Schlagwort: Justiz

  • Belgiens Justizbehörde setzt auf digitalen Fortschritt mit Extreme Networks

    Belgiens Justizbehörde setzt auf digitalen Fortschritt mit Extreme Networks

    Dank einer 20-fach beschleunigten Konnektivität kann die belgische Justiz nun Gerichtsverhandlungen und Haftanstaltsbesuche remote abhalten und Informationen zwischen Diensten und Anwendungen sicher austauschen.

    FRANKFURT A.M./SAN JOSE, 25. März 2021 – Extreme Networks, Inc. (Nasdaq: EXTR), ein Anbieter cloudbasierter Netzwerklösungen, gibt in Kooperation mit dem Security-Service-Provider Orange Cyberdefense Belgium bekannt, dass der Föderale Öffentliche Dienst Justiz (FÖD Justiz) sein Netzwerk mit deren Lösungen modernisiert hat. Das neue Netzwerk bietet eine 20-mal schnellere Wi-Fi-Konnektivität in 240 Gebäuden und ermöglicht die Digitalisierung der Dienstleistungen des Justizsystems, einschließlich Gerichtsverhandlungen und Gefängnisbesuchen. Diese können nun auch remote abgehalten werden. Außerdem ermöglicht es über 23.000 Mitarbeitern und Tausenden von Anwendern, wie z. B. Bürgern und der Polizei, den sicheren Austausch von Informationen und den Zugriff auf kritische Anwendungen, wodurch die operative Effizienz verbessert wird.

    Die wichtigsten Verbesserungen:

    Schnelle und zuverlässige Netzwerkleistung: Die ExtremeSwitching™- und ExtremeRouting™-Technologien ermöglichen dem FÖD Justiz ein robustes und zuverlässiges Netzwerk mit höherer Bandbreite, das Geschwindigkeitsunterschiede auffängt sowie Microbursts bewältigt und gleichzeitig eine hohe Leistung bietet. Darüber hinaus schafft Extreme Fabric Connect™ eine autonome, selbstheilende Netzwerkarchitektur, die Upgrades und sekundengenaue Wiederherstellung des Echtzeitdatenverkehrs ohne Beeinträchtigung von Service oder Leistung ermöglicht.

    Vereinfachtes Netzwerkmanagement: Extreme Fabric Connect bietet dem FÖD Justiz eine vereinfachte, agile und belastbare Infrastruktur, die die Netzwerkkonfiguration und den Einsatz neuer Netzwerkgeräte und -dienste für das IT-Team deutlich beschleunigt und vereinfacht. Darüber hinaus minimiert es sowohl das Risiko menschlicher Fehler als auch die Zeit für Wartungsfenster dank der Möglichkeit, den Netzwerkkern bei Updates zu automatisieren.

    Betriebseffizienz und Sicherheit: Die Fabric-Connect-Technologie von Extreme steigert die Effizienz des FÖD Justiz und schont Ressourcen. So wird das IT-Team entlastet und kann sich weiteren wichtigen Aufgaben widmen. Außerdem ermöglicht sie die logische Trennung von IoT-Endgeräten von den eingesetzten Technologien und Ressourcen des Justizwesens, um Risiken zu reduzieren und so das Netzwerk abzusichern.

    Jimmy De Laet, ICT Infrastructure Director, Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz
    „Die sichere und schnelle Digitalisierung des Justizsystems ist ein lang verfolgtes Ziel der belgischen Regierung, um Dienstleistungen zu modernisieren und zu verbessern. Dank Extreme Networks und Orange Cyberdefense Belgium, die uns mit einem neuen Netzwerk und 24/7 technischem Support unterstützen, waren wir in der Lage, dieses Ziel zu erreichen, den Informationsaustausch zu verbessern und neue digitale Dienstleistungen anzubieten. Unser neues Netzwerk ist ein echter „Game Changer“ für unser Justizsystem.“

    Emmanuel David, Technical Director, Orange Cyberdefense Belgium
    „Als Europas führender Anbieter von Security Services sind wir bei der Betreuung von Unternehmen weltweit bestrebt, die digitale Sicherheit zu erhöhen. Bei jedem Digitalisierungsprojekt ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Netzwerk nicht nur zuverlässige Konnektivität, sondern auch Resilienz gegenüber potenziellen Sicherheitsbedrohungen bietet.“

    Henk Bretveld, Country Manager Benelux, Extreme Networks
    „Wir sind stolz darauf, das Netzwerk des FÖD Justiz zu modernisieren und die Digitalisierung der Dienstleistungen zusammen mit unserem langjährigen Partner Orange Cyberdefense Belgium zu unterstützen. Angefangen bei einer erhöhten Sicherheit bis hin zu einer 20-mal schnelleren Konnektivität in allen 240 Gebäuden verfügt die Behörde nun über ein fortschrittliches, zuverlässiges und zukunftssicheres Netzwerk, das dazu beitragen kann, das belgische Justizsystem so effektiv und effizient wie möglich zu gestalten.“

    Über Extreme Networks
    Die Lösungen und Services von Extreme Networks, Inc. (EXTR) bieten Unternehmen und Organisationen auf sehr einfache Weise hervorragende Netzwerkerfahrungen, die sie in die Lage versetzen, Fortschritte zu erzielen. Durch den Einsatz von Machine Learning, Künstlicher Intelligenz (KI), Analytik und der Automatisierung erweitern sie damit die Grenzen der Technologie. Weltweit vertrauen über 50.000 Kunden auf die cloudbasierten End-to-End Netzwerklösungen sowie die Services und den Support von Extreme Networks, um ihre digitalen Transformationsinitiativen zu beschleunigen und nie zuvor dagewesene Ergebnisse zu erreichen.

    Weitere Informationen finden Sie unter: https://de.extremenetworks.com/

    Extreme Networks , ExtremeCloud und das Logo von Extreme Networks sind Marken oder eingetragene Marken von Extreme Networks, Inc. in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern. Andere hier aufgeführte Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

    Firmenkontakt
    Extreme Networks
    Miryam Quiroz Cortez
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    – –
    +44 (0) 118 334 4216
    mquiroz@extremenetworks.com
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    Lucy Turpin Communications
    Alisa Speer und Eva Hildebrandt
    Prinzregentenstraße 89
    81675 München
    +49 89417761-29/-14
    Extreme@Lucyturpin.com
    https://www.lucyturpin.de/

    Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

  • Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom

    Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom

    Köln (ots) – Am morgigen Donnerstag wird das zweite Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Seit dem heutigen Mittwoch demonstrieren das „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen“ und die Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Kölner Dom, um zu verhindern, dass der öffentliche Druck nachlässt. Zudem will die gbs „Amtshilfe“ leisten, damit die überforderten Kirchenaustrittsstellen ihrer Aufgabe nachkommen können.

    Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/kernproblem-der-katholischen-kirche) vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

    Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

    Das Versagen des Staates

    David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

    Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

    gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

    In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/gbs/files/kirchenaustritt-formular.pdf) entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

    Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (https://weltanschauungsrecht.de/) (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

    Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/schonungslose-aufarbeitung-missbrauchsskandal) zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

    Pressekontakt:

    Pressekontakt: Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
    https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt

    Original-Content von: Giordano Bruno Stiftung, übermittelt durch news aktuell

  • Staatsanwaltschaft Singapur: Wirecard will Ermittlungen erschweren

    Hamburg (ots) – Die Staatsanwaltschaft von Singapur wirft dem deutschen Dax-Konzern Wirecard vor, „legitime Ermittlungen zu beeinflussen“. Außerdem versuche das Unternehmen „die Ausübung polizeilicher Arbeit zu ersticken“. Das geht aus Unterlagen der Staatsanwaltschaft hervor, die der Wochenzeitung DIE ZEIT vorliegen. Wirecard war juristisch gegen die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Sondereinheit der Polizei Singapur vorgegangen, da das Unternehmen beschlagnahmte Dokumente zurück haben wollte und deren Nutzungen für polizeiliche Ermittlungen einschränken wollte. Am Montag wies ein Gericht den Antrag zurück.

    In Singapur wird laut Staatsanwaltschaft gegen mehrere Wirecard-Mitarbeiter wegen Betruges, Fälschung von Verträgen, Geldwäsche und der Buchung fiktiver Umsätze ermittelt. Auch gegen den Geschäftsführer von Wirecard Asien werde ermittelt. Die Untersuchungen der Behörden richten sich gegen die Asien-Zentrale von Wirecard in Singapur, mehrere Tochtergesellschaften in Hongkong, Indonesien, Malaysia und den Philippinen sowie gegen zahlreiche Partnerfirmen in Asien. Wirecard teilte auf Anfrage mit, man wolle das laufende Verfahren nicht kommentieren, sei an einer schnellen Aufklärung interessiert und kooperiere „vollumfänglich mit den Behörden“.

    Wie aus den Dokumenten der Staatsanwaltschaft hervorgeht, hat die Polizei von Singapur im Februar zweimal die Geschäftsräume von Wirecard und einmal ein Lager für Dokumente durchsucht. Bei den Einsätzen beschlagnahmten die Ermittler den Dokumenten zufolge E-Mail-Archive und 229 Kisten mit Unterlagen. Bislang hat Wirecard behauptet, dass die Büros in Singapur nicht durchsucht worden seien. Vielmehr habe man sich mit der Polizei getroffen und Dokumente übergeben.

    Pressekontakt:

    Den kompletten ZEIT-Text dieser Meldung senden wir Ihnen für
    Zitierungen gerne zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an DIE
    ZEIT Unternehmenskommunikation und Veranstaltungen (Tel.:
    040/3280-237, E-Mail: presse@zeit.de). Diese Presse-Vorabmeldung
    finden Sie auch unter www.zeit.de/vorabmeldungen.

    Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt durch news aktuell

  • Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek

    Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek

    Berlin (ots) – Kommissarin ermittelte auf Basis von Rechtshilfeersuchen der US-Regierung wegen möglicher Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel / Staatsanwaltschaft München beendete Ermittlungen mangels Tatverdacht / Razzia in Wirecard-Zentrale wenige Monate später

    Nach Hinweisen der US-Regierung hat die Münchner Kriminalpolizei bereits im Sommer 2015 gegen den damaligen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek und andere Topmanager ermittelt. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Heft 4/2021, EVT 18. März) vorliegen. Dabei ging es um Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel durch eine Konzerntochter von Wirecard. Die Ermittlungen in Deutschland wurden jedoch nach kurzer Zeit mangels Tatverdacht beendet.

    Den Akten zufolge hatte das US-Justizministerium den deutschen Behörden zuvor in einem Rechtshilfeersuchen Erkenntnisse zu illegalen Aktivitäten der Wirecard-Tochter Click2Pay geliefert. Bei Click2Pay handelte es sich um einen Softwareanbieter für Geldtransfers im Internet, über den auch große Pokerwebsites in den USA die Zahlungen von Spielern abwickelten. Laut den US-Glücksspielgesetzen waren solche Transaktionen illegal. Click2Pay hatte daher eine Methode entwickelt, Zahlungen zu verschleiern.

    Wie aus den Akten weiter hervorgeht, ermittelte nach den Hinweisen der Amerikaner eine Kriminalkommissarin bei der Münchner Polizei wegen Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels gegen vier Wirecard-Manager – darunter Marsalek. Im August 2015 bat sie darum, beim Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume von Click2Pay in der Aschheimer Wirecard-Zentrale zu erwirken. Mitte September verfügte jedoch ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I, die Ermittlungen zu beenden. Es gebe keinen „begründeten Tatverdacht“ gegen Marsalek und die weiteren beschuldigten Manager, hieß es in der Verfügung.

    Allerdings führte die Staatsanwaltschaft München I dann im Dezember 2015 auf Ersuchen der US-Regierung eine Razzia in der Wirecard-Zentrale durch. Auf Anfrage von CAPITAL bestätigte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung Ende 2015 im Rahmen einer Rechtshilfe für das amerikanische Justizministerium. Zu der Frage, ob es sich dabei um den gleichen Vorgang handelte wie im Sommer, wollte sie sich nicht äußern. Die US-Regierung habe um „strikte Vertraulichkeit“ gebeten, erklärte eine Sprecherin.

    Wie das bayerische Justizministerium auf Anfrage von CAPITAL bestätigte, zogen die Amerikaner ihr Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden im Herbst 2018 zurück. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers hatte es zuvor einen juristischen Streit gegeben. Wirecard-Vertreter hatten gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München geklagt, ihnen wie von der US-Regierung gewünscht die Einsichtnahme in die übermittelten Akten der US-Behörden zu verwehren. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München am 10. September 2018 hätten die Amerikaner dann ihr Ersuchen zurückgenommen, „um die Vertraulichkeit der von dort übersandten Dokumente weiterhin zu gewährleisten“, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Zu weiteren Details des Rechtshilfeverfahrens wollte er sich unter Verweis auf die „Pressehoheit“ der USA nicht äußern.

    Pressekontakt:

    Thomas Steinmann
    Redaktion CAPITAL
    Telefon: 030/220 74-5119
    E-Mail: steinmann.thomas@capital.de
    www.capital.de

    Original-Content von: Capital, G+J Wirtschaftsmedien, übermittelt durch news aktuell

  • Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ zieht erste Bilanz / Demokratie und Meinungsfreiheit schützen / Hass und Hetze konsequent verfolgen

    Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ zieht erste Bilanz / Demokratie und Meinungsfreiheit schützen / Hass und Hetze konsequent verfolgen

    München (ots) – Meinungsfreiheit schützen, indem strafbarer Hass bekämpft wird. So beschreiben Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), das Ziel der gemeinsamen Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“, die sich gezielt an Medienhäuser richtet. Eine erste erfolgreiche Bilanz ist in der gestrigen Online-Veranstaltung „Justiz, Medien, Gesellschaft – gemeinsam gegen Hate Speech“ anlässlich des europaweiten Aktionstages für die Betroffenen von Hasskriminalität gezogen worden.

    Erst am Dienstag (21.07.2020) habe es in Bayern eine große Durchsuchungsaktion im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Volksverhetzung aufgrund des Hinweises eines bayerischen Medienhauses gegeben, berichtete der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb. Sein Fazit: „Die Initiative fruchtet.“

    Das bestätigt auch BLM-Präsident Siegfried Schneider: Dank des effizienten Online-Meldeverfahrens im Rahmen der Initiative sei es „gelungen, eine Brücke zwischen den Medienhäusern und der Strafverfolgung zu bauen“.

    Der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich ergänzt: „Hass und Hetze im Netz vergiften das gesellschaftliche Klima und unterdrücken die Meinungsfreiheit anderer. Daher gilt: Wer strafbaren hass bekämpft, schränkt die Meinungsfreiheit nicht ein. Er schützt sie! Unsere gemeinsame Initiative hat erste Erfolge: Bisher sind über 100 Prüfbitten eingegangen. In mehr als 80 Fällen haben wir die Täter bereits ermitteln können. Die Ermittlungserfolge zeigen: Es lohnt sich, Straftaten online zu melden. Die bayerischen Staatsanwaltschaften ermitteln konsequent. Wer im Internet rassistische, beleidigende, antisemitische oder volksverhetzende Straftaten begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Es drohen hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.“

    Wie stark die Medienschaffenden unter Hate Speech im Arbeitsalltag leiden, zeigt eine Studie der Universität Bielefeld, die Prof. Dr. Andreas Zick, Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung, präsentierte. Danach haben 31 Prozent der Befragten Angst vor einer Zunahme von Angriffen und 62 Prozent sehen die Freiheit und Unabhängigkeit journalistischer Arbeit dadurch bedroht. Diese Ängste hat auch Radio Primaton-Geschäftsführer Gerald Huter in seiner Redaktion erlebt, die nach dem Livestream über eine Flüchtlings-Demonstration einen „Shitstorm sondergleichen“ bewältigen musste.

    Wenn mittlerweile Angriffe auf Journalisten und Redaktionen als „gerechtfertigtes Verhalten“ seitens der Hater gesehen werden, bleibt das nicht ohne Folgen für das gesellschaftliche Klima. „Es verlagert sich immer mehr Hass und Hetze im Netz auf die Straße“, hat Cyberpsychologin Dr. Catarina Katzer beobachtet. Der Grund dafür: die emotionale Distanz zu den Opfern: „Es fehlt die digitale Empathie.“ Hier helfen Info-Materialien, wie sie der Medienführerschein Bayern jetzt für pädagogisch Tätige in einem https://www.medienfuehrerschein.bayern/Angebot/275_Special_Hate_Speech.htm unter dem Motto „No Hate Speech“ bereitgestellt hat.

    Hass im Netz sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf strafrechtlicher Ebene konsequent zu verfolgen, zeigt Wirkung. Je mehr Medienhäuser sich an der Initiative beteiligen, desto stärker ist die präventive Wirkung. Dieses Fazit ziehen auch alle Beteiligten.

    Über die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“

    Das bayerische Justizministerium und die BLM haben das gemeinsame Projekt im Oktober 2019 ins Leben gerufen. Seitdem können sich Medienunternehmen in einem einfachen Online-Verfahren mit einer Prüfbitte oder Strafanzeige an die Justiz wenden – etwa wegen volksverhetzender Kommentare und anderer strafbarer Inhalte. Mehr als 110 Medienunternehmen unterstützen die Initiative aktuell. Mehr Informationen unter: https://www.konsequent-gegen-hass.de/ .

    Pressekontakt:

    Bayerische Landeszentrale für neue Medien
    Bettina Pregel
    Stellv. Pressesprecherin
    Tel.: (089) 63808-318
    bettina.pregel@blm.de

    Bayerisches Staatsministerium der Justiz
    Ulrike Roider
    Pressesprecherin
    Tel.: (089) 5597-3111
    presse@stmj.bayern.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/62483/4660069
    OTS: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien

    Original-Content von: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien, übermittelt durch news aktuell

  • Innovationspreis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz / Bundesnotarkammer und bayerisches Justizministerium erproben digitale Version von notariellen Vollmachten und Erbscheinen

    Innovationspreis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz / Bundesnotarkammer und bayerisches Justizministerium erproben digitale Version von notariellen Vollmachten und Erbscheinen

    Berlin (ots) – Die bayerische Justiz und die Notare treiben die Digitalisierung voran. Für das jüngste Projekt wurden das bayerische Justizministerium und die Bundesnotarkammer mit dem „Innovationspreis Reallabore“ als Sieger ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde am 26. Mai 2020 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verliehen. Insgesamt hat die Jury aus 125 Beiträgen neun Sieger ausgewählt. Zudem zählt das Projekt zu den drei Finalisten für das „Beste Kooperationsprojekt“ des eGovernment-Wettbewerbs, der unter der Schirmherrschaft von Kanzleramtschef Helge Braun steht. Die Gewinner werden am 16. Juni 2020 bekannt gegeben.

    Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich bei der digitalen Verleihung des Innovationspreises: „Die Welt von morgen ist digital. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für die Justiz nutzen. Das Projekt ist die erste Blockchain-Kooperation im Bereich der Justiz. Die Blockchain-Technologie kann bestimmte Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Der Preis ist eine schöne Auszeichnung für unsere Innovationsfreude.“

    Mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) haben Justizministerium und Bundesnotarkammer einen Prototyp für ein neues digitales Gültigkeitsregister entwickelt. Der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann: „Als Notare wollen wir die Digitalisierung aktiv mitgestalten. Wir haben daher frühzeitig praktische Erfahrungen mit der Blockchain-Technologie aufgebaut. Die individuelle Beratung und Vertragsgestaltung durch den Notar bleibt dabei sehr wichtig. Es geht also darum, das Beste aus zwei Welten zu kombinieren.“

    Notarielle Vollmachten und von Gerichten erteilte Erbscheine müssen besonders gut vor Missbrauch geschützt werden. Sie dürfen nur so lange im Umlauf bleiben, wie sie gültig sind. Auf der Blockchain-Grundlage zeigt das Register jederzeit missbrauchssicher, ob eine Vollmacht oder ein Erbschein noch gültig ist. Das schützt die Daten und erleichtert die Verwendung der Urkunden für Bürger, Notare und Gerichte. Papierurkunden und langwierige Gerichtsverfahren zur Kraftloserklärung könnten dadurch ersetzt werden.

    Wird nämlich eine Vollmacht widerrufen oder ein Erbschein wegen Unrichtigkeit eingezogen, muss bisher das jeweilige Dokument zurückgegeben oder von einem Gericht für kraftlos erklärt werden. Dieses umständliche Verfahren wäre zukünftig entbehrlich. „Was in der Papierwelt drei Monate dauert, könnte künftig mit drei Klicks erledigt sein“, so Eisenreich.

    Dieses Projekt bietet auch wichtige Erkenntnisse für die Digitalisierung anderer Dokumente und Ausfertigungen, wie etwa von Führerscheinen oder vollstreckbaren Gerichtsurteilen.

    Abschließend äußerten beide Projektpartner ihre Absicht, in eine zweite Umsetzungsphase einzutreten und sich für die notwendigen Gesetzesänderungen einzusetzen.

    Hintergrund:

    Blockchain-Technologie beschreibt ein dezentral geführtes und gespeichertes System für die Datenhaltung. Erfunden wurde sie, um sicher Geld über den Computer verschicken zu können. Die ersten und bekanntesten Anwendungen waren die Krypto-Währungen. Dezentral bedeutet, dass die Daten nicht auf einem Server liegen, sondern über viele Computer verteilt. Dabei entsteht eine Kette von Blöcken, die nicht mehr verändert und oder gestohlen werden kann. Im Vergleich zu einem zentral geführten System weist Blockchain also eine größere Robustheit gegenüber Angriffen auf, und es kann seltener zu Systemausfällen kommen. Die Nutzer können sich damit auf die Richtigkeit und Verfügbarkeit der abgerufenen Daten verlassen.

    Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die berufsständische Vertretung für alle Notarinnen und Notare auf Bundesebene. Ihre 21 Mitglieder sind alle Notarkammern im gesamten Bundesgebiet. Zur Bundesnotarkammer gehören ferner das Zentrale Vorsorgeregister, das Zentrale Testamentsregister, die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und die NotarNet GmbH mit Sitz in Köln sowie das Deutsche Notarinstitut mit Sitz in Würzburg. Weitere Informationen zur Bundesnotarkammer und zur Tätigkeit der Notarinnen und Notare finden Sie unter http://www.bnotk.de und http://www.notar.de .

    Pressekontakt:

    Martin Thelen
    Pressesprecher der Bundesnotarkammer
    Telefon: 030-3838660
    E-Mail: presse@bnotk.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61304/4607156
    OTS: Bundesnotarkammer Berlin

    Original-Content von: Bundesnotarkammer Berlin, übermittelt durch news aktuell

  • Innovationspreis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz / Bundesnotarkammer und bayerisches Justizministerium erproben digitale Version von notariellen Vollmachten und Erbscheinen

    Innovationspreis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz / Bundesnotarkammer und bayerisches Justizministerium erproben digitale Version von notariellen Vollmachten und Erbscheinen

    Berlin (ots) – Die bayerische Justiz und die Notare treiben die Digitalisierung voran. Für das jüngste Projekt wurden das bayerische Justizministerium und die Bundesnotarkammer mit dem „Innovationspreis Reallabore“ als Sieger ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde am 26. Mai 2020 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verliehen. Insgesamt hat die Jury aus 125 Beiträgen neun Sieger ausgewählt. Zudem zählt das Projekt zu den drei Finalisten für das „Beste Kooperationsprojekt“ des eGovernment-Wettbewerbs, der unter der Schirmherrschaft von Kanzleramtschef Helge Braun steht. Die Gewinner werden am 16. Juni 2020 bekannt gegeben.

    Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich bei der digitalen Verleihung des Innovationspreises: „Die Welt von morgen ist digital. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für die Justiz nutzen. Das Projekt ist die erste Blockchain-Kooperation im Bereich der Justiz. Die Blockchain-Technologie kann bestimmte Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Der Preis ist eine schöne Auszeichnung für unsere Innovationsfreude.“

    Mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) haben Justizministerium und Bundesnotarkammer einen Prototyp für ein neues digitales Gültigkeitsregister entwickelt. Der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann: „Als Notare wollen wir die Digitalisierung aktiv mitgestalten. Wir haben daher frühzeitig praktische Erfahrungen mit der Blockchain-Technologie aufgebaut. Die individuelle Beratung und Vertragsgestaltung durch den Notar bleibt dabei sehr wichtig. Es geht also darum, das Beste aus zwei Welten zu kombinieren.“

    Notarielle Vollmachten und von Gerichten erteilte Erbscheine müssen besonders gut vor Missbrauch geschützt werden. Sie dürfen nur so lange im Umlauf bleiben, wie sie gültig sind. Auf der Blockchain-Grundlage zeigt das Register jederzeit missbrauchssicher, ob eine Vollmacht oder ein Erbschein noch gültig ist. Das schützt die Daten und erleichtert die Verwendung der Urkunden für Bürger, Notare und Gerichte. Papierurkunden und langwierige Gerichtsverfahren zur Kraftloserklärung könnten dadurch ersetzt werden.

    Wird nämlich eine Vollmacht widerrufen oder ein Erbschein wegen Unrichtigkeit eingezogen, muss bisher das jeweilige Dokument zurückgegeben oder von einem Gericht für kraftlos erklärt werden. Dieses umständliche Verfahren wäre zukünftig entbehrlich. „Was in der Papierwelt drei Monate dauert, könnte künftig mit drei Klicks erledigt sein“, so Eisenreich.

    Dieses Projekt bietet auch wichtige Erkenntnisse für die Digitalisierung anderer Dokumente und Ausfertigungen, wie etwa von Führerscheinen oder vollstreckbaren Gerichtsurteilen.

    Abschließend äußerten beide Projektpartner ihre Absicht, in eine zweite Umsetzungsphase einzutreten und sich für die notwendigen Gesetzesänderungen einzusetzen.

    Hintergrund:

    Blockchain-Technologie beschreibt ein dezentral geführtes und gespeichertes System für die Datenhaltung. Erfunden wurde sie, um sicher Geld über den Computer verschicken zu können. Die ersten und bekanntesten Anwendungen waren die Krypto-Währungen. Dezentral bedeutet, dass die Daten nicht auf einem Server liegen, sondern über viele Computer verteilt. Dabei entsteht eine Kette von Blöcken, die nicht mehr verändert und oder gestohlen werden kann. Im Vergleich zu einem zentral geführten System weist Blockchain also eine größere Robustheit gegenüber Angriffen auf, und es kann seltener zu Systemausfällen kommen. Die Nutzer können sich damit auf die Richtigkeit und Verfügbarkeit der abgerufenen Daten verlassen.

    Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die berufsständische Vertretung für alle Notarinnen und Notare auf Bundesebene. Ihre 21 Mitglieder sind alle Notarkammern im gesamten Bundesgebiet. Zur Bundesnotarkammer gehören ferner das Zentrale Vorsorgeregister, das Zentrale Testamentsregister, die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und die NotarNet GmbH mit Sitz in Köln sowie das Deutsche Notarinstitut mit Sitz in Würzburg. Weitere Informationen zur Bundesnotarkammer und zur Tätigkeit der Notarinnen und Notare finden Sie unter http://www.bnotk.de und http://www.notar.de .

    Pressekontakt:

    Martin Thelen
    Pressesprecher der Bundesnotarkammer
    Telefon: 030-3838660
    E-Mail: presse@bnotk.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61304/4607156
    OTS: Bundesnotarkammer Berlin

    Original-Content von: Bundesnotarkammer Berlin, übermittelt durch news aktuell

  • Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ / Internetauftritt ist online – mehr als 100 Medienunternehmen unterstützen das Projekt von Justizministerium und BLM

    Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ / Internetauftritt ist online – mehr als 100 Medienunternehmen unterstützen das Projekt von Justizministerium und BLM

    München (ots) – Der Internetauftritt zur Initiative „Justiz und Medien –
    konsequent gegen Hass“ ist jetzt online. Unter www.konsequent-gegen-hass.de sind
    alle Informationen und Kontakte rund um das Projekt zu finden.

    Justizminister Georg Eisenreich und der Präsident der Bayerischen Landeszentrale
    für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider, hatten die gemeinsame Initiative des
    Bayerischen Justizministeriums und der Landeszentrale Ende letzten Jahres
    offiziell gestartet. Seitdem können sich Medienunternehmen in einem einfachen
    und effizienten Verfahren mit einer Prüfbitte oder Strafanzeige an die Justiz
    wenden – zum Beispiel wegen volksverhetzender Kommentare und anderer strafbarer
    Inhalte wie Bedrohungen oder Hate Speech auf den von ihnen betriebenen
    Plattformen. Ansprechpartner ist die Staatsanwaltschaft München I. Durch den
    Kontakt zur Staatsanwaltschaft München I und den Zugang zu dem Online-Verfahren
    können Medienhäuser bei Hasskommentaren auf ihren Plattformen rasch reagieren.

    Mehr als 100 Medienunternehmen unterstützen die Initiative aktuell mit ihrem
    Logo. Mehr als 65 davon beteiligen sich bereits aktiv an dem Projekt und haben
    bei der Staatsanwaltschaft Ansprechpartner benannt. Sie erhalten einen Zugang zu
    dem Online-Verfahren und können Prüfbitten direkt hochladen und der
    Staatsanwaltschaft melden.

    Über den neuen Internetauftritt können sich interessierte neue Partner ganz
    einfach der Initiative anschließen. Beteiligte Unternehmen bekommen in einem
    internen Bereich weitere Informationen wie beispielsweise Schulungsunterlagen.

    Bisher haben vier Schulungen bei der Staatsanwaltschaft München I stattgefunden,
    weitere sind im Frühjahr in München und Nürnberg geplant.

    Justizminister Georg Eisenreich: „Im Internet hat sich etwas zusammengebraut,
    das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Wer die Meinungsfreiheit
    schützen will, muss strafbaren Hass bekämpfen. Denn Hass im Netz unterdrückt die
    Meinungsfreiheit anderer und vergiftet das gesellschaftliche Klima. Es freut
    mich sehr, dass unser Vorstoß ‚Erst anzeigen, dann löschen‘ bei den Medien auf
    so breite Resonanz stößt. Das Projekt ist ein wichtiger Schritt, um Hass im Netz
    erfolgreich zu bekämpfen.“

    BLM-Präsident Siegfried Schneider: „Hasskommentare sind kein Kavaliersdelikt.
    Und sie fallen nicht unter das hohe Gut der Meinungsfreiheit. Ganz im Gegenteil
    – sie sind strafbar. Deshalb ist löschen allein nicht die Lösung. Die Täter
    müssen konsequent verfolgt werden. Ich freue mich, dass das zahlreiche
    Medienhäuser im Freistaat genauso sehen und hoffe auf weitere Unterstützer. Je
    mehr mitwirken, desto größer ist auch die präventive Signalwirkung der
    Initiative.“

    Pressekontakt:

    Bayerische Landeszentrale für neue Medien
    Stefanie Reger
    Pressesprecherin
    Tel.: (089) 63808-315
    stefanie.reger@blm.de

    Bayerisches Staatsministerium der Justiz
    Ulrike Roider
    Pressesprecherin
    Tel.: (089) 5597-3111
    presse@stmj.bayern.de

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