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  • Karliczek: Ideenwettbewerb Wasserstoffrepublik Deutschland – Grundlagenforschung stärkt deutsche Technologieführerschaft

    Karliczek: Ideenwettbewerb Wasserstoffrepublik Deutschland – Grundlagenforschung stärkt deutsche Technologieführerschaft

    Berlin (ots) – Bundesforschungsministerium fördert ab sofort 16 Projekte der Wasserstoff-Grundlagenforschung mit 56 Millionen Euro

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert ab sofort 16 Projekte der Wasserstoff-Grundlagenforschung. Sie sind Gewinner der ersten Runde des BMBF-Ideenwettbewerbs „Wasserstoffrepublik Deutschland“ im Bereich Grundlagenforschung. Die Projekte ergänzen die drei industriegeführten Wasserstoff-Leitprojekte, die ebenfalls noch im Frühjahr starten sollen.

    Während in den Leitprojekten zentrale Herausforderungen der Wasserstoffwirtschaft der kommenden Jahre im Mittelpunkt stehen, adressieren die Grundlagenprojekte die nächste und die übernächste Technologiegeneration. Sie sollen dazu beitragen, Antworten auf grundlegende Fragen der Wasserstoffwirtschaft zu finden und so die wissenschaftliche Basis für neue Produkte und Anwendungen legen.

    Hierzu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

    „Ich möchte Deutschland weltweit zur größten Wissensquelle für den Grünen Wasserstoff machen. Grüner Wasserstoff ist ein zentraler Baustein zur Energiesicherheit des Hochtechnologielandes Deutschland. Mit der Entwicklung und dem internationalen Vertrieb von Wasserstofftechnologien haben wir die Riesenchance, unsere Wettbewerbsfähigkeit einerseits zu sichern und sie andererseits mit unserer Verantwortung für ein nachhaltiges Wirtschaften zu vereinen. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass wir ambitioniert in die Entwicklung von wegweisenden, innovativen Wasserstofflösungen einsteigen.

    Der Grundlagenforschung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Wasserstofftechnologien sind Hochtechnologien. Gerade im Materialbereich haben wir noch eine steile Lernkurve vor uns. Von der Grundlagenforschung verspreche ich mir deshalb wertvolle Erkenntnisse zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkten ‚Made in Germany‘, die im internationalen Wettbewerb nicht nur bestehen, sondern auch neue technologische Standards setzen können.

    Mit unserer Initiative zur Grundlagenforschung ebnen wir den Weg für neue Wasserstoffinnovationen und legen das Fundament für die Technologieführerschaft deutscher Anbieter. Die 16 Projekte mit 71 Partnern fördert das Bundesforschungsministerium von nun an mit insgesamt rund 56 Millionen Euro. Weitere Projekte werden zeitnah folgen. Die große Resonanz auf unseren Wettbewerb zeigt deutlich, dass Deutschland ein Land voller Ideen für klimafreundliches Wirtschaften ist.“

    Stefan Kaufmann MdB, Beauftragter Grüner Wasserstoff, ergänzt:

    „Grundlagenforschung ist wichtig für Innovationen entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette – angefangen bei der Erzeugung über Transport und Speicherung bis zur Nutzung von Wasserstoff. Die Projekte beschäftigen sich zum Beispiel mit neuartigen Elektrolyseverfahren; es geht aber auch um zukunftsweisende Ansätze für eine klimafreundliche Chemieindustrie oder verbesserte Brennstoffzellen für den Schwerlastverkehr. Hinzu kommen Aspekte wie neue Analyseverfahren, um weltweit geeignete Standorte für die Produktion von Grünem Wasserstoff besser und schneller identifizieren zu können.

    Aktuell erleben wir ein globales Wettrennen um die besten Ideen und darum, wer diese als erster auf den Markt bringen kann. Mit einer weltweit führenden Forschungs- und Innovationslandschaft sind wir hier bereits sehr gut aufgestellt. Mit den neuen Projekten zur Grundlagenforschung setzt das BMBF in diesem strategisch hochrelevanten Bereich weitere wichtige Impulse und Akzente.“

    Hintergrund:

    Der Ideenwettbewerb „Wasserstoffrepublik Deutschland“ des BMBF vom Juni 2020 markiert einen wichtigen Meilenstein für Forschung und Innovation beim Einstieg Deutschlands in die Grüne Wasserstoffwirtschaft. Hieraus sind bislang die drei industriegeführten Leitprojekt-Plattformen H2Giga, H2Mare und TransHyDe hervorgegangen (www.wasserstoff-leitprojekte.de). Hinzu kommen jetzt 16 Projekte in der Wasserstoff-Grundlagenforschung, die im Rahmen einer ersten Ausschreibungsrunde ausgewählt worden sind. Hier fördert das BMBF 71 Partner mit insgesamt 55,6 Mio. Euro. Dabei stammen 48 der Partner aus der Wissenschaft, 23 aus der Wirtschaft. Mehr als 100 weitere Projektideen befinden sich in der Begutachtung für eine zweite Förderrunde. Die Bewerbung für eine dritte Runde ist weiterhin möglich.

    Drei Beispiele für Projekte der Wasserstoff-Grundlagenforschung:

    1. AEMready: Bessere Elektroden- und Katalysatoren-Materialien für die AEM-Elektrolyse. Geht es um die Elektrolyse zur Wasserstoffproduktion, also die Zerlegung von Wasser mittels Strom, stehen vor allem drei Ansätze im Fokus: die PEM-Elektrolyse, die alkalische und die Hochtemperatur-Elektrolyse. Dabei gibt es noch weitere Optionen: Beispielsweise die Elektrolyse mit anionenleitender Membran (AEM-Elektrolyse, Anion Exchange Membrane). Sie bietet potentiell viele Vorteile. So kommt die AEM-Elektrolyse ohne Edelmetalle aus und kann trotzdem hohe Effizienzgrade erreichen. Dadurch könnten die Wasserstoffgestehungskosten künftig deutlich sinken. Bis AEM-Elektrolyseure allerdings industriell einsetzbar sind, braucht es noch umfangreiche Forschung und Entwicklung. Dieser widmet sich das Projekt AEMready. Es arbeitet an der Verbesserung von Effizienz und Lebensdauer durch neue Materialien für Elektroden und Katalysatoren von AEM-Elektrolyseure.
    2. CORAL-HD: Brennstoffzellen-Elektroden mit langer Lebensdauer für Nutzfahrzeuge. Wasserstoffbrennstoffzellen sind eine vielversprechende Option für den nachhaltigen Güter- und Schwerlastverkehr: Um auch LKW und Busse klimafreundlich anzutreiben, wandeln Brennstoffzellen Wasserstoff in elektrische Energie für den Antrieb um. Dabei müssen sie den vielfältigen Belastungen des Alltags gewachsen sein. Coral-HD will Materialien für besonders langlebige Brennstoffzellen entwickeln.
    3. CarbonCycleMeOH: Machbarkeitsstudie zur Methanol-Herstellung aus CO2-Abgasen und Grünem Wasserstoff. Die stoffliche Verwertung von industriellen CO2-Emissionen mit der Hilfe von Grünem Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag dazu liefern, den CO2-Fußabdruck wichtiger Kernbranchen zu reduzieren. Das BMBF fördert dazu bereits seit 2016 das Projekt Carbon2Chem, das sich Abgasen der Stahlindustrie widmet. Die Machbarkeitsstudie CarbonCycleMeOH richtet ihr Augenmerk nun auch auf die Chemiebranche. Im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen wollen Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft untersuchen, wie Abgase des Werks genutzt werden können, um mit Hilfe von Grünen Wasserstoff die Basischemikalie Methanol und ihre Folgeprodukte herzustellen. Dabei untersucht die Studie sowohl die technische Umsetzbarkeit als auch mögliche Produktionskapazitäten und ökonomische Konsequenzen.

    Weitere Informationen:

    Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht zu den geförderten Vorhaben mit weiterführenden Informationen wird das BMBF unter www.wasserstoff-leitprojekte.de/grundlagenforschung veröffentlichen.

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  • Karliczek: Neue Impulse für die Forschung zur psychischen Gesundheit und zur Kinder- und Jugendgesundheit

    Karliczek: Neue Impulse für die Forschung zur psychischen Gesundheit und zur Kinder- und Jugendgesundheit

    Berlin (ots) – Aufbau von zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung kann beginnen

    Nach einem mehrstufigen Bewerbungsverfahren ist die Auswahl der Standorte der zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung für Psychische Gesundheit sowie für Kinder- und Jugendgesundheit nun abgeschlossen. Auf Grundlage der Empfehlungen zweier internationaler Expertengremien hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) je Zentrum jeweils die Standorte ausgewählt. Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

    „Deutschland hat eine exzellente Gesundheitsforschung. Mit dem Aufbau von zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung für Psychische Gesundheit sowie für Kinder- und Jugendgesundheit möchte ich auch in diesen beiden wichtigen Gesundheitsbereichen die Spitzenforschung in Deutschland noch stärker voranbringen. Die künftigen Standorte für die beiden neuen Zentren sind:

    Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit

    – Berlin, Koordination: Charité – Universitätsmedizin Berlin
    – Bochum, Koordination: Ruhr-Universität Bochum
    – Jena, Koordination: Universitätsklinikum Jena
    – Mannheim, Koordination: Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
    – München, Koordination: Ludwig-Maximilians-Universität München
    – Tübingen, Koordination: Universität Tübingen

    Deutsches Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit

    – Berlin, Koordination: Charité – Universitätsmedizin Berlin
    – Göttingen, Koordination: Georg-August-Universität Göttingen
    – Greifswald, Koordination: Universitätsmedizin Greifswald
    – Hamburg, Koordination: Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf
    – Leipzig, Koordination: Universität Leipzig
    – München, Koordination: Ludwig-Maximilians-Universität München
    – Ulm, Koordination: Universität Ulm

    Ich beglückwünsche die ausgewählten Standorte und heiße sie herzlich willkommen in der wachsenden Familie der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung. Die neuen Standorte haben uns im Auswahlverfahren durch ihre herausragende Forschung von internationaler Strahlkraft überzeugt. Der jeweilige Zusammenschluss zu einem neuen Deutschen Zentrum der Gesundheitsforschung wird es ermöglichen, in den Bereichen psychische Gesundheit beziehungsweise für Kinder- und Jugendgesundheit die vorhandenen Expertisen noch besser zu bündeln und damit innovative Forschungs- und Behandlungsansätze schneller voranzubringen. Dies ist eine gute Nachricht für alle Patientinnen und Patienten und es bedeutet gleichzeitig einen weiteren Schub für die internationale Spitzenposition des Forschungsstandorts Deutschland.“

    Hintergrund:

    Die neuen Deutschen Zentren für Psychische Gesundheit und für Kinder- und Jugendgesundheit ergänzen das Erfolgsmodell der bestehenden Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung. Es handelt sich hierbei um Netzwerke mit Standorten, die über ganz Deutschland verteilt sind. Ihr Ziel ist es, optimale Forschungsbedingungen zu schaffen, um Volkskrankheiten besser bekämpfen zu können und Forschungsergebnisse schneller in die Praxis zu bringen. Hierzu verknüpfen die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung die Grundlagenforschung mit der klinischen Forschung sowie mit der Präventions- und Versorgungsforschung. Die Zentren werden gemeinsam vom BMBF und den Sitzländern der Standorte gefördert.

    Die bestehenden Zentren sind

    – Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE)
    – Deutsches Zentrum für Lungenforschung (DZL)
    – Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF)
    – Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK)
    – Deutsches Zentrum für Diabetesforschung (DZD)
    – Deutsches Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK).

    Zum Auswahlverfahren der Standorte für die beiden neuen Zentren:

    Aus 23 Standortbewerbungen für das Deutsche Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit und 20 Standortbewerbungen für das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit hat das BMBF in einem mehrstufigen wettbewerblichen Verfahren jeweils die Standorte ausgewählt. Das BMBF hat seine Entscheidung auf Grundlage von Empfehlungen zweier internationaler Expertengremien getroffen. Die neuen Standorte sind ebenso wie die bestehenden Zentren aus Hochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammengesetzt, die regional eng miteinander zusammenarbeiten.

    Die ausgewählten Standorte werden nun in einer sechsmonatigen Konzeptentwicklungsphase ein Gesamtkonzept für das jeweilige neue Zentrum erarbeiten. Darin werden jeweils eine gemeinsame Strategie zur zukünftigen Forschung und Zusammenarbeit sowie konkrete inhaltliche, programmatische und strukturelle Ziele für den Aufbau des jeweiligen Zentrums erarbeitet. Die Konzepte sollen darauf ausgerichtet sein, Diagnostik, Behandlung und Prävention bei psychischen Erkrankungen beziehungsweise in der Kinder- und Jugendgesundheit zu verbessern. Die Konzepte werden anschließend abermals jeweils durch ein internationales Expertengremium geprüft. Das BMBF fördert die Konzeptentwicklung mit 500.000 Euro je Zentrum.

    Weitere Informationen:

    https://www.bmbf.de/de/gebuendelte-erforschung-von-volkskrankheiten-157.html

    https://www.bmbf.de/de/deutsche-zentren-der-gesundheitsforschung-394.html

    https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/11570.php

    https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/11571.php

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  • Bundesregierung überlässt tausende Mädchen der Genitalverstümmelung

    Bundesregierung überlässt tausende Mädchen der Genitalverstümmelung

    Hamburg (ots) – Seit die Problematik der weiblichen Genitalverstümmelung vor 24 Jahren erstmals im Bundestag thematisiert wurde, hat die Bundesregierung nicht eine sinnvolle Maßnahme umgesetzt, um gefährdete Mädchen zu schützen und Täter angemessen zu bestrafen.

    Das, was Ministerin Giffey jetzt voller Stolz der Öffentlichkeit präsentierte, setzt diese kritikwürdige Tradition fort: Mit einem sogenannten „Schutzbrief“ (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/165678/8b9fe30f5248dd30f08d909d315be324/20210204-schutzbrief-genitalverstuemmelung-data.pdf) will die Bundesregierung gefährdete minderjährige Mädchen auch künftig in die täterbelasteten Herkunftsländer reisen lassen. Für Giffey, die nach wie vor falsche, viel zu niedrige Zahlen (https://www.taskforcefgm.de/2020/11/genitalverstuemmelung-an-maedchen-die-falschen-zahlen-der-ministerin-giffey/) über das Ausmaß dieses importierten Gewaltproblems veröffentlicht – denn in Deutschland müssen wir von bis zu 330.000 Opfern ausgehen, nicht von 68.000, wie die Ministerin verlautbart – sollen die Verstümmelungen dadurch verhindert werden, dass die potentiellen Opfer die Täter auf die Strafbarkeit dieser Tat in Deutschland hinweisen. Dies sei „ein wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/franziska-giffey-stellt-schutzbrief-der-bundesregierung-vor-165626).

    Die TaskForce stellt dazu folgendes fest:

    Ein solches Papier ist als Präventionsmaßnahme absolut ungeeignet, denn ein Großteil dieser Reisen wird von vornherein mit der expliziten Absicht unternommen, die Mädchen der Verstümmelung zu unterziehen.

    Davon abgesehen, dass Giffey die Erklärung schuldig bleibt, wie die besonders gefährdete Gruppe der Kindergarten- und Vorschulkinder dieses Papier „herunterladen und ausdrucken“ soll, werden sich die Familien in den Herkunftsländern kaum von einem Papier beeindrucken lassen, das auf die Strafbarkeit der Genitalverstümmelungen in Deutschland verweist, wenn in der Praxis überhaupt keine Täter und familiären Anstifter verurteilt werden – trotz tausender Opfer in unserem Land (https://www.taskforcefgm.de/2020/12/2-000-patientinnen-in-deutschland-mit-genitalverstuemmelung-diagnostiziert/).

    Die Täter wissen das und die Regierung weiß es auch. Ist sie es doch, die seit Jahren die Einführung der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingung für die Strafverfolgung, der ärztlichen Meldepflicht (https://www.taskforcefgm.de/2020/10/einfuehrung-aerztlicher-meldepflicht-bei-weiblicher-genitalverstuemmelung-antrag-im-bundestag/), verhindert.

    Im schlimmsten Fall werden die Mädchen der Verstümmelung unterworfen und in den Herkunftslandern zurückgelassen, um die Tat zu vertuschen und/oder sie werden vor Ort nach der Verstümmelung zusätzlich einer Zwangsverheiratung zu unterwerfen. Diverse solcher Falle sind seit Jahren bekannt aus Frankreich, Großbritannien und auch Deutschland.

    Neuer Höhepunkt der Duldungspolitik der Bundesregierung gegenüber der Genitalverstümmelung an Mädchen

    Vor allem aber handelt die Bundesregierung mit diesem „Schutzbrief“ gegen die gängige Rechtsprechung (https://www.taskforcefgm.de/2010/03/gerichtsbeschluesse/), die sich zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Kinder bekennt und als angemessene Schutzmaßnahme die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vorsieht – also Schutz davor, überhaupt erst in ein Gefährdungsland gebracht zu werden.

    Indem die Bundesregierung wissentlich solche Risikoreisen duldet und mit dem wirkungslosen Schutzpapier sogar fördert, anstatt die Umsetzung des Rechtsnormen für alle gefährdeten Mädchen durchzusetzen, trägt sie eine gravierende Mitschuld an den resultierenden Opfern.

    Die TaskForce fordert die Bundesregierung einmal mehr auf, ihrer Schutz- und Fürsorgepflicht für diese spezifisch gefährdeten Kinder endlich nachzukommen und Maßnahmen umzusetzen, die wirksamen und messbearen Schutz ermöglichen, wie z.B.:

    + Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:

    + Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

    + Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH (https://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/BGH_Beschluss2004.pdf) aus 2004, XII ZB 166/03).

    Pressekontakt:

    Kontakt: TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
    e.V., eMail: info@taskforcefgm.de, Telefon: 01803 – 767 346 (9
    ct/min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)

    Original-Content von: TaskForce FGM e.V., übermittelt durch news aktuell

  • Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung

    Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung

    Frechen (ots) – Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

    Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

    Dabei verweist Karrasch auf den „Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz“ des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein „Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis“ und auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie“ der zuständigen Berufsgenossenschaft.

    Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

    Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

    „Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

    Pressekontakt:

    V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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  • Innovative Plattform fördert Forschung, Entwicklung und Bildung im Bereich der Kälte- und Klimatechnik

    Innovative Plattform fördert Forschung, Entwicklung und Bildung im Bereich der Kälte- und Klimatechnik

    Berlin (ots) – Bundesforschungsministerium unterstützt neue „Forschungsplattform Kälte- und Energietechnik“ im Vogtland mit 15 Millionen Euro

    Mit insgesamt 15 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau einer „Forschungsplattform Kälte- und Energietechnik“ durch die Technische Universität Chemnitz, das Institut für Luft- und Kältetechnik gGmbH Dresden sowie das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE Freiburg in Reichenbach im Vogtland.

    Anlässlich der heutigen Übergabe des Zuwendungsbescheids erklärt Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär im BMBF: „Ich freue mich über den heutigen Startschuss zum Aufbau der ‚Forschungsplattform Kälte- und Energietechnik‘. Der Freistaat Sachsen und das Vogtland haben sich in den vergangenen Jahren zu einer Wissensregion für Kältetechnik entwickelt. Unternehmen von Weltformat und leistungsstarke Bildungseinrichtungen haben hier ihre Heimat. Dieses Portfolio erweitern wir jetzt um eine forschungsstarke Innovationsplattform, die die Stärken aus Wissenschaft, Bildung und regionaler Wirtschaft bündelt. Unser Ziel ist es, internationale Standards für ressourcenschonende Kälte- und Energietechnik durch dieses vielversprechende Projekt zu setzen. Wir adressieren ein Megathema der Energiewende: Rund 50 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs werden für Versorgung mit Wärme und Kälte benötigt. Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, brauchen wir Lösungen für eine energieeffiziente, klimafreundliche und zugleich bezahlbare und sozialverträgliche Kälteversorgung. Die Forschungsplattform hat langfristig das Zeug dazu, hierbei ein nationaler wie internationaler Taktgeber zu werden.“

    Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer betont: „Innovation und Forschung zeichnen den Freistaat Sachsen aus. Die Forschungsplattform ist ein wichtiger Teil des geplanten Bundeskompetenzzentrums für Kälte- und Klimatechnik im Vogtland. Mit dem in der Region vorhandenen Know-how von Wirtschaft und Wissenschaft werden zukünftig energieeffiziente Lösungen für Unternehmen entwickelt. Der Freistaat Sachsen setzt sich seit längerer Zeit für die Umsetzung dieses innovativen Vorhabens ein. Ich freue mich, dass der Bund diesem Gemeinschaftsprojekt mit 15 Millionen Euro einen kräftigen Schub verleiht.“ Sebastian Gemkow, Sächsischer Staatsminister für Wissenschaft, fügt hinzu: „Es geht in dem ambitionierten Projekt in Reichenbach nicht nur um die klassische Kältetechnik. Dort werden künftig neue Verfahren der Kälte- und Energietechnik beispielsweise in Kombination mit künstlicher Intelligenz verstanden, entwickelt und implementiert. Diese Plattform ermöglicht eine fachübergreifende Forschung auf hohem Niveau sowie die Entwicklung neuer akademischer Lern- und Ausbildungsmethoden. Gleichzeitig wird das hochschulische Engagement in der Region gestärkt.“

    Hintergrund:

    In Reichenbach im Vogtland wird in den kommenden vier Jahren die „Forschungsplattform Kälte- und Energietechnik“ entstehen. Dort sollen neue Kältemittel und Speicherstoffe untersucht werden. Weiterhin sind unter anderem die Entwicklung von Kältemaschinen, Wärmepumpen, Rückkühlern sowie Wärme- und Kältespeichern geplant. Flankierende Forschungsarbeiten beschäftigen sich mit der Anwendung der Informationstechnik und von Methoden der Künstlichen Intelligenz in diesem Bereich. Die Forschungsergebnisse und die Plattform sollen auch für die akademische Bildung genutzt werden. Das Vorhaben wird im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung von März 2021 bis April 2025 mit etwa 15 Millionen Euro gefördert. Das Projekt wird von der Professur Technische Thermodynamik der TU Chemnitz koordiniert, Forschungspartner sind das Institut für Luft- und Kältetechnik gGmbH Dresden sowie das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE Freiburg.

    Weitere Informationen: www.mytuc.org/KETEC

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  • Markus Jerger (BVMW) zu Auszahlungsstopp der Corona-Hilfen auf WELT Nachrichtensender: „Gemeinsam müssen sich die Unternehmer zur Wehr setzen“

    Markus Jerger (BVMW) zu Auszahlungsstopp der Corona-Hilfen auf WELT Nachrichtensender: „Gemeinsam müssen sich die Unternehmer zur Wehr setzen“

    Berlin (ots) – Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), im Interview mit dem Nachrichtensender WELT zum Auszahlungsstopp der Corona-Hilfen für Unternehmen.

    Tatjana Ohm, WELT Nachrichtensender: Herr Jerger, wir hören also die Corona-Hilfen werden erst einmal nicht weiter ausgezahlt. Was heißt das für die betroffenen Firmen, die natürlich gerade jetzt darauf angewiesen sind?

    Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW): Ja, für viele, Frau Ohm, heißt das das Ende. Die haben gewartet auf die Finanzhilfen. Die werden jetzt von heute auf morgen einfach gestoppt. Die können nicht mehr bezahlen. Die sind in einer ganz misslichen Situation und das Wort Tragödie beschreibt das.

    Tatjana Ohm: Welche Reaktion empfehlen Sie den so betroffenen Unternehmen? Was kann man tun?

    Markus Jerger: Im Moment gibt’s nur eines: Gemeinsam müssen sich die Unternehmer zur Wehr setzen. Wir empfehlen Schreiben. Über uns oder direkt an das Ministerium, wo angemahnt wird, dass die Auszahlungen vorgenommen werden müssen. Denn es kann doch nicht sein, dass anständige Unternehmer in eine Gemeinschaftshaft mit Kriminellen genommen werden und deshalb an das ihnen versprochene Geld jetzt nicht herankommen sollen.

    Tatjana Ohm: Herr Jerger, wenn man ein bisschen genauer auf diese Causa schauen, aus Ihrer Sicht, was hat die Bundesregierung Regierung versäumt, um solche Betrugsfälle zu verhindern?

    Markus Jerger: Ja gut, sie hatten 12 Monate Zeit, sich auf alle Eventualitäten einzustellen und so wie man beim Geld fälschen sich Maßnahmen überlegt, so hätte man auch hier bei falschen Anträgen sich Maßnahmen überlegen sollen. Das wurde nicht gemacht, das wurde versäumt. Das ist dramatisch. Und das sollen jetzt die Kleinunternehmer ausbaden. So geht es nicht. Was man machen kann, ist, dass ein Herr Scholz jetzt unmittelbar auch dem Herrn Altmeier zu Hilfe kommt, einspringt und über die Finanzämter die Gelder ausbezahlt. Dort sind alle Daten bekannt, Kontoverbindung bekannt. Und hätte man das von Anfang an gemacht, hätte man sich viel Bürokratie, viele Verzögerungen und diesen Ärger sicher ersparen können.

    Tatjana Ohm: Haben Sie eine Idee, Herr Jerger, wie man das organisieren kann, dass die Hilfen fließen, so unbürokratisch wie nur möglich und gleichzeitig Missbrauch, wie es ihn jetzt ganz offenbar gegeben hat, verhindert werden kann?

    Markus Jerger: Na gut, in diesem dramatisch bürokratischen System, was sich hier etabliert hat, ist heute eine Korrektur sehr schwierig. Das ist wie im Schlingern mit dem Auto versuchen, auf der Straße zu bleiben. Aber was man machen könnte, ist, dass man jetzt ganz schnell die Finanzämter einstellt und über die Finanzämter ausbezahlt. Die können prüfen, die können vor allem die die Vorgehensweise vereinfachen. Und das würde vielen Unternehmen vielleicht jetzt noch vor dem Ertrinken die einzige Rettung sein.

    Tatjana Ohm: Mit welcher Begründung wird es denn nicht so gemacht, wie Sie es gerade vorschlagen?

    Markus Jerger: Ich kann mir nur vorstellen, dass es zwischen den Ministerien viel zu lange Diskussionen hin und her gab. Denn in anderen Ländern hat sich ja hervorragend gezeigt, wie Auszahlungen über die Finanzämter erfolgen können. Dort hat es geklappt. Dort war die Bürokratie sehr gering und hier wurde es nicht gemacht. Hier wurde an das Wirtschaftsministerium abgeschoben und eine große Bürokratie für die Unternehmer, aber auch natürlich für die Ministerien und die Prüfstellen selbst kreiert. Das ist ein ganz großer Teil des Problems.

    Tatjana Ohm: Herr Jerger, als Geschäftsführer des BVMW, im Augenblick, womit beschäftigen Sie sich vor allen Dingen von Verbandsseite aus bei der Bewältigung dieser Krise? Was können Sie tun für Ihre Mitglieder, für die Mitgliedsunternehmen, um denen dadurch zu helfen?

    Markus Jerger: Viele Unternehmen fragen bei uns natürlich an, um einen Ausverkauf ins Ausland ihres Unternehmens zu vermeiden, ob wir in der Lage sind, schnell auch über Banken Finanzierungen zu beschaffen, über Fintechs, über Mittelstandsfinanzierer. Da sind wir sehr, sehr aktiv mit unseren 300 Büros in den Regionen. Dort wird sehr viel vor Ort gemacht, mit den Banken vor Ort. Wenn hier Unternehmen in die Schlingerphase hineinkommen. Und was natürlich dramatisch ist, aufgrund dieser Pandemie und vor allem natürlich aus diesem Berufsverbot, was manche ja, wenn Sie so wollen, oder nicht ausüben können, ihrem Beruf, passiert ist, sie verlieren ihr Eigenkapital im Unternehmen und sind damit natürlich für viele Banken nicht mehr die geeigneten Kandidaten für eine Finanzierung. Dort helfen wir mit Rat und Tat, aber auch mit den entsprechenden Kontakten vor Ort.

    Frei zu Verwendung bei Quellenangabe WELT Nachrichtensender.

    Pressekontakt:

    Solveig Zilly
    Kommunikation WELT und N24 Doku
    solveig.zilly@welt.de
    www.presse.welt.de

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  • Karliczek: Wir wollen gemeinsam die Weichen für eine krisenfeste nachhaltige Zukunft stellen

    Karliczek: Wir wollen gemeinsam die Weichen für eine krisenfeste nachhaltige Zukunft stellen

    Berlin (ots) – Karliczek: Wir wollen gemeinsam die Weichen für eine krisenfeste nachhaltige Zukunft stellenBMBF stärkt Rolle von Bildung und Forschung in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021

    Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021 – verabschiedet. Mit der Strategie zeigt die Bundesregierung auf, wie sie die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) bis 2030 erreichen möchte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stärkt darin die Rolle von Bildung, Wissenschaft und Innovation als zentrale Hebel für die Zielerreichung. Dazu erklärt die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek:

    „Die Covid-19-Pandemie führt uns vor Augen, wie dringend der Wandel zu mehr Nachhaltigkeit ist, um unsere Gesellschaft und Wirtschaft widerstandsfähiger gegenüber globalen Krisen zu machen. Wir wollen deshalb in den kommenden zehn Jahren faktenbasiert, mit guten Ideen, gemeinsam und entlang unserer europäischen Werte die Weichen für eine nachhaltige Zukunft stellen.

    Mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie macht die Bundesregierung deutlich, dass Bildung und Forschung zentrale Hebel für den dringend benötigten nachhaltigen Wandel unserer Gesellschaft sind.

    Bildung und Forschung befähigen uns, souveräne und nachhaltige Zukunftsentscheidungen zu treffen. Wir brauchen Innovationen, um die Nachhaltigkeitsziele erreichen zu können und damit unsere Lebensqualität, unseren Wohlstand und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren.

    Die Nachhaltigkeitsziele werden somit immer wichtigere Innovationstreiber. Besonders deutlich macht dies unsere neue BMBF-Strategie ‚Forschung für Nachhaltigkeit‘ (FONA), die unsere zentrale Maßnahme für die Nachhaltigkeitsstrategie ist. Mit FONA stärken wir zielgerichtet die Kompetenzen und das Wissen, um Deutschland im internationalen Wettbewerb um nachhaltige Innovationen erfolgreich zu positionieren. Ein wichtiges aktuelles Beispiel hierfür ist der Grüne Wasserstoff, mit dem wir nicht nur den Klimaschutz, sondern auch das Innovationsland Deutschland fördern.

    Insgesamt hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung in der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu 15 der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) konkrete Maßnahmen beigesteuert. Wir unterstreichen damit unseren Anspruch, Wegbereiter für mehr Nachhaltigkeit und Krisenfestigkeit zu sein.“

    Hintergrund

    Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt sich mit ihrer Weiterentwicklung 2021 für eine verstärkte Umsetzung der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) bis 2030 ein.

    Dafür formuliert die Strategie erstmals sechs zentrale Transformationsfelder, in denen Fortschritte für mehr Nachhaltigkeit besonders relevant sind: „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit“, „Energiewende und Klimaschutz“, „Kreislaufwirtschaft“, „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“, „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“, „Schadstofffreie Umwelt“.

    Das BMBF leistet in der Strategie zu 15 der 17 SDGs und damit zur Erreichung aller Transformationsbereiche konkrete Beiträge. Die beiden zentralen Beiträge des BMBF sind der DigitalPakt Schule und die neue BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA).

    Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt das BMBF Länder und Kommunen, um hochwertige Bildung (SDG 4) in einer zunehmend digital geprägten Welt zu ermöglichen. Damit sollen ein selbstbestimmtes Handeln und Chancengerechtigkeit gestärkt werden. Insgesamt investiert der Bund nun 6,5 Milliarden Euro in die Digitalisierung der Schulen, nachdem der bestehende DigitalPakt aufgestockt und erweitert wurde.

    Mit der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) leistet das BMBF einen wichtigen Beitrag zu einer faktenbasierten und innovativen Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. In den nächsten fünf Jahren wird mit rund 4 Milliarden Euro nicht nur das Wissen zu Klima- und Ressourcenschutz sowie zum gesellschaftlichen Wandel gefördert, sondern verstärkt auch auf Grüne Innovationen wie den Grünen Wasserstoff gesetzt. Mit ihrem breiten Förderansatz leistet die FONA-Strategie Beiträge für die Umsetzung aller Transformationsbereiche der DNS.

    Weitere Informationen:

    Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021:

    Langfassung

    https://ots.de/u4RNJp

    Kurzfassung

    https://ots.de/X5D7Hw

    Monitoring des Umsetzungsstandes der 17 SDGs: www.sdg-indikatoren.de

    Die Glorreichen 17: www.dieglorreichen17.de

    Die Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030: www.wpn2030.de

    Die FONA-Strategie des BMBF: www.fona.de

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  • Baden-Württemberg: „Prioritäten-Gezappel“ beim Thema Impfen / Sozialminister Manfred Lucha verteidigt Corona-Management bei health tv

    Baden-Württemberg: „Prioritäten-Gezappel“ beim Thema Impfen / Sozialminister Manfred Lucha verteidigt Corona-Management bei health tv

    Köln (ots) – Kontroverse Debatte kurz vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg. Ein Streitpunkt ist das Corona-Management der Regierung. Die schwäbische Stadt Tübingen hat in der Pandemie auf kostenlose Schnelltests und Extramaßnahmen für Ältere gesetzt und ist damit gut gefahren. Dennoch ist das Land Baden-Württemberg den „Tübinger Weg“ nicht gegangen. In der Sendung „Wir wählen Gesundheit – Landtagswahl in Baden-Württemberg“ beim Gesundheitssender health tv verteidigt Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) das Corona-Management. Zwar betont er, dass es in Tübingen „unbestritten ein großes Engagement“ gebe, aber unsere Aufgabe war es, für das ganze Land praktikabel eine durchgängige Testkonzeption umzusetzen. Das haben wir gemacht“.

    So gebe es die Möglichkeit, für Lehrer*innen und Erzieher*innen sich zwei Mal die Woche testen zu lassen. 800 kommunale Testzentren werden unterstützt und über 6.000 Testanfragen der Wohn- und Pflegeheime mit einer drei Mal wöchentlichen Testpflicht entwickelt. So wie Baden-Württemberg aufgestellt sei, sei man auf dem richtigen Weg.

    Das sieht Rainer Hinderer, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, anders. Er zeigt sich unzufrieden, wie die Impfpriorisierung seitens der baden-württembergischen Landesregierung umgesetzt wird. Er spricht von einem „Prioritäten-Gezappel“. Fast jeden Tag seien neue Zielgruppen benannt worden. Was zu Verunsicherung bei der Bevölkerung geführt habe: „Minister Lucha sorgt immer weiter dafür, dass die Hotlines überlastet sind.“

    Kritik hatte es im Vorfeld der Sendung auch von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) gegeben. Der Vorwurf: Der Sozialminister sei „schwer dabei, der Entwicklung ein Stück weit hinterherzulaufen“. Lucha hätte früher auf Schnell- und Selbsttests setzen müssen. Von Moderatorin Birgit Lechtermann auf den Vorwurf angesprochen, sagt Lucha: „Sie hat die ganze Zeit blockiert, Verantwortung an den Schulen selbst zu übernehmen.“ Statt immer nur testen, testen, testen zu rufen, hätte sie lieber die Digitalisierung vorantreiben sollen, „das ist nämlich ihre Aufgabe“. Das Sozialministerium, das für das Thema Gesundheit zuständig ist, habe die rechtlichen Voraussetzungen, die Beschaffung, die Verteilung, die kommunalen Partner, die Testzentren in Apotheken und Ärzten organisiert. „Frau Eisenmann muss jetzt in ihrer Zuständigkeit die Umsetzung an den Schulen garantieren. Das wurde jetzt in einem Spitzengespräch verabredet.“

    Kritik an Landarztquote

    Moderatorin Birgit Lechtermann diskutiert mit ihren Gästen auch über das Thema Ärztemangel. Die Landarztquote sei neben Modellen zur genossenschaftlichen Arztorganisationen und Förderprogrammen ein Baustein, die Arztdichte zu verbessern, findet der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Zur Landarztquote muss er sich aber auch Kritik gefallen lassen. So werde keiner der Studierenden, die jetzt über diese Quote zusätzlich ihr Studium beginnen, in den kommenden zehn Jahren ihren Facharzt haben, betont Rainer Hinderer (SPD). Die Ausbildung dauere länger. Ein weiteres Problem sei, dass neben den jetzt schon 640 unbesetzten Hausarzt-Stellen 2.600 Praxen in den kommenden Jahren altersbedingt zur Übergabe anstünden. Deswegen müsse es andere, schnellere Lösungen für bereits fertigausgebildete Ärzte geben, sich auf dem Land niederzulassen. Als Beispiel nennt Hinderer unter anderem Zuschüsse für Ärzte.

    Ein Hausärzte-Mangel führe auch dazu, dass wegen fehlender Alternativen Krankenhäuser als Anlaufstelle dienen, betont Professor Dr. Martin Handel, Landtagskandidat der Freien Wähler. Um den Ärztemangel langfristig in den Griff zu bekommen, wirbt er dafür, die Zahl der Medizinstudienplätze wieder hochzufahren. Kurzfristig müssten Konzepte her, bereits ausgebildete Ärzte für den Hausarztberuf zu gewinnen. Sahra Mirow, Landesvorsitzende von Die Linke, kritisiert die Zuschnitte der Versorgungsbezirke durch die Krankenkassenärztliche Vereinigung (KV). Sie führe zu Überversorgung an der einen und zur Unterversorgung an anderer Stelle. Aufgabe der KV ist es, die ambulante Versorgung der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bevölkerung zu gewährleisten.

    In dem Zusammenhang wirbt Mirow dafür, dass duale Finanzierungssystem von privaten wie gesetzlichen Versicherungen zu verändern. „In dem Moment, wo man durch Privatpatienten viel eher abrechnen kann als bei Kassenpatienten, ist das ein Problem. Das führt dazu führt, dass es gerade in den ländlichen Gebieten tatsächlich auch Finanzierungsprobleme gibt für die Ärztinnen und Ärzte.“ Das duale System auflösen für die gesetzliche Krankenversicherung wäre auf jeden Fall ein Ansatz und schaffe ein breiteres, stabileres Fundament für eine gute Gesundheitsvorsorge für alle.

    Krankenhausfinanzierung und Kritik an Investitionszuschüssen des Landes

    Ebenfalls nötig sei eine neue Form der Krankenhausfinanzierung. Die Abrechnung nach Fallpauschalen, die Ökonomisierung der Gesundheit, „ist ein grundsätzliches Problem“. Mirow kritisiert, dass das Land derzeit nur die Hälfte der nötigen Krankenhausinvestitionen trage. Das führe zu Kostendruck an Klinikstandorten, die dann die fehlenden Mittel anderweitig kompensieren müssen, „meist auf dem Rücken des Personals“. Minister Lucha (Grüne) hält dagegen: „Wir haben mit unseren Investitionsprogrammen die Kliniken gestärkt.“ Das Land hat die Mittel für die Krankenhausinvestitionen deutlich erhöht. Im Haushaltsplan 2021 stehen über eine Milliarde Euro bereit.

    Hinweis zur Sendung

    Die Sendung zur Lage in Baden-Württemberg wird im TV am Samstag, 13. März, ab 19 Uhr auf health tv ausgestrahlt.

    Im Netz kann die Sendung unter folgendem Link angeschaut werden:

    https://ots.de/KSchNS

    Alle Sendungen von „Wir wählen Gesundheit“ zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und zur Kommunalwahl in Hessen sind auch in der Mediathek auf www.healthtv.de abrufbar.

    Über die German health tv GmbH

    Health tv ist Europas einziger multimedialer Anbieter von Gesundheitsinhalten mit einer TV-Sendelizenz. Die wirtschaftlich unabhängige 100%-Tochter einer Klinikkette genießt als redaktionell neutrales und unabhängiges Medium eine hohe Glaubwürdigkeit. Inhalte sind weltweit per Social-Media- und Streamingdienste, via Satellit (Astra) oder deutschlandweit per Kabelnetz zugänglich. B2B-Kommunikation kann auch über geschlossene Kanäle erfolgen.

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  • Karliczek: Energiesparsame KI-Chips ausgezeichnet

    Karliczek: Energiesparsame KI-Chips ausgezeichnet

    Berlin (ots) – Bundesforschungsministerin verkündet Siegerprojekte des Pilotinnovationswettbewerbs „Energieeffizientes KI-System“

    Der Pilotinnovationswettbewerb „Energieeffizientes KI-System“ ist einer von drei Wettbewerben, die als Ideenradar im Vorfeld der Gründung der Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) ausgeschrieben wurden. Anlässlich der Verkündung der vier Wettbewerbssieger während einer digitalen Abendveranstaltung am heutigen Donnerstag erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

    „Künstliche Intelligenz verschlingt heute noch zu viel Energie, bietet aber enormes Potential für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland. KI hält zunehmend Eingang in unser tägliches Leben. Hier setzt das Bundesforschungsministerium mit seiner Förderung an und hat Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem ganzen Land aufgerufen, sich mit den besten Ideen zur Entwicklung eines energiesparsamen KI-Chips zu bewerben. Ich freue mich für die heute ausgewählten vier Siegerteams, die jetzt die einzigartige Chance bekommen, ihr Projekt mit jeweils rund einer Million Euro weiterzuentwickeln.“

    Hintergrund:

    Der Pilotinnovationswettbewerb „Energieeffizientes KI-System“ wurde am 18. März 2019 im Bundesanzeiger ausgeschrieben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wettbewerbs in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen waren aufgefordert, einen Chip zu entwerfen, der in EKG-Daten Herzrhythmusstörungen, Vorhofflimmern, mit mindestens 90 Prozent Genauigkeit erkennt. Sieger sind diejenigen Teams, die diese Aufgabe mit dem geringsten Energieverbrauch gelöst haben.

    Die ausgewählten Wettbewerbsprojekte begannen am 1. Oktober 2019 mit ihrer Arbeit und haben am 7. Januar 2021 ihre Ergebnisse vorgelegt. Die genutzten EKG-Daten stammen von der Charité Berlin. Alle Datensätze sind bisher unveröffentlicht, wurden komplett anonymisiert und entsprechend der strengen DSGVO Richtlinien behandelt.

    Der Wettbewerb gliederte sich in drei technologische Kategorien. Damit wurden alle relevanten technologischen Umsetzungsmöglichkeiten adressiert. Erläuterungen hierzu befinden sich auf www.elektronikforschung.de.

    Zur Teilnahme am Wettbewerb hatten sich 27 Teams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen beworben, von denen elf Teams für die Finalrunde ausgewählt wurden. Die Auswahl wurde von einem Beirat begleitet, welcher auch eine fachliche Begutachtung der Messergebnisse am Ende der Finalrunde durchführte. Er bestand aus renommierten Experten aus der Mikroelektronik, den Anwendungsindustrien, der Künstlichen Intelligenz sowie der Medizin.

    Weitere detaillierte Informationen zum Wettbewerb sind hier verfügbar:

    https://ots.de/gYkTBG

    https://www.elektronikforschung.de/service/aktuelles/pilotinnovationswettbewerb

    Die Sieger:

    Jedes Siegerprojekt bekommt als Preis die exklusive Möglichkeit, ein Forschungsprojekt zur Umsetzung seiner Idee mit Anwendungspartnern in Höhe von 1 Million Euro einzureichen.

    In der Kategorie FPGA (englisch: Field Programmable Gate Array, ein programmierbarer Logik-Schaltkreis) das Team vom Fraunhofer-Institut ITWM in Kaiserslautern und das Team von der Technischen Universität Kaiserslautern mit dem Projekt: „Holistischer Ansatz zur Optimierung von FPGA Architekturen für tiefe neuronale Netze via AutoML – Automatisches Maschinenlernen (HALF)“.

    Der Lösungsansatz in HALF betrachtet einerseits den Energieverbrauch der Hardware und andererseits die Suche nach einer geeigneten neuronalen Netzwerktopologie. Die Wahl des Netzes hat einen erheblichen Einfluss auf die Hardwarekomplexität (und umgekehrt). Diese gegenseitigen Abhängigkeiten wurden berücksichtigt. Durch diese Kombination ist eine neue Methode entstanden, die nicht nur eine Implementierung äußerst energieeffizienter FPGA, sondern auch eine Reduzierung der Entwicklungszeit ermöglicht.

    In der Kategorie ASIC 130 Nanometer (englisch: Application-Specific Integrated Circuit, anwendungsspezifischer integrierter Schaltkreis) das Team von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und das Team vom Fraunhofer-Institut IIS in Erlangen mit dem Projekt: „Low-Power Low-Memory Low-Cost EKG-Signalanalyse mit ML-Algorithmen (Lo3-ML)“.Der Chip von Lo3-ML enthält nicht-flüchtige Speicher, sogenannte RRAMs, samt Ultra-Low-Power-Schaltungen zum Schreiben und Lesen. Das „Einsammeln“ der Daten während der KI-Algorithmus „schläft“, gefolgt vom schnellen Aufwecken, verbunden mit einer kurzen KI-Verarbeitung kann so bis zu 95% Energieeinsparung im Vergleich zu einem „Always-On“-System führen.

    In der Kategorie ASIC 22FDX (englisch: Application-Specific Integrated Circuit, 22FDX, Fully-Depleted SOI Technologie, anwendungsspezifischer integrierter Schaltkreis mit besonderen Eigenschaften bei der Ansteuerung) gibt es zwei Sieger. Zum einen das Team von der Technischen Universität Dresden mit dem Projekt: „Zeitreihenklassifikation mit Ereignisbasierten Neuronalen Netzen (ZEN)“.

    Der Ansatz von ZEN stützt sich auf eine ereignisbasierte Verarbeitung, die an die Arbeitsweise der Neuronen im menschlichen Gehirn angelehnt ist und den Rechenaufwand stark reduziert. Die ZEN-Architektur konnte die Wettbewerbsaufgabe unter Einsatz sehr kleiner Parameterspeicher erfolgreich lösen. Sie ist darüber hinaus flexibel und für komplexere Anwendungen skalierbar.

    Zum anderen das Team der Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. aus Villingen-Schwenningen und das Team von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Projekt: „Analyse von EKG Daten durch Energieeffiziente Entscheidungsbäume auf einem Rekonfigurierbaren ASIC (GEnERIC)“. Wesentliches Erfolgsmerkmal von GEnERIC ist die enge Verzahnung der Entwicklung von Softwarealgorithmus und Hardware. Dabei wurden über den Entwicklungszeitraum kontinuierlich Eigenschaften der Hardware in die Optimierung der Softwareebene zurückgeführt. Zudem wurden klassische Methoden maschinellen Lernens genutzt: der Entscheidungsbaum, bzw. das Entscheidungsbaumensemble.

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  • Einladung Online-Debatte 19. März / Demokratie, Rechtsstaat und gesellschaftliches Zusammenleben menschenrechtlich denken

    Einladung Online-Debatte 19. März / Demokratie, Rechtsstaat und gesellschaftliches Zusammenleben menschenrechtlich denken

    Berlin (ots) – Freitag, 19. März 2021 | 10:00 bis 12:15 Uhr | online

    Demokratie, Rechtsstaat und gesellschaftliches Zusammenleben menschenrechtlich denken – 20 Jahre Deutsches Insitut für Menschenrechte

    „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten und Würde geboren“: Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthält das Versprechen, dass alle Menschen ihre Menschenrechte in Anspruch nehmen und mit gleichen Chancen die Gesellschaft mitgestalten können – ohne Unterschied aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Religion, Behinderung oder sozialer Herkunft.

    Die Menschenrechte sind das Fundament von Demokratie, Rechtsstaat und friedlichem Zusammenleben. Allerdings verliert der demokratische Rechtsstaat an Strahlkraft. Politische Strömungen, die demokratische Institutionen und Menschenrechte infrage stellen, erhalten wachsende Zustimmung. Zugleich stößt die Forderung nach gleicher Teilhabe, auch und gerade an gesellschaftlicher und politischer Macht, auf vielfältige Gegenwehr.

    Was sind die Gründe für Skepsis gegenüber Demokratie und Menschenrechten? Wie können wir das Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen und Verfahren stärken und gesellschaftliche Inklusion fördern? Wie kann Deutschland als postmigrantische Gesellschaft 30 Jahre nach der Deutschen Einheit die Bedingungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt neu verhandeln und begründen?

    Anlässlich des 20jährigen Jubiläums des Deutschen Instituts für Menschenrechte im März 2021 wollen wir diese und weitere Fragen erörtern, unter anderen mit:

    – Prof. Dr. Naika Foroutan, Direktorin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
    – Prof. Dr. Jan-Werner Müller, Princeton University; derzeit Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin und bei SCRIPTS
    – Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
    – Poetry Slam: Aidin Halimi

    Wir laden Sie herzlich zur Veranstaltung ein.

    Programm

    Das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier (https://ta75676cb.emailsys1a.net/c/180/3777253/0/0/0/221057/dbd575a042.html?testmail=yes).

    Anmeldung

    Bitte nutzen Sie unser Anmeldeformular (https://ta75676cb.emailsys1a.net/c/180/3777253/0/0/0/221059/afeb4fc8ad.html?testmail=yes).

    Pressekontakt:

    Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
    Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
    E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
    Twitter: @DIMR_Berlin

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  • Portugal: Mit fachübergreifender Kompetenz COVID19-Kranken helfen

    Portugal: Mit fachübergreifender Kompetenz COVID19-Kranken helfen

    Koblenz/ Portugal (ots) – Vor zweieinhalb Wochen übernahm das zweite Kontingent
    der COVID-Hilfe für Portugal die vom Sanitätsdienst betriebene Corona-Intensivstation
    in Lissabon. Nach der Kennenlernphase sind die Abläufe mittlerweile
    eingespielt. Mit Oberfeldarzt Christine Graef gehört nicht nur eine versierte
    Notfallmedizinerin zum Team, sondern auch eine angehende Psychiaterin.

    Dass an COVID-19 erkrankte Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf in ein künstliches Koma versetzt werden, ist auf Corona-Intensivstationen Alltag. Werden diese dann aufgeweckt, sind sie häufig aufgeregt oder verwirrt, haben Angst, Panik oder Schmerzen. In diesen Fällen kommt Oberfeldarzt Graef ins Spiel: Sie entscheidet, ob die Patientinnen und Patienten Medikamente erhalten oder wendet mittels Dolmetscher bestimmte Gesprächstechniken bei ihnen an, um beruhigend auf sie einzuwirken.

    Gleichzeitig versucht sie herauszufinden, ob dieses psychische Ungleichgewicht eine temporäre Erscheinung oder Teil eines schon vor der COVID-Erkrankung bestehenden Krankheitsbildes ist. Sollten weder die Gesundheitsakten noch die Erkrankten selbst darüber Aufschluss geben können, versucht Graef an diese Informationen über die Angehörigen zu gelangen. Denn nur, wenn sie die Hintergründe der Symptome kennt, kann sie diese im nächsten Schritt angemessen behandeln. Es sind Umstände wie diese, die psychiatrische und schmerztherapeutische Ärztinnen und Ärzte auf Intensivstationen notwendig machen.

    Interdisziplinärer Erfahrungsschatz

    Die gebürtige Koblenzerin bringt sich außerdem mit weiteren
    Fachkompetenzen ein, denn sie ist auch Anästhesistin und Schmerztherapeutin.
    Mit ihren Fähigkeiten unterstützt sie die jeweils diensthabende Tagschicht bei
    der Bewältigung der in diesem Zeitraum anfallenden Mehraufgaben. In Deutschland
    arbeitet sie im BundeswehrZentralkrankenhaus (BwZKrhs) Koblenz in der Klinik
    für Psychiatrie und Psychotherapie. Daneben übernimmt sie in der Klinik für
    Anästhesie und Intensivmedizin bei der multimodalen Schmerztherapie den
    psychotherapeutischen Teil und fährt außerdem noch Einsätze als Notärztin.

    Graef begann nach dem Abitur im Jahr 1995 eine zivile
    Ausbildung zur Arzthelferin im BwZKrhs, aus der sie in die Ausbildung zur
    medizinisch-technischen Laborassistentin nach Marburg wechselte und abschloss. Es
    folgte ein ziviles Medizinstudium. 2007 kam sie während ihrer
    Facharztausbildung zur Anästhesistin als Seiteneinsteigerin erneut zur
    Bundeswehr, diesmal in Uniform. Nach zwei Verwendungen als Truppenärztin an den
    Standorten Fritzlar und Daun, wurde sie im Jahr 2009 ins BwZKrhs nach Koblenz
    versetzt, wo sie seitdem tätig ist.

    Pressekontakt:

    Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienst
    Telefon: 0261/896-13103
    PIZSanitaetsdienst@bundeswehr.org

    Original-Content von: Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienst, übermittelt durch news aktuell

  • „Schlagerkids“ verlieren trotz aller Erfolge nicht die Bodenhaftung / Die singenden Teenager haben schon einen beruflichen „Plan B“

    „Schlagerkids“ verlieren trotz aller Erfolge nicht die Bodenhaftung / Die singenden Teenager haben schon einen beruflichen „Plan B“

    Hamburg (ots) – Sie sind die Shooting-Stars am deutschen Schlagerhimmel und zeigen gerade, dass Evergreens von Sängerinnen wie Vicky Leandros oder Peggy March nicht nur die Großeltern zum Schunkeln bringen. Aber die „Schlagerkids“ Benedikta von Bechtolsheim (13), Miguel Gaspar (12), Lena Falkowski (12) und Phil Schaller (14) bleiben trotz aller Erfolge am Boden und haben sogar schon einen beruflichen „Plan B“, falls es auf Dauer mit der Musik nicht klappen sollte. Wie der aussieht, verraten die Teenager in einem Exklusiv-Interview der Musikzeitschrift „Meine Melodie“ (03/2021; EVT: 18. Februar). Benedikta möchte „vielleicht Kunst studieren oder Journalistin oder Schauspielerin werden“. Und Miguel strebt „eine dreijährige Ausbildung zum Mediengestalter“ an. Lena möchte Medizin studieren und „später mal Kinderonkologin werden“, während Phil alles liebt, was mit Technik zu tun hat. „Ich könnte den Technikern den ganzen Tag beim Arbeiten zuschauen. So eine Art Veranstaltungstechniker – das wäre toll“, sagt er in dem Interview.

    Mit ihren fantastischen Stimmen haben die „Schlagerkids“ bereits in der beliebten Sat.1-Show „The Voice Kids“ ein Millionenpublikum vom Hocker gerissen. Ende Februar bringt die quirlige Vierbande nun ihr erstes Album heraus: „Schlagerkids – Vol.1“. Und dabei zeigt schon der Titel, dass Benedikta, Miguel, Lena und Phil fest an ihre Zukunft in der Branche glauben. Für das Jahr 2021 träumen die vier aber erstmal davon, „dass alles wieder normal wird, dass wir uns frei bewegen können, ohne Masken und dass wir keinen Abstand halten müssen“, wie Benedikta in „Meine Melodie“ erklärt. Und sie betont voller Sehnsucht: „Es wäre schön, mit den Schlagerkids auf einer Bühne zu stehen und vor fröhlichem, feierndem, singendem und tanzendem Publikum aufzutreten.“

    Pressekontakt:

    MEINE MELODIE 
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