Schlagwort: Bildschirmzeit

  • Gratis-Spiele, die keine sind

    ARAG Experten informieren über In-App-Käufe

    Immer mehr Gratis-Spiele können nicht nur mit einer Konsole gespielt werden, sondern sind auch für mobile Endgeräte wie etwa Tablets oder Smartphones geeignet. Doch sind diese F2P (free to play)-Anwendungen, wie sie in jugendlichen Fachkreisen auch genannt werden, tatsächlich kostenfrei? Die ARAG Experten raten zur Vorsicht und weisen auf versteckte Kosten durch so genannte In-App-Käufe hin. Dabei fallen meist kleinere Euro-Beträge an, so dass die Hemmschwelle zum Kauf von Zusatzinhalten äußerst niedrig ist.

    Mehr Inhalt gegen Geld
    Ob Extraleben, nächste Level oder Hinweise, die zu einer Schatztruhe führen: Viele Extras können sich pfiffige Spieler bis zu einem gewissen Spielabschnitt erspielen oder mit geschickten Spielzügen ihr virtuelles Konto aufstocken. Kosten fallen dabei nicht an. Spieler, die nicht so viel Geduld oder kein glückliches Händchen haben, können ihr virtuelles Konto auch mit Echtgeld aufstocken, um im Spiel weiterzukommen oder beispielsweise besondere Gegenstände zu erwerben. Innerhalb einer App handelt es sich um In-App-Käufe; werden Upgrades in einem Spiel gekauft, sind es In-Game-Käufe.

    Bezahlt wird mit wenigen Klicks über den jeweiligen App-Store, bei dem Kreditkartennummern oder andere Bankdaten hinterlegt sind. Nach Auskunft der ARAG Experten können Spieler auch auf Guthaben-Basis zahlen, das mit einer Prepaidkarte aufgefüllt werden kann.

    Geld zurück, wenn der Inhalt nicht gefällt?
    Das 14-tägige Widerrufsrecht, das für online geschlossene Verträge gilt, erlischt bei digitalen Spielen mit Beginn des Downloads von Spiel oder Zusatzinhalten. Sobald der Spieler also darauf zugreifen kann, ist es nach Auskunft der ARAG Experten rechtlich nicht mehr möglich, das Geld wiederzubekommen. Apple räumt Nutzern seiner iOS-Apps allerdings eine 90-tägige Rückgabefrist sowohl für App- als auch In-App-Käufe ein. App-Käufe über den Google-Playstore können innerhalb von 48 Stunden rückgängig gemacht werden; für In-App-Käufe räumt Google diese Möglichkeit nicht ein.

    Altersbegrenzungen für In-App-Käufe
    Mit dem Kauf zusätzlicher Inhalte bei einem Online-Spiel wird ein Vertrag geschlossen. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Kinder erst ab sieben Jahren bedingt geschäftsfähig, vorher können sie keine Verträge abschließen. Doch es gibt eine weitere Hürde, bis ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt: Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter müssen dem Deal zustimmen. Daher raten die ARAG Experten Eltern dringend, dem ungewollten In-App-Kauf möglichst umgehend zu widersprechen und beharrlich zu bleiben, sollte sich der Anbieter weigern, das Geld zurückzuzahlen.

    Wiederholungstäter
    Problematisch kann ein Widerspruch werden, wenn der spielbegeisterte Nachwuchs häufiger Zusatzinhalte kauft. Dann geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern mit dem Kauf einverstanden waren oder ihn geduldet haben. Ähnlich schwierig schätzen die ARAG Experten einen Widerspruch ein, wenn die jungen Nutzer mit dem Passwort der Eltern online auf Shopping-Tour gehen.

    Mit Drittanbietersperre vorbeugen
    Ungewollte Abbuchungen für In-App-Käufe über die monatliche Handyrechnung kann man umgehen, indem der Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre aktiviert. Der ist nach Auskunft der ARAG Experten dazu verpflichtet, die Sperre kostenlos einzurichten. Einziger Nachteil: Unter Umständen werden so auch Dienste gesperrt, die man gerne nutzen möchte, wie z. B. Gewinnspiele per SMS. Auch Käufe im App-Store, die über die Handyrechnung laufen, sind mit einer Drittanbietersperre nicht mehr möglich.

    In-App-Käufe deaktivieren
    Vor allem, wenn Kinder und Jugendliche Zugang zu einem mobilen Endgerät oder gar ein eigenes Gerät haben, ist es durch die geringen Geld-Beträge oft schwer, die Kontrolle über In-App-Käufe zu behalten. Doch es gibt Möglichkeiten, ungewollte Einkäufe zu verhindern: Bei iOS-Betriebssystemen kann über die Einstellungen eine so genannte Kaufanfrage aktiviert werden, sofern es eine Familienfreigabe für das Gerät gibt. Dabei erhält der Familienorganisator eine Anfrage, sobald ein Nutzer eine App kaufen möchte. Lehnt er den Kauf ab, gibt es keinen Download. Zudem ist es möglich, für jeden Einkauf ein Passwort festzulegen. Darüber hinaus können In-App-Käufe mit Hilfe der Bildschirmzeit komplett unterbunden werden.

    Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es auch auf Android-Geräten die Möglichkeit, In-App-Käufe zu deaktivieren, indem Eltern über die Einstellungen im Google Play Store einen Passwortschutz erstellen. Dabei können sie wählen, ob die Passwortabfrage für alle Käufe oder in einem bestimmten Zeitintervall erfolgen soll.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
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    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

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    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
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    24229 Dänischenhagen
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  • Sicherer Einstieg ins digitale Kinder(er)leben

    ARAG IT-Experten über Sicherheit und Anwendung von Kinder-Tablets

    „Digital Natives“ – so wird die Generation von Kindern und Jugendlichen bezeichnet, die mit digitalen Medien aufwachsen. Medien begegnen uns Erwachsenen und unseren Kindern jeden Tag. Es kann daher durchaus sinnvoll und pädagogisch fördernd sein, das Kind an den Umgang mit digitalen Medien heranzuführen. Allerdings sollten sich Eltern ihrer Verantwortung bewusst sein und Vorkehrungen treffen. Sei es durch klare Leitlinien für den „richtigen“ Gebrauch des Tablets als auch beim Thema Sicherheit. Beide Aspekte nehmen die ARAG IT-Experten folgend genauer unter die Lupe.

    Warum und ab wann ein Tablet für das Kind?
    Ob man seinem Spross ein Tablet kauft und ab wann eine Nutzung sinnvoll ist, wird bei Pädagogen, Ärzten und vor allem in der Elternwelt heiß diskutiert. Viele Hersteller empfehlen ihre Kinder-Tablets ab einem Alter von drei Jahren. Aber: Jedes Kind ist anders und letztendlich kommt es auf seine individuellen Vorlieben, aktuelle Lebenssituation und Interessen an.

    Entscheidet man sich als Eltern dafür, ein Tablet anzuschaffen, dann weisen die ARAG IT-Experten darauf hin, dass mit dem Kauf die Verantwortung dafür erst beginnt. Es ist die Aufgabe der Eltern, das Kind zu schützen und den Umgang mit Blick auf das Kind zu gestalten. Dabei gilt es vor allem erst einmal zu klären, ob es ein eigenes oder ein Familien-Tablet sein soll. Wenn mehrere Personen in der Familie das Tablet nutzen, sollte es separate Benutzerprofile für Erwachsene und Kinder geben. Damit das gute Stück nicht innerhalb kürzester Zeit kaputt geht, empfehlen die ARAG IT-Experten robuste, stoßfeste Hüllen und eine Panzerglasfolie als Displayschutz.

    Sicherheit
    Die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass es sehr wichtig ist, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Zwar gibt es spezielle Kinder-Tablets, die bestimmte Apps ausschließen, Websites sperren und bei denen Datenschutzeinstellungen vorprogrammiert sind, dennoch sollten Eltern weitere Schutzmaßnahmen einrichten. Dabei bestehen mehrere Optionen: Über die Einstellungen des Routers, das Tablet selbst und durch die Installation ausgewählter Apps.

    An fast jedem Tablet können individuelle Sicherheits-, Datenschutz- und Jugendschutzeinstellungen festgelegt werden. Auch lässt sich eine Bildschirmzeit einstellen. Suchmaschinen wie „fragFinn“ oder „Blinde Kuh“ können für einen kindgerechten Zugang zum Internet vorinstalliert werden. Zudem empfehlen die ARAG IT-Experten bei Android-Geräten eine Sicherheits-App zu installieren, beispielsweise die Filtersoftware-App „JusProg“, welche Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten im Netz schützt. Bei Apple-Geräten kann man unter dem Menüpunkt „Bildschirmzeit“ ein Passwort vergeben und somit Einschränkungen vornehmen. Darüber hinaus können in „Safari“ und in Apps unpassende Web-Inhalte automatisch gefiltert und ausgeschaltet werden.

    Allerdings sollte man sich nicht nur auf technische Sperren verlassen. Die ARAG IT-Experten raten, sich mit dem Nachwuchs regelmäßig über die Nutzung auszutauschen und die Eltern sollten immer einen Blick darauf haben, was ihre Kinder mit dem Tablet machen. Die ARAG IT-Experten empfehlen auch die App „Google Family Link“. Damit können sich Eltern Aktivitätsberichte anzeigen lassen, den Download von Apps kontrollieren oder Geräte nach einer bestimmten Zeit sperren.

    Nutzungsdauer
    Kinder sollten nicht zu viel Zeit vor dem Tablet verbringen – es gilt ein gesundes Maß zu finden, Dauerberieselung zu vermeiden und für einen Ausgleich in der Offlinewelt zu sorgen. Als allgemeine Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für die Bildschirmzeit gilt: Kinder im Alter von Null bis drei Jahren sollten keine Bildschirmmedien nutzen, Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren höchstens 30 Minuten täglich und Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren höchstens 45 bis 60 Minuten täglich. Zudem kann mit dem Kind ein Wochenkontingent vereinbart werden. Die ARAG IT-Experten empfehlen, später mit dem Kind bestimmte Zeit- und Wochentagsfenster festzulegen. So entwickelt das Kind auch eine gewisse Tablet-Routine und gewöhnt sich an feste Vereinbarungen.

    Inhalte
    Kinder sollten nur Apps und Anwendungen nutzen, die auch für ihr Alter und ihre Fähigkeiten geeignet sind. Im Netz findet sich eine Vielzahl an verschiedenen Apps mit kindgerechten Spielen oder Lerntools für alle Altersstufen. Wichtig zu wissen: Wirklich gute Kinder-Apps sind häufig nicht kostenlos. Aber wenn man schon in ein Tablet für das Kind investiert, sollte es das Geld für passende Apps auch wert sein.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internet-fuer-kinder/#Persoenliche-Daten-Ganz-klar-Geheimsache

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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