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  • iATROS und Münchener Verein starten mit der iATROS-App gegen Vorhofflimmern

    iATROS und Münchener Verein starten mit der iATROS-App gegen Vorhofflimmern

    München (ots) – Gemeinsam gegen Vorhofflimmern: Das digitale Herzzentrum iATROS und die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. revolutionieren die Behandlung von Herzpatienten mit Vorhofflimmern.

    – Die iATROS App hilft Patienten mit Vorhofflimmern, ihre Risikofaktoren zu senken
    – Das digitale Herzzentrum iATROS bietet Telemedizin, Coaching und Medikationsplanung in einer App
    – Die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. positioniert sich mit der Zusammenarbeit als Vorreiter in der Versorgung von chronischen Herz-Kreislauf-Patienten durch die Einführung digitaler Services

    Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind mit 35,3 Prozent der Sterbefälle die häufigste Todesursache in Deutschland*. Allein in Deutschland leben heute knapp zwei Millionen Menschen mit Vorhofflimmern. Oft nicht rechtzeitig erkannt, ist die Volkskrankheit eine häufige Ursache von Schlaganfall. Glücklicherweise ist diese Herzrhythmusstörung gut behandelbar – wenn sie frühzeitig erkannt und zeitnah einer Behandlung entsprechend den ärztlichen Leitlinien zugeführt wird.

    Telemedizinische Sprechstunden, digitale EKG-Messung & Ernährungs- und Sportcoaching in einer App

    Das digitale Herzzentrum iATROS hilft bei der Früherkennung und gibt Patienten mit Vorhofflimmern ihr Sicherheitsgefühl zurück. Patienten können eine Smartwatch mit EKG-Funktion direkt mit der App verknüpfen, haben ihre Herzfrequenz so jederzeit im Blick und können bei kritischen Werten einen Termin mit dem iATROS-Telearzt buchen und das weitere Vorgehen besprechen – jederzeit und überall.

    „Mit iATROS können Versicherte des Münchener Verein ihre EKG-Messungen routinemäßig in ihren Alltag integrieren und sind damit auch zwischen den punktuellen Terminen beim Kardiologen jederzeit optimal betreut“, so Prof. Dr. med. Alexander Leber, Chefarzt am Isarklinikum und Gründer von iATROS.

    Start-up trifft Versicherung

    Die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. entwickelt gemeinsam mit dem digitalen Herzzentrum iATROS ein innovatives, kundenzentriertes Gesundheitsprogramm für Patienten mit Vorhofflimmern. Der für seinen hervorragenden Service bekannte Versicherer beweist sich damit als Vorreiter der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens und erweitert sein Serviceportfolio um ein digitales Gesundheitsprogramm. „Getreu unserem Leitbild ‚Zukunft. In besten Händen.‘ wollen wir unseren Versicherten künftig professionelle Expertenunterstützung zu ihrer Krankheitsbewältigung anbieten“, so Rodrigo Perez, Leiter des Leistungsbereichs beim Münchener Verein Krankenversicherung a. G.

    Durch die Kooperation mit iATROS wird Versicherten der Münchener Verein Krankenversicherung a. G. der Zugang zu dem digitalen Gesundheitsprogramm für Vorhofflimmern ermöglicht, welches die medizinischen Leitlinien der European Society of Cardiology umsetzt. Ziel des Programmes ist es, das Wiederauftreten von Vorhofflimmern zu verringern und dadurch weitere stationäre Behandlungen zu vermeiden. Außerdem werden Patienten mit bereits diagnostiziertem Vorhofflimmern im künftigen Umgang mit ihrer Krankheit geschult und die Patienten erhalten im Fall einer aufgedeckten Arrhythmie eine direkte ärztliche Anlaufstelle.

    Gemeinsam mit medizinischer Kompetenz und echten Ärzten in Richtung Herzgesundheit – mit dem Münchener Verein und iATROS.

    * Destatis 2021

    Über das digitale Herzzentrum iATROS

    iATROS ist das erste digitale Herzzentrum – mit echten Ärzten, digitalen Sprechstunden, Ernährungs- und Bewegungscoaching und einem Überblick über alle wichtigen Gesundheitswerte. Weitere Informationen unter www.i-atros.com

    Über den Münchener Verein

    Der Ursprung der Versicherungsgruppe wurzelt in der genossenschaftlichen Idee, eine wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für das Handwerk und Gewerbe zu schaffen. Den Anfang machte die Gründung der Münchener Verein Krankenversicherung a. G. als Versicherungsanstalt des Bayerischen Gewerbebundes 1922. Heute ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit seinen Tochtergesellschaften auch in der Lebensversicherung und Allgemeine Versicherung aktiv. Aktuelle Auszeichnungen des Unternehmens sind der „Deutsche Servicepreis 2021“ sowie „Versicherer des Jahres 2020“ des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ).

    Weitere Informationen unter www.muenchener-verein.de

    Pressekontakt:

    iATROS GmbH
    Anna Bramböck
    Head of Communications
    communications@i-atros.com
    www.i-atros.com

    Münchener Verein Versicherungsgruppe
    Zentrale Unternehmenskoordination und Presse
    Johannes Schuster M. A.
    Pressesprecher
    Pettenkoferstr. 19
    80336 München
    Tel: 089/51 52 1154
    Fax: 089/51 52 3154
    schuster.johannes@muenchener-verein.de
    www.muenchener-verein.de

    Original-Content von: iATROS GmbH, übermittelt durch news aktuell

  • Deutscher Handballbund und AOK werben für größere Impfbereitschaft

    Deutscher Handballbund und AOK werben für größere Impfbereitschaft

    Berlin (ots) – Diesen Freitag (12. März 2021) startet in Berlin das dreitägige Olympia-Qualifikationsturnier mit Schweden, Slowenien, Algerien und der deutschen Handball-Nationalmannschaft. Der Deutsche Handballbund (DHB) und sein Gesundheitspartner AOK nutzen die Sportveranstaltung, um mit der Kampagne „Impfen rettet Leben!“ gemeinsam ein Zeichen zu setzen. Das Ziel: die Impfbereitschaft in der Bevölkerung allgemein und ganz aktuell in Bezug auf das Corona-Virus zu steigern.

    Zu diesem Zweck wird bei den Olympia-Qualifikationsspielen vom 12. bis zum 14. März der Schriftzug „Impfen rettet Leben!“ sowohl über Bandenwerbung als auch auf Sondertrikots der Nationalmannschaft zu sehen sein. Im Rahmen einer gemeinsamen Social-Media-Kampagne erzählen die Nationalspieler zudem, warum sie sich selbst so bald wie möglich gegen Covid-19 impfen lassen wollen. Gleichzeitig bietet die Gesundheitskasse auf aok.de ein breites Informationspaket zum Thema Impfen an.

    „Durch die Corona-Pandemie sind Schutzimpfungen in aller Munde. Leider kursieren dazu auch viele Falschinformationen und Missverständnisse, was in Teilen der Bevölkerung auch zu Verunsicherungen geführt hat. Mit der Aktion wollen wir für die Chancen von Impfungen werben und ein Stück weit auch Zweifel ausräumen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Uns als AOK geht es vor allem darum, aufzuklären und zu motivieren. Denn eines ist klar: Diese Pandemie besiegen wir nur gemeinsam.“

    Auch der Deutsche Handballbund hatte in den zurückliegenden Pandemiemonaten mit Quarantäne, Ausfällen und Einschränkungen zu kämpfen. Aus diesem Grund steht auch Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbundes, zu 100 Prozent hinter der gemeinsamen Initiative: „Impfen rettet Leben – das gilt seit Jahrzehnten. Und wer in Corona-Zeiten bereit ist, sich impfen zu lassen, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch sein Umfeld. Der Deutsche Handballbund hilft daher gern dabei mit, diese wichtige Botschaft über unsere Nationalspieler in die breite Öffentlichkeit zu tragen und die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen.“

    Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um Kinder und Erwachsene vor schweren Erkrankungen zu schützen. Sie helfen dem Körper, eine Vielzahl gefährlicher Krankheitserreger abzuwehren. Erst dank der Entwicklung von Impfstoffen haben Krankheiten wie zum Beispiel die Kinderlähmung ihren Schrecken verloren. Um schnellstmöglich den Weg aus der Pandemie zu ebnen, machen sich DHB und AOK daher aktuell auch für die Corona-Schutzimpfung stark.

    Hinweis für die Redaktionen:

    Spezielle Infos zur Corona-Impfung finden Sie auf: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/covid-19-impfung/

    Beigefügtes Bildmaterial von Nationalspieler Paul Drux können Sie unter Quellennennung „Foto: Sascha Klahn/DHB“ kostenfrei nutzen.

    Pressekontakt:

    Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
    Dr. Kai Behrens
    Telefon: 030 / 34646-2309
    Mobil: 01520 / 1563042
    E-Mail: presse@bv.aok.de

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  • Reha-Bremsen müssen gelöst werden

    Reha-Bremsen müssen gelöst werden

    Berlin (ots) –

    – Massiver Ausgabenrückgang für Reha und Vorsorge bei den Krankenkassen
    – Trotz gesetzlichem Auftrag immer noch kein Corona-Zuschlag für Reha-Einrichtungen
    – BDPK fordert sofortiges Handeln von Politik und Krankenkassen

    Berlin (ots) – Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Reha- und Vorsorgemaßnahmen sind im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen. Nach den jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für 2020 hat die GKV für Reha und Vorsorge 580 Mio. Euro weniger ausgegeben als 2019. Das entspricht einem Minus von 15,2 Prozent.

    Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der 600 deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, warnt vor dramatischen Folgen für die Gesundheit von chronisch Kranken und Reha-Bedürftigen: „Bei der Reha zu sparen, ist kurzsichtig und deplatziert. Wer heute keine Reha bekommt, wird morgen ein Pflegefall oder erwerbsunfähig,“ mahnt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Den betroffenen Menschen würden dadurch Lebensperspektiven entzogen und die Sozialsysteme unnötig belastet.

    Auch für die Einrichtungen selbst ist die Entwicklung bedrohlich: Sie bekommen zwar einen Mindererlös-Ausgleich in Höhe von 50 Prozent aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung, das deckt aber bei weitem nicht ihre Kosten und mittlerweile steckt die Mehrzahl der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Belegungsrückgänge haben in den ersten Monaten dieses Jahres weiter zugenommen und der Rettungsschirm läuft Ende März aus. Zudem ist der von den Krankenkassen zu zahlende Corona-Zuschlag für pandemiebedingte Mehrkosten in den Kliniken für Reha und Vorsorge immer noch nicht angekommen – obwohl dieser bereits im November 2020 gesetzlich beschlossen wurde. Die Krankenkassen verweigern die dazu erforderlichen Verhandlungen mit den Kliniken oder deren Verbänden wegen angeblich zu unkonkreter gesetzlicher Grundlagen.

    Thomas Bublitz: „Der Gesetzgeber wollte die Existenz der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sichern, dem widersetzen sich die Krankenkassen. Sie müssen jetzt endlich den Corona-Zuschlag verhandeln und auch zur Auszahlung bringen. Diese Verantwortung trifft die Kassen umso stärker, wenn man ihre Einsparungen von einer halben Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen sieht. Das darf der Gesetzgeber nicht mehr hinnehmen und muss die Bremsen lösen!“

    # Hintergrund-Informationen

    – Wirksamkeits-Studien belegen, dass die Reha Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhausausgaben erheblich senkt und der Renteneintritt verzögert wird.
    – Der Anteil der Reha- und Vorsorgeleistungen an den GKV-Gesamtausgaben betrug 2019 nur 1,5 Prozent. Das Ausgabenminus von 15,2 Prozent bedeutet, dass 2020 rund 120.000 Patienten weniger als 2019 eine Reha- und Vorsorgemaßnahme bekommen haben.
    – Auch die Rentenversicherung meldet einen erheblichen Antragsrückgang für Reha-Maßnahmen. Von 2019 zu 2020 ging die Antragzahl um 15 Prozent zurück – und die Lage spitzt sich weiter zu: Im Januar 2021 betrug der Rückgang 38 Prozent.
    – Die Gründe für den Rückgang der Reha-Patientenzahlen sind pandemiebedingt: Es gibt weniger Patienten, die im Anschluss an einen planbaren Eingriff im Akutkrankenhaus eine Rehabilitation absolvieren. Wegen der Hygiene- und Abstandsregeln können die Einrichtungen weniger Patienten aufnehmen. Hinzu kommt die Zurückhaltung der Patienten, derzeit medizinische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu lassen.
    – Der „Minderbelegungszuschlag“ zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Belegausfälle in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen endet am 31.03.2021. Eine Nachfolgeregelung muss zügig getroffen werden! Der BDPK hat dies bereits mehrfach angemahnt.
    – Der Corona-bedingte Mehraufwand und Mindererlösausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen (durch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Zeit, Material und Personal) soll nach dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.2020 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 durch die Krankenkassen ausgeglichen werden.

    Pressekontakt:

    Katrin Giese, Pressesprecherin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
    Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
    Tel.: 030 – 2 40 08 99 – 0;
    mailto: presse@bdpk.de
    www.bdpk.de

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