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  • Schnelles Internet oder lange Leitung?

    ARAG Experten informieren über das Recht auf schnelles Internet

    Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vielerorts die Internetleitungen zu langsam sind. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office war konzentriertes Arbeiten teilweise unmöglich. Mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben Verbraucher seit letztem Dezember ein Recht auf schnelles Internet. Wie man herausfindet, ob die eigene Leitung schnell genug ist und was zu tun ist, um gegebenenfalls eine Störung beim Internetanbieter zu melden, wissen die ARAG Experten und ihr Kooperationspartner Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.

    Mindestbandbreiten
    Nach Angaben der ARAG Experten haben Verbraucher künftig einen Anspruch auf eine Download-Rate (Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet) von mindestens zehn Megabit pro Sekunde (Mbit/s); die Upload-Rate (Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten) muss mindestens 1,3 Mbit/s betragen. Die Verzögerungszeit (Latenz) bei der Datenübertragung darf nur noch höchstens 150 Millisekunden betragen. Damit haben schwammige Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Geschwindigkeit von „bis zu“ einem bestimmten Wert zusichern, ausgedient. Zum Vergleich: Bislang hatten Bundesbürger lediglich Anspruch auf einen funktionierenden Internetzugang mit einem kaum nennenswerten Mindesttempo von 0,056 Mbit pro Sekunde.

    Gut angebundene Stadtbewohner dürften vielerorts bereits jetzt ein deutlich schnelleres Internet mit 50 oder mehr Mbit/s haben. Aber für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte dieser neue Richtwert deutliche Verbesserungen mit sich bringen.

    Die eigene Leitung messen
    Schon vor Vertragsschluss müssen Internetanbieter über die zur Verfügung stehende Internetgeschwindigkeit informieren. Auch im Vertrag muss die Übertragungsrate angegeben sein. Wer selber nachmessen möchte, sollte nach Auskunft der ARAG Experten ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Messtool nutzen. Das Portal steht Verbrauchern kostenfrei zur Verfügung und bietet neben der Messung auch eine Kontroll- und Protokollfunktion. Darüber hinaus erfährt man auf der Seite, welche Mindestanforderungen der eigene Tarif haben muss.

    Wenn die Leitung zu langsam ist
    Ist die Internetgeschwindigkeit langsamer als vertraglich vereinbart, haben Endkunden verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Doch es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Zunächst müssen Kunden ihren Provider über die fehlende Geschwindigkeit informieren und ihm eine Frist zur Nachbesserung einräumen. Zudem wird an mindestens zwei Messtagen die vereinbarte Maximalleistung wenigstens einmal zu mindestens 90 Prozent nicht erreicht oder die vertraglich definierte Minimalleistung wird an mindestens zwei Messtagen wenigstens einmal unterschritten. Auch wenn an mindestens zwei Messtagen die gebuchte Normalgeschwindigkeit bei mindestens neun von zehn Messungen nicht erreicht wird, können Kunden Nachbesserung verlangen.

    Kann der Anbieter nicht liefern, dürfen Kunden ihren Tarifpreis mindern, in einen anderen Tarif wechseln oder ihren Internetvertrag fristlos kündigen. In manchen Fällen können Kunden sogar einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

    Wann darf gemindert werden?
    Gemindert werden darf nach Auskunft der ARAG Experten im gleichen Verhältnis, in dem die tatsächliche Bandbreitenleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht: Liegt die Datenübertragungsrate beispielsweise nur bei 50 statt der zugesagten 100 Megabit pro Sekunde, müssen auch nur 50 Prozent des monatlichen Entgeltes gezahlt werden. Mindern darf der Kunde so lange, bis das Internet so schnell ist, wie vertraglich zugesichert. Christian Solmecke weist darauf hin, dass die Beweislast beim Kunden liegt und die Messung verwertbar sein muss: „Mögliche eigene Fehlerquellen sollten daher geprüft und ausgeschlossen werden, indem beispielsweise die Messung mit einem LAN-Kabel oder zumindest in der Nähe des Routers durchgeführt wird.“

    Wo in Deutschland welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen, zeigt eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Anzeige im Breitbandatlas kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navigiert werden.

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    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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  • Schnelles Internet oder lange Leitung?

    ARAG Experten informieren über Änderungen des Telekommunikationsgesetzes

    Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vielerorts die Internetleitungen zu langsam sind. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office war konzentriertes Arbeiten teilweise unmöglich. Mit dem Recht auf schnelles Internet soll sich das nun ändern. Vom Bundestag wurde die Reform bereits im April beschlossen, heute hat auch der Bundesrat zugestimmt. Ob Surfen durch die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wirklich schneller wird und wer davon profitiert, wissen die ARAG Experten.

    Mindesttempo
    Bislang hatten Bundesbürger lediglich Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang mit einem kaum nennenswerten Mindesttempo von 0,056 Mbit pro Sekunde. Dieser Wert soll nun auf mindestens 20 Mbit angehoben werden. Welche Mindestvorgaben es für Downloads, Uploads und Verzögerungen bei der Datenübertragung (Latenz) braucht, muss die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde noch ermitteln. Nach Angaben der ARAG Experten wird der Minimalwert vermutlich bei etwa 20 Mbit liegen und soll dann über die Jahre steigen.

    Gut angebundene Stadtbewohner dürften vielerorts bereits jetzt ein deutlich schnelleres Internet mit 50 oder mehr Mbit haben. Aber für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte dieser neue Richtwert deutliche Verbesserungen mit sich bringen.

    Kürzere Laufzeiten und Entschädigung
    Die Novelle sieht vor, dass sich Internet- und Telefonverträge nicht mehr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sondern sie dürfen dann monatlich gekündigt werden. Zudem können Kunden ihren Vertrag kündigen oder den Tarifpreis mindern, wenn ihr Internet nicht so schnell ist, wie vertraglich festgelegt. Gibt es über mehr als zwei Tage massive Internetstörungen, steht Nutzern sogar eine Entschädigung zu.

    Keine Abrechnung mehr über die Nebenkosten
    Bisher dürfen Vermieter TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen und pauschal mit acht bis zehn Euro abrechnen. Egal, ob die Mieter den Anschluss nutzen oder andere Fernsehanbieter bevorzugen. Dieses so genannte Nebenkostenprivileg aus den 80er Jahren sollte seinerzeit den Ausbau des Kabelnetzes ankurbeln, hat heute aber seine Berechtigung verloren. Ab 2024 können Mieter dann Einzelverträge mit TV-Anbietern abschließen, müssen sich aber auch selbst darum kümmern.
    Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen Mieter allerdings weiterhin für maximal fünf – in Ausnahmen neun – Jahre lang an den Kosten beteiligt werden, wenn das Mietshaus an die Glasfaserleitung angeschlossen wird. Dieses „Bereitstellungsentgelt“ ist bei höchstens fünf Euro monatlich gedeckelt.

    4G für alle
    Gesetzlich verankert werden erstmals auch Vorgaben zum Mobilfunkausbau, um den Druck auf Telekommunikationsanbieter zu erhöhen. Damit wäre auch der Handyempfang an allen Straßen und Schienen gesichert und nervige „Funklöcher“ wären Geschichte.

    Wo in Deutschland welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen, zeigt eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navigiert werden:
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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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  • Supplier Performance Dashboard: Neues Whitepaper von IBsolution und apsolut

    Supplier Performance Dashboard: Neues Whitepaper von IBsolution und apsolut

    Ab sofort bietet IBsolution das Whitepaper „Supplier Performance Dashboard“, das in Kooperation mit apsolut entstanden ist, zum kostenfreien Download an. Es informiert darüber, wie Einkäufer mithilfe der SAP Analytics Cloud die Performance und die Risiken ihrer Lieferanten schnell darstellen können, um bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

    Die Einkaufsabteilung eines Unternehmens steht vor der Herausforderung, einen schnellen und einfachen Zugriff auf sämtliche Informationen sicherzustellen, die für die Beurteilung von Lieferanten relevant sind. In der Praxis liegen die benötigten Daten meist nicht einheitlich vor, sondern sind auf viele verschiedene Systeme verteilt. Dadurch wird das Zusammenstellen der Informationen intransparent, zeitraubend, ineffizient und fehleranfällig.

    Daten werden auf einheitlicher Oberfläche dargestellt

    Um Abhilfe zu schaffen, haben IBsolution und apsolut das Supplier Performance Dashboard auf Basis der SAP Analytics Cloud entwickelt. Es aggregiert die zentralen Informationen für den Einkauf und stellt sie in einer einzigen Oberfläche übersichtlich dar. Das Supplier Performance Dashboard vereint die langjährige Expertise von apsolut im Lieferantenmanagement und das umfangreiche technologische Know-how von IBsolution in den Bereichen Business Intelligence und Stammdaten-Management. So ist eine Lösung entstanden, die den Alltag von Einkäufern deutlich erleichtert.

    Kundenspezifische Ausprägung des Supplier Performance Dashboard

    Die Elemente des Supplier Performance Dashboard gliedern sich standardmäßig in die sieben Bereiche Lieferantenübersicht, Zusammenfassung auf Lieferantenebene, Lieferantendaten, Spend, Hardfacts, Softfacts und 3rd-Party-Daten. Hardfacts sind Kennzahlen, die anhand von qualitativen Daten ermittelt werden, während sich die Softfacts aus mit Scores hinterlegten Umfragen ergeben.

    Bei den Inhalten und Darstellungsweisen handelt es sich um ein Best Practice, das den Erfahrungen aus zahlreichen Implementierungsprojekten entspricht und mögliche Funktionalitäten eines Dashboards in der SAP Analytics Cloud aufzeigen soll. Eine kundenspezifische Ausprägung des Dashboards ist in der Regel erforderlich und auch problemlos möglich. Über offene Schnittstellen lassen sich nahezu sämtliche SAP- und Nicht-SAP-Systeme anbinden.

    Alle relevanten Lieferantendaten im Blick

    Das Supplier Performance Dashboard schafft ein zentrales System für alle lieferantenspezifischen Daten. Der Einkauf greift genau auf die Informationen zu, die er für sein Lieferanten-Management benötigt. So behalten Unternehmen mit der SAP Analytics Cloud die relevanten Fakten im Blick und machen mehr aus ihren lieferantenbezogenen Kennzahlen. Das Whitepaper zum Supplier Performance Dashboard steht ab sofort kostenlos zum Download bereit.

    IBsolution ist ein auf SAP spezialisiertes Beratungshaus mit Stammsitz in Heilbronn und weiteren Standorten in Deutschland, Frankreich, Bulgarien und der Schweiz. Das Unternehmen versteht sich als Experte für alle SAP-Themen aus den Bereichen SAP S/4HANA, C/4HANA, Business Intelligence, Master Data Management, Identity Management, Security, Digitalisierung sowie Cloud-Computing. Und das bereits seit 2003 – unabhängig und inhabergeführt. Mehr als 200 engagierte Mitarbeiter schaffen bei IBsolution Lösungen, die sowohl die Fachbereiche als auch die IT begeistern. Kunden erhalten Business-Nutzen verpackt in Festpreispaketen, Nearshore-Angeboten und innovativen Produkten, die das Portfolio von SAP ideal ergänzen.

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    Bildquelle: unsplash/Bernd Dittrich

  • Apps umtauschen ist kein Hexenwerk

    ARAG Experten informieren zu den Umtauschmöglichkeiten von Apps

    Der Pullover passt nicht? Kein Problem. Zurück in den Laden damit. Die Hose gefällt nicht? Auch kein Drama. Zurück zum Absender. Wie aber, bitteschön, tauscht man etwas um, was man nicht anfassen, aus- und wieder einpacken kann? Gibt es auch für Apps eine Rückgabemöglichkeit? Laut ARAG Experten ja. Und sie erklären auch, wie es geht.

    Apps von Apple
    Grundsätzlich gilt auch für Apps ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das kann der Anbieter von Gesetzes wegen allerdings mit dem Download zum Erlöschen bringen, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Daher haben es die Anbieter in der Hand, ob der Download ihrer Applikationen widerrufen werden kann. Apple gesteht seinen Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht zu. Das geht über die Apple-Homepage, auf der man sich mit seiner ID anmelden muss. Dort sind alle Käufe der letzten 90 Tage aufgelistet. Zwei Wochen lang kann man hier Apps zurückgeben, ohne einen Grund zu nennen. Aber auch ältere Apps kann man zurückgeben. Mit einem Klick auf „Problem“ gibt man den Grund der Rückgabe bei der betreffenden App an und leitet die Rückerstattung mit „Senden“ in die Wege. Innerhalb einer Woche sollte man den Kaufpreis erstattet bekommen haben. So lange wird der Status des Umtausches als „Ausstehend“ angezeigt. Nach Angaben der ARAG Experten können auf diese Weise auch Filme, e-Books oder Musik zurückgegeben werden, sofern noch kein Download stattgefunden hat.

    Android Apps
    Android-User müssen schneller sein, wenn sie Apps aus dem Google Play Store umtauschen wollen. Das funktioniert innerhalb der ersten zwei Stunden direkt im Play Store über den Button „Erstatten“ oder über die Google-Homepage. Dort haben User 48 Stunden Zeit, den Kauf rückgängig zu machen. Nachdem man sich mit seinem Google-Konto angemeldet hat, werden auch hier die letzten Bestellungen ausgelistet. Ähnlich wie bei Apple kann man bei der betreffenden App auf „Problem melden“ klicken und damit die Rückgabe aktivieren. Die App wird damit vom Smartphone gelöscht und das Geld zurückgebucht.

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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