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  • Ampel-Koalition: Der Mindestlohn steigt, die Dokumentationspflicht bleibt

    Ampel-Koalition: Der Mindestlohn steigt, die Dokumentationspflicht bleibt

    „Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn im ersten Jahr in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen.“ So steht es zumindest in dem Mitte Oktober 2021 veröffentlichten Sondierungspapier der so genannten „Ampel-Koalition“, das als Grundlage für die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen deutschen Bundesregierung dient. Und während bereits jetzt über die Folgen dieser Entscheidung – sofern sie dann im Rahmen der neuen Regierung auch umgesetzt wird – heftig diskutiert wird, ist allerdings auch klar. An den im Zusammenhang mit Minijobs geltenden Dokumentationspflichten wird auch die neue Bundesregierung nichts ändern.

    Diese Dokumentationsplichten sind in dem seit 1.1.2015 geltenden § 17 Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) festgelegt. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten geringfügig beschäftigter Mitarbeitender (Minijobs) zu erfassen und zu dokumentieren. Bringt man diese Vorgabe in Zusammenhang mit dem kontrovers diskutierten EuGH-Urteil zur digitalen Zeiterfassung, so liegt eines auf der Hand: Unternehmen müssen sich schleunigst Gedanken darüber machen, wie sie Zeiterfassung und -dokumentation rechtssicher abbilden.

    Corona-Krise im Herbst 2021: Immer noch mehr als 600.000 Kurzarbeitende

    Darüber hinaus stellt die Corona-Pandemie weiter große Herausforderungen an Unternehmen – auch im Bereich der Zeiterfassung. Laut Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der Konjunkturumfrage waren im September 2021 in Deutschland noch immer mehr als 600.000 Menschen in Kurzarbeit.

    Doch auch für Kurzarbeitende gilt: Der Arbeitgeber hat eine Dokumentationspflicht für die während der Kurzarbeit geleisteten Arbeitszeiten. Diese Pflicht gilt auch für Ausfall- und Fehlzeiten. Die Nachweise für den jeweiligen Kalendermonat müssen vom Unternehmen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Arbeitsamt eingereicht werden. Nach Ende der Kurzarbeit erfolgt nämlich eine Prüfung, denn das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit nur unter Vorbehalt ausgezahlt.

    Dazu müssen Unternehmen für Kurzarbeitende folgende Daten bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen:

    – Geleistete Arbeitszeit pro Tag
    – Anzahl der Kurzarbeitsstunden für diesen Tag
    – Gesetzliche Feiertage (Vergütung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber)
    – Krankentage

    Auf Grund der aktuell sogar wieder steigenden Fallzahlen muss davon ausgegangen werden, dass sich Unternehmen weiter mit dem Thema Kurzarbeit und den damit verbundenen Dokumentationspflichten auseinandersetzen müssen.

    ZEP Clock: Lückenlose Dokumentation von Arbeitszeiten – unabhängig von der rechtlichen Grundlage

    Unabhängig davon, ob es um die Zeiterfassung von Minijobs oder Kurzarbeit geht – oder einfach darum, Arbeitszeiten zeitnah, lückenlos und sofort nachweisbar zu dokumentieren, bietet die ZEP Clock ( https://www.zepclock.de/) die dafür erforderliche technische Grundlage. Die Lösung basiert auf der provantis Lösung ZEP – Zeiterfassung für Projekte und dient zur projektunabhängigen Erfassung von Arbeitszeiten. Als Cloud Service muss bei der ZEP Clock keine Software installiert werden. Die Nutzung ist über jeden herkömmlichen Internet-Browser unabhängig vom Betriebssystem auf jedem internetfähigen Endgerät (PC, Notebook, Tablet) sowie mit der ZEP Clock App für iOS und Android als mobile Stempeluhr möglich: Und zwar sowohl im Büro als auch im Home Office.

    Die provantis IT Solutions GmbH wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gegründet, eine webbasierte, branchenunabhängige Standardlösung für Zeiterfassung und Projekt-Controlling speziell in projektorientierten Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln und zu vermarkten. Mit ZEP – Zeiterfassung für Projekte – wurde dieses Ziel erreicht.

    Heute ist ZEP bereits bei mehr als 1150 Unternehmen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz tagtäglich erfolgreich im Einsatz. Hierzu gehören Betriebe, die Beratung oder Software-Entwicklung anbieten ebenso wie Ingenieure. Die Unternehmensgröße reicht dabei von Freiberuflern bis hin zu Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern.

    Weitere Informationen zu ZEP: https://www.zep.de

    Kontakt
    provantis IT Solutions GmbH
    Oliver Lieven
    Stuttgarter Straße 41
    71254 Ditzingen
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    +49 7156 / 43623-11
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  • Neuer Mindestlohn in eurodata Lösung edtime hinterlegt

    Neuer Mindestlohn in eurodata Lösung edtime hinterlegt

    Gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn lässt sich per Mausklick aktualisieren

    Saarbrücken, 14. Januar 2020 – Wie seitens der Bundesregierung verabschiedet, wurde der Mindestlohn zum 1. Januar 2020 erneut angehoben, von 9,19 Euro auf aktuell 9,35 Euro. Dementsprechend hat eurodata eine Anpassung in der Software-Lösung edtime – Zeiterfassung auch in Verbindung mit Personaleinsatzplanung – vorgenommen. Die Anwender können seit Anfang des Jahres direkt mit den neuen Löhnen rechnen.

    Die sukzessive Erhöhung des Mindestlohns sorgt jedes Mal für zusätzlichen Aufwand – bei den Arbeitgebern, Steuerberatern, in den Lohnabrechnungsbüros und auch beim Zoll, der in der Regel zu Jahresbeginn verstärkt kontrolliert, ob die geänderten Vorgaben auch eingehalten werden. Die Lohnbuchhaltung wiederum muss prüfen, ob beispielsweise bei einem Minijobber der durchschnittliche Stundenlohn zur vereinbarten Stundenzahl passt.

    Unternehmen, die mit der eurodata Lösung edtime arbeiten, müssen sich über diese Mehrarbeit keine Gedanken machen. Wer die Arbeitszeiten mit edtime erfasst oder die Personaleinsatzplanung damit umsetzt bestätigt mit wenigen Klicks die Änderung des Stundenlohns für seine Mitarbeiter. Und wer darüber hinaus die Lohnabrechnung mit edlohn machen lässt, profitiert davon, dass am Monatsende alle relevanten Daten automatisch an die cloudbasierte Lohnabrechnung weitergegeben werden. So ist die Lohnabrechnung ohne weiteren Aufwand auf dem aktuellen Stand. Das spart nicht nur Zeit und Arbeit, sondern reduziert auch Fehler und sorgt für MiLoG-konforme Prozesse.

    edtime überprüft automatisch im Hintergrund, ob die vorgeschriebenen Regelungen eingehalten werden und warnt den Anwender, falls sich Verstöße abzeichnen. Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG: „Unsere Systeme basieren immer auf den aktuellen gesetzlichen Richtlinien. Mit edtime sind die Verantwortlichen stets rechtzeitigt informiert und können entsprechend reagieren. Mit einem Klick ist der neue Mindestlohn angepasst. Selbstverständlich können die Werte auch für einzelne Mitarbeiter individuell bearbeitet werden.“

    Mehr Informationen zu den eurodata-Lösungen unter www.eurodata.de

    Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
    Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

    Kontakt
    eurodata AG
    Markus Metz
    Großblittersdorfer Str. 257
    66119 Saarbrücken
    0681 / 88080
    m.metz@eurodata.de
    http://www.eurodata.de

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