Schlagwort: DSGVO 2018

  • DSGVO 2018 – Unternehmen müssen bei fachlicher Rechtsberatung auf mögliche Fallen achten

    Das Angebot fachlicher Rechtsberatung zur DSGVO 2018 im Internet ist unübersichtlich. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erklärt in einer Infografik, worauf Unternehmer jetzt achten müssen.

    BildDie Verunsicherung vieler Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO ruft auch unseriöse Anbieter auf den Plan. Im Netz kursieren Angebote, die viel Geld kosten, aber kaum Leistung beinhalten. Oft bieten sie keine konkreten Lösungen für den Einzelfall, da die Informationen oberflächlich oder austauschbar sind. In einigen Fällen drohen sogar Abo-Fallen.

    Auf www.anwalt-fuer-datenschutz.eu erstellt Rechtsanwalt Cornelius Matutis individuelle Gutachten zur Umsetzung der DSGVO in Unternehmen.

    Cornelius Matutis: „Einem Unternehmer ist wenig geholfen, wenn er viel Geld für Informationen ausgibt, die er im Netz auch selbst hätte finden können. Auch teure Seminare, in denen außer allgemein gehaltener Tipps wenig Substanz zu finden ist, bieten keine konkreten Lösungen für Unternehmen.“

    Das Datenschutz-Gutachten ist individuell und bietet konkrete Lösungen für den Einzelfall. So erhalten Unternehmen auf Basis eines eigens entwickelten Fragebogens ein datenschutzrechtlich abmahnsicheres Gutachten mit detaillierten Informationen zur Umsetzung der DSGVO.

    Rechtsanwalt Matutis weiter: „Die DSGVO 2018 ist kein zahnloser Tiger mehr. Pauschale Lösungen gibt es nicht, doch leider wird zu oft pauschal informiert. Unternehmen sind auf professionelle Hilfe durch seriöse Fachleute angewiesen. Daher ist es essenziell, bei der fachlichen Rechtsberatung ganz genau hinzusehen.“

    Infoveranstaltung mit RA Matutis am 13. März in den Räumen von MEEET-Berlin Mitte:

    Über:

    Cosutree UG (haftungsbeschränkt)
    Herr Cornelius Matutis
    Berliner Straße 57
    14467 Potsdam
    Deutschland

    fon ..: +4933181328470
    web ..: http://www.anwalt-fuer-datenschutz.eu
    email : presse@anwalt-fuer-datenschutz.eu

    Über RA Cornelius Matutis
    Jahrgang 1974, seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Oder und Berlin mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Datenschutzrecht. Seit 2007 Vorstandsvorsitzender der Interessenvertretung des Onlinehandels e.V. und seit 2013 Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.

    „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

    Pressekontakt:

    Cosutree UG (haftungsbeschränkt)
    Herr Sebastian Swart
    Berliner Straße 57
    14467 Potsdam

    fon ..: +491742801931
    web ..: http://www.anwalt-fuer-datenschutz.eu
    email : presse@anwalt-fuer-datenschutz.eu

  • DSGVO 2018 – Fachanwalt erstellt abmahnsicheres Datenschutz-Gutachten für Unternehmen

    Die Umsetzung der DSGVO ist für alle Unternehmen Pflicht. Auf www.anwalt-fuer-datenschutz.eu erhalten Firmen ihr individuelles Datenschutz-Gutachten mit Abmahnsicherheit.

    BildPotsdam, 6. März 2018. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 wird Datenschutz neu definiert. Unternehmen, welche die Verordnung nicht fristgerecht oder nur unzureichend umsetzen, drohen empfindliche Sanktionen.

    Der Potsdamer Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Cornelius Matutis rät Unternehmensverantwortlichen jetzt zu handeln. Auf seiner Webseite stehen Unternehmern zahlreiche Informationen zum Thema zur Verfügung. Außerdem bietet die Plattform ein kostengünstiges und rechtssicheres Datenschutz-Gutachten an.

    Das Gutachten-Paket beinhaltet u.a. eine vollständige anwaltliche Prüfung der Vorgaben und Maßnahmen zur Erfüllung der DSGVO. Nach Umsetzung der Empfehlungen sind Unternehmen abmahnsicher. Bis Anfang Mai erhalten Unternehmen noch einen zusätzlichen Check im Bezug auf die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.

    Rechtsanwalt Matutis: „Am 25. Mai beginnt eine neue, branchenübergreifende Ära im Datenschutz, von der alle Unternehmen betroffen sind. Die Unternehmen sind verpflichtet, die neue Verordnung anzuwenden. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Abmahnungen und Bußgeldverfahren auf Unternehmer zukommen.“

    Die neuen Anforderungen sind hoch und der Bußgeldkatalog stellt harte Strafen in Aussicht. So sind bei bestimmten Verstößen gegen die DSGVO Strafen von 4% des weltweiten Jahresumsatzes bzw. 20 Millionen Euro vorgesehen.

    „Gerade für kleine- und mittelständische Unternehmen ist es wichtig, von Abmahnungen und dem damit verbundenen Ärger verschont zu bleiben. Die Prüfung durch meine Kanzlei ist unkompliziert, rechtssicher und in jedem Falle kostengünstiger als die zu erwartenden Abmahnkosten.“, so Rechtsanwalt Matutis weiter.

    Informationen finden Sie auf:
    anwalt-fuer-datenschutz.eu

    Über:

    Cosutree UG (haftungsbeschränkt)
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    Berliner Straße 57
    14467 Potsdam
    Deutschland

    fon ..: +4933181328470
    web ..: http://www.anwalt-fuer-datenschutz.eu
    email : info@anwalt-fuer-datenschutz.eu

    Über RA Cornelius Matutis
    Jahrgang 1974, seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Oder und Berlin mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Datenschutzrecht. Seit 2007 Vorstandsvorsitzender der Interessenvertretung des Onlinehandels e.V. und seit 2013 Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.

    „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

    Pressekontakt:

    Cosutree UG (haftungsbeschränkt)
    Herr Sebastian Swart
    Berliner Straße 57
    14467 Potsdam

    fon ..: +491742801931
    web ..: http://www.anwalt-fuer-datenschutz.eu
    email : presse@anwalt-fuer-datenschutz.eu