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  • Europäische Städte und Regionen wollen Online-Plattformen strenger regulieren

    Europäische Städte und Regionen wollen Online-Plattformen strenger regulieren

    Brüssel (ots) – Der Europäische Ausschuss der Regionen bekräftigt sein Engagement für das weitreichende EU-Gesetzesvorhaben zur Stärkung der demokratischen Kontrolle über marktbeherrschende Internetplattformen und zur Wiederherstellung einer fairen Online-Wirtschaft, von der auch kleinere Unternehmen und Verbraucher profitieren. Auf ihrer Plenartagung verabschiedeten die Mitglieder eine Stellungnahme (https://cor.europa.eu/de/our-work/Pages/OpinionTimeline.aspx?opid=CDR-5356-2020), in der sie die Absicht der Europäischen Kommission unterstützen, die digitalen Märkte und Dienste strenger zu regulieren. Gleichzeitig wiesen sie auf die Innovationen und Kompetenzen hin, mit denen die Städte und Regionen zu einer soliden und wirksamen Regulierung beitragen können. Die Stellungnahme des AdR zum Gesetzespaket über digitale Dienste ist Teil einer breiten Palette von Initiativen, die darauf abzielen, das Profil des AdR als einer der treibenden EU-Kräfte für einen inklusiven digitalen Wandel zu schärfen.

    Das Gesetzespaket über digitale Dienste (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act-package) besteht aus zwei Rechtsetzungsinitiativen der Europäischen Kommission: dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Mit dem Paket wird das EU-Wettbewerbsrecht aktualisiert und gestärkt, um der Forderung nach einer soliden Regulierung der Plattformen gerecht zu werden. Es zielt darauf ab, die Marktmacht sogenannter Gatekeeper-Plattformen zu beschränken, die den Zugang kleinerer Unternehmen zu den Verbrauchern kontrollieren und quasi als private Regulierungsbehörden agieren. Mit dem Paket soll auch dafür gesorgt werden, dass die Plattformen für verbreitete Inhalte haften. Auf diese Weise soll der ungehinderten Verbreitung von Desinformation entgegengewirkt werden.

    Die Regulierung der Plattformen weist eine starke regionale Dimension auf. Viele Sektoren, in denen Online-Plattformen eine dominierende Rolle spielen wie Stadtverkehr, Wohnungswesen, Beherbergung von Touristen und Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, werden auf lokaler und regionaler Ebene reguliert. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen daher eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Durchsetzung wirksamer Rechtsvorschriften: Sie verfügen über die nötigen Informationen und Erfahrungen und sind den betroffenen Akteuren am nächsten.

    Peter Florianschütz (https://cor.europa.eu/en/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2034327) (AT/SPE), Abgeordneter des Wiener Landtags, Mitglied des Wiener Gemeinderats und Schattenberichterstatter der AdR-Stellungnahme, sagte: „Wir zielen in beiden Rechtsakten auf klare Regeln ab: Ordentliche Fristen, vernünftige Schwellenwerte und handlungsfähige Aufsichtsbehörden. Und wir brauchen starke Rechte der EU-Kommission. Im Bereich der Kurzfristvermietung müssen die lokalen und regionalen Verwaltungsbehörden den Vollzug sicherstellen können. Dazu benötigen sie schnellen und einfachen Zugang zu Informationen um Anordnungen treffen zu können.“

    Die Regulierung der Plattformen hat auch erhebliche Auswirkungen auf viele KMU. Mit zunehmender Digitalisierung der Unternehmen erfolgen ihre Interaktionen mit Verbrauchern und Lieferanten sowie sonstige Geschäftskontakte immer häufiger über die Vermittlung privater Online-Plattformen. Dadurch nimmt ihre Abhängigkeit von diesen neuen Akteuren zu, und ihre Geschäftsmodelle werden erhöhten Risiken und Unsicherheiten ausgesetzt. In seiner Stellungnahme plädiert der AdR für einen soliden Rechtsrahmen, der dafür sorgt, dass die KMU den direkten Zugang zu den Verbrauchern nicht verlieren und sich so gleichberechtigt am Wettbewerb beteiligen können. Diese Forderung wird auch durch die Ergebnisse einer Studie über die rechtlichen und politischen Voraussetzungen zur Unterstützung des digitalen Wandels traditioneller Unternehmen bekräftigt, die vor kurzem Thema eines Webinars des AdR (https://cor.europa.eu/de/news/Pages/making-digital-transition-work-for-all-SMEs.aspx) war. Die endgültige Fassung der Studie wird Mitte Juli vorliegen.

    Berichterstatterin Rodi Kratsa (https://cor.europa.eu/de/Members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2038283) (EL/EVP), Gouverneurin der Region Ionische Inseln, erklärte: „Mit dieser Stellungnahme wird die Stimme der regionalen Gebietskörperschaften gestärkt. Ziel ist es, zur präzisen Gestaltung einer Regelung mit größtmöglichen positiven Auswirkungen beizutragen und zu vermeiden, dass die Lösung bestehender Probleme zu neuen Problemen führt. Die Digitalisierung ist ebenso wie unsere Abhängigkeit von der digitalen Infrastruktur eine Tatsache, die mit der Pandemie nur noch deutlicher zutage getreten ist. Wir müssen die KMU schützen, denn häufig sind sie von den größeren Plattformen abhängig. Sie sind es, die am stärksten unter dem Verlust des Zugangs zu Plattformen oder Dienstleistungen leiden, auf die sie in ihrer Geschäftstätigkeit mehr und mehr angewiesen sind.“

    Ein weiteres wichtiges Anliegen des AdR, das in der Stellungnahme zum Ausdruck kommt, ist die Abmilderung und Überwindung der „doppelten digitalen Kluft“. Sie entsteht durch die ungleiche Verteilung notwendiger Voraussetzungen, um die potenziellen sozialen und wirtschaftlichen Vorteile der Digitalisierung nutzen zu können: Digitaler Kompetenzen und dem Zugang zu Hochkapazitäts-Netzen. Nach Ansicht des AdR muss vor allem der großflächige Ausbau der Breitbandinfrastruktur beschleunigt werden, um territorialen und sozialen Ungleichheiten entgegenzuwirken und den digitalen Zusammenhalt zu gewährleisten. Diese wichtige Aufgabe steht auch regelmäßig auf der Agenda der Breitbandplattform des AdR (https://cor.europa.eu/de/news/Pages/broadband-platform2021.aspx). Dabei handelt es sich um ein Forum, das gemeinsam mit der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, um das rechtliche, technische und praktische Wissen zu bündeln und die Suche nach Lösungen zu beschleunigen, die es allen Bürgern, KMU und öffentlichen Verwaltungen ermöglichen, sich erfolgreich in der Online-Welt zu bewegen.

    Pressekontakt:

    Tobias Kolonko
    Tel. +32 (0)2 282 2003
    Mobil +31 638097739
    tobias.kolonko@ext.cor.europa.eu

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  • Karliczek: Die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter ist ein Gewinn für Bildungs- und Forschungseinrichtungen

    Karliczek: Die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter ist ein Gewinn für Bildungs- und Forschungseinrichtungen

    Berlin (ots) – Bundestag hat Anpassungen des Urheberrechts beschlossen/Erleichterungen bei der Nutzung von Werken für die digitale Forschung und Bildung

    Zur gestrigen Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes durch den Deutschen Bundestag erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

    „Das Urheberrecht ist ein zentraler Rechtsbereich für unsere digitale Gesellschaft. Beinahe jede und jeder ist mit dem Urheberrecht konfrontiert, wenn er das Internet und insbesondere die unterschiedlichen Online-Plattformen nutzt. Die heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform ist ein wichtiger Schritt, der das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpasst, und ein entscheidender Beitrag zu innovationsfreundlicheren Rahmenbedingungen in Deutschland. Ich freue mich, dass es im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, für den Bereich Bildung und Forschung dadurch Rechtssicherheit zu schaffen, wie digitale Werke im Unterricht, in der Lehre oder in der Forschung genutzt werden dürfen und Neues geschaffen werden kann. Drei Punkte stehen hierbei für mich im Vordergrund:

    Erstens wird mit der dauerhaften Entfristung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG), das am 1.3.2018 zunächst für fünf Jahre befristet in Kraft getreten war, jetzt die für eine effektive Nutzung der eröffneten Möglichkeiten erforderliche Planungssicherheit geschaffen. Denn digitale Nutzungen setzen digitale Investitionen voraus, die mit einem befristeten Gesetz im Rücken aber nur schwer zu leisten sind.

    Zweitens: Daten sind eine unentbehrliche Grundlage für viele Forschungsvorhaben. Die Datenstrategie der Bundesregierung sieht deshalb vor, in neuen Gesetzen forschungsfreundliche Zugangsregelungen zu schaffen. Ähnlich wie kürzlich im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird ein solcher Zugangsanspruch nun auch im neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) eingeführt.

    Der dritte Punkt von großer Tragweite liegt darin, dass die digitale Zukunftstechnologie des sogenannten Text- und Data-Mining für Forschungszwecke nicht-kommerzieller Einrichtungen wie auch für die Wirtschaft grundsätzlich vergütungsfrei ausgestaltet wird. Darunter versteht man eine wissenschaftliche Methode, die mit Hilfe von auf Algorithmen basierenden Analyseverfahren neue wissenschaftliche Thesen entwickelt oder bestehende Thesen überprüft. Hiervon werden nicht zuletzt Unternehmensgründerinnen und -gründer im Bereich der Künstlichen Intelligenz profitieren können.“

    Hintergrund:

    Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der ‚Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt‘ (EU) 2019/790 (DSM-RL) kommt eines der größten Gesetzgebungsverfahren der letzten 20 Jahre im Urheberrecht zu seinem Ende. Mit der Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht ist nun die schwierige Aufgabe gelungen, alle Interessen angemessen zu berücksichtigen und das Urheberrecht ins digitale Zeitalter zu transformieren. Das war wichtig, um die Nutzungen im Internet für alle rechtssicherer zu gestalten, Bildung und Forschung mit europäisch einheitlichen Rechten auszustatten, die es ihnen erlauben, Werke für den Unterricht, der Lehre oder der Forschung zu nutzen und Neues zu schaffen.

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sowohl das europäische Gesetzgebungsverfahren als auch das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie intensiv begleitet und sich stark für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht eingesetzt.

    Weitere Informationen:

    Weitere Informationen zum Urheberrecht, speziell auch zum Urheberrecht in Forschung und Lehre finden sich unter Urheberrecht – BMBF Digitale Zukunft (bildung-forschung.digital) (https://www.bildung-forschung.digital/de/urheberrecht-2642.html)

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  • Glasfaser für alle! Neue Gesetze und Richtlinien ebnen den Weg

    Glasfaser für alle! Neue Gesetze und Richtlinien ebnen den Weg

    Düsseldorf (ots) – Kurz vor dem Ende der Regierungszeit hat nunmehr die Bundesregierung sowohl das Telekommunikationsgesetz (TKG) modernisiert als auch die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlicht.

    Was dies für den Glasfaserausbau in Deutschland bedeutet, erläutert der Branchenexperte Dr. Martin Fornefeld in einem Interview.

    Herr Dr. Fornefeld, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat am 26. April 2021 den Start des neuen Gigabit-Förderprogramms bekanntgegeben. Was heißt das für den Glasfaserausbau?

    Mit dem neuen Förderprogramm soll zukünftig auch in Gebieten ein geförderter Glasfaserausbau ermöglicht werden, in denen lediglich eine Internet-Versorgung unter 100 Mbit/s („graue NGA-Flecken“) verfügbar ist. Bisher waren Breitbandfördermaßnahmen nur in Gebieten möglich, die mit maximal 30 Mbit/s („weiße NGA-Flecken“) versorgt waren. Für Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete gilt eine Aufgreifschwelle von 500 Mbit/s. Für Behörden, Verwaltungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung bereits möglich, sofern noch kein Glasfaseranschluss vorhanden ist.

    Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in Verbindung mit der Kofinanzierung der Länder bis 90 %, in einigen Fällen sogar bis zu 100 % der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell finanziert. Das ist ein Meilenstein für den weiteren Glasfaserausbau und alle Kreise, Kommunen und Unternehmen sind nunmehr gefragt, diese Chancen auch zu nutzen. Förderanträge können ab sofort gestellt werden.

    Wie erhalten Landkreise und Kommunen die Fördermittel?

    Für einen Förderantrag ist die aktuelle Versorgungslage zu bestimmen, ein Markterkundungsverfahren durchzuführen, die Fördergebiete abzugrenzen sowie der Förderbedarf auf Basis einer Netzplanung zu bestimmen. Nach einem vorläufigen Bescheid ist ein Vergabeverfahren durchzuführen und auf dessen Basis der endgültige Förderantrag zu stellen.

    Das klingt sehr komplex. Können Kreise und Kommunen dabei Unterstützung erhalten?

    Diese Verfahren, die Kommunikation mit dem jeweiligen Projektträger, der anschließende Netzausbau und der Abruf der Fördermittel bergen zahlreiche Stolpersteine und Verzögerungspotenziale. Da Einzelanträge bis zu 150 Mio. Euro gestellt werden können, geht es zudem um Summen, mit denen die meisten Antragssteller in der Regel nicht oder nur selten zu tun haben. Zur Qualitätssicherung der Gigabit-Ausbauprojekte werden Ausgaben für die Beauftragung von Beratungsleistungen zu 100 % gefördert. Kreise erhalten dabei bis zu 200.000 Euro, Kommunen 50.000 Euro. Wir als MICUS begleiten unsere Kunden dabei von Beginn an und führen Sie sicher durch das gesamte Verfahren, bis hin zum fertigen Netz.

    Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Glasfaseranschluss?

    Jedes Haus, jede Schule, jedes Krankenhaus, jedes Unternehmen etc. kann jetzt grundsätzlich einen Glasfaseranschluss gefördert bekommen, wenn es noch nicht gigabitfähig erschlossen ist.

    Herr Dr. Fornefeld, das TKG wurde erneuert, welche Vorteile ergeben sich daraus für den Glasfaserausbau in Deutschland?

    Durch die Modernisierung des TKG wird Glasfaser als das Medium der Zukunft im Gesetz endlich verankert, was lange überfällig war. Das sogenannte Umlageprivileg der Kosten des Kabelanschlusses auf die Betriebskosten der Mieter entfällt künftig und gleichzeitig können dann die Kosten für einen Glasfaseranschluss über die Betriebskosten oder alternativ als Modernisierungsmaßnahme abgerechnet werden. Auch neu ist in diesem Zusammenhang, dass der Eigentümer dann Drittanbietern Zugang zum Hausübergabepunkt zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewähren muss. Das schafft gleiche Voraussetzungen und völlig neue Anreize für die Modernisierung eines Hausanschlusses hin zur Glasfaser.

    Was bedeutet das für den Verbraucher?

    Bisher galt: Wenn ein Kabelanschluss vorhanden war, war dies ein Angebotsmonopol. Jetzt hat der Mieter die Wahl und kann auch Leistungen anderer Dienstleister über das Netz beziehen.

    Herr Dr. Fornefeld, vielen Dank für das Gespräch!

    Über MICUS

    MICUS Strategieberatung GmbH ist eines der deutschlandweit führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Breitbandausbau, Glasfasernetzplanungen, Geschäftsfeldentwicklungen sowie Digitalisierungsstrategien. Wir unterstützen und beraten unsere Kunden in ihren wichtigsten Entscheidungsprozessen. MICUS steht für maßgeschneiderte Lösungen und eine zielorientierte Umsetzung von Projekten. Seit unserer Gründung im Jahr 2000 lassen wir uns am Erfolg unserer Beratungsarbeit messen.

    Pressekontakt:

    Herr Andreas Spiegel, Herr Andreas Mescheder
    Geschäftsführer MICUS Strategieberatung GmbH
    Pempelforter Str. 50
    40211 Düsseldorf
    Tel.: +49(0)211 49769111
    E-Mail: info@micus.de

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  • Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

    Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

    Berlin (ots) – Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

    Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

    Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

    vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

    Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

    Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

    Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

    Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

    Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

    Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

    gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

    gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

    gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

    +++

    Weitere Informationen (https://www.wildtierschutz-deutschland.de/)

    Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

    Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

    Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de
    Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)

    Pressekontakt:

    Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
    T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
    www.wildtierschutz-deutschland.de
    www.facebook.com/wildtierschutz

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  • Michael Kretschmer will „Volkseinwand“ gegen Gesetze einführen

    Hamburg (ots) – Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) will im Falle eines Wahlsiegs im September das Instrument eines sogenannten „Volkseinwands“ in seinem Bundesland einführen. „Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur am Wahlsonntag verbindliche Entscheidungen treffen, sondern auch bei Gesetzen das letzte Wort haben“, schreibt Kretschmer in einem Gastbeitrag für die Regionalausgabe der ZEIT im Osten. Deshalb schlage er den „Volkseinwand“ als neues Instrument direkter Demokratie vor.

    Die Idee sehe vor, Bürgern zu ermöglichen, „über vom Landtag erlassene Gesetze noch einmal abstimmen zu können“, so Kretschmer. Dafür müssten die Unterschriften von etwa fünf Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden. Lägen diese vor, „wird allen Wahlberechtigten die Frage gestellt, ob das Gesetz wirklich in Kraft treten soll.“ Bei dieser Volksabstimmung zähle dann die einfache Mehrheit der gültigen Ja- oder Nein-Stimmen. „Wird das Gesetz von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt, so hat das Volk sein Veto eingelegt und das Gesetz dem Landtag erneut zur Beratung zurücküberwiesen“, schreibt Kretschmer.

    Der Volkseinwand solle künftig gegen sämtliche vom Landtag verabschiedete Gesetze angewandt werden können, mit Ausnahme des Haushaltsgesetzes. „Mit dem Volkseinwand geben wir dem Volk das letzte Wort!“, erklärt Kretschmer in der ZEIT. Ein so ausgestatteter Volkseinwand verbessere die Bügerbeteiligung und fördere die Akzeptanz politischer Entscheidungen.

    Seinen Vorschlag begründet Kretschmer, der zugleich sächsischer CDU-Chef ist, unter anderem mit seinen Erfahrungen bei den sogenannten „Sachsengesprächen“, die er derzeit überall im Land abhält. Nach vielen Diskussionen mit Bürgern könne er versichern: „Die Lust an unserer Demokratie ist den Sachsen nicht vergangen.“ Stattdessen erlebe er, „dass mehr und mehr Menschen ihre Heimat wirklich mitgestalten wollen.“

    Kretschmer ist seit 2017 sächsischer Ministerpräsident. Das Land wählt am 1. September einen neuen Landtag.

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  • GET H2: Sieben Unternehmen wollen Basis einer europäischen Infrastruktur für grünen Wasserstoff schaffen

    GET H2: Sieben Unternehmen wollen Basis einer europäischen Infrastruktur für grünen Wasserstoff schaffen

    Bochum, Dortmund, Essen, Marl, Münster, Salzgitter (ots) –

    – Konsortium will 2024 Wasserstoffwirtschaft mit Erzeugung, Transport, Speicherung und industrieller Abnahme von klimafreundlichem grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien starten
    – Gebündelte Projekte könnten bis zu 16 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 vermeiden
    – Öffentliche Förderung über Programm für „Wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse“ (IPCEI) angestrebt
    – Regulatorische Änderungen noch in dieser Legislaturperiode zentral für zeitnahen Einstieg in Wasserstoffwirtschaft

    Bochum, Dortmund, Essen, Marl, Münster, Salzgitter (ots) – Sieben Unternehmen aus der Initiative GET H2 zeigen, wie rasant sich die Planung der nationalen und europäischen Wasserstoffwirtschaft entwickelt. Das Konsortium will eine grenzüberschreitende Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen – angefangen bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff über den Transport bis hin zur industriellen Nutzung. Von Lingen (Emsland) bis nach Gelsenkirchen und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter sollen Erzeugung, Transport, Speicherung und industrielle Abnahme von grünem Wasserstoff in mehreren Schritten zwischen 2024 und 2030 unter dem Dach des Gesamtprojektes verbunden werden.

    Für dieses Projekt haben die Unternehmen bp, Evonik, Nowega, OGE, RWE, Salzgitter Flachstahl und Thyssengas, die alle Partner der Wasserstoffinitiative GET H2 sind, jetzt eine Interessensbekundung für eine Förderung im Rahmen des IPCEI-Programms (Important Project of Common European Interest) beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht. Durch den Einsatz des grünen Wasserstoffs in Raffinerien, in der Stahlproduktion und für weitere industrielle Nutzung sollen mit dem hier skizzierten Gesamtprojekt bis 2030 CO2-Emissionen von bis zu 16 Mio. Tonnen vermieden werden.

    Gemeinschaftlich kann das Gesamtprojekt die wesentlichen Bausteine der Wertschöpfungskette des grünen Wasserstoffs abbilden und die Basis bilden für eine leistungsfähige europäische Gasinfrastruktur für Wasserstoff. Mit der Integration eines Kavernenspeichers durch RWE in Gronau-Epe kann das System, das sich auf die Stromerzeugung aus Windenergie stützt, zusätzlich einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Anknüpfung an den niederländischen Gasmarkt legt den Grundstein für einen transeuropäischen Wasserstoffmarkt. Die Erweiterung des Projekts durch Partner aus dem Verkehrssektor und für die Verteilung des grünen Wasserstoffs in die Fläche ist zudem schon in Vorbereitung. Weitere Partner der Initiative GET H2 haben ebenfalls Interessensbekundungen für die IPCEI-Förderung von Projekten, die den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel haben, eingereicht.

    Die Unternehmen wollen den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft vorantreiben. Umsetzbar sind diese Pläne aber nur mit dem notwendigen regulatorischen Rahmen. Derzeit im Fokus steht vor allem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der vom Bundeskabinett Anfang Februar beschlossene Entwurf greift nach Überzeugung der Unternehmen zu kurz. So ist dort keine übergreifende Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen mit einem einheitlichen Gas- und Wasserstoffnetzentgelt vorgesehen. Das wäre jedoch die beste Lösung, um eine einheitliche und diskriminierungsfreie Nutzung der Wasserstoffinfrastruktur zu tragfähigen Konditionen zu ermöglichen. Durch das IPCEI-Programm kann zwar der Netzaufbau in Teilen finanziert werden. Die Finanzierung des Netzbetriebs bedarf jedoch einer langfristigen Lösung der Entgeltfrage im EnWG.

    Weitere politische Schritte sind auch notwendig, um Anreize für die Anwendung des grünen Wasserstoffs in der Industrie zu schaffen. Durch die im Bundeskabinett beschlossene nationale Umsetzung der EU Renewable Energy Directive 2 (RED 2) Ende Dezember ist ein wichtiger Schritt erfolgt, um durch entsprechende Nachfrage im Verkehrssektor für Raffinerien einen zügigen Einsatz des grünen Wasserstoffs wirtschaftlich zu ermöglichen. Noch ausstehend ist hier die Definition der Strombezugskriterien. Auch für die im Dezember im Rahmen der EEG-Novelle beschlossene Umlagebefreiung des in der Elektrolyse eingesetzten grünen Stroms müssen die Kriterien noch ausgearbeitet werden. Für die Stahlindustrie ist ein anderer Förderweg nötig, da hier die RED 2 nicht greift. Entsprechende Fördermodelle wie z.B. so genannte Carbon Contracts for Difference (CCfD), die den Einsatz von CO2-freiem oder CO2-armem Stahl begünstigen, sind zwar in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung angekündigt, die gesetzliche Umsetzung steht aber noch aus.

    Pressekontakt:

    Nowega GmbH
    Kai Tenzer
    presse@nowega.de
    0251 60998-345

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  • „Taxischutzgesetz“-PBefG: 800 Mietwagen-Fahrer demonstrieren in Berlin für ihr Gewerbe und für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze

    „Taxischutzgesetz“-PBefG: 800 Mietwagen-Fahrer demonstrieren in Berlin für ihr Gewerbe und für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze

    Berlin (ots) – Rund 800 Mietwagen-Fahrer haben sich heute einem Autokorso zwischen Brandenburger Tor und Alexanderplatz in Berlin angeschlossen, um gegen die aktuellen Vorschläge zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu demonstrieren. Anlass sind die aktuellen Beratungen des Bundestags zum Gesetzentwurf, der aus Sicht der Mietwagen-Branche ein reines Taxischutzgesetz ist.

    Thomas Mohnke, Sprecher der Initiative Mietwagen-Services wirfahren.de dazu: „Mit dem Gesetzesentwurf droht die Mietwagen-Branche mit ihren 40.000 Chauffeur-Mietwagen und rund 200.000 Arbeitsplätzen den wettbewerbsfeindlichen Vorstellungen und Lobbybemühungen der Taxibranche zum Opfer zu fallen. Das darf nicht passieren. Deutschland braucht ein modernes Gesetz, das fairen Wettbewerb im Sinne der Kunden zulässt. Was ursprünglich ein Fortschritt werden sollte, ist ein verbraucherfeindliches Taxischutzgesetz geworden, das die Existenz unserer Mietwagen-Unternehmer gefährdet. Dagegen gehen wir auf die Straße.“

    Streitpunkt ist der geplante Erhalt der „Rückkehrpflicht“, die Mietwagen mit Chauffeur nach jedem Auftrag zwingt, leer zurück zum Betriebshof zu fahren. Die Wut des Gewerbes wird weiter angeheizt durch die Taxi-Forderung nach einer Bestellfrist für Mietwagen. Mietwagen-Fahrer sollen damit zum künstlichen Warten zwischen Auftragseingang und Fahrtantritt gezwungen und Kunden somit wortwörtlich im Regen stehen gelassen werden. „Es ist vollkommen weltfremd, dass diese Forderung überhaupt diskutiert wird“, sagt Mohnke stellvertretend für die anwesenden Mietwagen-Fahrer. „Diese Forderung zeigt unverhohlen, dass es der Taxibranche nur um die Sicherung ihrer Pfründe geht. Davon sollte sich die Politik nicht beeindrucken lassen und ein Gesetz schaffen, das Digitalisierung für bessere Mobilität nutzt, statt sie im Sinne der Taxiunternehmer zu verhindern.“

    Pressekontakt:

    Thomas Mohnke, Sprecher der Initiative Mietwagen-Services „Wirfahren.de“
    Tel: +49 178 5538569
    email: kontakt@wirfahren.de

    Original-Content von: wirfahren.de, übermittelt durch news aktuell

  • Aktuelle Umfrage – Mehrheit der Verbraucher will keine Laufzeitverkürzung ihres Mobilfunkvertrags

    Aktuelle Umfrage – Mehrheit der Verbraucher will keine Laufzeitverkürzung ihres Mobilfunkvertrags

    Frankfurt am Main (ots) – Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, um die bisher übliche Höchstlaufzeit von zwei Jahren bei Dienstleistungs- und Produktverträgen inklusive Mobilfunkverträge zu senken. Die große Mehrheit der Deutschen zeigt sich jedoch zufrieden mit der Laufzeit ihres Mobilfunkvertrages. Das zeigt eine neue YouGov-Umfrage der Unternehmensberatung BearingPoint. „Kürzere Vertragslaufzeiten können teurere Tarife bedeuten“, sagt Marcel Tietjen, Partner mit Schwerpunkt im CTO Bereich bei BearingPoint. Der Verbraucherschutz gehe in diesem Fall an den Wünschen der Verbraucher vorbei.

    Mehr als jeder zweite Deutsche (68 Prozent) ist mit der Laufzeit seines Mobilfunkvertrages zufrieden. Das belegt eine aktuelle, repräsentative YouGov-Umfrage, die im Auftrag der Unternehmensberatung BearingPoint in Deutschland durchgeführt wurde. Wie die Umfrage zeigt, besitzt die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) einen Mobilfunkvertrag mit Laufzeit. Am häufigsten vertreten sind dabei Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren (40 Prozent). Kürzere Laufzeiten spielen nur eine geringe Rolle (15 Prozent der Befragten) und 20 Prozent der Umfrageteilnehmer nutzt einen Prepaid-Vertrag ohne Vertragslaufzeit.

    Kürzere Vertragslaufzeiten bedeuten teurere Endgeräte und/oder Mehrkosten

    Rund jeder zweite Befragte (48 Prozent) würde weder eine höhere Servicegebühr noch höhere Gesamtbeiträge für Endgeräte noch geringerwertige Endgeräte zugunsten einer kürzeren Vertragslaufzeit in Kauf nehmen. Kürzere Laufzeiten bedeuten nämlich auch, dass die Subventionierung der Endgeräte geringer ausfällt. Insbesondere High-End-Smartphones sind bei kürzeren Vertragslaufzeiten nicht mehr für jeden Verbraucher erschwinglich. Lediglich einen zusätzlichen Betrag von einem bis fünf Euro im Monat würden 43 Prozent für eine verkürzte Vertragslaufzeit in Kauf nehmen.

    Ebenfalls fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent) würden ihren jetzigen Mobilfunkanbieter auch dann nicht wechseln, wenn ihnen ein anderer Mobilfunkanbieter unter denselben Rahmenbedingungen einen Mobilfunktarif mit einer kürzeren Laufzeit anbietet.

    Marcel Tietjen, Partner mit Schwerpunkt im CTO Bereich bei BearingPoint: „Unsere Umfrageergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Mobilfunkkunden mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren zufrieden ist und sich keine Verkürzung wünscht. Eine Verkürzung von Laufzeiten bei Mobilfunkverträgen würde zwei Resultate mit sich ziehen: Vertragsabschlüsse ohne Mobiltelefone oder erhebliche Zuzahlungen für Smartphones durch die Endkunden. Unsere Umfrage zeigt deutlich, dass Mobilfunkkunden sich beides nicht wünschen. Es scheint als gehe der Verbraucherschutz in diesem Fall an den Wünschen der Verbraucher vorbei. An dieser Stelle sollte der Verbraucherschutz nochmal nachjustieren und in den Diskurs mit Verbrauchern und Telekommunikationsanbietern gehen.“

    „Zudem würde eine solche Entscheidung Telekommunikationsanbietern weniger Planungssicherheit geben, was sich unter Umständen auch negativ auf Investitionen in den Netzausbau auswirken kann. Eine Fokussierung der Politik auf alternative Vergabeverfahren von Mobilfunklizenzen wäre daher wesentlich zielführender und könnte sich mittel- bis langfristig auch positiv auf Vertragslaufzeiten, Preise und Netzqualität auswirken“, ergänzt Thomas Heiss, Partner mit Schwerpunkt Telekommunikation und Medien bei BearingPoint.

    Hintergrund: eine geplante Gesetzesänderung

    Hintergrund der Studie ist eine geplante Gesetzesänderung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Laufzeit von Dienstleistungs- und Produktverträgen inklusive Mobilfunkverträgen. Die aktuell gängige Vertragslaufzeit für abgeschlossene Mobilfunkverträge soll demnach von zwei Jahren auf maximal ein Jahr gesenkt werden. Automatische Vertragsverlängerungen sollen zudem statt der üblichen zwölf Monate nur noch um drei Monate erfolgen. Die Kündigungsfrist soll sich ebenfalls von drei Monaten auf einen Monat verkürzen.

    Über die Umfrage

    Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2063 Personen in Deutschland teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

    Über BearingPoint

    BearingPoint ist eine unabhängige Management- und Technologieberatung mit europäischen Wurzeln und globaler Reichweite. Das Unternehmen agiert in drei Geschäftsbereichen: Der erste Bereich umfasst das klassische Beratungsgeschäft, dessen Dienstleistungsportfolio People & Strategy, Customer & Growth, Finance & Risk, Operations und Technology umfasst. Im Bereich Business Services bietet BearingPoint Kunden IP-basierte Managed Services über SaaS hinaus. Im dritten Bereich stellt BearingPoint Software-Lösungen für eine erfolgreiche digitale Transformation sowie zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen bereit und entwickelt gemeinsam mit Kunden und Partnern neue, innovative Geschäftsmodelle.

    Zu BearingPoints Kunden gehören viele der weltweit führenden Unternehmen und Organisationen. Das globale Netzwerk von BearingPoint mit mehr als 10.000 Mitarbeitern unterstützt Kunden in über 75 Ländern und engagiert sich gemeinsam mit ihnen für einen messbaren und langfristigen Geschäftserfolg.

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  • TÜV Rheinland: IT-Sicherheitsgesetz schützt kritische Infrastruktur / Kritische Infrastruktur vom Grad der Digitalisierung abhängig / Gravierende Folgen durch Cyberattacken möglich

    TÜV Rheinland: IT-Sicherheitsgesetz schützt kritische Infrastruktur / Kritische Infrastruktur vom Grad der Digitalisierung abhängig / Gravierende Folgen durch Cyberattacken möglich

    Köln (ots) – Energie, Transport und Verkehr, Ernährung oder Gesundheit sind Beispiele für kritische Infrastrukturen (KRITIS). Dienstleistungen, die zwingend für die Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. Zu vier Fünfteln werden sie, laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), von privaten Unternehmen erbracht. „Auch kritische Infrastrukturen erfahren eine zunehmende Digitalisierung und Vernetzung und müssen aufgrund ihrer Bedeutung ganz besonders durch moderne Cybersecurity geschützt werden“, sagt Wolfgang Kiener, Leiter des Center of Excellence Advanced Threat im Bereich Cybersecurity bei TÜV Rheinland. Dabei im Fokus: die operationale Betriebstechnik, auch Operational Technology (OT) genannt. Denn IT-Standards reichen zur Risikobewertung nicht aus. Die Sicherheitslücken sind zahlreich und die Angriffe durch Cyberkriminelle häufen sich.

    Schadsoftware kann Produktionsanlagen zerstören

    Der Triton-Angriff auf die Ölindustrie in Saudi-Arabien aus dem Jahr 2017 zeigt, welchen Risiken kritische Infrastrukturen ausgesetzt sind. Der Virus wurde eigens für ein spezielles Steuerungsmodul entwickelt, das weltweit in Kraftwerken zum Einsatz kommt. Bleibt er unentdeckt, kann er ganze Produktionsanlagen zerstören, Menschenleben gefährden oder sogar Umweltkatastrophen hervorrufen. Mit dem seit Juli 2015 gültigen IT-Sicherheitsgesetz sollen kritische Infrastrukturen in Deutschland besser geschützt werden. Es legt unter anderem fest, dass Betreiber erhebliche IT-Störungen beim BSI melden müssen. Zudem muss eine zu jeder Zeit erreichbare Kontaktstelle benannt werden, über die beispielsweise Sicherheitsinformationen des Ministeriums übermittelt werden können.

    Nachweis über erforderliche Maßnahmen

    Das IT-Sicherheitsgesetz schreibt außerdem den stets aktuellen Stand der Technik der jeweiligen Anlage vor sowie einen Nachweis über alle erforderlichen Maßnahmen, der alle zwei Jahre zu erbringen ist. In beiden Fällen können unabhängige Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland zurate gezogen werden. „Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Cybersecurity-Managements. Unsere Experten wissen, wie sich Unternehmen auch vor komplexen Cyberangriffen schützen können“, so Kiener. Etwa beim Aufbau und Betrieb von Leitständen zum Überwachen, Erkennen und Beheben von Cyberangriffen vor allem in der operationalen Betriebstechnik. Diese Fähigkeiten sind in kritischen Infrastrukturen unabdingbar, um größere Schäden und Katastrophen zu verhindern.

    Mehr Informationen rund um das Thema Operational Technology und Cybersecurity stehen unter www.tuv.com/fscs-de (https://www.tuv.com/landingpage/de/functional– safety-meets-cybersecurity/main-navigation/securing-today-safer-tomorrow/?wt_mc= Press.Press-Release.no-interface.DE20_I07_FSCS.textlink.&cpid=DE20_I07_FSCS04_PR ) zur Verfügung.

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  • Sachkunde Bewachungsgewerbe – eine praxisnahe Hilfe für die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung

    Guido Bastian stellt Lernenden in „Sachkunde Bewachungsgewerbe“ eine kleine Hilfestellung für ihre Prüfungsvorbereitung bereit.

    BildDas Bewachungsgewerbe führt hochsensible Aufgaben durch und kann sich Fehler eigentlich nicht leisten. Die gewissenhafte Tätigkeit trägt jeden Tag zur Sicherheit von Unternehmen und auch Privatpersonen bei. Alleine aus diesem Grund müssen zukünftige Angestellte in dieser Branche genügend Wissen für ihre Tätigkeit mitbringen. Die Gefahr, Fehler in der Praxis zu begehen, wäre ansonsten sehr hoch. Es bestünde die Gefahr von Schadenersatzforderungen oder aber auch strafrechtlich geahndet zu werden. Deswegen ist die IHK Sachkunde Prüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO eine der herausfordernsten Prüfungen überhaupt.

    Das Buch „Sachkunde Bewachungsgewerbe“ soll eine kleine Hilfestellung dazu geben, sich auf den schwierigen Teil der IHK Sachkunde Prüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO vorzubereiten. Dafür legt Bastian ein Übungsbuch mit 550 Fragen und deren Antworten und den wichtigsten Gesetzestexten vor. Der Aufbau seines Buches ist so gestaltet, dass es gut geeignet ist, ein prüfungsähnliches Üben durchzuführen. Wer sich für eine Anstellung im Bewachungsgewerbe interessiert und die Prüfung noch vor sich hat, kann mit Hilfe des Buches informiert, gut vorbereitet und vor allem gelassen an die Prüfung herangehen.

    „Sachkunde Bewachungsgewerbe“ von Guido Bastian ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-7469-6740-0 zu bestellen. Der tredition Verlag hat es sich zum wichtigsten Ziel gesetzt, jungen und unbekannten Autoren die Veröffentlichung eigener Bücher zu ermöglichen, aber auch Verlagen und Verlegern eine Kooperation anzubieten. tredition veröffentlicht Bücher in allen Medientypen, vertreibt im gesamten Buchhandel und vermarktet Bücher seit Oktober 2012 auch aktiv.

    Alle weiteren Informationen zum Buch gibt es unter: https://tredition.de

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    Die tredition GmbH für Verlags- und Publikations-Dienstleistungen zeichnet sich seit ihrer Gründung 2006 durch eine auf Innovationen basierenden Strategie aus. Das moderne Verlagskonzept von tredition verbindet die Freiheiten des Self-Publishings mit aktiver Vermarktung sowie Service- und Produktqualität eines Verlages. Autoren steht tredition bei allen Aspekten der Buchveröffentlichung als kompetenter Partner zur Seite. Durch state-of-the-art-Technologien wie das Veröffentlichungstool „publish-Books“ bietet tredition Autoren die beste, schnellste und fairste Veröffentlichungsmöglichkeit. Mit der Veröffentlichung von Paperbacks, Hardcover und e-Books, flächendeckendem Vertrieb im internationalen Buchhandel, individueller Autorenbetreuung und einem einmaligen Marketingpaket stellt tredition die Weichen für Ihren Bucherfolg und sorgt für umfassende Auffindbarkeit jedes Buches. Passende Publishing-Lösung hält tredition darüber hinaus auch für Unternehmen und Verlage bereit. Mit über 40.000 veröffentlichten Büchern ist tredition damit eines der führenden Unternehmen in dieser Branche.

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