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  • Digitale Küche und Küchenmonitoring in der Praxis

    Digitale Küche und Küchenmonitoring in der Praxis

    Entspanntes Kochen im Strandhotel Berg

    Wolfratshausen – Ist ein Restaurant voll besetzt, geht es in der Küche hoch her. Der Bondrucker ist im Dauereinsatz und mit jedem neu besetzten Tisch steigen sowohl Lautstärke als auch Stresslevel des Küchenpersonals. Und schon ist es passiert: Ein Bon geht verloren und der Gast wartet vergeblich auf sein Essen. Nicht so im Strandhotel Berg am Starnberger See: Hier setzt der neue Betreiber auf modernes Küchenmonitoring. Auch in Spitzenzeiten, wenn bis zu 600 Essen pro Tag über den Tresen gehen, haben Küche und Service mit der digitalen Lösung von Gewinnblick stets alle Bestellungen im Blick. Dies sorgt für eine angenehm ruhige Arbeitsatmosphäre.

    In dem im Juni 2021 neu eröffneten Strandhotel Berg genießen die Gäste einen herrlichen Blick über den Starnberger See bis in die Alpen. Zum gelungenen Erlebnis trägt auch die ausgezeichnete Küche bei. „Wir haben von Beginn an großen Wert darauf gelegt, dass sich das Küchenpersonal auf das Zubereiten von köstlichen Speisen konzentrieren kann“, sagt Michaela Lampl, stellvertretende Geschäftsleiterin der MAHAVI Group, die unter ihrem Dach acht weitere gastronomische Betriebe in München und Umgebung zählt. Nachdem das Unternehmen bereits gute Erfahrungen mit dem Küchenmonitoring gemacht hatte, stand außer Frage, im Strandhotel ebenfalls eine moderne, digitale Lösung von Gewinnblick zu nutzen. „Selbst bei größter Disziplin: Mit dem klassischen Bondruck ist das Chaos einfach vorprogrammiert“, so die Erfahrung von Lampl.

    Immer alle Bestellungen im Blick
    Auf dem 32-Zoll-Monitor ist in der Küche auf einen Blick erkennbar, welche Speisen für einen Tisch zubereitet werden müssen. Gleiche Bestellungen über alle Tische werden automatisch addiert, Restmengen einzelner Gerichte verwaltet. Farbliche Kennzeichnungen zeigen Zeitplan und Status der Tische an. Aufgaben wie das Bon sortieren, Bon legen oder das händische Addieren gleicher Gerichte entfallen. Das spart Zeit und vor allem Nerven. „Die Köche müssen wesentlich weniger Informationen im Kopf behalten“, verdeutlicht Lampl. Ein Nebenmonitor in der Patisserie zeigt dort explizit nur die Süßspeisen an. Der typische Lärmpegel großer Küchen entfällt, da nicht jedes Gericht einmal quer durch den Raum gerufen werden muss. Und auch für den Fall, dass ein Wetterumschwung einen Wechsel der Gäste von der Seeterrasse ins Restaurant nötig macht, ist das System gewappnet und der Tischnummernwechsel erfolgt systemübergreifend mit nur einem Klick.

    Zur hohen Akzeptanz des Küchenmonitorings in Service und Küche trägt auch bei, dass die Bedienung der Amadeus360 Softwarelösung per Touchscreen selbsterklärend und intuitiv ist. „In der Regel dauert es maximal eine Mittagsschicht, bis Anwender mit dem System vertraut sind“, so die Erfahrung von Sybille Steininger, Beratung & Vertrieb bei der Gewinnblick GmbH. Das Küchenmonitoring der MAHAVI Group ist Teil der Gesamtlösung des Digitalisierungsgestalters Gewinnblick und bietet den Vorteil, dass sämtliche Kassen- und Bezahlvorgänge und deren Abschluss bis hin zum Bezahlen am Tisch in nur einem System abgebildet werden.

    Über Gewinnblick
    Die Gewinnblick GmbH ist mit 80 Mitarbeitern und zehn Standorten einer der größten Anbieter von Kassen- und Bezahlsystemen für die Gastronomie und Hotellerie in der DACH-Region. Das Portfolio umfasst individuelle Beratung, Konfiguration und Installation digitaler Gesamtlösungen sowie flächendeckenden Service an 365 Tagen im Jahr – telefonisch, online und vor Ort. Gestartet als Einkaufsgemeinschaft aus mehreren Kassenhändlern werden mittlerweile über 14.000 Kunden betreut. 40 Jahre Erfahrung und die Zusammenarbeit mit stärksten Branchenpartnern machen Gewinnblick auch zum Impulsgeber bei der Weiterentwicklung bestehender und eng aufeinander abgestimmter Kassen- und Bezahlsysteme für das gesamte Gastgewerbe. Getreu dem Motto „Sehen, was wirklich zählt.“ ist das erklärte Ziel, Kunden zu Vorreitern ihrer Branche zu machen. Sämtliche gastronomischen Abläufe in Service, Küche und Büro werden durch innovative und flexible Kassen- und Bezahlsysteme gesteuert, verwaltet und optimiert. Das Ergebnis: mehr Transparenz, ein entspannterer Arbeitsalltag und höhere Zufriedenheit bei Gästen, Kunden und Mitarbeitern.

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  • Digitale Taschendiebe – Abzocke per Smartphone

    ARAG Experten über Abofallen per Handy und wie man sich davor schützt

    Drittanbietersperre lautet das – zugegeben etwas sperrige – Zauberwort. Damit können sich Verbraucher vor Abofallen schützen, in die sie mit einem einzigen Klick auf ihrem Smartphone tappen können. Vor allem Kinder und Jugendliche sind gefährdet und all diejenigen Handynutzer, die nicht nur per WLAN im Internet surfen. Die ARAG Experten verraten, wie man sich relativ leicht schützen kann.

    Hinter den Kulissen
    Viele kostenlose Apps finanzieren sich durch Werbung, die zwischendurch immer wieder bunt und verlockend eingeblendet wird. Und genau hier lauern die Abo-Betreiber bzw. so genannten Drittanbieter mit ihren dubiosen Servicediensten. Mit neugierigem Klick auf den Werbe-Button, der verdeckt auf einer manipulierten Internetseite liegt, aktiviert der Handynutzer einen „Kaufen“-Button im Hintergrund, ohne es zu merken. Und schon ist beispielsweise das Klingelton-Abo für fünf Euro wöchentlich oder ein anderer nutzloser Dienst abgeschlossen. Wer seine Handyrechnung nicht regelmäßig genau kontrolliert, stolpert womöglich nicht einmal über diesen geringen Betrag, zumal er in der normalen Rechnung des Mobilfunkanbieters aufgeführt wird.

    WAP-Billing
    Mit dieser Übertragungstechnik (WAP = Wireless Access Protocol) können Smartphone-Nutzer Leistungen leicht per Mobilfunkrechnung bezahlen, z. B. Parktickets, Hintergrundbilder, Klingeltöne. Der Vorteil: Es müssen keine Kontodaten angegeben werden. Beim Bezahlvorgang mit WAP-Billing bekommt der Anbieter eine eindeutige SIM-Kartennummer übermittelt. Damit weiß der Drittanbieter, zu welchem Mobilfunkprovider die Nummer gehört und kann diesem dann die Leistung in Rechnung stellen. Dafür zahlt der Drittanbieter dem Provider eine Provision. Nach Auskunft von ARAG Experten funktioniert die WAP-Billing allerdings nur, wenn das Handy mit dem Internet verbunden ist. Über WLAN werden dem Drittanbieter keine SIM-Kartennummern übermittelt. Und damit ist man vor Abofallen sicher.

    Ist solch ein Kaufvertrag gültig?
    Nach Auskunft von ARAG Experten wird ein Vertrag grundsätzlich erst dann wirksam, wenn ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wird. Ein entsprechender Button muss also gut les- und sichtbar und mit eindeutigen Formulierungen beschriftet sein, wie beispielsweise „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“. Auch auf die Laufzeit des Abos muss bei einem rechtlich verbindlichen Vertrag hingewiesen werden. Das ist den digitalen Taschendieben aber in der Regel relativ wurscht, um es salopp zu formulieren. Sie stellen Preishinweise in schlecht lesbaren Farben oder Schriftarten dar, täuschen mit Worten wie „Gratis“ oder „Freeware“ oder verzichten gänzlich auf Preis- und Vertragshinweise.

    In die Falle getappt – und nun?
    Wer auf seiner Mobilfunkrechnung Kosten für einen Drittanbieter entdeckt, sollte das Abo sofort kündigen, den Kosten widersprechen und das Geld zurückfordern. Und zwar beim Drittanbieter, der meist mit Unternehmensnamen und Anschrift, mindestens aber mit einer Hotline-Nummer auf der Rechnung aufgeführt wird. Die ARAG Experten raten, alles schriftlich zu dokumentieren und Briefe nur per Einschreiben zu versenden. Darüber hinaus sollte man gleichzeitig den abrechnenden Mobilfunkbetreiber kontaktieren, die Rechnung beanstanden und das Geld des Drittanbieters auch von ihm zurückfordern. Er darf seinen geprellten Kunden nicht an den Drittanbieter verweisen. Da Mobilfunkanbieter um dieses Problem wissen, besteht eine gute Chance, dass sie die Forderung erlassen. Wer per Lastschrift bezahlt hat, ist fein raus. Denn dabei hat man die Möglichkeit, den zu Unrecht abgebuchten Betrag bis zu acht Wochen zurückbuchen zu lassen. Allerdings weisen ARAG Experten darauf hin, dass man die unstrittigen Rechnungsposten zahlen muss, da man sonst eine Sperre seiner Rufnummer riskiert. Und keine Angst vor Drohbriefen von Inkassofirmen und dem Hinweis auf hohe Mahnkosten: Der Drittanbieter muss nachweisen, dass das Abo rechtlich wirksam zustande gekommen ist. Wenn also mit verdeckten Buttons gearbeitet wurde, müssen Verbraucher kein Inkasso-Schreiben fürchten.

    Schutz durch Drittanbietersperre
    Mit dieser Sperre schützen sich Handynutzer davor, dass ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung Geld an Drittanbieter über die Mobilfunkrechnung fließt. Die Sperre können Handy-Nutzer in der Regel online im Kundenportal selbst einrichten. Oder man beauftragt seinen Mobilfunkbetreiber per Telefon, Mail oder Brief. Eine Drittanbietersperre hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Einfluss auf das Mobile Payment – also das Bezahlen mit dem Smartphone. Die Sperre unterbindet lediglich die Bestellung und die Zahlung über die Mobilfunkrechnung. Man kann natürlich weiterhin auf anderem Weg – etwa per Kreditkarte, Rechnung oder Lastschrift – Apps, Musik und andere Dienste erwerben.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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