Schlagwort: Experten

  • Komaglotzen

    ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

    Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

    Phänomen Binge Watching
    „Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

    Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating“ oder “ Binge Drinking„. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

    Kostenfalle Streaming-Dienst?
    In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

    Achtung illegales Streaming
    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

    Einfach mal abschalten!
    Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Komaglotzen

    ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

    Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

    Phänomen Binge Watching
    „Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

    Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating“ oder “ Binge Drinking„. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

    Kostenfalle Streaming-Dienst?
    In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

    Achtung illegales Streaming
    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

    Einfach mal abschalten!
    Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Schnelles Internet oder lange Leitung?

    ARAG Experten informieren über das Recht auf schnelles Internet

    Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vielerorts die Internetleitungen zu langsam sind. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office war konzentriertes Arbeiten teilweise unmöglich. Mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben Verbraucher seit letztem Dezember ein Recht auf schnelles Internet. Wie man herausfindet, ob die eigene Leitung schnell genug ist und was zu tun ist, um gegebenenfalls eine Störung beim Internetanbieter zu melden, wissen die ARAG Experten und ihr Kooperationspartner Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.

    Mindestbandbreiten
    Nach Angaben der ARAG Experten haben Verbraucher künftig einen Anspruch auf eine Download-Rate (Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet) von mindestens zehn Megabit pro Sekunde (Mbit/s); die Upload-Rate (Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten) muss mindestens 1,3 Mbit/s betragen. Die Verzögerungszeit (Latenz) bei der Datenübertragung darf nur noch höchstens 150 Millisekunden betragen. Damit haben schwammige Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Geschwindigkeit von „bis zu“ einem bestimmten Wert zusichern, ausgedient. Zum Vergleich: Bislang hatten Bundesbürger lediglich Anspruch auf einen funktionierenden Internetzugang mit einem kaum nennenswerten Mindesttempo von 0,056 Mbit pro Sekunde.

    Gut angebundene Stadtbewohner dürften vielerorts bereits jetzt ein deutlich schnelleres Internet mit 50 oder mehr Mbit/s haben. Aber für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte dieser neue Richtwert deutliche Verbesserungen mit sich bringen.

    Die eigene Leitung messen
    Schon vor Vertragsschluss müssen Internetanbieter über die zur Verfügung stehende Internetgeschwindigkeit informieren. Auch im Vertrag muss die Übertragungsrate angegeben sein. Wer selber nachmessen möchte, sollte nach Auskunft der ARAG Experten ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Messtool nutzen. Das Portal steht Verbrauchern kostenfrei zur Verfügung und bietet neben der Messung auch eine Kontroll- und Protokollfunktion. Darüber hinaus erfährt man auf der Seite, welche Mindestanforderungen der eigene Tarif haben muss.

    Wenn die Leitung zu langsam ist
    Ist die Internetgeschwindigkeit langsamer als vertraglich vereinbart, haben Endkunden verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Doch es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Zunächst müssen Kunden ihren Provider über die fehlende Geschwindigkeit informieren und ihm eine Frist zur Nachbesserung einräumen. Zudem wird an mindestens zwei Messtagen die vereinbarte Maximalleistung wenigstens einmal zu mindestens 90 Prozent nicht erreicht oder die vertraglich definierte Minimalleistung wird an mindestens zwei Messtagen wenigstens einmal unterschritten. Auch wenn an mindestens zwei Messtagen die gebuchte Normalgeschwindigkeit bei mindestens neun von zehn Messungen nicht erreicht wird, können Kunden Nachbesserung verlangen.

    Kann der Anbieter nicht liefern, dürfen Kunden ihren Tarifpreis mindern, in einen anderen Tarif wechseln oder ihren Internetvertrag fristlos kündigen. In manchen Fällen können Kunden sogar einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

    Wann darf gemindert werden?
    Gemindert werden darf nach Auskunft der ARAG Experten im gleichen Verhältnis, in dem die tatsächliche Bandbreitenleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht: Liegt die Datenübertragungsrate beispielsweise nur bei 50 statt der zugesagten 100 Megabit pro Sekunde, müssen auch nur 50 Prozent des monatlichen Entgeltes gezahlt werden. Mindern darf der Kunde so lange, bis das Internet so schnell ist, wie vertraglich zugesichert. Christian Solmecke weist darauf hin, dass die Beweislast beim Kunden liegt und die Messung verwertbar sein muss: „Mögliche eigene Fehlerquellen sollten daher geprüft und ausgeschlossen werden, indem beispielsweise die Messung mit einem LAN-Kabel oder zumindest in der Nähe des Routers durchgeführt wird.“

    Wo in Deutschland welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen, zeigt eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Anzeige im Breitbandatlas kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navigiert werden.

    ARAG Kunden können sich über das ARAG Kundenportal kostenlose anwaltliche Musterschreiben herunterladen.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Schluss mit 3G

    ARAG Experten informieren über die Abschaltung des UMTS-Netzes in Deutschland

    Seit Januar müssen Besitzer älterer Smartphones damit rechnen, ihr Handy nur noch sehr begrenzt nutzen zu können, da das so genannte UMTS-Netz in Deutschland abgeschaltet wurde. Ältere Handys der zweiten Generation (2G), die noch keine Internetfunktion besitzen, sowie 4G-Geräte, können weiterhin benutzt werden. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

    Altes GSM-Netz bleibt erhalten
    Nachdem die 5G-Frenquenzen hierzulande versteigert wurden, haben die großen Mobilfunk-Anbieter wie O2 Telefonica, Telekom und Vodafone damit begonnen, auf den aktuell schnellsten Übertragungsstandard umzurüsten. In diesem Zuge wurde der Übertragungsweg UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) für den Mobilfunk der dritten Generation (3G) endgültig abgeschaltet. Das noch ältere GSM-Netz (Global System for Mobile Communication), mit dem die digitale Datenübertragung von 2G einst begann, bleibt nach Auskunft der ARAG Experten allerdings bestehen. So können nicht internetfähige Mobilfunkgeräte zum Telefonieren und Verschicken und Empfangen von SMS weiterhin genutzt werden. Auch UMTS-Handys funktionieren weiterhin, allerdings erfordert das Surfen im sehr viel langsameren GSM-Netz ab sofort sehr viel Geduld.

    Neue Verträge abschließen
    Alte Mobilfunkverträge, die ausschließlich UMTS-Tarife beinhalten, sollten möglichst schnell gekündigt und mindestens auf das 4G-Mobilfunknetz LTE (Long Term Evolution) umgestellt werden. Ist die SIM-Karte älter als 15 Jahre, kann es zu Problemen bei der Anmeldung im Netz kommen, denn alte SIM-Karten sind technisch nicht dafür ausgestattet, das LTE-Netz zu nutzen und müssen daher ausgetauscht werden. In der Regel übernehmen Anbieter laut Einschätzung der ARAG Experten diesen Karten-Tausch kostenlos.

    Wann ein neues Gerät nötig ist
    Wer bereits ein Smartphone besitzt, das LTE beherrscht, muss nicht aktiv werden. Und wer lediglich telefonieren und Kurznachrichten per SMS nutzen möchte, muss ebenfalls nichts unternehmen. Nur Handybesitzer, die weiterhin im Internet surfen wollen, deren Gerät aber nicht LTE-fähig ist, müssen wohl oder übel ein neues Smartphone anschaffen. Immerhin: Rufaufbau und Sprachqualität sind im LTE-Netz deutlich besser. Ob ein Gerät LTE kann, können Nutzer auf den Seiten der Mobilfunkanbieter herausfinden, indem sie ihre so genannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) dort eintragen. Mit dieser 15-stelligen Nummer kann das Handy eindeutig identifiziert werden. Zu finden ist die Nummer in den allgemeinen Infos zum Telefon in den Einstellungen, unterhalb des Akkus oder sie kann über den Code *#06# auf der Telefontastatur abgerufen werden. Beim Erwerb eines neuen Gerätes raten die ARAG Experten unbedingt zu einem Preisvergleich. Nicht immer ist ein Laufzeitvertrag, der das Smartphone inkludiert, günstiger als die einmalige Investition in ein neues Mobiltelefon.

    Schneller, weiter, besser – 5G?
    Der zurzeit schnellste Übertragungsstandard im Mobilfunk ist die fünfte Generation, kurz 5G. Dafür wird allerdings ein spezielles 5G-fähiges Smartphone benötigt, da sich ältere Geräte nicht nachrüsten lassen. Doch noch sind 5G-Tarife im Verhältnis zu LTE-Tarifen teurer. Gleichzeitig gibt es in Deutschland noch kein flächendeckendes 5G-Angebot. Daher raten die ARAG Experten, sich über die Internetseiten der jeweiligen 5G-Anbieter zu informieren, ob das eigene Wohngebiet bereits ans schnelle Netz angebunden ist.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Kein Anschluss unter dieser Nummer

    ARAG Experten geben Tipps, wie der Anbieterwechsel bei Telefon und Internet klappt

    Ob Umzug, schlechte Netzqualität, attraktivere Preise oder mehr Leistung beim Wettbewerber – die Gründe für einen Anbieterwechsel bei Telefon, Internet oder Mobilfunk sind vielfältig. Eine Gemeinsamkeit gibt es allerdings: Die Befürchtung, bei einem Wechsel zu lange ohne Anschluss zu sein. Wie der Wechsel reibungslos klappt und welche Rechte Verbraucher haben, wenn er doch schief geht, erklären die ARAG Experten.

    Vorausschauend planen
    Bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, sollte man sich vor allem bei einem Umzug sicher sein, dass der gewünschte Dienst auch am neuen Wohnort verfügbar ist. Die ARAG Experten raten bei einem geplanten Anbieterwechsel vor allem zu einem: frühzeitig zu planen. Muss beispielsweise ein Vertrag spätestens drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden, sollte der Nutzer etwas zeitlichen Puffer einplanen und mindestens vier, am besten sechs Monate vorher kündigen. Details zu den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind in der Regel nicht nur in den Vertragsunterlagen zu finden, sondern auch auf der Rechnung des Anbieters. Oft übernehmen die neuen Anbieter aber auch die Kündigung des bestehenden Vertrages. Wer seine Rufnummer behalten möchte, muss einen sogenannten Portierungsauftrag erteilen.

    Die Kündigung
    Die ARAG Experten weisen nachdrücklich darauf hin, dass eine Kündigung grundsätzlich wirksam ist, sobald sie beim Unternehmen eingegangen ist. Daher ist es wichtig, schriftlich und per Einwurfeinschreiben oder zumindest per Fax zu kündigen, so dass man im Zweifelsfall einen Nachweis über die Kündigung hat. Eine Bestätigung des Anbieters ist dagegen nicht erforderlich. In diesem Zusammenhang warnen die ARAG Experten vor irreführenden Geschäftspraktiken einiger Anbieter, die trotz wirksamer schriftlicher Kündigung ihre Kunden per Brief auffordern, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um offene Fragen zur Kündigung zu klären (Landgericht Kiel, Az.: 14 HKO 42/2).

    Der alte Anbieter darf nach einer Kündigung nicht einfach seine Leistung einstellen. Vielmehr muss er laut ARAG Experten so lange die Versorgung aufrechterhalten, bis alle Details zum Anbieterwechsel geklärt sind. Dabei darf es am Tag der Umschaltung zwar zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen; diese darf aber nicht länger als einen Kalendertag dauern. Dauert die Umschaltung länger, muss der alte Anbieter seinen Ex-Kunden weiterversorgen, bis die Umschaltung gelungen ist (Paragraf 46 Telekommunikationsgesetz (TKG)). Die Abrechnung für die Zeit der Weiterversorgung muss tagesgenau erfolgen und das Entgelt darf nur maximal 50 Prozent des vorher vereinbarten Preises betragen. Betroffene Kunden können vom neuen Anbieter aber eine Entschädigung verlangen.

    Kündigung wegen Umzug
    Einer der häufigsten Gründe für einen Anbieterwechsel im Festnetzbereich ist ein Umzug an einen anderen Wohnort. Hier gilt: Kann der alte Anbieter seine vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht und dürfen den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vorzeitig beenden. Kann der bisherige Anbieter liefern, bleibt der Vertrag bestehen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass in diesem Fall weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsdetails geändert werden dürfen. Auch wenn es sich um einen Umzug handelt, wo am neuen Wohnort bereits ein Anschluss besteht – beispielsweise, weil ein Partner zum anderen Partner zieht – muss der Vertrag bis zum Vertragsende fortgeführt werden. Kunden müssen ihren Anbieter so früh wie möglich über den Umzug in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Für den Umzug kann der Anbieter ein Entgelt verlangen, was maximal so hoch sein darf wie die Schaltung eines Neuanschlusses. Findet der Umzug des Anschlusses nicht am ausdrücklich vereinbarten Tag statt, kann der Kunde auch hier eine gesetzliche Ausfallentschädigung verlangen.

    Ausfallentschädigung
    Die gesetzliche Ausfallentschädigung steht sowohl Privatleuten als auch gewerblichen Kunden zu. Voraussetzung dafür ist nach ARAG Experten ein Versorgungsausfall, der länger als einen Arbeits- bzw. Werktag dauert und nicht vom Kunden verursacht wurde. Auch wenn der Kundendienst den Installationstermin versäumt, kann eine Entschädigung fällig werden. Die Höhe ist abhängig vom Vertrag und beträgt entweder zehn Euro pro ausgefallenem Arbeitstag bzw. versäumtem Termin oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, je nachdem, was für den Kunden vorteilhafter ist.

    Die eigene Rufnummer behalten
    Kunden haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre Rufnummer bei einem Anbieterwechsel mitnehmen zu dürfen. Bei Festnetznummern gilt der Anspruch innerhalb eines Ortes, bei einer mobilen Nummer innerhalb Deutschlands. Seit Dezember 2021 muss die Rufnummernmitnahme kostenlos sein – egal ob Festnetz- oder Mobilfunknummer, ob Privat- oder Geschäftskunde. Darüber hinaus haben Kunden nach Auskunft der ARAG Experten seit Dezember den gesetzlichen Anspruch, die Portierung auch noch bis einen Monat nach Vertragsende zu beantragen. Voraussetzung für eine Mitnahme ist die Übereinstimmung aller relevanten Kundendaten wie z. B. Name, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer beim alten und beim neuen Anbieter. Bei Unstimmigkeiten kann der Portierungsauftrag angelehnt werden. Der alte Vertrag läuft weiter und kann erst nach Ablauf einer erneuten, verkürzten Vertragslaufzeit erneut beantragt werden.

    Wer seine Mobilfunknummer mit zu einem neuen Anbieter nehmen möchte, kann das auch schon vor Vertragsende machen, muss dann allerdings den alten Vertrag bis zum Vertragsende weiterzahlen. In dem Fall haben Kunden nach Auskunft der ARAG Experten die Möglichkeit, sich für die restliche Zeit im alten Vertrag eine neue Mobilfunknummer geben zu lassen.

    Sollte es trotz aller Bemühungen und Einhaltung aller Fristen Probleme mit altem oder neuem Anbieter geben, raten die ARAG Experten Betroffenen, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden. Über ein Kontaktformular ist das auch online möglich.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Gaming: Von der Lust zum Frust

    ARAG Experten informieren über die Gefahr von Computerspielen

    Minecraft, Fortnite, Call of Duty – vor allem während des Corona-Lockdowns haben die Spielzeiten von Computerspielen bei Kindern und Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 75 Prozent zugenommen. Für 700.000 von ihnen ist das Gaming riskant oder krankhaft. Woran man Spielsucht bei seinem Kind erkennt und welche Möglichkeiten es gibt, frühzeitig einzugreifen, erläutern die ARAG Experten.

    Spielverhalten in Zahlen
    Zu den beliebtesten Spielen gehören Call of Duty, Fifa, Fortnite, GTA – Grand Theft Auto – und Minecraft. Die durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer von digitalen Spielen ist laut Jim-Studie 2020 (Jugend, Information, Medien) des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest letztes Jahr um 40 Minuten auf 121 Minuten gestiegen. Vor allem die männlichen Gamer sind besonders affin: Sie spielen mit 159 Minuten fast doppelt so lange wie Mädchen, die es täglich auf immerhin 81 Spielminuten bringen. Bei Mädchen ist das Smartphone mit Abstand das liebste Gerät zum digitalen Spielen (61 Prozent, Jungen 72 Prozent), Jungs zocken lieber an Computer oder Laptop (35 Prozent, Mädchen 13 Prozent).

    Auch der Bildungsgrad spielt nach Auskunft der ARAG Experten eine Rolle: Kinder und Jugendliche, die einen mittleren Bildungsabschluss anstreben oder erreicht haben, spielen mehr digitale Spiele (161 Minuten täglich) als Gymnasiasten, die rund zwei Stunden gamen. Interessant ist auch die Sicht auf die Eltern: Je höher ihr Bildungsabschluss, desto weniger Zeit verbringen ihre Kinder mit digitalen Spielen.

    Die Bedeutung digitaler Medien
    Digitale Medien sind wichtig, keine Frage. Gerade in der Pandemie ist ihnen eine enorme Bedeutung zugekommen, denn ohne digitale Medien wären beispielsweise Distanzunterricht oder Home-Office nicht möglich gewesen. Zudem waren digitale Medien in Lockdown-Zeiten die einzige Möglichkeit, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten oder auch Einsamkeit zu bekämpfen. Auch Langeweile war auszuhalten – unter anderem dank zahlreicher Computerspiele.

    Gestörtes Nutzerverhalten
    Viele Kinder und Jugendliche haben allerdings während der Corona-Zeit ein riskantes oder sogar krankhaftes Nutzerverhalten entwickelt. Anzeichen dafür sind nach Auskunft der ARAG Experten ein unkontrolliertes Spieleverhalten, Vernachlässigen von Schule, Freunden und Hobbys und das Weiterspielen, obwohl negative Konsequenzen drohen. Dauert das Verhalten länger als zwölf Monate, sprechen Fachleute von einer Computerspielstörung (Gaming Disorder). Im schlimmsten Fall beeinträchtigt diese Störung den persönlichen, sozialen und schulischen bzw. beruflichen Lebensbereich und geht z. B. einher mit psychischen Störungen, wie Depressionen und sozialen Ängsten und mit Schule schwänzen.

    Wer sich unsicher ist und testen möchte, ob er zu viel im Netz unterwegs ist, kann einen Selbsttest zur Videospielsucht und exzessiven Internetnutzung machen, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über ihr Infoportal „Ins-Netz-gehen“ online anbietet.

    Darüber hinaus kann übermäßiges Spielen von brutalen und teilweise nicht altersentsprechenden oder nicht zugelassenen Computerspielen zu Abstumpfung, Verrohung und Realitätsverlust führen. Zudem kann das intensive Spielen von Gewalt verherrlichenden Spielen die Aufnahmefähigkeit und das Erinnerungsvermögen für andere Lerninhalte einschränken.

    Viele Spiele bergen auch ein erhebliches Suchtpotenzial und sogenannte In-Game-Käufe führen dazu, dass die jungen Gamer ihr Taschengeld bei eigentlich kostenlosen Spielen verprassen, um Extras zu kaufen und damit ihre Chancen im Spiel zu verbessern. Gerade jüngere Kinder sind hier besonders gefährdet, wenn Werbung so spielerisch gestaltet ist, dass nicht gleich ersichtlich ist, dass es sich um kommerzielle Angebote handelt.

    Das können Eltern tun
    Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, müssen Eltern nach Ansicht der ARAG Experten digital fitter werden, um Spiele besser einschätzen zu können. Eine Alterskennzeichnung kann einen ersten Hinweis geben, ob das jeweilige Spiel überhaupt für die Altersklasse freigegeben ist. Auch pädagogische Portale wie z. B. der Spieleratgeber NRW können bei der Auswahl geeigneter Games helfen. Des Weiteren sollten Eltern verbindliche Regeln und feste Spielzeiten mit ihren Kindern verabreden. Hier helfen unter Umständen Erfahrungen anderer Eltern.

    Ist Werbung im Spiel, sollten Eltern darauf achten, dass sie eindeutig als solche gekennzeichnet ist und die Kinder darauf hinweisen. Zudem sollte Werbung keine ungeeigneten Inhalte oder gar direkte Kaufaufforderungen enthält.
    Sollte es erforderlich sein, dass sich die Spieler registrieren, raten die ARAG Experten, darauf zu achten, welche Daten dafür nötig sind. Fragt der Hersteller zu viele persönliche Daten ab, ist Vorsicht angebracht und man sollte sich nach einem anderen Spiel umschauen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfahren Eltern, wofür die Daten genutzt werden. Ist eine Mail-Adresse zur Registrierung nötig, ist es auch möglich, ein Pseudonym zu verwenden. Klarnamen sind bei Online-Spielen ohnehin nicht empfehlenswert. Hier dürfen Eltern und Kinder ihre Fantasie spielen lassen und sich einen Namen ausdenken. Er sollte allerdings keine Rückschlüsse auf Geschlecht oder Alter der jungen Gamer zulassen.

    Digital Detox
    Gerade die besinnliche Adventszeit und die anstehenden Feiertage mit der Familie bieten einen geeigneten Rahmen, um es mal „ohne“ zu versuchen. Denn nach Auskunft der ARAG Experten kann medienfreie Zeit Stressgefühle reduzieren und die Konzentration verbessern. Gemeinsame Momente mit der Familie – natürlich offline – können zudem für schöne Erinnerungen sorgen. Also raus mit den Gesellschaftsspielen und ran ans 1.000-Teile-Puzzle. Auch ein gemeinsamer Kochabend mit der ganzen Familie kann zu herrlichen Offline-Momenten führen. Wer es aktiver mag, kann outdoor eine Menge unternehmen, um Videospiele zu vergessen: Am Lagerfeuer Marshmallows grillen, mit Fackeln durch den dunklen Winterabend spazieren oder ein Besuch im winterlichen Zoo lassen garantiert keine Langeweile aufkommen.

    Weitere Informationen zum Thema Kinder und Internet unter:
    https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internet-fuer-kinder/#Sich-rechtlich-absichern-mit-einem-Eltern-Kind-Internetvertrag

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • McFoxx baut Dienstleistungsportfolio erneut kundenorientiert aus

    McFoxx baut Dienstleistungsportfolio erneut kundenorientiert aus

    Die richtige Hardware ist eine wichtige Voraussetzung für störungs- und wartungsarmes Arbeiten, oder im privaten Bereich auch für Freude und Spaß mit der Technik. Immer wieder kommt es hier zu Problemen, weil die gekauften Produkte nicht zu den Anforderungen und der vorhandenen Software passen.

    08. Dezember 2021 „Das Angebot an Hardware wird für unsere Kunden immer undurchsichtiger. Nicht selten stellt sich das vermeintliche Schnäppchen als Fehlkauf heraus, weil es nicht zu den Anforderungen der Kunden passt“, erläutert McFoxx IT-Experte Daniel Werner und setzt fort: „Ein Phänomen, das gerade in der Vorweihnachtszeit an der Tagesordnung ist.“
    Und so hat sich das Team von McFoxx entschlossen, eine individuelle Kaufberatung anzubieten. Und der Start für dieses neue Angebot fiel bewusst in der Vorweihnachtszeit. Mit dem Kunden gehen die Verantwortlichen bei McFoxx die Anforderungen an die neue Hardware durch. Gemeinsam wird geschaut, ob diese mit dem Wunschgerät kompatibel sind und auch, ob zukünftige Veränderungen möglich sind. Am Ende des Gesprächs gibt es grünes Licht für das Wunschgerät oder die McFoxx Experten schlagen Alternativen zum Kauf vor. „Der Kunde muss sich dann nur noch aus drei passenden Geräten, die wir ihm vorschlagen, das Richtige aussuchen“, erläutert Werner.
    McFoxx steht für kundenorientierte Leistungsbündel, so auch in diesem Fall. „Natürlich lassen wir unsere Kunden nicht mit dem neuen Gerät allein. Auf Wunsch richten wir es ein, sodass sofort damit gearbeitet werden kann“, erläutert der IT-Experte. Abgerechnet wird dieser zusätzliche Service mit dem hauseigenen, schottischen Minutentarif.
    „Unsere Kunden haben bei uns immer die Wahl, wie umfangreich unsere Leistungen sein sollen. So auch in diesem Fall. Von der Kaufberatung über die Installation bis zur Auslieferung nach Hause oder ins Unternehmen ist alles möglich“, bringt es Werner auf den Punkt.
    Er und sein Team setzen grundsätzlich auf ein Angebotspaket, das speziell auf die Bedürfnisse ihrer Kunden – Privatpersonen, Einzelkämpfer, kleinere und mittelständische Unternehmen – zugeschnitten ist. McFoxx steht für ein proaktives Leistungsbündel mit zueinander passenden Einzelleistungen, aus denen sich der Kunde bei Bedarf einfach die passende Leistung aussucht. „Und nur genau diese Leistung wird dann auch nur abgerechnet“, schließt Werner.

    Bereits 2013 gegründet, haben sich die McFoxx Experten als IT-Dienstleister in der Region Bonn / Rhein-Sieg etabliert. IT-Allrounder und Spezialisten arbeiten Seite an Seite und lösen IT-Anwendungsprobleme ihrer Kunden per Fernwartung oder persönlich vor Ort. Flexibilität und Know-how bilden die Basis des Geschäftsmodells, mit dem McFoxx bereits 2014 als vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderter Aussteller auf der CeBIT war.

    Hinter McFoxx stehen Ramin Fleckner, Fachmann für IT-Lösungen und Web-Konzeption (websplash – Internet- und Mediendesign), sowie Dr. Matthias Papenfuß, erfolgreicher Unternehmensberater. Mit dieser Mischung aus Technikprofis und erfahrenen Unternehmern arbeitet man von Bonn aus täglich daran, dem Anspruch „Technik soll reibungslos funktionieren“ gerecht zu werden.

    Firmenkontakt
    McFoxx GmbH
    Daniel Werner
    Euskirchener Str. 30
    53121 Bonn
    022876388511
    presse@mcfoxx.de
    http://www.mcfoxx.de

    Pressekontakt
    SCL – Strategy Communication Lötters
    Christine Lötters
    Zur Marterkapelle 30
    53127 Bonn
    022820947820
    post@sc-loetters.de
    http://www.sc-loetters.de

    Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

  • Einladung zum ADN Cloud Champion Day am 2. Dezember 2021

    Einladung zum ADN Cloud Champion Day am 2. Dezember 2021

    ADN und Microsoft laden ein zum Cloud Champion Day für Cloud Solution Provider am 2. Dezember 2021 von 08:30 bis 12:30 Uhr. Fünf spannende Sessions vermitteln Experten- und Praxiswissen als Grundlage für die Maximierung des Erfolges von CSPs im Cloud-Business. Interessierte CSPs können sich ab sofort registrieren unter www.adn.de/cloud-champion-day

    Cloud Champion ist ein kostenfreies Programm mit zahlreichen Services, Trainings, Materialien, Aktionen und Rabatten, dasvon Microsoft Deutschland und ihren Distributoren wie der ADN Group aufgesetzt wurde, um Partnern beim Ausbau eines erfolgreichen Cloud Business zu unterstützen. Der ADN Cloud Champion Day bietet den Vorteil, binnen weniger Stunden die wichtigsten Inhalte zur Cloud Champion-Initiative von Microsoft und der ADN Group auf einer spannenden gemeinsamen Eventplattform gebündelt erleben zu können.

    Die KEYNOTE
    Der Powerhalbtag startet mit einem fulminanten Auftakt, einer Keynote des beliebten DFB-Schiedsrichters Deniz Aytekin mit dem Motto: „Strategien des Sehens, Wahrnehmens und Entscheidens – Wie man unter Druck klare Entscheidungen trifft.“
    Nicht immer liegen uns ausreichende oder eindeutige Informationen und Fakten vor, die wir benötigen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Warten wir jedoch ab, laufen wir Gefahr, Trends oder Innovationen zu verschlafen oder von der Konkurrenz abgehängt zu werden.
    Wer könnte für solche Situationen bessere Ratschläge geben als ein Schiedsrichter? Denn der ist im schnellen Spiel auf dem Rasen darauf angewiesen, blitzschnelle Entscheidungen aufgrund des Sehens und Bewertens von Vorgängen zu treffen. Doch Auge und Reaktion haben Grenzen. Daher benötigen Schiedsrichter Strategien, um innerhalb von Sekundenbruchteilen zur richtigen Entscheidung zu kommen. Der mitreißende Vortrag von Deniz Aytekin verhilft zu Entscheidungsstrategien für den täglichen Einsatz und zeigt auf seiner packenden Reise durch die Welt des Profifußballs viele interessante Parallelen zur Entscheidungsfindung in Unternehmen – in unserem Fall der CSPs!
    Deniz Aytekin pfiff seit 2004 als DFB-Schiedsrichter schon über 200 Spiele im Lizenzfußball und zudem seit 2011 auch mehr als 50 internationale Einsätze der UEFA und FIFA. Hauptberuflich ist Deniz Aytekin Betriebswirt und Unternehmer. So ist er beispielsweise Co-Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender der Online-Rechtsberatungsplattform anwalt.de und Mitbegründer des Onlinevertriebsportals fitnessmarkt.de.

    SESSION 1
    Den ersten Impulsvortrag hält Thiemo Laubach, Managing Director & Head of Digital Adoption bei contexxt.ai über Modern Work mit dem Titel „Den Schuss nicht gehört? Oder nur die Ohren zugehalten?“. Dabei geht er auf die aktuellen Herausforderungen ein, wie sich die Arbeitswelt und das Arbeitsverhalten im Zuge der Digitalisierung wandelt. Da diese Veränderungen nicht nur die Kunden betreffen, ist eine Partner-to-Partner-Strategie unerlässlich! Lösungen müssen verknüpft und Synergien geschaffen werden, um den Eintritt und Übergang in die neue Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.

    SESSION 2
    Yvonne Kamarinos, Leiterin des Partnervertriebs für den Mittelstand bei Microsoft Deutschland, fragt in ihrem anschließenden Beitrag: „Professionelle Partner-Weiterentwicklung – nur ein Mythos?“. Hier steht die Intention der Microsoft Cloud Champion-Initiative mit den spezifischen Angeboten für Cloud Solution Provider im Mittelpunkt. In dieser interaktiv gestalteten Session werden die Teilnehmenden nach ihrer aktuellen Rolle am Markt gefragt und zu welchem Anteil ihr Unternehmen im heutigen Geschäftsmodell auf On-Premise-Lizenzen oder bereits auf Cloud-Lösungen basiert. Wo stehen die Anwesenden in der Transformation zum Managed Service Provider? Wie steht es um die Weiterentwicklung des Unternehmens? Yvonne argumentiert, dass „Readiness“ nicht als Buzzword zu verstehen ist, sondern vielmehr positiv als lebenslanges Lernen.

    SESSION 3
    Die nächste interaktive Session „Wir holen euch ab, wo ihr steht!“ gestaltet Heiko Lossau, Head of Business Unit Microsoft and Cloud Marketplace bei der ADN. Kernpunkt des Beitrags ist die Microsoft Cloud Champion-Plattform mit der ergänzenden Intention der ADN und den passenden Partner-to-Partner-Inhalten. Die Vorteile der Zusammenarbeit von Microsoft und ADN werden erläutert und die einzelnen Schritte des Geschäftsausbaus als CSP konkretisiert.

    Das FINALE
    Den Abschluss des ADN Cloud Champion Day gestaltet Enya Neumann, Vertriebsleiterin der ADN Akademie mit ihrer Session „Single Point of Information, Learning, Contact – euer Katalysator zum Cloud Champion“. Die ADN Akademie vermittelt mit ihren mehrfach ausgezeichneten, beliebten Trainern das individuelle technische und vertriebliche Know-how für die erfolgreiche Vermarktung von Produkten. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten werden Teilnehmende in den zukunftsträchtigsten IT-Lösungen qualifiziert. Das Trainingsangebot erstreckt sich über hochqualifizierte Trainings, Webinare, Workshops, Practice Labs mit Zertifikat, Testcenter sowie Roadshows oder Partnertage. Das inhaltliche Spektrum reicht von Datacenter über Cloud bis hin zu Security Storage sowie Modern Workplace. Die Cloud Champion Plattform öffnet für Partner den Weg zur Akademie und Cloud Readyness.

    Your moment is now: Als CSP zum Cloud Champion! Hier geht es zur Anmeldung www.adn.de/cloud-champion-day

    Die Agenda auf einen Blick:

    08:30 – 09:00 Uhr: Check-In und Warm-Up
    09:00 – 09:10 Uhr: Begrüßung durch die ADN
    09:10 – 10:00 Uhr: Keynote des DFB-Schiedsrichters Deniz Aytekin: „Strategien des Sehens, Wahrnehmens und Entscheidens – Wie man unter Druck klare Entscheidungen trifft.“
    10:00 – 10:10 Uhr: 10 Minuten Pause
    10:10 – 10:55 Uhr: Vortrag von Thiemo Laubach (contexxt.ai): „Den Schuss nicht gehört? Oder nur die Ohren zugehalten?“
    10:55 – 11:15 Uhr: 20 Minuten Pause
    11:15 – 11:30 Uhr: Impuls von Yvonne Kamarinos (Microsoft) „Professionelle Partner-Weiterentwicklung – nur ein Mythos?“
    11:30 – 11:45 Uhr: Short Session mit Heiko Lossau (ADN): „Wir holen euch ab, wo ihr steht!“
    11:45 – 12:00 Uhr: Interaktive Session von und mit Enya Neumann (ADN): „Single Point of Information, Learning, Contact – euer Katalysator zum Cloud Champion“
    12:00 – 12:20 Uhr: Round Table
    12:20 – 12:30 Uhr: Next steps, Check-Out und Abschied

    Über die ADN Group
    ADN – Advanced Digital Network Distribution wurde 1994 gegründet und ist spezialisiert auf die autorisierte Distribution von beratungsintensiven Cloud-Services, -Technologien und -Lösungen. Als führender VAD und Serviceorganisation für Fachhandelspartner bietet die ADN Group ein breit gefächertes Herstellerspektrum: Cloud & Virtualization, Networking & Security, Storage Solutions sowie Unified Communications. Mehr unter www.adn.de

    Firmenkontakt
    ADN Advanced Digital Network Distribution GmbH
    Mara Turra
    Josef-Haumann-Str. 10
    44866 Bochum
    +49 2327 9912-0
    info@adn.de
    http://www.adn.de

    Pressekontakt
    PR13 PR-Agentur
    Dana Backert
    Osdorfer Weg 68
    22607 Hamburg
    040 21993366
    info@pr13.de
    http://www.pr13.de

    Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

  • Smartphone: Das moderne Suchtmittel

    Die ARAG Experten mit Tipps gegen die Handysucht

    Das Mobiltelefon ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ohne das kleine smarte Gerät fühlen sich viele Nutzer mittlerweile hilflos. Natürlich hat es ungemein nützliche Funktionen. Zudem versprechen Unterhaltungs-Apps Abwechslung, falls es mal langweilig wird. Affine Nutzer verbringen oft mehr Stunden mit und vor ihrem Gerät als mit anderen Menschen. Eine Stunde oder gar ein Tag ohne Handy? Für sie undenkbar. Doch ist das schon Sucht? Die ARAG Experten klären über ein paar Fakten auf und geben Tipps, wie man eine Handyabhängigkeit vermeiden und überwinden kann.

    Smartphones machen glücklich
    Über das Mobiltelefon ist man jederzeit schnell erreichbar und kann schnell erreichen. Man ist immer irgendwie mittendrin, kann sich im Handumdrehen per Klick verabreden, bekommt den hundertsten Like für das gepostete Foto oder erhält nette Kommentare auf den eloquenten Post, den man schnell am Morgen abgesetzt hat. Das setzt Endorphine frei. Und von diesen Glückshormonen will der Körper immer mehr. In Kombination mit der Schnelllebigkeit fällt es affinen Nutzern immer schwerer, das Handy aus der Hand zu legen. Restlos glücklich macht aber erst die sogenannte „Filter-Bubble“, bei der der Algorithmus in den sozialen Medien nur Dinge anzeigt, die dem Nutzer gefallen. Der Rest wird geblockt. Auch unliebsame Kontakte. Ein Klick und weg!

    Erste Anzeichen der Sucht
    Jugendliche, die bereits mit dieser Technologie aufgewachsen sind, sind besonders suchtgefährdet. Erste Anzeichen für eine Sucht können neben einer ausgeprägten Handynutzung Übellaunigkeit, Niedergeschlagenheit oder sogar Aggressivität sein, sobald ein Handyverbot ausgesprochen wird oder das Gerät womöglich kaputt ist. Auch das bewusste Täuschen der Eltern in puncto Handynutzung oder das Ignorieren von Einschränkungen und Verboten in Verbindung mit dem Smartphone könnte ein Hinweis auf eine Sucht sein. Nicht selten bleiben auch Pflicht-Aufgaben auf der Strecke. Das können Hausaufgaben sein, die Gassirunde mit dem Familienhund oder der Job in der Eisdiele. Daher ist es nach Auskunft der ARAG Experten insbesondere für Jugendliche wichtig, Balance zu halten, um wichtige Entwicklungserlebnisse nicht zu verpassen. Ob Sport treiben, Musik machen oder Freunde treffen – je intensiver das analoge Leben, desto häufiger ruht das digitale Leben.

    Der Entwöhnungsprozess – Digital Detox
    Wie alle Süchte ist auch die übermäßige Handynutzung eine Gewohnheit, die nicht über Nacht entstanden ist, sondern sich entwickelt hat. Ob mit sich selbst oder dem Nachwuchs: Im Entwöhnungsprozess ist also Geduld gefragt. Um den Status quo vor der Entwöhnung zu erfassen, raten die ARAG Experten, zunächst zu notieren, wie oft und für welche Dinge man das Handy täglich nutzt. Dann sollten als erstes Bildschirmzeiten Schritt für Schritt reduziert und tagsüber Zeiten festgelegt werden, zu denen das Smartphone ausgeschaltet und in die Ecke gelegt wird. Um es sich selbst oder dem Betroffenen leichter zu machen, könnte dazu das WLAN ausgeschaltet werden.
    Ein weiterer Trick der ARAG Experten: Der Bildschirm lässt sich bei den meisten Geräten grau bzw. farblos einstellen. Das ist anstrengender für die Augen und weniger befriedigend als die sonst so bunten Bilder.

    Abends hat das Handy bei Jugendlichen am besten Pause bis zum nächsten Morgen. Und ob Groß oder Klein: Im Bett oder auf dem Nachttisch hat das Gerät nichts zu suchen. Zudem raten die ARAG Experten davon ab, das Handy als Wecker oder als Uhr zu nutzen. Dann gerät man gar nicht erst in die Versuchung, beim Blick auf die Uhrzeit doch noch schnell die letzten Nachrichten zu checken. Wer auf das Smartphone als Wecker nicht verzichten kann, sollte zumindest den Flugmodus aktivieren. Die Weckerfunktion bleibt davon unberührt.

    Wer bei seiner digitalen Entgiftung bereits einen Schritt weiter ist, kann versuchen, einen ganzen Digital-Detox-Tag einzulegen und später vielleicht ein Detox-Wochenende.

    Tschüss Suchtpotential
    Auf den meisten Geräten befinden sich Unmengen an Apps. Hier heißt es „Hand aufs Herz“ und sich fragen: Welche Apps nutze ich regelmäßig? Welche Anwendung ist wirklich sinnvoll und hilfreich im Alltag? Alle Apps, die diese Fragerunde nicht überstehen, sollten gelöscht werden.

    Apps gegen Apps
    Es gibt viele Apps, mit denen sich einstellen und kontrollieren lässt, wie lange eine Anwendung genutzt werden darf. Ist diese Zeit erreicht, wird die App für den Rest des Tages gesperrt. Zwar lässt sich eine Sperre in der Regel aufheben, indem man die Einstellungen manuell wieder ändert. Trotzdem raten die ARAG Experten dazu, sich selbst zu überlisten und solche kleinen Hürden einzubauen. Einige Apps sind bei Sperren kreativer und so müssen Nutzer beispielsweise Rechenaufgaben lösen, um trotz überschrittener Zeit die App öffnen zu können.

    Back to the roots
    Es gab eine Zeit vor dem Handy. Zumindest für die etwas ältere Generation. Betroffene sollten sich daher bewusst machen, was man vor dem Handyzeitalter unternommen hat. Ein Buch gelesen? Ein neues Hobby angefangen? Sich spontan mit Freunden verabredet? Es lassen sich viele Dinge neu- oder auch wiederentdecken. Oder einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente dabei entstehen.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Gratis-Spiele, die keine sind

    ARAG Experten informieren über In-App-Käufe

    Immer mehr Gratis-Spiele können nicht nur mit einer Konsole gespielt werden, sondern sind auch für mobile Endgeräte wie etwa Tablets oder Smartphones geeignet. Doch sind diese F2P (free to play)-Anwendungen, wie sie in jugendlichen Fachkreisen auch genannt werden, tatsächlich kostenfrei? Die ARAG Experten raten zur Vorsicht und weisen auf versteckte Kosten durch so genannte In-App-Käufe hin. Dabei fallen meist kleinere Euro-Beträge an, so dass die Hemmschwelle zum Kauf von Zusatzinhalten äußerst niedrig ist.

    Mehr Inhalt gegen Geld
    Ob Extraleben, nächste Level oder Hinweise, die zu einer Schatztruhe führen: Viele Extras können sich pfiffige Spieler bis zu einem gewissen Spielabschnitt erspielen oder mit geschickten Spielzügen ihr virtuelles Konto aufstocken. Kosten fallen dabei nicht an. Spieler, die nicht so viel Geduld oder kein glückliches Händchen haben, können ihr virtuelles Konto auch mit Echtgeld aufstocken, um im Spiel weiterzukommen oder beispielsweise besondere Gegenstände zu erwerben. Innerhalb einer App handelt es sich um In-App-Käufe; werden Upgrades in einem Spiel gekauft, sind es In-Game-Käufe.

    Bezahlt wird mit wenigen Klicks über den jeweiligen App-Store, bei dem Kreditkartennummern oder andere Bankdaten hinterlegt sind. Nach Auskunft der ARAG Experten können Spieler auch auf Guthaben-Basis zahlen, das mit einer Prepaidkarte aufgefüllt werden kann.

    Geld zurück, wenn der Inhalt nicht gefällt?
    Das 14-tägige Widerrufsrecht, das für online geschlossene Verträge gilt, erlischt bei digitalen Spielen mit Beginn des Downloads von Spiel oder Zusatzinhalten. Sobald der Spieler also darauf zugreifen kann, ist es nach Auskunft der ARAG Experten rechtlich nicht mehr möglich, das Geld wiederzubekommen. Apple räumt Nutzern seiner iOS-Apps allerdings eine 90-tägige Rückgabefrist sowohl für App- als auch In-App-Käufe ein. App-Käufe über den Google-Playstore können innerhalb von 48 Stunden rückgängig gemacht werden; für In-App-Käufe räumt Google diese Möglichkeit nicht ein.

    Altersbegrenzungen für In-App-Käufe
    Mit dem Kauf zusätzlicher Inhalte bei einem Online-Spiel wird ein Vertrag geschlossen. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Kinder erst ab sieben Jahren bedingt geschäftsfähig, vorher können sie keine Verträge abschließen. Doch es gibt eine weitere Hürde, bis ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt: Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter müssen dem Deal zustimmen. Daher raten die ARAG Experten Eltern dringend, dem ungewollten In-App-Kauf möglichst umgehend zu widersprechen und beharrlich zu bleiben, sollte sich der Anbieter weigern, das Geld zurückzuzahlen.

    Wiederholungstäter
    Problematisch kann ein Widerspruch werden, wenn der spielbegeisterte Nachwuchs häufiger Zusatzinhalte kauft. Dann geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern mit dem Kauf einverstanden waren oder ihn geduldet haben. Ähnlich schwierig schätzen die ARAG Experten einen Widerspruch ein, wenn die jungen Nutzer mit dem Passwort der Eltern online auf Shopping-Tour gehen.

    Mit Drittanbietersperre vorbeugen
    Ungewollte Abbuchungen für In-App-Käufe über die monatliche Handyrechnung kann man umgehen, indem der Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre aktiviert. Der ist nach Auskunft der ARAG Experten dazu verpflichtet, die Sperre kostenlos einzurichten. Einziger Nachteil: Unter Umständen werden so auch Dienste gesperrt, die man gerne nutzen möchte, wie z. B. Gewinnspiele per SMS. Auch Käufe im App-Store, die über die Handyrechnung laufen, sind mit einer Drittanbietersperre nicht mehr möglich.

    In-App-Käufe deaktivieren
    Vor allem, wenn Kinder und Jugendliche Zugang zu einem mobilen Endgerät oder gar ein eigenes Gerät haben, ist es durch die geringen Geld-Beträge oft schwer, die Kontrolle über In-App-Käufe zu behalten. Doch es gibt Möglichkeiten, ungewollte Einkäufe zu verhindern: Bei iOS-Betriebssystemen kann über die Einstellungen eine so genannte Kaufanfrage aktiviert werden, sofern es eine Familienfreigabe für das Gerät gibt. Dabei erhält der Familienorganisator eine Anfrage, sobald ein Nutzer eine App kaufen möchte. Lehnt er den Kauf ab, gibt es keinen Download. Zudem ist es möglich, für jeden Einkauf ein Passwort festzulegen. Darüber hinaus können In-App-Käufe mit Hilfe der Bildschirmzeit komplett unterbunden werden.

    Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es auch auf Android-Geräten die Möglichkeit, In-App-Käufe zu deaktivieren, indem Eltern über die Einstellungen im Google Play Store einen Passwortschutz erstellen. Dabei können sie wählen, ob die Passwortabfrage für alle Käufe oder in einem bestimmten Zeitintervall erfolgen soll.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Brave New Arbeitswelt

    ARAG IT-Experten zum Schutz vor Angriffen im (Home-)Office

    Die Pandemie hat auch die Arbeitswelt verändert. Bei vielen Unternehmen zeichnet sich ab, dass nach Corona mobiles Arbeiten beibehalten oder eine Mischung aus Präsenz und Home-Office eingeführt wird. Durch das langfristig vermehrte Arbeiten von zu Hause ist aber davon auszugehen, dass sich Kriminelle immer wieder neuer Taktiken bedienen und sich Maschen für Cyberangriffe einfallen lassen. ARAG IT-Experten geben daher Tipps, wie man sich vor diesen Angriffen nicht nur zu Hause, sondern auch am Arbeitsplatz schützen kann.

    (Heim)-Arbeitsplatz
    Grundsätzlich sollte man, egal ob im Büro oder zu Hause, seinen Arbeitsplatz immer vor einem unbefugten Zugriff schützen. Verlässt man den Arbeitsplatz, sperrt man den Bildschirm am besten mit der Tastenkombination Windows(-Taste) + L. Mit sensiblen Informationen wie vertraulichen Dokumenten oder Passwörtern gilt es gewissenhaft umzugehen. Sie sollten sicher vor Dritten aufbewahrt werden. Nicht mehr benötigte Dokumente sollten zu Hause oder bei der Arbeit entsorgt werden. Absolutes Muss: Ein sicheres Passwort.

    Heimnetz
    Da IT-Experten fast täglich neue Schwachstellen finden, empfiehlt es sich, Heimnetzgeräte wie z. B. Router, Repeater und „Smart-Devices“ mit den vom Hersteller bereitgestellten Firmware-Updates aktuell zu halten. Der Standard WLAN-Schlüssel des Routers sollte geändert werden und aus mindestens 20 Zeichen bestehen. Um einen unautorisierten Zugriff zu vermeiden, raten die ARAG IT-Experten, das Passwort des Routers ebenfalls nach der Passwortrichtlinie neu festzulegen. Ferner weisen sie darauf hin, dass die Sicherheit ebenfalls erhöht wird, wenn die Geräte in einem sicheren abgeschotteten Netzwerk betrieben werden. Damit auch Gäste das Netzwerk bedenkenlos mitnutzen können, kann auf dem Router ein Gastzugang eingerichtet werden. Der heimische Router sollte darüber hinaus einen Verbindungsaufbau von unautorisierten Geräten nicht automatisiert erlauben. Denn mit dem Wi-Fi Protected Setup (WPS) werden schnell drahtlose Netzwerkverbindung zwischen zwei Geräten hergestellt – z. B. kann per Knopfdruck das Smartphone an einem WLAN-Router angemeldet werden. Damit keine potenziellen Eindringlinge unbemerkt eine Verbindung mit dem Heimnetzwerk herstellen, sollte man das WPS am besten ausschalten.

    Smartphone
    Für erkannte Sicherheitslücken beim Smartphone gibt es regelmäßig Updates vom Anbieter. Wird eines angeboten, sollte die Durchführung zeitnah nach der Veröffentlichung erfolgen. Nicht vertrauenswürdige App-Quellen und damit womöglich Schadsoftware lassen sich vermeiden, wenn keine Apps außerhalb des vorgesehenen App Stores installiert werden. In den „Einstellungen“ unter „Datenschutz“ können die App-Berechtigungen, wie z. B. der Zugriff auf die Kamera, verwaltet werden. Nicht notwendige Berechtigungen werden am besten direkt deaktiviert. Damit essenzielle Schutzfunktionen nicht ebenfalls deaktiviert werden, sollte kein nicht-autorisiertes Entfernen von Nutzungsbeschränkungen mittels Jailbreak (iOS) oder Root (Android) durchgeführt werden. Denn durch das Jailbreaken oder Rooten eines Smartphones erhält man nach Auskunft der ARAG IT-Experten höhere Rechte zu tiefgreifenden Modifikationen und es erlischt die Gewährleistung des Gerätes.

    E-Mail
    Verdächtige E-Mails, sogenannte Phishing-Mails, kann man am besten erkennen, wenn man sie auf bestimmte Merkmale wie z. B. Absender, Betreff, drängender Inhalt, unsaubere Formatierung und Rechtschreibfehler überprüft. Auch kann man verschiedene Sicherheitseinstellungen vornehmen, damit eigene Aktivitäten nicht von Dritten zu Werbezwecken genutzt werden. Die ARAG Experten raten, die Verknüpfung von E-Mail-Inhalten zu Webseiten durch die Deaktivierung der HTML-Funktion (Hypertext Markup Language) zu verhindern und sich dadurch nur die einfache Textnachricht anzeigen zu lassen.

    Internet
    Zur Erhöhung der Kontensicherheit im Internet bieten verschiedene Unternehmen eine Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) an, welche verwendet werden kann, um sich vor Angriffen zu schützen. Die MFA ist ein Authentifizierungsverfahren, bei dem der User zwei oder mehr Identitätsnachweise zur Verifizierung liefern muss, bevor er Zugriff auf die gewünschte Ressource erlangt, z. B. auf ein Benutzerkonto oder ein VPN. Viele Webseiten verwenden Tracker, um Informationen über das Surfverhalten der Besucher zu sammeln und darauf basierend personalisierte Werbungen anzuzeigen oder Verbesserungen vorzunehmen. Das Tracking kann in den meisten Browsern teilweise bis vollständig unter „Einstellungen“, „Datenschutz & Sicherheit“ blockiert werden. Verifizierte Webseiten erkennt man anhand eines Schlosssymbols in der Statusleiste des Browsers oder wenn die Adresszeile mit „https“ beginnt. Zudem sollte auf die korrekte Schreibweise der URL geachtet werden (z. B. google.com statt googl0ft.biz). Die ARAG IT-Experten empfehlen, dass nur notwendigen Webseiten eine Berechtigung erteilt wird. So benötigt beispielsweise eine Website für das Lesen eines Artikels nicht den Standort. Diese Berechtigungen finden sich in der Regel in den „Einstellungen“ unter „Datenschutz & Sicherheit“. Browser-Erweiterungen, sogenannte Add-ons, haben Zugriff auf beinahe alle Aktivitäten innerhalb des Browsers. Unnötige Add-ons können und sollten daher deinstalliert werden.

    Private Rechner
    Updates zu ignorieren könnte auch beim eigenen privaten Rechner fatal sein. Es empfiehlt sich auch hier eine zeitnahe Installation, um allgemein erkannte Sicherheitslücken zu schließen. Mit einer mit einem Passwort verschlüsselten Festplatte haben es Angreifer schwerer auf die Daten zuzugreifen. Damit die Daten des Rechners vor Gefahren wie Verlust oder Totalschaden geschützt werden, empfehlen die ARAG IT-Experten regelmäßig ein Backup auf einem externen Datenträger, der vom Rechner getrennt aufbewahrt werden sollte. Zum weiteren Schutz sollte die Firewall des Rechners standardmäßig aktiviert sein.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Digitalisierung für Unternehmen

    Digitalisierung für Unternehmen

    Wir machten Digital Experten und Unternehmen.

    Deutsche Unternehmen gehen jetzt professionell digital mit so-geht digital.

    Ein Name ein Programm- mit einem innovativen und professionellen Service schickt so-geht digital kleine und mittelständische Unternehmen auf die virtuelle Überholspur und sorgt mit der richtigen Online-Strategie dafür, dass Firmen erste digitale Experten-einträge generieren und wertvolle Zeit für neue Projekte gewinnen.

    Auch heute noch scheuen sich noch viele Unternehmer davor, ihre Buchhaltung, ihr Marketing, ihre Infrastruktur und die gesamte Organisation in digitale Prozesse zu in-tegrieren. Doch im Wissen um die Notwendigkeit und um dem Vorteil von digitalen Op-timierungen, damit sie auf dem Markt konkurrenzfähig zu bleiben, suchen Firmen nach versierten Ansprechpartnern und Experten, die ihnen die Angst davor nehmen sich einer innovativen IT-Technik zu bedienen, die ihnen den Zugang zu einer auto-matisierten, gewinnbringenden und zeitsparenden Arbeitsweise mit Wachstumspoten-zial öffnet.

    So-geht digital als zukunftsweisendes und online erfahrenes Expertenteam, dass mit mehr als 16 Jahren Erfahrung ein einschlägiges Know-How in der Online- Digitalisie-rung vorweisen kann, hat sich genau auf diese Prozesse spezialisiert. Vom erfolgrei-chen Marketing, über erstklassige Webdesigns bis hin zu fachkundigen Prozessdigita-lisierungen ebnet so-geht digital seinen Kunden den sicheren Weg in die digitale Zu-kunft. Mit der Verwandlung in ein digital moderndes Unternehmen werden reibungslo-se und effiziente Abläufe in allen Arbeitsprozessen ermöglicht.

    Zu den fachspezischen Optimierungsleistungen von so-geht digital gehören dabei u.a.:

    – Die Digitalisierung für alle Abteilungen der Unternehmen wie zum Beispiel der Digi-talisierung der Buchhaltung, des Human Ressource, die Digitalisierung des Manage-ments und der Produktion,

    – Die Digitalisierung für zahlreiche Gewerbefelder wie in der Landwirtschaft, der Medi-zintechnik und der Bildungsbranche,

    – und viele Themengebiete der Digitalisierung u.a. Big Data, Blockchain, Smart Home und Smart City u.v.m.

    Das klar definierte Ziel von so-geht digital ist die zuverlässige, fachkundige und ver-trauensvolle Betreuung der Unternehmen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft. Ne-ben vielen anderen raffinierten Leistungen will der digitale Onlinedienstleister dafür sorgen, dass Firmen, Betriebe, Geschäfte und Start-ups die Herausforderungen der Digitalisierung professionell umsetzen und die digitale Transformation erfolgreich meistern.

    Vor allem im Bereich Big Data erklärt so-geht digital seinen Geschäftspartnern im De-tail, wie die verschiedenen Entwicklungen und Tools genutzt werden können, wie Di-gitalisierung funktioniert und welche positiven Auswirkungen sie auf das entspre-chende Geschäftsfeld hat. Auch die verkaufsfördernde Marketing-Automatisierung welche in Verbindung mit Big Data mehr Leads und Konvertierungen verspricht, ist ein wichtiger Bestandteil der hochwertigen Onlinevernetzung und erleichtert eine werbe-wirksame Marketingstrategie. Natürlich steht bei so-geht digital auch die digitale Infra-struktur im Vordergrund einer exzellenten Digitalisierung, in der grundlegende infor-mationstechnologische Verbindungen in das World Wide Web und in hocheffiziente Speichermedien wie Clouds (ERP-Clouds) umgesetzt werden. So werden beispiels-weise Schnittstellen optimal vereinheitlicht.

    Durch eine effektive digitale Umgestaltung aller Arbeitsfelder durch so-geht digital werden gleichzeitig enorme Potenziale in den Unternehmen generiert. Belegbare Effi-zienzgewinne werden durch verbesserte Analysemöglichkeiten ausgebaut und auch die Mitarbeiter sind deutlich zufriedener, da zum Beispiel das Homeoffice(gerade zu Zeiten der Coronapandemie) als eine innovative Veränderung der Arbeitsbedingun-gen realisiert werden kann. Im Bereich Compliance(Regularien) wird die Chance dy-namisch auf alle Veränderungen umgehend zu reagieren deutlich verbessert, da mo-derne Softwaresysteme umgehend in die digitale Infrastruktur integriert werden kön-nen. Zusätzlich kann jedes Unternehmen seine Kundenzufriedenheit merklich aus-bauen, da sowohl die Servicequalität durch Schnelligkeit und Effizienz optimiert wird, als auch ein wertvoller Kundensupport jederzeit als Ansprechpartner durch die digitale Vernetzung zur Verfügung steht.

    Das exklusive Leistungsangebot von so-geht digital dient als Vorreiter für den Er-folg und orientiert sich an den individuellen Wünschen der Unternehmen.

    So werden zielgerichtet kostenlose Expertenprofile erstellt, die perfekt auf das Unter-nehmen zugeschnitten sind und sämtliche Public Relations digital seo optimiert. Die Vorteile dieser SEO Optimierung sind unschlagbar, denn die professionelle Werbestra-tegie im Onlinesektor steigert die Conversion Rate und akquiriert neue potenzielle Käufer. Wer als Unternehmer auch auf dem internationalen Markt vertreten ist, profi-tiert von dem inkludierten Angebot von Übersetzungen der Webseiten in die französi-sche, englische und in die spanische Sprache. Selbstverständlich werden automa-tisch auch Bugs(Programmfehler) bereinigt und Themen lukrativ und effektiv ausge-baut.

    So-geht digital konzentriert sich zu 100% auf die Anforderungen und Wünsche sei-ner Kunden und bietet den Unternehmen erstmalig einen hochwertigen Onlinedienst zur kompletten Digitalisierung aller unternehmensrelevanten Bereiche an, um damit nicht nur Arbeitsprozesse zu optimieren, sondern auch neue Chancen für die Firmen zu schaffen, damit sie sich langfristig und stabil am Markt etablieren. Die Technik schreitet immer schneller voran und einen Nachteil können sich die meisten Unter-nehmen nicht leisten. Der geniale Service von so-geht digital beinhaltet deswegen auch einen kostenfreien Branchenbucheintrag, bei https://so-geht.digital/digital-jetzt/so-funktioniert-es-fuer-berater-dienstleister/: Ein wertvoller Vorteil ist ebenfalls die spürbare Zeitersparnis, die für jedes Unternehmen clever genutzt werden kann. So kann der Fokus mehr auf andere wichtige Prozesse gelegt werden. Neue Entwicklun-gen sind schneller umsetzbar und ein Wachstum in der Branche ist einfacher reali-sierbar.

    Die einfache Kontaktaufnahme mit dem innovativen Anbieter funktioniert für alle Interessierten natürlich reibungslos und digital über https://so-geht-digital.de und die damit verbundenen Möglichkeiten sollten zukunftsorientierte Unternehmen jetzt auf keinen Fall verpassen!

    Wir sind bereits seit über 16 Jahren in der online Welt aktiv. Mit einem E-Commerce store und einem Blog haben wir das Potenzial dieser Zeit gespürt. Gleichzeitig waren wir viel auf Messen und Konferenzen zum Thema Digitalisierung unterwegs. Dort ist uns jedoch aufgefallen, wie weit Unternehmen in Europa bei diesem Thema zurückgeblieben sind.
    Daher kam uns die Idee für so-geht.digital. Mit dem klaren Ziel die Digitalisierung in Deutschland und Umgebung voranzubringen. Wir sind davon überzeugt, dass niemand mehr auf diese Chance verzichten kann.

    Firmenkontakt
    so
    Mirko Peters
    Frauentormauer 68
    90402 Nürnberg
    015118492188
    mirko_peters@yahoo.de
    https://so-geht.digital

    Pressekontakt
    so-geht.digital
    Mirko Peters
    Frauentormauer 68
    90402 Nürnberg
    015118492188
    mirko_peters@yahoo.de
    https://so-geht.digital

    Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.