Schlagwort: Flüchtlinge

  • Vergessene Krise Burkina Faso: Corona-Pandemie verstärkt die am schnellsten wachsende Flüchtlingskrise der Welt

    Vergessene Krise Burkina Faso: Corona-Pandemie verstärkt die am schnellsten wachsende Flüchtlingskrise der Welt

    Ouagadougou (ots) – In Burkina Faso wächst die Zahl der Geflüchteten nach Angaben der SOS-Kinderdörfer schneller als in irgendeinem anderen Land der Welt. Inzwischen leben dort über eine Million Binnengeflüchtete – bei 20 Millionen Einwohnern. Im Vergleich dazu waren es noch im Januar 2019 weniger als 50.000 Vertriebene im eigenen Land. „Besonders besorgniserregend ist, dass 60 Prozent der Betroffenen Kinder sind. Ihre Situation ist höchst alarmierend: Viele sind unterernährt und von Hunger bedroht. Es fehlt ihnen an medizinischer Versorgung und Schutz. Sie sind in permanenter Gefahr, Opfer von psychischer und physischer Gewalt und sexuellem Missbrauch zu werden oder als Arbeitskräfte ausgebeutet zu werden“, sagt Maurice Some, Leiter der Hilfsorganisation in Burkina Faso.

    Hauptursache für Not und Flucht seien die zunehmenden Terrorattacken durch Dschihadisten und andere Gruppierungen, die immer wieder Dörfer, Marktplätze oder sogar Schulen brutal überfallen. „2500 Schulen im Land mussten aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Zahlreichen Kindern wird dadurch der Zugang zu Bildung verwehrt“, sagt Some. Außerdem sei das Land besonders hart vom Klimawandel betroffen. Zunehmende Trockenheit führe zu einer Ausbreitung der Wüste in der Sahelzone, was Lebensmittelknappheit und Konflikte zwischen Ackerbau betreibenden Farmern und Viehbesitzern nach sich ziehe. Fast drei Millionen Menschen sind akut von Lebensmittelunsicherheit bedroht. Die Corona-Pandemie habe die wirtschaftliche Krise zusätzlich verschlimmert, Preise seien in die Höhe gegangen, auch werde es durch die Isolierung immer schwieriger, die notleidenden Kinder zu erreichen.

    Maurice Some sagt: „Die Kinder brauchen dringend Unterstützung: Sie müssen Zugang zu Nahrung, Medizin, psychologischer Hilfe und Bildung bekommen. Sie brauchen Schutz gegen Gewalt und Ausbeutung.“

    Die SOS-Kinderdörfer haben ein Nothilfeprogramm in der besonders betroffenen Region Centre-Nord gestartet und unterstützen dort 646 Kinder und ihre Familien.

    Von der Weltbevölkerung vergessen, aber nicht vom Virus: In zahlreichen Staaten kämpfen Kinder und Familien seit Jahren ums Überleben – im Schatten der Öffentlichkeit und zum großen Teil abgeschnitten von wirkungsvoller Hilfe. Die SOS-Kinderdörfer berichten in dieser Serie über die aktuelle Situation in Konfliktländern, in denen die Corona-Pandemie die ohnehin katastrophale Lage dramatisch zuspitzt. Über „Vergessene Krisen“ in der Ukraine, Mexiko, Venezuela, Zentralafrika, Madagaskar, Syrien, dem Jemen, Niger, Burkina Faso und Bangladesch.

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    Boris Breyer
    Stellvertretender Pressesprecher
    SOS-Kinderdörfer weltweit
    Tel.: 089/179 14-287
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  • Verwaltungsgericht Bayreuth will zweijähriges Mädchen der Gefahr der Genitalverstümmelung in Nigeria ausliefern

    Verwaltungsgericht Bayreuth will zweijähriges Mädchen der Gefahr der Genitalverstümmelung in Nigeria ausliefern

    Hamburg (ots) – Mit dem Urteil 4 K 19.30638 vom 12.02.2021 lehnt das Verwaltungsgericht Bayreuth das Recht auf Asyl und auf subsidären Schutz für ein zweijähriges, in Deutschland geborenes Mädchen ab. Das Gericht sieht keine Abschiebungshindernisse nach Nigeria, das Herkunftsland der Mutter, obwohl das Kind in ein Familienumfeld verbracht werden soll, in dem die genitale Verstümmelung von Mädchen an der Tagesordnung ist.

    Die Richterin argumentiert, es sei der analphabetischen, alleinerziehenden Mutter zuzumuten und abzuverlangen, ihre persönliche Ablehnung der Genitalverstümmelungen gegen die eigene Familie durchzusetzen und damit zu verhindern, dass das Kind Opfer dieser Gewalt wird.

    Die TaskForce stellt dazu folgendes fest:

    Das Urteil zeugt nicht nur von völliger Abwesenheit von Sachkenntnis der Systematik des in Nigeria weit verbreiteten, kollektiven Gewaltverbrechens der weiblichen Genitalverstümmelung, sondern auch von einem hohen Grad an Zynismus.

    Die Kindsmutter, die lebte bis zu ihrer Flucht nach Europa – bei der sie u.a. Opfer von organisiertem Menschenhandel und Zwangsprostitution wurde – in einem starken familiären Abhängigkeitsverhältnis, wurde von ihrer Schwester und dem Bruder finanziell unterstützt. Es muss mithin davon ausgegangen werden, dass sie auch bei ihrer Rückkehr nur in einer solchen Abhängigkeit überlebensfähig wäre. Selbst oder gerade wenn es ihr gelingen sollte, einer bezahlten Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachzugehen, müsste sie ihre Tochter in dieser Zeit in der Obhut der Familie/oder Dritter zurücklassen und könnte dann die Unversehrtheit des Kindes per se nicht mehr sicherstellen.

    Ausschlaggebend für die Gefahreneinschätzung ist in diesem Fall die konkrete Täterbelastung innerhalb der Familie der Kindsmutter: Sie selbst wurde – vermutlich im Kleinkindalter – einer gravierenden Genitalverstümmelung durch Klitoris- und Labienexzision unterzogen, wie das Klinikum Kulmbach in einem ärztlichen Attest vom 11.11.2020 bestätigt. Im letzten Jahr verstarb die erst einjährige Tochter ihres Bruders an den Folgen einer Genitalverstümmelung, was belegt, dass in dem Familienumfeld die Verstümmelungsgewalt nach wie vor verübt wird.

    In den arachischen, patriarchalischen Verstümmelungsgesellschaften werden die Kinder i.d.R. als kollektives Familieneigentum betrachtet und Maßnahmen, die von Mitgliedern der Großfamilie als „notwendig“ erachtet werden, auch gegen den Willen der „gesetzlichen Vertreter“ durchgesetzt.

    Fazit

    Die Wahrscheinlichkeit, dass das Mädchen bei dauerhafter Rückkehr nach Nigeria auch gegen den erklärten Willen der Kindsmutter einer Genitalverstümmelung und damit einer schwerwiegenden, lebensgefährlichen Misshandlung unterworfen wird, muss als gegeben gesehen werden.

    Die TaskForce kritisiert die Fahrlässigkeit, mit der das Gericht das Kind diesem offensichtlichen Risiko überlassen will und fordert nachdrücklich die Gewährung zumindest subsidären Schutzes, um die massive Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit, der Würde und u.U. des Lebens von dem Mädchen abzuwenden.

    Heute tagt der zuständige Petitionsausschuss im Landtag in dieser Angelegenheit. Der Migrationsbeauftragte der Gemeinde Neuenmarkt, Hanns-Georg Schmidt, hatte die Petition zum Schutz des Mädchens und seiner Mutter initiiert.

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    Kontakt für Hintergrundinformationen:
    TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
    e.V., eMail: info@taskforcefgm.de, Telefon: 01803 – 767 346 (9
    ct/min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)

    Kontakt für rechtliche Fragen:
    Rechtsanwalt Rainer Frisch / Kanzlei Frisch und Kolleginnen
    eMail: kontakt@kanzleifrisch.de, Telefon: 09131 – 9737 670

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  • Vergessene Krise in Mexiko: Geschlossene Flüchtlingslager aufgrund von Corona bedeuten Lebensgefahr für Kinder

    Vergessene Krise in Mexiko: Geschlossene Flüchtlingslager aufgrund von Corona bedeuten Lebensgefahr für Kinder

    Tijuana (ots) – Zahlreiche Flüchtlingsunterkünfte in Mexiko wurden aufgrund der Corona-Pandemie entweder geschlossen oder haben ihre Kapazitäten stark eingeschränkt – und machen die Situation besonders für unbegleitete Kinder lebensgefährlich. Das geben die SOS-Kinderdörfer bekannt. „Die Kinder müssen auf der Straße übernachten, ohne Schutz vor Gewalt“, sagt Carolina Farrera, Leiterin des SOS-Kinderdorfs in Tijuana in Mexiko und Expertin für Migration. Sie würden verstärkt Opfer von Menschenhandel, Kidnapping oder sexueller Ausbeutung.

    Der Weg durch Mexiko in die USA gilt als der größte Flüchtlingskorridor der Welt. Seit Jahrzehnten und verstärkt seit 2018 sind hier Menschen aus Ländern wie Honduras, Nicaragua oder Guatemala unterwegs. Eine vergessene Krise, die ihren Ursprung in den Herkunftsländern hat. Carolina Farrera sagt: „Die Menschen fliehen vor Bandenkriminalität, Armut und Perspektivlosigkeit in ihrer Heimat. Durch die Corona-Pandemie sind all diese Probleme massiv angestiegen. Zusätzlich führt die häusliche Enge durch den Lockdown zu mehr körperlicher und psychischer Gewalt gegen Kinder.“ Gleichzeitig habe der Machtwechsel in den USA weitere Menschen zur Flucht animiert, die sich Hoffnung auf Asyl in denVereinigten Staaten machten.

    Carolina Farrera sagt: „Es bräuchte viel mehr Schutzräume entlang der Route speziell für Kinder und Familien. Die SOS-Kinderdörfer sind eine von wenigen Organisationen, die solche Hilfe bereitstellen.“ Um das Problem langfristig zu lösen, gebe es nur einen Weg: „Wir müssen die Situation in den Herkunftsländern verbessern und dafür sorgen, dass die Menschen dort ein Auskommen haben und in Frieden leben können“, sagt Carolina Farrera. Die SOS-Kinderdörfer unterstützen Kinder und Familien in den betroffenen Ländern seit Jahrzehnten.

    Von der Weltbevölkerung vergessen, aber nicht vom Virus: In zahlreichen Staaten kämpfen Kinder und Familien seit Jahren ums Überleben – im Schatten der Öffentlichkeit und zum großen Teil abgeschnitten von wirkungsvoller Hilfe. Die SOS-Kinderdörfer berichten in dieser Serie über die aktuelle Situation in Konfliktländern, in denen die Corona-Pandemie die ohnehin katastrophale Lage dramatisch zuspitzt. Über „Vergessene Krisen“ in der Ukraine, Mexiko, Venezuela, Zentralafrika, Madagaskar, dem Jemen, Niger, Burkina Faso und Bangladesch.

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  • Arbeitshilfe zur katholischen Flüchtlingshilfe 2015-2020 veröffentlicht

    Arbeitshilfe zur katholischen Flüchtlingshilfe 2015-2020 veröffentlicht

    Bonn (ots) – Unter dem Titel An der Seite der Schutzsuchenden hat die Deutsche Bischofskonferenz heute (12. März 2021) eine Arbeitshilfe zur katholischen Flüchtlingshilfe zwischen 2015 und 2020 veröffentlicht. Darin wird das Engagement der (Erz-)Diözesen sowie kirchlicher Initiativen und Organisationen in den vergangenen Jahren dokumentiert und gewürdigt.

    Der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), betont in seinem Vorwort, dass die Solidarität mit schutzsuchenden Menschen seit jeher zum christlichen Selbstverständnis gehöre. Gleichzeitig erinnert er daran, dass insbesondere seit 2015 viele Aktivitäten intensiviert worden seien: „Die breite Hilfsbereitschaft in Kirche und Gesellschaft ermöglichte die Entstehung einer lebendigen ‚Willkommenskultur‘, die nach und nach zu einer nicht minder lebendigen ‚Integrationskultur‘ weiterentwickelt wurde.“ Erzbischof Heße weist darauf hin, dass das von Haupt- und Ehrenamtlichen getragene Engagement alle Ebenen des kirchlichen Lebens betreffe: Bistümer, Gemeinden, Ordensgemeinschaften, Verbände und Hilfswerke. Mit Blick auf die gegenwärtige Situation bekräftigt er: „Wenn es darum geht, für die Menschenwürde der Geflüchteten einzutreten, wird das tatkräftige Engagement von Christinnen und Christen mehr denn je gebraucht. Die Kirche wird auch künftig an der Seite der Schutzsuchenden stehen – in Deutschland und weltweit.“

    Die Broschüre fasst wichtige Daten und Fakten zusammen, informiert über Hilfsprojekte im In- und Ausland sowie über Solidaritätsreisen zu den Knotenpunkten des weltweiten Fluchtgeschehens, enthält eine Rückschau auf die bisherigen katholischen Flüchtlingsgipfel und gibt einen Überblick über thematisch relevante Stellungnahmen der Deutschen Bischofskonferenz. Den Hauptteil der Arbeitshilfe bilden Beispiele konkreter kirchlicher Flüchtlingsarbeit. Sie orientieren sich an den vier Verben, mit denen Papst Franziskus den kirchlichen Auftrag gegenüber Geflüchteten charakterisiert hat: „aufnehmen, schützen, fördern, integrieren“. Die Arbeitshilfe versteht sich als Zwischenbilanz. Die exemplarisch umrissenen Handlungsfelder sind für die kirchliche Flüchtlingsarbeit auch in Zukunft von Bedeutung.

    Hinweis:

    Die Arbeitshilfe An der Seite der Schutzsuchenden. Katholische Flüchtlingshilfe 2015-2020 ist als pdf-Datei auf www.dbk.de in der Rubrik Publikationen (https://www.dbk-shop.de/de/) verfügbar. Dort kann diese auch als Broschüre (Arbeitshilfen Nr. 321) bestellt werden.

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    Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
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  • EU will Migration eindämmen

    Hamburg (ots) – Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel im Asylstreit entgegenkommen. Nach dem Entwurf der Abschlusserklärung für den Gipfel in Brüssel an diesem Donnerstag sollen sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, „alle internen legislativen und administrativen Maßnahmen“ zu ergreifen, um zu verhindern, dass Flüchtlinge nach ihrer Registrierung in ein anderes Land weiterziehen. Das Papier liegt der Wochenzeitung DIE ZEIT vor.

    Zwischen CDU und CSU hatte sich ein Streit an der Frage entzündet, ob solche Flüchtlinge an der deutschen Grenze abgewiesen werden können. Bundesinnenminister Horst Seehofer will eine europäische Lösung, die sicherstellt, dass Flüchtlinge nicht die deutsche Grenze erreichen. Die nun gefundene Formulierung könnte – wenn sie beim Gipfel angenommen wird – den Streit entschärfen.

    Beim Gipfel soll auch beschlossen werden, die Außengrenzen Europas besser zu schützen. Flüchtlinge auf dem Mittelmeer sollen künftig zurück in die nordafrikanischen Staaten gebracht werden, wo in speziellen Aufnahmezentren über ihren Asylantrag entschieden wird. Wenn sie bereits europäisches Hoheitsgebiet erreicht haben, soll das in spanischen, französischen und maltesischen Häfen geschehen, um Italien zu entlasten.

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  • Ex-Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle wirft ihren Vorgesetzten „Bestrafung“ und „Racheakt“ vor

    Hamburg (ots) – Die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Josefa Schmid, erhebt schwere Vorwürfe gegen die eigene Behörde. Im Mai hatte die Nürnberger Bamf-Zentrale die Regierungsdirektorin aus Bremen abgezogen und in die Außenstelle im bayerischen Deggendorf versetzt. Laut Schmid geschah dies „willkürlich“. Das berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT in ihrer aktuellen Ausgabe.

    Schmid hat gegen ihre Versetzung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingereicht, ihren Einspruch begründete sie schriftlich. Die 21-seitige Beschwerde samt über 100 Seiten Anlagen liegt der ZEIT vor. Darin erhebt Schmid den Vorwurf, ihre Versetzung sei eine „Bestrafung“ und habe den „Charakter eines Racheakts“.

    Schmid, die im Januar kommissarisch die Leitung der Bamf-Außenstelle in Bremen übernahm, hatte im April in einem Bericht den Verdacht massenhafter missbräuchlicher Asylanträge in Bremen geäußert: von 3.332 Verdachtsfällen zwischen 2016 und 2017 war die Rede. Schmid beschuldigte das Bamf der Untätigkeit angesichts dieser Vorfälle und äußerte den Verdacht, die Nürnberger Zentrale könne selbst „verstrickt sein“. Im Februar war Schmid für ihre Arbeit in Bremen noch ein „dickes Lob“ erteilt worden. Im Mai wurde die Juristin überraschend und aus „Fürsorge“ abgezogen.

    Dem Bamf sei es mitnichten um „Fürsorge“ gegangen, heißt es in Schmids Beschwerdeschrift. Allein die „Sorge um den Ruf des Amtes“ und darum „dass die Geschichte … nicht an die Öffentlichkeit kommen“ dürfe, hätten zu ihrer Versetzung geführt.

    In einer eidesstattlichen Versicherung erklärt Josefa Schmid, dass ihr ein hoher Bamf-Mitarbeiter aus Nürnberg gedroht habe: „Wenn noch ein weiterer Bericht über Sie im Zusammenhang mit dem Bremer Asylskandal veröffentlicht wird, werden Sie abgezogen.“ Dies sei mit dem Bundesinnenministerium so vereinbart.

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