Schlagwort: Menschenrechte

  • Olympische Spiele dürfen nicht auf dem Rücken der Menschenrechte ausgetragen werden

    Olympische Spiele dürfen nicht auf dem Rücken der Menschenrechte ausgetragen werden

    Brüssel (ots) – Im nächsten Jahr sollen die Olympischen Winterspiele in China ausgerichtet werden. An Kritik an dieser Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) mangelt es nicht. Bereits mehr als 180 Organisationen haben die nationalen Regierungen dazu aufgerufen, Peking 2022 aufgrund der Menschenrechtsverletzungen vor Ort gegen ethnische Minderheiten zu boykottieren. In Form eines offenen Briefs an das IOC, in dem die Verlegung der Spiele gefordert wird, äußert jetzt auch eine überparteiliche Koalition aus Stimmen aus dem Europäischen Parlaments zu dem Thema.

    MdEP Engin Eroglu (FREIE WÄHLER), Mitglied des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, der für seine Fraktion Renew Europe den Brief mit-initiiert hat erklärt: „Die Entscheidung über den Austragungsort wurde 2015 getroffen. In der Zwischenzeit hat sich Chinas Menschenrechtsbilanz allerdings so stark verschlechtert, dass aus dieser Entwicklung die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden müssen. Daher sollten die Spiele in ein anderes Land verlegt werden. Was in China heute passiert geht über gewöhnliche Menschenrechtsverletzungen hinaus. Besonders mit Blick auf die Lage der Uighuren in Xinjiang kann man hier von einem systematischen Genozid sprechen. Entgegen dem, was das IOC verlauten lässt, würde China als Austragungsort eine indirekte Zustimmung zur repressiven Regierungspolitik des Landes signalisieren. Das steht nicht im Einklang mit dem Grundgedanken der Olympischen Spiele.“

    Eroglu ist es dabei besonders wichtig, dass bei denen im Brief erwähnten Forderungen die Sportler selbst nicht benachteiligt werden. Eroglu: „Athleten, die sich jahrelang auf die Veranstaltung vorbereitet haben dürfen dabei nicht zu Schaden kommen, denn weiterhin haben sie kein Mitspracherecht, wenn es um den Austragungsort der internationalen Spiele geht. Die Regeln des IOC verbietet es Athleten zudem an olympischen Austragungsorten zu protestieren. Auch diese Regel wurde schon mehrfach beanstandet.“

    Eroglu weiter: „Der Umgang der chinesischen Regierung mit ihren eigenen Bürgern – seien es Uighuren, Tibetaner oder die Menschen in Hongkong – wird weltweit kritisiert. Dennoch folgen diesen Worten nur allzu selten auch Taten. Ohne entschlossenes Handeln und dem Aufzeigen roter Linien wird die chinesische Regierung ihr Verhalten nicht ändern. Selbst heute wo wir stichhaltige Beweise über systematische Vergewaltigungen, Zwangsterilisationen und Zwangsarbeit in Xinjiang haben, bestreitet die chinesische weiterhin die Vorwürfe. Ein hochkarätiges, internationales Sportevent wie die Olympischen Spiele kann von Xi Jinping für seine Propaganda instrumentalisiert werden. Wir haben eine Verantwortung dabei nicht untätig zu zusehen. Die Olympischen Spiele dürfen nicht auf dem Rücken der Menschenrechte ausgetragen werden“

    Pressekontakt:

    Karolina Mirbach
    karolina.mirbach@europarl.europa.eu

    Original-Content von: Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion), übermittelt durch news aktuell

  • Bundesregierung überlässt tausende Mädchen der Genitalverstümmelung

    Bundesregierung überlässt tausende Mädchen der Genitalverstümmelung

    Hamburg (ots) – Seit die Problematik der weiblichen Genitalverstümmelung vor 24 Jahren erstmals im Bundestag thematisiert wurde, hat die Bundesregierung nicht eine sinnvolle Maßnahme umgesetzt, um gefährdete Mädchen zu schützen und Täter angemessen zu bestrafen.

    Das, was Ministerin Giffey jetzt voller Stolz der Öffentlichkeit präsentierte, setzt diese kritikwürdige Tradition fort: Mit einem sogenannten „Schutzbrief“ (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/165678/8b9fe30f5248dd30f08d909d315be324/20210204-schutzbrief-genitalverstuemmelung-data.pdf) will die Bundesregierung gefährdete minderjährige Mädchen auch künftig in die täterbelasteten Herkunftsländer reisen lassen. Für Giffey, die nach wie vor falsche, viel zu niedrige Zahlen (https://www.taskforcefgm.de/2020/11/genitalverstuemmelung-an-maedchen-die-falschen-zahlen-der-ministerin-giffey/) über das Ausmaß dieses importierten Gewaltproblems veröffentlicht – denn in Deutschland müssen wir von bis zu 330.000 Opfern ausgehen, nicht von 68.000, wie die Ministerin verlautbart – sollen die Verstümmelungen dadurch verhindert werden, dass die potentiellen Opfer die Täter auf die Strafbarkeit dieser Tat in Deutschland hinweisen. Dies sei „ein wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/franziska-giffey-stellt-schutzbrief-der-bundesregierung-vor-165626).

    Die TaskForce stellt dazu folgendes fest:

    Ein solches Papier ist als Präventionsmaßnahme absolut ungeeignet, denn ein Großteil dieser Reisen wird von vornherein mit der expliziten Absicht unternommen, die Mädchen der Verstümmelung zu unterziehen.

    Davon abgesehen, dass Giffey die Erklärung schuldig bleibt, wie die besonders gefährdete Gruppe der Kindergarten- und Vorschulkinder dieses Papier „herunterladen und ausdrucken“ soll, werden sich die Familien in den Herkunftsländern kaum von einem Papier beeindrucken lassen, das auf die Strafbarkeit der Genitalverstümmelungen in Deutschland verweist, wenn in der Praxis überhaupt keine Täter und familiären Anstifter verurteilt werden – trotz tausender Opfer in unserem Land (https://www.taskforcefgm.de/2020/12/2-000-patientinnen-in-deutschland-mit-genitalverstuemmelung-diagnostiziert/).

    Die Täter wissen das und die Regierung weiß es auch. Ist sie es doch, die seit Jahren die Einführung der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingung für die Strafverfolgung, der ärztlichen Meldepflicht (https://www.taskforcefgm.de/2020/10/einfuehrung-aerztlicher-meldepflicht-bei-weiblicher-genitalverstuemmelung-antrag-im-bundestag/), verhindert.

    Im schlimmsten Fall werden die Mädchen der Verstümmelung unterworfen und in den Herkunftslandern zurückgelassen, um die Tat zu vertuschen und/oder sie werden vor Ort nach der Verstümmelung zusätzlich einer Zwangsverheiratung zu unterwerfen. Diverse solcher Falle sind seit Jahren bekannt aus Frankreich, Großbritannien und auch Deutschland.

    Neuer Höhepunkt der Duldungspolitik der Bundesregierung gegenüber der Genitalverstümmelung an Mädchen

    Vor allem aber handelt die Bundesregierung mit diesem „Schutzbrief“ gegen die gängige Rechtsprechung (https://www.taskforcefgm.de/2010/03/gerichtsbeschluesse/), die sich zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Kinder bekennt und als angemessene Schutzmaßnahme die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vorsieht – also Schutz davor, überhaupt erst in ein Gefährdungsland gebracht zu werden.

    Indem die Bundesregierung wissentlich solche Risikoreisen duldet und mit dem wirkungslosen Schutzpapier sogar fördert, anstatt die Umsetzung des Rechtsnormen für alle gefährdeten Mädchen durchzusetzen, trägt sie eine gravierende Mitschuld an den resultierenden Opfern.

    Die TaskForce fordert die Bundesregierung einmal mehr auf, ihrer Schutz- und Fürsorgepflicht für diese spezifisch gefährdeten Kinder endlich nachzukommen und Maßnahmen umzusetzen, die wirksamen und messbearen Schutz ermöglichen, wie z.B.:

    + Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:

    + Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

    + Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH (https://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/BGH_Beschluss2004.pdf) aus 2004, XII ZB 166/03).

    Pressekontakt:

    Kontakt: TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
    e.V., eMail: info@taskforcefgm.de, Telefon: 01803 – 767 346 (9
    ct/min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)

    Original-Content von: TaskForce FGM e.V., übermittelt durch news aktuell

  • Einladung Online-Debatte 19. März / Demokratie, Rechtsstaat und gesellschaftliches Zusammenleben menschenrechtlich denken

    Einladung Online-Debatte 19. März / Demokratie, Rechtsstaat und gesellschaftliches Zusammenleben menschenrechtlich denken

    Berlin (ots) – Freitag, 19. März 2021 | 10:00 bis 12:15 Uhr | online

    Demokratie, Rechtsstaat und gesellschaftliches Zusammenleben menschenrechtlich denken – 20 Jahre Deutsches Insitut für Menschenrechte

    „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten und Würde geboren“: Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthält das Versprechen, dass alle Menschen ihre Menschenrechte in Anspruch nehmen und mit gleichen Chancen die Gesellschaft mitgestalten können – ohne Unterschied aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Religion, Behinderung oder sozialer Herkunft.

    Die Menschenrechte sind das Fundament von Demokratie, Rechtsstaat und friedlichem Zusammenleben. Allerdings verliert der demokratische Rechtsstaat an Strahlkraft. Politische Strömungen, die demokratische Institutionen und Menschenrechte infrage stellen, erhalten wachsende Zustimmung. Zugleich stößt die Forderung nach gleicher Teilhabe, auch und gerade an gesellschaftlicher und politischer Macht, auf vielfältige Gegenwehr.

    Was sind die Gründe für Skepsis gegenüber Demokratie und Menschenrechten? Wie können wir das Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen und Verfahren stärken und gesellschaftliche Inklusion fördern? Wie kann Deutschland als postmigrantische Gesellschaft 30 Jahre nach der Deutschen Einheit die Bedingungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt neu verhandeln und begründen?

    Anlässlich des 20jährigen Jubiläums des Deutschen Instituts für Menschenrechte im März 2021 wollen wir diese und weitere Fragen erörtern, unter anderen mit:

    – Prof. Dr. Naika Foroutan, Direktorin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
    – Prof. Dr. Jan-Werner Müller, Princeton University; derzeit Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin und bei SCRIPTS
    – Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
    – Poetry Slam: Aidin Halimi

    Wir laden Sie herzlich zur Veranstaltung ein.

    Programm

    Das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier (https://ta75676cb.emailsys1a.net/c/180/3777253/0/0/0/221057/dbd575a042.html?testmail=yes).

    Anmeldung

    Bitte nutzen Sie unser Anmeldeformular (https://ta75676cb.emailsys1a.net/c/180/3777253/0/0/0/221059/afeb4fc8ad.html?testmail=yes).

    Pressekontakt:

    Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
    Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
    E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
    Twitter: @DIMR_Berlin

    Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell