Schlagwort: Kassensicherungsverordnung

  • Ausgezeichnete Sicherheit: plentymarkets erhält GoBD-Zertifizierung (IDW PS 880)

    Ausgezeichnete Sicherheit: plentymarkets erhält GoBD-Zertifizierung (IDW PS 880)

    Damit wird E-Commerce noch sicherer

    Um alle kaufmännischen E-Commerce-Vorgänge rechtskonform zu erledigen, bedarf es einer Vielzahl unterschiedlicher Softwarelösungen. Das Finanzamt erwartet neben unveränderbaren Rechnungen auch, dass relevante Daten und Warenbewegungen bis zu zehn Jahren nachvollziehbar bleiben. Werden Dokumente, die für spätere Prüfungen relevant sind, ausschließlich digital erstellt und gespeichert, ist darüber hinaus ein sicherer Speicherort nötig. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden bietet plentymarkets die perfekte Lösung. Durch die neue IDW PS 880 Zertifizierung wurde nun auch von unabhängiger Stelle bewiesen, dass das erfolgreiche ERP-System ganz im Sinne der GoBD arbeitet. Die Prüfung umfasste zusätzlich die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Nur wenige Wettbewerber können dieses Siegel vorweisen.

    Das Ziel der E-Commerce-Spezialisten ist immer die optimale Leistung für das Business ihrer Kunden, ganz gleich, ob in den Bereichen Flexibilität, Performance oder Sicherheit. Besonderen Fokus legen sie auf das Thema Rechtssicherheit. Seit 2017 setzt plentymarkets mit dem GoBD-konformen IDEA-Export für Kassensysteme im Einzelhandel eine wichtige Anforderung um. 2018 folgte, als weiterer Meilenstein, die Einführung der technischen Akte für die Verfahrensdokumentation.

    Der konsequente nächste Schritt konnte dann nur die Zertifizierung des gesamten Hauptsystems nach dem Prüfungsstandard IDW PS 880 sein. Dieser Standard unterstützt Wirtschaftsprüfer bei der Durchsicht und Erteilung von Bescheinigungen zu Softwareprodukten. Ziel dieser Zertifizierung ist es, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob das System den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung genügt. Geprüft wurden die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit rechnungslegungsbezogener Programmfunktionen sowie die Umsetzung der regulatorischen Vorschriften zur Rechnungslegung. Ebenfalls geprüft wurden das interne Kontrollsystem sowie das Risikomanagement. plentymarkets gehört nun zu den wenigen E-Commerce-ERP-Lösungen, die nach diesem Standard erfolgreich geprüft wurden.

    Die Experten aus Kassel nahmen viele Anstrengungen und umfangreiche Anpassungen in ihrem gesamten System vor und erhielten im Oktober 2020 die Zertifizierung. Die vollständige GoBD-Konformität steht in wenigen Wochen ab dem Release der Stammdatenhistorisierung allen plentymarkets-Kunden zur Verfügung. Über Updates und Weiterentwicklungen informieren die Hessen unter www.plentymarkets.com

    Überall da verkaufen, wo die Kunden sind, ist das Ziel aller Händler. plentymarkets bietet als Softwarehersteller eine E-Commerce-Lösung, die genau diese Philosophie im Markenkern trägt. Eine, die alle relevanten Marktplätze unterstützt und Prozesse für alle Beteiligten effizienter macht. Über die Jahre avancierte plentymarkets so zu einem der Innovationstreiber unter den E-Commerce-ERP-Anbietern.

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  • IKEA setzt KassenSichV mit Diebold Nixdorf um

    IKEA setzt KassenSichV mit Diebold Nixdorf um

    Kassensicherungsverordnung rechtzeitig und rechtssicher

    Paderborn, 17. November 2020 – Rechtzeitig und rechtssicher – zwei Worte von erheblicher Bedeutung für Steuerpflichtige aus dem Handel, der Gastronomie sowie weiterer Branchen. Ein ordnungsmäßiger Geschäftsbetrieb erfordert seit dem 1. Januar 2020, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem („Kasse“) im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Die Nichtbeanstandungsregel endete laut BMF am 30. September 2020.

    IKEA im digitalen Wandel durch herausragende Customer Journeys

    IKEA möchte seine Kunden dort erreichen, wo sie sich bewegen und bietet ihnen eine Vielzahl von Touchpoints an. Digitale und physische Formate werden ausgebaut. Neue, wie die City Standorte, kommen hinzu. Die Einrichtungshäuser erzielen nach wie vor, einen Großteil des Umsatzes. Im Rahmen der KassenSicherungsVerordnung müssen nun alle Kassen in der Checkout Zone, sowohl im Möbel- als auch im Food-Bereich, mit einer TSE verbunden sein. Eines der wichtigsten Kriterien für die Auswahl der richtigen TSE Entscheidung ist dabei die Sicherheit und fehlerfreie Verfügbarkeit, speziell in den Geschäftszeiten mit extrem hoher Kundenfrequenz. Wenn die Kundenreise an der Kasse endet, ist Schnelligkeit Trumpf. IKEA überlässt dem Kunden die Wahl und garantiert einen reibungslosen Ablauf in der Checkout Zone durch den Einsatz stationärer Kassen, sowie Self-Checkout-Lösungen von Diebold Nixdorf.

    Sichere und systemunabhängige Technologie

    Als langjähriger Technologiepartner liefert Diebold Nixdorf mehr als 2.800 TSE Lösungen in Form eines USB Sticks, dieser signiert die einzelnen Transaktionen effizient und rechtssicher. Der Mehrwert liegt in der Ausfallsicherheit und der geringen Komplexität der Lösung. Die Vynamic™ Check-Out Software erzeugt zusammen mit den Signaturdaten der TSE die Dateien, die im Rahmen von Kassennachschauen von den Behörden gefordert werden. IKEA Mitarbeiter können die TSE- USB nach Einweisung selber in die Kassen einsetzen.

    „Wir freuen uns, die Fiskalvorgaben nun erfolgreich und fristgerecht umgesetzt zu haben und unseren Kunden weiterhin die gewohnte Wahl in der Checkout Zone anbieten zu können. Unser langjähriger Partner Diebold Nixdorf hat uns bei der Umsetzung maßgeblich unterstützt, so dass wir uns in den Einrichtungshäusern voll auf den Service unserer Kunden konzentrieren konnten“, so Dirk Rummel, Country Payment Verantwortlicher für IKEA Deutschland.

    Gernot Hugl, als Vice President Retail bei Diebold Nixdorf verantwortlich für die Handelskunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ist stolz auf die Rolle von Diebold Nixdorf als Single Source Provider, die jetzt noch die Umsetzung der KassenSicherungsVerordnung übernehmen: „Durch die langjährige Zusammenarbeit der erfahrenen Teams auf beiden Seiten werden die Projekte sehr effizient gemanaged und die Kosten auch für diese Aufgabe, der TSE Integration gesenkt. Das schafft eine Investitionssicherheit für IKEA.“

    Über Diebold Nixdorf
    Diebold Nixdorf, Incorporated (NYSE: DBD) ist weltweit führend bei der Ermöglichung von vernetztem Handel. Wir automatisieren, digitalisieren und transformieren die Art und Weise, wie Menschen Bankgeschäfte tätigen und einkaufen. Als Partner der Mehrheit der 100 weltweit führenden Finanzinstitute und der 25 weltweit führenden Einzelhändler verbinden unsere integrierten Lösungen täglich Millionen von Verbrauchern digitale und physische Kanäle bequem, sicher und effizient. Das Unternehmen ist in mehr als 100 Ländern mit rund 23.000 Mitarbeitern weltweit vertreten. Besuchen Sie www.DieboldNixdorf.com für weitere Informationen.

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  • Die Zeit läuft ab: SAP®-Systeme jetzt KassenSichV-fit machen

    Die Zeit läuft ab: SAP®-Systeme jetzt KassenSichV-fit machen

    Dem deutschen Fiskus entgehen jährlich 10 Milliarden Euro – durch fehlende Buchungen, falsch abrechnende Software und manipulierte Registrierkassen. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) soll dem einen Riegel vorschieben.

    Unternehmen in Deutschland haben jetzt Handlungsbedarf, denn das Zeitfenster für die Umsetzung schließt sich. Die seit Jahresbeginn wirksame Verordnung bestimmt, dass Registrierkassen in der Lage sein müssen, Belege auszugeben, alle Transaktionen in einem unveränderbaren Protokoll zu speichern und diese Daten den Finanzbehörden über eine digitale Schnittstelle (DSFinV-K) zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind die Kassen beim Finanzamt anzumelden und müssen zertifizierte Sicherheitseinrichtungen (TSE) anbinden, die gewährleisten, dass jeder Kassenvorgang mit einer Signatur versehen wird.

    Nun gilt die Belegausgabepflicht zwar schon seit dem 1. Januar, die Nichtbefolgung wurde bislang aber nicht sanktioniert. Weil die ab 30. September 2020 vorgeschriebene Zertifizierung der TSE’s noch gar nicht durchgeführt werden kann, zeichnet sich eine Fristverlängerung bis zum 30. März 2021 ab. Doch dann schließt sich das Zeitfenster für Unternehmen um SAP®-Systeme KassenSichV-fit zu machen.

    Kein Standard, kein Plug-and-Play
    Neben Unklarheiten bei den Rahmenbedingungen stellt sich für viele Unternehmen auch die Frage, ob sie von der Registrierkassenpflicht tatsächlich betroffen sind. „Wer sich dem Thema nicht zeitgerecht widmet, könnte überrascht sein, was sich letztendlich als „Bargeldprozess“ herausstellt“, warnt Christian Knell. Der Geschäftsführer des Wiener IT-Beraters snap Consulting hat zahlreiche Kunden bei der Einführung der Registrierkasse in Österreich vor drei Jahren begleitet und weiß, welche konkreten Auswirkungen das auf Prozesse in SAP® hat – von klassischen FI-Buchungen über das Kassenbuch bis hin zu den Aktivitäten im Vertrieb.

    „Eben, weil es noch einige offene Fragen gibt, sollten sich Unternehmen definitiv jetzt mit der Kassenpflicht beschäftigen“, bekräftigt Stephan Kaup. Er betreut mit seinem Unternehmen Consult-SK namhafte Retailer wie Tegut, Porta Möbel oder Ernstings Family und hat in den letzten Monaten ein sprunghaft gestiegenes Interesse am Thema festgestellt. Der Hersteller SAP® überlässt die Implementierung den Unternehmen und bietet aktuell dazu noch keine Standardlösung. Wie sich in Österreich gezeigt hat, funktioniert Plug-and-Play bei der Umstellung nicht, weil Unternehmen die mit SAP® arbeiten, meist mit sehr unterschiedlichen Prozessabbildungen, Modulen und Branchenlösungen arbeiten.

    Knowhow und praktische Erfahrung
    „Die Erfahrungen aus Österreich sind ein entscheidender Vorteil“, erklären Christian Knell und Stephan Kaup. Sie haben aus ihren Unternehmen ein Konsortium gebildet, das Kunden in Deutschland sowohl großes Knowhow über Prozesse und Anforderungen von Retail im deutschen Markt als eben auch das bereits praktisch bewährte Wissen zur Einführung und Umsetzung der Registrierkassenpflicht im SAP®-Umfeld bietet.

    „Das von snap entwickelte, praxiserprobte Add On stellt per ABAP die technische Basis für die Erweiterung, Protokollierung und Belegerzeugung her. Die Integration der geforderten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) im Standard realisieren wir beispielsweise mit der Cloud-TSE des Fiskalisierungsspezialisten Fiskaly“, sagt Christian Knell. „Durch die Anbindung unserer Lösungen helfen wir dabei, Daten gesetzeskonform vorzuhalten und zu verwalten. Und dank der Gesamtverwaltung mit integriertem Ampel-System und Übersichts-Cockpit lassen sich alle Nachweispflichten – auch über Systemgrenzen hinweg erfüllen“, ergänzt Stephan Kaup.

    Mit dem richtigen Partner klappt’s
    Trotz aller Unklarheiten und mangelhaften Vorgaben – und auch wenn die Deadline für die Umsetzung verlängert wird: die Kassensicherungsverordnung ist gesetzliche Realität und von den Unternehmen umzusetzen. Das Zeitfenster schließt sich, doch mit entsprechender Planung, einer professionellen Lösung und der Unterstützung durch fachlich kompetente und in der Praxis erfahrene Partner – wie dem Konsortium von snap Consulting und Consult-SK – ist eine professionelle, gesetzeskonforme und vollintegrierte Umsetzung der Kassensicherungsverordnung machbar.

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    Stephan Kaup, Consult-SK: +49 571 783435 – 10

    Weitere Informationen unter https://kassensicherungsverordnung.snapconsult.com/

    snap Consulting ist ein SAP® Beratungsunternehmen mit Sitz in Wien und Hallbergmoos bei München. Als zuverlässiger Partner mit hoher Umsetzungskompetenz unterstützt snap seine Kunden im DACH-Raum bei den Themen SAP® Logistik (Einkauf, Instandhaltung, EAM), Healthcare und Technologie (S/4HANA, ABAP, Fiori und SCP) und ermöglicht mit snapware Best-Practice Softwarelösungen rasche Umsetzungsergebnisse.

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  • Webservice-Schnittstelle von Diebold Nixdorf

    Webservice-Schnittstelle zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) von Diebold Nixdorf wird veröffentlicht

    Diebold Nixdorf vereinfacht die Einhaltung der Kassensicherungsverordnung

    Paderborn, 05. Dezember 2019 – Die neuen Bestimmungen zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) haben bei Einzelhändlern Fragen aufgeworfen. Diebold Nixdorf ist seit über 60 Jahren führend im Bereich POS-Terminals und elektronische Kassensysteme. Vor diesem Hintergrund erläutert das Unternehmen die neueste Nichtbeanstandungsregelung und liefert Antworten auf rechtliche Fragen sowie hilfreiche Tipps für einen reibungslosen Übergang, um die Kassensicherungsverordnung optimal umzusetzen. Zusätzlich wird die Webservice Schnittstelle zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) von Diebold Nixdorf öffentlich gemacht, damit auch Kassennutzer und Systemhäuser, die bisher nicht mit Diebold Nixdorf in Geschäftsbeziehung standen, von dem Standard profitieren können.

    Die Kassensicherungsverordnung (BSI-Richtlinie TR-03153, § 146a AO) betrifft vor allem Einzelhändler mit Registrierkassen und Kassensystemen mit Software- bzw. Aufzeichnungssystemen. Ursprünglich ab 1. Januar 2020 müssen in Deutschland Registrierkassen mit einem Manipulationsschutz ausgestattet sein, einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht und damit eine Übergangsfrist für die Umstellung eingeräumt.

    Was besagt die Nichtbeanstandungsregelung?

    Die technisch notwendigen Anpassungen sind laut der Nichtbeanstandungsregelung umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme wird es jedoch nicht beanstandet, wenn diese bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

    Was bedeutet die Übergangsregelung für den Handel?

    Diebold Nixdorf empfiehlt die Anpassungen der Kassensysteme trotz Nichtbeanstandungsregelung umgehend durchzuführen. Mit der Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 können Unternehmen ihren Rollout zeitlich besser planen und Aufträge für technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) noch rechtzeitig vergeben. Nach dieser Frist wird es keine Ausnahmen mehr geben und der Rollout muss abgeschlossen sein.

    Wie sollten Händler jetzt am besten vorgehen?

    Viele Unternehmen haben bereits eine Entscheidung für die Umsetzungsarchitektur getroffen, Test-Hardware im Einsatz oder planen eine Pilotinstallation im ersten Quartal 2020, um die Umstellung insbesondere bei mehreren Kassenlinien und Filialen schrittweise erfolgreich und fristgerecht umsetzen zu können. Wichtig ist heute die Entscheidung für eine zukunftssichere Lösung.

    Wie vereinfacht Diebold Nixdorf die Integration der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)?

    Mit dem komfortablen TSE-USB-Stick oder der fest verbauten TSE-Komponente kann Diebold Nixdorf Händlern bereits jetzt eine leicht integrierbare und praxistaugliche TSE-Lösung liefern, die einmal eingebaut wird und das Kassensystem langfristig unterstützt. Im ersten Schritt erfüllt eine lokale Installation die zeitlichen und rechtlichen Vorgaben. Zusätzliche Cloud-basierte Services (z.B. Archivierung, automatisierte Meldeverfahren, etc.) können eine lokale Installation sinnvoll ergänzen. Ein späterer Umstieg auf eine Cloud-Lösung ist jederzeit möglich, da die einheitlichen digitalen Schnittstellen (EDS) zum Ansprechen der verschiedenen technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) von Diebold Nixdorf öffentlich sind und weiterverwendet werden können. Von diesem Standard profitieren auch Systemhäuser und Einzelunternehmer, sowie Verkäufer mit Kiosk- bzw. POS-Terminals oder iPad-Kassensystemen, die bisher nicht mit Diebold Nixdorf in Geschäftsbeziehung standen.

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    Diebold Nixdorf ist weltweit führend mit innovativen Checkout-Lösungen für den Handel und verknüpft mit dem StorevolutionTM Konzept, physische und digitale Touchpoints intelligent miteinander. Die VynamicTM Retail Software Suite unterstützt Händler dabei, ihre Filialstrategie so zu gestalten, dass die Kunden individuell angesprochen werden und somit stets im Mittelpunkt stehen. Zukunftsfähige DN All Connect ServicesSM stellen sicher, dass ein reibungsloser Ablauf in den Handelsfilialen während des gesamten Lebenszyklus gewährleistet werden kann. Als die Nummer 1 der Checkout-Anbieter in Europa bietet Diebold Nixdorf ein ganzheitliches Lösungsportfolio für alle Segmente des Handels an.

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