Schlagwort: Artenschutz

  • medizini: Kinder senden über 1 000 gemalte Lieblingsvögel anlässlich der NABU-Wahl zum „Vogel des Jahres 2021“

    medizini: Kinder senden über 1 000 gemalte Lieblingsvögel anlässlich der NABU-Wahl zum „Vogel des Jahres 2021“

    Baierbrunn (ots) – Der Eisvogel ist klarer Favorit der Kinder – am 19. März steht fest, wer deutschlandweit zum gefiederten Wahlsieger gekürt wurde

    Im Februar hatte die Kinderzeitschrift medizini ihre jungen Leserinnen und Leser dazu aufgerufen, ihren persönlichen Lieblingsvogel zu malen. Der Aufruf zum Malen fand im Rahmen einer Aktion des Naturschutz Bund Deutschland(NABU) statt: Der NABU hatte alle Natur- und Vogelfreunde bis zum 19. Februar 2021 zur Wahl des „Vogels des Jahres 2021“ aufgerufen. medizini half mit bei dieser Wahl und stellte in der Februar-Ausgabe die zehn beliebtesten Vögel Deutschlands vor.

    Als dann Anfang März die Einsendungen vorlagen, war die medizini-Redaktion völlig überrascht: Es gab über 1 000 Briefe. In manchen Umschlägen waren sogar zwei oder drei Bilder. „Das war überwältigend. Mit so viel Resonanz hatten wir nicht gerechnet“, sagt medizini-Chefredakteur Harald Lorenz. „Auf den Bildern waren alle möglichen heimischen Vogelgruppen zu sehen: Adler, Falken, Meisen, Spechte, Finken, Tauben. Ein Vogel wurde allerdings mit Abstand am häufigsten gemalt: der Eisvogel!“

    Eine gelungene Aktion, mit der auch der NABU sehr zufrieden ist: „Nur was Kinder kennen, können sie auch schützen. Deshalb freuen wir uns sehr, dass medizini unsere erste öffentliche Vogelwahl mit so viel Begeisterung begleitet hat. Dass so viele Kinder mitgemacht und tolle Vogelbilder gemalt haben, freut uns sehr. Herzlichen Dank an Euch alle“, sagt Grit Schneider, Projektleiterin der Aktion.

    Am Freitag, 19.3.2021 ab 19 Uhr, wird der Siegervogel live verkündet unterwww.NABU.de/vogelwahlfinale

    medizini klärt Kinder von fünf bis zwölf Jahren auf spielerische, altersgerechte Art über ihren Körper und ihre Gesundheit auf. Zugleich gibt es spannende Einblicke in die Geschichte und in die vielfältige Welt der Natur, besonders der Tiere. Das Magazin besteht aus zwei großen, auf DIN-A4-Format gefalteten Postern, auf denen einerseits die schönsten Tiere abgebildet sind und andererseits speziell für Kinder interessante Sachthemen mit kurzen Texten sowie aufwendigen Illustrationen präsentiert werden. Die erste Ausgabe von medizini (damals noch „Medi & Zini“) erschien im Jahr 1974. Heute liegt die monatlich verkaufte Auflage bei 1.276.425 Exemplaren (IVW 4/2020). medizini erscheint im Wort & Bild Verlag und ist exklusiv in Apotheken erhältlich.

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    Gudrun Kreutner, Leitung Unternehmenskommunikation
    Katharina Neff-Neudert, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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  • Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

    Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

    Berlin (ots) – Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

    Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

    Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

    vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

    Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

    Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

    Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

    Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

    Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

    Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

    gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

    gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

    gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

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    Weitere Informationen (https://www.wildtierschutz-deutschland.de/)

    Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

    Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

    Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de
    Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)

    Pressekontakt:

    Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
    T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
    www.wildtierschutz-deutschland.de
    www.facebook.com/wildtierschutz

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  • Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

    Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

    Wachtberg (ots) – Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

    Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

    Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

    Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

    Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

    Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

    Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

    Pressekontakt:

    Petra Friedrich, presse@imkerbund.de, Tel. 0228/9329218 o.
    0163/2732547

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