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  • Notebook, Tablet und Co: steuerliche Nutzungsdauer auf 1 Jahr verkürzt

    Notebook, Tablet und Co: steuerliche Nutzungsdauer auf 1 Jahr verkürzt

    Der technologische Fortschritt schreitet immer schneller voran. Die Innovationszyklen werden zunehmend kürzer. Kaum hat man sich z.B. ein Notebook angeschafft, ist es fast schon wieder veraltet. Die nächste Generation ist flacher, schneller und mächtiger. Auch die Nutzung moderner Kommunikationstechnologien nimmt stetig zu. Während der Corona-Pandemie ist sie so stark wie noch nie angestiegen. Die Nachfrage nach Notebooks, Tablets und Smartphones war gigantisch. Aus diesem Anlass hat das Bundesministerium für Finanzen die Nutzungsdauer von Computern und allem, was dazu gehört, im Steuerrecht auf ein Jahr herabgesetzt. Wer seine angeschafften Geräte beruflich nutzt, kann diese ab dem Veranlagungsjahr 2021 vollständig im Jahr des Kaufes absetzen.

    Betrifft Arbeitnehmer im Home-Office

    In den Corona-Jahren 2020 und 2021 haben viele Arbeitnehmer im Homeoffice die notwendigen technischen Geräte für ihren Arbeitsplatz zu Hause angeschafft. Bisher mussten PCs, Drucker und Software mit einem Anschaffungspreis über 800 Euro netto über den Zeitraum von drei bis fünf Jahren abgeschrieben werden. Der Kaufpreis wurde also auf mehrere Steuererklärungen aufgeteilt. Dem liegt die AfA-Tabelle zur Abschreibung für allgemeine Anlagegüter zugrunde. Die Finanzverwaltung hat die steuerlichen Abschreibungsregelungen nun geändert. Ab dem 1. Januar 2021 wird nur mehr eine gewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen. Dies gilt auch rückwirkend für noch nicht vollständig abgeschriebene Geräte.

    Sofortabschreibung setzt sich durch

    Unabhängig von seiner Höhe kann jetzt der volle Kaufpreis in einem Zug von Arbeitnehmern und Unternehmern von der Steuer abgesetzt werden. Eine Pflicht zur Sofortabschreibung besteht jedoch nicht. Die Änderung dieser Steuervorschrift betrifft eine Vielzahl an Käufen, von Computerhardware über Peripheriegeräte und Zubehör bis hin zu Betriebs- und Anwendersoftware. Darunter fallen PCs, Notebooks, Workstations, Dockingstations, Small-Scale-Server, Laufwerke, externe Speicher, Netzteile, Tastaturen, Mäuse, Tablets, Kameras, Mikrofone, Lautsprecher, Headsets, USB-Sticks, Streamer, Beamer, Plotter, Drucker und Monitore.

    Steuervorteil leichter zu erzielen

    Wird die Technik mindestens zu 90 Prozent beruflich genutzt, ist die vollständige Abschreibung des Kaufpreises als Werbungskosten erlaubt. Beträgt der private Nutzungsanteil mehr, so ist zwischen privater und beruflicher Nutzung abzugrenzen. Nur der berufliche Anteil ist gemessen am Kaufpreis absetzbar. Nutzt jemand seinen Laptop beispielsweise zu 50 Prozent beruflich, kann er entsprechend nur die Hälfte der Kosten beim Finanzamt geltend machen.

    Im Übrigen empfiehlt es sich, vom Arbeitgeber eine Bestätigung über die berufliche Nutzung einzuholen, falls das Finanzamt einen Nachweis anfordert. Was die Steuererklärung betrifft, ist das Absetzen von IT-Ausgaben durch die Änderung schneller möglich und durch die weggefallene Verteilung auf mehrere Jahre einfacher und unter Umständen rentabler geworden. Wer die Kosten nicht splitten muss, hat eine höhere Wahrscheinlichkeit, die 1000-Euro-Marke der Werbungskostenpauschale zu knacken.

    Smartphones ausgeschlossen

    Obwohl die Nutzung von Smartphones in 2020 durch Corona übermäßig stark angestiegen ist, wurden Smartphones bei der Modernisierung des Steuerrechts nicht einbezogen. Auch im Zuge von Homeoffice können beruflich mitgenutzte Handys nur bis zu einem Kaufpreis von 800 Euro netto sofort abgeschrieben werden. Liegt der Kaufpreis darüber, bleibt die vom Finanzamt vorgeschriebene, aber ebenfalls nicht mehr zeitgemäße Nutzungsdauer von fünf Jahren erhalten. Die Kosten sind dann über fünf Jahre verteilt in der Steuererklärung anzusetzen.

    www.lohi.de/steuertipps

    Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen. Es besteht keine Beratungsbefugnis zu Elterngeldfragen.

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  • Taxfix startet erste Flaggschiff-Marken-Kampagne für Steuer-App

    Taxfix startet erste Flaggschiff-Marken-Kampagne für Steuer-App

     

    • Erste deutschlandweite TV-Kampagne
    • “Steuererklärung für dich” steht im Vordergrund

    Berlin, 30. Januar 2020 – Der Steuer-App-Anbieter Taxfix startet seine erste reichweitenstarke Marken-Kampagne in Deutschland. Ziel der Kampagne ist es, mit den Vorurteilen der Steuererklärung aufzuräumen. Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass Millionen Menschen jährlich die Steuererklärung scheuen. Häufig weil diese für zu komplex gehalten wird. Viele erledigen ihre Steuererklärung nur mit Mühe oder reichen diese gar nicht ein und verzichten damit auf viel Geld. Dabei erhalten 90 Prozent der Personen, die eine Steuererklärung abgeben eine Rückerstattung vom Finanzamt – im Schnitt 1.007 Euro pro Steuerjahr.

    Im Mittelpunkt der Kampagne stehen Menschen wie du und ich, die in verschiedenen Alltagssituationen gezeigt werden. Zusätzlich werden passende steuerrelevante Fragen aus der Taxfix-App eingeblendet. So sieht man beispielsweise den Pendler, der sein Fahrrad mit Luft befüllt, mit dem er den täglichen Weg zur Arbeit zurücklegt. Die gezeigte Frage “Bist du zur Arbeit gependelt?” verdeutlicht, dass Fahrtwege zur Arbeit von der Steuer abgesetzt werden können. Diese und weitere Szenarien für Haushaltskosten, Tierbesitzer, Weiterbildungen und Geschäftsreisen werden in einzelnen Spots zu sehen sein. Alle Szenarien zeigen häufige Steuerfälle, die ein Großteil der deutschen Bevölkerung steuerlich geltend machen kann, ohne es zu wissen.

    “Mit den Protagonisten unserer Kampagne kann sich der Zuschauer leicht identifizieren. Die positive, aber auch stolze Einstellung der Charaktere schafft ein Gefühl von emotionaler Nähe und Verbundenheit.”, sagt Yazmina Cabrera, Head of Brand bei Taxfix. “Wir möchten die Menschen darin bestärken, ihre Steuererklärung einzureichen und sich damit gut zu fühlen. Wir zeigen Situationen, in denen Menschen aufgrund ihrer Lebens- und Berufswahl Ausgaben haben, die ihnen zu einer Steuerrückerstattung verhelfen können. Die Schlußfolgerung für den Zuschauer: Wenn andere eine Steuererklärung abgegeben können, kann ich das auch.“

    Mathis Büchi, CEO und Mitgründer von Taxfix, ergänzt: “Mit der Kampagne wollen wir das Profil von Taxfix als Marke langfristig schärfen und Aufmerksamkeit auf die Omnipräsenz von steuerrelevanten Ausgaben legen. Die Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema. Genau für diese Menschen haben wir Taxfix entwickelt. Wir sind der Meinung, dass jeder in Deutschland seine Steuererklärung ohne viel Aufwand erledigen können muss. Mit unserem Produkt ist das möglich. Wir wollen uns deshalb fest im Alltag der Deutschen verankern.”

    TV wird das Hauptmedium der Kampagne sein. Daneben kommen Online-Videos, digitale Out-of-Home-Medien, Mobile- und Desktop-Kanäle sowie Transport-Medien zum Einsatz. Ab dem ersten Februar werden deutschlandweit vorwiegend Video-Anzeigen zu sehen sein. “Steuererklärung für dich” ist die erste Kampagne, die auf der Markenstrategie von Taxfix basiert. Mediaagentur ist Mediaplus. Die Kreativagentur ist Serviceplan.

    Mit der Steuer-App Taxfix ist die Erstellung der jährlichen Erklärung jederzeit und in nur 22 Minuten möglich. Das Unternehmen übermittelt bis zu 3.300 Steuererklärungen pro Tag an die Finanzämter, zählt mehr als 2,1 Millionen Downloads und mehr als 26.000 5-Sterne Bewertungen im Apple und Google Play Store.

     

    Taxfix im App Store: https://goo.gl/aWaesM
    Taxfix im Google Play Store: https://goo.gl/3ziqz3

    Pressekontaktdaten:
    Karl-Liebknecht-Str. 34,
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    Webseite: www.taxfix.de