Schlagwort: Mediathek

  • Komaglotzen

    ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

    Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

    Phänomen Binge Watching
    „Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

    Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating“ oder “ Binge Drinking„. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

    Kostenfalle Streaming-Dienst?
    In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

    Achtung illegales Streaming
    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

    Einfach mal abschalten!
    Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Jennifer Kallweit
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    +49 211 963-3115
    Jennifer.Kallweit@ARAG.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    +49 4349 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.ARAG.de

  • Komaglotzen

    ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

    Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

    Phänomen Binge Watching
    „Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

    Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating“ oder “ Binge Drinking„. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

    Kostenfalle Streaming-Dienst?
    In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

    Achtung illegales Streaming
    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

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    Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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  • Talentsoft erweitert digitale Lern- und Trainings-Services

    Köln, 25. September 2019_ Talentsoft, einer der führenden europäischen Anbieter von SaaS-Anwendungen im Bereich HR- und Talentmanagement, bietet mit „Talentsoft Content“ einen digitalen Lern- und Trainingskatalog. Die Content-as-a-Service-Plattform unterstützt Personalverantwortliche bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und wurde von Ausbildungs- und Entwicklungs-Experten konzipiert.

    Talentsoft bietet eine HR-Plattform in der Cloud, auf der alle relevanten Personalprozesse abgebildet werden können. Ziel der Plattform ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, eine Verbindung mit ihren Mitarbeitern zu etablieren, Prozesse zu optimieren und Transparenz für Mitarbeiter und Manager zu schaffen. Mit Talentsoft Content wird die Plattform um ein neues Feature erweitert: die Mediathek für Online-Schulungen. Auf über 200 Kanälen – sortiert nach Themen, Sprache, Branche und Jobs – werden Lerninhalte als On-Demand-Videos von 35 zertifizierten Content-Anbietern bereitgestellt. Neben den Lern- und Trainings-Modulen können auch unternehmenseigene Inhalte verwaltet werden.

    Der administrative Aufwand für den HR-Manager ist dabei auf ein Minimum reduziert. Dieser wählt einfach nach Bedarf die entsprechenden Schulungskanäle aus und stellt die am besten geeigneten Online-Kurse den Mitarbeitern über die Plattform zur Verfügung.

    Während 49 Prozent der Unternehmen Schwierigkeiten haben, entscheidende Positionen zu besetzen, stehen Aus- und Weiterbildungs-Manager vor einer der größten Herausforderungen der Gegenwart: die Entwicklung von Mitarbeitern und die Vermittlung von Wissen, das diese benötigen, um für das Arbeitsumfeld der Zukunft gewappnet zu sein.

    In Zeiten einer sich rasant verändernden Arbeitswelt wird die Qualifizierung der Mitarbeiter bedeutender denn je. „Die meisten Arbeitsplätze, die wir im Jahr 2030 haben werden, existieren heute noch gar nicht. Wenn Unternehmen ihre Leistungsfähigkeit halten wollen, müssen sie ihre Mitarbeiter kontinuierlich schulen. Unternehmen mit überlegenen Talent-Management-Anwendungen haben einen klaren Wettbewerbsvorteil“, erklärt Alexandre Pachulski, CPO und Mitbegründer von Talentsoft.

    Talentsoft Content bietet über 6.000 Lerninhalte und ist in sieben Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Flämisch, Spanisch und Italienisch.

    Über Talentsoft
    Talentsoft wurde 2007 gegründet und zählt heute zu den führenden europäischen Anbietern von SaaS-Anwendungen im Bereich HR- und Talentmanagement. Die Talent-Management-Suite ermöglicht Unternehmen eine effiziente Steuerung von Recruiting, Weiterbildungsmaßnahmen, Leistungs- und Kompetenzmanagement, Karriereentwicklung sowie Vergütung. Talentsoft richtet sich mit seiner Software-Lösung sowohl an mittelständische als auch an Großunternehmen und konnte seine Produkte erfolgreich in Unternehmen mit mehr als 200.000 Mitarbeitern positionieren.
    www.talentsoft.de

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    Talentsoft
    Alice Venaille
    rue Heyrault 8
    92210 Boulogne-Billancourt
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    https://www.talentsoft.com/

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    Tatjana Ramerth
    Aberlestraße 18
    81371 München
    089 – 720 137 15
    t.ramerth@elementc.de
    http://www.elementc.de

  • FRK fordert: Schluss mit Etikettenschwindel und Missbrauch der Marken ARD und ZDF

    o Telekom betreibt mit Markennamen ARD und ZDF eigene Mediatheken
    o Gebührenzahler werden bei Inhalten doppelt abkassiert
    o Öffentlich-rechtliche entfernen sich von Grundversorgungsanspruch

    Lauchhammer, 8. November 2018 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation – FRK übt heftige Kritik an den vier von der Telekom betriebenen ARD/ZDF Mediatheken im neuen Angebot Magenta TV und fordert die Medienpolitik zum sofortigen Handeln auf. „Schluss mit dem Etikettenschwindel! Mit dem Missbrauch der Marken ARD und ZDF werden die Sender ihrem öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsanspruch nicht mehr gerecht. Wir halten es für rundfunkrechtlich und medienpolitisch sehr bedenklich, wenn mit den Gebühren der Zuschauer finanzierte, hochwertige und exklusive Inhalte in den Telekom ARD/ZDF Mediatheken nicht mehr frei und ungehindert zugänglich sind. Mit der zusätzlichen Abo-Gebühr für diese Mediatheken werden Zuschauer für die aufwendig produzierten Inhalte gleich doppelt abkassiert. Darüber hinaus handelt es sich hier um eine starke Verzerrung des Wettbewerbs gegenüber allen anderen Plattformbetreibern und unabhängigen Kabelnetzbetreibern, wenn die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter etwa weitere Dienste in diese Telekom-Mediathek einbauen“, zeigte sich der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte mehr als erstaunt über den Deal zwischen ARD, ZDF und der Telekom.

    Die Telekom betreibt und bewirbt seit einigen Tagen als Teil ihres Angebot Magenta TV die vier Mediatheken ARD Plus, ZDF select, ARD Plus Kids und ZDF tivi. Dafür bezieht die Telekom von den beiden öffentlich-rechtlichen Sendern über 8.000 Programminhalte exklusiv und darf die Markennamen ARD und ZDF für ihre eigenen Mediatheken nutzen. Magenta TV Kunden werden für den Zugang der vier Mediatheken mit 7,95 EURO monatlich zur Kasse gebeten, obwohl es sich um Inhalte des mit Rundfunkgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehens handelt. „Der Telekom-Kunde zahlt für die Programme zweimal. Einmal mit seinen Rundfunkgebühren und dann mit seiner Gebühr für das Abonnement. Die Überlassung der Marken an einen privatwirtschaftlichen Anbieter halten wir auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen immer höhere Finanzforderungen für nicht hinnehmbar. Hier sind glaubwürdige Medienpolitiker gefragt, die Verantwortung für die Gebührenzahler übernehmen und diesem Etikettenschwindel ein Ende bereiten. Es geht nicht generell darum, den erfolgreichen Verkauf von Lizenzen und Senderechten ins Ausland einzuschränken. Aber bundesweit sollte die Verbreitung dieser Inhalte auf die Sender der ARD und ZDF sowie deren eigene Mediatheken beschränkt sein“, fordert Labonte abschließend.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
    Herr Heinz-Peter Labonte
    Steinritsch 2
    55270 Klein-Winternheim
    Deutschland

    fon ..: 06136 996910
    web ..: http://www.kabelkongress.de
    email : hp.labonte.kombunt@t-online.de

    Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

    Der Verband dient dem Informationsaustausch unter den Mitgliedern zur allgemeinen Verbesserung der Marktposition sowie der Sicherung berufsständischer Interessen der Mitglieder.

    Die wesentlichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation sind:
    – Interessenvertretung zahlreicher mittelständischer Kabelnetzbetreiber aus Handwerk und Wohnungswirtschaft durch Mitarbeit in Arbeitskreisen, Gremien der politischen Meinungsbildung und Öffentlichkeitsarbeit
    – Rechtssicherheit durch Rahmenvertrag mit 20% Verbandsrabatt mit den Verwertungsgesellschaften VG Media und GEMA gemäß §20b des Urheberrechtsgesetzes sowie durch Urheberrechtsvertrag mit RTL
    – Juristische Erstberatung durch das Justiziariat des FRK
    – Regelmäßige Mitgliederinformationen exclusiv für Mitglieder zu allen Belangen des Kabelmarktes
    – Zugang zum Mitgliederbereich der FRK-Homepage und damit Zugriff auf alle aktuellen Mitgliederinformationen und auf das Archiv des Brancheninformationsdienstes des FRK
    – Bei unseren informativen Workshops können FRK-Mitglieder einen Nachlass von 25% in Anspruch nehmen
    – Jährlich stattfindender Kabelkongress gemeinsam mit der Fernsehmesse mit begleitender Messe im Congress Center der Neuen Messe Leipzig

    Der FRK tritt ein für die Interessen der unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) aus Handwerk und Wohnungswirtschaft. Die uKNB versorgen rund 20-25 % der Bundesdeutschen Haushalte mit Kabelanschlüssen. Dazu gehören auch eine Vielzahl von SAT-ZF-Anlagen. Nimmt man die vielen Einzelsatellitenanlagen dazu, die das Handwerk in Deutschland für ihre Kunden betreut, dann wird ein Marktanteil von mehr als 45 % erreicht.

    Der Vorteil der FRK-Mitglieder liegt neben der fachlichen Kompetenz in ihrer Kundennähe, Ortskenntnis und den Möglichkeiten der persönlichen und individuellen Kundenbetreuung. Deshalb hat sich der Marktanteil der uKNB über die letzten Jahrzehnte von der Antennenanlage bis hin zu hoch komplexen Datennetzen weiterentwickelt und dadurch insgesamt auch kaum verändert.

    Unser seit nunmehr 17 Jahren veranstalteter Kabelkongress, der zum Medien- und Kabelkongress fortentwickelt wurde und der jährlich einmal in Leipzig als Heerschau die mittelständischen Entwicklungen und Potenziale in diesem Markt aus- und vorstellt, trägt Jahr für Jahr erfolgreich dazu bei.

    2014 ist das Jahr des Umbruchs auf neue Endgeräte, neue Dienste, neue Infrastrukturen und das auch für die Kunden feststellbare Zusammenwachsen der Medien. Auch Programmangebote ändern und differenzieren sich weiter. SmartTV, HbbTV und Video on demand, Multi- und Second Screen sind nur einige der zukünftigen Entwicklungschancen, mit denen sich auch der Kunde zunehmend konfrontiert sieht. Ein völlig neues Dienstleistungsfeld für die Infrastrukturbetreiber und Mittelständler.

    Die Aufgabe der Kabelnetzbetreiber und der lokalen Programmanbieter, die über die Kooperation mit der Sächsischen Landesmedienanstalt und ihrer Fernsehmesse in das Kongressgeschehen kooperativ einbezogen sind, besteht darin, die Dienstleister aus Programm, Infrastruktur und Handwerk mit den Wünschen der Kunden aus Wohnungswirtschaft und Privathaushalten besser bekannt zu machen und die neuen Möglichkeiten, Wünsche von Kunden zu erfüllen, in einem Kongress mit Workshops, Vorträgen und Ausstellungsteil vorzustellen und damit aufzuklären.

    Wohnungswirtschaft, Hausbesitzer, Kommunalpolitiker, Sender, Landesmedienanstalten, Handwerk, uKNB und Finanzinstitutionen haben neben Rechts-, Finanz- und Unternehmensberatern in unserem jährlichen Medien- und Kabelkongress ein Forum, in dem sie sich weiterbilden, Kontakte pflegen und Meinungen austauschen können. Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus all diesen Branchen kommen als Informationswillige, als Informierende, als Kunden und als Praktiker einmal im Jahr im CCL in Leipzig zusammen. Der FRK als Interessensverband der kleinen, mittleren und unabhängigen Kabelnetzbetreiber betätigt sich hierbei als Katalysator der Branche. Ein Spagat zwischen Mitgliedern aus Großunternehmen und Kleinstunternehmen entfällt folgerichtig.

    Pressekontakt:

    Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
    Herr Heinz-Peter Labonte Labonte
    Steinritsch 2
    55270 Klein-Winternheim

    fon ..: 0171 8028 640
    web ..: http://www.kabelkongress.de
    email : hp.labonte.kombunt@t-online.de