Schlagwort: Internetzugang

  • WLAN in Alten- und Pflegeheimen – Silver Surfer sitzen auf dem Trockenen

    WLAN in Alten- und Pflegeheimen – Silver Surfer sitzen auf dem Trockenen

    Nur sechs Prozent der deutschen Pflegeeinrichtungen sind angemessen ausgestattet – WLAN in Alten- und Pflegeheimen ist unverzichtbar

    BildMit den Verwandten online kommunizieren, sich im Internet informieren oder bei Amazon & Co. bestellen: Die Digitalisierung hat längst auch die älteren Generationen erreicht und mehr und mehr Senioren nutzen die Möglichkeiten, die das Internet bietet, ausgiebig. Doch wer in einem Alten- oder Pflegeheim seinen Lebensabend verbringt, sieht sich dabei meist gravierenden Problemen ausgesetzt. Denn die Heime in Deutschland sind nur sehr dürftig mit kabellosem Internet ausgestattet und so können die „Silver Surfer“ ihre neu gewonnenen Gewohnheiten oftmals überhaupt nicht ausleben.

    Isolation und Einsamkeit stellen eine große Gefahr für ältere Menschen dar, sobald sie in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen. Das Internet und aktuelle Endgeräte bieten da die Chance, dem zu entkommen, indem sie beispielsweise schnell und einfach den Kontakt zu Familie und Freunden herstellen. Auch die weiteren umfangreichen Optionen des Internets werden im höheren Alter genutzt. Felix Schönfelder, Geschäftsführer des Marktführers für professionelle WLAN-Lösungen MeinHotspot, sieht hier einen nicht unbeträchtlichen Anteil der Bevölkerung, der ohne angemessene Versorgung mit kabellosem Internet von der Welt und vom technologischen Fortschritt abgeschottet wird: „Die Situation in den meisten Einrichtungen ist erschreckend. Das Internet bietet den Bewohnern dort so viele Möglichkeiten. Dennoch werden selbst geringste Kosten und Mühen seitens der Betreiber gescheut.“

    Internetaffinität im Pflegealter nicht zu vernachlässigen

    Der Digitalverband Bitkom gibt an, dass heute ca. 50 % der über 65-Jährigen ein internetfähiges Endgerät nutzen. Durch eine oft eingeschränkte körperliche Mobilität sind viele Senioren von der Außenwelt abgetrennt, sobald sie das Pflegealter erreichen. Sie erleiden somit beträchtliche Einbußen in ihrer Lebensqualität, sollten sie dazu auch keinen Internetzugriff in ihrem Heim haben. Denn so haben sie keine Möglichkeit, ihre Enkel per Videoanruf zu erreichen oder mit weit entfernt lebenden Freunden zu kommunizieren. Felix Schönfelder sieht hier aber noch weitere Anwendungsbereiche: „Auch die Nutzung von Online-Shopping-Angeboten durch ältere Menschen steigt stetig an. Können sie nicht einfach spontan einkaufen gehen, bestellen auch sie ihre Kleidung bei Zalando oder andere Produkte auf Amazon und Co.“ Und diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen: Seit 2013 steigt die Internetnutzung im Alter ab 65 jedes Jahr um 10 %.

    BAGSO fordert den WLAN-Ausbau schon lange

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) fordert schon seit 2020, dass Alten- und Pflegeheime eine bessere digitale Grundversorgung erhalten sollten. Digitale Kontakte können zwar die Besuche von Verwandten und Freunden nicht ersetzen, aber die Pandemie hat deutlich gemacht, dass sie eine wichtige Ergänzung zu persönlichen Kontakten darstellen. Die meisten der ca. 12.000 Pflegeheime in Deutschland haben jedoch kein adäquates WLAN-Angebot. Laut einer Umfrage gaben lediglich 6 % der Heimbetreiber an, dass sie ihren Bewohnern kostenloses Internet anbieten. Eine klare Forderung der BAGSO besagt daher, dass jedes Seniorenheim kabelloses Internet für seine Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung stellen soll. Zusätzlich müssen die Mitarbeiter in der Pflegeausbildung in ihrer digitalen Kompetenz geschult werden, damit sie den Bewohnern beim Einstieg ins Internet behilflich sein können. „Wenn wir unseren Senioren keine Möglichkeit bieten, an der digitalen Welt teilzunehmen, können wir auch nicht erwarten, dass sie diese überhaupt verstehen“, sagt auch Schönfelder. „Aus diesem Grund muss kostenfreies WLAN eine Grundvoraussetzung für alle Pflegeheime darstellen.“

    Auch Mitarbeiter profitieren

    Verwaltungsprozesse werden allerorts cloud-basiert und Behördengänge können inzwischen digital erledigt werden. So sparen sich auch die Mitarbeiter der Alten- und Pflegeheime Zeit und Aufwand durch ein internes WLAN-Netzwerk. Nach der Aufhebung der Störerhaftung in der Gesetzeslage ist es der Verwaltung zudem möglich, das Netzwerk für jeden frei zugänglich zu gestalten, wodurch sich die administrative Arbeit reduziert. Abgesehen davon kann das Internet auch bei der Arbeit in bestimmten Pflegefeldern nützlich sein. Beispielsweise für die Arbeit mit Demenzkranken gibt es internetfähige Endgeräte, die personalisierte Inhalte zeigen und Reaktions- und Gedächtnistraining mit Quizfragen oder Spielen ermöglichen.

    Weitere Informationen unter: https://meinhotspot.com/

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    MeinHotspot GmbH
    Herr Raphael Milker
    Urbanstraße 116
    10967 Berlin
    Deutschland

    fon ..: +49 30 6920 52800
    web ..: https://meinhotspot.com/
    email : info@meinhotspot.com

    Über MeinHotspot:
    MeinHotspot ist ein WLAN-Hotspot-System, das individuell auf den Standort der Betreiber zugeschnitten wird und sich flexibel auf den Bedarf anpassen lässt. Mit integriertem Virenschutz und einer Firewall schützt MeinHotspot sowohl vor Spam, Viren, Trojanern und Hackerangriffen als auch vor unberechtigtem Zugriff auf sensible Daten. Durch einen VPN-Tunnel wird zusätzlich die IP-Adresse des Hotspot-Betreibers verschlüsselt. Weitere Informationen im Internet auf: https://meinhotspot.com/ 

    Pressekontakt:

    MeinHotspot GmbH
    Herr Raphael Milker
    Urbanstraße 116
    10967 Berlin

    fon ..: +49 30 6920 52800
    web ..: https://meinhotspot.com/
    email : info@meinhotspot.com

  • Schnelles Internet oder lange Leitung?

    ARAG Experten informieren über das Recht auf schnelles Internet

    Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vielerorts die Internetleitungen zu langsam sind. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office war konzentriertes Arbeiten teilweise unmöglich. Mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben Verbraucher seit letztem Dezember ein Recht auf schnelles Internet. Wie man herausfindet, ob die eigene Leitung schnell genug ist und was zu tun ist, um gegebenenfalls eine Störung beim Internetanbieter zu melden, wissen die ARAG Experten und ihr Kooperationspartner Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.

    Mindestbandbreiten
    Nach Angaben der ARAG Experten haben Verbraucher künftig einen Anspruch auf eine Download-Rate (Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet) von mindestens zehn Megabit pro Sekunde (Mbit/s); die Upload-Rate (Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten) muss mindestens 1,3 Mbit/s betragen. Die Verzögerungszeit (Latenz) bei der Datenübertragung darf nur noch höchstens 150 Millisekunden betragen. Damit haben schwammige Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Geschwindigkeit von „bis zu“ einem bestimmten Wert zusichern, ausgedient. Zum Vergleich: Bislang hatten Bundesbürger lediglich Anspruch auf einen funktionierenden Internetzugang mit einem kaum nennenswerten Mindesttempo von 0,056 Mbit pro Sekunde.

    Gut angebundene Stadtbewohner dürften vielerorts bereits jetzt ein deutlich schnelleres Internet mit 50 oder mehr Mbit/s haben. Aber für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte dieser neue Richtwert deutliche Verbesserungen mit sich bringen.

    Die eigene Leitung messen
    Schon vor Vertragsschluss müssen Internetanbieter über die zur Verfügung stehende Internetgeschwindigkeit informieren. Auch im Vertrag muss die Übertragungsrate angegeben sein. Wer selber nachmessen möchte, sollte nach Auskunft der ARAG Experten ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Messtool nutzen. Das Portal steht Verbrauchern kostenfrei zur Verfügung und bietet neben der Messung auch eine Kontroll- und Protokollfunktion. Darüber hinaus erfährt man auf der Seite, welche Mindestanforderungen der eigene Tarif haben muss.

    Wenn die Leitung zu langsam ist
    Ist die Internetgeschwindigkeit langsamer als vertraglich vereinbart, haben Endkunden verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Doch es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Zunächst müssen Kunden ihren Provider über die fehlende Geschwindigkeit informieren und ihm eine Frist zur Nachbesserung einräumen. Zudem wird an mindestens zwei Messtagen die vereinbarte Maximalleistung wenigstens einmal zu mindestens 90 Prozent nicht erreicht oder die vertraglich definierte Minimalleistung wird an mindestens zwei Messtagen wenigstens einmal unterschritten. Auch wenn an mindestens zwei Messtagen die gebuchte Normalgeschwindigkeit bei mindestens neun von zehn Messungen nicht erreicht wird, können Kunden Nachbesserung verlangen.

    Kann der Anbieter nicht liefern, dürfen Kunden ihren Tarifpreis mindern, in einen anderen Tarif wechseln oder ihren Internetvertrag fristlos kündigen. In manchen Fällen können Kunden sogar einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

    Wann darf gemindert werden?
    Gemindert werden darf nach Auskunft der ARAG Experten im gleichen Verhältnis, in dem die tatsächliche Bandbreitenleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht: Liegt die Datenübertragungsrate beispielsweise nur bei 50 statt der zugesagten 100 Megabit pro Sekunde, müssen auch nur 50 Prozent des monatlichen Entgeltes gezahlt werden. Mindern darf der Kunde so lange, bis das Internet so schnell ist, wie vertraglich zugesichert. Christian Solmecke weist darauf hin, dass die Beweislast beim Kunden liegt und die Messung verwertbar sein muss: „Mögliche eigene Fehlerquellen sollten daher geprüft und ausgeschlossen werden, indem beispielsweise die Messung mit einem LAN-Kabel oder zumindest in der Nähe des Routers durchgeführt wird.“

    Wo in Deutschland welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen, zeigt eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Anzeige im Breitbandatlas kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navigiert werden.

    ARAG Kunden können sich über das ARAG Kundenportal kostenlose anwaltliche Musterschreiben herunterladen.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Schnelles Internet oder lange Leitung?

    ARAG Experten informieren über Änderungen des Telekommunikationsgesetzes

    Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vielerorts die Internetleitungen zu langsam sind. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office war konzentriertes Arbeiten teilweise unmöglich. Mit dem Recht auf schnelles Internet soll sich das nun ändern. Vom Bundestag wurde die Reform bereits im April beschlossen, heute hat auch der Bundesrat zugestimmt. Ob Surfen durch die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wirklich schneller wird und wer davon profitiert, wissen die ARAG Experten.

    Mindesttempo
    Bislang hatten Bundesbürger lediglich Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang mit einem kaum nennenswerten Mindesttempo von 0,056 Mbit pro Sekunde. Dieser Wert soll nun auf mindestens 20 Mbit angehoben werden. Welche Mindestvorgaben es für Downloads, Uploads und Verzögerungen bei der Datenübertragung (Latenz) braucht, muss die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde noch ermitteln. Nach Angaben der ARAG Experten wird der Minimalwert vermutlich bei etwa 20 Mbit liegen und soll dann über die Jahre steigen.

    Gut angebundene Stadtbewohner dürften vielerorts bereits jetzt ein deutlich schnelleres Internet mit 50 oder mehr Mbit haben. Aber für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte dieser neue Richtwert deutliche Verbesserungen mit sich bringen.

    Kürzere Laufzeiten und Entschädigung
    Die Novelle sieht vor, dass sich Internet- und Telefonverträge nicht mehr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sondern sie dürfen dann monatlich gekündigt werden. Zudem können Kunden ihren Vertrag kündigen oder den Tarifpreis mindern, wenn ihr Internet nicht so schnell ist, wie vertraglich festgelegt. Gibt es über mehr als zwei Tage massive Internetstörungen, steht Nutzern sogar eine Entschädigung zu.

    Keine Abrechnung mehr über die Nebenkosten
    Bisher dürfen Vermieter TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen und pauschal mit acht bis zehn Euro abrechnen. Egal, ob die Mieter den Anschluss nutzen oder andere Fernsehanbieter bevorzugen. Dieses so genannte Nebenkostenprivileg aus den 80er Jahren sollte seinerzeit den Ausbau des Kabelnetzes ankurbeln, hat heute aber seine Berechtigung verloren. Ab 2024 können Mieter dann Einzelverträge mit TV-Anbietern abschließen, müssen sich aber auch selbst darum kümmern.
    Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen Mieter allerdings weiterhin für maximal fünf – in Ausnahmen neun – Jahre lang an den Kosten beteiligt werden, wenn das Mietshaus an die Glasfaserleitung angeschlossen wird. Dieses „Bereitstellungsentgelt“ ist bei höchstens fünf Euro monatlich gedeckelt.

    4G für alle
    Gesetzlich verankert werden erstmals auch Vorgaben zum Mobilfunkausbau, um den Druck auf Telekommunikationsanbieter zu erhöhen. Damit wäre auch der Handyempfang an allen Straßen und Schienen gesichert und nervige „Funklöcher“ wären Geschichte.

    Wo in Deutschland welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen, zeigt eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navigiert werden:
    https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/computer-und-internet/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    0211-963-2560
    brigitta.mehring@arag.de
    http://www.arag.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    04349-228026
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.arag.de

  • 3G-Netzwerk wird abgeschaltet

    Die ARAG Experten über den Wandel beim Mobilfunk

    5G wird seit Juli 2019 ausgerollt, 3G ist bald Geschichte. So kann man die aktuelle Lage in der Welt des Mobilfunknetzes zusammenfassen. 3G wird im Laufe des Jahres nach und nach abgeschaltet. Was muss ich als Verbraucher wissen? Was ist mit LTE? Bei all den Mobilfunkabkürzungen verliert man leicht den Überblick. Die ARAG Experten klären auf.

    3G, 4G, LTE?
    „G“ steht für Generation in der mobilen Datenübertragung. Demnach ist 3G der Vorgänger von 4G, welches in Zukunft selber von 5G abgelöst wird. Jede „Generation“ benutzt einen technischen Standard der Datenübertragung, der mit einer bestimmten Übermittlungsgeschwindigkeit einhergeht: Surfen Sie mit einem 3G-Netz, nutzen Sie den UMTS-Standard (Universal Mobile Telecommunications System), der in Verbindung mit seiner modernsten Erweiterung, dem HSPA-Standard (High Speed Packet Access) beim Surfen eine Höchstgeschwindigkeit von 42 Mbit pro Sekunde erreicht. Beim moderneren 4G nutzt man den LTE-Standard (Long Term Evolution); die Höchstgeschwindigkeit liegt bei ungefähr 300 Mbit pro Sekunde. Im Zuge des 5G-Ausbaus werden die Antennen für 3G sukzessive abgeschaltet. So planen Vodafone und die Telekom die Abschaltung bis Ende Juni. O2/Telefonica plant diesen Schritt bis Jahresende.

    Was muss man beachten?
    Sollte im Handyvertrag nur die Verwendung des 3G-Standards festgelegt sein, könnten Sie womöglich Ihren Internetzugang verlieren! Das gilt übrigens auch bei Prepaid-Tarifen. Ist 3G weg, muss man gezwungenermaßen auf 4G (LTE-Standard) aufrüsten. Daher gilt: Überprüfen Sie lieber zeitnah Ihren Handyvertrag! Sollten Sie außerdem ein älteres Handy nutzen, ist es eventuell nicht in der Lage, 4G zu verarbeiten. Informationen zur 4G-Tauglichkeit eines Geräts findet man in der Produktbeschreibung. Funklöcher hat man bei 4G nach Angaben der Bundesnetzagentur weniger zu befürchten: So sollen 96,5 Prozent des Landes von mindestens einem Netzbetreiber mit 4G versorgt sein. Die Bundesnetzagentur stellt eine App und ein Internetportal zur Verfügung, welche Funklöcher und Netzabdeckung für einen jeweiligen Anbieter anzeigen.

    Wann und wo können Verbraucher 5G nutzen?
    Nach Angaben des Ericsson Mobility Report gibt es weltweit aktuell 213 Millionen 5G-Anschlüsse. Bisher ist das deutsche 5G-Netzwerk nur in einigen Regionen ausgebaut und nicht alle Anbieter bieten überhaupt schon 5G-Tarife an. Sogenannte Netzabdeckungskarten geben Aufschluss darüber, ob und zu welchem Tarif man mit der Hypergeschwindigkeit surfen kann. Diese findet man in der Regel auf der Webseite des Mobilfunkanbieters. Vorsicht: Nicht alle Smartphones sind für das neue 5G gerüstet! Eine 5G-Abdeckung ist auf dem Netzabdeckungsportal der Bundesnetzagentur aktuell noch nicht einsehbar.

    Wie schnell ist 5G eigentlich?
    5G ist der Nachfolger der derzeit schnellsten Datenübertragung 4G. Die neue Generation zeichnet sich durch eine deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeit (bis zu 20 Gbit/Sekunde) aus. Solche Geschwindigkeiten versprechen ein schnelleres und stabileres mobiles Internet. Auch könnte 5G Streaming vereinfachen oder mobiles Gaming verbessern. Unterwegs Filme oder Serien in Sekundenschnelle zu laden, gehört zu den Möglichkeiten. Auch im Bereich Smart Home könnte sich etwas tun: Mit 5G lassen sich Haushaltsgeräte und Haustechnik vernetzen und auf Abstand bedienen. Dadurch kann man beispielsweise den Energieverbrauch senken und den Wohnkomfort erhöhen.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    0211-963-2560
    brigitta.mehring@arag.de
    http://www.arag.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    04349-228026
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.arag.de