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  • Drohnen für die Bundeswehr: Aktuelle Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung / Hintergründe, Zusammenhänge und Grafiken zum Drohnenprogramm

    Drohnen für die Bundeswehr: Aktuelle Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung / Hintergründe, Zusammenhänge und Grafiken zum Drohnenprogramm

    Berlin (ots) – Seit Jahren kritisieren Menschenrechtsorganisationen den Einsatz sogenannter Killerdrohnen, die ferngesteuert eingesetzt werden und töten können. Derzeit debattiert der Deutsche Bundestag die Beschaffung von Eurodrohnen. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung stellt heute ihre aktuelle Studie „Der lange Weg zur Drohnenmacht – Unbemannte Systeme bei der Bundeswehr“ (https://www.rosalux.de/publikation/id/43899) von Matthias Monroy vor.

    Die Bundeswehr streitet ab, die bewaffneten Drohnen zur gezielten Tötung von Menschen verwenden zu wollen. Dennoch geht Deutschland mit dieser Entwicklung einen weiteren Schritt zu einer europäischen Drohnenmacht. Über Bewaffnung, Exporte und Verwendung könnte es dann nur noch begrenzt mitbestimmen.

    Als Übergangslösung war die Beschaffung der Kampfdrohne „Heron TP“ geplant, die mit einer speziellen Rakete ausgerüstet werden soll, um „chirurgische“ Angriffe im urbanen Raum zu ermöglichen. Die SPD stoppte die Anschaffung der Drohne kurzfristig mit Verweis darauf, dass keine Debatte zu dem Thema stattgefunden habe.

    „In der deutschen Drohnen-Debatte liegen zwar viele Argumente schon lange auf dem Tisch, von einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung kann aber nicht die Rede sein. Diese Studie zum deutschen Drohnenprogramm bietet eine systematische Grundlage für die notwendige breite gesellschaftliche Debatte über die Bewaffnung deutscher Kampfdrohnen“, sagt Norbert Schepers, Leiter des Bremer Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

    Die Studie des Drohnenexperten Matthias Monroy bündelt Informationen aus zahlreichen parlamentarischen Anfragen, von Besuchen bei Waffenmessen und Auslandsreisen zu Drohnenstandorten der Bundeswehr. Die Piktogramme der Grafikerin Johanna Hoffmann illustrieren anschaulich das deutsche Drohnenarsenal. Die Illustrationen stellen wir Ihnen gern für auf Anfrage zur Verfügung.

    Matthias Monroy, Autor der Studie: „Die Studie zeigt auf, wie die schwarz-rote Bundesregierung Airbus zur Schlüsselindustrie für unbemannte Luftfahrzeuge aufgebaut hat. Der Rüstungskonzern ist nicht nur Hauptauftragnehmer für die israelischen ‚Zwischenlösungen‘ der Bundeswehr, er verdient auch an Drohnen zur Zieldarstellung, mit denen das Heer seine Raketen testet. In deutschen Airbus-Werken soll die ‚Eurodrohne‘ endmontiert werden. Die Firma wäre außerdem für die Entwicklung der Drohnenschwärme des ‚Zukünftigen Luftkampfsystems‘ zuständig, das die Regierung aus Deutschland, Frankreich und Spanien zusammen entwickeln wollen.“ Der Autor steht Ihnen für Ihre Nachfragen zur Verfügung.

    Link zur Studie: https://www.rosalux.de/publikation/id/43899

    Pressekontakt:

    Jannine Hamilton
    Presse / Rosa-Luxemburg-Stiftung
    Straße der Pariser Kommune 8A / 10243 Berlin
    E-Mail: jannine.hamilton@rosalux.org / presse@rosalux.de
    Tel.: 030 44 31 04 79 / Mobil: 0173 60 96 10 3

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  • Sabrina Mockenhaupt schwärmt von „Let’s Dance“-Juror Llambi

    Sabrina Mockenhaupt schwärmt von „Let’s Dance“-Juror Llambi

    Hamburg (ots) – Für ihre Tanzkünste musste Deutschlands Leichtathletik-Legende Sabrina „Mocki“ Mockenhaupt, 2019 Publikumsliebling bei „Let’s Dance“, herbe Kritik von Juror Joachim Llambi einstecken – trotzdem spricht sie jetzt in höchsten Tönen von ihm. „Hinter den Kulissen ist er ein richtig lieber Kerl“, so die 40-Jährige im Interview mit GALA (Heft 12/2021, ab heute im Handel). Nachdem Sabrina Mockenhaupt und ihr Mann 2020 Eltern wurden, habe Llambi Baby Ruby sogar ein Kleid geschenkt: „Das kommt in eine Kiste mit Erinnerungsstücken.“ Mit 18 erhält Ruby diese persönliche Souvenir-Box.

    Diese Meldung ist mit Quellenangabe GALA zur Veröffentlichung frei.

    Pressekontakt:

    GALA
    PR / Kommunikation
    Sophie Charlotte Herzberg
    Gruner + Jahr GmbH
    Tel.: +49 (0) 40/ 3703 – 3884
    E-Mail: herzberg.sophie-charlotte@guj.de
    www.gala.de

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  • Beschluss des ZDF-Fernsehrates zum Tagesordnungspunkt „Verfahren zur Wahl des Intendanten/der Intendantin“

    Beschluss des ZDF-Fernsehrates zum Tagesordnungspunkt „Verfahren zur Wahl des Intendanten/der Intendantin“

    Mainz (ots) – Beschluss des ZDF-Fernsehrates zum Tagesordnungspunkt „Verfahren zur Wahl des Intendanten/der Intendantin“

    1. Der Fernsehrat beauftragt das Erweiterte Präsidium, die Wahl des Intendanten/der Intendantin als Personalausschuss vorzubereiten.
    2. Der Fernsehrat beauftragt den Ausschuss für Strategie und Koordinierung, ein Anforderungsprofil für das Amt des Intendanten/der Intendantin zu entwickeln.
    3. Der Fernsehrat nimmt zur Kenntnis, dass das Erweiterte Präsidium als Personalausschuss die Entscheidung über den Wahltermin treffen wird.

    https://fernsehrat.zdf.de

    https://twitter.com/ZDFfernsehrat

    Pressekontakt:

    ZDF – Sekretariate Fernsehrat und Verwaltungsrat
    Ansprechpartner: Jan Holub
    Telefon: +49-6131-70-12011

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  • Lokale und regionale Mandatsträger*innen wollen Armut unter Erwerbstätigen durch angemessene Mindestlöhne in der ganzen EU bekämpfen

    Lokale und regionale Mandatsträger*innen wollen Armut unter Erwerbstätigen durch angemessene Mindestlöhne in der ganzen EU bekämpfen

    Brüssel (ots) – Die Regionen und Städte sehen in der Bekämpfung der Erwerbstätigenarmut und der Konvergenz der Mindestlöhne aller Mitgliedstaaten die Grundvoraussetzungen für eine soziale, faire und nachhaltige Marktwirtschaft in der Europäischen Union. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) begrüßt daher den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie, mit der ein Rahmen für die Festlegung angemessener Mindestlöhne (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_1968) geschaffen werden soll, die zugleich die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften und die Rolle der Sozialpartner berücksichtigt. Die vom Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (AT/SPE) ausgearbeitete Stellungnahme des AdR (https://cor.europa.eu/DE/our-work/Pages/OpinionTimeline.aspx?opId=CDR-5859-2020) wurde diese Woche nach einer Debatte mit einem Vertreter des portugiesischen Ratsvorsitzes verabschiedet.

    In den letzten Jahren hat in vielen Mitgliedstaaten die Lohnungleichheit zugenommen. Der Anteil der von Armut bedrohten Arbeitnehmer ist von 8,3 % im Jahr 2010 auf 9,3 % im Jahr 2018 gestiegen. Darüber hinaus hat sich der Ausbruch von COVID-19 negativ auf die Löhne der Arbeitnehmer ausgewirkt, insbesondere auf diejenigen mit den niedrigsten Einkommen. Der AdR fordert daher, einen Annäherungsprozess einzuleiten, um in allen Mitgliedstaaten mit einem gesetzlichen Mindestlohn eine Untergrenze von mindestens 60 % des nationalen Vollzeit-Bruttomedianlohns und 50 % des nationalen Vollzeit Bruttodurchschnittslohns zu erreichen. Ferner fordert er die Kommission auf, sowohl den künftigen Kapazitätsaufbau als auch die Autonomie der Sozialpartner auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen.

    Peter Kaiser (AT/SPE) (https://cor.europa.eu/en/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2030534), Landeshauptmann von Kärnten und Berichterstatter dieser Stellungnahme, sagte: „Angemessene Mindestlöhne sind ein wichtiger Baustein der europäischen sozialen Säule. Die Corona-Pandemie hat in unserem Alltagsleben vor Augen geführt, dass gerade auch Geringverdiener*innen unsere Gesellschaft in der Krise am tatkräftigsten unterstützt haben. Das verdient Anerkennung, aber vor allem auch konkretes Handeln. Die Erwerbsarmut und die Abwärtsspirale des ungesunden Arbeitskostenwettbewerbs müssen dringend bekämpft werden. Damit Arbeit in der EU sich für alle lohnt, brauchen wir eine verbindliche europäische Zielsetzung hin zu einem Mindestlohn von mindestens 60% des jeweiligen nationalen Bruttomedianlohns und 50% des jeweiligen nationalen Bruttodurchschnittslohns. Dabei muss der einzuleitende europäische Konvergenzprozess die bestehenden nationalen Systeme der Lohnfindung und die Autonomie der Sozialpartner respektieren.“

    Birgit Honé (DE/PES) (https://cor.europa.eu/en/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2030915), Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung des Landes Niedersachsen, sagte: „Mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für europäische Mindestlöhne kann das soziale Europa jetzt endlich Fahrt aufnehmen. Damit haben wir die Rahmenbedingungen für eine stärkere Tarifbindung und für faire und angemessene Mindestlöhne. Ziel muss sein, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten – insbesondere in den unteren Lohngruppen – zu verbessern und das Gender-Pay-Gap zu verringern. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn anständig leben können. Lohnungleichheit und Armut trotz Erwerbstätigkeit darf es in einem sozialen Europa nicht geben!“

    Zwar verfügen nur sehr wenige Regionen der EU über Gesetzgebungsbefugnisse zur Festlegung von Mindestlöhnen, doch sie spielen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Schlüsselrolle bei der Aushandlung regionaler Tarifverträge. Durch diese kann wiederum sichergestellt werden, dass die Wirtschaftsbeteiligten die geltenden Vergütungsbedingungen einhalten und das Recht auf Kollektivverhandlungen achten. Gleichzeitig fordert der AdR in seiner Stellungnahme, mit einem vielschichtigen Ansatz gegen die Erwerbstätigenarmut vorzugehen, der auch andere Faktoren wie das Steuersystem, die Bildungsmaßnahmen, die Höhe der Sozialleistungen und die Beschäftigungspolitik berücksichtigt.

    Bernd Voss (DE/Grün) (https://cor.europa.eu/en/members/pages/memberprofile.aspx?MemberId=2038370), Mitglied des Landtags von Schleswig-Holsteins, fügte hinzu: „Eine Richtlinie, die anständige Mindestlöhne in Europa absichert, ist ein Instrument einer fortschrittlichen Wirtschaftspolitik. Damit die lokalen und regionalen Behörden bei der Durchsetzung von fairen Mindestlöhnen wirksam agieren können, müssen ihre Zuständigkeiten gestärkt und die Abstimmung mit denen der nationalstaatlichen Behörden verbessert werden. Auch müssen Ehrenamtliche, Kirchen und Gewerkschaften unterstützt werden, die insbesondere zugezogene Mitarbeiter*innen ohne regionale Sprachkompetenz hinsichtlich ihrer Rechte, Integration und sozialen Teilhabe beraten.“

    Pressekontakt:

    Tobias Kolonko
    Tel. +32 (0)2 282 2003
    Mobil +31 638097739
    tobias.kolonko@ext.cor.europa.eu

    Original-Content von: Europäischer Ausschuss der Regionen, übermittelt durch news aktuell

  • „Weihnachten im Schuhkarton“ veröffentlicht Aktionsbericht / Über 9 Mio. beschenkte Kinder, mehr als 3 Mio. beim Glaubenskurs

    „Weihnachten im Schuhkarton“ veröffentlicht Aktionsbericht / Über 9 Mio. beschenkte Kinder, mehr als 3 Mio. beim Glaubenskurs

    Berlin (ots) – Trotz der in vielen Ländern schwerwiegenden Einschränkungen konnten im vergangenen Jahr mehr als drei Millionen Kinder den Glaubenskurs „Die größte Reise“ besuchen. Er wird von den Verteilpartnern der Geschenkaktion „Weihnachten im Schuhkarton“ in mittlerweile rund 100 Ländern im Anschluss an die Weihnachtsfeiern angeboten. „Wir freuen uns, dass es vielen Partnern trotz der Herausforderungen möglich war, unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hygieneregelungen den Kindern dieses freiwillige Angebot zu machen“, sagte Samaritan’s Purse-Vorstand Sylke Busenbender anlässlich der Veröffentlichung des ersten digitalen Aktionsberichts (https://www.die-samariter.org/projekte/weihnachten-im-schuhkarton/aktionsbericht/) von „Weihnachten im Schuhkarton“. Die christliche Hilfsorganisation hatte im vergangenen Jahr zum 25. Mal im deutschsprachigen Raum dazu aufgerufen, Schuhkartons mit Geschenken für bedürftige Kinder zu füllen. Mit 396.276 Päckchen wurden 4,5 Prozent mehr Geschenke gepackt als im Vorjahr. Im Rahmen der globalen Aktion wurden 2020/2021 mehr als 9,1 Millionen Kinder erreicht. Rund 1,9 Millionen schlossen im vergangenen Jahr den Glaubenskurs ab. Etwa 1,3 Millionen Mädchen und Jungen trafen eine persönliche Entscheidung für ein Leben mit Jesus Christus.

    Ein rosa Schweinchen als Weihnachtswunder

    In dem nun vorgestellten Aktionsbericht berichtet Samaritan’s Purse, was die Aktion weltweit bewirkt: So zum Beispiel im Leben von Anastacia (Name geändert) aus der Republik Moldau, für die das Geschenkpäckchen ein wahres Weihnachtswunder war: Kurz vor Weihnachten hatte sie in ihr Tagebuch geschrieben, dass sie sich ein rosa Schweinchen mit Glitzeraugen wünsche. Doch die Familie hatte kein Geld, um ihr den Weihnachtswunsch zu erfüllen. Schließlich wurde das Mädchen von einer Kirchengemeinde zu einer Weihnachtsfeier eingeladen. Am Ende erhielt jedes Kind einen Schuhkarton. Als sie ihren Karton öffnete, traute sie ihren Augen kaum: Ein rosa Schweinchen sah sie mit großen Glitzeraugen an. Vor Freude fing sie an zu weinen, denn das war alles, was sie sich zu Weihnachten gewünscht hatte. „So erleben wir mit unseren Partnern immer wieder, wie Gott durch die liebevoll zusammengestellten Päckchen unvergessliche Freude schenkt und neue Hoffnung in das Leben von Familien kommt“, resümiert Busenbender. Der Aktionsbericht ist ab sofort hier abrufbar: die-samariter.org/aktionsbericht (https://www.die-samariter.org/projekte/weihnachten-im-schuhkarton/aktionsbericht/)

    Über „Weihnachten im Schuhkarton“

    „Weihnachten im Schuhkarton“ ist Teil der internationalen Aktion „Operation Christmas Child“ der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Seit 1993 wurden mehr als 186 Millionen Geschenkpakete an Kinder in rund 160 Ländern und Regionen auf den Weg gebracht. Der deutschsprachige Verein wird von Sylke Busenbender geleitet, internationaler Präsident ist Franklin Graham.

    Pressekontakt:

    Pressestelle Samaritan’s Purse
    presse@die-samariter.org
    +49 (0)30 – 76 883 434 oder +49 (0)151 – 11 44 38 94

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  • Besser leben in der City: „WissenHoch2“ in 3sat mit Doku und „scobel“-Talk

    Besser leben in der City: „WissenHoch2“ in 3sat mit Doku und „scobel“-Talk

    Mainz (ots) –

    Donnerstag, 25. März 2021, ab 20.15 Uhr
    Erstausstrahlungen

    Mainz (ots) – Städte heizen sich in Hitzewellen um bis zu acht Grad Celsius mehr auf als das Umland. Um dem entgegenzuwirken, bräuchte es mehr Grünflächen und Parks in der Stadt, doch gleichzeitig fehlt Wohnraum. „WissenHoch2“ in 3sat beschäftigt sich mit dem Thema am Donnerstag, 25. März 2021. Ab 20.15 Uhr fragen Tanja Reinhard und Leonie Fröhlich in ihrer Wissenschaftsdoku „Abkühlung für heiße Städte“ : Wie könnten Bepflanzung, Luftzirkulation und Wassermanagement in Städten das Leben dort im Sommer erträglicher machen? Im Anschluss, um 21.00 Uhr, befasst sich Gert Scobel in der Live-Sendung „scobel – Ausverkauf der Städte“ mit der Gentrifizierung und sucht nach Strategien, wie man die Vielfalt der Innenstädte erhalten kann. Beide Sendungen sind ab Sendedatum fünf Jahre lang in der 3sat-Mediathek abrufbar.

    Hitzewellen treffen vor allem die Innenstädte: starke Versiegelung, geringe Begrünung und reduzierte Durchlüftung führen immer häufiger zu einer Überhitzung. Problematisch ist dabei, dass auch nachts die Temperaturen nicht mehr unter 20 Grad sinken, was zu einer starken gesundheitlichen Belastung der Stadtbevölkerung führt. Bepflanzungen können das Mikroklima in den Städten beeinflussen: „Die Kühlleistung eines Baumes liegt demnach bei bis zu 30 Kilowatt, das entspricht in etwa zehn Klimaanlagen oder einer gefühlten Temperatursenkung von zehn bis 15 Grad“, so Klimaforscher Dr. Hans Schipper vom Karlsruher Institut für Technologie. Wie genau Pflanzen dabei helfen können, Innenstädte dem Klimawandel besser anzupassen, erforscht Professor Karl-Heinz Strauch in Berlin – und auch, welche Bäume und Pflanzen dafür geeignet sind. Auch das richtige Wassermanagement macht Innenstädte in Hitzezeiten angenehmer: Statt Regenwasser in die Kanalisation zu leiten, wird es in Wasserläufen, Wiesenflächen und Bächen an der Oberfläche gehalten und trägt so zu einer nachhaltigen Kühlung bei.

    Im Anschluss, um 21.00 Uhr, folgt die Live-Sendung „scobel – Ausverkauf der Städte“.

    Mit Gentrifizierung bezeichnet man heute einen grundlegenden, sozioökonomischen Strukturwandel in Großstädten zu Gunsten von wohlhabenden Menschen. Wer finanziell weniger gut gestellt ist, wird in strukturschwächere Regionen verdrängt, und die Wohnungsnot nimmt zu. Ein Trend, der durch die Coronapandemie verstärkt wird. Mittlerweile wird in verschiedenen Disziplinen wie Soziologie, Geografie, Wirtschaftswissenschaften und Raumforschung zu den Abläufen der Gentrifizierung und ihren Folgen geforscht. Über Strategien, wie die Vielfalt und der kulturelle Austausch in Stadtzentren erhalten werden kann, diskutiert Gert Scobel mit der Geografin und Stadtforscherin Dr. Ilse Helbrecht, Humboldt-Universität Berlin, Professor Dieter Rink, Stadtsoziologe am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig, sowie Professor Stefan Rettich, Architekt und Stadtplaner der Universität Kassel.

    „WissenHoch2“ – ein Thema, zwei Formate: Um 20.15 Uhr beleuchtet eine Dokumentation relevante wissenschaftliche Fragen, um 21.00 Uhr diskutiert Gert Scobel zum gleichen Thema mit einem interdisziplinären Team von Expertinnen und Experten.

    Ansprechpartnerin: Marion Leibrecht, Telefon: 06131 – 70-16478;
    Presse-Desk, Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de

    Mehr Information zum 3sat-Programm: https://pressetreff.3sat.de/start/

    Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/wh2

    „Scobel“ bei YouTube: https://www.youtube.com/scobel

    3sat – das Programm von ZDF, ORF, SRG und ARD

    Pressekontakt:

    Zweites Deutsches Fernsehen
    HA Kommunikation / 3sat Pressestelle
    Telefon: +49 – (0)6131 – 70-12121

    Original-Content von: 3sat, übermittelt durch news aktuell

  • „Dein Song – Das Finale“ erstmals aus Leipzig: Wer wird „Songwriter*in des Jahres“ 2021?

    „Dein Song – Das Finale“ erstmals aus Leipzig: Wer wird „Songwriter*in des Jahres“ 2021?

    Erfurt/Mainz/Leipzig (ots) – Als Musikpat*innen mit dabei: Tom Gaebel, Johannes Strate, Ilse DeLange, Kayef, Topic, Milow, Mathea und Nils Landgren

    Die TV-Studios des „Media City Atelier“ sind am Freitag, dem 19. März Schauplatz der großen Finalshow von „Dein Song“ (ZDF), die ab 19:05 Uhr bei KiKA erstmals live aus Leipzig übertragen wird.

    Acht junge Songwriter*innen haben es nach 16 Doku-Folgen geschafft und fiebern im Finale ihrem großen Ziel entgegen: Wer setzt sich mit seiner Eigenkomposition durch und darf sich am Ende des Abends „Songwriter*in des Jahres“ 2021 nennen? Als Preise warten die begehrte „Dein Song“-Trophäe und eine Talentförderung in Höhe von 5.000 Euro. Moderiert von Johanna Klum und Bürger Lars Dietrich dürfen sich die „Dein Song“-Fans auf eine abwechslungsreiche Show freuen: Die jungen Talente präsentieren kreative Kompositionen aus verschiedenen Genres und sorgen für einen stimmungsvollen Abschluss der 13. Staffel.

    Auch in diesem Jahr bekommen die Finalist*innen Unterstützung von prominenten Musikpat*innen: Mit Tom Gaebel, Johannes Strate, Ilse DeLange, Kayef, Topic, Milow, Mathea und Nils Landgren konnten namhafte Musiker*innen gewonnen werden. Mit ihrer großen Erfahrung halfen sie dabei, die Songs professionell im Tonstudio zu produzieren und für das Finale vorzubereiten.

    „Das Tolle ist, dass die Kids bei ‚Dein Song‘ bereits die Fähigkeit besitzen, eigene Songs zu schreiben. Es ist doch toll, wenn junge Menschen früh anfangen, sich auszudrücken und Lieder zu schreiben!“, beschreibt Musikpate und „Revolverheld“-Frontmann Johannes Strate seine Zeit bei „Dein Song“. Auch Sänger Tom Gaebel zeigt sich begeistert: „Bei allen anderen Formaten steht der Interpret im Vordergrund, bei ‚Dein Song‘ ist es die Komposition. Das ist natürlich wahnsinnig spannend – und wirft endlich mal ein Licht auf die Leute, die ganz am Anfang von der Musik stehen, die wir hören!“

    Die Finalist*innen mit ihren Songs und Musikpat*innen:

    – Greta (11) aus Berlin und Ilse DeLange mit „Towards the Moonlight“
    – Fine (14) aus Braunschweig und Mathea mit „Ich will“
    – Lars (18) aus Göttingen und Topic mit „Perfekt sein“
    – Lola (16) aus Bonn und Milow mit „What if“
    – Leon (17) aus Schriesheim und Kayef mit „Wir schweigen“
    – Lion (16) aus Bielefeld und Tom Gaebel mit „Fallschirm“
    – Sarah (15) aus Bocholt und Johannes Strate mit „Leise Worte werden laut“
    – Sophie (15) aus Gehrden und Nils Landgren mit „Let me dream“

    Als Showact präsentiert Vorjahres-Siegerin Emmie Lee (15) zusammen mit ihrer Musikpatin Ilira ihren letztjährigen Gewinner-Song „I´m Gonna Stay“ und sorgt für einen weiteren musikalischen Höhepunkt.

    Auch die „Dein Song“-Jury mit „Mia.“-Frontfrau Mieze Katz, Singer-Songwriter Angelo Kelly, „Tonbandgerät“-Frontmann Ole Specht und Jury-Newcomerin LOTTE wird ihre Einschätzung zu den Final-Darbietungen abgeben.

    Die Entscheidung, wer „Songwriter*in des Jahres“ 2021 wird, fällen aber allein die Zuschauer*innen vor den Bildschirmen: Per Telefon und online über kika.de dürfen sie während der Sendung über ihre Favoritin und ihren Favoriten abstimmen.

    Alle „Dein Song“-Folgen sind jederzeit auf kika.de und im KiKA-Player, sowie auf den Kinderseiten der ZDFmediathek (https://www.zdf.de/kinder) und der ZDFtivi-App abrufbar.

    Zuschauer*innen und Netzuser*innen nehmen die Neuerungen im und rund um das Programm gut an, das bislang von durchschnittlich 24,0 % der Drei- bis 13-Jährigen im TV verfolgt wurde. Allein die Musikvideos der Kandidat*innen waren mitverantwortlich für über eine halbe Million Wiedergaben am letzten Wochenende.*

    Weitere Informationen und Fotos zu „Dein Song“ finden Sie im Portal der KiKA-Unternehmenskommunikation auf kommunikation.kika.de.

    „Dein Song“ ist eine Produktion der bsb-Film- und TV-Produktion Darmstadt und MB TV GmbH Berlin im Auftrag des ZDF für KiKA. Regie der Finalshow: Ladislaus Kiraly. Buch: Dieter Ochs. Verantwortliche Redakteurin für die Doku-Reihe im ZDF ist Daniela Zackl. Verantwortlich für die Finalshow sind Corinna Loos und Gordana Großmann.

    *Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK, VideoScope 1.4, TV, Marktanteil in %, 13 Folgen „Dein Song“, KiKA, 22.02.-15.03.2021, Stand: 16.03.2021. Web: hauseigenes Analysetool (AT Internet), Basis: Wiedergaben.

    Pressekontakt:

    FOOLPROOFED GmbH
    Public Relations – Social Media – Management
    Tel: +49 221 933 3080
    Ansprechpartner: Markus Hermjohannes, Georg Vetten
    hermjohannes@foolproofed.de; vetten@foolproofed.de

    Weitere Informationen:
    Der Kinderkanal von ARD und ZDF
    Unternehmenskommunikation
    Gothaer Straße 36
    99094 Erfurt
    Telefon: +49 361.218-1827
    E-Mail: kommunikation@kika.de
    kommunikation.kika.de

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  • Versicherungstipp: Berufsunfähigkeitsschutz und sportliche Abenteuerlust – passt das zusammen?

    Versicherungstipp: Berufsunfähigkeitsschutz und sportliche Abenteuerlust – passt das zusammen?

    Saarbrücken (ots) – Motorsport, Klettern, Kampfsport – manche Freizeitsportler gehen gerne mal ein Risiko ein. Schwere Unfälle können aber nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern auch auf die langfristige Erwerbsfähigkeit haben. Ist es aktiven Menschen mit Abenteuerlust dennoch möglich, z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen? CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, klärt auf.

    Mehr als drei Viertel aller Unfälle passieren in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport.[1] Besonders Fußball und Skifahren versetzen topfitte Berufstätige in den Krankenstand. Aber auch sogenannte Risikosportarten führen immer wieder zu schweren Unfällen, die nicht nur die akute gesundheitliche Situation, sondern auch die mittel- und langfristige berufliche Erwerbstätigkeit stark beeinträchtigen können.

    Die gute Nachricht: Auch wer eine Risikosportart wie Fallschirmspringen oder Motorradfahren als Freizeitbeschäftigung ausübt, muss auf die Absicherung der eigenen Existenz nicht verzichten. Karina Hauser, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt, erklärt den Prozess: „Jeder Interessent, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, muss ein Formular des jeweiligen Versicherers ausfüllen. Darin enthalten sind z. B. Fragen zu gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden, aber auch zu ausgeübten Sportarten. Der Versicherer prüft im Anschluss alle Angaben und entscheidet auf dieser Basis.“ Ganz wichtig dabei: Alle Fragen müssen genau und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird diese vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, riskiert man den Versicherungsschutz.

    RISIKOSPORT FÜHRT NICHT AUTOMATISCH ZU EINEM ZUSCHLAG ODER GAR AUSSCHLUSS

    Ist der Antragsteller besonders in risikoreichen Sportarten aktiv, muss er in der Regel einen detaillierteren Fragebogen ausfüllen. Auf dieser Basis wird beurteilt, ob eventuell ergänzende Vertragsbedingungen aufgenommen werden müssen oder ein Zuschlag anfällt „Weil sie einem riskanten Hobby nachgehen, werden Interessenten aber wirklich nur in Ausnahmefällen abgelehnt“, beruhigt Karina Hauser. Als risikoreich gelten z. B. Klettern, Kampfsport, Fallschirmspringen, Tauchen oder Motorsport. Ob und wie sich eine bestimmte Sportart auf den Beitrag auswirkt, ist immer von unterschiedlichen Faktoren abhängig, z. B. ob an Wettbewerben teilgenommen wird oder wie häufig die Sportart ausgeübt wird. Die Bewertungskriterien lassen sich beim Versicherer erfragen. Eine pauschale Aussage hinsichtlich eventueller Zuschläge bei allen Versicherern gibt es jedoch nicht, denn Anträge werden individuell geprüft.

    [1] Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV): https://ots.de/XcokWE

    COSMOSDIREKT

    CosmosDirekt ist Deutschlands führender Online-Versicherer und der Direktversicherer der Generali in Deutschland. Mit einfachen und flexiblen Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche. Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr als 1,8 Millionen Kunden vertrauen auf CosmosDirekt.

    GENERALI IN DEUTSCHLAND

    Die Generali ist die zweitgrößte Erstversicherungsgruppe im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,3 Mrd. EUR und rund 10 Mio. Kunden Ende 2019. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Die Produkte der Generali Deutschland Versicherungen sind exklusiv bei der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe erhältlich. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Ausschließlichkeits- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

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    Sabine Gemballa
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    CosmosDirekt
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    Stefan Göbel
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    presse.de@generali.com

    Markus Schaupp
    follow red GmbH
    T +49 (0) 711 90140-549
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    Adenauerring 7
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  • Sommer, Sonne, Pflanzen-Wonne / Drei Tipps für einen wunderbaren Sommer im eigenen Outdoor-Bereich

    Sommer, Sonne, Pflanzen-Wonne / Drei Tipps für einen wunderbaren Sommer im eigenen Outdoor-Bereich

    Essen (ots) – Im Sommer ist der eigene Garten oder Balkon ein besonderer Genuss. Zarte Blütendüfte und besondere Farben laden in den warmen Monaten zum Verweilen ein. Dafür lässt sich das eigene Grün den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen anpassen: Mittagsgold und Bougainvillien bringen Farbe, Stockrosen unterstützen die Bienenpopulation und mit Sukkulenten wird der Sommer ganz entspannt, denn sie benötigen wenig Aufmerksamkeit.

    Let’s get colorful

    Die richtige Pflanzenauswahl sorgt auf der Terrasse für farbenfrohe Blüten mit zartem Duft. Der perfekte Begleiter für einen bunten Sommer ist das Mittagsgold. Es blüht den gesamten Sommer über in Weiß, Gelb, Orange, Rot oder Violett und ist robust und genügsam. Die Blüten öffnen sich – wie der Name verrät – mittags mit der Sonne und schließen sich abends. So passt die Pflanze am besten zu Balkonen oder Gärten mit südlicher Ausrichtung. Besonders schöne Arrangements lassen sich mit Color Blocking erzielen: Hellblaue Elemente mit einem orangenen Mittagsgold und rosanen Bouganvillieen setzen aufregende Akzente, die viel gute Laune verbreiten.

    Bougainvillieen sorgen in kräftigen Farben von Weiß und Gelborange über Rosa, Pink und Lila bis Blutrot für eine besondere Farbpracht im Outdoorbereich. Dabei zahlt sich gute Pflege aus: Bei der richtigen Zuwendung blüht die Bougainvillie, auch Drillingsblume genannt, in mehreren Schüben den ganzen Sommer über. In Kombination mit weißen Wänden und natürlichen Materialien bringt sie den Charme einer kleinen griechischen Insel in den eigenen Grünbereich. So wird ein Sommer-Urlaub zu Hause zu einem blütenreichen Spektakel.

    Let’s bee friends

    Bienen sind wichtig für unser Leben, weil sie ein Drittel unserer Lebensmittel-Pflanzen bestäuben. Leider gibt es auch in unseren Breitengraden immer weniger Bienen. Zwei einfache Tipps helfen, das eigene Grün bienenfreundlich zu gestalten und einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Ökosystems zu leisten:

    Tipp 1: Jeder noch so kleine Outdoorbereich macht den Unterschied: Eine vielfältige Auswahl an heimischen Pflanzensorten nährt und stärkt die Bienenpopulation. Die Blüten sollten möglichst ungefüllt sein, sodass die für die Bienen so wichtigen Staubblätter zugänglich sind.

    Tipp 2: Das ganze Jahr über helfen: Damit die Bienen von März bis November genug Nahrung finden, brauchen sie verschiedene Pflanzensorten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten blühen.

    Besondere Bienenmagneten sind Stockrosen und Schafgarben. Die Pollen der Stockrose sind eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen und sehr leicht zugänglich. Schafgarbe hingegen hat zwar weniger Pollen und Nektar, blüht aber länger und verströmt einen besonderen Duft, der die Bienen anlockt. In dezenten Lila- und Rosatönen erfreuen beide Pflanzen Bienen und Bewohner gleichermaßen. Denn diese Kombination verleiht der Terrasse im Handumdrehen eine romantische Bauernhof-Stimmung.

    Let’s plant carefee

    Wer sich einen perfekten Sommer nicht im Beet oder über Pflanzenkübel gebeugt vorstellt, sondern die freie Zeit lieber zum Entspannen nutzt, braucht Pflanzen, die auch bei Hitze mit wenig Pflege auskommen. Die beste Wahl sind Sukkulenten, zum Beispiel Agaven und Jadebäume. Diese Dickblattgewächse speichern Wasser und müssen deshalb nicht jeden Abend gegossen werden. Ihre einzigartige Wüstenoptik vermittelt das unbeschwerte Gefühl eines Urlaubs in Südafrika. In einem Garten oder Balkon im Industrial Stil ergänzen sich warme Brauntöne von Terrakotta, Holz oder gewolltem Rost mit den dezenten silbrig-grünen Farbtönen der Agave. Helle Dekoelemente präsentieren sie in einem schlichteren Arrangement. Dieses fügt sich perfekt in das Gesamtbild verschiedenster Outdoor-Wohnzimmer ein.

    Weitere Inspirationen und Informationen zu Gartenpflanzen gibt es auf https://www.pflanzenfreude.de/.

    Abdruck honorarfrei mit Bildquelle „Pflanzenfreude.de“, Beleg erbeten.

    Pflanzenfreude.de ist eine Initiative von Blumenbüro Holland, die Konsumenten erleben lässt, dass man sich in der Gesellschaft von Pflanzen einfach wohler fühlt.

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  • Ein Sieg für die Meinungsfreiheit: Niederlage für Facebook/Instagram

    Ein Sieg für die Meinungsfreiheit: Niederlage für Facebook/Instagram

    Flensburg/Oberwesel (ots) – Der gestern erlassene Beschluss des Landgerichts Flensburg im Rechtsstreit zwischen Amed Sherwan und „Facebook Limited“ setzt ein klares Zeichen für Meinungsfreiheit und gegen das unberechtigte Löschen von Inhalten auf Instagram und Facebook. „Scheinbare“ Verstöße gegen die „Gemeinschaftsregeln“ reichen, so die Richter, nicht aus, um Posts zu löschen oder Profile zu deaktivieren. Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen.

    Auslöser des Rechtsstreits war eine Fotoserie, die einen angedeuteten Kuss zwischen Amed Sherwan und dem ägyptischen Atheisten Mohamed Hisham vor verschiedenen Hintergründen zeigt, etwa vor dem Petersplatz in Rom oder der Kaaba in Mekka. Während die anderen Motive eher Erheiterung hervorriefen, sorgte das Bild vor der Kaaba für einen gewaltigen Shitstorm, bei dem zahlreiche Kritiker vor offenen Morddrohungen nicht zurückschreckten. Allerdings wurden nicht diese Drohungen gelöscht, sondern vielmehr das Instagram-Profil von Ahmed Sherwan gesperrt sowie zeitweilig auch dessen Facebook-Account.

    Nach der Entsperrung bei Facebook war einer seiner Facebook-Beiträge zu der Debatte nicht mehr zu sehen, da er angeblich gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstoßen habe. Amed Sherwan hatte nämlich seine „Pakastani-Brüder“, welche ihn bedrohten, ironisch darüber aufgeklärt, dass sie lernen müssten, „mit der Liebe in all ihren bunten Varianten umzugehen“ und dass „selbst Allah“ seinen Account nicht „hacken“ könnte. Hiergegen forderte Sherwan am 31. Dezember 2020 Facebook Ltd. zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Da das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollte, kam es zum Rechtsstreit, der mit dem bemerkenswerten Beschluss des Landgerichts Flensburg vom 17. März endete.

    Ist Facebook homophob?

    Wie sehr sich Facebook gegen die Unterlassungserklärung sträubte, zeigt die Tatsache, dass die Klageerwiderung von Facebook Ltd. mit allen Anlagen deutlich mehr als 2000 Seiten umfasste. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der Amed Sherwan vor Gericht vertrat, ließ sich davon aber nicht beeindrucken, sondern ging in die Offensive. In einem Video mit dem Titel „Ist Facebook homophob?“, welches er am Vorabend des Prozesses auf YouTube veröffentlichte, machte Steinhöfel öffentlich, dass Facebook vor militanten Islamisten eingeknickt war und die Löschungen wegen des „scheinbaren“ Vorliegen eines Fake-Accounts bzw. einer „scheinbaren“ Hassrede unzulässig waren.

    Besondere Aufmerksamkeit schenkte Steinhöfel dabei der Randnotiz 111 der Klageerwiderung, in der die Anwälte von Facebook LtD. darlegen, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Homosexuelle zwar ein „ernstes Problem“ darstellen, aber Aktivisten nicht darauf angewiesen seien, dies auf Facebook oder Instagram zu artikulieren, da es dafür zahlreiche „alternative Online-Plattformen“ gäbe. Im Prinzip sagt Facebook damit, wie Joachim Steinhöfel in seinem Video ausführt: „Schert euch weg! Macht euren schwulen Kram doch bitte auf YouTube oder Twitter! – Das ist in seiner ganzen Arroganz und Doppelmoral eigentlich nur noch sprachlosmachend!“

    Erfreulicherweise haben die Flensburger Richter diese Einschätzung Steinhöfels geteilt und Facebook zur Übernahme der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Richter rügten dabei, dass Facebook seine Fehleinschätzung nicht eingesteht, sondern weiterhin auf seiner Meinung beharrt. Klar ist nach der Entscheidung aber immerhin, dass „scheinbare“ Verstöße gegen Gemeinschaftsregeln keineswegs ausreichen, um auf Social Media-Plattformen Inhalte zu löschen oder Profile zu deaktivieren. Damit ist – zumindest im Zuständigkeitsbereich des entscheidenden Gerichts – der bisherigen löschfreudigen Praxis von Facebook/Instagram ein Riegel vorgeschoben worden. Vergleichbare Entscheidungen gibt es inzwischen auch von anderen Land- und Oberlandesgerichten.

    Falsche Prioritäten

    Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) haben den Rechtsstreit von Amed Sherwan unterstützt und neben der „Initiative für Meinungsfreiheit im Netz“ einen erheblichen Teil der Kosten übernommen, um damit einer gefährlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Denn schon seit geraumer Zeit versuchen islamistische Netzwerke, kritische Stimmen in den sozialen Netzwerken mundtot zu machen. Darunter fallen nicht nur Morddrohungen und Beleidigungen, sondern auch gezielte und orchestrierte Meldeaktionen, die zur Sperrung von Profilen führen. Betroffen sind davon insbesondere Accounts von Ex-Muslimen und Islamkritikern.

    In diesem Zusammenhang ist nicht zuletzt auch das 2017 von CDU/CSU und SPD eingeführte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu kritisieren. Hierzu heißt es in der 2018 erschienen gbs-Broschüre „Wie muss Technik? Zur Verteidigung der Menschenrechte im Zeitalter der Digitalisierung“: „Der Staat muss und darf nur dort eingreifen, wo Gesetze eindeutig gebrochen und persönliche Rechte verletzt werden. Denn dies ist die Grundvoraussetzung jedes liberalen Rechtsstaats: In einer offenen Gesellschaft ist nicht die Freiheit begründungsbedürftig, sondern jegliche Einschränkung der Freiheit!“

    Die gbs plädiert daher dafür, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dahingehend zu revidieren, dass die übereifrige Löschung oder Sperrung rechtskonformer Inhalte mit ebenso empfindlichen Strafen belegt wird wie die ausgebliebene Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte: „Denn solange die Betreiber von Social-Media-Plattformen nur dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie zu wenig löschen, besteht ein Anreiz ‚im Zweifel gegen den Angeklagten‘ zu entscheiden, was jeder soliden Rechtspraxis und den Prinzipien der offenen Gesellschaft zuwiderläuft.“

    Pressekontakt:

    Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
    https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt

    Original-Content von: Giordano Bruno Stiftung, übermittelt durch news aktuell

  • Der frühe Vogel fängt den Wurm / Für Investor Nils Glagau stehen Insektenprodukte schon lange auf dem Speiseplan

    Der frühe Vogel fängt den Wurm / Für Investor Nils Glagau stehen Insektenprodukte schon lange auf dem Speiseplan

    Langenfeld (ots) – In der Lebensmittelbranche sind neue Produkte alles andere als eine Seltenheit. Der Markt lebt von immer frischem Wind und neben Klassikern im neuen Look werden derzeit vor allem viele innovative Nahrungsmittel entwickelt. Ob Burger aus Erbsen, Joghurt aus Lupinen oder Butter aus Pflanzenfett: Alternativen sind häufig einen Blick wert. Das dachte sich auch Nils Glagau, als er bereits 2018 – noch vor seinem Einstieg bei der „Höhle der Löwen – in das Kölner Startup „isaac nutrition“ investierte. „Die Gründer überzeugten mich von Anfang an mit ihren Ideen und Visionen zu Lebensmitteln auf Insektenbasis“, sagt Glagau. Der Unternehmer entschied sich für einen gemeinsamen Weg und begleitete das Kölner Start-up fortan bei Themenfeldern wie Produktentwicklung, Marken- und Unternehmensaufbau. Bis heute hält die Begeisterung und vor allem der Glaube an den nachhaltigen Mehrwert einer insektenbasierten Ernährung an: „Auf der Welt essen schon zwei Milliarden Menschen regelmäßig Insekten und bei den Umwelt- und Ressourcenproblemen, denen wir derzeit global gegenüberstehen, sollte diese alternative, aber vor allem nachhaltige und gesündere Proteinquelle auch bei uns hier in Deutschland alltagsgerecht genutzt werden können.“

    Stichwort Alltag: Die Skepsis vor Insekten-Food ist hierzulande noch durchaus spürbar. Bisher findet die Lebensmittelkategorie vor allem bei Sportlern und Menschen mit einem sehr bewussten Lebensstil Anklang. Auch für Tim Dapprich, Mitgründer von isaac nutrition, ein echter Ansporn: „Wir haben uns in den letzten beiden Jahren zusammen mit Nils und seinem Team sehr intensiv mit möglichen Produktvariationen beschäftigt. Alltagstauglichkeit und vor allem der Geschmack spielen bei unseren Neuentwicklungen eine zentrale Rolle.“ Die Zusammenarbeit zwischen Investor und Gründern ist offensichtlich effizient: Das Produktsortiment des Start-ups wächst weiter kräftig und neben Mehl, Proteinpulver und Riegeln gibt es mittlerweile auch Porridge und sogar eine Insekten-Pasta, die ab Mitte März 2021 erhältlich sein wird.

    Mehr Infos unter www.isaac-nutrition.de

    Pressekontakt:

    Yupik PR GmbH
    Angela Steere
    E-Mail. a.steere@yupik.de
    Telefon: 0221/13056060

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  • medizini: Kinder senden über 1 000 gemalte Lieblingsvögel anlässlich der NABU-Wahl zum „Vogel des Jahres 2021“

    medizini: Kinder senden über 1 000 gemalte Lieblingsvögel anlässlich der NABU-Wahl zum „Vogel des Jahres 2021“

    Baierbrunn (ots) – Der Eisvogel ist klarer Favorit der Kinder – am 19. März steht fest, wer deutschlandweit zum gefiederten Wahlsieger gekürt wurde

    Im Februar hatte die Kinderzeitschrift medizini ihre jungen Leserinnen und Leser dazu aufgerufen, ihren persönlichen Lieblingsvogel zu malen. Der Aufruf zum Malen fand im Rahmen einer Aktion des Naturschutz Bund Deutschland(NABU) statt: Der NABU hatte alle Natur- und Vogelfreunde bis zum 19. Februar 2021 zur Wahl des „Vogels des Jahres 2021“ aufgerufen. medizini half mit bei dieser Wahl und stellte in der Februar-Ausgabe die zehn beliebtesten Vögel Deutschlands vor.

    Als dann Anfang März die Einsendungen vorlagen, war die medizini-Redaktion völlig überrascht: Es gab über 1 000 Briefe. In manchen Umschlägen waren sogar zwei oder drei Bilder. „Das war überwältigend. Mit so viel Resonanz hatten wir nicht gerechnet“, sagt medizini-Chefredakteur Harald Lorenz. „Auf den Bildern waren alle möglichen heimischen Vogelgruppen zu sehen: Adler, Falken, Meisen, Spechte, Finken, Tauben. Ein Vogel wurde allerdings mit Abstand am häufigsten gemalt: der Eisvogel!“

    Eine gelungene Aktion, mit der auch der NABU sehr zufrieden ist: „Nur was Kinder kennen, können sie auch schützen. Deshalb freuen wir uns sehr, dass medizini unsere erste öffentliche Vogelwahl mit so viel Begeisterung begleitet hat. Dass so viele Kinder mitgemacht und tolle Vogelbilder gemalt haben, freut uns sehr. Herzlichen Dank an Euch alle“, sagt Grit Schneider, Projektleiterin der Aktion.

    Am Freitag, 19.3.2021 ab 19 Uhr, wird der Siegervogel live verkündet unterwww.NABU.de/vogelwahlfinale

    medizini klärt Kinder von fünf bis zwölf Jahren auf spielerische, altersgerechte Art über ihren Körper und ihre Gesundheit auf. Zugleich gibt es spannende Einblicke in die Geschichte und in die vielfältige Welt der Natur, besonders der Tiere. Das Magazin besteht aus zwei großen, auf DIN-A4-Format gefalteten Postern, auf denen einerseits die schönsten Tiere abgebildet sind und andererseits speziell für Kinder interessante Sachthemen mit kurzen Texten sowie aufwendigen Illustrationen präsentiert werden. Die erste Ausgabe von medizini (damals noch „Medi & Zini“) erschien im Jahr 1974. Heute liegt die monatlich verkaufte Auflage bei 1.276.425 Exemplaren (IVW 4/2020). medizini erscheint im Wort & Bild Verlag und ist exklusiv in Apotheken erhältlich.

    Pressekontakt:

    Gudrun Kreutner, Leitung Unternehmenskommunikation
    Katharina Neff-Neudert, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Tel. 089/ 744 33-360
    E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
    www.wortundbildverlag.de
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