Schlagwort: Hertha-Schulz-Haus

  • Skandal in Potsdam: Bürger fordern den Rücktritt von Oberbürgermeister Mike Schubert und Sozialdezernentin Brigitte Meier

    Skandal in Potsdam: Bürger fordern den Rücktritt von Oberbürgermeister Mike Schubert und Sozialdezernentin Brigitte Meier

    Oberbürgermeister Mike Schubert (48, SPD) und seine Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier (56, SPD), welche in der Landeshauptstadt als Sozialdezernentin fungiert, stehen seit vielen Wochen im Fokus eines Skandals um ein mehrfach schwerbehindertes Kleinkind, da Schubert und Meier seit mehr als 26 Wochen (das sind 186 Tage) nicht in der Lage sind, dem schwerbehinderten Kind (4 Jahre), trotz bestehendem Rechtsanspruch, einen Betreuungsplatz zur Tagesförderung zuzuweisen.

    Aktuell fordern in diesem Zusammenhang Bürger in Potsdam lautstark den Rücktritt von Mike Schubert und Brigitte Meier, als Oberbürgermeister und Beigeordnete von Potsdam!

    Hierzu sagten Potsdamer Bürger am gestrigen Montag, 10. Mai 2021, gegenüber Journalisten: „Mike Schubert ist der unfähigste und auch unbeliebteste Oberbürgermeister der SPD, den Potsdam jemals hatte und die Sozialdezernentin Brigitte Meier aus Bayern hat seit ihrem Amtsantritt nichts Sinnvolles in Potsdam bewegt! Mit Mike Schubert und Brigitte Meier ist die SPD in Brandenburg absolut unwählbar, denn wer einem schwerbehinderten Kind als Amtsperson, die vom Steuerzahler bezahlt ist, nicht hilft, hat nichts im Rathaus von Potsdam verloren und gehört wie der Schubert es wohl gerne hätte auch nicht in den Bundestag. Solche SPD-Politiker sind unwählbar!“

    Hintergrund des Skandals ist, dass das Hertha-Schulz-Haus, welches zum jüngst wegen der Ermordung von vier schwerbehinderten Menschen in die Schlagzeilen geratenen Oberlinhaus gehört, seit dem 06. November 2020, trotz eines bestehenden Betreuungsvertrages, die Tagesförderung des mehrfach schwerbehinderten Kindes, mit der fragwürdigen Begründung zum „Coronavirus“ abgelehnt hat.
    Das Hertha-Schulz-Haus und damit auch das Oberlinhaus (Verein Oberlin Lebenswelten), vertreten durch den theologischen Vorstand Matthias Fichtmüller, haben mit dieser Ablehnung nach Auskunft der Eltern des schwerbehinderten Kindes, gegen einen bestehenden Vertrag, zwischen den Eltern und dem Hertha-Schulz-Haus, verstoßen.

    Zwischenzeitlich hat die brandenburgische Landesregierung durch das Ministerium fur Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) in einer offiziellen Antwort an die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin, klar und deutlich festgestellt, dass bis zum heutigen Tag (10. Mai 2021) eine Schließung der Betreuungseinrichtung (Hertha-Schulz-Haus), etwa auf der Grundlage der Eindämmungsverordnung, nicht veranlasst wurde. Bis zum heutigen Tag, so die vorliegende Information der Landesregierung Brandenburg, ist die Betreuungseinrichtung Hertha-Schulz-Haus geöffnet. Es gab und gibt keine behördlich verordnete Zwangsschließung.

    Wortwörtlich erklärte die Landesregierung:
    „Das Hertha-Schulz-Haus ist eine Wohnstatte fur Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gemaß Teil 2 neuntes Buch, Sozialgesetzbuch (SGB IX – Eingliederungshilfe). Es wurden wahrend der Corona-Pandemie keine Wohnstatten der Eingliederungshilfe geschlossen!“

    In diesem Zusammenhang hat der Rechtsanwalt des Oberlinhaus, Ralf H. offenbar mit seinem Schreiben vom 06. November 2020 an die Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kindes versucht zu suggerieren, dass der Betreuungsvertrag für das schwerbehinderte Kind pandemiebedingt nicht erfüllt werden kann, was sich aktuell durch die Erklärung der Landesregierung Brandenburg im Nachhinein als gelinde gesagt „unzutreffend“ herausgestellt hat.
    Informationen zu diesem Skandal in Potsdam: https://www.BerlinerTageszeitung.de/politik/91357-oberb%C3%BCrgermeister-mike-schubert-sozialbeigeordnete-brigitte-meier-hertha-schulz-haus-oberlinhaus-skandal-in-potsdam-um-schwerbehindertes-kind.html

    Oberbürgermeister Mike Schubert hat es somit trotz vielfach schriftlicher Aufforderung der Eltern des schwerbehinderten Kindes, zusammen mit seiner Sozialdezernentin Brigitte Meier und der Bereichsleiterin für Gesundheitssoziale Dienste, Uta Kitzmann, der Landeshauptstadt Potsdam, (letztere erschien in der Vergangenheit mehrfach in der Presse und gilt somit als Person des öffentlichen Lebens, den Skandal zu verantworten, dass ein kleines mehrfach schwerbehindertes Kind, weder gefördert werden kann, noch den ihm zustehenden Tagesbetreuungsplatz erhält!

    Als Information sei hier mitgeteilt, der Begriff „Person des öffentlichen Lebens“ beeinflusst das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild.
    Wer wie Uta Kitzmann in der Presse bereits mehrfach in Erscheinung getreten ist, kann gemäß Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz – BbgPG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 8. Mai 2018, in Bezug auf § 3 „Öffentliche Aufgabe der Presse“ auch benannt werden, wobei es im Pressegesetz heißt: „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.“

    Da Mike Schubert, Brigitte Meier, Uta Kitzmann, Matthias Fichtmüller und auch Ursula Nonnemacher (Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg), es seit mehr als 26 Wochen nicht schaffen, einem mehrfach schwerbehinderten Kleinkind, den ihm nach dem Rechtsanspruch zustehenden Betreuungsplatz zur Tagesförderung zuzuweisen, muss sich die Frage gefallen lassen: „Ist Mike Schubert, Brigitte Meier, Uta Kitzmann, Matthias Fichtmüller und auch Ursula Nonnemacher (63, Die Grünen) das Schicksal eines schwerbehinderten Kleinkindes vollkommen egal, ist es eklatante Unfähigkeit oder einfach nur moralisches Desinteresse an behinderten Menschen im Allgemeinen?“

    Annalena Baerbock ist zusammen mit Robert Habeck Bundesvorsitzende der Grünen. Die Brandenburger SPD zieht mit dem SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz in die Bundestagswahl.
    Es bleibt abzuwarten ob Annalena Baerbock, Robert Habeck für die Bündnis 90/Die Grünen und Olaf Scholz für die SPD, das Verhalten von Mike Schubert, Brigitte Meier (beide SPD) und Ursula Nonnemacher (Die Grünen), zum Nachteil eines mehrfach schwerbehinderten Kindes als „normal“ empfinden, oder ob der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Allgemeinen das Schicksal von behinderten Menschen gleichgültig ist. Mit Blick auf die am 26. September 2021 anstehenden 20. Wahl zum Deutschen Bundestag ist dies mit Blick auf diesen Skandal eine mehr als berechtigte Frage, da behinderte Menschen auch Wähler sind.

    Die Bürger in Potsdam haben jedenfalls mit der aktuellen Rücktrittsforderung an Mike Schubert, als Oberbürgermeister von Potsdam und Brigitte Meier als Beigeordnete, die Latte für die anstehende Bundestagswahl sehr hoch gelegt und sagen:
    „Die SPD ist in keinem Fall zur Bundestagswahl wählbar, wenn ein schwerbehindertes Kind derartig katastrophal behandelt wird! Aber Schubert wird sich an seinem Sessel festhalten, er bekommt mehr als 10.000 Euro im Monat vom Steuerzahler und wird versuchen diesen Skandal kaltschnäuzig auszusitzen.“ Fakten zum Skandal: https://www.BerlinerTageszeitung.de/politik/89529-mike-schubert-brigitte-meier-ursula-nonnenmacher-oder-der-skandal-in-potsdam-um-ein-schwerbehindertes-kleinkind-und-seinen-kita-platz-2.html

    In Kürze berichten wir, wie die Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes, zusammen mit dem bekannten Potsdamer Rechtsanwalt Dr. Jörg-Klaus Baumgart, gegen die Landeshauptstadt Potsdam und das Hertha-Schulz-Haus vorgehen um dem Kind zu seinem Recht zu verhelfen, welches durch die Verantwortlichen dieses Skandals derart missachtet wird.

    Wir berichten demnächst, was Annalena Baerbock, Robert Habeck und Olaf Scholz zum Skandal um ein mehrfach schwerbehindertes Kleinkind in Potsdam sagen und ob es vielleicht gar Versäumnisse, in Bezug auf die Aufsichtspflicht des Oberlinhaus in Potsdam, in Bezug auf die vier jüngsten Todesopfer im Tusnelda-von-Saldern Haus gegeben hat?

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  • Oberbürgermeister Mike Schubert, Sozialbeigeordnete Brigitte Meier, Hertha-Schulz-Haus, Oberlinhaus, Skandal in Potsdam um schwerbehindertes Kind

    Oberbürgermeister Mike Schubert, Sozialbeigeordnete Brigitte Meier, Hertha-Schulz-Haus, Oberlinhaus, Skandal in Potsdam um schwerbehindertes Kind

    Erst vor Kurzem berichteten wir über das Schicksal eines kleinen mehrfach schwerbehinderten Mädchen im Alter von nur vier Jahren in Potsdam, welches trotz eines bestehenden Betreuungsvertrages zur Tagesförderung, zwischen der Stadt Potsdam, dem Hertha-Schulz-Haus (Oberlinhaus) und den Eltern des schwerbehinderten Kleinkindes sowie eines bestehenden Rechtsanspruches auf Kita-Betreuung von täglich 10 (zehn) Stunden, ausgestellt durch den Kita-Tipp der Landeshauptstadt Potsdam, seit dem 06. November 2020, seit also vollen 24 Wochen (das ist fast ein halbes Jahr), nicht durch das Hertha-Schulz-Haus / Oberlinhaus betreut wird.

    Der Geschäftsführer des diakonischen Anbieters Oberlinhaus, in Potsdam-Babelsberg, Matthias Fichtmüller, hat trotz mehrfach schriftlicher Aufforderung der Eltern des schwerbehinderten Kindes, bis zum heutigen Tage, 28. April 2021, keinen Nachweis über eine behördliche Schließung, zum Beispiel wegen der Coronavirus-Pandemie nachgewiesen.

    Aktuell liegt der Redaktion exklusiv ein Schreiben der Stadt Potsdam vor ( https://www.BerlinerTageszeitung.de/images/Microfice-RHP-HMS-112019.pdf), ausgestellt und unterschrieben von der Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Brigitte Meier (56, SPD) im Verantwortungsbereich von Oberbürgermeister Mike Schubert (48, SPD).
    Übermittelt wurde dieses Schreiben bereits am 05. November 2019, also vor 77 Wochen, das sind fast 18 Monate und dieses Schreiben spiegelt den geradezu katastrophalen Umgang mit schwerbehinderten Menschen im Rathaus Potsdam, durch Meier Oberbürgermeister Mike Schuber und seiner Untergebenen der Sozialbeigeordnete Brigitte Meier wider.

    Dieses nun vorliegende Schreiben beweist klar und deutlich, dass das kleine mehrfach schwerbehinderte Kind, trotz Wissens von Schubert und Meier, bis zum heutigen Tage keinen Behindertentransport nutzen kann. In dem Schreiben, welches hier eingesehen werden kann: steht wörtlich: „Wir haben zugesagt, parallel die Frage der Übername der Transportkosten für die tägliche Hin- und Rückfahrt ihrer Tochter in die Einrichtung, bzw. zum Wohnort zu prüfen.“

    In diesem Zusammenhang erhielten nachweislich schriftlich, Oberbürgermeister Mike Schubert und seine Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Brigitte Meier, bereits im November 2019 ein Gutachten der Charité Berlin.
    Dieses Gutachten forderte explizit, dass für das schwerbehinderte Kind zwingend ein Behindertenbeförderungssitz notwendig zur Beförderung durch den Behindertenfahrdienst ist, welcher dem Kind gesetzlich zusteht. Den anzuschaffen ist nicht Aufgabe der Krankenkasse, sondern im Zusammenhang mit dem Betreuungsvertrag Aufgabe der Stadt Potsdam und damit seiner Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Brigitte Meier und ihres Oberbürgermeisters Mike Schubert.

    Trotz eines seit dem 19. November 2019 schriftlich Mike Schubert und Brigitte Meier vorliegenden Kostenvoranschlags, durch das Unternehmen Maltry Rehatechnik GmbH & Co. KG, wurde bis zum heutigen 28. April 2021, also seit vollen 75 Wochen, dieser Behindertenbeförderungssitz nicht vom Rathaus Potsdam sowie auch nicht durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, durch Ministerin Ursula Nonnemacher (Grüne), oder einem ihrer Mitarbeiter im Ministerium bestellt.
    Das ein kleines mehrfach schwerbehinderte Mädchen, durch dieses behördliche Versagen, keinen Behindertentransport nutzen kann, ist ein Verstoß gegen Paragraf 83 (SGB XI, § 83, „Leistungen zur Mobilität“, 9. Sozialgesetzbuch) und Paragraf 54 SGB (Sozialgesetzbuch) XII, § 78 Abs. 1 Satz 2 und § 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX).

    Trotz mehrfach der Redaktion vorliegender Schreiben, haben weder Oberbürgermeister Mike Schubert noch die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Brigitte Meier und auch nicht Ministerin Ursula Nonnemacher reagiert, die Briefe der Eltern wurden nicht beantwortet!

    Diesen Skandal kommentieren die Bürger in Potsdam mit den Worten: „…der Mike Schubert ist sowie der unfähigste Oberbürgermeister, den Potsdam jemals hatte und diese Brigitte Meier sollte sich zusammen mit der Ministerin Ursula Nonnemacher schämen, aber diese Politiker von SPD und Grünen haben keine Moral, denen ist ein schwerbehindertes Kind vollkommen egal, alles, was die können sind große Sprüche klopfen und sich von Bürger ernähren lassen.“

    Dass es ein Skandal ist, dass Schubert und Meier über volle 77 (siebenundsiebzig) Wochen nichts in Bezug eines Behindertentransportes für ein kleines mehrfach schwerbehindertes Kind getan haben, liegt auf der Hand, es bleibt allerdings die Frage nach den Konsequenzen?
    Hier scheinen sich Mike Schubert und Brigitte Meier in ihre Dienstsessel zu lehnen, sind sie doch noch viele Jahre gewählt, wobei Oberbürgermeister Mike Schubert vom Steuerzahler für seine Tätigkeit als Stadtoberhaupt von Potsdam, in der Besoldungsgruppe B7 – monatlich – die Summe von 10.343,84 Euro erhält.

    Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin sich erneut des Falles annehmen musste, bereits im Mai 2019 hatte Bessin schon einmal den Fall vor den Landtag gebracht und in einer Rede die fragwürdigen Versäumnisse von Schubert, im Zusammenhang mit dem schwerbehinderten Kleinkind angeprangert ( https://www.youtube.com/watch?v=oE2UENc-bxk).
    Getan hat sich bei Schubert allerdings nichts, es scheint, als wären behinderte Menschen einem Mike Schubert vollkommen egal? Für SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist dieser Fall vor allem eines, eine Schande vor der 20. Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021, denn seinen Parteimitgliedern in hohen Position, scheint das Schicksal eines Kindes, gleichgültig zu sein, moralisch ein beschämendes Armutszeugnis für die Parteien und Verantwortlichen dieses Falles.

    Hinweis zur Berichterstattung:
    In § 3 des Pressegesetzes des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz – BbgPG) heißt es zur öffentlichen Aufgabe der Presse: „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.“ Quelle: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpg#3

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  • Potsdam: Dietmar Woidke, Ursula Nonnemacher, Hertha-Schulz-Haus, Oberlinhaus, seit 24 Wochen keine Tagesförderung für behindertes Kind, trotz Vertrag

    Potsdam: Dietmar Woidke, Ursula Nonnemacher, Hertha-Schulz-Haus, Oberlinhaus, seit 24 Wochen keine Tagesförderung für behindertes Kind, trotz Vertrag

    In Potsdam ist aktuell der Fall eines mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes (4 Jahre) Thema im Landtag von Brandenburg.Erst jüngst berichteten wir über diesen Fall, wobei der Umstand fragwürdig ist, warum trotz eines bestehenden und der Redaktion vorliegenden Vertrages, zwischen dem Hertha-Schulz-Haus / Oberlinhaus (Verein Oberlin Lebenswelten) sowie trotz eines vorliegenden Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz, zur Kinder-Tagesbetreuung und Tagesförderung, in Höhe von täglich 10 Stunden (Montag bis Freitag), ausgestellt durch den Kita-Tipp vom Rathaus Potsdam, das Hertha-Schulz-Haus seit dem 06. November 2020 (nunmehr seit vollen 24 Wochen), keine Tagesbetreuung / Tagesförderung des schwerbehinderten Kindes durchführt?

    Aktuell liegt der Redaktion in diesem Zusammenhang, exklusiv, ein Schreiben des Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (59, SPD) vor, vom 22. Oktober 2019, das war exakt vor 79 Wochen.
    https://www.BerlinerTageszeitung.de/images/MP-Woidke-30102019-Microfice-HMS-78.jpeg

    In diesem Schreiben heißt es aus dem Bürgerbüro von Ministerpräsident Dietmar Woidke wörtlich wie man lesen kann: „Die von Ihnen angesprochene Sache fällt auf Ebene der Landesregierung in Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
    „Weiter heißt es in dem Schreiben: „Sicher wird die Bearbeitung etwas Zeit benötigen, bitte haben Sie daher noch etwas Geduld, bis Sie weitere Nachricht von dort erhalten.“

    Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird seit dem 20. November 2019 von Ursula Nonnemacher (63, Bündnis 90/Die Grünen) als Ministerium geführt und es ist ein Skandal in jeder Hinsicht, vor allem auch moralisch, dass sich Herr Ministerpräsident Dietmar Woidke nicht um den Fall eines seiner Landeskinder, einem mehrfach schwerbehinderten Kleinkind gekümmert hat, denn seit mehr als 18 Monaten, hat sich nach dem Brief nichts getan, denn es ging in dem Schreiben auch und vor allem um den Behindertentransport des schwerbehinderten Kleinkindes.

    Trotz nachweislich, etlicher der Redaktion vorliegender Schreiben der Eltern des Kindes, an Ministerin Ursula Nonnemacher und ihr Ministerium, hat sich Nonnemacher bisher nicht um den Fall gekümmert, was die Frage aufwirft, sind Mitgliedern der SPD, wie Dietmar Woidke und der Grünen, wie Ursula Nonnemacher, behinderte Menschen nichts wert, oder ist es „nur“ eklatantes Behördenversagen eines Ministerpräsidenten und seiner Ministerin im Land Brandenburg?

    Trotz mehrfach, der Redaktion vorliegend, schriftlicher Aufforderungen der Eltern des schwerbehinderten Kindes, an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, Mike Schubert (48, SPD), seine Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Brigitte Meier (56, SPD) sowie an das Hertha-Schulz-Haus / Oberlinhaus (Verein Oberlin Lebenswelten), wurde bis zum heutigen 26. April 2021, seit vielen Wochen kein Nachweis über eine angeblich behördliche Schließung vorgelegt.
    Erinnert sei in diesem Zusammenhang, dass die Kindergärten der Landkreise und kreisfreien Städte im Bundesland Brandenburg aufgrund § 26 der Sechsten Eindämmungsverordnung: ( https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html), seit März 2021 wieder geöffnet sind.

    Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert, welcher in der Besoldungsgruppe B7 monatlich 10.343,84 Euro vom deutschen Steuerzahler erhält und seine Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Brigitte Meier, als auch der seit dem Jahr 2008 amtierende Theologischer Vorstand und Geschäftsführer des Oberlinhaus, Matthias Fichtmüller (57), waren bis zum heutigen Tage (26.04. 2021), trotz mehrerer schriftlicher der Redaktion vorliegender Anfragen, nicht in der Lage, dem schwerbehinderten Kleinkind die ihm zustehende Tagesbetreuung zu sichern, welche wie vorgenannt vertraglich vereinbart wurde, zwischen den Eltern, der Stadt Potsdam und dem Hertha-Schulz-Haus / Oberlinhaus – Verein Oberlin Lebenswelten.

    Oberbürgermeister Mike Schubert und seine Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Brigitte Meier, sind ebenfalls seit November 2019 nicht in der Lage, dem mehrfach schwerbehinderten Kind, den ihm zustehenden Behindertentransport zu gewährleisten, dies trotz eines seit November 2019 dem Rathaus Potsdam vorliegenden medizinischen Gutachtens der Charite Berlin, welches zwingend einen Behindertenbeförderungssitz für das mehrfach schwerbehinderten Kind fordert.
    Trotz eines seit dem 19. November 2019 schriftlich Mike Schubert und Brigitte Meier vorliegenden Kostenvoranschlags, durch das Unternehmen Maltry Rehatechnik GmbH & Co. KG, wurde zudem bis zum heutigen 26. April 2021, also seit vollen 75 Wochen, dieser Behindertenbeförderungssitz nicht vom Rathaus Potsdam, oder dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bestellt.

    Vor dem Hintergrund kann das schwerbehinderte Kind keinen Behindertentransport nutzen, ein klarer und eklatanter Verstoß der Verantwortlichen, gegen das Paragraf 83 (SGB XI, § 83, „Leistungen zur Mobilität“, 9. Sozialgesetzbuch) und Paragraf 54 SGB (Sozialgesetzbuch) XII, § 78 Abs. 1 Satz 2 und § 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX), hier im Besonderen da es sich um ein Kleinkind handelt, welches die Pflegestufe 5 zuerkannt wurde.

    Die Verantwortlichen im Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam und im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg haben sich in diesem Zusammenhang offenbar auf die Eltern des Kindes verlassen, welchen nichts weiter übrigblieb, als das Kind bei Regen, Sonne oder Schnee, selber zu transportieren – ein Skandal, welcher nicht nur in Potsdam, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, im 21. Jahrhundert seines Gleichen suchen dürfte.

    Am 22. April 2021 beschloss der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz, welches die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Die Neuregelungen im Gesetz soll zu Erleichterungen im Alltag von Menschen mit Behinderungen führen.Ein derartiges Gesetz macht keinen Sinn, wenn Parteimitglieder der SPD, wie Dietmar Woidke, Mike Schubert und Brigitte Meier, oder Ursula Nonnemacher als Mitglied der Grünen, in verantwortlicher Position, wo sie über das Leben von Menschen entscheiden, sich derart fragwürdig in der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen verhalten, hier zudem zum Nachteil eines schwerbehinderten Kleinkindes gegenüber.

    Bereits im Mai 2019 hatte hierzu die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin, im Landtag von Brandenburg, vor dem versammelten Landtag in Bezug des kleinen mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes, einen mahnenden Appell an Oberbürgermeister Mike Schubert und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gerichtet, passiert ist nichts.
    Abstreiten können es Woidke und Schubert nicht, der Skandal ist bildlich festgehalten: https://www.youtube.com/watch?v=oE2UENc-bxk

    Zu erwähnen ist, dass die Presse in diesem Zusammenhang gemäß Pressegesetz des Landes Brandenburg (BbgPG) vom 13. Mai 1993, verpflichtet ist, über diesen Fall zu berichten, wobei es in Paragraf 3 des Gesetzes heißt:
    „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.“

    Am 26. September 2021 soll der 20. Deutsche Bundestag gewählt werden, im Angesicht dieses skandalösen Falles muss man Zweifel äußern ob SPD und Grüne wirklich verstanden haben, dass es auch nach der Wahl um Menschen geht, denen die vollmundigen Versprechungen der Politiker vor der Wahl vollkommen egal sind, wenn diese nach der Wahl durch Parteimitglieder von SPD und Grüne nicht eingehalten werden.

    Zwischenzeitlich fordern Bürger in Potsdam den Rücktritt von Mike Schubert, Brigitte Meier und Ursula Nonnemacher, wobei die Bürger auf den Straßen der Landeshauptstadt Potsdam hierzu gegenüber Journalisten in einer Umfrage sagten:
    „Wenn Mike Schubert, Brigitte Meier und Ursula Nonnemacher nicht mal einem schwerbehinderten Kind helfen, haben diese SPD und Grünen Politiker moralisch komplett versagt, niemand sollte diese Menschen mehr wählen, weshalb Mike Schubert, Ursula Nonnemacher und Brigitte Meier sich auch nicht länger an ihre Posten klammern und endlich zurücktreten sollten.“

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  • Mike Schubert, Dietmar Woidke, Ursula Nonnemacher und Jenny Armbruster – 18 Monate in Potsdam kein Behindertenfahrdienst für schwerbehindertes Kind

    Mike Schubert, Dietmar Woidke, Ursula Nonnemacher und Jenny Armbruster – 18 Monate in Potsdam kein Behindertenfahrdienst für schwerbehindertes Kind

    Seit dem 12. Mai 2017 berichten Medien im Internet, dass es Mike Schubert (SPD), als ehemaliger Beigeordneter für Soziales, Gesundheit, Jugend und Ordnung der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam sowie seit dem 28. November 2018, bis heute in Potsdam agierende Oberbürgermeister, es nicht geschafft hat, einem mehrfach schwerbehinderten Kind, dauerhaft den ihm zustehenden Kita-Tagesbetreuungsplatz dauerhaft zu garantieren.

    Hierzu erhielt die Redaktion von den Eltern des schwerbehinderten Kleinkindes aus Potsdam folgende Unterlagen.
    Am 22. Oktober des Jahres 2019, also mit Stand heute 15. April 2021 vor genau vollen 17 (siebzehn) Monaten und 23 Tagen, erhielt neben anderen Personen, direkt angeschrieben als Empfänger, Herr Ministerpräsident Dietmar Woidke sowie Oberbürgermeister Mike Schubert (beide, SPD-Mitglieder) ein Schreiben mittels Einschreiben / Rückschein, in welchen explizit mit folgenden Worten auf den Umstand hingewiesen wurde, dass die Stadt Potsdam, in der Verantwortung des Oberbürgermeisters Mike Schubert, nicht in der Lage ist, einem mehrfach schwerbehinderten Kind einen ihm zustehenden Behindertenfahrdienst zu ermöglichen, in dem Schreiben steht wörtlich:

    „…von unserer schriftlichen Anfrage nach einem unsere Tochter gesetzlich zustehenden Behindertenfahrdienst, am 02. September 2019 an den städtischen Mitarbeiter, Herrn Conrad K. (Name gekürzt *Anmerkung der Redaktion), bis zum heutigen 22. Oktober 2019 und der heutigen Beantwortung durch Frau Sch. (Name gekürzt), waren die Verantwortlichen der Stadt Potsdam, zulasten und damit zum Nachteil der Entwicklung unserer mehrfach schwerbehinderten Tochter, Hedda, über einen kompletten Zeitraum von 50 Tagen – NICHT IN DER LAGE – uns diese „fragwürdige Antwort vorher zu geben, dass wir uns in Bezug eines „Fahrdienstes“ für unsere mehrfach schwerbehinderte Tochter melden sollten, wenn wir einen Betreuungsvertrag vom Hertha-Schulz-Haus (Oberlinhaus Potsdam) hätten, natürlich nicht, wenn man vorher für die Zusage ganze 152 Tage verstreichen ließ…“

    – Im gleichen Schreiben an den Ministerpräsidenten Woidke heißt es: „…vom 27. Oktober 2017 bis zum 23. Mai 2019, mussten ganze 573 Tage (dies waren 81 Wochen) vergehen, bis die Verantwortlichen der Stadt Potsdam, in Bezug auf unsere mehrfach schwerbehinderte Tochter „reagierten“, dafür DANKE Frau Landtagsabgeordnete Bessin, wobei nachfolgend geschildert, seit dem 23. Mai 2019, erneut die jämmerlicher Ernüchterung, für uns als Familie eingesetzt hat…“

    Weiter heißt es in dem Schreiben:
    „Fest steht, am 21.11. 2019 und am 13.06. 2019, erhielten Sie Frau Natscha I. (Name gekürzt), Frau Brigitte Meier sowie ebenfalls Herr Conrad K. (Name gekürzt) in einer E-Mail ein Gutachten der Charite, welches explizit und ganz genau in Bezug der Neuropädiatrie auf den Kindersitz eingeht, in der E-Mail war zudem ein Kostenvoranschlag des Unternehmens Maltry als auch eine ärztliche Diagnose enthalten, wobei hier im Besonderen auf die Überschrift des Schreibens der Leiterin des (* Name der Abteilung durch die Redaktion gekürzt) der Charite, Frau Dr. K. (Name durch die Redaktion gekürzt) mit dem Wortlaut: „Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit des täglichen Transportes mittels eines medizinischen Kindersitzes Starlight-NTX“ vom 21.11. 2019 verwiesen wird.“

    Seit also vollen 16 Monaten und 24 Tagen, liegt den Verantwortlichen der Stadt Potsdam, in Schriftform ein ärztliches Gutachten der Charite Berlin vor, wie ebenso ein ein schriftlicher Kostenvoranschlag des Unternehmens Maltry Rehatechnik GmbH und Co. KG.

    Seit Vorlage dieses Gutachtens, also seit vollen 73 (dreiundsiebzig) Wochen, ist weder die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Frau Brigitte Meier, noch der letztendlich verantwortliche Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD), welcher ebenfalls seit diesem gesamten Zeitraum in etlichen Schreiben schriftlich informiert ist, auch nur im Ansatz in der Lage gewesen, einen Behindertentransport für das mehrfach schwerbehinderte Kind zu gewährleisten.
    https://www.berlinertageszeitung.de/politik/89529-mike-schubert-brigitte-meier-ursula-nonnenmacher-oder-der-skandal-in-potsdam-um-ein-schwerbehindertes-kleinkind-und-seinen-kita-platz-2.html

    In fragwürdiger Manier einer möglich vollkommenen Interessenlosigkeit, ist es von den vorgenannt Verantwortlichen im Rathaus Potsdam, zum heutigen Tage, 15. April 2021, seit beschämenden 73 Wochen (das sind volle 510 Tage), nicht einmal geschafft worden – den Kindersitz für den Behindertentransport – des mehrfach schwerbehinderten Kleinkind zu bestellen, welchen die Stadt Potsdam gemäß gesetzlicher Vorschriften anschaffen muss.
    Nun kann man urteilen, ob diese Arbeitsweise von Brigitte Meier und Oberbürgermeister Mike Schubert, zum Nachteil eines schwerbehinderten Kindes normal ist, oder ein eklatantes Versagen dieser Amtspersonen sowie komplette Interessenlosigkeit einem behinderten Kind gegenüber darstellt!

    Festgehalten soll hier ebenfalls werden, dass Ministerpräsident Dietmar Woidke, hat es bis zum heutigen Tage, den 15. April 2021, also über einen Zeitraum von vollen 77 (siebenundsiebzig) Wochen, nicht geschafft hat, sich um den Fall zu kümmern, obwohl er am 22. Oktober 2019 direkt und persönlich angeschrieben wurde, (der Redaktion leigt der Nachweis des Einschreibens mit Rückschein vor), auch keiner seiner Mitarbeiter hat sich bis zum heutigen Tage bei den Eltern gemeldet.

    Für Dietmar Woidke, seit 28. August 2013 Ministerpräsident des Landes Brandenburg, ein SPD-Mitglied, dessen Partei den Namen Sozial im Parteinamen trägt, welchen als Landesvater auch das Wohl eines mehrfach schwerbehinderten Kindes interessieren sollte, ist dies allerdings kein Zeichen von Interesse am Wohl eines seiner Landeskinder, einem mehrfach schwerbehinderten Kind von vier Jahren, welches sich gegen dergleichen Ungerechtigkeiten aus dem Potsdam der Landeshauptstadt Potsdam, nicht wehren kann!

    Wenn sich in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Landtages Brandenburg, am 14. April 2021, nun zudem ein ehemaliger Landesminister des Landes Brandenburg, und ehemaliger Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion hinstellt und vollmundig zum Besten gibt, er würde seit langer Zeit E-Mails, zu dem Fall bekommen, ist es eine regelrechte Schande, dass bis heute nichts passiert ist.
    Die Aussagen des ehemaligen Ministers, hier unter anderem in Bezug auf die Eltern, werden eventuell in einem kommenden Artikel gewürdigt, nachdem durch die Rechtsanwälte der Eltern eine mögliche Unterlassungsklage gegen den Politiker geprüft wurden.

    In diesem Zusammenhang ist an dieser Stelle hingegen auch zu erwähnen, selbst nach etlichen Briefen an die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Ursula Nonnemacher (Grüne) und Janny Armbruster (Grüne) als Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, wurden nach Aussage der Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes, keine Telefonate beantwortet, selbst Nachfragen blieben erfolglos.

    Festgehalten soll hier ebenfalls werden, dass seit über 23 (dreiundzwanzig) Wochen, seit dem 06. November 2021, trotz bestehenden Vertrages und Rechtsanspruch, zugesichert durch die Behörde KITA-Tipp, dass mehrfach schwerbehinderte Kleinkind, nicht im Hertha-Schulz-Haus (Oberlinhaus) betreut wird.

    Wie schon am 16. Mai 2019, dem Tag ihrer beschwörenden Rede vor Abgeordneten des Landtag Brandenburg ( https://www.BerlinerTageszeitung.de/component/yendifvideoshare/video/3076-afd-brandenburg-birgit-bessin-kaempft-fuer-behindertes-kleinkind.html), kämpft ganz allein, nur eine einzige Landtagsabgeordnete in Brandenburg, Birgit Bessin, erneut für das kleine mehrfach schwerbehinderte Kind.

    Wer sich diesen Fall des mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes sachlich betrachtet, hier vor allem in den nachweislichen Zeitabläufen, muss sich die Frage stellen, sind Menschen mit Behinderungen für Politiker in Regierungsverantwortung nicht mehr von Interesse, wenn sie erst einmal gewählt sind?
    Sind die vollmundigen Worte von Inklusion, Teilhabe und Interesse am Gemeinwohl der Bevölkerung, für Politiker und Verantwortliche in Rathäusern, nach der Wahl nur noch leere Worthülsen?

    Am 26. September 2021 findet die 20. Wahl zum Deutschen Bundestag statt – möge bis dahin das Schicksal des kleinen mehrfach schwerbehinderten Mädchens nicht vergessen sein…

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