Schlagwort: Meinungsfreiheit

  • Soziales Netzwerk Nerofix: Termin zur Veröffentlung der BETA-Version kurzfristig verschoben

    Soziales Netzwerk Nerofix: Termin zur Veröffentlung der BETA-Version kurzfristig verschoben

    Nerofix verschiebt den Veröffentlichungstermin der für 31.07.2021 angekündigten neuen BETA-Version um 10 Tage.

    BildDa sich aufgrund der Hochwasserkatastrophe in einigen europäischen Ländern viele Mitarbeiter aus dem Team Nerofix als freiwillige Helfer zu den Aufräumarbeiten in den Hochwassergebieten gemeldet hatten, wurde beschlossen den Veröffentlichungstermin der für 31.07.2021 angekündigten Nerofix BETA-Version um 10 Tage zu verschieben.

    Ebenfalls werden vom Hochwasser betroffene Mitglieder des Netzwerks gebeten, sich baldmöglichst bei der Administration zu melden, da viele Solidarmitglieder ihre finanzielle Spendenbereitschaft zum leichteren Wiederaufbau der Existenzgrundlage für die Betroffenen angekündigt hatten.

    „Wir erleben wieder einmal eine große Solidarität unter unseren Mitgliedern, unabhängig ihrer politischen Einstellung oder ihrer nationalen Herkunft! Herzlichen Dank an alle!“, kommentiert Carlos Mrosek, Gründer des Netzwerks Nerofix, unter einem der vielen Netzposteinträge der Mitglieder, die derzeit zum Spenden und Mithelfen aufrufen.

    Und in der Tat posten derzeit sehr viele Mitglieder Bilder und Videos des Ausmaßes, welche direkt aus den betroffenen Ortschaften stammen. Ein Großteil der Mitglieder von Nerofix stamme nunmal aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Österreich und den anliegenden Gebieten, daher seien auch viele vom Hochwasser betroffen gewesen oder hätten Verwandte und Bekanntschaften von dort.

    Für ein soziales Netzwerk, welches statt auf Werbung und Datenverkauf, nur auf der Solidarität seiner Mitglieder aufgebaut ist, gebietet es sich also auch in einer Krisenzeit außerhalb der Online-Welt Empathie und Hilfe zu leisten, wo es eben möglich ist.

    So gab es auch innerhalb des Teams von Nerofix keinerlei Diskussion darüber, ob man den angekündigten Termin der Neugestaltung des Netzwerks verschieben sollte oder nicht, stattdessen wurden sämtliche Programmierarbeiten unverzüglich eingestellt, um sich voll und ganz auf die Organisation und Koordination in den Katastrophengebieten konzentrieren zu können.

    „Wir arbeiten auf eigene Kosten und danken denjenigen, die uns ebenfalls selbstlos mit Transportmöglichkeiten und Verpflegung, aber auch mit moralischer Unterstützung zur Seite stehen, ihr seid die Besten!“, so Carlos Mrosek in einem seiner letzten Netzposteinträge.

    Weitere Informationen: https://nerofix.com

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Nerofix
    Herr Carlos Mrosek
    5101 Santa Monica Blvd Ste 8
    90029 Los Angeles
    Vereinigte Staaten

    fon ..: +1(213) 260-4340
    web ..: https://nerofix.com
    email : info@nerofix.com

    Nerofix.com – Soziales Netzwerk für Demokratie und Meinungsfreiheit

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  • Bewertungsportal „Yelp“ muss alle Rezensionen in Gesamtbewertung einfließen lassen

    Das OLG München hat neue Leitlinien für die rechtliche Behandlung von Rezensionen aufgestellt. Dies dürfte in Zukunft insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant werden.

    OLG München urteilt positiv über Klage einer Fitnessstudio-Betreiberin

    Das Oberlandesgericht München hat mit Urteilen vom 13.11.2018 (Az.: 18 U 1280/16) den Klagen einer Fitnessstudio-Betreiberin stattgegeben. Diese hatte sich dagegen gewehrt, dass die von ihr betriebenen Studios beim Bewertungsportal „Yelp“ nur eine Gesamtwertung von zwei bis drei von fünf möglichen Sternen erhalten hatte. Tatsächlich hatten einige Kunden eine Bewertung von fünf Sternen abgegeben und äußerst positive Kommentare hinterlassen („Besser geht’s nicht“). In die Gesamtbewertung rechnete Yelp jedoch ausschließlich solche Rezensionen ein, die als „empfohlen“ gekennzeichnet worden waren und schließt damit bis zu 95 % aller abgegebenen Rezensionen aus der Gesamtbewertung aus. Das Prädikat „empfohlen“ kommt Rezensionen von Nutzern zugute, die auf dem Portal mit anderen Nutzern vernetzt sind und/oder bereits viele Bewertungen abgegeben haben. Nach den Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist die unterschiedliche Gewichtung der Rezensionen nicht zulässig, weil sie das Gesamtbild verzerrt. Die Gesamtbewertung sei damit nicht Tatsachenbehauptung, sondern Meinungsäußerung.

    Neben der Unterlassung bzw. Richtigstellung kann die Klägerin nun außerdem Schadensersatz verlangen.

    Gericht stellt Leitlinien auf

    Die Urteile stärken die Position von Unternehmen, die sich mit Bewertungen ihres Geschäftsangebots im Internet auseinandersetzen müssen. Es ist als erfreulich zu bewerten, dass das Gericht gewisse Leitlinien für die Behandlung von Rezensionen aufstellt.

    Unserer Erfahrung nach haben viele Unternehmen unter – teils anonym abgegebenen Bewertungen – zu leiden, während die rechtlichen Möglichkeiten, sich hiergegen zur Wehr zu setzen bislang begrenzt sind. Das liegt insbesondere daran, dass sich Bewertungsportale häufig auf die Meinungsfreiheit (ihrer Nutzer) berufen und eine Korrektur von offensichtlich unzutreffenden Äußerungen ablehnen.

    Revision zum BGH zugelassen

    Interessant wird sein, ob das Urteil auch in der Revision zum Bundesgerichtshof – die vom Oberlandesgericht zugelassen wurde – standhält. Denn nicht nur Yelp gewichtet Kundenrezensionen je nach Nutzer-Status unterschiedlich, sondern auch zahlreiche andere Bewertungsportale. Allen voran dürfte Google Maps zu nennen sein, deren Rezensionsmodell Bewertungen von Stamm-Nutzern und insbesondere „Local Guides“ bevorzugt.

    Haben Sie Probleme mit ungerechtfertigten Kundenbewertungen oder mit einem Bewertungsportal? Die Kanzlei Jansen & Jansen Rechtsanwälte mit Sitz in Köln bietet höchstes Know-how im „Kampf“ gegen schlechte Bewertungen. Wir haben bereits zahlreiche Klageverfahren zur Entfernung oder Richtigstellung von Bewertungen geführt und teilen unsere Erfahrung gerne mit Ihnen.

    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Jansen & Jansen Rechtsanwälte
    Frau Carina Jansen
    Am Gleisdreieck 1
    50823 Köln
    Deutschland

    fon ..: 0221-58923880
    web ..: http://www.jansen-kollegen.de
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