Schlagwort: kurzarbeit

  • Ampel-Koalition: Der Mindestlohn steigt, die Dokumentationspflicht bleibt

    Ampel-Koalition: Der Mindestlohn steigt, die Dokumentationspflicht bleibt

    „Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn im ersten Jahr in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen.“ So steht es zumindest in dem Mitte Oktober 2021 veröffentlichten Sondierungspapier der so genannten „Ampel-Koalition“, das als Grundlage für die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen deutschen Bundesregierung dient. Und während bereits jetzt über die Folgen dieser Entscheidung – sofern sie dann im Rahmen der neuen Regierung auch umgesetzt wird – heftig diskutiert wird, ist allerdings auch klar. An den im Zusammenhang mit Minijobs geltenden Dokumentationspflichten wird auch die neue Bundesregierung nichts ändern.

    Diese Dokumentationsplichten sind in dem seit 1.1.2015 geltenden § 17 Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) festgelegt. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten geringfügig beschäftigter Mitarbeitender (Minijobs) zu erfassen und zu dokumentieren. Bringt man diese Vorgabe in Zusammenhang mit dem kontrovers diskutierten EuGH-Urteil zur digitalen Zeiterfassung, so liegt eines auf der Hand: Unternehmen müssen sich schleunigst Gedanken darüber machen, wie sie Zeiterfassung und -dokumentation rechtssicher abbilden.

    Corona-Krise im Herbst 2021: Immer noch mehr als 600.000 Kurzarbeitende

    Darüber hinaus stellt die Corona-Pandemie weiter große Herausforderungen an Unternehmen – auch im Bereich der Zeiterfassung. Laut Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der Konjunkturumfrage waren im September 2021 in Deutschland noch immer mehr als 600.000 Menschen in Kurzarbeit.

    Doch auch für Kurzarbeitende gilt: Der Arbeitgeber hat eine Dokumentationspflicht für die während der Kurzarbeit geleisteten Arbeitszeiten. Diese Pflicht gilt auch für Ausfall- und Fehlzeiten. Die Nachweise für den jeweiligen Kalendermonat müssen vom Unternehmen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Arbeitsamt eingereicht werden. Nach Ende der Kurzarbeit erfolgt nämlich eine Prüfung, denn das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit nur unter Vorbehalt ausgezahlt.

    Dazu müssen Unternehmen für Kurzarbeitende folgende Daten bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen:

    – Geleistete Arbeitszeit pro Tag
    – Anzahl der Kurzarbeitsstunden für diesen Tag
    – Gesetzliche Feiertage (Vergütung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber)
    – Krankentage

    Auf Grund der aktuell sogar wieder steigenden Fallzahlen muss davon ausgegangen werden, dass sich Unternehmen weiter mit dem Thema Kurzarbeit und den damit verbundenen Dokumentationspflichten auseinandersetzen müssen.

    ZEP Clock: Lückenlose Dokumentation von Arbeitszeiten – unabhängig von der rechtlichen Grundlage

    Unabhängig davon, ob es um die Zeiterfassung von Minijobs oder Kurzarbeit geht – oder einfach darum, Arbeitszeiten zeitnah, lückenlos und sofort nachweisbar zu dokumentieren, bietet die ZEP Clock ( https://www.zepclock.de/) die dafür erforderliche technische Grundlage. Die Lösung basiert auf der provantis Lösung ZEP – Zeiterfassung für Projekte und dient zur projektunabhängigen Erfassung von Arbeitszeiten. Als Cloud Service muss bei der ZEP Clock keine Software installiert werden. Die Nutzung ist über jeden herkömmlichen Internet-Browser unabhängig vom Betriebssystem auf jedem internetfähigen Endgerät (PC, Notebook, Tablet) sowie mit der ZEP Clock App für iOS und Android als mobile Stempeluhr möglich: Und zwar sowohl im Büro als auch im Home Office.

    Die provantis IT Solutions GmbH wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gegründet, eine webbasierte, branchenunabhängige Standardlösung für Zeiterfassung und Projekt-Controlling speziell in projektorientierten Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln und zu vermarkten. Mit ZEP – Zeiterfassung für Projekte – wurde dieses Ziel erreicht.

    Heute ist ZEP bereits bei mehr als 1150 Unternehmen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz tagtäglich erfolgreich im Einsatz. Hierzu gehören Betriebe, die Beratung oder Software-Entwicklung anbieten ebenso wie Ingenieure. Die Unternehmensgröße reicht dabei von Freiberuflern bis hin zu Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern.

    Weitere Informationen zu ZEP: https://www.zep.de

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  • #WirVsVirus-Projekt JOWOMO startet digitale Plattform für Personalpartnerschaften

    #WirVsVirus-Projekt JOWOMO startet digitale Plattform für Personalpartnerschaften

    Unter dem Motto #WirVsVirus veranstaltete die Bundesregierung am 21. und 22. März einen Hackathon im Kampf gegen die Corona-Krise. Knapp einen Monat nach dem Event ist aus einem der Projekte nun eine digitale Plattform für Personalpartnerschaften.

    Die Corona-Krise ist eine existenzielle Bedrohung für zahlreiche Unternehmen und gefährdet damit Millionen Arbeitsplätze. Maßnahmen wie Kurzarbeit helfen nur bedingt und sind häufig sehr belastend für Mitarbeitende, da sie keine klaren Perspektiven in der Krise bieten. Auf der anderen Seite gibt es momentan ganze Branchen wie den Einzelhandel oder die Logistik, die händeringend nach Arbeitskräften suchen.

    JOWOMO ist das Ergebnis eines interdisziplinären Projektteams mit mehr als 20 Unterstützern. Über die Plattform sollen Unternehmen für einen temporären Austausch von Personal zusammengeführt werden – Personalpartnerschaften. Unternehmen, die momentan Überkapazitäten an Mitarbeitenden haben, registrieren sich online und bieten ihre Teams an. Unternehmen, die kurzfristig einen Mehrbedarf an Personal haben, legen entsprechend Suchaufträge an. Ein Matching-Algorithmus ermittelt anhand verschiedener Kriterien passende Personalpartnerschaften und empfiehlt die Kontaktaufnahme.

    „Die Plattform wurde nutzerzentriert entwickelt und ist sehr einfach zu bedienen“, sagt Markus Kling, Mitgründer und Projektleiter von JOWOMO. „Der Matching-Algorithmus sucht nicht nur nach übereinstimmenden Merkmalen, sondern priorisiert regionale Partnerschaften und gibt etwa einer Team-Vermittlung den Vorzug vor Einzelpersonen. Durch eine passgenaue Zusammenführung von Unternehmen sorgen wir für eine effiziente krisengerechte Kapazitätsverteilung und schützen so Arbeitsplätze.“

    Mit der Weserbergland AG konnte JOWOMO ein starkes Wirtschaftsnetzwerk aus Niedersachsen als Launch-Partner und Betreiber der Plattform gewinnen. Die circa 200 Mitgliedsunternehmen der Weserbergland AG können die Plattform seit dem 27. April 2020 uneingeschränkt nutzen. Darüber hinaus steht die Plattform auch weiteren Unternehmen deutschlandweit zur Verfügung.

    Thomas Kexel, Unternehmer und Vorstandsvorsitzender der Weserbergland AG ist überzeugt von dem gesellschaftlichen Mehrwert der Plattform: „Eine großartige Idee, genau zur richtigen Zeit. Die regional ansässigen Industrie- und Handelskammern sehen einen großen Bedarf in der Wirtschaft und unterstützt JOWOMO ausdrücklich.“

    JOWOMO erhielt bisher Förderung von Amazon, dem WirVsVirus Solution Enabler und wurde ausgewählt für eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

    JOWOMO ist eine digitale Plattform, die Unternehmen für einen temporären Austausch von Personal schnell und einfach zusammenbringt.
    Die Plattform wurde im März 2020 im Rahmen von #WirVsVirus – dem Hackathon der Bundesregierung – entwickelt. Ziel von JOWOMO ist eine intelligente Verteilung von Arbeitskräften zwischen Unternehmen, um in Krisenzeiten zu entlasten und so Kurzarbeit zu begrenzen.
    Hinter JOWOMO steht ein interdisziplinäres Team aus ganz Deutschland, die digital zusammenarbeiten. Unser Motto lautet: Gemeinsam Arbeit schützen.
    Die Plattform steht deutschlandweit zur Verfügung. Mehr unter www.jowomo.de

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  • INFORM erstellt kostenlose Notfallschichtpläne per Algorithmus

    INFORM erstellt kostenlose Notfallschichtpläne per Algorithmus

    Die Krisenzeit stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen in der Personalplanung. Der Aachener Optimierungsspezialist INFORM unterstützt diese Unternehmen mit kostenlosen Notfallschichtplänen. Betriebe, deren geschäftliche Bedingungen sich durch die Krise maßgeblich geändert haben, sollen so unterstützt werden. Das gilt sowohl für erhöhte Arbeitslast, für krankheitsbedingte Ausfälle sowie für Kurzarbeit.

    Kliniken, Produktionsbetriebe, aber auch die Lebensmittellogistik oder Paketservices kommen an Belastungsgrenzen, die nur durch eine Umgestaltung der Schicht- und Dienstpläne in den Griff zu bekommen sind. Andere Betriebe müssen angesichts zunehmender Krankenstände darum bangen, ihren Regelbetrieb aufrecht zu erhalten. Viele Unternehmen sind gezwungen, den Personaleinsatz konjunkturbedingt zurückzufahren und Kurzarbeit anzumelden.

    Die kostenlosen Notfallschichtpläne richten sich an Unternehmen, deren geschäftliche Bedingungen sich durch die Krise maßgeblich verändert haben, sodass die bisherigen Schichtpläne nicht mehr funktionieren. INFORM unterstützt Unternehmen bei Herausforderungen wie:

    – starken Belastungssituationen, die nur durch eine Umgestaltung der Schicht- und Dienstpläne in den Griff zu bekommen sind.
    – wenn der Personaleinsatz konjunkturbedingt zurückgefahren werden muss, z. B. unter Einsatz von Kurzarbeit.
    – Problemen bei der Aufrechterhaltung des Regelbetriebs, weil zunehmend viele Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen.

    Dazu führt INFORM ein kurzes Telefonat, um zu erfahren, wo das Problem des Unternehmens liegt, und die Machbarkeit zu klären. Anhand von einigen abgestimmten Eckdaten erstellt INFORM dann einen optimierten Schichtplan, der dem Unternehmen zugeschickt wird. INFORM passt die Pläne immer aktuell an veränderte Rahmenbedingungen an. „Es geht darum, schnell und einfach neue Schichtpläne für die kommenden Tage zu erzeugen. Wir können der neuen Situation mit Plänen gerecht werden, die möglicherweise an Maximalgrenzen gehen, die besonders geschickt und sozialverträglich unter Kurzarbeit funktionieren oder die besonders kreative Lösungen bereithalten für die Personalversorgung bei hohen Krankenständen“, so Dr. Jörg Herbers, Bereichsleiter Workforce Management bei INFORM.

    INFORM bringt seine Expertise im Bereich Personaleinsatzplanung schnell und unbürokratisch ein und baut Schichtpläne ohne Installationen, ohne Schulungen oder langwierige Konfigurationen, um zusätzlichen Aufwand für betroffene Unternehmen zu vermeiden. „In der aktuellen Situation wollen wir schnell und einfach mit einem pragmatischen Schichtplan helfen, damit Unternehmen sich auf ihren Betrieb fokussieren können“, so Herbers. „Wir krempeln die Ärmel hoch und helfen mit der Erfahrung, die wir in diesem Bereich haben.“

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    INFORM entwickelt Software zur Optimierung von Geschäftsprozessen mittels Digital Decision Making auf Basis von Künstlicher Intelligenz und Operations Research. Sie ergänzt die klassischen IT-Systeme und steigert die Wirtschaftlichkeit und Resilienz vieler Unternehmen. Von Containerterminals, Verkehrsflughäfen, Finanzdienstleistern, Industriebetrieben, Großhändlern bis zu Lager- und Umschlagzentren sowie Transportunternehmen – heute betreuen über 750 Softwareingenieure, Datenanalysten und Berater mehr als 1.000 Kunden weltweit. www.inform-software.de

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  • eurodata bietet Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) ohne Zusatzkosten

    eurodata bietet Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) ohne Zusatzkosten

    Lohnabrechnungs- und Zeiterfassungslösung zur effizienten und sicheren Dokumentation und Abrechnung

    Saarbrücken, 19. März 2020 – Die besonderen Grundlagen für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Krise werden aktuell in einer Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet. Das Entwicklungsteam der eurodata arbeitet bereits an der Umsetzung der speziellen Bedingungen in edlohn und edtime. So wird eurodata dann mit seiner führenden online Lohn- und Gehaltsabrechnung und der online Arbeitszeiterfassung Lösungen anbieten, um Abrechnung und Dokumentation zu gewährleisten.

    Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG in Saarbrücken, hat die Weiterentwicklung im Hinblick auf die besonderen Regeln der Corona-Verordnung zur Chefsache gemacht. „Aufgrund der guten Konjunktur der letzten Jahre ist es nicht verwunderlich, dass in unserer Anwenderschaft die Unsicherheit bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld recht groß ist. Deshalb beginnen wir sofort mit kostenfreien Webinaren – auch wenn die konkreten Details der Abrechnung von Corona-KUG noch nicht bekannt sind. Wichtig ist uns, dass edlohn-Anwender in der Thematik insgesamt sicher werden. Die Details zur Umsetzung der Rechtsverordnung kommen dann zeitnah in Folge-Webinaren.“

    Die edlohn Systemberatung startet mit einem ersten kostenlosen und für jedermann frei verfügbaren Webinar zum Thema am Montag, den 23. März 2020, (10.00 Uhr und 17.30 Uhr). Anmeldungen können über www.edlohn.de/portal/news erfolgen.

    Auch die online Arbeitszeiterfassung edtime liefert ihren Beitrag zum Thema. Die Dokumentation der tatsächlich gearbeiteten Zeit sowie der Abwesenheiten in Form von Kurzarbeit, ist mit der Anwendung möglich. Zudem wird die Softwareentwicklung Schritt halten und auf die bis dato noch unbekannten Anforderungen der Behörden schnellstmöglich reagieren.

    „Bei der Erstattung des Kurzarbeitergeldes legt die Bundesagentur für Arbeit strenge Maßstäbe an den Nachweis der ausgefallenen Zeiten. Alle Unternehmen, die edtime im Einsatz haben, werden eine solche Dokumentation schnell zur Verfügung haben. Außerdem werden wir auch hier in Form von kostenfreien Webinaren zeigen, wie diese „Fehlzeiten“ effizient und sicher dokumentiert werden können“, beschreibt Kurz die Motivation für das Webinar in Sachen Zeiterfassung.

    Diese Webinare sollen Anfang April durchgeführt werden. Termine und Zeiten werden auf www.ed-portal.de veröffentlicht. Dort ist jederzeit eine Anmeldung zu den kostenlosen Webinaren möglich.

    Alle online Lösungen der eurodata AG sind so ausgelegt, dass ein orts- und zeitunabhängiges Arbeiten möglich ist. Auch das ist für die Anwender jetzt ein Vorteil. Die eurodata Kommunikationsplattform edcloud sichert dabei völlig papierlos den Datenfluss zwischen Steuerberater und Mandant. Wer vom Homeoffice seine Arbeit erledigen möchte, ist bestens vorbereitet. Der technische Support der eurodata AG steht im Bedarfsfall mit Rat und Tat zur Seite.

    Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.

    Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

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