten Stand sein. Bemerken Sie ein veraltetes, jedoch sinnvolles Programm, lautet die Devise „aktualisieren“! Dazu gehören neben Sicherheitsupdates Ihres Betriebssystems und Ihres Antivirusprogramms auch Programme wie Bildbearbeitungssoftware, Texteditoren und dergleichen. Die Option der automatischen Updates kann Abhilfe schaffen: Sie erleichtert einem den Überblick und hilft beim Timing der notwendigen Updates.

    Administratorrechte
    Überprüfen Sie, wer alles ein Profil auf Ihrem Endgerät und Zugriff auf welche Dateien und Programme hat. Löschen Sie verdächtige Profile und ändern Sie regelmäßig Ihr Kennwort!

    Browserdaten
    Browserdaten können nach sich einiger Zeit ordentlich häufen. Löschen Sie den Cache, den Verlauf und die Cookies regelmäßig. Auch Add-ons und Plug-ins sollten gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Bei Google Chrome und Microsoft Edge finden Sie die nötigen Schaltflächen unter „Verlauf“. Bei Mozilla Firefox werden Sie unter „Bibliothek“ und anschließend „Chronik“ fündig.

    Onlinekonten und Newsletter
    Jeder sammelt im Laufe der Jahre verschiedenste Konten an: Für soziale Netzwerke, Onlineshopping, Foren, bei Reiseportalen usw. Nach Zahlen von Statista gab es beispielsweise im Januar 2020 weltweit alleine schon 3,8 Milliarden aktive Social Media-Konten. Nutzen Sie die Gelegenheit und verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, wie viele Konten Sie genau haben. Nicht mehr verwendet? Löschen! Normalerweise findet man die Löschoption unter den Kontoeinstellungen oder auf der Startseite seines Profils. Gleiches gilt für Newsletter. Anbieter von Newslettern sind mittlerweile dazu verpflichtet, jedem einzelnen „Brief“ mit einer Abbestell-Funktion zu versehen. Diese befindet sich üblicherweise unten.

    Systemdateien
    Wenn Sie Ihren Rechner schon länger benutzen, häuft sich in den Dateien und Ordnern, die das Betriebssystem selbst ausmachen, auch erheblicher, unnötiger Ballast. Selber in diesen sensiblen Ordnern herumzupfuschen, ist aber keine gute Idee! Durch das fälschliche Löschen einer wichtigen Datei kann das ganze Betriebssystem schwer beschädigt werden. Stattdessen können Sie eine professionelle Cleaningsoftware benutzen. Die gibt es schon für wenig Geld oder sogar umsonst im Internet zu finden. Achten Sie dabei aber unbedingt auf die Seriosität des Anbieters! Fragen Sie in Zweifelsfällen lieber einen Fachmann!

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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  • Energieeffizienzklassen künftig von A bis G

    ARAG Experten über das neue Energielabel

    Der Kühlschrank mit einem A+ Verbrauch? Oder doch lieber auf Nummer sicher gehen und das Modell mit A+++ kaufen? Ab März 2021 ist Schluss mit den undeutlichen Energiekategorien! Künftig sollen neu aufgelegte EU-Label für den Verbraucher intuitiver und einfacher zu verstehen sein. Die ARAG Experten wissen, was zu beachten ist.

    Im Labelwald
    Für viele Verbraucher fließt der Energieverbrauch eines Geräts mit in die Kaufentscheidung. Seit 2012 helfen farbige Energielabels dem Kunden dabei zu erkennen, wie viel Energie ein Gerät tatsächlich verbraucht. Aufgrund von übermäßig vielen Geräten mit Bestnote und Kategorien bis A+++ war die bisherige Skala unverständlich und wenig aussagekräftig geworden. Zum 1. März 2021 erscheinen daher neue Labels im Handel und gelten für Spül- und Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühlgeräte, Fernseher und andere Bildschirme. Die alten Labels dürfen dann nur noch bis zum 18. März gezeigt werden.

    Die Neuerungen
    Die Energieeffizienzklassen reichen künftig vom dunkelgrünen A bis zum feuerroten G, Pluszeichen sind nicht mehr vorgesehen. Mit einer klareren Unterscheidung zwischen einzelnen Stufen sollen Verbraucher den Energieverbrauch eines Geräts besser einschätzen können. Obwohl es auch künftig bei sieben Stufen bleibt, betrifft es hier aber mehr als eine neue Etikettierung! Die Energieanforderungen an die Geräte werden nämlich deutlich verschärft. Was vorher A++ war, könnte künftig durchaus nur noch das Prädikat E tragen. Außerdem richten sich in Zukunft die Verbrauchsangaben in Kilowattstunden bei – beispielsweise – Waschmaschinen nach dem Energieverbrauch bei 100 Durchgängen. Früher waren es 220 Durchgänge. Damit rücken die Angaben näher an den realen Alltagsge- und verbrauch im Haushalt.

    Zusatzangaben
    Auch wird es in Zukunft mehr ergänzende Informationen als heute geben. Neben den bekannten Angaben zum Jahresenergieverbrauch (in kWh) oder zum Lärmpegel bei laufendem Betrieb (in Dezibel), werden bei vielen Produkten auch Laufzeiten und Energieverbrauch von Sparprogrammen zusätzlich dargestellt. Über einen QR-Code können Verbraucher außerdem künftig weitere Produktinformationen und Datenblätter aus einer EU-Datenbank abrufen.

    Weitere Label für andere Geräte folgen ab 2024
    Bei Staubsaugern, Backöfen und Trocknern lassen die Neuerungen bis 2024 auf sich warten, bei Heizungen sogar bis 2026. Eine Besonderheit gilt bei Lampen: Diese führen das neue Label zwar ab dem 1. September 2021, jedoch müssen hier sowohl das alte als auch das neue Label 18 Monate lang parallel gezeigt werden.

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  • SID: Safer Internet Day 2021

    ARAG Experten geben wertvolle Tipps zum sicheren Surfen

    Am 9. Februar findet der internationale Safer Internet Day (SID) zum 18. Mal statt. Von der Europäischen Union initiiert, rückt dieser Aktionstag das Thema Sicherheit im Internet und in den neuen Medien in den Fokus. Dabei soll die Sensibilität für das Thema „Sicheres Internet“ gefördert und Menschen aller Altersgruppen dazu bewegt werden, der Sicherheit im Internet mehr Aufmerksamkeit zu schenken. ARAG Experten geben aus diesem Anlass einige Tipps für ein sicheres Surfen.

    HTTPS – Zeichen für Sicherheit?
    Ein Mittel, sich relativ sicher im Internet zu bewegen, ist der Besuch der richtigen Seiten. Zu erkennen sind diese an einem Schloss-Symbol, das neben der Adresszeile im Browser auftaucht, und den Buchstaben HTTPS. Das bedeutet, dass die Seite verschlüsselt und damit die Übermittlung von Daten sicher ist. Die Abkürzung steht für das Verschlüsselungs-Verfahren „Hypertext Transfer Protocol Secure“ (Sicheres Hypertext Übertragungsprotokoll). Dieses Protokoll wird genutzt, um Webseiten vom Server in den Browser der Nutzer zu laden.

    Im Gegensatz dazu gibt es auch die ungeschützte Variante HTTP. Wer sich auf solchen Seiten tummelt, surft gefährlich. Denn hier wird die Kommunikation zwischen dem Internetnutzer und dem Webserver, auf dem die Daten der besuchten Internetseite liegen, nicht verschlüsselt. Unseriöse Anbieter und Kriminelle können also relativ leicht auf alle Daten zugreifen, die der Internetnutzer auf der Webseite eingibt. Daher raten die ARAG Experten zur besonderen Vorsicht, wenn es beispielsweise um Kreditkartentransaktionen, Datentransfers oder Logins geht.

    SSL-Zertifikat
    Seriöse Webseiten-Betreiber schützen ihre Seite zusätzlich durch ein SSL-Zertifikat (Secure Sockets Layer). Dies ist ein digitaler Datensatz, der das Sicherheits-Schloss und das HTTPS-Protokoll aktiviert. Dabei stellt das Zertifikat sicher, dass alle Informationen der Webseite verschlüsselt übermittelt werden. Sobald der Besucher der Seite also persönliche Daten oder andere Angaben macht, sind diese Eingaben vor dem Zugriff Dritter geschützt.

    Weitere Tipps im Überblick:
    – Halten Sie Ihre Software immer auf dem aktuellen Stand.
    – Verwenden Sie sichere Passwörter und ändern Sie diese regelmäßig.
    – Nutzen Sie nach Möglichkeit eine Zwei-Faktor-Authentisierung.
    – Schränken Sie Rechte von PC-Mitbenutzern ein.
    – Verwenden Sie eine Firewall.
    – Gehen Sie mit E-Mails und deren Anhängen sorgsam um.
    – Seien Sie zurückhaltend mit der Angabe persönlicher Daten im Internet.
    – Gehen Sie mit Nachrichten von Unbekannten in sozialen Netzwerken vorsichtig um.
    – Vorsicht beim Download von Software aus dem Internet.
    – Sichern Sie Ihre drahtlose (Funk-)Netzwerkverbindung.
    – Schützen Sie Ihre Hardware gegen Diebstahl und unbefugten Zugriff.
    – Online-Banking: Niemals die Seite der Bank über einen Link aus einer E-Mail öffnen. Am besten immer die Adresse selbst in die Browserzeile eingeben.

    Sichere Passwörter – so geht“s!
    Ob beim Online-Banking oder beim Datenklau von E-Mail-Accounts: Immer wieder erweisen sich unsichere Passwörter als Sicherheitslücke und Einladung für Hacker und Internet-Betrüger. Was aber ist ein sicheres Passwort? Eine grundlegende Regel: Jeder E-Mail-Account bekommt ein eigenes Passwort. Das gleiche gilt für die verschiedenen Vorgänge. Ob Online-Buchung, Internet-Banking oder Download von E-Books: Legen Sie für jeden Vorgang ein eigenes Passwort an; sonst machen Sie es Angreifern sehr einfach.

    Tipps für sichere Passwörter
    – Ein gutes Passwort besteht aus mindestens acht Zeichen.
    – Es enthält Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen.
    – Ungeeignet sind Geburtsdaten, der eigene Name, 123456… und das Wort „Passwort“.
    – Idealerweise kommt das Passwort nicht im Wörterbuch vor.
    – Verschiedene Zugänge sollten verschiedene Passwörter haben.
    – Passwörter sollten öfter mal gewechselt werden; am besten alle 6-8 Wochen.

    Vorsicht bei aktuellen Spam-Mails!
    Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen boomt das E-Commerce-Geschäft. Bei Online-Bestellungen gehören Bestätigungsmails und Lieferbenachrichtigungen nun mal dazu. Und genau da setzen Verbrecher aktuell an: Millionenfach werden gefälschte E-Mails, angeblich vom Paketdienst, an Verbraucher rausgeschickt. Die Betrüger geben an, dass die Lieferadresse falsch sei und mittels eines beigefügten Dokuments berichtigt werden sollte. Öffnen Sie den Anhang auf gar keinen Fall! Der beinhaltet nämlich möglicherweise einen digitalen Schädling, der einen Verschlüsselungstrojaner auf Ihrem System installiert.

    Gesetzgeber bessert nach
    Auch der Gesetzgeber ist um digitale Sicherheit bemüht. So soll ein von der Bundesregierung geplantes Gesetz Verbrauchern umfassende Gewährleistungsrechte bei der Nutzung digitaler Geräte einräumen, wie es sie bislang nur etwa bei Kauf-, Werk- oder Mietverträgen gibt. Die Regelungen sollen für Verbraucherverträge gelten und sich auf die Bereitstellung von digitalen Inhalten wie etwa Software und E-Books, sowie auf digitale Dienstleistungen wie z. B. Videostreaming und soziale Netzwerke beziehen. Hat das digitale Produkt einen Mangel, sollen Kunden Anspruch auf Beseitigung durch Nachbesserung oder eine erneute Bereitstellung haben. Darüber hinaus soll es ein Recht auf Vertragsbeendigung und zur Minderung geben. Das geplante Gesetz sieht ebenfalls Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche vor, ebenso wie eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

    Außerdem werden Unternehmen zu regelmäßigen funktionserhaltenden Aktualisierungen und Sicherheitsupdates verpflichtet, damit die digitalen Produkte vertragsgemäß bleiben. Mit dem Gesetzesentwurf wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in deutsches Recht umgesetzt.

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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  • Wenn das E-Mail-Fach überlauft…

    ARAG Experten über Spam und andere digitale Schädlinge

    Private und berufliche Mails, Terminbestätigungen, Spam… Dann sind da noch die Newsletter: Laut Statista abonnieren beispielsweise im Bereich Mode 69 Prozent der User einen Newsletter. In Pandemiezeiten, wo vieles digital läuft, quillt das Chat- oder Mailpostfach also schon mal über. Die ARAG Experten fassen die Lage zusammen.

    Spam ist vielfältig
    Spam bezeichnet unerwünschte Nachrichten, mit denen Betrüger unwissende oder unvorsichtige User reinlegen wollen. Früher trat Spam hauptsächlich als Werbe-E-Mails auf. Mit dem Aufstieg der sozialen Medien und des Smartphones hat sich das Phänomen aber teilweise gewandelt.

    Phishing und Malware
    Phishing-Mails sind brandgefährlich. Die Betrüger geben sich als offizielle Firma oder Seite – etwa als Kreditinstitut, Zahlungsdienstleister oder Online-Auktionshaus – aus und nutzen dazu professionell gefälschte Webseiten, Namen und Logos. So erhoffen sie sich, den Empfängern geheime Daten zu entlocken. Meistens sind Kreditkarten-, PIN- und TAN-Nummern und Passwörter dabei das Ziel.

    Malware-Mails hingegen sind Mails, die schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer) in ihrem Anhang haben. Diese können zunächst wie harmlose Word- oder PDF-Dokumente aussehen. Ein besonders gefährliches Malwareprogramm ist „Emotet“. Nutzer bekommen eine E-Mail mit einem Worddokument, das angeblich wichtige Informationen zur Coronapandemie oder Produktrechnungen beinhalten soll. Beim Öffnen des Anhangs erscheint eine gefälschte Aufforderung, Word zu aktualisieren, bevor man den Inhalt des Dokuments lesen kann. Führt man die „Aktualisierung“ durch, aktiviert man den Trojaner. Emotet ist in der Lage, E-Mails zu lesen und geschickt zu beantworten. In vielen Fällen führt ein Befall zur Infizierung mit weiterer Schadsoftware oder sogar zum kompletten Kontrollverlust über den eigenen Computer. Andere Viren veranlassen zum Erwerb eigentlich sinnloser Software, um den Schädling wieder loszuwerden. Diese sind auch als „Ransomware“ oder „Erpressungssoftware“ bekannt.

    Soziale Medien: Comment Spam
    Viele Webseiten und soziale Medien bieten mittlerweile eine Kommentarfunktion oder ein Forum an. Dort hat sich der „Comment Spam“ breitgemacht: Mit spezialisierter Software generieren die Betrüger kurze Texte, die oberflächlich auf den Inhalt des jeweiligen Forumbeitrags abgestimmt sind und einen Link auf eine andere, schädliche Webseite enthalten. Bei Sätzen wie „Unter folgendem Link findet ihr eine Zusammenfassung“ ist Vorsicht geboten. Auch bei willkürlich platzierten Angeboten für günstige Darlehen sollten die Alarmglocken läuten!

    Auch Smartphones sind anfällig!
    Ein internetfähiges Handy ist den gleichen Spam- und Virusgefahren ausgesetzt wie ein Computer. Doch eine kommt noch hinzu: Spam per Messenger-App. User bekommen von einer unbekannten Nummer eine sogenannte „dringende“ oder „unheimliche“ Nachricht. Öffnet man daraufhin den Chat, macht sich die Schadsoftware an die Arbeit: Die App, oder gar das ganze Smartphone, stürzt ab und lässt sich nur mit viel Mühe wiederherstellen. Ernstere Viren können sogar auf persönliche Daten zugreifen oder den Nutzer in Kostenfallen locken.

    Spam lernt dazu
    Früher war Spam oft in schlechtem Deutsch und ohne persönliche Ansprache geschrieben. Mittlerweile haben die Betrüger dazugelernt und geben sogar Vor- und Nachnamen des Empfängers korrekt an. Um einen persönlichen Bezug herzustellen, geben sich Spammer oft als Kollegen, Freunde oder Verwandte aus und nutzen dabei gefälschte Absenderadressen. Die Betreffzeile beinhaltet meistens eine einladende Formulierung, die Neugierde weckt. Mit Phrasen wie „Unser Treffen“ oder „Ihre Bestellung“ möchten Spammer den Nutzer dazu veranlassen, die Mail zu öffnen oder auf den Link zu klicken.

    Wie geht man mit Spam um?
    Spam-Mails oder suspekt aussehende Anhänge sollten niemals geöffnet werden! Im Zweifelsfall einfach löschen. Ein seriöses Unternehmen wird sich sicherlich nicht alleine auf eine E-Mail verlassen, sondern sich bei ernsten Anliegen per Briefpost oder per Telefon melden. Generell empfiehlt es sich, regelmäßige Sicherheitsupdates am Computer vorzunehmen.

    Spam ist illegal! Betroffene haben unter Umständen einen Unterlassungsanspruch: Privatpersonen, die mit unerwünschten Werbemails belästigt werden, können sich auf eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen; bei Unternehmen, deren Postfächer zugespammt werden, kann ein Eingriff in den Gewerbebetrieb vorliegen. Der Versand von Schadprogrammen oder Phishing-Mails ist eine Straftat. In solchen Fällen kann eine Strafanzeige erstattet werden.

    Unerwünschte Newsletter
    Viele Firmen und Organisationen versuchen im Internet-Zeitalter ihre Kunden auf dem Laufenden zu halten, indem sie regelmäßige Newsletter anbieten. Doch grundsätzlich gilt, dass Werbung per E-Mail verboten ist. Eine Newsletteranmeldung muss nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Double-Opt-In-Verfahren erfolgen: Der Nutzer trägt seine Daten in ein Anmeldeformular ein, worauf der Anbieter eine Mail mit einem Bestätigungslink versendet. Erst nach der Bestätigung darf der Anbieter den Newsletter verschicken. Sollte man einen Newsletter bekommen, für den man sich gar nicht angemeldet oder den man nicht ausdrücklich bestätigt hat, kann man vom Anbieter verlangen, von der Mailliste entfernt zu werden. Dafür haben seriöse Anbieter einen Link eingefügt, der sich meistens unten befindet. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie den Verantwortlichen per Mail kontaktieren. Bei wiederholter Nichtbeachtung müssen die Absender mit Abmahnungen rechnen.

    Hilfestellung bei Problemen
    Auf der Webseite der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) kann man den Erhalt unerwünschter E-Mails oder sonstige rechtswidrige Internetinhalte melden. Einfach die passende Kategorie für die Beschwerde auswählen und die Anweisungen befolgen. Sofern eine Rufnummer im Spiel ist, kann man den Fall auch bei der Bundesnetzagentur melden. Das Bundesamt für Sicherheit in Informationssicherheit (BSI) gibt Tipps, wie Nutzer ihren Rechner schützen können.

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  • Diese Nachricht zerstört sich selbst in fünf, vier…

    ARAG Experten über die neue Funktion bei WhatsApp

    Technikaffine User haben es bestimmt schon bemerkt: Der Chatdienst WhatsApp hat eine neue Funktion ausgerollt. Nachrichten können nun eine begrenzte Lebensdauer haben. Gute Neuigkeiten für alle, die auf einer Nachrichtenmüllhalde sitzen. Allerdings könnte das Feature Usern ein falsches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Die ARAG Experten klären auf.

    Drei, zwei, eins, weg!
    Das neue Feature heißt „ablaufende Nachrichten“ (Englisch: „disappearing messages“) und ermöglicht es, die Lebensdauer versendeter Nachrichten auf sieben Tage zu begrenzen. Danach verschwindet die Nachricht aus dem Chatverlauf. Unwichtige Botschaften vom Typus „bin unterwegs“ sind damit nach ihrem sehr kurzlebigen Nutzen Geschichte. Obwohl dieses Feature Unwichtiges beseitigen soll, verschwinden damit wirklich alle Nachrichten, wie wichtig sie auch sein mögen.

    Sind meine Nachrichten wirklich weg?
    Hier ist Vorsicht geboten: Obwohl sie aus dem Chatverlauf gelöscht werden, könnten Nachrichten vor der Löschung mit einem Verlaufsbackup, mit einem Kopiervorgang oder mit Screenshots gesichert werden. Werden die Nachrichten an Dritte weitergeleitet, bleiben sie dort fortbestehen. Antwortet der User mit der Kommentarfunktion auf eine ablaufende Nachricht, könnte diese nach der 7-Tages-Frist eventuell in der Kommentarblase sichtbar bleiben. Ablaufende Nachrichten sollte man deshalb nur an Kontaktpersonen schicken, denen man vertraut.

    Schöner Sonnenaufgang? Schnell über WhatsApp teilen!
    Auch Bilder und andere geteilte Dokumente lösen sich mit dem Feature von alleine auf. Allerdings können diese heruntergeladen und gespeichert werden. Wenn man das automatische Herunterladen aktiviert hat, wird außerdem immer eine Kopie auf dem eigenen Endgerät gespeichert. Diese Funktion lässt sich unter dem Reiter „Daten- und Speichernutzung“ ausschalten.

    Wie schalte ich die Funktion ein?
    Das Feature muss für jeden einzelnen Chat aktiviert werden. Tippen Sie im Chat auf die Kontaktperson, setzen Sie dann unter „Ablaufende Nachrichten“ das passende Häkchen. Im Anschluss erscheint am Profilbild der Kontaktperson oder der Chatgruppe ein Stoppuhrsymbol. Alle künftigen Nachrichten sind dann betroffen; vorher gesendete Nachrichten fallen nicht unter die neue Einstellung. In Chatgruppen können nur die Admins die Funktion einschalten.

    Andere Messengerdienste
    Die App „Signal“ bietet ein funktionsgleiches Feature namens „Verschwindende Nachrichten“ an. Bei Signal kann man aber die Dauer bestimmen: Mit einem Schieber lässt sich eine Zeitspanne zwischen fünf Sekunden und einer Woche einstellen. Im Gegensatz zum Konkurrenten beginnt hier für den Empfänger die Zeit erst zu laufen, nachdem die Nachricht gelesen wurde. Bei WhatsApp zählt der Moment des Empfangens.

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  • Das Internet weiß, was Du willst!

    ARAG Experten erklären das Phänomen Mikromarketing und seine Fallstricke

    Luisa hat gestern bei einem Online-Teehandel 150 Gramm Tee zum Preis von 21,80 Euro bestellt. Heute bekommt sie auf ihrer Facebook-Seite und beim Lesen der Online-Nachrichten zahlreiche Angebote für hochwertige Tees aus aller Welt. Max hatte im Netz nach Reisemöglichkeiten in die Karibik gesucht. Seitdem werden ihm, sobald er den Computer einschaltet, vermeintliche Reiseschnäppchen nach Barbados, auf die Bahamas und nach Kuba angeboten. Zufall? Sicher nicht, meinen ARAG Experten, erklären das Phänomen und sagen, wie Sie sich davor schützen.

    Was ist Mikromarketing?
    Reklame war gestern! Mikromarketing ist heute! Dabei geht es darum, einem Kunden oder einer kleinen Kundengruppe ganz gezielt Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die auf das spezielle Kundenprofil ausgerichtet sind. Um bei Luisa und Max zu bleiben: Der Teetrinkerin wird Tee angeboten, dem Globetrotter Fernreisen! Diese Art des gezielten Marketings war früher schwierig. Schließlich konnten die Werbetreibenden den Kunden nicht ins Geschäft folgen, um herauszubekommen, was jeder Einzelne konsumierte. Und die Werbung als Postwurfsendung ging auch nicht nur an Teetrinkerinnen, die sich hochwertige Aufgussgetränke leisten können. Doch heute kann man Werbung sehr gezielt über das Internet an bestimmte Personen oder Personengruppen richten. Und die Werbestrategen haben sogar einen Verbündeten, wenn es darum geht herauszufinden, was Sie regelmäßig kaufen oder als nächstes anschaffen wollen. Sie selbst. Denn jedes Mal, wenn Sie im Internet einkaufen, hinterlassen Sie die begehrten Informationen. Cookies und Tracker sorgen sogar dafür, dass Sie noch nicht einmal etwas kaufen müssen, um zum gläsernen Kunden zu werden. So gut wie nichts, was Sie im Internet, auf dem Computer oder dem Smartphone anstellen, bleibt unbemerkt. Unzählige Apps registrieren Ihren Standort und lesen die von Ihnen benutzten Programme aus. Diese Informationen teilen sie anschließend meist nicht nur mit einem Werbenetzwerk. Privatsphäre ade!

    So schützen Sie sich vor neugierigen Apps!
    Viele Apps sind nur vordergründig kostenlos. Auf den zweiten Blick kommen Sie die kleinen Helfer teuer zu stehen. Denn Sie bezahlen sie mit Ihren Daten! Dabei ist die eigentliche Funktion der Apps unerheblich: Ob Wetter-App, Bildverwaltung, Navigation – welche App spioniert oder sogar gefährliche Trojaner installiert, ist für Laien kaum zu erkennen. Um zu wissen, was wirklich in einer App steckt, gibt es die englischsprachige Plattform Exodus Privacy. Sie verrät Ihnen, auf welche Daten zehntausende von Apps zugreifen. Eine deutschsprachige Plattform mit diesen Informationen gibt es leider noch nicht. Doch letzten Endes gibt es nur eine Art von Apps, die ganz sicher nicht auf Ihre Daten zugreifen und diese ausspionieren kann: Die Apps, die Sie gar nicht erst installieren! Darum raten ARAG Experten dazu, nicht wahllos Apps herunterzuladen, die Sie im Zweifel gar nicht benötigen. Außerdem sollten Sie regelmäßig überflüssig gewordene Apps von Ihrem Smartphone löschen. Das gilt auch für Apple-User: Das Betriebssystem iOs ist zwar datensparsamer angelegt und macht den Entwicklern von Apps strengere Auflagen. Trotzdem gibt es auch hier Spione. Auf Android-Geräten sind viele Google-Apps schon vorinstalliert und wahre Datensammelstellen. Wenn Sie nicht wollen, dass Google Ihnen bei jedem Einkauf und jeder Aktion im Netz über die Schulter lugt, halten Sie nach Alternativen Ausschau: Statt mit Google-Maps kommen Sie z. B. auch mit Open Street Maps ans Ziel. Posteo und Mailbox sind brauchbare Alternativen zu Gmail. Und Browser wie Firefox, Safari, Opera oder Brave lassen sich – anders als der Google-Browser Chrome – so einstellen, dass sie keine oder nur noch wenige Daten preisgeben.

    Wo bin ich?
    Wissen Sie immer, wo Sie sich gerade aufhalten? Wenn Sie derart orientiert sind – warum muss dann Google, Facebook & Co. wissen, wo Sie sich gerade aufhalten und wo Sie die vergangene Nacht verbracht haben. Auf Android-Geräten gibt es in den Systemeinstellungen der Menüpunkt „Standort“. Dort können Sie die Positionserkennung beschränken oder ganz abschalten. Apple-Usern steht dafür die Funktion „Ortungsdienste“ und der Punkt „Datenschutz“ zur Verfügung. Wenn Sie ein Google-Konto haben, nützt das aber alles nichts. Um Ihre Privatsphäre hier zu wahren, müssen Sie zusätzlich in den Account-Einstellungen die Web- und App-Aktivitäten abschalten.

    Was ist die Werbe-ID?
    Auch wenn es für Sie überraschend kommt: Sie haben eine Werbe-ID! Diese wird jedem Nutzer – ob Android oder iOs – zugewiesen. Damit identifizieren Sie sich bei all Ihren Streifzügen durchs Internet. Und so können Werber Sie ausfindig machen und Ihnen auf Ihre Surf-Vorlieben zugeschnittene Anzeigen schicken. Dauerhaft löschen kann man die Werbe-ID zwar nicht, aber verändern. Das dämmt nicht die Werbeflut ein, aber Sie geben nicht mehr Ihre Vorlieben und Interessen preis. Bei Android-Geräten gehen Sie dafür in die Einstellungen. Dort klicken Sie auf das Google-Icon und weiter auf „Werbung“. Mit einem Klick auf „Werbe-ID zurücksetzen“ teilt Ihnen Ihr Gerät eine zufällige Werbe-Identifikationsnummer zu. Darüber hinaus kann man verhindern, dass die eigene Werbe-ID zum Erstellen von Profilen oder zum Anzeigen personalisierter Werbung genutzt wird. Dazu einfach auf „Personalisierte Werbung deaktivieren“ tippen. Bei Apple-Geräten deaktivieren Sie dieses so genannte „Ad-Tracking“ und die „Ad-ID“ unter „Datenschutz“ im Bereich „Werbung“.

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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  • Cookie-Urteil: Nutzer müssen zustimmen

    ARAG Experten über das BGH-Urteil zum aktiven Setzen von Cookies

    Cookies wissen, was Verbraucher wollen. Denn sie registrieren jeden Klick, jede besuchte Internetseite, jedes Produkt, was man sich online ansieht. Für die Werbewirtschaft sind die kleinen Datensammler Gold wert; Datenschützer hingegen hadern mit den neugierigen Textdateien. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Will ein Anbieter Cookies setzen, muss der Nutzer aktiv zustimmen. Voreingestellte Häkchen sind tabu.

    Was sind Cookies?
    Cookies sind kleine Textdateien, die beim Surfen im Internet Daten auf der Festplatte des Nutzers ablegen. Besucht man diese Seite später noch einmal, werden mit Hilfe der Cookies der Nutzer und seine Einstellungen wiedererkannt. Einerseits erleichtert es die Navigation im Internet. Doch andererseits – und hier ist der Haken – sammeln Cookies Informationen über das individuelle Surfverhalten des Nutzers. So weiß der Anbieter beispielsweise, wie lange der User auf der Webseite war oder welche anderen Internetseiten er wann und wie lange besucht hat. Für Werbetreibende eine perfekte Basis für individuelle, auf den Nutzer zugeschnittene Werbung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Cookies jederzeit über die Datenschutzeinstellungen des Webbrowsers gelöscht werden können.

    Das Problem mit den Häkchen
    Wenn Seiten-Betreiber Cookies setzen, benötigen sie die Zustimmung der Nutzer. In der Praxis waren die Kästchen dafür häufig bereits mit einem Häkchen versehen, wodurch der Internetnutzer dem Setzen von Cookies zu Werbezwecken automatisch zugestimmt hat.

    Dieser Praxis hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben und damit das deutsche Telemediengesetz an den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung von 2018 ausgerichtet. Zuvor hatten die Karlsruher Richter den europäischen Gerichtshof angerufen, der ebenfalls in diesem Sinne entschied (Az.: C-673/17). Nach dem Urteil des BGH benötigen Anbieter von Internetseiten die aktive Zustimmung der Nutzer. Voreingestellte Häkchen sind nicht mehr erlaubt, weil sie nach Ansicht der Richter User unangemessen benachteiligen. Davon betroffen sind alle Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind. Allerdings ist nicht genau definiert, welche dies sind.
    Seiten-Betreiber, die ihre Seiten nicht umgehend anpassen, müssen nach Auskunft der ARAG Experten mit einer Abmahnung rechnen.

    Komfortverlust vs. Datenschutz
    Für den Nutzer bedeutet das Urteil, dass nicht jeder seiner Online-Schritte automatisch verfolgt und gespeichert wird. Dafür aber muss er viele Häkchen setzen, wenn er durchs weltweite Netz surft.

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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