Schlagwort: edpep

  • Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

    Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

    Zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil ist es nun vermeintlich still geworden um die Thematik Zeiterfassung

    Saarbrücken, 2. August 2021 – Um die Arbeitszeit von Angestellten transparenter zu gestalten, hat der EuGH im Mai 2019 Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein objektives und zuverlässiges Zeiterfassungssystem zur Verfügung zu stellen. Doch trotz dieser gesetzlichen Vorgabe tun sich viele Unternehmen schwer damit, ihre Prozesse zu ändern.

    Inzwischen gibt es jedoch richtungsweisende Gerichtsurteile, die verantwortungsvolle Unternehmer nicht ignorieren sollten. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Emden 2020 in einem Verfahren erstmals, unter Berufung auf das EuGH-Urteil, einen deutschen Arbeitgeber wegen mangelnder Zeiterfassung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts besteht die Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems auch ohne ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers.

    Eine Lösung für alle Situationen
    Natürlich obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, wie er mit dieser Faktenlage umgeht. Er kann abwarten, wie sich die Situation entwickelt oder er geht die digitale Zeiterfassung proaktiv an. Dann können er und seine Mitarbeiter von modernen Online-Zeiterfassungssystemen profitieren, indem sie die Zeiterfassung transparent, nachvollziehbar dokumentieren. Eine solche Möglichkeit der Zeiterfassung bietet die Cloudlösung edtime aus dem Hause eurodata; es gibt sie sowohl als Desktopanwendung wie auch als Smartphone-App. Jedem Mitarbeiter, ob in Vollzeit oder Teilzeit, vor Ort im Büro oder im Homeoffice bietet sie die Möglichkeit, seine Arbeitszeit einfach und unkompliziert zu erfassen.

    No Risk – but Fun!
    Risiken zu minimieren, gehört zu den grundlegenden unternehmerischen Aufgaben. Dort wo die Gefahr besteht, dass MiLoG-Prüfungen anstehen oder die Prüfung der Arbeitszeit im Zweifel nicht genau nachgewiesen werden kann, kommt man auf Dauer an der Einführung einer Zeiterfassungslösung nicht vorbei. Die elektronische Dokumentation ist sicherlich einer der besten und zukunftssichersten Wege. edtime von eurodata bietet mit seiner Auswahl an „Stempelmedien“ wie auch mit dem fairen und übersichtlichen Preismodell eine online Lösung an, die für nahezu alle Betriebsgrößen einfach umzusetzen ist.

    Entscheidung leicht gemacht
    Wer sich für edtime interessiert, kann die Lösung vier Wochen kostenlos testen und dann entscheiden, ob er edtime weiter nutzen will. Und wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann edtime mit der Personaleinsatzplanung ergänzen. Mit der nahtlosen Integration in edlohn, Deutschlands führenden Online-Lohnabrechnungssoftware, wird daraus ein Gesamtpaket für einen digitalen Workflow von der Arbeitszeiterfassung bis zur Entgeltabrechnung.
    Weiterführende Informationen, Referenzbeispiele und Einsatzszenarien unter: www.ed-portal.de

    Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
    Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

    Kontakt
    eurodata AG
    Markus Metz
    Großblittersdorfer Str. 257
    66119 Saarbrücken
    0681 / 88080
    m.metz@eurodata.de
    http://www.eurodata.de

    Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

  • Zollprüfer haben die Mindestlohnerhöhung auf dem Plan

    Zollprüfer haben die Mindestlohnerhöhung auf dem Plan

    edtime sorgt dafür, dass Unternehmen ab 1. Juli 2021 automatisch mit dem neuen Mindestlohn

    Saarbrücken, 29. Juni 2021 – Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns liegt dieser ab Juli 2021 bei 9,60 Euro. Auch die Termine der nächsten schrittweisen Erhöhungen sind vom Gesetzgeber bereits festgelegt.

    Es ist bekannt, dass der deutsche Zoll im zeitlichen Kontext der sukzessiven Mindestlohn-Anpassungen besonders aufmerksam prüft. Wer bei einer solchen Prüfung ins Visier der Zollfahnder gerät und noch nicht auf den neuen Mindestlohn umgestellt hat, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass es immer wieder Unternehmen gibt, die nicht nachweisen konnten, dass sie ihren Mitarbeiter*innen den Mindestlohn auszahlen. Diese Problematik betrifft nicht nur Stundenlohnempfänger, sondern auch Mitarbeiter*innen mit verhältnismäßig niedrigen Gehältern oder Minijobber.

    Da die Beschäftigungsformen in den Unternehmen durchaus vielfältig sind, ist es nicht immer leicht, alles im Blick zu haben. Eine digitale Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung wie etwa edtime oder edpep entlasten Unternehmen, indem sie im Hintergrund dafür sorgen, dass in ihrem System automatisch der aktuelle Mindestlohn hinterlegt ist. Und bei Änderungen bietet edtime systemseitig nicht nur eine Liste der Mitarbeiter*innen an, bei denen der Mindestlohn nach der Erhöhung nicht mehr gewährleistet ist, sondern die Lösung liefert die schnelle Stapelbearbeitung gleich mit.

    So verlieren gesetzliche Anforderungen und Zollkontrollen ihren Schrecken, denn die cloudbasierte Arbeitszeiterfassung edtime stellt alle relevanten Dokumente per Knopfdruck zur Verfügung. Die MiLoG-Konformität kann transparent nachgewiesen werden und Zollmitarbeiter wie auch das Unternehmen sparen sich Zeit und Ärger.

    Interessierte Unternehmen können die Cloudlösung edtime vier Wochen kostenlos testen und prüfen, welche Entlastung ihnen das System bietet. Hinzu kommt, dass edtime mit der cloudbasierten Personaleinsatzplanung edpep ergänzt werden kann, was weitere Erleichterungen mit sich bringt, nicht nur, weil das System bei der Neuanlage von Mitarbeiter*innen automatisch auf MiLoG-Konformität prüft.

    Mehr Informationen: Zeiterfassung mit edtime

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  • Kostenlose Weiterbildung mit Web-Seminaren

    Kostenlose Weiterbildung mit Web-Seminaren

    eurodata Experten unterstützen Anwender dabei, die Potenziale der Softwarelösungen optimal zu nutzen

    Saarbrücken, 17. März 2021 – Damit die Kunden der eurodata das gesamte Potenzial der renommierten Cloudlösungen nutzen und nicht nur ihnen bereits bekannte Funktionen, bietet das Unternehmen themenspezifische Web-Seminare an. Ziel ist es, die Nutzer zu informieren und inspirieren, damit sie bestmöglich von den zahlreichen Mehrwerten der Lösungen profitieren.

    Bereits frühzeitig hat man bei eurodata auf das veränderte Lernverhalten der Menschen reagiert und ein Konzept zur digitalen Wissensvermittlung aufgesetzt. Das Saarbrücker Softwareunternehmen setzt auf eLearning und lädt zu themen- und produktspezifischen Web-Seminaren ein. Die betreffenden Informationen und Anmeldeinformationen erhalten die Kunden über Newsletter, individuelle Einladungen, Social Media und die News auf der eurodata Webseite.

    Von der Kostenstellenrechnung über die Zeiterfassung bis zum Corona-Kurzarbeitergeld
    Für die Online-Lösungen der Personaleinsatzplanung, Zeiterfassung, Lohnabrechnung sowie dem Rechnungswesen gibt es jeden Monat Web-Seminare zu verschiedenen Schwerpunkten. Die aktuellen Schulungen zu edrewe, der cloudbasierten Finanzbuchhaltung beispielsweise beschäftigen sich mit praktischen Aspekten wie der Kostenstellen-Einrichtung und Auswertung. Bei der Lohnabrechnung edlohn stehen Web-Seminare für Interessenten bis hin zu aktuellen Themen wie der Abrechnung des Corona-Kurzarbeitergeldes im Fokus. Die Web-Seminare zur Zeiterfassung mit edtime sowie Personaleinsatzplanung mit edpep beschäftigen sich u.a. mit der Einbindung der Zeiterfassungsdaten in die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

    „Unsere Web-Seminare sind für viele unserer Kunden eine Selbstverständlichkeit und sie nehmen regelmäßig daran teil, um ihren Wissensstand zu erweitern und unsere Software optimal zu nutzen“, sagt Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG. „Nicht zuletzt die große Anzahl von mehr als 20.000 Anmeldungen innerhalb der letzten 12 Monate zu unseren Web-Seminaren macht deutlich, wie groß der Wissensbedarf an vielen Stellen ist – schließlich geben wir den Teilnehmern nicht nur ganz konkrete Tipps zu unseren Lösungen, sondern stellen diese auch immer in einen ganzheitlichen Kontext. Dass unsere Online-Weiterbildungen kostenfrei durchgeführt werden, hat uns viele positive Rückmeldungen eingebracht.“

    Die Web-Seminare der eurodata
    Details zu den Themen und Terminen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter folgenden Internetadressen:

    Web-Seminare zur Lohnabrechnung:
    www.edlohn.de

    Web-Seminare zur Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung:
    www.ed-portal.de/edtime#webinar_jump
    www.ed-portal.de/edpep#webinar_edpep_jump

    Web-Seminare zum Rechnungswesen:
    www.edrewe.de/portal/news/kostenfreie-web-seminare-in-edrewe

    Die Web-Seminare werden aufgezeichnet und sind im Anschluss, für alle, die sich im Vorfeld registriert haben, auf dem eurodata YouTube Channel verfügbar. www.youtube.com/user/eurodataITSolutions

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  • TÜV Hessen bestätigt eurodata die Zertifizierung nach ISO-Normen

    TÜV Hessen bestätigt eurodata die Zertifizierung nach ISO-Normen

    Lösungen und Services werden erneut nach ISO 9001, ISO 27001 und ISO 22301 zertifiziert

    Saarbrücken, 1. Februar 2021 – Gleich für drei ISO-Normen hat der TÜV Hessen die bestehenden Zertifizierungen der eurodata AG bestätigt. Bereits Ende August 2020 wurde das Kombiaudit, bei dem die in der eurodata etablierten Systeme nach ISO 9001 (Qualitäts-Managementsystem), ISO 27001 (Informationssicherheits-Managementsystem) und ISO 22301 (Business Continuity Managementsystem) überprüft wurden, erfolgreich durchgeführt.

    Durch den zunehmenden Einsatz von IT-Systemen wird die Informationssicherheit für Unternehmen immer wichtiger. Mit den ISO-Zertifizierungen ISO 9001, ISO 22301 und ISO 27001 weist die eurodata AG definierte Sicherheitsstandards nach – erstmals auch für den Geltungsbereich der Softwareentwicklung (ISO 27001).

    Dr. Dirk Goldner, Vorstand eurodata AG: „Die Überprüfung dieser Standards durch unabhängige Dritte gewährleistet, dass eurodata die bestmögliche Qualität und Sicherheit seiner Produkte und Dienstleistungen sowie der Sicherheit der Kundendaten leistet. Wir sind stolz, dass wir unseren Kunden damit einen so hohen Standard bieten können.“

    Mit den Zertifizierungen erfüllt eurodata folgende internationale Standards (ISO):

    ISO 27001
    ISO 27001 ist die international führende Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme. Sie definiert die Anforderungen für das Einrichten, Realisieren, Betreiben und Optimieren dokumentierter Informationssicherheits-Managementsysteme. Darüber hinaus umfasst ISO 27001 die Analyse und Behandlung von Risiken der Informationssicherheit. Im Rahmen der beschriebenen Anforderungen werden die Werte und Wertschöpfungsketten durch die Auswahl geeigneter Sicherheitsmechanismen geschützt. Unternehmen bietet ISO 27001 einen systematisch strukturierten Ansatz, die Integrität der betrieblichen Daten und deren Vertraulichkeit zu schützen. Gleichzeitig stellt sie die Verfügbarkeit der an den Unternehmensprozessen beteiligten IT-Systeme sicher.

    ISO 9001
    Die ISO-Norm 9001 ist sowohl national als auch international die meist verbreitete und bedeutendste Norm im Qualitätsmanagement (QM). Das Zertifikat weist nach, dass die internen Abläufe in einem Unternehmen dem internationalen Standard für Qualitätsmanagement entsprechen. Unternehmen, die das für sich in Anspruch nehmen, profitieren durch diese standardisierte Norm davon, dass die Fehleranfälligkeit der Prozesse minimiert, die Qualität von Produkten und Services verbessert wird und gewährleisten so ihren Kunden höchste Qualität.

    ISO 22301
    Der ISO-Standard 22301 spezifiziert die Anforderungen, um ein dokumentiertes Kontinuitätsmanagementsystem zu planen, einzurichten, zu betreiben und kontinuierlich zu verbessern, um sich auf Betriebsunterbrechungen präventiv vorzubereiten und die Stabilität der Geschäftsprozesse zu erhöhen.

    Mehr Informationen unter: www.eurodata.de

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  • edtime stellt zum Jahreswechsel auf neuen Mindestlohn um

    edtime stellt zum Jahreswechsel auf neuen Mindestlohn um

    Anwender profitieren von automatischer Anpassung der eurodata Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung

    Saarbrücken, 16. Dezember 2020 – Im Zuge der Angleichung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt zum 1. Januar 2021 die nächste Erhöhung auf 9,50 EUR. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum 1. Juli 2022 den Mindestlohn sukzessiv auf 10,45 EUR erhöht zu haben. Wie schon in der Vergangenheit hat eurodata seine Cloudlösung edtime an den neuen Mindestlohn angepasst. Damit wird auch für 2021 die MiLoG Konformität für die Anwender*innen systemseitig ermöglicht.

    Die entsprechenden Änderungen sind schon jetzt in edtime hinterlegt. Die Anwender*innen erhalten einen Hinweis, Stundenlöhne der Mitarbeiter auf die Einhaltung zu überprüfen und mit einem Klick die Anpassung manuell oder automatisch durchzuführen, so dass sie ab dem 1. Januar 2021 mit dem korrekten Mindestlohn arbeiten.

    Wenn Unternehmen darüber hinaus für ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung die Softwarelösung edlohn einsetzen, hat die unmittelbare Anbindung an edtime den Vorteil, dass die erfassten Daten automatisch an edlohn übertragen werden. Der Lohnabrechnung wird der neue Mindestlohn für die Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt. Diese Integration spart Zeit auf Seiten der Arbeitgeber und sorgt dafür, das MiLoG-konform gearbeitet wird.

    Auch für Mitarbeiter*innen, die im Rahmen eines Mini- oder Midijobs ein bestimmtes Stundenkontingent zu einem pauschalen Auszahlungsbetrag vereinbart haben, weist die Anwendung auf das geänderte Stundensoll hin. Diese Information steht dann auch für die mit edtime verbundene Personaleinsatzplanung zur Verfügung. Wer die Daten noch im Dezember 2020 bearbeiten möchte, kann das gerne tun – die automatische Änderung greift dennoch erst ab dem 1. Januar 2021.

    Christof Kurz, Geschäftsbereichsleiter der eurodata AG: „Da bereits im Juli kommenden Jahres die nächste Mindestlohnerhöhung kommt, wird das Angebot, die Daten automatisiert zu bearbeiten, gerne angenommen. Es geht uns darum, die Unternehmer*innen so zu unterstützen, dass der Verwaltungsaufwand im Rahmen bleibt. Unsere Vorgehensweise heißt Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung. Diese Strategie zieht sich durch alle eurodata Lösungen. edtime ist ein wichtiger Baustein im Gesamtpaket und in Verbindung mit Lohnbüro oder Steuerberater lässt sich die Effizienz für Unternehmer*innen sogar noch steigern“.

    Neben der fast schon zur Routine gewordenen Anpassung des Mindestlohns entwickelt eurodata eine ganze Reihe von Verbesserungen. Schon seit Beginn des vierten Quartals wurden Erweiterungen im Bereich Zeitmodelle wie auch eine verbesserte Menüführung realisiert.

    Mehr Informationen zu edtime und den eurodata Lösungen unter: https://www.eurodata.de/loesungen

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  • Neuer Mindestlohn in eurodata Lösung edtime hinterlegt

    Neuer Mindestlohn in eurodata Lösung edtime hinterlegt

    Gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn lässt sich per Mausklick aktualisieren

    Saarbrücken, 14. Januar 2020 – Wie seitens der Bundesregierung verabschiedet, wurde der Mindestlohn zum 1. Januar 2020 erneut angehoben, von 9,19 Euro auf aktuell 9,35 Euro. Dementsprechend hat eurodata eine Anpassung in der Software-Lösung edtime – Zeiterfassung auch in Verbindung mit Personaleinsatzplanung – vorgenommen. Die Anwender können seit Anfang des Jahres direkt mit den neuen Löhnen rechnen.

    Die sukzessive Erhöhung des Mindestlohns sorgt jedes Mal für zusätzlichen Aufwand – bei den Arbeitgebern, Steuerberatern, in den Lohnabrechnungsbüros und auch beim Zoll, der in der Regel zu Jahresbeginn verstärkt kontrolliert, ob die geänderten Vorgaben auch eingehalten werden. Die Lohnbuchhaltung wiederum muss prüfen, ob beispielsweise bei einem Minijobber der durchschnittliche Stundenlohn zur vereinbarten Stundenzahl passt.

    Unternehmen, die mit der eurodata Lösung edtime arbeiten, müssen sich über diese Mehrarbeit keine Gedanken machen. Wer die Arbeitszeiten mit edtime erfasst oder die Personaleinsatzplanung damit umsetzt bestätigt mit wenigen Klicks die Änderung des Stundenlohns für seine Mitarbeiter. Und wer darüber hinaus die Lohnabrechnung mit edlohn machen lässt, profitiert davon, dass am Monatsende alle relevanten Daten automatisch an die cloudbasierte Lohnabrechnung weitergegeben werden. So ist die Lohnabrechnung ohne weiteren Aufwand auf dem aktuellen Stand. Das spart nicht nur Zeit und Arbeit, sondern reduziert auch Fehler und sorgt für MiLoG-konforme Prozesse.

    edtime überprüft automatisch im Hintergrund, ob die vorgeschriebenen Regelungen eingehalten werden und warnt den Anwender, falls sich Verstöße abzeichnen. Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG: „Unsere Systeme basieren immer auf den aktuellen gesetzlichen Richtlinien. Mit edtime sind die Verantwortlichen stets rechtzeitigt informiert und können entsprechend reagieren. Mit einem Klick ist der neue Mindestlohn angepasst. Selbstverständlich können die Werte auch für einzelne Mitarbeiter individuell bearbeitet werden.“

    Mehr Informationen zu den eurodata-Lösungen unter www.eurodata.de

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  • edtime entwickelt im Jahr 2019 seine Wirkungskraft weiter

    edtime entwickelt im Jahr 2019 seine Wirkungskraft weiter

    Vorbildliche Lösung zur Zeiterfassung jetzt mit noch mehr Funktionen

    Saarbrücken, 16. Dezember 2019 – Seit knapp fünf Jahren ist edtime auf dem Markt und hat sich zu einer von den Unternehmen breit akzeptierten Lösung für Zeiterfassung auch in Verbindung mit Personaleinsatzplanung entwickelt. Allein im zurückliegenden Jahr kamen über 25 Neuerungen und Verbesserungen hinzu.

    Eine zentrale Rolle für das wachsende Interesse und die steigende Kundenzahl hat dabei nicht zuletzt das im Sommer gefällte EuGH-Urteil zur verpflichtenden Zeiterfassung gespielt. Die Weiterentwicklung der am Markt inzwischen bestens präsenten Lösung trägt ebenfalls dazu bei. Ideengeber hierzu sind die Anwender selbst wie natürlich auch das Produktmanagement.

    edtime ist eine professionelle Lösung, die nicht nur kleinen Unternehmen Nutzen bringt. So ist die durchschnittliche Mitarbeiterzahl bei den edtime-Kunden 2019 deutlich gestiegen.
    Das Spektrum der Anforderungen an eine Zeiterfassungslösung ist außerordentlich groß. Gesucht werden von den Unternehmen Lösungen, die eine einfache Zeiterfassung, eine umfassende Planung, schnelle Urlaubsgenehmigungsverfahren und die saubere Führung von Urlaubskonten ermöglichen – oder sogar alles gleichzeitig. Diese unterschiedlichen Bedürfnisse bedient edtime modular.

    Das alles wird von einem erfahrenen Produktmanagement gesteuert und für die Zukunft ausgerichtet. „Wir legen großen Wert darauf, dass alle unsere Lösungen und damit auch die Zeiterfassung edtime und edtime plus Personaleinsatzplanung so weit wie möglich die Features und Funktionalitäten haben, die sich unsere Kunden wünschen“, sagt Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG.“ Um unsere Software immer noch besser zu machen, profitieren wir auch vom engen Austausch mit denjenigen, die tagtäglich mit den Lösungen arbeiten. Zufriedene Kunden sind das größte Kapital eines Unternehmens, da darf eine Lösung nicht stehen bleiben.“

    Im zurückliegenden Jahr 2019 hat eurodata verschiedene Verbesserungen und Erweiterung für edtime realisiert:
    – Überstunden im Griff & bezahlte Pausen im Überblick – Mit Hilfe individueller Regelarbeitszeiten und Kappungseinstellungen lassen sich unternehmensspezifische Genehmigungsverfahren einrichten. Durch ein neues Symbol sind bezahlte Pausen in der Zeiterfassung schneller erkennbar.
    – Automatisiert korrekte Urlaubskonten – Auch für komplexere Urlaubsberechnungen z.B. für Mini- und Midijobber, die an unterschiedlichen Arbeitstagen eingesetzt werden, nimmt die Anwendung die Berechnung vor.
    – Mehr Komfort mit der Smartphone-App – Pushnachrichten z.B. bei Dienstplanänderungen werden direkt an betroffene Mitarbeiter geschickt. Außerdem gibt es neue Notizfelder für Urlaubsanträge, Pausenkorrektur, Tagesabschluss, etc.
    – Erweiterte Stapelbearbeitung – Änderungen und Aktualisierungen für mehrere Mitarbeiter können effizienter über die Stapelbearbeitungsfunktion durchgeführt werden
    – Mehr Standortgenauigkeit – Mit einer präzisen Radiusfunktion wird die Reichweite für die Stempelfunktion besser kontrolliert.
    – Mehr Flexibilität bei Zuschlägen – Neben SFN-Zuschlägen lassen sich jetzt auch Zuschläge auf Überstunden einrichten.

    Diese und viele weitere Funktionen machen edtime zu einer kraftvollen Lösung für Zeiterfassung mit einem günstigen Planungswerkzeug. Nicht nur aber auch in Verbindung mit edlohn wird daraus spürbare Effizienz für Administration und Verwaltung im Mittelstand.

    Mehr Informationen rund um edtime unter: www.ed-portal.de

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