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  • BAIT & VAIT: IT-Anforderungen mit Softwarelösung erfüllen

    BAIT & VAIT: IT-Anforderungen mit Softwarelösung erfüllen

    IT- und Informationssicherheit für Banken und Versicherungen

    Hannover, 07. Juli 2020 – Aufgrund der Bedeutung der IT im Finanz- und Versicherungssektor hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bankaufsichtliche resp. Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT in den Rundschreiben BAIT resp. VAIT festgehalten. Damit gibt die BaFin Banken, Versicherungen sowie deren Dienstleistern einen praxisnahen Leitfaden an die Hand. Bei der Umsetzung scheitern allerdings noch immer viele Projektverantwortliche. An diesem Punkt unterstützt der deutsche Softwarehersteller CONTECHNET: Ab sofort stehen der BAIT- und der VAIT-Katalog in seiner LösungINDITOR®ISO zur Verfügung.

    BAIT und VAIT beinhalten von der BaFin definierte Anforderungen, um die IT in den entsprechenden Branchen jederzeit optimal vor Bedrohungen zu schützen. Dabei geht es insbesondere um die Anforderungen in puncto IT-Strategie, -Governance, -Projekte und -Betrieb sowie Informationsrisiko-, Informationssicherheits- und Benutzerberechtigungsmanagement. Dazu beschreibt die BaFin unter anderem Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) oder auch den Umgang mit Auslagerungen von IT-Dienstleistungen.
    Um bei der Vielzahl der Anforderungen nicht den Überblick zu verlieren, kann eine Software die Projektverantwortlichen bei der Umsetzung unterstützen.

    Langfristige Vorteile für die IT- und Informationssicherheit
    Die Lösung INDITOR® ISO führt den Anwender in wenigen Schritten zum Ergebnis – bis hin zu einem ganzheitlichen ISMS. Dazu sind im ersten Schritt die BAIT- und VAIT-Anforderungskataloge um Umsetzungstipps und Hilfestellungen für die weitere Dokumentation ergänzt. Nach der Abarbeitung der einzelnen Schritte erhält der Nutzer im Auditmanagement einen direkten Soll-Ist-Abgleich. Auf diese Weise werden das erreichte Sicherheitsniveau identifiziert und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt.

    „Die Vorteile unserer Software zeigen sich neben der schnellen und eigenständigen Umsetzung insbesondere in der langfristigen Anwendung“, sagt Jens Heidland, Leiter Consulting bei CONTECHNET, Lead Auditor ISO 27001 und IT-Sicherheitskatalog. „Nehmen wir direkt ein Beispiel aus den BAIT: Die Geschäftsleitung muss regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich, über die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie Veränderungen an der Risikosituation unterrichtet werden. Hier wäre es sehr mühselig, diverse Word- und Excel-Dokumente zu sammeln und diese der Geschäftsführung verständlich zusammenzuführen. Durch unsere Software sind zu jedem Zeitpunkt alle aktuellen Informationen zentral gespeichert und lassen sich per Knopfdruck anzeigen.“

    Die CONTECHNET Deutschland GmbH ist ein deutscher Softwarehersteller und wurde im Jahr 2007 in der Region Hannover gegründet. Die CONTECHNET-Suite besteht aus INDART Professional® – IT-Notfallplanung, INDITOR® BSI – IT-Grundschutz, INDITOR® ISO – ISO 27001 und INPRIVE – Datenschutz. Mit diesen intuitiv zu bedienenden Lösungen ist der Anwender auch im Ernstfall handlungs- und auskunftsfähig. Alle Softwarelösungen sind praxisorientiert und verfolgen eine strukturierte sowie zielführende Vorgehensweise. Weitere Informationen unter www.contechnet.de

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  • Auslagerung Informationssicherheits-Beauftragter – S&P Auslagerungs-Lösungen

    Auslagerung Informationssicherheits-Beauftragter – S&P Auslagerungs-Lösungen

    Vertretungssichere Auslagerungslösungen mit S&P – Unterstützung der Geschäftsleitung beim Festlegen der Informationssicherheitsleitlinie und Beratung in allen Fragen der Informationssicherheit.

    BildJetzt unverbindlich anfragen

    Auslagerung Informationssicherheits-Beauftragter – Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Informationssicherheitsmanagements übernehmen wir folgende Aufgaben:

    > Unterstützung der Geschäftsleitung beim Festlegen und Anpassen der Informationssicherheitsleitlinie und Beratung in allen Fragen der Informationssicherheit

    > Erstellung von Informationssicherheitsrichtlinien und ggf. weiteren einschlägigen Regelungen
    Kontrollen zur Einhaltung der Informationssicherheitsrichtlinien und Überwachung der Vorgaben gegenüber IT-Dienstleistern

    > Beteiligung bei der Erstellung und Fortschreibung des Notfallkonzepts bzgl. der IT-Belange
    Initierung von Informationssicherheitsmaßnahmen und deren Überwachung
    Beteiligung bei Projekten mit IT-Relevanz

    > Ansprechpartner für Fragen der Informationssicherheit innerhalb des Unternehmens und für Dritte

    > Untersuchung von Informationssicherheitsvorfällen und Berichtersattung an die Geschäftsleitung

    > Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Informationssicherheit

    > Unterrichtung der Geschäftsleitung regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Status der Informationssicherheit sowie anlassbezogen

    Jetzt unverbindlich anfragen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Auslagerung Informationssicherheits-Beauftragter.

    Auslagerung Informationssicherheits-Beauftragter – Was ist zu beachten?

    Die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten ist organisatorisch und prozessual unabhängig auszugestalten, um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden. Zur Vermeidung möglicher Interessenkonflikte werden insbesondere folgende Maßnahmen beachtet:

    1. Funktions- und Stellenbeschreibung für den Informationssicherheitsbeauftragten und seinen Vertreter.

    2. Festlegung der erforderlichen Ressourcenausstattung für die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten.

    3. Budget für Informationssicherheitsschulungen im Unternehmen sowie die persönliche Weiterbildung des Informationssicherheitsbeauftragten und seines Vertreters.

    4. Unmittelbare und jederzeitige Gelegenheit zur Berichterstattung des Informationssicherheitsbeauftragten an die Geschäftsleitung.

    5. Verpflichtung der Beschäftigten des Unternehmens sowie der IT-Dienstleister zur sofortigen und umfassenden Unterrichtung des Informations-sicherheitsbeauftragten über alle bekannt gewordenen IT-sicherheitsrelevanten Sachverhalte, die das Unternehmen betreffen.

    6. Die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten ist aufbauorganisatorisch von den Bereichen getrennt, die für den Betrieb und die Weiterentwicklung der IT-Systeme zuständig sind.

    7. Der Informationssicherheitsbeauftragte nimmt keine Aufgaben der Internen Revision wahr.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Schulz & Cie. Consulting GmbH
    Herr Achim Schulz
    Feringastraße 12 A
    85774 Unterföhring
    Deutschland

    fon ..: +49 89/452 429 70 101
    web ..: https://schulz-beratung.de/
    email : a.schulz@sp-partners.de

    Auslagerung Beauftragte – Prüfungssichere Auslagerungen mit S&P Auslagerungs-Lösungen.

    Welche Auslagerungs-Lösungen bieten wir an?

    Bestellung als Geldwäschebeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheits-Beauftragten, Compliance Officer, MaRisk-Compliance Officer, WpHG-Compliance Officer oder Interne Revision. Den Aufgabenumfang, welcher unser S&P Compliance Team abdeckt, können Sie in der folgenden Leistungsübersicht direkt einsehen.

    Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung Beauftragtenwesen. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S&P Team Auslagerung Services, Email: a.schulz@sp-partners.de

    Pressekontakt:

    Schulz & Cie. Consulting GmbH
    Herr Achim Schulz
    Feringastraße 12 A
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