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  • Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

    Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

    Zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil ist es nun vermeintlich still geworden um die Thematik Zeiterfassung

    Saarbrücken, 2. August 2021 – Um die Arbeitszeit von Angestellten transparenter zu gestalten, hat der EuGH im Mai 2019 Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein objektives und zuverlässiges Zeiterfassungssystem zur Verfügung zu stellen. Doch trotz dieser gesetzlichen Vorgabe tun sich viele Unternehmen schwer damit, ihre Prozesse zu ändern.

    Inzwischen gibt es jedoch richtungsweisende Gerichtsurteile, die verantwortungsvolle Unternehmer nicht ignorieren sollten. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Emden 2020 in einem Verfahren erstmals, unter Berufung auf das EuGH-Urteil, einen deutschen Arbeitgeber wegen mangelnder Zeiterfassung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts besteht die Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems auch ohne ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers.

    Eine Lösung für alle Situationen
    Natürlich obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, wie er mit dieser Faktenlage umgeht. Er kann abwarten, wie sich die Situation entwickelt oder er geht die digitale Zeiterfassung proaktiv an. Dann können er und seine Mitarbeiter von modernen Online-Zeiterfassungssystemen profitieren, indem sie die Zeiterfassung transparent, nachvollziehbar dokumentieren. Eine solche Möglichkeit der Zeiterfassung bietet die Cloudlösung edtime aus dem Hause eurodata; es gibt sie sowohl als Desktopanwendung wie auch als Smartphone-App. Jedem Mitarbeiter, ob in Vollzeit oder Teilzeit, vor Ort im Büro oder im Homeoffice bietet sie die Möglichkeit, seine Arbeitszeit einfach und unkompliziert zu erfassen.

    No Risk – but Fun!
    Risiken zu minimieren, gehört zu den grundlegenden unternehmerischen Aufgaben. Dort wo die Gefahr besteht, dass MiLoG-Prüfungen anstehen oder die Prüfung der Arbeitszeit im Zweifel nicht genau nachgewiesen werden kann, kommt man auf Dauer an der Einführung einer Zeiterfassungslösung nicht vorbei. Die elektronische Dokumentation ist sicherlich einer der besten und zukunftssichersten Wege. edtime von eurodata bietet mit seiner Auswahl an „Stempelmedien“ wie auch mit dem fairen und übersichtlichen Preismodell eine online Lösung an, die für nahezu alle Betriebsgrößen einfach umzusetzen ist.

    Entscheidung leicht gemacht
    Wer sich für edtime interessiert, kann die Lösung vier Wochen kostenlos testen und dann entscheiden, ob er edtime weiter nutzen will. Und wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann edtime mit der Personaleinsatzplanung ergänzen. Mit der nahtlosen Integration in edlohn, Deutschlands führenden Online-Lohnabrechnungssoftware, wird daraus ein Gesamtpaket für einen digitalen Workflow von der Arbeitszeiterfassung bis zur Entgeltabrechnung.
    Weiterführende Informationen, Referenzbeispiele und Einsatzszenarien unter: www.ed-portal.de

    Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
    Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

    Kontakt
    eurodata AG
    Markus Metz
    Großblittersdorfer Str. 257
    66119 Saarbrücken
    0681 / 88080
    m.metz@eurodata.de
    http://www.eurodata.de

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  • Datenschutz souverän sicherstellen

    Datenschutz souverän sicherstellen

    Nach Safe Harbor verliert auch das Privacy Shield seine Rechtsgrundlage

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden und nach dem gescheiterten Safe Harbor- auch das sogenannte Privacy Shield-Abkommen, das den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelt, für unzulässig erklärt. Unternehmen, die persönliche Kundendaten bisher Microsoft, Amazon oder Google anvertraut haben, müssen reagieren.

    Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist unter anderem der sogenannte US Cloud Act, der amerikanischen Behörden Zugriff auf die Clouds von US-Hyperscalern erlaubt – selbst dann, wenn die Daten deren Kunden gehören und außerhalb der USA gespeichert sind. Auf diese Weise können europäischen Datenschutzstandards unterlaufen werden.

    Das Gerichtsurteil des EuGH setzt viele Unternehmen hierzulande unter Handlungsdruck. Zwar wurde entschieden, dass sogenannte Standardvertragsklauseln rechtens sind, jedoch im Einzelfall geprüft werden müssen. „Für Unternehmen mit einer Datenverarbeitung in den USA entsteht durch dieses Urteil massive Rechtsunsicherheit. Wer bislang allein auf Basis des Privacy Shield Daten verarbeitet hat, muss zumindest auf die Standardvertragsklauseln umstellen – andernfalls droht ein Daten-Chaos“, warnt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Branchenverband Bitkom. Wie und wann neuen Vereinbarungen zwischen der EU und den USA wieder Rechtssicherheit herstellen werden, ist derzeit völlig offen.

    Nach einer aktuellen Umfrage des Beratungsunternehmens Sopra Steria und dem F.A.Z.-Institut begrüßen inzwischen zwei von drei Entscheidern in Deutschland den alternativen Aufbau einer europäischen Cloud-Infrastruktur nach dem Modell Gaia-X. Ziel ist es, sich aus der Abhängigkeit außereuropäischer Cloud-Anbieter zu befreien. Frühestens Anfang 2021 soll das von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Bildung und Forschung ins Leben gerufene Projekt in den Livebetrieb starten und die Grundlage für eine europäische Datensouveränität schaffen.

    Bis es soweit ist, gilt es für deutsche Unternehmen bei der Auswahl ihrer Cloud- und Service-Anbieter genauer hinzuschauen und neben Preis und Qualität auch den Datenstandort im Blick zu haben. Die united hoster High-Tech-Rechenzentren in Frankfurt und Köln verfügen über ausreichend Kapazität, um Hosting auf höchstem europäischen Qualitäts- und Sicherheitslevel zu gewährleisten. Rund-um-die-Uhr-Monitoring durch erfahrene Systemtechniker, sowie eigene Systeme mit Hochleistungs-Glasfaseranbindung an internationale Internet-Knoten verschiedener Carrier sind ebenso selbstverständlich, wie eine nachhaltige Ressourcen-Nutzung. Die united hoster Rechenzentrumsinfrastruktur wurde nach ökologischen Gesichtspunkten geplant und umgesetzt. Es werden ausschließlich Komponenten mit erstklassigen Effizienzwerten verbaut. Dies gilt insbesondere für die USV- und Klimatisierungssystem. Durch Öko-Strom können aktuell bis zu 1500 Tonnen CO² pro Jahr eingespart werden.

    Ganz gleich, ob Unternehmen Ihren eigenen Server outsourcen wollen oder auf einen vorkonfigurierten Server zurückgreifen möchten: Die erfahrene IT-Architekten von united hoster beraten Kunden persönlich und professionell zu allen Fragen rund um das Thema: IT aus dem Rechenzentrum.

    Clouddienste brauchen eine sichere Plattform. Infrastruktur und Hosting-Lösungen für Privat- und Geschäftskunden. Wir finden die richtige Lösung für Sie!

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