Schlagwort: Mehrwertsteuersenkung

  • Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes: Mit ZEP kein Problem

    Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes: Mit ZEP kein Problem

    Um den Konsum in Zeiten der Corona-Krise anzukurbeln, hat die Bundesregierung Ende Juni 2020 beschlossen, die Mehrwertsteuer vorübergehend zu senken. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz wurde zum 1. Juli von 19 auf 16 Prozent, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Die Maßnahme ist derzeit auf sechs Monate, also bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt.

    Für Unternehmen mit projektorientierten Aufträgen besteht die Herausforderung seit 1. Juli 2020 insbesondere darin,

    – Projekte, die vor dem 1.7.2020 gestartet wurden und in den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung „hineinlaufen“
    – Projekte die im Zeitraum der Absenkung der Mehrwertsteuerabsenkung durchgeführt werden sowie
    – Projekte, die im Zeitraum der Absenkung beginnen und über das (derzeit geplante) Ende des Absenkungszeitraums am 31.12.2020 hinauslaufen

    korrekt zu erfassen und abzurechnen. Kunden der webbasierten Softwarelösung ZEP – Zeiterfassung für Projekte – stehen dazu mit der neuen Version 6.3.1 seit 1.7.2020 die entsprechenden Funktionen zur Verfügung.

    ZEP 6.3.1: Anpassungen zur befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer zum 1.7.2020

    ZEP 6.3.1 enthält alle erforderlichen Anpassungen zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020.

    So bietet das ZEP Faktura-Modul ( https://www.zep.de/zusatzmodule/faktura.html) für Rechnungsplanung und Rechnungsstellung ab sofort die folgenden für die Abrechnung der in ZEP erfassten Projektzeiten notwendigen Funktionen:

    – Vergabe des Mehrwertsteuersatzes je Rechnungsposition. Der für den Kunden relevante Steuersatz des Kunden kann als Vorbelegung definiert werden.
    – Funktion Massenoperation zum Ändern mehrerer Rechnungspositionen und neue Filteroptionen zur Änderung der Mehrwertsteuer und des entsprechenden Erlöskontos.
    – Automatische Anpassung aller geplanten und freigegebenen Rechnungspositionen bei Änderung des Steuersatzes eines Erlöskontos.
    – Erstellen von Rechnungen mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen.

    Das ZEP-Modul freie Mitarbeiter und Freelancer ( https://www.zep.de/zusatzmodule/freie_mitarbeiter.html) bietet ab sofort die Möglichkeit, die Änderung des Mehrwertsteuersatzes als Massenoperation durchzuführen.

    Die in ZEP verfügbare SOAP-Schnittstelle, die die Anbindung von ZEP an andere Software-Systemen (HR, CRM, Ticketing, Projekt-Controlling) ermöglicht, ist ab sofort in der Lage, die Mehrwertsteuer je Rechnungsposition abzufragen bzw. zu setzen.

    ZEP 6.3.1 steht seit 1. Juli 2020 für alle ZEP-Kunden zur Verfügung. Ein Überblick über alle Funktionen und Module von ZEP steht auf der ZEP-Webseite ( https://www.zep.de/zusatzmodule.html) zur Verfügung.

    Die provantis IT Solutions GmbH wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gegründet, eine webbasierte, branchenunabhängige Standardlösung für Zeiterfassung und Projekt-Controlling speziell in projektorientierten Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln und zu vermarkten. Mit ZEP – Zeiterfassung für Projekte – wurde dieses Ziel erreicht.

    Heute ist ZEP bereits bei mehr als 900 Unternehmen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz tagtäglich erfolgreich im Einsatz. Hierzu gehören Betriebe, die Beratung oder Software-Entwicklung anbieten ebenso wie Ingenieure. Die Unternehmensgröße reicht dabei von Freiberuflern bis hin zu Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern.

    Weitere Informationen zu ZEP: https://www.zep.de

    Kontakt
    provantis IT Solutions GmbH
    Oliver Lieven
    Stuttgarter Straße 41
    71254 Ditzingen
    +49 7156 / 43623-0
    +49 7156 / 43623-11
    presse@provantis.de
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    Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

  • congstar gibt Mehrwertsteuersenkung bei allen Tarifen an Kunden weiter

    Bruttopreise werden 1:1 reduziert, neue Landingpage mit allen Infos

    Köln, 25.06.2020. Der Kölner Mobilfunkanbieter congstar senkt ab dem 1. Juli für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung die Bruttopreise für Tarife, Optionen und Endgeräte. Das gilt gleichermaßen für congstar Prepaid- und Postpaidverträge.

    congstar Neu- und Bestandskunden profitieren direkt von der Reduzierung durch niedrigere Preise. Sie müssen dabei selbst nicht aktiv werden, die Reduzierung wird von congstar automatisch berechnet.

    Hintergrund der Anpassung ist der Beschluss der Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets. Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.

    Bei der Preissenkung werden die Preise exakt entsprechend der Mehrwertsteuersenkung umgerechnet und auf volle Cent-Beträge aufgerundet. Dies betrifft unter anderem die Monatspreise für Postpaid-Tarife, die Monatspreise für den congstar Homespot und die (V)DSL-Angebote, die Abbuchungen auf Prepaid-Guthaben je Abrechnungzeitraum, einmalige Bereitstellungspreise, hinzubuchbare Optionen sowie die Raten für Endgeräte.

    Für congstar Produkte, die über den Handel vertrieben werden, gilt: Der Preis auf der Verpackung wird nicht angepasst, der jeweilige Handelspartner gibt die Mehrwertsteuersenkung aber an der Kasse weiter. Postpaid-Kunden sehen die Preissenkung auf der Rechnung, bei Prepaid-Kunden erfolgt die Preissenkung bei Abbuchung vom Prepaid-Guthabenkonto. Das jeweilige Startguthaben und die Auflade-Beträge für Prepaid-Karten bleiben unverändert.

    Für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung werden die angepassten Preise anstelle der bisherigen unter anderem auf der congstar Homepage, im Kundencenter, während des Bestellprozesses und in den offiziellen Preislisten transparent aufgezeigt.

    Um Kunden über alle Vorteile der Mehrwertsteuersenkung und Fragen in diesem Zusammenhang zu informieren, hat congstar auch eine Landingpage eingerichtet. Unter www.congstar.de/mehrwertsteuer werden die wichtigsten Fragen zur Anpassung beantwortet.

    Der Kölner Telekommunikationsanbieter congstar bietet Mobilfunk-Produkte im Prepaid- und Postpaid-Bereich sowie DSL- und VDSL-Komplettanschlüsse an. Seinen Unternehmenserfolg seit dem Marktstart im Jahr 2007 verdankt congstar der Kombination aus hervorragender D-Netz-Qualität, günstigen Preisen und flexiblen Vertragslaufzeiten. Davon profitieren mittlerweile mehr als 5 Millionen Kunden. congstar Produkte und Services werden regelmäßig ausgezeichnet. Im Oktober 2019 erhielt congstar das Handelsblatt-Qualitätssiegel „Marke des Jahres 2019“ in der Kategorie Mobilfunk und Telekommunikation. Focus Money verlieh congstar in den Jahren 2012 bis 2020 das Siegel „Fairster Mobilfunkanbieter“. Die Leser von Europas führender Fachzeitschrift für Telekommunikation connect wählten congstar 2020 bereits zum neunten Mal in Folge zum „Mobilfunkanbieter des Jahres“. congstar Produkte können über www.congstar.de oder die Bestell-Hotline unter 0221 79700700 (Montag bis Samstag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Sonntag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr) sowie in den Telekom Shops und bei ausgewählten Handelspartnern bestellt werden. congstar ist seit 2012 Mobilfunkpartner der REWE Group und technischer Leistungserbringer von ja! mobil und Penny Mobil. Einen Beitrag zum Umweltschutz leistet congstar durch CO2-neutrales Arbeiten am Unternehmensstandort. Seit Juli 2014 ist congstar als Hauptsponsor des FC St. Pauli zurück in der 2. Bundesliga. Damit wird eine gemeinsame Erfolgsgeschichte fortgesetzt, bereits 2007 bis 2009 war congstar Sponsor des FC St. Pauli.

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