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  • V999 Coin, Rainer von Holst alias Jan Faber und die Frage nach der Osint Group

    V999 Coin, Rainer von Holst alias Jan Faber und die Frage nach der Osint Group

    Kürzlich berichteten wir über den angeblich goldgedeckten V999 Coin der E-Karat International in Irland. In dem Whitepaper wird als Gold-Auditor die „Osint Group“ mit der Adresse The Willard, 1401 Pennsylvania Avenue NW, Washington, DC 20004, Vereinigte Staaten von Amerika (USA) angegeben. Die Adresse ist falsch, denn es ist die Adresse des Willard InterContinental Washington einem Luxushotel in Washington, D.C.

    Fest steht, die „Osint.Group“ ist als Unternehmen nicht existent und die „Osint Group“ ist auch kein Auditor für angebliches Gold, welcher des Unternehmens E-Karat International, noch des Unternehmens Karatbars International in Stuttgart. Wer Zweifel an dieser Aussage hat, dass es sich bei der „Osint Group“ um kein offiziell registriertes Unternehmen in den USA und auch um keinen Auditor handelt, kann dies gerne in wenigen Sekunden nachprüfen, wir stellen dazu diese drei Weblinks zur Verfügung, von offiziell staatlichen Stellen, in welchen die Osint Group verzeichnet sein müsste:
    1) https://pcaobus.org/resources/auditorsearch
    2) https://www.gao.gov/reports-testimonies/recommendations-database
    3) https://corporation.directory/quicksearch/company

    US-Rechtsanwälte haben die angebliche Existenz der „Osint Group“ geprüft und stellten fest, es gibt kein Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) welches „Osint Group“ heißt und ein „Auditor“ ist. Die Aussagen in dem Whitepaper (https://v999.gold//documents/v999-platform-white-paper.pdf) der E-Karat International stellen somit einen vorsätzlichen Betrug dar, egal wie man den Fall auch drehen und wenden mag, der Betrug ist vorsätzlich und nach Interformationen von US-Rechtsanwälten, steckt hinter dem angeblich goldgedeckten V999 Coin, der international gesuchte Anlagebetrüger Rainer von Holst alias Jan Faber, welcher sich auch als Hochstapler, Rechtsanwalt Dr. Peter Klein nennt.

    Zur Information, ein Whitepaper dient zu Informationen im Bereich des Kapitalmarktes und ist bei relevanten Kapitalanlagen im Sinne angebotener Investitionen mit seinen Erklärungen zwingend notwendig. Der angeblich goldgedeckte V999 Coin, welcher keine Zulassung durch die SEC in den USA (United States Securities and Exchange Commission) hat, nutzt also einen Auditor für sein angebliches Gold, welchen es gar nicht gibt, das ist vorsätzlicher Anlagebetrug!

    Mit dem V999 der E-Karat International wird in diesem Zusammenhang, aktuell in einem Atemzug das in Stuttgart ansässige Unternehmen Karatbars International und dessen Geschäftsführer Harald Seiz genannt, auch wird die Freebay AG in der Schweiz (https://www.moneyhouse.ch/de/company/freebay-ag-3390601631) ins Spiel um den KBC und V999 gebracht. Informationen wer die Freebay AG führt, sind im engsten Bereich um Harald Seiz zu finden.Das Karatbars ohne die Genehmigung der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin, https://www.bafin.de) etwas mit in dem angeblich goldgedeckten V999 Coin zu tun hat, kann man mehr als deutlich hier sehen: https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=iYOK1L2CSj0

    Bereits die deutsche Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz äußerte in ihren Ermittlungen massive Zweifel am Karatgold Coin (KBC) und stellte fest: „Das Versprechen von Karatbars, gekaufte Coins mit Gold abzusichern, erscheint fragwürdig. Nach Aktenlage ist höchst zweifelhaft, ob tatsächlich Goldwerte in nennenswerter Größenordnung vorhanden waren oder ob mit diesem Versprechen lediglich Anleger, geködert‘ werden sollten.“Schon im Juni 2020 berichtete die renommierte deutsche Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ über diese massiven Zweifel.
    Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/dubioser-goldhaendler-die-staatsanwaltschaft-zweifelt-an-den-goldreserven-der-karatbars-gruppe/25945106.html?ticket=ST-3375872-Gc9afT3chzdP6QfG5LGs-ap3

    Der Fall des V999 Coin und die mit ihm verbundenen Gesellschaften sowie deren Initiatoren, zeigen hierbei eine klare Verbindung zwischen dem Karatbars-Chef Harald Seiz und der „Osint Group“. Nachfragen, bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als auch bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC, USA), bestätigte nichtexistierende Lizenzen zur Ausgabe im Bereich Security Token oder Wertpapieren, nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz).
    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html

    So muss es Harald Seiz überlassen bleiben, jüngste Fotos mit einem Privatjet, seine Immobilien auf Mallorca und in Stuttgart oder auch ein Luxusrestaurant in Los Angeles, seinen Anlegern und Affiliates zu erklären, welche seit Monaten das zugesagte Gold von Karatbars fordern, ebenso, was Karatbars mit dem angeblich goldgedeckten V999 Coin zu tun hat, in dessen Whitepaper ein nichtexistierendes Unternehmen, die „Osint Group“ steht!
    Es bleibt daher abzuwarten, was die nächsten Ermittlungen zeigen, hier um das Thema des V999 Coin und Karatbars. Hierzu warnen die Bafin und weitere internationale Finanzbehörden vor Karatbars und Karatgold Coins und fordern die Rückabwicklung:
    Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/karatbars-international-gmbhkaratgold-coins-bafin-ordnet-rueckabwicklung-an_160865.html

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  • BAIT & VAIT: IT-Anforderungen mit Softwarelösung erfüllen

    BAIT & VAIT: IT-Anforderungen mit Softwarelösung erfüllen

    IT- und Informationssicherheit für Banken und Versicherungen

    Hannover, 07. Juli 2020 – Aufgrund der Bedeutung der IT im Finanz- und Versicherungssektor hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bankaufsichtliche resp. Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT in den Rundschreiben BAIT resp. VAIT festgehalten. Damit gibt die BaFin Banken, Versicherungen sowie deren Dienstleistern einen praxisnahen Leitfaden an die Hand. Bei der Umsetzung scheitern allerdings noch immer viele Projektverantwortliche. An diesem Punkt unterstützt der deutsche Softwarehersteller CONTECHNET: Ab sofort stehen der BAIT- und der VAIT-Katalog in seiner LösungINDITOR®ISO zur Verfügung.

    BAIT und VAIT beinhalten von der BaFin definierte Anforderungen, um die IT in den entsprechenden Branchen jederzeit optimal vor Bedrohungen zu schützen. Dabei geht es insbesondere um die Anforderungen in puncto IT-Strategie, -Governance, -Projekte und -Betrieb sowie Informationsrisiko-, Informationssicherheits- und Benutzerberechtigungsmanagement. Dazu beschreibt die BaFin unter anderem Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) oder auch den Umgang mit Auslagerungen von IT-Dienstleistungen.
    Um bei der Vielzahl der Anforderungen nicht den Überblick zu verlieren, kann eine Software die Projektverantwortlichen bei der Umsetzung unterstützen.

    Langfristige Vorteile für die IT- und Informationssicherheit
    Die Lösung INDITOR® ISO führt den Anwender in wenigen Schritten zum Ergebnis – bis hin zu einem ganzheitlichen ISMS. Dazu sind im ersten Schritt die BAIT- und VAIT-Anforderungskataloge um Umsetzungstipps und Hilfestellungen für die weitere Dokumentation ergänzt. Nach der Abarbeitung der einzelnen Schritte erhält der Nutzer im Auditmanagement einen direkten Soll-Ist-Abgleich. Auf diese Weise werden das erreichte Sicherheitsniveau identifiziert und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt.

    „Die Vorteile unserer Software zeigen sich neben der schnellen und eigenständigen Umsetzung insbesondere in der langfristigen Anwendung“, sagt Jens Heidland, Leiter Consulting bei CONTECHNET, Lead Auditor ISO 27001 und IT-Sicherheitskatalog. „Nehmen wir direkt ein Beispiel aus den BAIT: Die Geschäftsleitung muss regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich, über die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie Veränderungen an der Risikosituation unterrichtet werden. Hier wäre es sehr mühselig, diverse Word- und Excel-Dokumente zu sammeln und diese der Geschäftsführung verständlich zusammenzuführen. Durch unsere Software sind zu jedem Zeitpunkt alle aktuellen Informationen zentral gespeichert und lassen sich per Knopfdruck anzeigen.“

    Die CONTECHNET Deutschland GmbH ist ein deutscher Softwarehersteller und wurde im Jahr 2007 in der Region Hannover gegründet. Die CONTECHNET-Suite besteht aus INDART Professional® – IT-Notfallplanung, INDITOR® BSI – IT-Grundschutz, INDITOR® ISO – ISO 27001 und INPRIVE – Datenschutz. Mit diesen intuitiv zu bedienenden Lösungen ist der Anwender auch im Ernstfall handlungs- und auskunftsfähig. Alle Softwarelösungen sind praxisorientiert und verfolgen eine strukturierte sowie zielführende Vorgehensweise. Weitere Informationen unter www.contechnet.de

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  • Betrugsmaschen per Telefon

    ARAG Experten geben Tipps, wie man mit betrügerischen Telefonanrufen umgeht

    Spoofing, Pin-Calls, Robo-Calls – wenn es darum geht, per Telefon oder Smartphone an das Geld anderer Leute zu kommen, sind nicht nur die Betrugsmaschen extrem einfallsreich, sondern auch ihre Bezeichnungen. Die Methoden werden immer dreister. Welche Fallen die häufigsten sind, wissen die Rechtsexperten der ARAG.

    Ping-Calls
    Manchmal klingelt das Telefon nur ein einziges Mal. Ärgerlich so ein verpasster Anruf. Vielleicht war es etwas Wichtiges? Zum Glück kann man ja schnell zurückrufen! Und genau jetzt hat die Falle schon zugeschnappt. Der absichtlich so kurze Lockanruf ist ein so genannter Ping-Call. Gemacht, um einen Rückruf zu provozieren. Dieser Rückruf geht in ein Land außerhalb der EU. Das ist aber nicht ohne weiteres zu erkennen. Im Ausland wird eine teure Service-Nummer, ähnlich unserer 0900-Nummern, angewählt. Weit verbreitet ist nach Angaben der Bundesnetzagentur die Vorwahl 0137. Das Geld geht an die Betrüger. Wer angerufen wird, ist meist Zufall: Die Nummern werden von Computern willkürlich durchprobiert. Oder die Betrüger arbeiten sich durch Daten-Sammlungen aus gehackten Webseiten, die im Netz gehandelt werden. Das Geld bekommt man nach Auskunft der ARAG Experten selten zurück, da der Abrechnungsort nicht in der EU liegt. Auf der Seite der Bundesnetzagentur haben Betroffene die Möglichkeit, die betrügerische Nummer zu melden.

    Call-ID-Spoofing
    Spoofing ist Englisch und bedeutet etwa Manipulation oder Verschleierung. Beim sogenannten Call-ID-Spoofing handelt es sich um eine raffinierte Form der Telefonabzocke. Dabei lassen Unbekannte eine falsche Nummer auf dem Display des Angerufenen erscheinen. Oft bedienen sich die Betrüger der Nummern seriöser Organisationen und täuschen damit eine organisatorische Nähe zu offiziellen Stellen vor. Opfer waren so schon das Amts- und Landgericht Bonn, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Bundesagentur für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Bundesnetzagentur. Die Telefonabzocker bleiben auf diese Weise unbekannt. Den kriminellen Anrufern geht es darum, an die Kontodaten der Angerufenen zu kommen. Dabei werden am Telefon Gewinnspiele verkauft oder die Rückzahlung angeblicher Internet-Spielschulden gefordert. Die bekannte Telefonnummer im Display scheint die Behauptungen der Betrüger zu untermauern und lässt den Anruf seriös erscheinen.

    Robo-Calls
    Nicht immer, wenn das Telefon klingelt, ist es die beste Freundin, die in Plauderlaune ist. Unter Umständen ist noch nicht einmal ein Mensch dran. Eine Computerstimme oder eine vorher aufgenommene Nachricht wird abgespielt, sobald der Angerufene abnimmt. Meist geht es dann um Gewinnspiele, mit einer 50:50 Chance schon morgen Millionär zu sein oder Investitionsmöglichkeiten mit exorbitanten Gewinnaussichten. Oder Sie müssen einen gewonnenen Traumurlaub nur noch antreten oder den Superkredit zu Minuszinsen nur noch ausgeben. Es ist leider nicht überflüssig zu betonen, dass diese Angebote durch die Bank weg unseriös sind. Der Tipp der ARAG Experten: Auflegen!

    Der „Enkel-Trick“
    Hierbei handelt es sich eigentlich nicht um einen einfachen Telefonbetrug, sondern um eine perfide Betrugsmasche, die explizit leichtgläubige ältere Personen ins Visier nimmt. Nichtsdestoweniger beginnt auch dieser Trickbetrug mit einem Telefonanruf. Dort meldet sich ein Enkelkind der angerufenen Person und gibt sodann vor, in einer finanziellen Notsituation zu stecken. Der angerufene Senior ist froh, vom Enkel zu hören und ist mit seinem Ersparten natürlich hilfsbereit. Der falsche Enkel würde bei einer Gegenüberstellung natürlich auffliegen. Also schickt er einen vermeintlichen Freund – einen Komplizen – um so das Opfer um sein Geld zu erleichtern. Diese Masche ist einfach, aber für viele Senioren nicht einfach zu durchschauen. Und die Varianten dieser Betrugsmasche sind vielfältig. Statt des Enkels kann es natürlich auch eine Enkelin, ein Neffe oder ein Patenkind sein. Mal ist das Enkelkind im Krankenhaus und benötigt dringend Geld, mal ist es im Ausland gestrandet und kann das Geld daher nicht persönlich in Empfang nehmen. Der Enkel-Trick wird wohl noch lange nicht aussterben und die Polizei weiterhin beschäftigen, befürchten ARAG Experten.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

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