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  • Karliczek: Die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter ist ein Gewinn für Bildungs- und Forschungseinrichtungen

    Karliczek: Die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter ist ein Gewinn für Bildungs- und Forschungseinrichtungen

    Berlin (ots) – Bundestag hat Anpassungen des Urheberrechts beschlossen/Erleichterungen bei der Nutzung von Werken für die digitale Forschung und Bildung

    Zur gestrigen Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes durch den Deutschen Bundestag erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

    „Das Urheberrecht ist ein zentraler Rechtsbereich für unsere digitale Gesellschaft. Beinahe jede und jeder ist mit dem Urheberrecht konfrontiert, wenn er das Internet und insbesondere die unterschiedlichen Online-Plattformen nutzt. Die heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform ist ein wichtiger Schritt, der das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpasst, und ein entscheidender Beitrag zu innovationsfreundlicheren Rahmenbedingungen in Deutschland. Ich freue mich, dass es im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, für den Bereich Bildung und Forschung dadurch Rechtssicherheit zu schaffen, wie digitale Werke im Unterricht, in der Lehre oder in der Forschung genutzt werden dürfen und Neues geschaffen werden kann. Drei Punkte stehen hierbei für mich im Vordergrund:

    Erstens wird mit der dauerhaften Entfristung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG), das am 1.3.2018 zunächst für fünf Jahre befristet in Kraft getreten war, jetzt die für eine effektive Nutzung der eröffneten Möglichkeiten erforderliche Planungssicherheit geschaffen. Denn digitale Nutzungen setzen digitale Investitionen voraus, die mit einem befristeten Gesetz im Rücken aber nur schwer zu leisten sind.

    Zweitens: Daten sind eine unentbehrliche Grundlage für viele Forschungsvorhaben. Die Datenstrategie der Bundesregierung sieht deshalb vor, in neuen Gesetzen forschungsfreundliche Zugangsregelungen zu schaffen. Ähnlich wie kürzlich im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird ein solcher Zugangsanspruch nun auch im neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) eingeführt.

    Der dritte Punkt von großer Tragweite liegt darin, dass die digitale Zukunftstechnologie des sogenannten Text- und Data-Mining für Forschungszwecke nicht-kommerzieller Einrichtungen wie auch für die Wirtschaft grundsätzlich vergütungsfrei ausgestaltet wird. Darunter versteht man eine wissenschaftliche Methode, die mit Hilfe von auf Algorithmen basierenden Analyseverfahren neue wissenschaftliche Thesen entwickelt oder bestehende Thesen überprüft. Hiervon werden nicht zuletzt Unternehmensgründerinnen und -gründer im Bereich der Künstlichen Intelligenz profitieren können.“

    Hintergrund:

    Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der ‚Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt‘ (EU) 2019/790 (DSM-RL) kommt eines der größten Gesetzgebungsverfahren der letzten 20 Jahre im Urheberrecht zu seinem Ende. Mit der Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht ist nun die schwierige Aufgabe gelungen, alle Interessen angemessen zu berücksichtigen und das Urheberrecht ins digitale Zeitalter zu transformieren. Das war wichtig, um die Nutzungen im Internet für alle rechtssicherer zu gestalten, Bildung und Forschung mit europäisch einheitlichen Rechten auszustatten, die es ihnen erlauben, Werke für den Unterricht, der Lehre oder der Forschung zu nutzen und Neues zu schaffen.

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sowohl das europäische Gesetzgebungsverfahren als auch das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie intensiv begleitet und sich stark für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht eingesetzt.

    Weitere Informationen:

    Weitere Informationen zum Urheberrecht, speziell auch zum Urheberrecht in Forschung und Lehre finden sich unter Urheberrecht – BMBF Digitale Zukunft (bildung-forschung.digital) (https://www.bildung-forschung.digital/de/urheberrecht-2642.html)

    Pressekontakt:

    Pressestelle BMBF
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  • „Taxischutzgesetz“-PBefG: 800 Mietwagen-Fahrer demonstrieren in Berlin für ihr Gewerbe und für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze

    „Taxischutzgesetz“-PBefG: 800 Mietwagen-Fahrer demonstrieren in Berlin für ihr Gewerbe und für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze

    Berlin (ots) – Rund 800 Mietwagen-Fahrer haben sich heute einem Autokorso zwischen Brandenburger Tor und Alexanderplatz in Berlin angeschlossen, um gegen die aktuellen Vorschläge zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu demonstrieren. Anlass sind die aktuellen Beratungen des Bundestags zum Gesetzentwurf, der aus Sicht der Mietwagen-Branche ein reines Taxischutzgesetz ist.

    Thomas Mohnke, Sprecher der Initiative Mietwagen-Services wirfahren.de dazu: „Mit dem Gesetzesentwurf droht die Mietwagen-Branche mit ihren 40.000 Chauffeur-Mietwagen und rund 200.000 Arbeitsplätzen den wettbewerbsfeindlichen Vorstellungen und Lobbybemühungen der Taxibranche zum Opfer zu fallen. Das darf nicht passieren. Deutschland braucht ein modernes Gesetz, das fairen Wettbewerb im Sinne der Kunden zulässt. Was ursprünglich ein Fortschritt werden sollte, ist ein verbraucherfeindliches Taxischutzgesetz geworden, das die Existenz unserer Mietwagen-Unternehmer gefährdet. Dagegen gehen wir auf die Straße.“

    Streitpunkt ist der geplante Erhalt der „Rückkehrpflicht“, die Mietwagen mit Chauffeur nach jedem Auftrag zwingt, leer zurück zum Betriebshof zu fahren. Die Wut des Gewerbes wird weiter angeheizt durch die Taxi-Forderung nach einer Bestellfrist für Mietwagen. Mietwagen-Fahrer sollen damit zum künstlichen Warten zwischen Auftragseingang und Fahrtantritt gezwungen und Kunden somit wortwörtlich im Regen stehen gelassen werden. „Es ist vollkommen weltfremd, dass diese Forderung überhaupt diskutiert wird“, sagt Mohnke stellvertretend für die anwesenden Mietwagen-Fahrer. „Diese Forderung zeigt unverhohlen, dass es der Taxibranche nur um die Sicherung ihrer Pfründe geht. Davon sollte sich die Politik nicht beeindrucken lassen und ein Gesetz schaffen, das Digitalisierung für bessere Mobilität nutzt, statt sie im Sinne der Taxiunternehmer zu verhindern.“

    Pressekontakt:

    Thomas Mohnke, Sprecher der Initiative Mietwagen-Services „Wirfahren.de“
    Tel: +49 178 5538569
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