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  • kundentests.com – zentrales Bewertungsportal für Services & Produkte

    kundentests.com – zentrales Bewertungsportal für Services & Produkte

    Heute suchen Nutzer online nach Feedback und Bewertungen für Dienstleister, Unternehmen und deren Waren oder Produkte. Die Online-Reputation hat inzwischen für jeden Unternehmer einen Stellenwert.

    BildDas Unternehmen hinter dem Bewertungsportal kundentests.com aus Hannover vereint für Unternehmer alle Bewertungsportale innerhalb eines individuellen Profils. So können sich Seitenbesucher ein umfassendes Bild hinsichtlich einer Dienstleistung oder eines Produktes eines Unternehmens machen, ohne langwierige Recherche betreiben zu müssen.

    Ein Rundum-Service bei kundentests.com

    Unternehmen können als registrierte Nutzer ein individuelles Profil anlegen, sich von Ihren Kunden rezensieren und bewerten lassen und somit potenziellen Neukunden weiterführende Informationen über das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung liefern. Online-Bewertungen sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden und nehmen fortlaufend zu, da mittlerweile rund 90% der Käufer sich vorab online informieren, ist ein Profil in einem Bewertungsportal als Unternehmen grundsätzlich lohnenswert.

    Das Unternehmen sammelt bestehende Bewertungen anderer Portale auf dem eigenen Profil und ordnet alle Bewertungen übersichtlich und nachvollziehbar nach Datum. Durch diese Bündelung der gesammelten Bewertungen erlangt der Interessent einen schnellen Überblick und kann sich wesentlich besser eine Meinung über die Servicequalität des jeweiligen Unternehmens aufgrund der Aussagen Dritter bilden. Gleichzeitig hat der Unternehmer die Möglichkeit, die Reputation seiner Firma auch online zu verwalten und kann entsprechend reagieren.

    Als offizieller Google-Partner liefert kundentests.com der führenden Suchmaschine Bewertungen für deren Suchergebnisse, inklusive der auffälligen Sternebewertung in der Vorschau. Dadurch wird die Sichtbarkeit des jeweiligen Unternehmens innerhalb des Internets zusätzlich enorm gesteigert und ein attraktiver Kanal für Neukunden geöffnet.

    Vorteile für den Dienstleister

    Mit einem eigenen Profil lassen sich aus Sicht des Dienstleisters folgende zusätzliche Vorteile erschließen:
    ? Kunden können Dienstleister an einer zentralen Anlaufstelle im Internet bewerten und rezensieren. Mit der Bitte um eine Bewertung können Kunden sich aktiv über den erhaltenen Service äußern. Das Unternehmen kann aus dem Feedback interessante Rückschlüsse für die weitere Entwicklung der Dienstleistung oder des Produktes ziehen, um seine Kundenzufriedenheit zu steigern.
    ? Die Kundenzufriedenheit bestehender Kunden aus der Vergangenheit kann prominent und übersichtlich innerhalb des Profils angezeigt werden, um öffentlich neue Interessenten anzuwerben. Bewertungen aus der Vergangenheit werden automatisch an den Google-Index weitergeleitet, so dass diese automatisch in den Suchergebnissen für die jeweilige Firma auftauchen.

    Attraktives Gütesiegel

    Ab 20 positiven Bewertungen erhalten Unternehmensprofile eine Auszeichnung als Top-Dienstleister des jeweiligen Jahres, was weiteres Vertrauen gegenüber Dritten schafft und das eigene Unternehmen von der Konkurrenz abgrenzt. So wird die eigene Kompetenz noch einmal stark hervorgehoben und der Fokus auf Qualität in den Vordergrund gestellt.

    Das Gütesiegel kann als registrierter Nutzer auch auf der eigenen Webseite eingebunden werden, um die Konversionsrate zu steigern und die eigene Reputation des Unternehmens auch auf der eigenen Webseite zu stärken. Über einen bereitgestellten HTML-Code kann das Siegel einfach per copy & paste auf der unternehmenseigenen Internetpräsenz in 5 Minuten eingefügt werden.

    Mundpropaganda 2.0

    Die Mundpropaganda hat sich heutzutage zu einem Großteil ins Internet verlagert und Unternehmen sollten diese neue Chance für sich nutzen, um davon wirtschaftlich zu profitieren. Bewertungsportale geben den Nutzern eine Möglichkeit, sich über Dienstleister und Produkte online zu äußern und können für Unternehmer zusätzlich Kundenzufriedenheit abbilden. Die Bewertungen überzeugen im Besten Fall Neukunden dazu, das angebotene Produkt oder die rezensierte Dienstleistung selbst auszuprobieren.

    Branchenübergreifendes Bewertungsportal

    Der Service des Bewertungsportals ist in ganz Deutschland für Unternehmer aus jeglichen Branchen nutzbar. Unzählige Gastronomen, Handwerker, Tierärzte oder Grafiker aus allen Städten Deutschlands sind nur einige der zahlreichen Dienstleister, die durch ein eigenes Profil auf kundentests.com bereits zusätzliche Aufträge generieren.

    kundentests.com
    Sokelantstr. 5
    30165 Hannover
    https://kundentests.com/bewertungsportale/
    info@kundentests.com
    0511-13221109

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    kundentests.com
    Herr Winfried Wengenroth
    Sokelantstr. 5
    30165 Hannover
    Deutschland

    fon ..: 0511-13221109
    web ..: https://kundentests.com/bewertungsportale/
    email : info@kundentests.com

    Kundentests.com vereint Bewertungen von allen Bewertungsportalen im Internet auf einer Seite und bietet darüber hinaus noch ein attraktives Gütesiegel für Ihre Website an. Des Weiteren fungiert kundentests.com als Bewertungslieferant bei Google und sorgt für die gelben Sterne in den Suchergebnissen.

    Pressekontakt:

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    Herr Winfried Wengenroth
    Sokelantstr. 5
    30165 Hannover

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  • Bewertungsportal „Yelp“ muss alle Rezensionen in Gesamtbewertung einfließen lassen

    Das OLG München hat neue Leitlinien für die rechtliche Behandlung von Rezensionen aufgestellt. Dies dürfte in Zukunft insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant werden.

    OLG München urteilt positiv über Klage einer Fitnessstudio-Betreiberin

    Das Oberlandesgericht München hat mit Urteilen vom 13.11.2018 (Az.: 18 U 1280/16) den Klagen einer Fitnessstudio-Betreiberin stattgegeben. Diese hatte sich dagegen gewehrt, dass die von ihr betriebenen Studios beim Bewertungsportal „Yelp“ nur eine Gesamtwertung von zwei bis drei von fünf möglichen Sternen erhalten hatte. Tatsächlich hatten einige Kunden eine Bewertung von fünf Sternen abgegeben und äußerst positive Kommentare hinterlassen („Besser geht’s nicht“). In die Gesamtbewertung rechnete Yelp jedoch ausschließlich solche Rezensionen ein, die als „empfohlen“ gekennzeichnet worden waren und schließt damit bis zu 95 % aller abgegebenen Rezensionen aus der Gesamtbewertung aus. Das Prädikat „empfohlen“ kommt Rezensionen von Nutzern zugute, die auf dem Portal mit anderen Nutzern vernetzt sind und/oder bereits viele Bewertungen abgegeben haben. Nach den Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist die unterschiedliche Gewichtung der Rezensionen nicht zulässig, weil sie das Gesamtbild verzerrt. Die Gesamtbewertung sei damit nicht Tatsachenbehauptung, sondern Meinungsäußerung.

    Neben der Unterlassung bzw. Richtigstellung kann die Klägerin nun außerdem Schadensersatz verlangen.

    Gericht stellt Leitlinien auf

    Die Urteile stärken die Position von Unternehmen, die sich mit Bewertungen ihres Geschäftsangebots im Internet auseinandersetzen müssen. Es ist als erfreulich zu bewerten, dass das Gericht gewisse Leitlinien für die Behandlung von Rezensionen aufstellt.

    Unserer Erfahrung nach haben viele Unternehmen unter – teils anonym abgegebenen Bewertungen – zu leiden, während die rechtlichen Möglichkeiten, sich hiergegen zur Wehr zu setzen bislang begrenzt sind. Das liegt insbesondere daran, dass sich Bewertungsportale häufig auf die Meinungsfreiheit (ihrer Nutzer) berufen und eine Korrektur von offensichtlich unzutreffenden Äußerungen ablehnen.

    Revision zum BGH zugelassen

    Interessant wird sein, ob das Urteil auch in der Revision zum Bundesgerichtshof – die vom Oberlandesgericht zugelassen wurde – standhält. Denn nicht nur Yelp gewichtet Kundenrezensionen je nach Nutzer-Status unterschiedlich, sondern auch zahlreiche andere Bewertungsportale. Allen voran dürfte Google Maps zu nennen sein, deren Rezensionsmodell Bewertungen von Stamm-Nutzern und insbesondere „Local Guides“ bevorzugt.

    Haben Sie Probleme mit ungerechtfertigten Kundenbewertungen oder mit einem Bewertungsportal? Die Kanzlei Jansen & Jansen Rechtsanwälte mit Sitz in Köln bietet höchstes Know-how im „Kampf“ gegen schlechte Bewertungen. Wir haben bereits zahlreiche Klageverfahren zur Entfernung oder Richtigstellung von Bewertungen geführt und teilen unsere Erfahrung gerne mit Ihnen.

    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Jansen & Jansen Rechtsanwälte
    Frau Carina Jansen
    Am Gleisdreieck 1
    50823 Köln
    Deutschland

    fon ..: 0221-58923880
    web ..: http://www.jansen-kollegen.de
    email : c.jansen@jansen-kollegen.de

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    Jansen & Jansen Rechtsanwälte
    Frau Carina Jansen
    Am Gleisdreieck 1
    50823 Köln

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