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  • leitzcloud by vBoxx erweitert Collaboration Cloud um eigene E-Mail Business Suite

    leitzcloud by vBoxx erweitert Collaboration Cloud um eigene E-Mail Business Suite

    Neuentwicklung: LC-Connect

    BildMit LC-Connect erweitert die DSGVO-konforme Cloud-Lösung leitzcloud by vBoxx ihr Portfolio um eine umfangreiche, datensichere E-Mail Business Suite, komplett gehostet in Deutschland. LC-Connect ermöglicht das sichere Arbeiten ebenso abseits der Cloud-Speicherumgebung – von E-Mail-Kommunikation über Kalender bis hin zu reibungslosen Video-Meetings. Noch vor dem Release von LC-Connect im Mai profitieren Kunden von einem vorteilhaften Einstiegsrabatt.

    leitzcloud by vBoxx bietet seit 2019 einen für Unternehmen konzipierten und inzwischen bestens eingeführten Synchronisierungsdienst wie auch eine Cloud-Lösung zur Speicherung, Bearbeitung und dem Teilen von Dateien für kollaboriertes Arbeiten mit Partnern, Kollegen und Kunden an. Mit der Corporate Governance-Funktionen behalten Unternehmen dabei jederzeit die volle Kontrolle über ihre Cloud-Infrastruktur inklusive direkter Einsicht in deren Auslastung und Belegung.

    Auf vielfachen Wunsch erweitert leitzcloud by vBoxx seine Collaboration-Lösung nun um LC-Connect. Das neue E-Mail Business Tool wurde mit großem Nachdruck innerhalb eines Jahres als All-in-One-Plattform entwickelt und ist nahtlos in die Kunden-leitzcloud für einen sicheren Datenaustausch integrierbar. Über die neue cloudbasierte Plattform lassen sich fortan E-Mails und Kontakte zentral wie dezentral verwalten, Kalender sowie Aufgaben organisieren und Video-Meetings ausführen. Dafür werden u.a. die Einrichtung von Signaturen und Vorlagen, die Nutzung unterschiedlicher Kalender und das Einladen zu Meetings und Video-Calls plattformintern ermöglicht. Eine zentral organisierbare Aufgabenverwaltung optimiert zugleich das Projektmanagement. Meetings werden dabei inklusive Passwortschutz, Teilnehmerverwaltung und Chat störungsfrei ausgeführt und datensicher verschlüsselt. Zur Auswertung liefert LC-Connect detaillierte Berichte zur Cloud-Nutzung einschließlich Speicherbelegung bis hin zu Statistiken über gesendeten und empfangenen Nachrichten.

    Valentijn Koppenaal, Geschäftsführer von leitzcloud by vBoxx: „Mit der kontinuierlichen Erweiterung unseres Produktportfolios setzen wir unsere Mission konsequent fort, Unternehmen aller Größenordnungen im dynamischen IT-Bereich zukunftssicher zu unterstützen. Unsere Software-Lösungen ermöglichen dabei nicht nur das effiziente digitale Arbeiten in der sich stetig wandelnden Office-Welt, sondern integrieren diese zugleich in eine Datenschutz-Umgebung, die höchste Standards erfüllen.“

    leitzcloud by vBoxx setzt bei Sicherheitsaspekten mit modernsten Verschlüsselungstechnologien und permanenten Monitorings für einen optimalen Datenschutz neue Maßstäbe. Daten werden DSGVO-konform in georedundanten Rechenzentren ausschließlich in Deutschland gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Hosting und Infrastruktur betreibt leitzcloud selbst und ohne außereuropäischer Subunternehmer. Alle ausgewählten Rechenzentrumpartner sind gleichfalls deutsche Provider. Dementsprechend ist leitzcloud umfassend gemäß ISO (Information Security Management) zertifiziert.

    Nutzungspakete für kleine und große Unternehmen

    Kunden von LC-Connect können zwischen einem Basic-Starter-Paket und Business-Paket wählen. Die Basis-Version richtet sich an dem Bedarf kleiner Unternehmen sowie jenen Anwendern aus, die erste Erfahrungen mit LC-Connect machen möchten. Das Business-Paket stellt größeren Organisationen die entsprechende Skalierung für eine umfassende Unterstützung aller Teams zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle leitzcloud by vBoxx Dienste darauf ausgerichtet, die Anforderungen von Unternehmen jeglicher Größenordnung insbesondere in den Bereichen Communication und Co-Working individuell und flexibel zu erfüllen.

    Attraktiver Einstiegsrabatt

    Neu- und Bestandskunden, die sich vor dem Release für LC-Connect anmelden, erhalten bei jährlicher Zahlung auf die ersten drei Monate 50 Prozent Rabatt. Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einem kostenlosen, schnellen Kunden-Support mit direktem Kontakt zu Fach-Experten.

    Weitere Informationen zu leitzcloud LC-Connect inkl. Preise: https://leitz-cloud.com/lc-connect 

    Direktkontakt zum Kunden-Support: https://leitz-cloud.com/kontakt 

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    leitzcloud by vBoxx
    Frau Marwah Dayani
    Friedrich-Ebert-Anlage 36
    60325 Frankfurt am Main
    Deutschland

    fon ..: +49-(0)69-87005778
    web ..: https://leitz-cloud.com/
    email : press@leitz-cloud.com

    Über leitzcloud by vBoxx:
    leitzcloud by vBoxx ist ein Cloud-Dienst aus Deutschland nach deutschem Datenschutzrecht der LC by vBoxx GmbH, der mit seinen vernetzten Lösungen die digitale Transformation vorantreibt. Ziel von leitzcloud by vBoxx ist es, eine stetig aktuelle digitale Flexibilität und Vereinfachung von Arbeitsabläufen gepaart mit hochzuverlässiger Datensicherheit für Unternehmen jeder Größe zu ermöglichen. leitzcloud by vBoxx hat seinen Hauptsitz in Frankfurt am Main.

    Pressekontakt:

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    Frau Marwah Dayani
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  • Link11 und Pupil AG: Gemeinsam für Datenschutz und Sicherung der digitalen Infrastruktur

    Link11 und Pupil AG: Gemeinsam für Datenschutz und Sicherung der digitalen Infrastruktur

    Link11, spezialisierter globaler IT-Sicherheitsanbieter und die Pupil AG gehen gemeinsame Partnerschaft zum Schutz der digitalen Infrastruktur in Schweizer Schulen ein.

    Bild– Öffentliche Infrastruktur in der Schweiz stand 2023 im Fadenkreuz der Angreifer. Es gab rund ein Drittel (30 %) mehr Cybervorfälle als im Vorjahr.

    – Zunehmender Einsatz cloudbasierter Lösungen im Bildungswesen erfordert nicht nur digitale Transformation, sondern auch den umfassenden Schutz sensibler Daten.

    Die Schweiz stand 2023 im Fadenkreuz der Angreifer. Im Sommer 2023 war die Schweiz das weltweit am meisten von der russischen Hackergruppe DDoSia angegriffene Land. (Quelle: Technisanct). Besonders betroffen waren öffentliche Einrichtungen. Beim Bundesamt für Cybersicherheit (ehemals Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC)) sind für 2023 knapp 50.000 Cybervorfälle gemeldet worden. Eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 30 % (Quelle: Bundesamt für Cybersicherheit BACS). Laut Serdar Günal Rütsche, Chef der Abteilung Cybercrime bei der Kantonspolizei Zürich, ist die Dunkelziffer 20-mal so hoch. (Quelle: Swiss eGovernment Forum 2023). Link11, spezialisierter globaler IT-Sicherheitsanbieter und die Pupil AG, gehen auch als Reaktion darauf, eine gemeinsame Partnerschaft zum Schutz der digitalen Infrastruktur in Schweizer Schulen ein.

    Jens-Philipp Jung, CEO Link11: „Diese Partnerschaft unterstreicht unser Engagement für die Sicherheit digitaler Bildungsinfrastrukturen über die Grenzen von Deutschland und der EU hinaus. Die zunehmende Verlagerung unseres Alltags in den digitalen Raum schafft neue Angriffsflächen. Es ist wichtig, diesen Schwachstellen deutlich mehr Aufmerksamkeit zu schenken und effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit der Partnerschaft wollen wir vorangehen, um den zunehmenden Angriffen mit sicheren und robusten Lösungen zu begegnen.“

    Flexibler Schutz für individuelle Anforderungen

    PUPIL ist eine Verwaltungs- und Lernsoftware, die auf die Erfordernisse von Schweizer Primarund Sekundarschulen ausgerichtet ist. Diese benötigen heute digitale Lösungen für Verwaltung, Lehrerkommunikation, Bewertungen oder die richtige Förderplanung.
    In der Ära der digitalen Bildung wird die Bedeutung eines robusten und datenschutzkonformen DDoS-Schutzes unerlässlich.

    Die Partnerschaft schützt PUPIL vor DDoS-Angriffen und bietet eine flexible Sicherheitslösung, die den Fokus auf digitale Schulprozesse stärkt. „Ein großer Vorteil für unsere modular aufgebaute und betriebssystem-unabhängige Software ist die Flexibilität der Link11-Sicherheitsfunktionen. Damit sind neben der ortsunabhängigen Verfügbarkeit der Software auch sämtliche Applikationen optimal geschützt“, erläutert Lukas Lehmann, Co-Founder der Pupil AG. Die Partnerschaft zwischen Link11 und der Pupil AG stärkt die Sicherheitsinfrastruktur von PUPIL und gewährleistet eine reibungslose und sichere Bereitstellung der Dienste sowie einen permanenten Informationsfluss für Schulen in der Schweiz.

    Datenschutz im Fokus

    Der zunehmende Einsatz cloudbasierter Lösungen im Bildungswesen erfordert nicht nur eine digitale Transformation, sondern auch einen umfassenden Schutz sensibler Daten. PUPIL investiert nicht nur in den digitalen Lehransatz, sondern revolutioniert auch die Verwaltung von Schulen. Unternehmensgründer Lehmann fügt hinzu: „Unser Verständnis von Optimierung geht über die Digitalisierung von Schulverwaltungsprozessen hinaus. Es gilt zu jeder Zeit die Integrität und den Schutz der Daten sowie die IT-Sicherheit von PUPIL zu gewährleisten.“

    Deshalb wurde Link11 als Sicherheitsanbieter ausgewählt. Die Web DDoS Protection von Link11 gewährleistet einen datenschutzkonformen, sicheren und geräteunabhängigen Zugriff auf die Plattform. Und dass zu jeder Zeit und von jedem Ort aus. Dabei integriert sich die Lösung nahtlos in die Hosting-Plattform von PUPIL und gewährleistet Skalierbar- sowie Anpassungsfähigkeit.

    Der Web-DDoS-Schutz beruht auf einer DNS-basierten Routing-Technologie, die den eingehenden Datenverkehr filtert und Bedrohungen in Echtzeit abwehrt. „Die Verfügbarkeit unserer Software und die Sicherheit unserer Daten haben höchste Priorität. Die Link11 Web DDoS Protection bietet einen zuverlässigen und voll automatisierten Schutz gegen DDoSAngriffe“, ergänzt der Co-Founder der Pupil AG.

    Außerdem testet PUPIL die DSGVO-konforme Secure CDN-Lösung von Link11, die eine schnellere Übertragung von Inhalten und Anwendungen weltweit ermöglicht. „Unser Secure CDN verbessert die Web-Performance und bietet eine effiziente Content-Lieferung was für eine Verwaltungs- und Lernsoftware besonders wichtig ist“, betont Jürgen Schreiner, Account Executive bei Link11.

    Quelle – Technisanct: https://falconfeeds.io/blog/post/inside-the-world-of-noname05716-unmasking-the-notorious-ddos-hackers-607894

    Quelle – Swiss eGovernment Forum 2023: https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/aktuell/im-fokus/2023/wochenrueckblick_52.html

    Mehr Informationen unter: https://www.link11.com/de/

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Link11 GmbH
    Frau Lisa Fröhlich
    Lindleystraße 12
    60314 Frankfurt am Main
    Deutschland

    fon ..: –
    web ..: https://www.link11.com/de/
    email : l.froehlich@link11.com

    Über Link11:
    Link11 ist ein spezialisierter globaler IT-Sicherheitsanbieter und schützt Infrastrukturen und Webanwendungen vor Cyberangriffen. Die cloudbasierten IT-Sicherheitslösungen helfen Unternehmen weltweit, die Cyber-Resilienz ihrer Netzwerke und kritischen Anwendungen zu stärken und Geschäftsunterbrechungen zu vermeiden. Link11 ist vom BSI qualifizierter Anbieter für den DDoSSchutz von kritischer Infrastruktur. Mit der ISO-Zertifizierung 27001 erfüllt das Unternehmen höchste Standards in der Datensicherheit.

    Über Pupil AG:
    Die Pupil AG bietet eine ganzheitliche Schulmanagement-Software an, die eine All-In-One-Lösung für die Schulverwaltung, Bewertungen, Förderplanung und Elternkommunikation bietet. Mit über 45 Modulen ermöglicht PUPIL eine zentrale Datenverwaltung, auf die Schulverwaltung, Schulpflege, Schulbehörde und Lehrpersonen zugreifen können. Die Software erleichtert den Schulalltag durch die Integration verschiedener Funktionen an einem Ort. Von der Verwaltung bis zur Lehrerkommunikation bietet PUPIL eine umfassende Lösung für die Anforderungen des Schulalltags.

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    Frau Lisa Fröhlich
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  • Sicheres Betriebssystem: Warum DENSO-OS maximale Zuverlässigkeit bietet

    Sicheres Betriebssystem: Warum DENSO-OS maximale Zuverlässigkeit bietet

    Datenschutz und Datensicherheit sind essenzielle Schwerpunkte für Unternehmen. DENSO bietet mit eigenem Betriebssystem maximale Zuverlässigkeit in der mobilen Datenerfassung.

    BildDüsseldorf. Das Thema Cybersicherheit spielt eine große Rolle in zahlreichen Branchen. Jüngst wurde der aktuelle Business Tech Priorities Report von Softcat, einem Anbieter für IT-Infrastruktur, veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Bericht zeigt auf, dass das produzierende Gewerbe der Cybersicherheit im Jahr 2024 Priorität einräumt: 56 Prozent der Befragten stufen sie als ihren wichtigsten Schwerpunkt ein.

    DENSO WAVE EUROPE, Teil der Toyota Gruppe, bietet Auto-ID Lösungen und die passende Hardware, wie mobile Computer, Handhelds und Scanner, um eine sichere Datenerfassung zu ermöglichen. Besonders das eigene Betriebssystem DENSO-OS schafft maximale Zuverlässigkeit und einen reibungslosen Betrieb. Weitere Informationen zu DENSO WAVE, QR Codes, RFID, Auto-ID Lösungen, Handhelds und Scanner gibt es unter https://www.denso-wave.eu/.

    Jahrzehnte lang stabil: DENSO-OS als Betriebssystem

    „Ein Retail-Kunde von DENSO stand vor Kurzem vor der Herausforderung, seine Prozesse zu optimieren und wollte dafür Datenerfassungsgeräte von DENSO einsetzen, wie sie bereits seit vielen Jahren im Unternehmen genutzt werden“, erzählt Thomas Kurpjuweit, Technical Product Engineer bei DENSO WAVE EUROPE. Weitere neue Geräte sollten ergänzt werden. Der Kunde hatte allerdings eine eigene Software entwickeln lassen und wollte diese auch gerne mit den neuen Geräten nutzen. Die Frage war also, ob neue Geräte, die mit DENSO-OS ausgestattet sind, kompatibel seien und direkt eingesetzt werden können. „Die Antwort war ganz einfach: Ja. Los geht’s“, sagt Thomas Kurpjuweit und freut sich über diesen Erfolg. Schnell und einfach ließen sich die neuen Datenerfassungsgeräte für die Modernisierung einsetzen, ohne dass die bestehende Anwendungssoftware aufwändig modifiziert oder speziell angepasst werden musste. Ein besonderer Kompatibilitätsmodus sorgt unter anderem dafür, dass die moderneren Bildschirme optimal an die alte Darstellung angepasst werden. Und welche weiteren Vorteile bietet DENSO-OS?

    „DENSO-OS war bereits das Betriebssystem auf dem allerersten BHT-Modell, das DENSO je herausbrachte. Das BHT-1 war seinerzeit groß und klobig, konnte zwei Zeilen Text darstellen und tat genau das, was die Nutzer brauchten: Barcodes scannen, die Daten speichern und verarbeiten“, erinnert sich der DENSO-Techniker. Bis heute ist das Betriebssystem DENSO-OS so konzipiert, dass es sich auf das wirklich Wichtige konzentriert – bei moderner Anpassung der Möglichkeiten, wie heute etwa Bluetooth und WLAN.

    Anders als bei Betriebssystemen von Drittanbietern oder offenen Systemen ist DENSO-OS speziell auf Anwendungen rund um die Datenerfassung zugeschnitten. Das bedeutet auch: Der Nutzer startet das entsprechende Datenerfassungsgerät mit DENSO-OS und kann direkt loslegen, da das Betriebssystem und das Anwenderprogramm praktisch sofort nach dem Einschalten einsatzbereit sind, statt überhaupt erst einmal ein Betriebssystem zu laden und anschließend im Hintergrund System und Anwendungen zu aktualisieren, bevor es losgehen kann. Unternehmen können mit DENSO-OS somit auch wertvolle Zeit sparen.

    Maximale Datensicherheit mit dem Betriebssystem DENSO-OS

    Wegen der aktuellen Wichtigkeit des Themas Cybersicherheit ist hervorzuheben, dass mit DENSO-OS die bestmögliche Kontrolle darüber, was das jeweilige Datenerfassungsgerät tut, gewährleistet werden kann. Vor allem Trojaner oder Viren stellen keine Gefahr dar, da keinerlei Malware für DENSO-OS existiert und das Betriebssystem somit praktisch nicht von außen angreifbar ist. Die aktuellsten Modelle mit DENSO-OS sind die Handheld Terminals BHT-S30 und BHT-S40. Das BHT-S30 ist die „kleine Schwester“ des BHT-S40 und besonders für kleinere Hände, die viele Arbeitsschritte ausführen, bestens geeignet. Das BHT-S40 hingegen ist für gröbere Arbeitsschritte in einer rauen Umgebung entwickelt worden. Beide Handheld Terminals lassen sich ideal im Einzelhandel, in der Logistik und Lagerverwaltung sowie in der Produktion und Fertigung einsetzen.

    Das BHT-S30 liegt dank seines ergonomischen Griffs und leichten Gewichts perfekt in der Hand. Nutzer können somit Aufgaben, die sonst ermüdend wären, mit Leichtigkeit ausführen. Vor allem beim Waren- und Lagermanagement eröffnet das Handheld Terminal einen großen Vorteil: Statt der mühseligen und langsamen Stop-and-Go-Variante, kann das BHT-S30 mehrere Etiketten in einer einzigen flüssigen Bewegung hintereinander lesen.

    Zudem ist die Scan Engine des mobilen Datenerfassungsgerätes so stark, dass Etiketten auch dann präzise gelesen werden können, wenn sie verschmiert, geknickt oder auf beziehungsweise hinter stark reflektierenden Oberflächen, wie Metall und Glas, sind.

    Auch beim BHT-S40 von DENSO steht ganz klar die Nutzerfreundlichkeit an erster Stelle. Mit seinem ergonomischen Griff und gerade einmal 260 Gramm Gewicht ermöglicht das Handheld Terminal ein langes und ermüdungsfreies Arbeiten. Auch das BHT-S40 kann die schwierigsten Etiketten erfassen und beschleunigt Prozesse.

    Bei beiden Modellen bietet DENSO-OS einen weiteren und aktuell entscheidenden Vorteil. Da die darauf laufenden Anwendungen stets genau für die Aufgabe konzipiert und programmiert werden, wofür sie tatsächlich gebraucht werden, verbraucht das Gerät auch weniger Energie. „Schließlich laufen keine unnötigen Hintergrundprozesse oder automatischen Aktualisierungen, da DENSO-OS immer nur genau das tut, was ihm vom Nutzer befohlen wird“, erklärt Thomas Kurpjuweit. Nutzer von DENSO-OS können somit vergleichsweise sehr lange Zeit ohne Unterbrechungen mit den Handhelds arbeiten, ohne dass ein Aufladen notwendig wäre. Somit sind die Datenerfassungsgeräte dank DENSO-OS in diesem Aspekt energiesparend und nachhaltig.

    Thomas Kurpjuweit fasst zusammen: „DENSO-OS konzentriert sich seit Jahrzehnten auf das, worauf es ankommt: Daten scannen, Daten verarbeiten, Daten weiterschicken. Und das bei bestmöglicher Datensicherheit. Somit können sich Mitarbeitende ebenso auf das konzentrieren, was für sie und ihr Unternehmen wichtig ist. Kompliziertes Einarbeiten in Software-Schnickschnack – Fehlanzeige.“ Sollte es doch einmal Probleme geben, erhalten Nutzer Support von DENSO direkt. Aus diesem Grund arbeiten viele Kunden bereits seit mehreren Jahrzehnten mit den Produkten von DENSO.

    QR Code ist eine eingetragene Marke von DENSO WAVE INCORPORATED.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    DENSO WAVE EUROPE
    Frau Merle-Marie Koske
    Parsevalstraße 9 A
    40468 Düsseldorf
    Deutschland

    fon ..: +49 (0) 211 540 138 40
    web ..: http://www.denso-wave.eu
    email : merle.marie.koske@denso-wave.eu

    DENSO WAVE ist ein globaler Anbieter für hochwertige Auto-ID-Lösungen, die Unternehmen in Einzelhandel, Logistik und Gesundheitswesen dabei unterstützen, ihre Lagerverwaltung zu verbessern, vollständige Datentransparenz zu gewährleisten und Prozesse entlang der Lieferkette zu beschleunigen.

    Als Erfinder des QR Code® – einer Technologie, die die Art und Weise, wie Daten gespeichert und abgerufen werden, revolutioniert hat – strebt DENSO nach nichts weniger als Perfektion. DENSO WAVE Hardware- und Softwarelösungen werden daher ausführlich getestet, bevor sie auf dem Markt erhältlich sind. Auf diese Weise stellt das Unternehmen sicher, dass sich Benutzer in Einzelhandel, Logistik und Gesundheitswesen voll und ganz auf ihre Aufgaben konzentrieren können, ohne sich um die Funktionsweise der Technologien sorgen zu müssen.

    Die Lösungen von DENSO WAVE reichen von Premium-RFID-Lesegeräten, Handheld-Terminals / Mobilen Computern und Barcode Scannern bis hin zu komplexen und Cloud-basierten IoT-Datenmanagementsystemen.

    DENSO WAVE. Driven by quality.

    DENSO ist Mitglied der Toyota Gruppe und wird in Europa exklusiv durch die DENSO WAVE EUROPE GmbH vertreten: www.denso-wave.eu

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    DENSO WAVE EUROPE
    Frau Merle-Marie Koske
    Parsevalstraße 9 A
    40468 Düsseldorf

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    email : merle.marie.koske@denso-wave.eu

  • Neues Tool zum Outsourcing von QM, Arbeits- und Datenschutz speziell für kleine und mittlere Unternehmen

    Neues Tool zum Outsourcing von QM, Arbeits- und Datenschutz speziell für kleine und mittlere Unternehmen

    Mehr Rechtssicherheit und mehr Effizienz bei weniger Kosten

    BildDie Anforderungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Datenschutz und Qualitätsmanagement werden immer umfangreicher und komplexer. Viele kleine und mittlere Unternehmen fühlen sich belastet, weil wertvolle Ressourcen darauf verwendet werden müssen und das Kerngeschäft leidet. Der App-Entwickler qoom applications stellt nun ein kompaktes Tool vor, mit dem sich diese Aufgaben auslagern lassen. Es sorgt für Rechtssicherheit und ermöglicht Unternehmen, auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren.

    Fachkräftemangel, hohe Inflation und ungewisse Konjunkturaussichten: Die Unternehmenswelt steht vor gewaltigen Herausforderungen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können an die Grenze ihrer Belastbarkeit geraten, wenn sie inhouse auch noch die zahlreichen regulatorischen Vorgaben zu Qualitätsmanagement, Arbeits- und Datenschutz erfüllen müssen.

    Der App-Entwickler qoom applications stellt mit seinem neuen Tool „qoom as a service“ nun eine Variante des Outsourcings vor, die gerade für KMU einfach umzusetzen ist. „qoom as a service“ bietet Zugang zu einer breiten Palette an Dienstleistungen und umfangreichem Expertenwissen, inklusive digitaler Dokumentation und eLearning innerhalb der Plattform. Für den Bereich Arbeitsmedizin ist es beispielsweise möglich, über die App speziell ausgebildete Arbeitsmediziner zu bestellen, die entweder ins Unternehmen kommen oder in ihren bundesweit gelegenen Praxen aufgesucht werden können. Um die Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit zu erfüllen, kann über „qoom as a service“ eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ernannt werden, steht bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit telefonische Beratung zur Verfügung und können eLearning-Schulungen für Mitarbeiter gebucht werden. Auch Datenschutzkompetenz und DSGVO-Konformität können über das Tool gewährleistet werden, indem der qoom-Partner CompanyCheck Deutschland Datenschutzexperten bzw. -beauftragte stellt. Und auch Qualitätsmanagement für Einrichtungen des Gesundheitswesens kann über „qoom as a service“ abgedeckt werden.

    Mehr Rechtssicherheit und mehr Effizienz bei weniger Kosten

    Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es sinnvoll, die Erfüllung regulatorischer Vorgaben auszulagern, damit die begrenzten Zeit- und Budget-Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden können. So können sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und damit Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. „qoom as a service“ bietet flexiblen und skalierbaren Zugang zu Experten- und Spezialwissen zu überschaubaren und gut kalkulierbaren Kosten.

    Entwickelt in Zusammenarbeit mit CompanyCheck Deutschland

    Um alle wesentlichen Arbeitsbereiche mit regional verfügbaren Experten abdecken zu können, arbeitet qoom applications mit der CompanyCheck Deutschland GmbH zusammen, einem Full-Service-Dienstleister für Sicherheit und Gesundheit in Betrieben. CompanyCheck Deutschland sorgt für die Infrastruktur mit Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragten, Juristen, IT-Spezialisten, Datenschutzbeauftragten und Elektrofachkräften. Über „qoom as a service“ können je nach Bedarf Pakete gebucht werden, um den individuellen rechtlichen Anforderungen an das Unternehmen gerecht zu werden.

    Dr. Walter Gmelin, Gründer und Geschäftsführer von qoom applications: „Mit ,qoom as a service‘ können wir kleine und mittlere Unternehmen entlasten, denn wir nehmen ihnen einen Großteil der bürokratischen Herausforderungen ab. So leisten wir auch einen Beitrag zu mehr Effizienz und Produktivität am Wirtschaftsstandort Deutschland – darauf sind wir stolz.“

    Thorsten Thomsen, Gründer und Geschäftsführer der Statement CompanyCheck Deutschland GmbH: „Wir freuen uns, dass wir mit unserem Partner qoom applications noch mehr Möglichkeiten haben, unser Expertenwissen und unsere Services in den Dienst von Unternehmen zu stellen. Wir sehen in den KMU ein großes Potenzial für mehr Effizienz und Rechtssicherheit, wenn sie die Erfüllung regulatorischer Vorgaben auslagern.“

    Weitere Informationen unter https://qoom.app und https://companycheck-deutschland.de 

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    qoom applications UG
    Herr Dr. Walter Gmelin
    Clemensstr. 36
    80803 München
    Deutschland

    fon ..: 089 90 42 28 28 – 0
    web ..: https://qoom.app
    email : walter.gmelin@qoom.app

    .

    Pressekontakt:

    qoom applications UG
    Herr Dr. Walter Gmelin
    Clemensstr. 36
    80803 München

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  • Datenschutz-Software verbindet sich mit Systemhaus für IT-Lösungen

    Gemeinsam schließen wir die Lücke zwischen herkömmlichen Datenschutzmanagementsystemen und der Umsetzung von Datenschutz in der IT-Praxis.

    Mit der Datenschutzkonferenz 2023 vom 27.09. – 29.09. in Düsseldorf beginnt eine neue Zeitrechnung für das integrierte Datenschutzmanagement. Juristisch fundiert, intuitiv in der Einrichtung und Handhabung und zu Ende gedacht bis zur technischen Umsetzung.

    Der Anbieter der Datenschutz-Software PLANIT // PRIMA (PLANIT // TECH GmbH) aus Hamburg und die impetus Unternehmensberatung GmbH aus Eschborn gehen künftig einen gemeinsamen Weg. Die beiden Firmen kooperieren und bringen ihre individuellen Stärken in diese Partnerschaft ein.

    Aber was bringt diese Partnerschaft den Kunden für Vorteile?

    Was kommt dabei heraus, wenn sich die Datenschutz-Software PLANIT // PRIMA mit dem führenden Datenhandling-Spezialist – impetus Unternehmensberatung GmbH – als Systempartner verbindet?

    Die Datenschutz-Software PLANIT // PRIMA wurde zur gesetzeskonformen und einfachen Umsetzung der DS-GVO entwickelt. Das Partnerunternehmen, die impetus GmbH, stellt die Software-Lösung (CDMS) zur automatisierten Unterstützung bei der Erfüllung von Löschpflichten zur Verfügung.

    Noch mehr Sicherheit für unsere Kunden

    Durch die Systempartnerschaft der etablierten Unternehmen entsteht ein großes Sicherheitsplus auf beiden Seiten und beim Kunden:

    – PLANIT // PRIMA erweitert das IT-Sicherheitsportfolio, um spezialisiertes IT-Know-how für unternehmensweite Digitalisierungslösungen, darunter auch die einzigartige Lösung CDMS.

    – Die impetus GmbH bietet nun zusätzlich Datenschutzmanagement als Paketlösung zu Ihren IT-Systemen aus einer Hand mit PLANIT // PRIMA.

    Partnerschaft durch Kompetenz im Datenschutz

    Die Pflichten bezüglich des Datenschutzes sind in Deutschland und Europa mit der Einführung der DS-GVO umfangreicher geworden. Das Thema Datenschutz ist komplex und stellt interne und externe Datenschutzbeauftragte vor Herausforderungen.

    Wir von PLANIT // PRIMA freuen uns, passend zu unserer Datenschutzmanagement-Software, die Software Lösung CDMS der Firma impetus anbieten zu können. Kunden gewinnen mit der Software CDMS den Überblick über alle Prozesse, in denen in ihrem Unternehmen personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet, gespeichert und gesichert werden und sorgt hierbei für eine automatische und fristgerechte Durchführung von Löschaufträgen.

    Weitere Informationen zu den Partnerfirmen finden Sie unter: https://www.planitprima.com/ und https://www.impetus.biz/cdms/

    Die impetus Unternehmensberatung GmbH ist ein fortschrittliches und innovatives Systemhaus mit Sitz in Eschborn. Wir haben uns seit 30 Jahren auf dem Markt etabliert und zeichnen uns mit erfolgreichen Lösungen für führende Großunternehmen und der großen deutschen wie auch internationalen Privatbanken aus.
    Seit der Gründung im Jahr 1990 entwickelt sich das Unternehmen stetig weiter, setzt neue Maßstäbe und hält Schritt mit den Veränderungen auf dem Markt.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    impetus Unternehmensberatung GmbH
    Frau Aylin Yildirim
    Mergenthalerallee 77
    65760 Eschborn
    Deutschland

    fon ..: +49 69 713 74 99 35
    web ..: https://www.impetus.biz/
    email : aylin.yildirim@impetus.biz

    .

    Pressekontakt:

    impetus Unternehmensberatung GmbH
    Frau Aylin Yildirim
    Mergenthalerallee 77
    65760 Eschborn

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    email : aylin.yildirim@impetus.biz

  • Darmstadt Biometrics Week 2023 – Biometrie als Schlüsseltechnologie der Zukunft

    Darmstadt Biometrics Week 2023 – Biometrie als Schlüsseltechnologie der Zukunft

    Vom 18. bis 22. September 2023

    BildTreffen der Biometrie-Community in Deutschland: Auf der diesjährigen Darmstadt Biometrics Week kommen Forschende und Anwender aus aller Welt zusammen. Im Rahmen der fünftägigen Veranstaltungsserie vom 18. bis 22. September tauschen sie sich zu aktuellen Forschungsergebnissen und Branchentrends aus. Im Fokus stehen unter anderem die Themen Morphing, Presentation Attack Detection sowie der Schutz der Privatsphäre in biometrischen Anwendungen. Anmeldungen für die einzelnen Veranstaltungsteile nehmen die Organisatoren weiterhin entgegen.

    Von Fingerabdruck-Mapping über Gesichtserkennung bis hin zu Retina-Scans – bei der Darmstadt Biometrics Week stehen Identifikationstechnologien im Mittelpunkt. Die hessische Wissenschaftsstadt gilt als deutsches Zentrum der Biometrieforschung: Nicht zuletzt, weil Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD hier bereits seit 1993 Biometrie-Forschung betreiben. „Vor dem Hintergrund des diesjährigen Jubiläums ist die Biometrics Week eine ganz besondere. Wir freuen uns, dass die Veranstaltung heute zu den bedeutendsten der Branche gehört“, erklärt Florian Kirchbuchner, Leiter der Abteilung Smart Living & Biometrische Technologien am Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD. Die Forschungseinrichtung führt die Veranstaltungsreihe als Co-Organisator durch.

    Vielfältiges Programm bringt Forschung und Anwendung zusammen

    In Form von Fachvorträgen, Keynotes, Konferenzbeiträgen und wissenschaftlichen Postersessions beschäftigen sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Anwender, zu denen vorrangig nationale und internationale Sicherheitsbehörden wie Europol oder Homeland Security zählen, mit aktuellen Forschungsfragen. Im Rahmen der Grenzsicherung sind Personenidentifizierung und -authentifizierung, die Verschmelzung zweier Bilder beim Morphing und Angriffserkennung von besonderem Interesse. Darüber hinaus beleuchtet das Event Standards in der Biometrie: Wie sollen Pässe zukünftig gestaltet sein? Wie wird die Qualität von Gesichtsbildern oder Fingerabdrücken sichergestellt? „In einer digitalisierten Welt sorgen biometrische Lösungen nicht nur für Sicherheit und Komfort, sondern stellen auch eine unverzichtbare Grundlage für eine präzise Identifizierung dar“, erklärt Kirchbuchner. Im Kontext der heutigen globalen Herausforderungen gewinne die Biometrieforschung kontinuierlich an Bedeutung.

    Auch Mitarbeitende des Fraunhofer IGD stellen Ergebnisse aus ihrer Biometrieforschung am Nationalen Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit ATHENE vor. Ein Beitrag zeigt, dass die Kriterien der Bildqualität von Fingerabdrücken keinen direkten Rückschluss auf deren biometrische Verwertbarkeit zulassen. In einem weiteren Fachvortrag wird ein Ansatz präsentiert, welcher mit Hilfe von künstlicher Intelligenz fiktive Gesichtsbilder von nicht real existierenden Personen erzeugt. Diese sind notwendig, um KI-basierte Gesichtserkennungssoftware zu trainieren. Datenbanken mit öffentlich zugänglichen Fotos aus dem Internet dürfen gemäß Datenschutz-Grundverordnung nicht dafür genutzt werden, da die Personen kein ausdrückliches Einverständnis gegeben haben. Die Fraunhofer-Lösung umgeht dieses Problem und generiert synthetische Trainingsdaten für die Entwicklung von Systemen zur Gesichtserkennung.

    Die Veranstaltungswoche startet am Montagvormittag (18. September) mit dem Treffen der TeleTrusT-Arbeitsgruppe „Biometrie“. Daran anschließend findet bis Dienstag die EAB Research Projects Conference 2023 der European Association for Biometrics (EAB) statt. Die EAB-Hauptversammlung ist für den Folgetag angesetzt. Am Mittwochabend steht zudem eine Feierlichkeit auf dem Programm: die Verleihung der European Biometrics Max Snijder, Research, and Industry Awards 2023 für ausgezeichnete Abschlussarbeiten und Promotionen. Donnerstag und Freitag treffen sich schließlich Forschende zur 22. Auflage der International Conference of the Biometrics Interest Group (BIOSIG).

    Teilnahme auch online möglich

    Das Fraunhofer IGD ist nicht nur Gastgeber und Mitveranstalter der Reihe, sondern auch eng mit den weiteren Partnern verwoben. Sowohl die EAB als auch das Competence Center for Applied Security Technology (CAST e. V.), Organisator der BIOSIG, wurden am Darmstädter Institut gegründet. Da Bauarbeiten die Ausrichtung der Biometrie-Woche in den Räumen des Fraunhofer IGD in diesem Jahr nicht erlauben, finden die Veranstaltungen übergangsweise im Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie sowie im Justus-Liebig-Haus statt.

    Die Veranstalter erwarten rund 150 Teilnehmende über alle Veranstaltungsformate hinweg. Anmeldungen sind unter https://fh-igd.de/biometrics23-anmeldung noch möglich. An der EAB Research Projects Conference können Interessierte auch online teilnehmen.

    Weiterführende Informationen: https://www.igd.fraunhofer.de/de/veranstaltungen/biometriewoche.html

    Darmstadt Biometrics Week / 18. – 22. September 2023

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    Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD
    Frau Daniela Welling
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    Über das Fraunhofer IGD:
    Seit 1987 setzt das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD internationale Standards für angewandte Forschung im Visual Computing, der bild- und modellbasierten Informatik. Wir verwandeln Informationen in Bilder und Bilder in Informationen und unterstützen Industrie und Wirtschaft dabei, sich strategisch zu entwickeln. Stichworte sind Mensch-Maschine-Interaktion, Virtual und Augmented Reality, Künstliche Intelligenz, interaktive Simulation, Modellbildung sowie 3D-Druck und 3D-Scanning. Rund 190 Forscherinnen und Forscher generieren an den drei Standorten Darmstadt, Rostock und Kiel neue technologische Anwendungslösungen und Prototypen für die Industrie 4.0, das digitale Gesundheitswesen und die „Smart City“. Internationale Relevanz entfalten unsere Produkte durch die Zusammenarbeit mit dem Schwesterinstitut in Graz und Klagenfurt. Mithilfe unserer Matrixorganisation bedienen wir unsere Kundschaft aus den unterschiedlichsten Branchen mit relevanten technischen und wettbewerbsorientierten Leistungen. Hierfür haben wir branchenerfahrene, crossfunktionale Teams aus Expertinnen und Experten, die auch Planung, Leitung und Evaluation für alle Projektgrößen übernehmen.

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  • Welche Fachkunde und Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter mitbringen?

    Welche Fachkunde und Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter mitbringen?

    Die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten richtet sich nach EG 97 Abs. 3 DSGVO und beschreiben Anforderungen und Fachkunde eines zertifizierten Datenschutzbauftragten

    BildQualifikation des Datenschutzbeauftragten

    Welche Fachkunde und Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter mitbringen? Diese Frage wird häufig gestellt. Das Gesetz beantwortet diese Frage nicht abschließend. Viele Funktionen benötigen außer der Fachkompetenz, auch die Fähigkeit der optimalen Schnittstellenkommunikation. Aufsichtsbehörden und Gerichte haben einige Punkte entwickelt, die für die Qualifikation des/der Datenschutzbeauftragten wichtig sind.

    1.) Die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten richtet sich nach EG 97 Abs. 3 DSGVO
    2.) Die Datenverarbeitungsvorgänge sind entscheiden und der erforderliche Schutz der Daten
    3.) Je höher das Risiko bei der Verarbeitung der Daten desto höher das Schutzbedürfnis
    4.) Die Anforderungen an die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten ist proportional höher
    5.) Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO erfolgt die Benennung auf Grundlage der beruflichen und fachlichen Qualifikation
    6.) Kenntnisse im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis
    7.) Fähigkeit zur Erfüllung der in Art. 39 DSGVO genannten Aufgaben

    Das erforderliche Fachwissen ist elementar für die Ausübung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Weiterhin muss das Wissen ständig aktualisiert und evaluiert werden.

    Die Kenntnisse richten sich nach den durchgeführten Datenverarbeitungsvorgängen und dem erforderlichen Schutz des Unternehmens.

    Für die Einordnung ist die Größe der Organisationseinheit wichtig. Weiterhin die Prozesse der Datenverarbeitung und die Abstimmung mit der IT-Abteilung und eine Risikoanalyse.

    Welche Fachkunde sollte der Datenschutzbeauftragte nun besitzen?

    Zunächst sind die  Schwerpunkte bei der notwendigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Fachkunde zu bestimmen. Der/die Datenschutzbeauftragte sollte umfassende Kenntnisse des Datenschutzrechts haben. Folgende Themen sind wichtig:

    1.) Anwendung von technischen und organisatorischen Maßnahmen
    2.) Anforderungen an den Datenschutz und Technik
    3.) Datenschutzfreundliche Voreinstellungen und Datensicherheit
    4.) Risikoanalyse der Einschätzung der Sensibilität der Daten
    5.) Fähigkeit, die Kommunikationsschnittstelle zu den Mitarbeitenden und zu dem etwaigen Betriebsrat zu bilden
    6.) Fachkompetenz auf dem Gebiet des nationalen und europäischen Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis
    7.) Umfassendes Verständnisses der DSGVO
    8.) Verständnis der jeweils durchgeführten Verarbeitungsvorgänge
    9.) Kenntnisse in den Bereichen IT und Datensicherheit
    10.) Kenntnis der jeweiligen Branche und Einrichtung
    11.) Fähigkeit, eine Datenschutzkultur innerhalb der Einrichtung zu fördern

    Es ist wichtig, dass die/der Datenschutzbeauftragte/r das Verständnis für Datenschutz den Mitarbeitenden näher bringt, ohne dass der Unternehmensalltag zu sehr in der Ablauforganisation geschwächt wird.

    Wichtig sind zudem sehr gute Kommunikationsfähigkeiten und Empathie. Es gibt weiterhin noch Auflagen, die durch die Rechtsprechung entwickelt wurden. 

    Was sagen die Gerichte zur Fachkunde eines Datenschutzbeauftragten?

    Der BGH hebt in der in einer wichtigen Entscheidung hervor, dass der Kern und Schwerpunkt der Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten auf der rechtlichen Ebene liege, auch wenn Sachkunde in weiteren Bereichen erforderlich ist. Der Datenschutzbeauftragte sollte weitreichende Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik sowie in der Betriebswirtschaft und Prozessoptimierung nachweisen können. (BGH-Urteil in NJW 2018, 3701, Rz 71 bis 73)

    Folgende Eigenschaften werden in der Rechtsprechung  als wichtig in den Fokus gestellt.

    – Umfangreiche juristische Kenntnisse zum Datenschutz
    – Kenntnisse der Reglungen des Bundes- und des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes
    – Kenntnisse bezüglich der datenschutzrelevanten Spezialregelungen im Zivil-, Straf-, Steuer-, Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsrecht
    – Umfangreiche technische Kenntnisse auf dem Gebiet der sog. Computer-Hardware und der unterschiedlichen System- und Anwendersoftware
    – Pädagogische Fähigkeiten und Kenntnisse für die Schulungen der Mitarbeitenden
    – Kenntnisse des Datenschutzrechts, zur Technik der Datenverarbeitung und zu den betrieblichen Abläufen 
    – Pflicht zur Weiterbildung und Erhalt der Fachkunde des DSB
    – Stetige Weiterbildung im IT- und juristischen Bereich
    – Die Fortbildungen müssen durch das Unternehmen gewährleistet werden
    – Kompensation etwaiger Defizite durch das mit dem Datenschutz betrauten Team
    – Verantwortlicher haftet für fehlende Fachkunde des Datenschutzbeauftragten
    – Aus  Art. 38 Abs. 2 DSGVO ergibt sich die gesetzliche Pflicht des Verantwortlichen, das heißt, dass dieser am Ende dafür verantwortlich ist, dass der Datenschutzbeauftragte eine ausreichende Fachkunde besitzt und dass er dem DSB ausreichende Ressourcen zur Verfügung stellt, um diese Fachkunde aufrechtzuerhalten
    – Für die rechtlichen und organisatorischen Verstöße des Verantwortlichen haftet der Datenschutzbeauftragte grundsätzlich nicht
    – Der Datenschutzbeauftragte/er kann den verantwortlichen Geschäftsführer/in/ oder Inhaber/in nicht zur Umsetzung von Maßnahmen zwingen, die die DSGVO fordert
    – Die Verweigerung der Unterstützung kann mit einem Bußgeld  geahndet werden.
    – Die Aufsichtsbehörden können das jeweilige Fachwissen des Datenschutzbeauftragten überprüfen 
    – Empfehlung: Fachspezifische Nachweise sowie beruflich/fachliche einschlägige Erfahrungen des DB sollten dokumentiert werden

    Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter – und wie werde ich Datenschutzbeauftragter?

    Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:

    1.) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten
    2.) Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften 
    3.) Auftragsverarbeitungsverträge und Verfahrensverzeichnis
    4.) Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitenden
    5.) Evaluation und Kontrolle
    6.) Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35
    7.)Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
    8.) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36
    9.) Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung

    Haftungsrisiken wegen fehlender Fachkunde

    Wenn die nötige Fachkunde und das Fachwissen des Datenschutzbeauftragten fehlen, kann das unterschiedliche Konsequenzen haben:

    – Verhängen einer Geldbuße
    – Verfahren stellt einen Verstoß gegen Art. 37 Abs. 5 und Art. 38 Abs. 2 DSGVO dar
    – Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht der Aufsichtsbehörde der vollständige Maßnahmen-Katalog des Art. 58 DSGVO zur Verfügung.
    – Verhängung eines Bußgelds nach Art. 83 DSGVO
    – Bis 10.000.000 EUR oder im Fall eines Unternehmens bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs betragen

    Haftung des Datenschutzbeauftragten

    In unseren Seminaren werden wir häufig gefragt, welche Haftungsrisiken es für die/den Datenschutzbeauftragte/n gibt.

    Hat der Datenschutzbeauftragte mit einem leicht fahrlässigen Verhalten einen Schaden verursacht, muss er von der Haftung freigestellt werden Anders sieht es bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz aus.

    Die Pflichten des Datenschutzbeauftragten bestehen im Wesentlichen darin, Kontrolle über folgende Themen auszuüben:

    1.) Korrekte Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen
    2.) Prüfung und Beratung, ob die Inhaber oder Geschäftsführer eine geeignete Strategie zur Umsetzung des Datenschutzes verfolgen

    Wer haftet bei einem Verstoß gegen diese Punkte?

    Grundsätzlich haftet der für den Datenschutz Verantwortliche, also das Unternehmen, welches die Daten verarbeitet, oder ein entsprechender Auftragsverarbeiter. Ein  „Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
    In den Unternehmen gelten die internen Haftungsrichtlinien. Es haftet die der „Verantwortliche“. Das kann der Inhaber, Geschäftsführeroder Vorstand sein. Es sei denn das Organisationsverschulden wird in ein Individualverschulden umgewandelt.

    Kann ein Mitarbeitender aufgrund eines Datenschutzverstoßes bestraft werden?
    Verfolgt der Mitarbeiter demnach eigene Zwecke und wird so zum datenschutzrechtlichen Verantwortlichen nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO, so droht dem Mitarbeiter bei Datenschutzverstößen ein Bußgeld der Aufsichtsbehörde und/oder ein Schadensersatzanspruch der Betroffenen.

    Fortbildung zum Datenschutzbeauftragten vom Bildungsinstitut Wirtschaft

    Ihre Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten

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    Unsere Methode ist stark praxisorientiert und hat sich langfristig in vielen Unternehmen und Behörden bewährt.

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    Herr Nicole Biermann-Wehmeyer
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  • Wie werde ich zertifizierter Datenschutzbeauftragter?

    Wie werde ich zertifizierter Datenschutzbeauftragter?

    Nach der DSGVO wird vorgegeben, ab wann der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten schriftlich benennen müssen.

    BildWann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

    Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden nach DSGVO?
    Nach der DSGVO wird vorgegeben, ab wann der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten schriftlich benennen müssen.
    Wenn in einem Unternehmen 20 (nach DSGVO 20 Mitarbeitende – nach BDSG 10 Mitarbeitende) oder mehr Mitarbeitende mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Dazu zählen auch öffentliche Stellen oder Behörden. Eine Ausnahme bilden Gerichten, solange diese in ihrem justiziellen Betrieb tätig sind.

    Gerichte unterliegen nicht der Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz, soweit sie in richterlicher Unabhängigkeit tätig werden. Sie können sich aber von ihm datenschutzrechtlich beraten lassen. Davon haben Gerichte auch bereits Gebrauch gemacht.

    Ein Datenschutzbeauftragter ist zudem erforderlich, wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters eine systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.

    Zusätzlich muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn personenbezogene Daten in bestimmten Fällen von strafrechtlichen Verurteilungen oder Straftaten verarbeitet werden

    Auch in anderen Fällen und unabhängig von der Mitarbeiteranzahl, kann ein Datenschutzbeauftragter nach DSGVO bestellt werden. Diese Maßnahme erfolgt in Fällen, in denen sehr spezielle und umfangreiche personenbezogene Datenverarbeitung durchgeführt wird.

    Zum Beispiel bei der Verarbeitung von Daten zu  politischen/religiösen Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben personenbezogene Datenverarbeitungen.

    Erforderlichkeit und Benennung des Datenschutzbeauftragten nach BDSG

    Trotz der neuen DSGVO gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wo die DSGVO keine spezielle Regelung anbietet.  Nach dem BDSG  ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht, wenn 10 oder mehr Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

    Weiterhin müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten schriftlich benennen, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen:

    1.) Übermittlung personenbezogener Daten
    2.) Anonyme Übermittlung von Daten

    Der deutsche Gesetzgeber hat die Öffnungsklausel des Artikel 37 Abs. 4 Satz 1 DSGVO genutzt. Für die Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten wurden nationale Sonderregelungen geschaffen. Wenn in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.

    Bei der Anzahl der Mitarbeitenden ist die Arbeitnehmereigenschaft der beschäftigten Personen nicht entscheidend. Folgende Personen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen:

    1.) Vollzeitbeschäftigte
    2.) Teilzeitbeschäftigte
    3.) Leiharbeiter
    4.) Auszubildende
    5.) Praktikanten

    Bei der Auslegung des Begriffs der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten ist ausreichend, dass die beschäftigten Personen einen personalisierten E-Mail-Account haben. Es ist nicht erforderlich, dass die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten die Kernaufgabe der beschäftigten Person ist.

    Eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG.

    Weitere Benennungspflichten und Freiwilligkeit

    Das BDSG nennt in § 38 Abs. 1 Satz 2  weitere Szenarien.  Fälle, in denen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) notwendig ist. Sowie Konstellationen, in denen personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.

    1.) Beispiel ist ein Unternehmen, dass flächendeckend Fingerabdrucksensoren zur Zutrittskontrolle für bestimmte Bereiche einsetzt
    2.) Weiterhin Auskunfteien oder Bewertungsportale

    Selbst wenn Unternehmen keine Pflicht trifft, können sie trotzdem auf freiwilliger Basis nach Art. 37 Abs. 4 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benennen. Er hat grundsätzlich dieselbe Stellung wie der verpflichtend benannte Datenschutzbeauftragte. Beispielsweise beim Zeugnisverweigerungsrecht nach (§ 38 Abs. 2 i.V.m § 6 Abs. 6 BDSG) oder bei der  Verschwiegenheitsverpflichtung (§ 38 Abs. 2 i.V.m § 6 Abs. 5 Satz 2 BDSG). Jedoch nicht bei der Abberufung oder Kündigung des Datenschutzbeauftragten (§ 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG).

    Wie werde ich Datenschutzbeauftragter? – Offizielle Benennung

    Der Zeitpunkt der Benennung des Datenschutzbeauftragten ist nicht zwingend vorgeschrieben.
    Da weder die DSGVO noch das BDSG eine Frist zur Benennung des Datenschutzbeauftragten enthalten, hat die Benennung ohne schuldhaftes Zögern, demnach unverzüglich erfolgen. Folgende Punkte und Eckdaten sind wichtig:

    -Schriftform ist nicht erforderlich – jedoch empfehlenswert
    -Veröffentlichungs- und Mitteilungspflicht ist gegeben
    -Benennung in der Regel durch die Veröffentlichung der Kontaktdaten und die Mitteilung an die Aufsichtsbehörden
    -Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht aufgrund der Rolle des DB
    -Zentrale Anlaufstelle für Betroffene, Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Aufsichtsbehörden
    -Artikel 5 DSGVO – Transparenzgrundsatz
    -Sinn und Zweck der Veröffentlichungs- und Mitteilungspflicht ist die Open Door Policy
    -Der Datenschutzbeauftragte als Ratgeber und Vertrauensperson
    -Veröffentlichung im Unternehmen durch die vorhandenen Kommunikationskanäle
    -E-Mail, Intranet, Wikipedia-Anwendung, Informationsrundschreiben, Website
    -Einrichtung eines Kontaktformulars auf der Website, separate Telefonnummer
    -Bekanntgabe des Namens gegenüber Aufsichtsbehörden und Beschäftigten empfohlen
    -Aus Gründen der Rechtssicherheit unterschriebene Bestellurkunde sinnvoll
    -Ergänzend ein Dienstleistungsvertrag und eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag
    -Konzernprivileg für Benennung
    -Die DSGVO ermöglicht Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern die Benennung eines Datenschutzbeauftragten für eine Unternehmensgruppe
    -Keine separate Bestellung für jedes einzelne Konzernunternehmen (erforderlich ist gute Erreichbarkeit des DB)
    -Wichtig ist die Möglichkeit des DB mit den Aufsichtsbehörden zu kommunizieren
    -Konzerndatenschutzbeauftragter kann auch außerhalb Deutschlands für deutsche Niederlassungen benannt werden
    -Entscheidend ist, dass der Datenschutzbeauftragte in der Lage ist,
    für Betroffene und Aufsichtsbehörden persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen
    -Die von der DSGVO auferlegten Aufgaben müssen erfüllbar sein
    -Der Datenschutzbeauftragte in der Europäischen Union kann unterschiedliche Filialen übernehmen
    -Die Beauftragung eines Datenschutzteams kann geeignet sein, die Erfüllung der nach der DSGVO obliegenden Aufgaben effizient zu gestalten
    -Die Übernahme der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten durch ein Team kann jedoch auch zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen
    -Fragen der Zuständigkeit, der Haftungsverteilung oder des Abberufungs- und Kündigungsschutzes können unklar sein

    Es ist somit sinnvoll, die Zuständigkeiten eindeutig zu kommunizieren und die Berufung auch ohne zwingende Erforderlichkeit schriftlich zu fixieren.

    Folgen des Verstoßes bei fehlender Benennung des Datenschutzbeauftragten

    Was passiert nun, wenn man keinen Datenschutzbeauftragten hat? Bei fehlender Besetzung der Position des Datenschutzbeauftragten kann es zu unangenehmen Rechtsfolgen und Bußgeldern für das Unternehmen führen

    Die konkreten Rechtsfolgen sind unangenehm und vermeidbar. Das  Fehlen einer Benennung stellt nämlich einen Verstoß gegen Art. 37 DSGVO dar. Damit stehen der Aufsichtsbehörde die vollständige Maßnahmen aus dem Katalog Katalog des Art. 58 DSGVO zur Verfügung. 

    1.) Verhängung eines Bußgelds nach Art. 83 DSGVO
    2.) Nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO bis zu 10.000.000 EUR
    3.) Alternativ bei Unternehmen bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des jeweils vorangegangenen Geschäftsjahres

    Die Haftung richtet sich nach der Anzahl und Schwere der Verstöße. Zumeist liegen weitere Verstöße vor, durch die auffällt, dass es in dem zur Diskussion stehenden Punkt keinen Verantwortlichen für den Datenschutz gibt. Bei mehreren Verstößen fällt die Sanktion deutlich strenger aus. Die Höhe der Bußgelder ist unterschiedlich. Einige Beispiele für die Höhe von Bußgeldern aus der Praxis:

    – 51.000 EUR gegen die Facebook Germany GmbH 
    – 75.000 EUR gegen das griechische Tourismusministerium wegen verspäteter Benennung eines Datenschutzbeauftragten 
    – 64.000 EUR gegen „Mr. Wash“( 10.000 EUR alleine für die Nichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten)

    Es ist wichtig, die Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht „auf die lange Bank“ zu schieben, denn das kann kostspielig werden. Zudem sind die Daten die neue Währung. Passgenaue digitale Werbung wird immer wichtiger und lukrativer. Es ist daher eine sehr wichtige Aufgabe für die Geschäftsführung in einem Unternehmen, die Daten der Kunden, Mitarbeitenden und allen sonstigen Beteiligten zu schützen.

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  • Neues Prüftool von eRecht24 wegen Google Fonts Abmahnwelle online

    Neues Prüftool von eRecht24 wegen Google Fonts Abmahnwelle online

    eRecht24 Google Fonts Scanner

    BildDer Legal Tech- und SaaS-Anbieter eRecht24 hat am Donnerstag, 01.09.22, ein neues Prüftool für das Scannen von Google Fonts auf Webseiten auf eRecht24.de veröffentlicht.

    Der Google Fonts Scanner prüft, ob Google Fonts remote oder lokal auf einer Webseite eingebunden sind. Das neue Tool sowie das Ergebnis des Scans sind kostenlos zugänglich.

    Hintergrund der schnellen Entwicklung des Scanners ist die aktuelle Abmahnwelle wegen Google Fonts, die von Abmahnkanzleien und Privatpersonen kürzlich losgetreten
    wurde. Die Abmahner versuchen somit Webseitenbetreibern aufgrund eines Urteils des LG München das Geld aus der Tasche zu ziehen.

    eRecht24 rät Betroffenen, nicht direkt auf Abmahnungen zu reagieren oder diese zu bezahlen. Im Falle einer Remote-Einbindung von Google Fonts sollten Webseitenbetreiber dringend auf eine DSGVO-konforme und rechtssichere lokale Einbindung umsteigen.

    Zum eRecht24 Google Fonts Scanner: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner 

    eRecht24 ist als eine der bekanntesten digitalen Informationsplattformen rund um die Themen Internetrecht, Datenschutz und E-Commerce am Legal Tech Markt vertreten und hilft täglich tausenden Webseitenbetreibern und Agenturen dabei ihre Webseiten rechtssicher zu gestalten.

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  • comforte legt Cyber-Kriminellen durch spezielles Verfahren das Handwerk

    comforte legt Cyber-Kriminellen durch spezielles Verfahren das Handwerk

    Die comforte AG aus Wiesbaden macht sensible Daten durch Tokenisierung für Unbefugte wertlos. Hierzulande noch ein Hidden Champion der Cyber-Security, setzen weltweit große Banken und Retailer darauf.

    BildCyber Security bleibt ein fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Homeoffice, Mobiles Arbeiten, Unternehmensnetzwerke – wir alle benötigen den perfekten Schutz.

    Wie dieser zu erreichen ist, loten Experten und Fachbesucher aus Industrie, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft auf dem Cyber Security Fairevent aus, der am 8. und 9. Juni in Dortmund stattfindet.

    Lösungen werden notwendiger denn je, denn die Anzahl erfasster Cyberstraftaten steigt weiter an. Im Jahr 2021 verzeichnet das Bundeskriminalamt einen Anstieg um gut 12 Prozent und in diesem Jahr 2022 wird ein neuerlicher Anstieg von rund 15 Prozent erwartet. Die finanziellen Schäden für die deutsche Wirtschaft beziffern sich laut dem Digitalverband Bitkom für 2021 auf 223 Milliarden Euro. Damit hat sich diese Summe im Vergleich zu den Vorjahren 2018/2019 mehr als vervierfacht.

    Aber gibt es den perfekten Schutz überhaupt? Er wird erst dann perfekt, wenn auch alle Daten so verschlüsselt sind, dass sie für Cyber-Kriminelle im wahrsten Sinne des Wortes keinen Wert mehr haben, stellt Michael J. Deissner fest. Für den CEO der Wiesbadener comforte AG reicht es dabei, strikt zwei Regeln zu befolgen: „Erstens sind sensible Daten an ihrem frühestmöglichen Eingangspunkt in die Systeme zu schützen und zweitens sollten diese Daten während ihres gesamten Lebenszyklus nicht im ungeschützten Zustand verwendet oder gespeichert werden.“

    Tokenisierung schützt sensible Daten

    Um das zu gewährleisten, bietet das Unternehmen eine Sicherheitsplattform, die mehrere Services integriert und in deren Mittelpunkt die Tokenisierung von vertraulichen Daten steht, so dass diese bei einer eventuellen Offenlegung bedeutungslos sind. Mit dieser Sicherheitslösung hat sich comforte zu einem der Marktführer, einem Hidden Champion der Cyber Security entwickelt, da sie sich nahtlos in die großen Cloud-Anbieter und konventionellen Kernsysteme integriert.

    Preisgekrönte Lösungen für weltweite Kunden

    Dafür wurde comforte mehrfach ausgezeichnet, so etwa als Globee Awards Grand Winner der Cyber Security Global Excellence Awards 2021 sowie als Gewinner der Cyber Security Excellence Awards 2020. Diese Auszeichnung ging auch in diesem Jahr 2022 wieder an comforte – und das gleich dreimal: als beste Data Security Company, für die beste Data Security Platform und für die beste Security Platform. Damit setzte sich das Unternehmen gegenüber rund 900 Einreichungen durch.

    Die Hessen gewannen überdies Global Excellence Gold von Info Security Products Guide 2020 und den Award for Excellence 2020 des PCI Security Standards Council, das Lösungen auszeichnet, die die Sicherheit von Kunden- und Kontodaten im Zahlungsverkehr erhöhen.

    Insbesondere Kunden aus dem Finanzbereich vertrauen daher darauf. Dazu gehören vier der zehn weltgrößten Zahlungsdienste, die zwei größten Kreditkartenanbieter weltweit und rund 30 der weltgrößten Banken. Aber auch im Consumer-Bereich, in dem die Vielzahl, die Qualität und damit auch die Sicherheit der Kundendaten über Wachstumsentwicklungen entscheidet, ist comforte eine feste Größe: drei der weltgrößten Retailer setzen auf comforte-Lösungen. Insgesamt zählt das Unternehmen über 500 Kunden weltweit.

    Zukunft im Datenschutz mitgestalten

    Für CEO Deissner kommt der Erfolg nicht von ungefähr: „Wir leben und atmen Datenschutz und wir setzen alles daran, unseren Kunden effektive Lösungen zu schaffen – egal in welcher Umgebung sie agieren.“ Datenschutz und Schutz der Privatsphäre seien Menschenrechte, so sein Credo. Da dies der Gesellschaft immer bewusster würde, seien Unternehmen und Institutionen mehr denn je gefordert dies sicherzustellen. „Mit der Erfahrung aus über 20 Jahren, sensitive Daten und Informationen zu schützen, sind wir bestens gerüstet, die Zukunft in diesem Bereich mit zu gestalten“, ist Deissner überzeugt.

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    Die comforte AG ist ein deutsches Technologie-Unternehmen, das international erfolgreich softwarebasierte Lösungen zum Schutz von Daten anbietet. U.a. sind 3 der Top-5-Kreditkartenunternehmen weltweit Kunden von comforte und gemessen an deren Marktanteil werden rund 60 % aller globalen Kreditkartenzahlungen durch comforte-Lösungen geschützt. Diese Lösungen sind in allen Branchen einsetzbar. Zu den wichtigsten Kunden zählen Finanzdienstleister, Versicherungen, Retailer sowie Gesundheitsunternehmen. 15 der 25 weltweit größten Banken und 3 der 15 weltweit größten Retailer gehören zu den insgesamt rund 500 Kunden. comforte erzielt rund zwei Drittel seiner Umsätze in den USA. Dort sichert die comforte AG insbesondere die Daten von IBM, Visa und Mastercard. Im Heimatmarkt Deutschland ist das Wachstumsunternehmen derzeit noch ein „Hidden Champion“.

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    Herr Michael Tschugg
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  • Internet of Things und Datenschutz

    Internet of Things und Datenschutz

    Was macht das Internet der Dinge?

    BildAus der Werbung kennen Sie vielleicht das berühmte Smart Home. Die Kaffeemaschine geht morgens automatisch an, hat man vergessen die Haustür abzusperren, so macht sie das selbst und die Heizung temperiert sich selbst genauso wie sie sollte.

    Grundlage für all dies ist das Internet of Things, kurz IoT. Das Internet of Things beinhaltet alle Technologien, die virtuelle und physische Objekte miteinander verbinden. Das heißt, intelligente Geräte oder Maschinen, wie Kühlschränke oder Waschmaschinen, sind miteinander und mit dem Internet verbunden. IoT ist ein Sammelbegriff für diese Technologien, so die Definition des Internet of Things. Besagte Maschinen und Geräte erfassen sensorisch alle möglichen Informationen ihrer Umgebung, analysieren diese und teilen sie im Netzwerk. Dies ist jedoch nicht nur im Zusammenhang mit dem Smart Home interessant, sondern natürlich auch für Unternehmen, da die Geräte in einem intelligenten System funktionieren und sich die gewonnenen Erkenntnisse zur Prozessoptimierung nutzen lassen. Es gibt vielerlei Einsatzmöglichkeiten des Internets der Dinge.

    Geschichte des IoT

    Die Geschichte des IoT ist kurz. Denn sie begann ganz streng genommen erst in den 2000ern. Ein wenig weiter gefasst ging es in den 80ern los. In Pittsburgh nutzten Informatik-Studenten den Vorgänger des Internets, um einen Getränkeautomaten zu überwachen. Dabei konnten sie den Füllstand verfolgen. Tatsächlich gab es das erste vernetzte Haushaltsgerät, einen Toaster, schon im Jahre 1990, das ist das Jahr vor der ersten Website. Dieser ist als das erste IoT-Gerät in die Geschichte eingegangen.

    Die richtige Technologie wurde dann allerdings erst in den 2000ern entwickelt. „Internet of Things“ als Begrifflichkeit hat der Brite Kevin Ashton in die Welt gesetzt. Der koreanische Konzern LG war der Vorreiter und stellte im Jahr 2000 den ersten Kühlschrank vor, der mit dem Internet zu verbunden wurde. Noch in 2010er Jahren waren mehr Geräte Teil der IoT-Technologie, als es Menschen auf der Erde gibt. Diese erstaunliche Zahl steigt immer noch rasant.

    Wo wird das IoT genutzt?

    Wie gesagt, es gibt für das Internet of Things viele Beispiele, an denen die Technologie bereits Einsatz findet und es wird weitere Beispiele in Zukunft geben.

    eCall

    Ein sehr nützliches Beispiel für den Einsatz des IoT ist eCall. Das ist ein automatisches Notrufsystem für Fahrzeuge, das von der EU für alle Hersteller, seit März 2018 vorgeschrieben ist. Der eCall ist Teil der eSafety-Initiative der EU. Dabei wird bei einem Unfall von dem betroffenen Fahrzeug ein Notruf an die 112 automatisch ausgelöst, wobei auch eine Sprachverbindung für die Insassen des Fahrzeugs mit der Zentrale hergestellt wird. Das Fahrzeug ist also selbstständig dazu fähig, einen Unfall zu erkennen und vernetzt, um den Notruf absetzen zu können.

    Smart City

    Smart City ist eine Idee, die als Konsequenz daraus entstanden ist, dass es eine deutliche Steigerung der Landflucht in die Stadt gibt. Die Zahlen an Menschen, die künftig in der Stadt leben werden, steigen am laufenden Band. Smart City ist eine Ansammlung an Ideen und Konzepten, die durch eine vernetzte Welt, das Leben der Menschen besser und einfacher gestalten sollen. Besonders im Fokus ist der Klimaschutz, wobei das Internet of Things wichtig dabei sein könnte, möglichst Ressourcen-schonend in den Bereichen Wirtschaft und Politik zu agieren.

    E-Health

    Auch für die Fitness- und Gesundheitsbranche bietet das IoT einen Mehrwert, denn die Verknüpfung von Fitnessarmbändern, wie dem Fitbit oder Smartwatches, wie der Apple Watch, mit dem Smartphone ist hier Gold wert.

    Durch Sensoren werden relevante Daten, wie die Herzfrequenz oder der Blutdruck festgestellt, was wiederum auf dem Smartphone ausgewertet werden kann. Das ist natürlich für Fitness interessierte Menschen sehr praktisch, jedoch können inzwischen auch Smartwatches zuverlässig Herzrhythmusfehler feststellen und den Nutzer warnen, wodurch etwaigen Herzproblemen sinnvoll vorgebeugt werden kann.

    Automatisiertes Fahren

    Künftig wird es viele Autos geben, die ein automatisiertes Fahren gewährleisten werden. Grundlage dafür sind ebenfalls Sensoren, die Hindernisse und Verkehrsteilnehmer erkennen müssen und in der Lage sein müssen, deren Geschwindigkeit und Positionen festzustellen. Dadurch wäre der Straßenverkehr nicht nur deutlich sicherer, sondern auch wesentlich umweltfreundlicher und auch enorm komfortabler als bisher.

    Es gibt noch eine Vielzahl an weiteren, praktischen Anwendungsbeispielen für das Internet of Things. Deutlich wird, dass die Technologie das Leben um ein Vielfaches einfacher und praktischer machen wird. Jedoch basiert sie, wie eigentlich alles in der modernen Welt auf Daten. Das enorme Ansammeln an Daten bringt das Internet der Dinge potenziell in Konflikt mit dem Gesetz.

    IoT und der Datenschutz

    Die Grundlage für das IoT sind Daten. Dies führt wiederum zu Problemen, denn wie wird mit den Daten umgegangen? Es gibt eine Vielzahl an Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Internet of Things stellen. Zum Beispiel: „Wer ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche?“ Das kann zum einen der Hersteller, zum anderen aber auch ein Drittanbieter sein. Nutzer werden zudem bisher nicht ausreichend informiert. Das betrifft vor allem die Fragen, welche Daten erfasst werden und wo sie gespeichert werden, beziehungsweise wer auf sie zugreifen kann. Problematisch ist auch, dass sich viele Unternehmen nicht an eine ausreichende Verschlüsselung von Daten halten, was ebenfalls dazu führen kann, dass nicht genügende Datensicherheit für Nutzer gewährleistet werden kann.

    Jedoch gibt es bereits Sicherheitsstandards für IoT-Devices, an die sich im besten Fall gehalten werden sollte, will man, dass richtig mit den eigenen Daten umgegangen wird. Dazu gehören: Festlegung einer individuellen Identität für jedes Gerät, Nutzung der aktuellen Software, verschlüsselte Kommunikation, sichere Speicherung von relevanten Daten etc.

    Jedoch ist für viele Unternehmen schwierig, all diese Probleme mit dem Datenschutz im Auge behalten zu können, weswegen sich hierfür ein externer Datenschutzbeauftragter München empfiehlt.

    Abschließend lässt sich trotz dieser Probleme festhalten, dass das Internet of Things mehr Chancen als Nachteile bietet, unsere Welt, zu einer besseren werden zu lassen.

    Gerne helfen wir Ihnen und beantworten alle Fragen rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit.

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    Herr Frank Müns
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  • Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

    Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

    „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ ist wohl einer dieser Begriffe, bei dem sich vermutlich jeder normale Mensch mindestens einmal verspricht.

    BildUnd dennoch ist die Bezeichnung wohl gut auf den Punkt gebracht.

    Bereits im März 2017 wurde besagtes Gesetz verabschiedet und bereits Anfang Mai desselben Jahres war es auch schon in Kraft gesetzt. Die Bundesregierung sah sich scheinbar in Folge der Terrorwelle in Europa zu einem neuen Gesetz gezwungen. Vor allem die Anschläge am 13.11.2015 in Paris zeigten auf, dass es wohl Lücken in der Sicherheit der Bürger gibt, als islamistisch motivierte Täter an gleich fünf verschiedenen Orten innerhalb von Paris und dazu noch dreimal in Vororten der Stadt zuschlugen.

    Etwa zehn Monate davor gab es bereits einen islamistischen Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ in Paris.

    Ein weiteres Beispiel war der Terroranschlag im Sommer 2017 in London, bei dem drei islamistischen Terroristen einen Lieferwagen nutzten, um drei zivile Fußgänger zu überfahren, was jedoch nur der Anfang war. Im Anschluss erstachen sie fünf Menschen und verletzten 48 weitere Passanten.

    All diese furchtbaren Gräueltaten gaben mehr als genug Gründe, um mehr Sicherheit für europäische Bürger zu ermöglichen. Offiziell wurde die Neuerung mit den Anschlägen in Ansbach aus dem Jahre 2016, bei dem ein islamistischer Terrorist vor einem Weinlokal eine Rucksackbombe zündete. Doch wie genau sieht das daraus resultierende Gesetz aus? Was ist gleichgeblieben und was ist neu?

    Zusammenhang mit der DSGVO

    Wie der Name vermuten lässt, soll dem Terrorismus durch eine Erweiterung der Videoüberwachung entgegengewirkt werden. Da dies in die Privatsphäre der Bürger eingreift, ist ein datenschutzrechtliches Gesetz betroffen. Innerhalb der Europäischen Union bildet Richtlinie und Grundlage für sämtliche Fragen des Datenschutzes die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wie zum Beispiel Regelungen dazu, wer wann einen externen Datenschutzbeauftragten benötigt oder eine Datenschutzfolgeabschätzung durchführen muss.

    Heißt, das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz muss in Einklang mit der DSGVO stehen. Allerdings regelt diese nicht wirklich viel im konkreten Umgang mit Videoüberwachung. In Art. 35 Abs. 3 der DSGVO wird die „systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche“ angesprochen, da hier eine Datenschutzfolgeabschätzung verlangt wird. Des Weiteren wird in der DSGVO angemerkt, dass eine Überwachung mit „optoelektronischen“ Vorrichtungen ebenfalls eine Datenschutzfolgenabschätzung erfordert.

    Viel wichtiger jedoch ist Art. 6 Abs. 1, denn dieser Artikel regelt die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO ermöglicht jedoch, dass nationale Regelungen auf diesem Gebiet erlassen werden können und dürfen. Davon machte die Bundesregierung gebrauch.

    Was bleibt gleich?

    Die Änderungen betrafen das nationale Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dort wird die Videoüberwachung in § 6b BDSG geregelt. Zudem existiert nun auch der § 4 BDSG-neu, der Schnittstellen mit der alten gesetzlichen Regelung regelt.

    So ist der Aufbau des neuen § 6b im Kern wie zuvor. Beobachtung wird in Abs. 1 behandelt, Verwendung und Speicherung in Abs. 3 und die damit verbundenen Kennzeichnungs-, Löschungs- und Informationsvorgaben finden in den Absätzen 2, 4 und 5 Platz.

    Zudem ist die gesamte Norm nur auf Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen bezogen, während nicht-öffentlich-zugängliche in § 26 Abs. 1 des BDSG-neu und andernfalls weiter von Art. 6 Abs. 1 der DSGVO abgedeckt werden.

    Heißt, der Kern des alten Gesetzes blieb gleich, jedoch wurden einige Änderungen vorgenommen, das Gesetz stellt also eine Erweiterung dar. Somit wurde die Struktur des § 6b BDSG erhalten und lediglich „ergänzt“. Aber welche Änderungen wurden denn vorgenommen?

    Neuerungen im Videoüberwachungsverbesserungsgesetz

    Öffentlich zugängliche großflächige Anlagen

    Nach § 6b BDSG zählen zu den öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen zum Beispiel Einkaufscenter oder auch Tiefgaragen, sogenannte „bauliche Anlagen“. Maßgebend ist dabei der Wille des Betreibers, der offenkundig beinhalten sollte, dass jedermann die Stätte betreten und nutzen kann.

    Da dieser Paragraf durch die Neuregelung erweitert wird, orientiert sich die räumliche Anwendung des neuen Gesetzes wohl an den Gesetzen der Bundesländer und definiert als bauliche Anlagen: „mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen“. Auch beim Begriff „Flächen“ wird sich an Landesregelungen orientiert, nämlich nach Versammlungsstätten. Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs findet durch „Großflächigkeit“ statt. Denn hier wird nun vor allem darauf abgestellt, wie viele Menschen sich gleichzeitig auf der Fläche aufhalten dürfen. Der bisherige § 6b Abs. 1 gilt weiterhin für Wildkameras auf Wald und Wiesenflächen.

    Schienen-, Schiff- und Busverkehr

    Die Änderung erweiterte auch die Anwendung des § 6b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auf „Einrichtungen“. Heißt, dass nicht nur die Bahn oder Schiffe von dem Paragrafen erfasst sind, also die eigentlichen Verkehrsmittel, sondern auch die dazugehörigen Einrichtungen wie Bahnhöfe oder auch Häfen etc.

    Dies soll mehr Sicherheit durch mehr Überblick über die Gesamtsituation ermöglichen.

    Schutz persönlicher Rechtsgüter

    Bei dem Überwachungsgesetz geht es darum, die Rechtsgüter der Sicherheit und der persönlichen Freiheit bestmöglich miteinander zu vereinen. Diese sollen für die Menschen geschützt werden, die in dicht besiedelten Regionen leben, sich beziehungsweise aufhalten.

    Die „Verbesserung“ oder „Erneuerung“ des Gesetzes findet insoweit statt, dass in die Abwägungsentscheidung zwischen den Interessen des Betreibers der Überwachungsanlagen und denen der betroffenen Bürger eingegriffen wird.

    Dem Rechtsgut Sicherheit kommt nun eine höhere Gewichtung zu als bisher, indem es nun zu einem „besonders wichtigem Interesse“ innerhalb des § 6b BDSG erklärt wurde. Dies betrifft nicht nur die Nutzung der Anlagen durch die Betreiber, sondern auch die Nutzung der Aufnahmen durch Sicherheitsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft. Somit soll auch gerichtlich stärker zugunsten der Sicherheit entschieden werden, was nicht bedeutet, dass eine völlige Überwachung gewährleistet wird.

    Fazit

    Das neue Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beinhaltet vor allem die Erweiterung der Anwendung von Überwachungseinrichtungen zugunsten des Rechtsgutes Sicherheit. Die zahlreichen terroristischen Angriffe innerhalb Europas haben dazu geführt, dass diesem Rechtsgut mehr Platz gegenüber der Freiheit, durch Anpassung des § 6b BDSG, eingeräumt werden musste. Doch genau das ist der Punkt. Dem ganzen wurde mehr Platz eingeräumt und nichts wurde in seinem Kern verändert.

    Diese Novellierung ist eine charmante Lösung, da lediglich eine Ausweitung, also eine Anpassung an die traumatisierenden Ereignisse stattfand. Es ist lediglich ein notwendiger Schritt, der gegangen werden musste und kein Versuch der Bundesregierung in Richtung totale Überwachung zu gehen.

    Wir helfen Ihnen und beantworten alle Fragen rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit.

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