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  • Virenscanner: Das sollten Sie beachten!

    ARAG Experten über den unerlässlichen Virenschutz auf Ihrem Computer

    Auch wenn Sie vorsichtig im Internet surfen, sind Sie vor Viren, Trojanern und anderen Schadprogrammen nicht gefeit. Zum sicheren Surfen gehört daher neben einer gesunden Portion Skepsis immer auch eine gute Schutz-Software. Die ist zum Glück einfach im Internet zu finden und leicht zu installieren. ARAG Experten erläutern, was ein effektiver Virenscanner heute können muss.

    Täglich neue Viren
    Im Internet tummeln sich mehr Viren, Würmer und Trojaner als man gemeinhin glaubt! Experten gehen von Milliarden Programmen aus, die den Überbegriff Malware verdienen. Und laut dem unabhängigen AV-TEST Institut werden täglich rund 350.000 Schadprogramme neu registriert. Zum Glück gibt es auch eine große Anzahl von Virenscannern, mit denen Sie sich und Ihren Computer schützen können. Dabei unterscheiden sich Virenscanner nicht nur bei der Erkennungsrate, also bei der Anzahl an Schadprogrammen, die sie sicher erkennen. Auch die Anzahl der Falschmeldungen, sogenannter „False Positives“, variiert. Aber selbst der beste und aktuellste Virenscanner bietet nie einen hundertprozentigen Schutz und wird dies auch in Zukunft nie tun.

    Wichtige Features
    Welche Funktionen der Virenscanner unbedingt haben sollte, liegt natürlich am User – also Ihnen – und an Ihren Nutzer-Gewohnheiten. Benötigen Sie eine Firewall oder einen Schutz vor schädlichen E-Mails? Dann informieren Sie sich vorher, denn nicht alle Virenscanner können damit aufwarten. Gehen auch Kinder an dem zu schützenden Computer online, sollten Sie auch auf einen integrierten Kinderschutz achten. Schutz vor Phishing (Datenklau) ist mittlerweile leider unerlässlich: Den bieten zum Glück die meisten Virenscanner; wenn auch nicht alle! Besonders wichtig: Die Programmierer von Viren, Würmer und Trojaner schlafen nicht. Darum ist nur ein aktueller Virenscanner in der Lage, seine Arbeit zuverlässig zu verrichten! ARAG Experten raten daher in jedem Fall zu einem Virenschutzprogramm mit Update-Manager. Der stellt sicher, dass Ihr Virenscanner immer auf dem Laufenden ist und auch neuere Malware erkennen kann.

    Qualität hat ihren Preis?
    Diese Regel mag auf so manches Produkt zutreffen, bei Virenscannern tut sie es jedoch nicht. Die besten und umfangreichsten Pakete kosten zwar fast 60 Euro, je nach Bedarf geht es aber auch kostengünstiger. Und sogar kostenlose Angebote, wie „Avast Free Antivirus“, „AVG Anti-Virus Free“ oder „Panda Free Antivirus“ bieten einen guten Basisschutz, allerdings müssen Nutzer meist häufige Werbeeinblendungen in Kauf nehmen. Zudem sind die meisten Zusatzfunktionen, die über den reinen Virenschutz hinausgehen, oft deaktiviert.

    Viel hilft viel?
    Auch diese Binsenweisheit trifft in puncto Virenscanner nicht zu; ganz im Gegenteil! ARAG Experten raten, niemals mehrere Schutz-Programme parallel auf dem Computer laufen lassen. Die Sicherheit wird dadurch nicht erhöht – vielmehr könnten sich die Echtzeitschutz-Varianten der Programme gegenseitig behindern. Wenn Sie den Verdacht haben, auf Ihrem PC könnte sich etwas eingenistet haben, ohne dass der bereits installierte Virenscanner Alarm schlägt, sollte Sie den PC ohnehin einem Fachmann überlassen.

    Virenscan mit Bremswirkung
    Alle Virenscanner laufen permanent im Hintergrund. So wird sichergestellt, dass sie bei einem Virusbefall sofort eingreifen können. Während viele Programme unauffällig im Hintergrund agieren, sorgen andere für Verzögerungen und sind somit eine echte Bremse für den PC.

    Fazit:
    Die meisten Virenscanner arbeiten gründlich und zuverlässig, wenn sie regelmäßig aktualisiert werden. Auch preisgünstige und sogar kostenlose Virenscanner können guten Basisschutz bieten. Der Wermutstropfen: Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht.

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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  • Apps umtauschen ist kein Hexenwerk

    ARAG Experten informieren zu den Umtauschmöglichkeiten von Apps

    Der Pullover passt nicht? Kein Problem. Zurück in den Laden damit. Die Hose gefällt nicht? Auch kein Drama. Zurück zum Absender. Wie aber, bitteschön, tauscht man etwas um, was man nicht anfassen, aus- und wieder einpacken kann? Gibt es auch für Apps eine Rückgabemöglichkeit? Laut ARAG Experten ja. Und sie erklären auch, wie es geht.

    Apps von Apple
    Grundsätzlich gilt auch für Apps ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das kann der Anbieter von Gesetzes wegen allerdings mit dem Download zum Erlöschen bringen, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Daher haben es die Anbieter in der Hand, ob der Download ihrer Applikationen widerrufen werden kann. Apple gesteht seinen Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht zu. Das geht über die Apple-Homepage, auf der man sich mit seiner ID anmelden muss. Dort sind alle Käufe der letzten 90 Tage aufgelistet. Zwei Wochen lang kann man hier Apps zurückgeben, ohne einen Grund zu nennen. Aber auch ältere Apps kann man zurückgeben. Mit einem Klick auf „Problem“ gibt man den Grund der Rückgabe bei der betreffenden App an und leitet die Rückerstattung mit „Senden“ in die Wege. Innerhalb einer Woche sollte man den Kaufpreis erstattet bekommen haben. So lange wird der Status des Umtausches als „Ausstehend“ angezeigt. Nach Angaben der ARAG Experten können auf diese Weise auch Filme, e-Books oder Musik zurückgegeben werden, sofern noch kein Download stattgefunden hat.

    Android Apps
    Android-User müssen schneller sein, wenn sie Apps aus dem Google Play Store umtauschen wollen. Das funktioniert innerhalb der ersten zwei Stunden direkt im Play Store über den Button „Erstatten“ oder über die Google-Homepage. Dort haben User 48 Stunden Zeit, den Kauf rückgängig zu machen. Nachdem man sich mit seinem Google-Konto angemeldet hat, werden auch hier die letzten Bestellungen ausgelistet. Ähnlich wie bei Apple kann man bei der betreffenden App auf „Problem melden“ klicken und damit die Rückgabe aktivieren. Die App wird damit vom Smartphone gelöscht und das Geld zurückgebucht.

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  • Dark Patterns – die dunkle Seite der (Online)-Macht

    ARAG Experten über betrügerische Internetmechanismen und irreführende Apps

    Dunkle Muster (englisch: Dark Patterns) werden sie treffend genannt: Apps und Designmuster von Internetseiten, die Online-Nutzer dazu bringen, Produkte, Dienstleistungen oder Abos zu kaufen, die sie eigentlich gar nicht wollen, oder auf Downloadportalen und in sozialen Netzwerken persönliche Daten preiszugeben. Dabei greifen Dark Patterns tief in die psychologische Trickkiste und nutzen bestimmte menschliche Verhaltens- und Wahrnehmungsmuster gezielt aus. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung des Deutschen Bundestages (TAB) nennt den Einsatz „unethisch, mitunter unlauter und gegebenenfalls betrügerisch“ und warnt vor Risiken. Die ARAG Experten erklären die Tricks der Entwickler.

    Hintergrund
    Beim Neuromarketing werden Erkenntnisse der Hirnforschung und Psychologie für eine Optimierung der Werbung genutzt. Und genau hier setzen Dark Patterns an: Durch ein bestimmtes Internetdesign sollen bestimmte Emotionen angesprochen und so menschliche Wahrnehmungs- und Verhaltensmuster geändert werden. Während einige Methoden eher plump und leicht durchschaubar sind, manipulieren andere Dark Patterns ganz subtil und sind dadurch enorm gefährlich.

    Emotionalen Druck aufbauen
    Um Nutzer zu einem eventuell ungewollten Kauf zu verleiten oder einen Link anzuklicken, wird sozialer Druck oder Stress aufgebaut. Und wer schon einmal online auf einem Reiseportal seinen Urlaub gebucht hat, weiß, wovon die Rede ist: Erscheint mehrfach der Hinweis, dass nur noch drei Zimmer im angefragten Zeitraum verfügbar seien, geschieht zweierlei. Erstens wird Stress erzeugt, schnell eine Buchung tätigen zu müssen, da sonst das Angebot weg ist. Zweitens wird suggeriert, dass das Angebot gut sein muss, weil die Nachfrage so hoch ist. Auch mit dem Provozieren von Verunsicherungen und Schuldgefühlen spielt diese Gruppe von Dark Patterns. Wer klickt und das Angebot eingeht, hat vermeintliche Vorteile, wer nicht klickt, geht ein Risiko ein. So klingt z. B. „Nein danke, ich gehe das Risiko ein.“ deutlich bedrohlicher als „Nein danke, ich möchte keine Versicherung abschließen.“.

    Täuschen und Ermüden
    Das Entlocken von Daten ist eine weitere Aufgabe der Dark Patterns. Dabei gehen Entwickler davon aus, dass Nutzer die Internetseiten nur überfliegen. Verwirrende Formulierungen, Trickfragen oder viel zu viele Klicks bis zum Ziel sollen Nutzer ermüden und ihnen dabei mehr Informationen entlocken, als sie ursprünglich preisgeben wollten. Dabei wird auch auf eine gewisse Trägheit der Nutzer gesetzt: Während beispielsweise Bestellungen in der Regel mit wenigen Klicks ausgelöst werden, ist das Abbestellen oft mit vielen Hürden oder Formalitäten verbunden.

    Gefährdet sind nach Einschätzung der TAB vor allem unerfahrene Nutzer wie Kinder, Senioren und bildungsferne Gruppen, da sie unter Umständen die Manipulation mit ihren typischen Mustern nicht oder zu spät erkennen.

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  • Second Handy: Gebrauchte Smartphones kaufen

    ARAG Experten sagen, was man beachten sollte

    Wer mit seinem Smartphone auf dem neuesten Stand sein möchte oder es täglich für berufliche Zwecke und Transaktionen nutzt, schafft sich vermutlich ein neues Gerät an. Wer aber ein Zweithandy sucht oder das erste Smartphone für den Nachwuchs, ist mit einem gebrauchten Handy durchaus gut bedient. ARAG Experten verraten, worauf Käufer von Gebraucht-Handys achten sollten.

    Was muss man anlegen?
    Für neue Smartphone-Modelle von Apple, Samsung und Co. müssen Verbraucher tief in die Tasche greifen. Top- Geräte kosten auch schon mal über 1.000 Euro. Da lohnt sich ein wenig Geduld: Ein Jahr nach Verkaufsstart gibt es bei Online-Händlern die meisten gebrauchten Modelle schon für den halben Preis. Und sogar kurz nach dem Verkaufsstart purzeln schon die Preise für aktuelle Smartphones. Bereits nach einem Monat sinken die Kosten für ein Modell teilweise um mehr als zehn Prozent. Das gilt allerdings kaum für Apple-Geräte, deren Wiederverkaufspreis in der Regel recht hoch ist. Der Kaufpreis richtet sich zwar immer nach dem Alter und Zustand des Gerätes. Generell sollte das gebrauchte Handy aber nicht mehr als 60 Prozent des Neupreises kosten. Vorsicht sollten Kaufinteressenten allerdings auch bei den Schnäppchenpreisen walten lassen, die einfach zu schön sind, um wahr zu sein. Da handelt es sich oft um Ware mit versteckten – also auf den ersten Blick nicht ersichtlichen – Schäden. Oder die Handywerkstatt, die das Gerät veräußert, hat das Superschnäppchen aus den verwertbaren Teilen mehrerer Schrotthandys zusammengebaut. Bei solchen Angeboten ist der Ärger meist vorprogrammiert!

    Updates – eine Frage des Alters
    Zu alt sollten die gebrauchten Schätzchen nicht sein. Oft erhalten die Geräte schon nach zwei bis drei Jahren keine Sicherheits-Updates mehr. In so einem Fall stellt sich die Frage, ob die Sicherheit nicht wichtiger ist als der vermeintliche Schnäppchenpreis.

    Wo gibt es gute Angebote?
    Auch einige Hersteller verkaufen gebrauchte Geräte. Solche Angebote sind meist mit der Bezeichnung „refurbished“ versehen. Häufiger gibt es sie allerdings bei Online-Plattformen zum An- und Verkauf von Gebrauchtwaren wie Rebuy, Asgoogasnew oder dem deutschen Unternehmen Zoxs. Der Vorteil: Dort werden die Smartphones gekauft, geprüft und wiederverkauft. Unter Umständen lohnt sich auch ein Blick auf die Internetseite von großen Elektronik-Händlern. Diese bieten manchmal Versandrückläufer an, die nur kurz ausprobiert und dann zurückgeschickt wurden. Derartige Angebote sind meist als B-Ware gekennzeichnet, so gut wie neu und trotzdem günstig. Auch auf Seiten wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen und Amazon gibt es gute Angebote. Verbraucher sollten sich immer den Verkäufer genau ansehen und auf Kundenbewertungen sowie Service- und Garantiebestimmungen achten. Wichtig: Gibt es ein Impressum oder ist irgendwo eine Service-Adresse angegeben? Die benötigen Käufer bei Fragen und Regressansprüchen. Und wenn der Kauf nur mit Vorkasse möglich ist, raten ARAG Experten ganz ab. Man kauft dann buchstäblich die Katze im Sack.

    Welche Verkäufer sind vertrauenswürdig?
    Händler in Deutschland müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mindestens ein Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwaren bieten. Das bedeutet: Ist das Gerät beim Kauf defekt, ohne dass der Käufer darüber vorher informiert wurde, muss der Händler es reparieren oder das Geld zurückerstatten. In einigen Fällen können Käufer sogar Schadensersatz verlangen. Es gibt Händler, die sich vor der Gewährleistung drücken wollen oder versuchen, sich herauszureden. In diesem Fall sollten Verbraucher möglichst viele Beweise sammeln. Diese sind nötig, wenn der Händler behauptet, der Verbraucher habe den Schaden selbst verursacht. Man sollte die Schäden vor Zeugen protokollieren, das Angebot im Internet fotografieren und die Seriennummer des Geräts notieren, so ARAG Experten.

    Privater Verkauf: Unter Umständen besonders heikel
    Bei privaten Verkäufern sollten Käufer unbedingt darauf bestehen, dass Rechnung und Originalverpackung mitgeliefert werden, so kann ausgeschlossen werden, dass man Diebesgut erwirbt. Kauft man ein gebrauchtes Smartphone vom Händler, gilt eine einjährige – also verkürzte – Gewährleistungsfrist. Private Verkäufer können die Gewährleistung sogar ganz ausschließen. Solche Privatkäufe sind daher besonders riskant. Denn wenn das Handy dann kurz nach der Lieferung schlapp macht, hat der Käufer das Nachsehen. Es sei denn, er kann beweisen, dass der Verkäufer ihn vorsätzlich getäuscht hat. Dann muss er sein Recht auf Rückabwicklung des Kaufes allerdings mit einem Anwalt vor Gericht durchsetzen.

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  • Betrugsmaschen per Telefon

    ARAG Experten geben Tipps, wie man mit betrügerischen Telefonanrufen umgeht

    Spoofing, Pin-Calls, Robo-Calls – wenn es darum geht, per Telefon oder Smartphone an das Geld anderer Leute zu kommen, sind nicht nur die Betrugsmaschen extrem einfallsreich, sondern auch ihre Bezeichnungen. Die Methoden werden immer dreister. Welche Fallen die häufigsten sind, wissen die Rechtsexperten der ARAG.

    Ping-Calls
    Manchmal klingelt das Telefon nur ein einziges Mal. Ärgerlich so ein verpasster Anruf. Vielleicht war es etwas Wichtiges? Zum Glück kann man ja schnell zurückrufen! Und genau jetzt hat die Falle schon zugeschnappt. Der absichtlich so kurze Lockanruf ist ein so genannter Ping-Call. Gemacht, um einen Rückruf zu provozieren. Dieser Rückruf geht in ein Land außerhalb der EU. Das ist aber nicht ohne weiteres zu erkennen. Im Ausland wird eine teure Service-Nummer, ähnlich unserer 0900-Nummern, angewählt. Weit verbreitet ist nach Angaben der Bundesnetzagentur die Vorwahl 0137. Das Geld geht an die Betrüger. Wer angerufen wird, ist meist Zufall: Die Nummern werden von Computern willkürlich durchprobiert. Oder die Betrüger arbeiten sich durch Daten-Sammlungen aus gehackten Webseiten, die im Netz gehandelt werden. Das Geld bekommt man nach Auskunft der ARAG Experten selten zurück, da der Abrechnungsort nicht in der EU liegt. Auf der Seite der Bundesnetzagentur haben Betroffene die Möglichkeit, die betrügerische Nummer zu melden.

    Call-ID-Spoofing
    Spoofing ist Englisch und bedeutet etwa Manipulation oder Verschleierung. Beim sogenannten Call-ID-Spoofing handelt es sich um eine raffinierte Form der Telefonabzocke. Dabei lassen Unbekannte eine falsche Nummer auf dem Display des Angerufenen erscheinen. Oft bedienen sich die Betrüger der Nummern seriöser Organisationen und täuschen damit eine organisatorische Nähe zu offiziellen Stellen vor. Opfer waren so schon das Amts- und Landgericht Bonn, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Bundesagentur für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Bundesnetzagentur. Die Telefonabzocker bleiben auf diese Weise unbekannt. Den kriminellen Anrufern geht es darum, an die Kontodaten der Angerufenen zu kommen. Dabei werden am Telefon Gewinnspiele verkauft oder die Rückzahlung angeblicher Internet-Spielschulden gefordert. Die bekannte Telefonnummer im Display scheint die Behauptungen der Betrüger zu untermauern und lässt den Anruf seriös erscheinen.

    Robo-Calls
    Nicht immer, wenn das Telefon klingelt, ist es die beste Freundin, die in Plauderlaune ist. Unter Umständen ist noch nicht einmal ein Mensch dran. Eine Computerstimme oder eine vorher aufgenommene Nachricht wird abgespielt, sobald der Angerufene abnimmt. Meist geht es dann um Gewinnspiele, mit einer 50:50 Chance schon morgen Millionär zu sein oder Investitionsmöglichkeiten mit exorbitanten Gewinnaussichten. Oder Sie müssen einen gewonnenen Traumurlaub nur noch antreten oder den Superkredit zu Minuszinsen nur noch ausgeben. Es ist leider nicht überflüssig zu betonen, dass diese Angebote durch die Bank weg unseriös sind. Der Tipp der ARAG Experten: Auflegen!

    Der „Enkel-Trick“
    Hierbei handelt es sich eigentlich nicht um einen einfachen Telefonbetrug, sondern um eine perfide Betrugsmasche, die explizit leichtgläubige ältere Personen ins Visier nimmt. Nichtsdestoweniger beginnt auch dieser Trickbetrug mit einem Telefonanruf. Dort meldet sich ein Enkelkind der angerufenen Person und gibt sodann vor, in einer finanziellen Notsituation zu stecken. Der angerufene Senior ist froh, vom Enkel zu hören und ist mit seinem Ersparten natürlich hilfsbereit. Der falsche Enkel würde bei einer Gegenüberstellung natürlich auffliegen. Also schickt er einen vermeintlichen Freund – einen Komplizen – um so das Opfer um sein Geld zu erleichtern. Diese Masche ist einfach, aber für viele Senioren nicht einfach zu durchschauen. Und die Varianten dieser Betrugsmasche sind vielfältig. Statt des Enkels kann es natürlich auch eine Enkelin, ein Neffe oder ein Patenkind sein. Mal ist das Enkelkind im Krankenhaus und benötigt dringend Geld, mal ist es im Ausland gestrandet und kann das Geld daher nicht persönlich in Empfang nehmen. Der Enkel-Trick wird wohl noch lange nicht aussterben und die Polizei weiterhin beschäftigen, befürchten ARAG Experten.

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  • Notfallpass – digitaler Lebensretter auf dem Smartphone

    ARAG Experten über eine wirklich sinnvolle App

    Für viele Menschen gehört das Smartphone zu den ständigen Begleitern. Schnell mal von unterwegs telefonieren, ein Foto schießen oder eine Nachricht an Freunde schicken – das sind die üblichen Funktionen der kleinen technischen Wunder. Doch ein Smartphone kann sogar helfen, Ihr Leben zu retten. Zumindest, wenn Sie einen digitalen Notfallpass in Ihrem Smartphone angelegt haben. ARAG Experten über die lebensrettende Anwendungssoftware.

    Warum ein Notfallpass?
    In einem Notfall ist es wichtig, dass Sanitäter oder Ärzte möglichst schnell erfahren, mit wem sie es zu tun haben. Das Smartphone kann dabei gute Dienste leisten, zumal der dort hinterlegte digitale Notfallpass auch bei gesperrtem Bildschirm einsehbar ist. Diese Notfall-App liefert Ersthelfern einen Überblick über die wichtigsten medizinischen Fakten des Unfallopfers: eventuelle Allergien, Vorerkrankungen oder regelmäßig eingenommene Medikamente. Auch Personaldaten zum Patienten oder wer im Notfall kontaktiert werden soll, können in der App gespeichert werden. Zudem können Smartphone-Besitzer im Notfallpass auf eine Patientenverfügung verweisen und so sicherstellen, dass ihre persönlichen Wünsche über eine nötige Behandlung Beachtung finden.

    Wie finden Ersthelfer die wichtigen Infos?
    Ersthelfer können beim Eintreffen am Unfallort auf Ihrem Smartphone den Sperrbildschirm aufrufen und sehen dort den Punkt „Notruf“ oder „Notfall“, je nachdem ob es sich um ein Android- oder Apple-Handy handelt. Wischt der Ersthelfer dann auf dem Smartphone nach oben, unten oder zur Seite, erscheint in der Nähe des Tastenfeldes der Button für die „Notfallinformationen“. Bei iPhone und Samsung erscheint der Button für die Notfallinformationen beispielsweise links unten neben dem Tastenfeld, bei Huawei oberhalb des Tastenfelds.

    Notfallpass einrichten
    Je nach Art des Handys und des Betriebssystems ist die Einrichtung eines digitalen Notfallpasses denkbar einfach.

    Bei iOs:
    – Öffnen Sie die „Health App“.
    – Öffnen Sie den Reiter „Notfallpass“.
    – Drücken Sie oben rechts auf „Bearbeiten“ oder „neuen Notfallpass anlegen“.
    – Nun können Sie alle relevanten Daten anlegen.

    Bei Android:
    – Aktivieren Sie das Display im gesperrten Zustand
    – Drücken Sie auf der Pin-Tastatur auf „Notfall“.
    – Drücken Sie dann zweimal auf „Notfallinformationen“.
    – Dann drücken Sie oben rechts auf „Editieren“.
    – Nun können Sie alle relevanten Daten anlegen.

    Natürlich gibt es den Notfallpass auch weiterhin analog für die Brieftasche – in der Regel bieten die Krankenkassen einen entsprechenden kostenlosen Download oder Bestellservice auf der Internetseite an. Da Ersthelfer in der Regel zunächst im Portemonnaie nach persönlichen Dokumenten suchen, falls der Patient nicht ansprechbar ist, raten die ARAG Experten, den Notfallpass in der Geldbörse aufzubewahren. Wer viel auf Reisen ist, sollte darauf achten, einen auch in Englisch abgefassten Notfallausweis bei sich zu tragen.

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  • Digitale Taschendiebe – Abzocke per Smartphone

    ARAG Experten über Abofallen per Handy und wie man sich davor schützt

    Drittanbietersperre lautet das – zugegeben etwas sperrige – Zauberwort. Damit können sich Verbraucher vor Abofallen schützen, in die sie mit einem einzigen Klick auf ihrem Smartphone tappen können. Vor allem Kinder und Jugendliche sind gefährdet und all diejenigen Handynutzer, die nicht nur per WLAN im Internet surfen. Die ARAG Experten verraten, wie man sich relativ leicht schützen kann.

    Hinter den Kulissen
    Viele kostenlose Apps finanzieren sich durch Werbung, die zwischendurch immer wieder bunt und verlockend eingeblendet wird. Und genau hier lauern die Abo-Betreiber bzw. so genannten Drittanbieter mit ihren dubiosen Servicediensten. Mit neugierigem Klick auf den Werbe-Button, der verdeckt auf einer manipulierten Internetseite liegt, aktiviert der Handynutzer einen „Kaufen“-Button im Hintergrund, ohne es zu merken. Und schon ist beispielsweise das Klingelton-Abo für fünf Euro wöchentlich oder ein anderer nutzloser Dienst abgeschlossen. Wer seine Handyrechnung nicht regelmäßig genau kontrolliert, stolpert womöglich nicht einmal über diesen geringen Betrag, zumal er in der normalen Rechnung des Mobilfunkanbieters aufgeführt wird.

    WAP-Billing
    Mit dieser Übertragungstechnik (WAP = Wireless Access Protocol) können Smartphone-Nutzer Leistungen leicht per Mobilfunkrechnung bezahlen, z. B. Parktickets, Hintergrundbilder, Klingeltöne. Der Vorteil: Es müssen keine Kontodaten angegeben werden. Beim Bezahlvorgang mit WAP-Billing bekommt der Anbieter eine eindeutige SIM-Kartennummer übermittelt. Damit weiß der Drittanbieter, zu welchem Mobilfunkprovider die Nummer gehört und kann diesem dann die Leistung in Rechnung stellen. Dafür zahlt der Drittanbieter dem Provider eine Provision. Nach Auskunft von ARAG Experten funktioniert die WAP-Billing allerdings nur, wenn das Handy mit dem Internet verbunden ist. Über WLAN werden dem Drittanbieter keine SIM-Kartennummern übermittelt. Und damit ist man vor Abofallen sicher.

    Ist solch ein Kaufvertrag gültig?
    Nach Auskunft von ARAG Experten wird ein Vertrag grundsätzlich erst dann wirksam, wenn ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wird. Ein entsprechender Button muss also gut les- und sichtbar und mit eindeutigen Formulierungen beschriftet sein, wie beispielsweise „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“. Auch auf die Laufzeit des Abos muss bei einem rechtlich verbindlichen Vertrag hingewiesen werden. Das ist den digitalen Taschendieben aber in der Regel relativ wurscht, um es salopp zu formulieren. Sie stellen Preishinweise in schlecht lesbaren Farben oder Schriftarten dar, täuschen mit Worten wie „Gratis“ oder „Freeware“ oder verzichten gänzlich auf Preis- und Vertragshinweise.

    In die Falle getappt – und nun?
    Wer auf seiner Mobilfunkrechnung Kosten für einen Drittanbieter entdeckt, sollte das Abo sofort kündigen, den Kosten widersprechen und das Geld zurückfordern. Und zwar beim Drittanbieter, der meist mit Unternehmensnamen und Anschrift, mindestens aber mit einer Hotline-Nummer auf der Rechnung aufgeführt wird. Die ARAG Experten raten, alles schriftlich zu dokumentieren und Briefe nur per Einschreiben zu versenden. Darüber hinaus sollte man gleichzeitig den abrechnenden Mobilfunkbetreiber kontaktieren, die Rechnung beanstanden und das Geld des Drittanbieters auch von ihm zurückfordern. Er darf seinen geprellten Kunden nicht an den Drittanbieter verweisen. Da Mobilfunkanbieter um dieses Problem wissen, besteht eine gute Chance, dass sie die Forderung erlassen. Wer per Lastschrift bezahlt hat, ist fein raus. Denn dabei hat man die Möglichkeit, den zu Unrecht abgebuchten Betrag bis zu acht Wochen zurückbuchen zu lassen. Allerdings weisen ARAG Experten darauf hin, dass man die unstrittigen Rechnungsposten zahlen muss, da man sonst eine Sperre seiner Rufnummer riskiert. Und keine Angst vor Drohbriefen von Inkassofirmen und dem Hinweis auf hohe Mahnkosten: Der Drittanbieter muss nachweisen, dass das Abo rechtlich wirksam zustande gekommen ist. Wenn also mit verdeckten Buttons gearbeitet wurde, müssen Verbraucher kein Inkasso-Schreiben fürchten.

    Schutz durch Drittanbietersperre
    Mit dieser Sperre schützen sich Handynutzer davor, dass ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung Geld an Drittanbieter über die Mobilfunkrechnung fließt. Die Sperre können Handy-Nutzer in der Regel online im Kundenportal selbst einrichten. Oder man beauftragt seinen Mobilfunkbetreiber per Telefon, Mail oder Brief. Eine Drittanbietersperre hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Einfluss auf das Mobile Payment – also das Bezahlen mit dem Smartphone. Die Sperre unterbindet lediglich die Bestellung und die Zahlung über die Mobilfunkrechnung. Man kann natürlich weiterhin auf anderem Weg – etwa per Kreditkarte, Rechnung oder Lastschrift – Apps, Musik und andere Dienste erwerben.

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    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
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  • Gesichtserkennung: Neue Techniken bergen immer auch Gefahren

    ARAG Experten zu einem Einsatzfeld der künstlichen Intelligenz

    Software zur Gesichtserkennung ist längst kein Geheimnis mehr. Dieser Aspekt der künstlichen Intelligenz (KI) ist sogar schon viel weiter verbreitet, als wir gemeinhin glauben. Doch neue Technologien verheißen nicht nur Fortschritt für die Gesellschaft, sondern bergen immer auch Gefahren. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig – eine gesunde Skepsis ist laut ARAG Experten aber ratsam.

    Die praktische Seite der Gesichtserkennung
    Viele Smartphones lassen sich mit einer Gesichtserkennungssoftware entsperren. Ist die Funktion aktiviert, muss der Besitzer einfach in sein Handy schauen, das ihn oder sie sofort erkennt und das Gerät entsperrt. Dass die auf dem Smartphone gespeicherten Gesichtsdaten missbraucht werden, ist unwahrscheinlich. Die Daten beschreiben das Gesicht nur rudimentär und reichen zu einer Rekonstruktion nicht aus. Anders sieht es aus, wenn die Daten nicht auf dem eigenen Gerät, sondern im Netz gespeichert werden.

    Diskussionen um FaceApp
    Mit der zurzeit äußerst angesagten mobilen Anwendung FaceApp können sich Nutzer mit veränderten Haarfarben, als Senior oder mit und ohne Bart betrachten. Was lustig klingt und einen Riesenspaß verspricht, ruft Datenschützer auf den Plan. Um die App zu nutzen, muss man seine Gesichtsdaten erst einmal in der App hochladen. Was mit den Daten geschieht und welche Rechte die Nutzer an die App-Betreiber abgeben, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die erkennt jeder Nutzer mit der Freischaltung an. Gelesen werden diese AGB aber erfahrungsgemäß kaum. Was Datenschützer besonders stört, ist die Tatsachen, dass die Selfies der Nutzer auf Server hochgeladen werden und dort verbleiben, auch wenn der Nutzer seine Fotos auf dem Smartphone wieder löscht. Inzwischen haben die Betreiber der App auf die Kritik reagiert: Laut eigener Angaben werden die meisten Bilder nach 48 Stunden wieder vom Server gelöscht. Besonders kritisch sehen allerdings ARAG Experten, dass sich FaceApp sogar die kommerzielle Nutzung dieser Fotos herausnimmt. Die App ist damit indes keine Ausnahme; Facebook, Google, Instagram und Twitter gehen ähnlich eigenmächtig mit Fotodaten um.

    Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
    Zumindest in unseren Städten sind mittlerweile nahezu flächendeckend Kameras im Einsatz. Berühmtes Beispiel ist der Berliner Bahnhof Südkreuz. Dort können die Überwachungskameras schon in Sekundenbruchteilen die Gesichter der Passanten erkennen. Und mit der Gesichtserkennung ist auch der Name bekannt. Und damit letztlich auch jeder Ort, an dem man sich zuvor aufgehalten hat. In der kürzlich angelaufenen zweiten Test-Phase sollen die Systeme sogar Alarm schlagen, wenn sich Personen auffällig oder verdächtig verhalten. Möglich macht das Künstliche Intelligenz. Sie wird rasant schlauer und verknüpft vielmehr Informationen immer zuverlässiger. Wie viel Überwachung im öffentlichen Raum wünschenswert und zulässig ist, muss aber noch geklärt werden. Die Technik ist hier weiter als der Gesetzgeber.

    Hooligans müsser draußen bleiben
    Gewaltbereite Fußballfans, die in der Vergangenheit in Stadien randaliert oder verbotenes Feuerwerk hineingeschmuggelt haben, bekommen Stadionverbot, sofern sie identifiziert werden können. Das Verbot dann auch durchzusetzen, ist allerdings schwieriger, als es auszusprechen. Das könnte nun ein Programm des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) ändern. Das Programm kann Bilder und Videoaufnahmen einer frontal angebrachten Kamera in Echtzeit danach auswerten, ob eine bekannte Person den abgebildeten Bereich passiert. Am Stadioneingang angebracht, können mit einem Stadionverbot belegte Besucher sofort erkannt und am Betreten des Stadions gehindert werden. Als das neue System bei einem Heimspiel des Karlsruher SC (KSC) getestet werden sollte, stoppte der Verein den Praxistest, weil es zu erheblichen Protesten der Fußball-Fans gekommen war. Ob eine solche Gesichtserkennung mit Datenabgleich in Echtzeit überhaupt rechtens ist, bezweifeln Datenschützer und Juristen. Die derzeit für Überwachungskameras geltenden Bestimmungen sind aus Sicht der ARAG Experten jedenfalls für den Einsatz künstlicher Intelligenz nicht mehr ausreichend.

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

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