Schlagwort: In-Game-Käufe

  • Gaming: Von der Lust zum Frust

    ARAG Experten informieren über die Gefahr von Computerspielen

    Minecraft, Fortnite, Call of Duty – vor allem während des Corona-Lockdowns haben die Spielzeiten von Computerspielen bei Kindern und Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 75 Prozent zugenommen. Für 700.000 von ihnen ist das Gaming riskant oder krankhaft. Woran man Spielsucht bei seinem Kind erkennt und welche Möglichkeiten es gibt, frühzeitig einzugreifen, erläutern die ARAG Experten.

    Spielverhalten in Zahlen
    Zu den beliebtesten Spielen gehören Call of Duty, Fifa, Fortnite, GTA – Grand Theft Auto – und Minecraft. Die durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer von digitalen Spielen ist laut Jim-Studie 2020 (Jugend, Information, Medien) des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest letztes Jahr um 40 Minuten auf 121 Minuten gestiegen. Vor allem die männlichen Gamer sind besonders affin: Sie spielen mit 159 Minuten fast doppelt so lange wie Mädchen, die es täglich auf immerhin 81 Spielminuten bringen. Bei Mädchen ist das Smartphone mit Abstand das liebste Gerät zum digitalen Spielen (61 Prozent, Jungen 72 Prozent), Jungs zocken lieber an Computer oder Laptop (35 Prozent, Mädchen 13 Prozent).

    Auch der Bildungsgrad spielt nach Auskunft der ARAG Experten eine Rolle: Kinder und Jugendliche, die einen mittleren Bildungsabschluss anstreben oder erreicht haben, spielen mehr digitale Spiele (161 Minuten täglich) als Gymnasiasten, die rund zwei Stunden gamen. Interessant ist auch die Sicht auf die Eltern: Je höher ihr Bildungsabschluss, desto weniger Zeit verbringen ihre Kinder mit digitalen Spielen.

    Die Bedeutung digitaler Medien
    Digitale Medien sind wichtig, keine Frage. Gerade in der Pandemie ist ihnen eine enorme Bedeutung zugekommen, denn ohne digitale Medien wären beispielsweise Distanzunterricht oder Home-Office nicht möglich gewesen. Zudem waren digitale Medien in Lockdown-Zeiten die einzige Möglichkeit, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten oder auch Einsamkeit zu bekämpfen. Auch Langeweile war auszuhalten – unter anderem dank zahlreicher Computerspiele.

    Gestörtes Nutzerverhalten
    Viele Kinder und Jugendliche haben allerdings während der Corona-Zeit ein riskantes oder sogar krankhaftes Nutzerverhalten entwickelt. Anzeichen dafür sind nach Auskunft der ARAG Experten ein unkontrolliertes Spieleverhalten, Vernachlässigen von Schule, Freunden und Hobbys und das Weiterspielen, obwohl negative Konsequenzen drohen. Dauert das Verhalten länger als zwölf Monate, sprechen Fachleute von einer Computerspielstörung (Gaming Disorder). Im schlimmsten Fall beeinträchtigt diese Störung den persönlichen, sozialen und schulischen bzw. beruflichen Lebensbereich und geht z. B. einher mit psychischen Störungen, wie Depressionen und sozialen Ängsten und mit Schule schwänzen.

    Wer sich unsicher ist und testen möchte, ob er zu viel im Netz unterwegs ist, kann einen Selbsttest zur Videospielsucht und exzessiven Internetnutzung machen, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über ihr Infoportal „Ins-Netz-gehen“ online anbietet.

    Darüber hinaus kann übermäßiges Spielen von brutalen und teilweise nicht altersentsprechenden oder nicht zugelassenen Computerspielen zu Abstumpfung, Verrohung und Realitätsverlust führen. Zudem kann das intensive Spielen von Gewalt verherrlichenden Spielen die Aufnahmefähigkeit und das Erinnerungsvermögen für andere Lerninhalte einschränken.

    Viele Spiele bergen auch ein erhebliches Suchtpotenzial und sogenannte In-Game-Käufe führen dazu, dass die jungen Gamer ihr Taschengeld bei eigentlich kostenlosen Spielen verprassen, um Extras zu kaufen und damit ihre Chancen im Spiel zu verbessern. Gerade jüngere Kinder sind hier besonders gefährdet, wenn Werbung so spielerisch gestaltet ist, dass nicht gleich ersichtlich ist, dass es sich um kommerzielle Angebote handelt.

    Das können Eltern tun
    Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, müssen Eltern nach Ansicht der ARAG Experten digital fitter werden, um Spiele besser einschätzen zu können. Eine Alterskennzeichnung kann einen ersten Hinweis geben, ob das jeweilige Spiel überhaupt für die Altersklasse freigegeben ist. Auch pädagogische Portale wie z. B. der Spieleratgeber NRW können bei der Auswahl geeigneter Games helfen. Des Weiteren sollten Eltern verbindliche Regeln und feste Spielzeiten mit ihren Kindern verabreden. Hier helfen unter Umständen Erfahrungen anderer Eltern.

    Ist Werbung im Spiel, sollten Eltern darauf achten, dass sie eindeutig als solche gekennzeichnet ist und die Kinder darauf hinweisen. Zudem sollte Werbung keine ungeeigneten Inhalte oder gar direkte Kaufaufforderungen enthält.
    Sollte es erforderlich sein, dass sich die Spieler registrieren, raten die ARAG Experten, darauf zu achten, welche Daten dafür nötig sind. Fragt der Hersteller zu viele persönliche Daten ab, ist Vorsicht angebracht und man sollte sich nach einem anderen Spiel umschauen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfahren Eltern, wofür die Daten genutzt werden. Ist eine Mail-Adresse zur Registrierung nötig, ist es auch möglich, ein Pseudonym zu verwenden. Klarnamen sind bei Online-Spielen ohnehin nicht empfehlenswert. Hier dürfen Eltern und Kinder ihre Fantasie spielen lassen und sich einen Namen ausdenken. Er sollte allerdings keine Rückschlüsse auf Geschlecht oder Alter der jungen Gamer zulassen.

    Digital Detox
    Gerade die besinnliche Adventszeit und die anstehenden Feiertage mit der Familie bieten einen geeigneten Rahmen, um es mal „ohne“ zu versuchen. Denn nach Auskunft der ARAG Experten kann medienfreie Zeit Stressgefühle reduzieren und die Konzentration verbessern. Gemeinsame Momente mit der Familie – natürlich offline – können zudem für schöne Erinnerungen sorgen. Also raus mit den Gesellschaftsspielen und ran ans 1.000-Teile-Puzzle. Auch ein gemeinsamer Kochabend mit der ganzen Familie kann zu herrlichen Offline-Momenten führen. Wer es aktiver mag, kann outdoor eine Menge unternehmen, um Videospiele zu vergessen: Am Lagerfeuer Marshmallows grillen, mit Fackeln durch den dunklen Winterabend spazieren oder ein Besuch im winterlichen Zoo lassen garantiert keine Langeweile aufkommen.

    Weitere Informationen zum Thema Kinder und Internet unter:
    https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internet-fuer-kinder/#Sich-rechtlich-absichern-mit-einem-Eltern-Kind-Internetvertrag

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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    Jennifer Kallweit
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    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
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  • Gratis-Spiele, die keine sind

    ARAG Experten informieren über In-App-Käufe

    Immer mehr Gratis-Spiele können nicht nur mit einer Konsole gespielt werden, sondern sind auch für mobile Endgeräte wie etwa Tablets oder Smartphones geeignet. Doch sind diese F2P (free to play)-Anwendungen, wie sie in jugendlichen Fachkreisen auch genannt werden, tatsächlich kostenfrei? Die ARAG Experten raten zur Vorsicht und weisen auf versteckte Kosten durch so genannte In-App-Käufe hin. Dabei fallen meist kleinere Euro-Beträge an, so dass die Hemmschwelle zum Kauf von Zusatzinhalten äußerst niedrig ist.

    Mehr Inhalt gegen Geld
    Ob Extraleben, nächste Level oder Hinweise, die zu einer Schatztruhe führen: Viele Extras können sich pfiffige Spieler bis zu einem gewissen Spielabschnitt erspielen oder mit geschickten Spielzügen ihr virtuelles Konto aufstocken. Kosten fallen dabei nicht an. Spieler, die nicht so viel Geduld oder kein glückliches Händchen haben, können ihr virtuelles Konto auch mit Echtgeld aufstocken, um im Spiel weiterzukommen oder beispielsweise besondere Gegenstände zu erwerben. Innerhalb einer App handelt es sich um In-App-Käufe; werden Upgrades in einem Spiel gekauft, sind es In-Game-Käufe.

    Bezahlt wird mit wenigen Klicks über den jeweiligen App-Store, bei dem Kreditkartennummern oder andere Bankdaten hinterlegt sind. Nach Auskunft der ARAG Experten können Spieler auch auf Guthaben-Basis zahlen, das mit einer Prepaidkarte aufgefüllt werden kann.

    Geld zurück, wenn der Inhalt nicht gefällt?
    Das 14-tägige Widerrufsrecht, das für online geschlossene Verträge gilt, erlischt bei digitalen Spielen mit Beginn des Downloads von Spiel oder Zusatzinhalten. Sobald der Spieler also darauf zugreifen kann, ist es nach Auskunft der ARAG Experten rechtlich nicht mehr möglich, das Geld wiederzubekommen. Apple räumt Nutzern seiner iOS-Apps allerdings eine 90-tägige Rückgabefrist sowohl für App- als auch In-App-Käufe ein. App-Käufe über den Google-Playstore können innerhalb von 48 Stunden rückgängig gemacht werden; für In-App-Käufe räumt Google diese Möglichkeit nicht ein.

    Altersbegrenzungen für In-App-Käufe
    Mit dem Kauf zusätzlicher Inhalte bei einem Online-Spiel wird ein Vertrag geschlossen. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Kinder erst ab sieben Jahren bedingt geschäftsfähig, vorher können sie keine Verträge abschließen. Doch es gibt eine weitere Hürde, bis ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt: Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter müssen dem Deal zustimmen. Daher raten die ARAG Experten Eltern dringend, dem ungewollten In-App-Kauf möglichst umgehend zu widersprechen und beharrlich zu bleiben, sollte sich der Anbieter weigern, das Geld zurückzuzahlen.

    Wiederholungstäter
    Problematisch kann ein Widerspruch werden, wenn der spielbegeisterte Nachwuchs häufiger Zusatzinhalte kauft. Dann geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern mit dem Kauf einverstanden waren oder ihn geduldet haben. Ähnlich schwierig schätzen die ARAG Experten einen Widerspruch ein, wenn die jungen Nutzer mit dem Passwort der Eltern online auf Shopping-Tour gehen.

    Mit Drittanbietersperre vorbeugen
    Ungewollte Abbuchungen für In-App-Käufe über die monatliche Handyrechnung kann man umgehen, indem der Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre aktiviert. Der ist nach Auskunft der ARAG Experten dazu verpflichtet, die Sperre kostenlos einzurichten. Einziger Nachteil: Unter Umständen werden so auch Dienste gesperrt, die man gerne nutzen möchte, wie z. B. Gewinnspiele per SMS. Auch Käufe im App-Store, die über die Handyrechnung laufen, sind mit einer Drittanbietersperre nicht mehr möglich.

    In-App-Käufe deaktivieren
    Vor allem, wenn Kinder und Jugendliche Zugang zu einem mobilen Endgerät oder gar ein eigenes Gerät haben, ist es durch die geringen Geld-Beträge oft schwer, die Kontrolle über In-App-Käufe zu behalten. Doch es gibt Möglichkeiten, ungewollte Einkäufe zu verhindern: Bei iOS-Betriebssystemen kann über die Einstellungen eine so genannte Kaufanfrage aktiviert werden, sofern es eine Familienfreigabe für das Gerät gibt. Dabei erhält der Familienorganisator eine Anfrage, sobald ein Nutzer eine App kaufen möchte. Lehnt er den Kauf ab, gibt es keinen Download. Zudem ist es möglich, für jeden Einkauf ein Passwort festzulegen. Darüber hinaus können In-App-Käufe mit Hilfe der Bildschirmzeit komplett unterbunden werden.

    Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es auch auf Android-Geräten die Möglichkeit, In-App-Käufe zu deaktivieren, indem Eltern über die Einstellungen im Google Play Store einen Passwortschutz erstellen. Dabei können sie wählen, ob die Passwortabfrage für alle Käufe oder in einem bestimmten Zeitintervall erfolgen soll.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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