Schlagwort: Lexware

  • Virtuell feiern und online schenken

    Virtuell feiern und online schenken

    Corona verändert die Betriebsausgabe „Weihnachten“

    Freiburg, 10. Dezember 2020 – Weihnachten im Corona-Jahr 2020 ist anders, fällt aber nicht aus. Dieses schwierige Jahr hat allen viel abverlangt, deshalb wollen Arbeitgeber*innen jetzt den Mitarbeiter*innen besonders gern Anerkennung zollen und Freude bereiten. Das geht auch online und ist nicht einmal schwierig zu organisieren: Auch hier gilt: Die Regeln für steuerfreies Schenken und Feiern sind vom Finanzamt weiterhin eng gesteckt. Softwarehersteller und Steuerexperte Lexware zeigt das Wichtigste im Überblick.

    Normalerweise gehört die alljährliche Weihnachtsfeier zu den Highlights für die Belegschaft, aber in diesem Jahr müssen die Feste pandemiebedingt ausfallen. Um trotzdem feierlich zusammen zu kommen, entscheiden sich viele für Online-Meetings und senden ihren Mitarbeiter*innen dafür vorab Päckchen zu. Die Event-Branche hat sich auf die Pandemiesituation eingestellt und bietet eine Vielzahl kreativer Lösungen: Von Geschenken bis zu virtuellen Feiern für Unternehmen jeder Größe und für jedes Budget ist alles dabei. Die Auswahl reicht von einfachen Snack-Boxen mit Maroni, Glühwein und Nikolausmütze bis hin zu festlichen Gourmet-Paketen mit Drei-Gänge-Menüs, die kochfertig und mit einer Flasche gutem Wein oder Sekt geliefert werden. Wenn das Team dann zu einem bestimmten Zeitpunkt per Videokonferenz zusammen kocht, plaudert und genießt, wird es doch noch eine Feier: mit Abstand, aber gemeinsam.

    Auch die virtuelle Weihnachtsfeier ist lohnsteuerfrei

    Auch die virtuelle Form der Weihnachtsfeier liegt als Betriebsveranstaltung im eigenbetrieblichen Interesse von Arbeitgeber*innen und ist deshalb lohnsteuerfrei. Doch bei dieser Lösung müssen die Organisierenden im Unternehmen Vorsicht walten lassen: Sobald die Höchstgrenze von 110 EUR an Zuwendung pro Arbeitnehmer*in überschritten ist, muss der übersteigende Betrag versteuert werden. Die 110 Euro gelten pro teilnehmendem/r Arbeitnehmer*in; sobald ein/e Partner*in dabei ist, ordnet das Finanzamt die Kosten der Begleitung auch dem/r Arbeitnehmer*in zu. Hier sollten Unternehmer also aufpassen, dass dadurch nicht die 110-EUR-Grenze überschritten wird! Deshalb sind nicht nur die Organisierenden der Weihnachtsfeier vor dem Fest gefordert; auch die Buchhaltung gehört für die perfekte Planung mit ins Boot.

    Steuerlich ausschlaggebend für die Weihnachtsfeier ist zunächst, dass Arbeitgeber*innen die Zuwendungen im überwiegend betrieblichen Interesse erbringen. Dazu gehört, dass nur Arbeitnehmer*innen (und gegebenenfalls ihre Partner*innen) teilnehmen, die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht und die Teilnahme dokumentiert wird. Das Finanzamt fasst hierbei den Begriff „Arbeitnehmer“ weit und lässt zu, dass beispielsweise auch ehemalige Mitarbeiter*innen, Leiharbeitnehmer*innen oder Praktikant*innen an der Betriebsfeier teilnehmen dürfen.
    Während in der Vergangenheit oft viele Mitarbeiter*innen zur Weihnachtsfeier angereist sind, fallen die dieses Jahr Fahrt- und Übernachtungskosten weg. Diese eingesparten Kosten können die Organisierenden in eine kreative Form von Weihnachtsspaß investieren: So werden Online Team Challenges beziehungsweise Battles angeboten, es gilt, virtuelle Rätsel zu lösen, aus Escape Rooms zu entkommen, es gibt Online-Krimi-Dinner und sogar Wein- und Bierproben. Auch Events wie eine gemeinsame Lebkuchen-Werkstatt sind möglich, wenn früh genug gebucht wird. Weihnachtliche Online-Team-Events sind für fast jede erdenkliche Belegschaftsgröße machbar: Virtuelle Quiz werden beispielsweise für ein bis 1.000 Teilnehmer*innen angeboten, Tastings für fünf bis 500 Personen, Krimi-Dinner für sechs bis acht Personen und Lebkuchen-Workshops für zehn bis 150 Teilnehmer*innen.

    Damit sich die Betriebsveranstaltung für die Arbeitgeber*innen in steuerfreien Grenzen hält, müssen die Ausgaben im Rahmen bleiben. Im Prinzip sind alle Aufwendungen anrechenbar, die anlässlich der Feier entstehen, unabhängig davon, ob sich diese einem einzelnen Arbeitnehmenden zurechnen lassen oder nicht. Die gesamten Kosten inklusive eines kleinen Geschenks werden auf alle Teilnehmer*innen umgelegt, um so den Anteil pro Arbeitnehmer zu ermitteln, der 110 Euro nicht übersteigen darf. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag – das bedeutet, dass die anteiligen Ausgaben für die Betriebsfeier für die Angestellten bis zu dieser Summe steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Erst Kosten oberhalb dieses Betrags sind als geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Wird der Steuerfreibetrag überschritten oder gibt es innerhalb eines Jahres mehr als zwei Betriebsveranstaltungen, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, der individuell entsprechend der eigenen Steuerklasse zu versteuern ist. Allerdings besteht auch die Möglichkeit zur begünstigten pauschalen Besteuerung, um die Mitarbeiter*innen zu entlasten. Die Aufwendungen durch die Feier bucht das Unternehmen als „Sonstige betriebliche Aufwendungen“.

    Geschäftskontakte beschenken, nicht das Finanzamt

    Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – ganz besonders gilt das auch an Weihnachten. Hier gibt es allerdings einiges zu beachten – sonst freut sich am Ende nur das Finanzamt. Ob und welche Steuerzahlungen für Präsente anfallen, hängt vom Wert der Sache und von den Beschenkten ab. Denn für Mitarbeiter*innen gelten andere Regeln als für Geschäftspartner*innen. Ausnahme sind nur Streuartikel wie Kugelschreiber oder USB-Sticks, deren Anschaffungspreis zehn Euro nicht übersteigt. Sie gelten weder als geldwerter Vorteil noch als Zuwendung, und so fällt keine Versteuerung an.

    Damit kleine Freuden nicht zu großem Ärger führen: Freigrenzen beachten!

    Die Kosten für Geschenke an ihre Mitarbeiter*innen können Arbeitgeber*innen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen – egal, in welcher Höhe. Trotzdem lautet die Richtlinie auch hier: Teure Geschenke müssen versteuert werden. Zu Weihnachten können Arbeitgeber*innen die Regelung nutzen, auch ohne persönlichen Anlass (wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) Sachzuwendungen im Wert von maximal 44 Euro im Monat zu verteilen. Weihnachtsgeschenke bleiben (nur) bis zu dieser Summe steuer- und sozialabgabenfrei. Aber Vorsicht: Hier handelt es sich um eine Freigrenze! Das bedeutet: Bekommt ein/e Arbeitnehmer*in auch nur einen Cent mehr im Monat, wird der ganze Betrag steuer- und abgabenpflichtig. Das heißt, Mitarbeiter*innen müssen ihre Geschenke dann zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Damit das nicht nachträglich zu Ärger und Frust führt, können Arbeitgeber*innen dafür die Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent übernehmen. Bei all dem gilt für jedes Unternehmen eine Aufzeichnungs- und Überwachungspflicht: Es muss im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt nachweisen können, dass die Freigrenze in einem Monat nicht überschritten wurde.

    Die Anwendung der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze für Mitarbeiterpräsente ist auch für Gutscheine mit Geldbetrag möglich, die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen. Gutscheine fallen allerdings nur dann unter die 44-Euro-Freigrenze, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Für alle Arbeitnehmer*innen, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in diesem Jahr im Kampf gegen das Virus besonders engagiert haben, ermöglicht der Staat zusätzlich einen steuerfreien Sonderbonus von bis zu 1.500 Euro als Auszahlung oder in Form von Sachleistungen. Mit der Sonderzahlung wird „die besondere und unverzichtbare Leistung von Beschäftigten in der Corona-Krise“ durch ihre Arbeitgeber*innen anerkannt. Auch für diesen Sonderbonus sind elektronische Gutscheine einsetzbar.

    Geschenke an Geschäftspartner – bewusst auswählen

    Geschenke an Geschäftspartner sollen gleichermaßen die gute Beziehung in der Vergangenheit honorieren und sie für die Zukunft sichern. Deshalb wird gerne etwas Wertiges verschenkt – beispielsweise eine Flasche erlesenen Weins. Allerdings: Nur bis zu einem Betrag von 35 Euro pro Jahr und Person lassen sich Präsente an Geschäftskontakte als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Um den Steuerabzug zu bekommen, müssen Geschenk und Empfänger*in genau in der Buchführung erfasst sein. Das Überschreiten der Freigrenze von 35 Euro führt auch in diesem Fall zum kompletten Wegfall des gesamten Betrages. Damit die so Beschenkten sich nicht nachträglich über zusätzlichen Kosten ärgern müssen, ist es auch hier möglich, dass der/die Schenkende diese Beträge in Form einer Pauschalsteuer von 30 Prozent übernimmt. Lexware rät, die Beschenkten auf die Übernahme der Pauschalsteuer hinzuweisen, damit diese das Geschenk nicht nochmals versteuern – denn grundsätzlich gilt, dass ein/e Empfänger*in eines Geschenks dessen Wert als Einnahme verbuchen und versteuern muss.

    Wer sich an diese Tipps hält, kann Feiern und Schenken rund um Weihnachten steuer-sorglos gestalten und auch in diesem schwierigen Jahr zu einem schönen Fest beitragen.

    Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich auf den Lexware-Seiten im Internet:
    Betriebsfeier: So bleiben Weihnachtsfeier und Sommerfest steuerfrei
    Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten
    Geschenke an Mitarbeiter: So geht das Finanzamt leer aus

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  • lexoffice öffnet sich für Integrationspartner

    lexoffice öffnet sich für Integrationspartner

    Neu: offene Schnittstelle ermöglicht individuelle Anwendungsentwicklung

    Freiburg, 18. Juni 2020: Das Partnerprogramm von lexoffice stellt sich neu auf: Neben den derzeit 32 Technologiepartnern, die ihre Lösungen an lexoffice angebunden haben, können sich nun auch Integrationspartner dem Netzwerk anschließen. Gemeinsames Ziel des lexoffice-Ökosystems ist es, den Anwendern die Arbeit so einfach wie möglich zu machen. Mehr als 100.000 Kunden nutzen lexoffice bereits, und jeden Monat kommen circa 5.000 neue hinzu. Jeder fünfte dieser Anwender profitiert bei der Optimierung seiner Geschäftsprozesse auch schon von einer oder mehreren Partnerlösungen – etwa um Projektzeiten zu erfassen, Webshops anzubinden oder für das Onlinebanking. Ab sofort können Integrationspartner über die neue offene Schnittstelle auch ganz individuelle Kundenbedürfnisse und Wünsche umsetzen.

    lexoffice ist die Online-Unternehmenssoftware von Lexware und speziell auf den Bedarf von Klein- und Kleinstunternehmer (KKU) ausgerichtet: Mit lexoffice macht sich Buchhaltung praktisch von selbst. Gleichzeitig bietet die Software als Berater in der Hosentasche ein digitales Büro, um beispielsweise Angebote oder Rechnungen zu erstellen, Kunden zu verwalten, die Lohnabrechnung zu erledigen oder die Steuererklärung vorzubereiten. Seit dem Start des Partnerprogramms 2017 hat sich lexoffice dank zahlreicher anbindbarer Drittlösungen in den Bereichen E-Banking, E-Commerce, Business Automation, Reisekosten, Zeiterfassung u.v.m. konsequent zu einem digitalen Ökosystem entwickelt, das stetig wächst. lexoffice ermöglicht es den KKUs nicht nur, auf ein wachsendes Portfolio an Partnern zuzugreifen, sondern auch ihre eigenen Wunschkandidaten als Lösungspartner einzubringen.

    Kernkompetenzen zusammenführen, Arbeitsprozesse erleichtern

    Um ab sofort noch stärker als bisher auf individuelle Bedürfnisse von Anwendern eingehen zu können, bietet lexoffice nun zwei Möglichkeiten für Software-Partner an:

    1.Technologiepartner bringen weiterhin – wie bisher – eine eigene Softwarelösung mit, die durch eine Anbindung an lexoffice Nutzen für viele gemeinsame Kunden generiert. Dabei profitieren sie nicht nur von der stetigen Weiterentwicklung der Lösung, sondern auch von potenziellen Neukunden unter den lexoffice-Anwendern. Mit der lexoffice-Partnerschnittstelle wird jede Anbindung zur vollumfänglichen Softwarelösung. Für die Umsetzung gibt es Support im Onboarding und Zugriff auf die umfangreichen Dokumentationen von lexoffice. Die Partnerschnittstelle stellt alle dafür benötigten Funktionen zur Verfügung.

    2.Integrationspartner: Ab sofort können Integrationspartner über die offene Schnittstelle individuelle Kundenwünsche in Form von maßgeschneiderten Lösungen umsetzen. Da die Schnittstelle den Datenaustausch von lexoffice zu anderen Systemen erlaubt, stehen ihnen dabei alle Möglichkeiten für eigene Projekte offen. Dazu nutzen sie die vorhandenen Ressourcen, bestehend aus der Schnittstelle und den passenden Dokumentationen.

    „In Zeiten, in denen Geschäftsprozesse immer digitaler und vernetzter ablaufen, bietet lexoffice seinen Anwendern mit der Öffnung des Partnernetzwerks für Integrationspartner und damit für ganz individuelle Lösungen jetzt noch deutlichere Vorteile und größere Freiräume,“ erklärt Frank Steinberg, Senior Market Designer bei lexoffice. „Viele unserer Anwender werden mit dem erweiterten lexoffice-Ökosystem in Zukunft noch effizienter arbeiten können.“

    Interessenten melden sich unter: partnerwerden@lexoffice.de

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    Mit den Produkten von Lexware, einer Marke der Haufe Group, bringen Anwender ihre geschäftlichen und privaten Finanzen in Ordnung. Von der Buchhaltung über Warenwirtschaft bis zu den Steuern. Die Lösungen sind übersichtlich und einfach und können nahezu ohne Vorkenntnisse eingesetzt werden. Lexware bietet eine Rundum-Absicherung mit innovativer Software, umfassende Online-Services und Branchen-Wissen. Über eine Million Nutzer arbeiten mit Deutschlands führenden Business-Komplett-Lösungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.lexware.de

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  • ERP-Lösungen der neuen Generation werden zum Digital Transformation Hub des Mittelstands

    ERP-Lösungen der neuen Generation werden zum Digital Transformation Hub des Mittelstands

    Die Cloud-XRP lexbizz von Lexware

    Freiburg, 19. März 2020 – Die noch junge Cloud-XRP lexbizz steht für tiefgreifende Veränderungen im ERP-Markt: Viele mittelständische Unternehmen sitzen auf veralteten Systemen und müssen schnell in flexible neue Unternehmensplatt-formen investieren. Als Digital Transformation Hub befähigt lexbizz kleine und mittlere Unternehmen, in eine erfolgreiche digitale Zukunft zu blicken und sich auf voraussichtliche Zukunftsthemen wie Blockchain, das Internet der Dinge (IoT) oder Künstliche Intelligenz vorzubereiten.

    lexbizz integriert klassische Kernfunktionalitäten einer ERP – wie Finanzbuchhaltung, Lagermanagement, Beschaffung – mit branchenspezifischen und schnittstellenbasierten Erweiterungen etwa aus den Bereichen HR, Logistik und E-Commerce. Durch künstliche Intelligenz und Machine Learning werden Prozesse optimiert und auf Basis von Smart-Data-Auswertungen fundierte Strategieentscheidungen möglich. Das macht lexbizz zum Digital Transformation Hub für KMUs.

    Trotz einer großen Vielzahl von circa 400 ERP-Systemanbietern in Deutschland, sind nur wenige dieser Plattformen technologisch für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet. Genau hier setzt lexbizz an, wie Carsten Schröder, President of Cloud ERP bei lexbizz, erläutert: „Moderne ERP-Plattformen sind wesentlich mehr als nur eine Technologie zur Prozessautomatisierung. Sie werden zukünftig noch stärker als bisher zum Nukleus der digitalen Unternehmenstransformation. Das heißt, sie wirken über alle Fachbereiche und unterstützen die strategische Unternehmensplanung und Ausrichtung. Die positiven Auswirkungen, die die neueste Generation von offenen ERP-Plattformen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hat, kann deshalb und vor dem Hintergrund der Digital Economy sowie von disruptiven Geschäftsmodellen gar nicht groß genug eingeschätzt werden.“

    KMU, die jetzt nach neuen Lösungen suchen, um ihre IT-Kosten zu senken und ihre Flexibilität und Agilität zu erhöhen, werden bei lexbizz fündig. Als Cloud-ERP-System ist lexbizz kostengünstig, flexibel an unterschiedliche Anforderungen anpassbar, entwicklungsfähig und durch automatische Updates immer auf dem neuesten technologischen Stand.

    Für alle Geschäftsmodelle und Branchen geeignet

    lexbizz richtet sich an mittelständische Unternehmen mit 20 bis 200 Mitarbeitern. Unternehmen dieser Größenordnung benötigen ein flexibles ERP-System mit vorkonfektioniertem Funktionsumfang zu überschaubaren Kosten und offenen Schnittstellen, um dem wachsenden Wettbewerbsdruck standzuhalten. Die Plattform ist für alle Geschäftsmodelle und Branchen geeignet: lexbizz bietet einen reifen funktionalen Kern mit branchenübergreifenden Funktionsmodulen. Für die Bereiche Handel, Dienstleistungen und Produktion gibt es spezifische Branchenlösungen.

    Die lexbizz zugrundeliegende Software wurde vom ERP-Cloud-Technologie-Anbieter Acumatica entwickelt, mit dem Lexware bereits 2016 eine enge Technologiepartnerschaft eingegangen ist. Acumatica ist die global am schnellsten wachsende ERP-Lösung. Aufbauend auf einer modularen und anpassungsfähigen Plattform mit offenen APIs für eine schnelle Integration, gehört Acumatica zur Speerspitze moderner ERP-Plattformen. Auf Basis des Acumatica-Quellcodes wurde lexbizz für den deutschen Markt angepasst. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Anzahl an Partnererweiterungen, die an lexbizz angedockt werden können.

    Einbettung in die digitale Ökonomie mit lexbizz

    Der Wechsel auf lexbizz und die Harmonisierung vorhandener Datenlandschaften ist in kurzer Zeit möglich. Dafür greift lexbizz auf ein erfahrenes Partnernetzwerk zurück, das Unternehmen auf dem Weg in ihre digitale Zukunft begleitet. Die Einführung eines Cloud-ERP-Systems verursacht im Vergleich zur Implementierung von On-Premise-Software nicht nur wesentlich niedrigere Anschaffungskosten, sie läuft auch deutlich einfacher ab, und das System steht dadurch wesentlich schneller zur Verfügung. Cloud-Services sind zu jeder Zeit und von überall auf der Welt aus verfügbar. Cloud-ERP-Anbieter übernehmen die volle Verantwortung für Administration, Wartung und Instandhaltung des ERP-Systems, was eine hausinterne EDV entlastet. Cloud-Services sind skalierbar und somit den individuellen Anforderungen jederzeit flexibel anpassbar, indem etwa einzelne Software-Module oder Speicherplatz ohne großen Aufwand hinzugebucht werden. So entwickelt sich die Software mit dem Unternehmen, ohne dass hohe Kosten für Programmierung beziehungsweise Anpassung entstehen.

    Beim Verkauf setzt lexbizz konsequent auf ein indirektes Vertriebsmodell sowie die Beratungsexpertise und Implementierungserfahrung von hochspezialisierten Partnern, zu denen ISVs und VARs, wie IT-Systemhäuser, Digitalagenturen und Beratungsgesellschaften gehören. In die neue Cloud-XPR sind nicht nur die gesammelten Erfahrungen und Werte des etablierten Softwareherstellers Lexware eingeflossen, sondern auch Kunden wurden von Anfang an in die sorgfältige und langjährige Ausgestaltung der Lösung eingebunden.

    lexbizz Cloud ERP ist vollständig modular aufbaubar; eine Übersicht sämtlicher buchbarer Module findet sich in der lexbizz Feature List. Einen umfassenden Überblick bieten das Factsheet sowie die Internetseiten unter www.lexbizz.de.

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  • Fachhändler-Event: Bereit für die Digitale Zukunft

    Fachhändler-Event: Bereit für die Digitale Zukunft

    Erfolgreicher Lexware-Partnerkongress in Berlin

    Freiburg, 24. Oktober 2019 – Rund 150 Lexware-Fachhändler trafen sich am 18. Oktober zum alljährlichen Partnerkongress in Berlin. Vorträge, Workshops und reichlich Informationen zu neuen Produkten standen auf der Agenda. Neben dem Austausch von Impulsen und Tipps, wie sich auch und gerade unter dem Aspekt der Digitalen Transformation neue Umsatzpotenziale erschließen lassen, gab es genügend Raum für ausführliches Networking. Ein rundum gelungenes Event – wie die Partner unisono bestätigen.

    Zu den Highlights des Partner-Events, der im Herzen Berlins, direkt am Tiergarten im Hotel Pullman, stattfand, gehört die Preisverleihung für den „Lexware-Partner des Jahres“. Seit drei Jahren richtet das Freiburger Software-Unternehmen die „Partner Rallye“ aus, ein Bonusprogramm, an dem alle Lexware Gold- und Silberpartner teilnehmen und das qualitative und quantitative Ziele bewertet. Dazu zählen Umsatzwachstum, Steigerung der Kundenbasis sowie Verkauf der Fokusprodukte. Ausgezeichnet wird der Partner, der im Geschäftsjahresvergleich die meisten Punkte gesammelt hat. In diesem Jahr erhielt Michael Ziemer von der Ziemer Consult in Neerstedt die begehrte Auszeichnung, die neben dem Award auch einen Geldpreis umfasst: „Ich freue mich sehr über den Preis. Gemeinsam mit meinem Team sehen wir dies als Ansporn für weitere Spitzenleistungen! Mein Dank richtet sich auch an die Mitarbeiter von Lexware für ihre kontinuierliche Unterstützung.“

    Auf großes Interesse stieß auch der Vortrag von Dominik Hartmann, Geschäftsführer der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, einem Unternehmen der Haufe Group. Er zeigte den Handelspartnern Zukunftsmöglichkeiten auf, die ihnen die digitale Transformation eröffnet. „Wir möchten Zukunftsfähigkeit in der digitalen Welt ermöglichen – unseren Kunden und unseren Partnern. Daher bieten wir unseren Händlern in Zusammenarbeit mit der Haufe Akademie optimale Möglichkeiten, sich fortzubilden und so die Umsatzpotenziale weiter auszubauen. Wir alle wissen, dass permanente Weiterentwicklung unerlässlich ist“, so Hartmann. „Wir freuen uns darauf, dass unsere bestehenden sowie zukünftige, neue Händler den Weg in die spannende Zukunft gemeinsam mit uns gehen.“

    Vorträge und Workshops

    Produktverantwortliche und Vertriebsmitarbeiter des Lexware-Teams standen in Berlin zu allen Fragen rund um die Produkte Lexware buchhaltung, warenwirtschaft, lohn+gehalt sowie die Online-Lösung lexoffice zur Verfügung. Intensive Gespräche mit dem Lexware-Team sowie der Austausch mit anderen Handelspartnern prägten die gelungene Veranstaltung, die mit einer unterhaltsamen Bootsfahrt auf der Spree schloss. „Der Partnerkongress ist für mich seit Jahren ein willkommener Pflichttermin im Oktober. Neuigkeiten über die Produktentwicklungen bekomme ich hautnah mit. Gleichzeitig bietet das Event eine ausgezeichnete Plattform für Dialoge zwischen dem Handel und dem Unternehmen“, kommentiert Thomas Neumeier von der Neumeier AG den Kongress.

    Das Lexware-Partnerprogramm

    Über eine Million Nutzer arbeiten mit Deutschlands führenden Business-Komplett-Lösungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Ein Partnernetz von 370 Vertragshändlern sorgt dabei in ganz Deutschland für den Verkauf mit kompetenter und qualifizierter Beratung. Ein spezielles Partnerprogramm unterstützt die Händler bei ihrer Arbeit. Als registrierte Fachhändler erhalten teilnehmende Firmen regelmäßige Informationen zu den Produkten und Aktionen sowie kostenfreie Marketing-Materialien. Mit dem Silber- und Goldstatus, der einen Partnervertrag voraussetzt, steigt der Grad an individueller Unterstützung – bis hin zu auf den Partner zugeschnittenen Kampagnen.

    Weitere Informationen unter: https://fachhandel.haufe-lexware.com und https://partnerkongress.haufe-lexware.com

    Bildunterschrift: Michael Ziemer, der Gewinner des diesjährigen Lexware-Partner-Awards, erhält den Preis von Diana Bonarius, Director Sales für Software und IT-Channels bei Lexware

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    Mit den Produkten von Lexware, einer Marke der Haufe Group, bringen Anwender ihre geschäftlichen und privaten Finanzen in Ordnung. Von der Buchhaltung über Warenwirtschaft bis zu den Steuern. Die Lösungen sind übersichtlich und einfach und können nahezu ohne Vorkenntnisse eingesetzt werden. Lexware bietet eine Rundum-Absicherung mit innovativer Software, umfassende Online-Services und Branchen-Wissen. Über eine Million Nutzer arbeiten mit Deutschlands führenden Business-Komplett-Lösungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.lexware.de

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