Schlagwort: Kriminalität

  • Vorsicht beim Last Minute Shopping

    Vorsicht beim Last Minute Shopping

    Jena (ots) –

    Gerade in den letzten zwei Wochen vor Weihnachten versuchen viele Anwender noch kurzfristig Geschenke im Internet zu kaufen. Eine von YouGov durchgeführte repräsentative ESET Umfrage zeigt, dass auch in diesem Jahr sich gut die Hälfte der Kinder über elektronische Geräte unterm Weihnachtsbaum freuen dürfen. Doch momentan sind Spielekonsolen, Smartphone, Tablets und Computer Mangelware oder nur zu gepfefferten Preisen zu bekommen. Die hohe Nachfrage nutzen Kriminelle schamlos aus und täuschen mit vermeintlichen Angeboten kaufwillige Internetnutzer. Gerade jetzt ist Vorsicht geboten, warnen die ESET Sicherheitsexperten.

    „Spielekonsolen, Smartphone oder Computer sind der Dauerbrenner unter den Weihnachtsgeschenken für Kinder. Eltern sind bemüht, ihrem Nachwuchs diese Wünsche zu erfüllen und werden dabei schnell unvorsichtig. Das derzeit geringe Angebot und die hohe Nachfrage bei diesen elektronischen Geräten nutzen Cyberkriminelle massiv aus“, sagt Thomas Uhlemann, Security Specialist bei ESET. „Dieser Tage werden zum Beispiel Spam-Mails mit Angeboten verschickt, die zu Fake-Shops verlinken, wo beispielsweise Playstation und Xbox erhältlich sein sollen und natürlich rechtzeitig zu Weihnachten eintreffen. Hier sollten Anwender misstrauisch sein und diese Shops ganz genau prüfen, bevor sie dort bestellen.“

    Betrüger lauern überall

    Gerade in der heißen Phase des Weihnachtsgeschäftes sollten Internetnutzer sehr genau hinschauen. Betrüger wissen, dass jetzt die letzten Geschenke geshoppt werden. Mit vermeintlichen Angeboten versuchen Sie Anwender in die Falle zu locken. Im Zweifel sollte lieber mit einem Kauf gewartet werden. Gerade Fake-Shops sind bei den Kriminellen sehr beliebt. Hier werden Waren für sehr günstige Preise angeboten. Nach dem Bestellvorgang liefern sie aber nicht und das Geld gibt es auch nicht zurück. Die Anzahl dieser Shops steigt derzeit rasant.

    Auch Phishing-Mail, die vorgeben von bekannten und seriösen Händlern zu stammen, sind derzeit massenhaft im Umlauf. Mit gezielten psychologischen Tricks wird in den E-Mails versucht, Empfänger zum Klicken auf einen Link zu motivieren. So gelangen die Kriminellen an persönliche Daten wie Anschrift, Kreditkarteninformationen oder E-Mail-Adresse. Laut einer Umfrage des Portals „Deutschland sicher im Netz“ sind in den vergangenen zwölf Monaten 11,4 Prozent der Befragten Opfer von Internetbetrügern geworden. Gerade beim Einkauf elektronischer Geräte ist derzeit besondere Vorsicht geboten, da hier die Nachfrage groß und das Angebot klein ist. Viele Eltern wollen laut der aktuellen ESET Umfrage dennoch in diesem Jahr ihrem Nachwuchs eine Spielekonsole oder ein Smartphone schenken.

    Mobilgeräte, Spielekonsolen und Notebooks beliebt

    Auf Platz eins der Bescherungsliste stehen in diesem Jahr bei Eltern Smartphones: 13 Prozent wollen ihrem Nachwuchs einen digitalen Begleiter schenken. Knapp dahinter folgen Spielekonsolen wie Playstation, Nintendo oder Xbox (12 Prozent). Tablets und Notebooks (11 Prozent) landen auf Platz drei.

    Väter schenken eher elektronische Geräte

    Väter verschenken dabei elektronische Geräte mehr als doppelt so häufig wie Mütter: 16 Prozent davon haben vor, ihren Kindern zu Weihnachten eine Spielekonsole zu kaufen. Auch bei Smartphones haben die Väter die Nase vorn. Mütter hingegen verschenken lieber ein Tablet oder Notebook an den Nachwuchs. Zwei von drei Müttern kaufen in diesem Jahr gar keine elektronischen Geräte.

    Über die Umfrage

    Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von ESET, an der 2.079 Personen zwischen dem 19.11.2021 und 22.11.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

    Die besten Last Minute Shopping Tipps der ESET Experten

    – Sichere Verbindung ist Pflicht: Achten Sie unbedingt darauf, dass eine sichere Verbindung besteht. Nur so werden die Daten verschlüsselt übermittelt. An Vorhängeschloss und an der Abkürzung „https“ in der Adressleiste können Sie das einfach erkennen.
    – Korrekte Schreibweise des Shops beachten: Überprüfen Sie, ob die korrekte Adresse des Online-Shops in der Adressleiste zu sehen ist. Andernfalls könnte es sich um einen Fake-Shop handeln.
    – Den Shop genau prüfen: Sehen Sie sich vor dem Kauf die Onlineshops und angebotenen Bezahlsysteme genau an. Suchen Sie nach Erfahrungsberichten anderer Nutzer.
    – Achtung bei sagenhaften Schnäppchen: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein? Ist das der Fall, sollten Sie genau aufpassen. Denn in der Regel handelt es sich um Produktfälschungen oder Fake-Angebote. Im Zweifel sollten Sie im Internet nachschauen, ob der Händler nicht bereits als schwarzes Schaf bekannt ist.
    – Nicht unter Druck setzen lassen: Ablaufende Balken, die angeblich schrumpfende Lagerbestände anzeigen, sind ein beliebtes Marketing-Werkzeug. Meist lässt sich nicht erkennen, ob 10 oder auch 1.000 Artikel noch vorhanden sind. Wenn Sie sich unsicher sind, verzichten Sie lieber auf einen Kauf.
    – Augen auf, auch bei Amazon & Co: Betrüger lauern auch auf bekannten Online-Plattformen. Manche Dritthändler verlangen eine vorherige Kontaktaufnahme per E-Mail. In diesem Fall sollen Kunden die Waren nicht wie sonst üblich in den Warenkorb legen, sondern das Geld direkt an den Verkäufer überweisen. Die vom Plattformbetreiber angebotenen Bezahlmethoden sollen dabei nicht genutzt werden. Lassen Sie nicht auf gar keinen Fall auf solche Methoden ein und sehen Sie vom Kauf ab.

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  • Pädophilen im Internet keine Chance geben! / Landesanstalt für Medien NRW veröffentlicht Aufklärungsfilm gegen Cybergrooming

    Pädophilen im Internet keine Chance geben! / Landesanstalt für Medien NRW veröffentlicht Aufklärungsfilm gegen Cybergrooming

    Düsseldorf (ots) – „Ich wüsste so gerne, wie du aussiehst, schick mir doch einmal ein Foto von dir.“ Pädophile Übergriffe im Internet, auch bekannt als Cybergrooming, beginnen meist mit harmlosen Fragen wie dieser. Soziale Netzwerke, Chats und Online-Spiele: Im Internet gehört der Kontakt zu Unbekannten für Kinder häufig zum Alltag – nicht ohne Risiko. Wer sich tatsächlich hinter einem fremden Online-Profil verbirgt, ist nie sicher zu erkennen. Das macht es den meist männlichen Tätern einfach, sich unerkannt an Kinder heranzumachen. Die wahren Absichten erkennen diese dann häufig viel zu spät.

    In Nordrhein-Westfalen koordinieren angesichts dieser Bedrohung die Landesanstalt für Medien NRW, das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium der Justiz ihr Vorgehen zur Aufklärung vor dieser Gefahr. Hierfür hat die Landesanstalt für Medien NRW mit Unterstützung der beiden Ministerien ein Video vor allem zum Einsatz in den Schulen produziert.

    „Wir wollen und müssen Kinder und Jugendliche in unseren Schulen auf ihr Leben in einer digitalisierten Welt vorbereiten. Dazu gehört, dass wir neben den vielen Chancen auch die Risiken der Digitalisierung in den Blick nehmen und unsere Schülerinnen und Schüler dafür sensibilisieren. Das Aufklärungsvideo zum Cybergrooming kann hierbei sowohl im Unterricht zum Einsatz kommen als auch die wichtige Arbeit der Medienscouts unterstützen“, so Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, betont: „Die Gefahren in sozialen Netzwerken und Chats werden häufig noch unterschätzt. Das macht es Tätern oft leicht, sich online an Kinder heranzumachen. Auch wenn unsere Aufklärungsquoten bei den angezeigten Fällen sehr gut sind, müssen wir natürlich alles dafür tun, dass es erst gar nicht zu solchen Verbrechen gegen Kinder kommt.“

    Sich über das Internet mit anderen auszutauschen, neue Dinge entdecken und sich selbst online darzustellen, ist für Kinder und Jugendliche längst alltäglich und das im Wesentlichen ohne elterliche Aufsicht.

    „Wenn Kinder alleine das Haus verlassen, sagen wir ihnen auch: Lass Dich nicht von fremden Erwachsenen ansprechen. In der digitalen Welt ist es nicht anders. Diese Regeln vermitteln wir in unserem Video. Ich vermute übrigens, dass auch die meisten Eltern über diese enorme Gefahr für ihre Kinder im Netz noch einiges dazu lernen müssen“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.

    In dem Video spricht die Influencerin und Synchronsprecherin Christina Ann Zalamea (Hello Chrissy) unter anderem mit einer Staatsanwältin der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft in Köln und einem Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA NRW) über die Strategien von Täterinnen und Tätern und wie man den Versuch von Cybergrooming erkennen kann. Gemeinsam mit Medienscouts der Gesamtschule Essen Borbeck bespricht sie Strategien, um sich in Chats und sozialen Netzwerken gegen pädophile Angriffe zu schützen und erklärt die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen gegen Cybergrooming. Die Influencerin Louisa Dellert bestärkt im Beitrag Kinder darin, sich anderen anzuvertrauen, wenn sie im Internet von Fremden unter Druck gesetzt werden.

    Das Video kann über die Website der Landesanstalt für Medien NRW unter https://www.medienanstalt-nrw.de/cybergrooming abgerufen und heruntergeladen werden. Die Produktion wurde durch Mittel des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht und ist in enger Zusammenarbeit mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft in Köln und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen entstanden. RTL Deutschland hat die Produktion des Films unterstützt. Eine Kurzversion des Videos ist auf dem YouTube-Kanal der Landesanstalt für Medien NRW (https://www.youtube.com/watch?v=RYrPxfpBjNk) abrufbar.

    Pressekontakt:

    Christopher Schmidt
    Telefon: 0211 – 77 00 7 – 555
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  • CRIFBÜRGEL Studie: 9 von 10 Online-Shops im DACH-Raum von Betrug betroffen / 61,5 Prozent der E-Commerce Unternehmen in Deutschland führen Anstieg des Betrugs auf die Corona-Pandemie zurück

    CRIFBÜRGEL Studie: 9 von 10 Online-Shops im DACH-Raum von Betrug betroffen / 61,5 Prozent der E-Commerce Unternehmen in Deutschland führen Anstieg des Betrugs auf die Corona-Pandemie zurück

    Hamburg (ots) – Corona und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben dem Online-Handel im vergangenen Jahr einen weiteren Boost verschafft. Aufgrund geschlossener Geschäfte haben mehr und mehr Menschen ihre Einkäufe ins Internet verlagert. So gaben 65 Prozent der befragten Online Shops in Deutschland an, seit Beginn der Corona-Pandemie mehr Umsatz gemacht zu haben. Doch mit dem Siegeszug des E-Commerce steigt für die Händler auch das Risiko, Opfer von professionellem Betrug zu werden. So waren laut einer von CRIFBÜRGEL durchgeführten Befragung unter Online-Händlern in Deutschland, Österreich und der Schweiz 91 Prozent im vergangenen Jahr mit Betrug oder Betrugsversuchen konfrontiert. In der jährlich durchgeführten Studie „Betrug im E-Commerce“ zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg des Betrugs und mit über 90 Prozent ein neuer Rekordwert im DACH-Raum. Im Vergleich zum Vorjahr ist für 41 Prozent der befragten Unternehmen die Betrugsgefahr gestiegen, für 49 Prozent ist die Entwicklung des Betruges gleichgeblieben.

    In Deutschland gaben sogar 65 Prozent der befragten E-Commerce Unternehmen an, dass der Betrug stark oder sehr stark angestiegen ist. Über 60 Prozent (61,5 Prozent) der Shops in Deutschland führen diesen Anstieg auf die Corona-Pandemie zurück.

    „Mit den steigenden Umsätzen wächst aber auch das Risiko für Betrug, wie die neue Fraud-Studie von CRIFBÜRGEL eindringlich belegt. Unsere Händler haben längst gelernt, ihre stationären Geschäfte sicher zu machen. Nun gilt es, auch die digitale Filiale – den Webshop – bestmöglich abzusichern. Zumindest ein Viertel der Onlinehändler hat im Bereich der Sicherheit noch Aufholbedarf“, bestätigt Rainer Will, Geschäftsführer Handelsverband AT und Board of Directors EMOTA – European eCommerce Association.

    „Mit der steigenden Zahl an Online-Shoppern geht auch eine Zunahme an professionellen und organisierten Betrugsversuchen einher. Diese sind meist schwer zu durchschauen und die Auswirkungen für die Händler reichen von finanziellen Einbußen über hohe juristische Kosten bis hin zu Reputationsschäden“, ergänzt CRIFBÜRGEL Geschäftsführer Dr. Frank Schlein.

    Identitätsmissbrauch als häufigste Betrugsform

    Die Methoden der Betrüger reichen von simple bis hochprofessionell – allen voran ist der Identitätsmissbrauch die häufigste Betrugsform: 76 Prozent der befragten Online-Händler im DACH-Raum waren laut Umfrage davon betroffen, dass Namens- oder Adressdaten verfälscht angegeben wurden. 75 Prozent haben die Erfahrung gemacht, dass sich ein Kunde als eine komplett andere reale Person ausgegeben hatte. Auch die Zahlungsunfähigkeit und -unwilligkeit der Kunden – nämlich das Bestellen einer Ware mit dem Wissen, die Rechnung nicht bezahlen zu können bzw. zu wollen – stellte für 71 Prozent ein Problem dar. Bei 52 Prozent der Shops kam es vor, dass der Kunde die Zustellung der Ware bestritten hatte und bei 50 Prozent wurde eine gänzlich erfundene Identität angegeben, um Waren zu bestellen.

    Betrugsschaden auf relativ niedrigem Niveau

    Wirft man einen Blick auf die gesamte Schadenssumme, die in den zwölf Monaten des vergangenen Jahres entstanden ist, so haben 63 Prozent der Online-Händler in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen Gesamtverlust von bis zu 10.000 EUR eingebüßt. Bei knapp jedem zehnten Shop lag der Gesamtausfall hingegen bei über 100.000 EUR.

    Betrugsvermeidung als Conversion-Killer

    Um sich gegen Internet-Kriminalität und Betrug zu schützen, führen 80 Prozent der befragten Online-Händler im DACH-Raum Maßnahmen zur Betrugserkennung durch. 70 Prozent setzen dabei auf eine Kombination aus Betrugsvermeidungs-Tool und manueller Prüfung verdächtiger Bestellungen. Gleichzeitig stellt aber der manuelle Prüfungsaufwand für 47 Prozent der Befragten eine große Herausforderung dar. Für mehr als die Hälfte der Online-Händler (52 Prozent) ist zudem die größte Schwierigkeit, die richtige Methode in der Betrugsvermeidung zu finden, die die Conversion nicht gefährdet.

    „In einem so wachsenden und wettbewerbsintensiven Markt wie dem Online-Handel geht es vorrangig um Maximierung der Conversion. Alles, was die Kunden in ihrer Shoppinglaune stören könnte, stellt dabei eine Gefahr für einen Kaufabbruch dar. Besonders in der Betrugsvermeidung muss man als Shop daher das richtige Maß an Risikovermeidung und einer userfreundlichen Customer Journey finden. Denn zu viel Schutz vor Betrug lässt den Umsatz sinken – wie die geschlossene Ladentür im stationären Handel. CRIFBÜRGEL versteht sich als Lösungsanbieter und hilft der E-Commerce Branche im DACH-Raum und darüber hinaus dabei, Kunden zu identifizieren und Betrugsversuche zu vermeiden. Mit einer intelligenten Entscheidungslogik können verschiedene Risk- & Fraud-Tools auf Basis eines Regelwerks eingesetzt werden. Beispielsweise überprüfen wir die Bestellungen automatisiert auf Betrugsmuster anhand definierter Fraud Features, wie etwa dem verwendeten Endgerät“, erklärt Dr. Schlein.

    Über die Studie

    Die Befragung zum Thema „Betrug im E-Commerce“ wurde von CRIF und CRIFBÜRGEL zwischen September 2020 und März 2021 im gesamten DACH-Raum durchgeführt. Befragt wurden rund 100 Online- und Versandhändler mittels Online-Befragung.

    Pressekontakt:

    Oliver Ollrogge, CRIF Bürgel GmbH, Bereich Marketing/PR
    E-Mail: o.ollrogge@crifbuergel.de, Tel.: 040 / 89 803 582

    Original-Content von: CRIF Bürgel GmbH, übermittelt durch news aktuell

  • ZDF zeigt Lars Beckers „Nachtschicht – Blut und Eisen“

    ZDF zeigt Lars Beckers „Nachtschicht – Blut und Eisen“

    Mainz (ots) – Die Nachtschicht des Hamburger Kriminaldauerdienstes ist wieder im Einsatz: Erichsen (Armin Rohde) und seine beiden neuen Kolleginnen, Hauptkommissarin Tülay Yildirim (Idil Üner) und Nachwuchspolizistin Lulu Koulibaly (Sabrina Ceesay), ermitteln in der rechten Szene. Das ZDF zeigt den neuen Film aus Lars Beckers kultiger Krimireihe „Nachtschicht“ mit dem Titel „Blut und Eisen“ am Montag, 29. März 2021, 20.15 Uhr. In der ZDFmediathek ist der Fernsehfilm der Woche bereits abrufbar.

    „Ich liebe meinen Job“, sagt der Koch Kevin Kruse (Aurel Manthei) in die Videokamera – Sturmhaube auf, Nazi-Tattoos am Hals, Pistole in der Hand. Er sucht seit Monaten eine neue Stelle. Nun droht er in diesem Video, den Personalchef umzubringen, wenn an diesem Tag im Bewerbungsgespräch wieder eine Absage kassiert. Wenig später sitzt der Koch eben diesem, Mübariz Pettekaya (Kais Setti), gegenüber. Der Personalchef freut sich über Kevins Qualifikation. Allerdings müssen die Nazi-Tattoos weg, sonst bekommt Kevin den Job nicht. Eine Mitarbeiterin ruft derweil die Polizei. Sie hat das Drohvideo im Netz gesehen und Kevin erkannt. Erichsen und sein neues Team verhaften Kevin und seine hochschwangere Frau Mabel (Marleen Lohse) und bringen die beiden aufs Präsidium. Kevins Video geht währenddessen viral und ruft nicht nur seinen brandgefährlichen Freund Dexter Herold (Tristan Seith) auf den Plan, sondern auch seine Gesinnungsgenossen und -genossinnen sowie Parteikollegen und -kolleginnen, die um ihre Reputation fürchten. Zu allem Überfluss besorgt sich Mübariz aus Angst, dass die Polizei ihn nicht vor Kevin schützen kann, eine Waffe – und setzt diese auch ein.

    In weiteren Rollen spielen Özgür Karadeniz, Navid Navid, Frederic Linkemann, Katharina Heyer, Bernhard Schir, Jule Böwe und andere.

    Ansprechpartnerin: Susanne Priebe, Telefon: 040 – 66985180;
    Presse-Desk, Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de

    Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/nachtschicht

    Für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten steht der Film im Vorführraum des ZDF-Presseportals zur Verfügung.

    Pressemappe: https://presseportal.zdf.de/pm/nachtschicht-blut-und-eisen/

    https://twitter.com/ZDFpresse

    Pressekontakt:

    ZDF Presse und Information
    Telefon: +49-6131-70-12121

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  • Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom

    Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom

    Köln (ots) – Am morgigen Donnerstag wird das zweite Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Seit dem heutigen Mittwoch demonstrieren das „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen“ und die Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Kölner Dom, um zu verhindern, dass der öffentliche Druck nachlässt. Zudem will die gbs „Amtshilfe“ leisten, damit die überforderten Kirchenaustrittsstellen ihrer Aufgabe nachkommen können.

    Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/kernproblem-der-katholischen-kirche) vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

    Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

    Das Versagen des Staates

    David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

    Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

    gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

    In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/gbs/files/kirchenaustritt-formular.pdf) entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

    Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (https://weltanschauungsrecht.de/) (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

    Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/schonungslose-aufarbeitung-missbrauchsskandal) zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

    Pressekontakt:

    Pressekontakt: Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
    https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt

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  • Chef der Deutschen Umwelthilfe fühlt sich bedroht und ausgespäht

    Hamburg (ots) – Der Chef der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, fühlt sich bedroht und ausgespäht. „Ich erlebe Dinge, die ich in 35 Jahren Berufstätigkeit nicht erlebt habe – und von denen ich auch nie geglaubt hätte, sie einmal zu erleben“, sagt Resch der Wochenzeitung DIE ZEIT. „Man hat unseren Internetauftritt gehackt und Inhalte verfälscht. Bei uns haben sich vermeintliche Informanten gemeldet, die es aber eher darauf abgesehen hatten, uns auszuhorchen: Sie wollten erfahren, welche Abgastests an welchen Fahrzeugen wir gerade durchführen. Das Smartphone unseres Anwalts hat ein seltsames Eigenleben entwickelt. Und mein Smartphone oder die Technik meines Telefonproviders wurde offenbar so manipuliert, dass ein Anrufer nicht bei mir landete, sondern bei jemand anderem, der sich aber als Jürgen Resch ausgab.“

    Er könne nicht beweisen, wer für diese Vorfälle verantwortlich sei, so Resch weiter. „Es ist aber auffällig, dass all die Vorfälle begannen, als wir anfingen, im Diesel-Abgasskandal gegen die Autoindustrie vorzugehen.“ Die Deutsche Umwelthilfe hat in 35 deutschen Städten Klage erhoben, weil diese nicht für saubere Luft sorgten. Als Folge dieser Klagen bestehen in Hamburg und Stuttgart nun Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.

    Auf Nachfrage der ZEIT bestätigte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Abteilung Cyberkriminalität, dass es wegen des offenbar manipulierten Smartphones von Resch (Aktenzeichen 40UJS1177/18) ermittelte. Inzwischen wurden die Ermittlungen gegen Unbekannt erfolglos eingestellt.

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  • Cum-Ex-Files: Ehemalige Arcandor-Manager sollen bei Cum-Ex-Geschäften KarstadtQuelle-Pensionsvermögen veruntreut haben

    Cum-Ex-Files: Ehemalige Arcandor-Manager sollen bei Cum-Ex-Geschäften KarstadtQuelle-Pensionsvermögen veruntreut haben

    Hamburg (ots) – Das Vermögen der Karstadt-Rentner soll in Cum-Ex-Geschäfte investiert worden sein. Das zeigen Auswertungen der Cum-Ex-Files durch die Wochenzeitung DIE ZEIT. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Steuern erstattet, die zuvor nicht gezahlt wurden. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt in diesem Zusammenhang gegen zwei ehemalige Spitzenmanager des untergegangenen Arcandor-Konzerns wegen Bestechlichkeit, Untreue, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Bis heute sind sie Geschäftsführer der Deutschen Pensions Group, die das Vermögen tausender Karstadt-Rentner verwaltet. Ulrich Mix und Detlev Haselmann sollen zwischen 2009 und 2011 über die Valovis Bank, die dem KarstadtQuelle-Pensionsfonds gehörte, Cum-Ex-Investments in Höhe von 150 Millionen Euro eingefädelt und dafür über Offshore-Konstruktionen verdeckte Provisionen in Millionenhöhe vereinnahmt haben. Zu den Vorwürfen gegen sie haben sich Mix und Haselmann auf Anfrage nicht geäußert.

    Unter dem Namen „Cum-Ex-Files“ haben sich unter Leitung des Recherchezentrums CORRECTIV 19 Medien aus zwölf Ländern zusammengetan, um das ganze Ausmaß des Steuerraubs zu recherchieren. Dazu gehören in Deutschland neben ZEIT und ZEIT ONLINE auch das ARD-Magazin Panorama und NDR Info.

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  • Neue Erhebung von Open Doors zum Weltfrauentag / Christliche Mädchen werden unter Druck gesetzt, ihren Vergewaltiger zu heiraten

    Neue Erhebung von Open Doors zum Weltfrauentag / Christliche Mädchen werden unter Druck gesetzt, ihren Vergewaltiger zu heiraten

    Kelkheim (ots) – Das Hilfswerk Open Doors, das sich weltweit für verfolgte Christen einsetzt, hat anlässlich des Weltfrauentags 2021 einen aktuellen Bericht zu geschlechtsspezifischer religiös motivierter Verfolgung von Christinnen veröffentlicht. Demnach erleiden sie Gewalt und Diskriminierung aus zwei Gründen: zum einen weil sie Frauen sind, zum anderen weil sie einer religiösen Minderheit angehören. Open Doors hat ihre Situation in den 50 Ländern mit der stärksten Christenverfolgung analysiert und im Bericht „Same Faith. Different Persecution.“ (https://www.opendoors.de/sites/default/files/GSRP_report_same_faith_different_persecution.pdf) dokumentiert. Dabei wurde auch die Gewalt gegen christliche Männer untersucht.

    Zwangsheirat, Entführung, Vergewaltigung und Versklavung christlicher Frauen und Mädchen

    Bei der Frage, in welcher Weise betroffene Christinnen Gewalt erleben, wurden aus den 50 Ländern zu 90% erzwungene Ehen angegeben, gefolgt von sexueller Gewalt (86%), anderer physischer Gewalt (84%) und psychischer Gewalt (74%). Auch erzwungene Scheidungen (70%) sind ein großes Problem, zumal sie mit dem Verlust von Ehre, Versorgung und Erbrecht einhergehen. Für Frauen, die gezwungen wurden zum Islam zu konvertieren, ist es selbst nach einer Scheidung nicht möglich, wieder zu ihrem christlichen Glauben zurückzukehren, da die Abkehr vom Islam unter Strafe steht. Die physische Gewalt gegen christliche Frauen hat gegenüber dem Vorjahr um 31% und die psychische Gewalt um 85% zugenommen.

    Die Unterdrückung christlicher Frauen und Mädchen geschieht meist versteckt, zum Teil jedoch auch öffentlich. Sie ist vielschichtig und stark gewaltbeladen. In Ländern wie Pakistan (https://www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/pakistan), Indien (https://www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/indien), Nigeria (https://www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/nigeria) und der Zentralafrikanischen Republik (https://www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/zentralafrikanische-republik) werden jährlich Hunderte von ihnen entführt, vergewaltigt und zwangskonvertiert. Ziel ist die Zerstörung von Ehen, Familien und christlichen Gemeinden. Außerdem soll der Nachwuchs von Christen dezimiert und auch die christliche Gemeinde beschämt werden; die christlichen Männer werden vorgeführt als die, die ihre Frauen und Töchter nicht beschützen können. Nicht selten sind Töchter von christlichen Leitern Ziel der Entführer.

    Besonders in Dörfern werden nach einer Vergewaltigung die Eltern der christlichen Mädchen von Dorfältesten oder Leitern unter Druck gesetzt, einer Heirat mit dem Vergewaltiger zuzustimmen. So kommt zum Trauma der Vergewaltigung auch der Druck, die Religion des Mannes annehmen zu müssen. Der Mann hätte so auch Gewähr auf Straffreiheit. Anzeigen bei den Behörden bleiben zudem meist ohne Konsequenzen. Oft erleiden die Frauen danach ihr Leben lang weitere sexuelle Gewalt, legitimiert durch eine erzwungene Ehe. Hinzu kommt häusliche Gewalt, die auch durch die Lockdowns in Verbindung mit der Covid-19-Pandemie stark zugenommen hat.

    Die Mehrheit schweigt

    Die Daten zum Bericht „Same Faith. Different Persecution.“ (https://www.opendoors.de/sites/default/files/GSRP_report_same_faith_different_persecution.pdf) wurden von regionalen Experten durch Befragung von Trauma-Spezialisten und Kirchenleitern sowie von Gewalt betroffenen Christen erhoben. Bei der Erhebung wurden das Stigma und die Schamgefühle deutlich, die geschlechtsspezifische Gewalt umgeben. Für viele der Betroffenen ist es unsagbar schwierig oder gefährlich, sexuelle Gewalt zu melden. Sie schweigen.

    Auch erhebliche Teile der Gesellschaft in den betroffenen Ländern schweigen, und viel zu oft schweigen auch religiöse und politische Leiter, die aufgrund ihrer Autorität Unterdrückungsstrukturen durchbrechen könnten.

    Frauen und Mädchen stärken

    Open Doors unterstützt christliche Frauen und Mädchen in vielen Ländern durch Schulungen in verschiedenen Bereichen, um sie in ihrem Selbstwert und ihrer Würde als Frau zu stärken. Ein wichtige Rolle spielt auch die Stärkung ihres Glaubens, der sowohl bei dem Prozess der inneren Heilung als auch bei der Festigung der Identität eine entscheidende Rolle spielt. Die Schulungen helfen auch Gemeinden, den Kreislauf von Schande und Scham zu durchbrechen, nachdem Mädchen oder Frauen Opfer sexueller Gewalt geworden sind.

    Ein Beispiel für die gezielte Gewalt gegen Christinnen ist Leah Sharibu aus Nigeria (https://www.opendoors.de/nachrichten/aktuelle-meldungen/nigeria-gefangen-weil-sie-an-jesus-festhaelt), die seit dem 19. Februar 2018 in Gefangenschaft der Boko Haram ist. Sie war im Alter von 14 Jahren zusammen mit mehr als 100 Mädchen entführt worden. Nigerias Regierung konnte nach Verhandlungen mit den Entführern die Freilassung aller Mädchen erreichen, außer von Leah. Als einzige Christin wurde sie vor die Wahl gestellt: Freiheit unter der Bedingung, dass sie ihren Glauben an Jesus Christus aufgibt und den Islam annimmt. Leah lehnte ab.

    Für Leah und alle von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen ruft Open Doors zum Gebet auf und bittet die Politiker in Deutschland sich stärker für die Rechte christlicher Frauen und Mädchen einzusetzen.

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  • Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek

    Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek

    Berlin (ots) – Kommissarin ermittelte auf Basis von Rechtshilfeersuchen der US-Regierung wegen möglicher Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel / Staatsanwaltschaft München beendete Ermittlungen mangels Tatverdacht / Razzia in Wirecard-Zentrale wenige Monate später

    Nach Hinweisen der US-Regierung hat die Münchner Kriminalpolizei bereits im Sommer 2015 gegen den damaligen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek und andere Topmanager ermittelt. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Heft 4/2021, EVT 18. März) vorliegen. Dabei ging es um Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel durch eine Konzerntochter von Wirecard. Die Ermittlungen in Deutschland wurden jedoch nach kurzer Zeit mangels Tatverdacht beendet.

    Den Akten zufolge hatte das US-Justizministerium den deutschen Behörden zuvor in einem Rechtshilfeersuchen Erkenntnisse zu illegalen Aktivitäten der Wirecard-Tochter Click2Pay geliefert. Bei Click2Pay handelte es sich um einen Softwareanbieter für Geldtransfers im Internet, über den auch große Pokerwebsites in den USA die Zahlungen von Spielern abwickelten. Laut den US-Glücksspielgesetzen waren solche Transaktionen illegal. Click2Pay hatte daher eine Methode entwickelt, Zahlungen zu verschleiern.

    Wie aus den Akten weiter hervorgeht, ermittelte nach den Hinweisen der Amerikaner eine Kriminalkommissarin bei der Münchner Polizei wegen Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels gegen vier Wirecard-Manager – darunter Marsalek. Im August 2015 bat sie darum, beim Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume von Click2Pay in der Aschheimer Wirecard-Zentrale zu erwirken. Mitte September verfügte jedoch ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I, die Ermittlungen zu beenden. Es gebe keinen „begründeten Tatverdacht“ gegen Marsalek und die weiteren beschuldigten Manager, hieß es in der Verfügung.

    Allerdings führte die Staatsanwaltschaft München I dann im Dezember 2015 auf Ersuchen der US-Regierung eine Razzia in der Wirecard-Zentrale durch. Auf Anfrage von CAPITAL bestätigte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung Ende 2015 im Rahmen einer Rechtshilfe für das amerikanische Justizministerium. Zu der Frage, ob es sich dabei um den gleichen Vorgang handelte wie im Sommer, wollte sie sich nicht äußern. Die US-Regierung habe um „strikte Vertraulichkeit“ gebeten, erklärte eine Sprecherin.

    Wie das bayerische Justizministerium auf Anfrage von CAPITAL bestätigte, zogen die Amerikaner ihr Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden im Herbst 2018 zurück. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers hatte es zuvor einen juristischen Streit gegeben. Wirecard-Vertreter hatten gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München geklagt, ihnen wie von der US-Regierung gewünscht die Einsichtnahme in die übermittelten Akten der US-Behörden zu verwehren. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München am 10. September 2018 hätten die Amerikaner dann ihr Ersuchen zurückgenommen, „um die Vertraulichkeit der von dort übersandten Dokumente weiterhin zu gewährleisten“, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Zu weiteren Details des Rechtshilfeverfahrens wollte er sich unter Verweis auf die „Pressehoheit“ der USA nicht äußern.

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  • Jeder fünfte Deutsche fürchtet Online-Datenmissbrauch

    Jeder fünfte Deutsche fürchtet Online-Datenmissbrauch

    R+V-Studie „Die Ängste der Deutschen 2020“

    Wiesbaden, 18. November 2020. Daten sammeln und für kriminelle Machenschaften nutzen: Der Umgang mit seinen persönlichen Informationen im Internet bereitet jedem fünfte Deutschen erhebliche Sorgen. Das zeigt die R+V-Studie „Die Ängste der Deutschen 2020“.

    Angst im Osten größer
    Datenmissbrauch im Internet: Im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist diese Form der Kriminalität stark angestiegen. Bei der repräsentativen R+V-Umfrage unter rund 2.400 Bundesbürgern gaben jedoch bundesweit nur 21 Prozent an, sich davor zu fürchten. „Die Angst ist bei Frauen und Männern nahezu gleich ausgeprägt. Allerdings gibt es einen großen Unterschied zwischen Ost und West“, sagt Brigitte Römstedt, Leiterin des R+V-Infocenters. „Im Osten haben 27 Prozent Angst davor, dass ihre persönlichen Informationen in falsche Hände gelangen könnten, im Westen sind es lediglich 20 Prozent.“

    Ältere Menschen sind entspannt
    „Im Vergleich der Altersgruppen ist diese Angst ist bei den 40- bis 59-Jährigen mit 26 Prozent am größten“, erläutert Studienleiterin Römstedt. Am entspanntesten gehen hingegen die über 60-Jährigen mit dem Thema um. Nicht einmal jeder Sechste (15 Prozent) fürchtet sich vor Datenmissbrauch in Internet.

    Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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  • TÜV Rheinland: IT-Sicherheitsgesetz schützt kritische Infrastruktur / Kritische Infrastruktur vom Grad der Digitalisierung abhängig / Gravierende Folgen durch Cyberattacken möglich

    TÜV Rheinland: IT-Sicherheitsgesetz schützt kritische Infrastruktur / Kritische Infrastruktur vom Grad der Digitalisierung abhängig / Gravierende Folgen durch Cyberattacken möglich

    Köln (ots) – Energie, Transport und Verkehr, Ernährung oder Gesundheit sind Beispiele für kritische Infrastrukturen (KRITIS). Dienstleistungen, die zwingend für die Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. Zu vier Fünfteln werden sie, laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), von privaten Unternehmen erbracht. „Auch kritische Infrastrukturen erfahren eine zunehmende Digitalisierung und Vernetzung und müssen aufgrund ihrer Bedeutung ganz besonders durch moderne Cybersecurity geschützt werden“, sagt Wolfgang Kiener, Leiter des Center of Excellence Advanced Threat im Bereich Cybersecurity bei TÜV Rheinland. Dabei im Fokus: die operationale Betriebstechnik, auch Operational Technology (OT) genannt. Denn IT-Standards reichen zur Risikobewertung nicht aus. Die Sicherheitslücken sind zahlreich und die Angriffe durch Cyberkriminelle häufen sich.

    Schadsoftware kann Produktionsanlagen zerstören

    Der Triton-Angriff auf die Ölindustrie in Saudi-Arabien aus dem Jahr 2017 zeigt, welchen Risiken kritische Infrastrukturen ausgesetzt sind. Der Virus wurde eigens für ein spezielles Steuerungsmodul entwickelt, das weltweit in Kraftwerken zum Einsatz kommt. Bleibt er unentdeckt, kann er ganze Produktionsanlagen zerstören, Menschenleben gefährden oder sogar Umweltkatastrophen hervorrufen. Mit dem seit Juli 2015 gültigen IT-Sicherheitsgesetz sollen kritische Infrastrukturen in Deutschland besser geschützt werden. Es legt unter anderem fest, dass Betreiber erhebliche IT-Störungen beim BSI melden müssen. Zudem muss eine zu jeder Zeit erreichbare Kontaktstelle benannt werden, über die beispielsweise Sicherheitsinformationen des Ministeriums übermittelt werden können.

    Nachweis über erforderliche Maßnahmen

    Das IT-Sicherheitsgesetz schreibt außerdem den stets aktuellen Stand der Technik der jeweiligen Anlage vor sowie einen Nachweis über alle erforderlichen Maßnahmen, der alle zwei Jahre zu erbringen ist. In beiden Fällen können unabhängige Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland zurate gezogen werden. „Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Cybersecurity-Managements. Unsere Experten wissen, wie sich Unternehmen auch vor komplexen Cyberangriffen schützen können“, so Kiener. Etwa beim Aufbau und Betrieb von Leitständen zum Überwachen, Erkennen und Beheben von Cyberangriffen vor allem in der operationalen Betriebstechnik. Diese Fähigkeiten sind in kritischen Infrastrukturen unabdingbar, um größere Schäden und Katastrophen zu verhindern.

    Mehr Informationen rund um das Thema Operational Technology und Cybersecurity stehen unter www.tuv.com/fscs-de (https://www.tuv.com/landingpage/de/functional– safety-meets-cybersecurity/main-navigation/securing-today-safer-tomorrow/?wt_mc= Press.Press-Release.no-interface.DE20_I07_FSCS.textlink.&cpid=DE20_I07_FSCS04_PR ) zur Verfügung.

    Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

    Norman Hübner, Presse, Tel.: 0221/806-3060 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet unter presse.tuv.c om und http://www.twitter.com/tuvcom_presse

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4611290 OTS: TÜV Rheinland AG

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  • Steigende Nachfrage im Finanzwesen nach Graphtechnologie

    Steigende Nachfrage im Finanzwesen nach Graphtechnologie

    20 der 25 weltweit führenden Finanzdienstleister setzen Neo4j im Kampf gegen Finanzkriminalität ein

    München, 22. Oktober 2019 – Die Aufdeckung von Betrugsfällen, die Prävention von Geldwäsche und die Umsetzung strenger Compliance-Richtlinien – im Kampf gegen die weltweit wachsende Finanzkriminalität investieren Banken und Finanzdienstleister verstärkt in neue Technologien. Eine starke Nachfrage nach Graphtechnologie spürt auch Neo4j, Anbieter der gleichnamigen Graphdatenbank.

    Die Graphdatenbank wird von 20 der 25 weltweit führenden Finanzdienstleistern eingesetzt, um Betrugsfälle unterschiedlichster Art aufzudecken. Die Echtzeit-Analyse großer, vernetzter Finanzdaten ermöglicht es Fortune-500-Unternehmen, verdächtige Anzeichen frühzeitig zu erkennen und einzuschreiten, ehe es zum Betrug kommt. Im Graph lassen sich selbst hoch komplexe Datenspuren zurückverfolgen und undurchsichtige Organisationsstrukturen und Zusammenhänge offenbaren. Neo4j wird dabei in einer Vielzahl von Anwendungen innerhalb des Risikomanagements eingesetzt, unter anderem bei AIG, Citigroup, Credit Agricole, China Zheshang Bank (CZ Bank), ING, Societe Generale, Thomson Reuters und UBS. Im Versicherungssektor nutzen Aviva, AG Insurance Belgium, Die Bayerische und Zurich Insurance Group die Graphdatenbank, um ihren Kundenservice zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.

    Dun & Bradstreet (D&B), ein führender B2B-Dienstleister für Wirtschaftsinformationen und Technologien, setzte bei der Einführung eines neuen B2B-Compliance-Service auf Graphtechnologie. Der Service unterstützt Unternehmen, die wirtschaftliche Eigentümerschaft natürlicher Personen im Laufe der Unternehmens-geschichte zu dokumentieren, um gesetzliche Neuregelungen im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung einzuhalten. „Das intuitive und schnelle Verständnis von Datenbeziehungen ermöglichte es uns, Unternehmensstrukturen zu erkennen und damit zwielichtige Eigentumsverhältnisse aufzudecken,“ erklärt Paul Westcott, Senior Compliance Manager. „Neo4j mit seinem Netzwerk aus Knoten und Verbindungen ist in der Lage, Daten zu einer natürlichen Person in Millisekunden zu ermitteln. Diese extrem schnelle Informationsbereitstellung ist ideal für unsere Anforderungen.“

    Bis 2026 soll der Markt für Betrugserkennung und -prävention auf 120 Mrd. US-Dollar anwachsen. Allein in den USA wurden in den letzten zehn Jahren mehr als 48.000 Patente für Lösungen zur Erkennung von Betrug und Anomalien vergeben. Die Innovationsgeschwindigkeit unterstreicht das sich zuspitzende Wettrennen zwischen dem Finanz- und Versicherungssektor auf der einen und den technologisch ausgefeilten Methoden der Kriminellen auf der anderen Seite. Mit täglich zehntausenden von Vorfällen bei Transaktionen haben traditionelle, manuelle Ansätze zur Überprüfung von Anomalien längst ihre Wirksamkeit eingebüßt.

    „Graphdatenbanken bieten eine leistungsstarke Lösung, Betrugsringe, Geldwäsche und andere raffinierte Betrugsfälle aufzudecken. Sie spüren Muster in Daten auf, die mit herkömmlichen Methoden verborgen bleiben“, so Philip Rathle, Vice President of Products bei Neo4j. „Dieser Ansatz hilft Finanzinstituten, ihre Geschäftskunden mit mehreren Konten, BICs und Geschäftsbereichen besser zu unterstützen. Wir sehen, wie graphbasierte Anwendungen Initiativen anstoßen und Services ermöglichen, mit denen Banken, ihren Anteil der verwalteten Vermögen erhöhen, den Kapitalerhalt ausbauen und gleichzeitig den gesetzlichen Vorschriften wirkungsvoll nachkommen können.“

    Weitere Anwendungsbeispiele von Neo4j im Finanzsektor:
    Lending Club: Management von 130 Microservices
    Kerberos: Geldwäsche-Prävention mit Neo4j
    ICIJ: Steuerflüchtlingen auf der Datenspur – Panama und Paradise Paper
    – Neo4j Lösungen: Financial Services

    Über Neo4j:
    Neo4j ist die führende Graph-Plattform, die Unternehmen wie Airbus, Comcast, eBay, NASA, UBS, Walmart entscheidende Innovationen und Wettbewerbsvorteile bietet. Tausende von Community- Projekten sowie mehr als 300 Kunden erschließen vernetzte Daten mit Hilfe von Neo4j, um Zusammenhänge zwischen Menschen, Prozessen, Standorten und Systemen aufzudecken. Der Fokus auf Datenbeziehungen ermöglicht es Anwendungen, die mit Neo4j entwickelt wurden, die Herausforderungen vernetzter Daten zu meistern – von künstlicher Intelligenz, über Betrugserkennung und Echtzeit-Empfehlungen bis hin zum Stammdatenmanagement. Weitere Informationen unter Neo4j.com und @Neo4j.

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