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  • Basica® hat das Patent gegen Laktat-Azidose / Basisch zum Sport, mit starken Muskeln nach Hause

    Basica® hat das Patent gegen Laktat-Azidose / Basisch zum Sport, mit starken Muskeln nach Hause

    Ismaning (ots) – Vermutlich hat jeder, der sich für Sport interessiert, schon einmal den Begriff Laktat gehört. Wahrscheinlich im Zusammenhang mit einem Muskelkater. Aber was steckt dahinter? Kurz erklärt: Laktat ist ein Stoffwechsel-Abfallprodukt, das der Körper bei der Energiegewinnung bildet und in die Blutbahn abgibt. Kann Laktat nicht schnell genug abgebaut werden, kommt es im Muskel zu einer Verschiebung des pH-Wertes in den sauren Bereich und damit zu einer Übersäuerung der Muskulatur. Das wird medizinisch Laktat-Azidose (im Gewebe oder im Blut) genannt. Das Problem tritt häufig bei Sportlern auf und führt dazu, dass die Leistungsfähigkeit der Muskulatur sinkt und das Verletzungsrisiko steigt.

    Gegen eine sportbedingte Laktat-Azidose lässt sich jedoch etwas tun. Ein guter Rat ist eine basische Ernährung bzw. die Nahrungsergänzung mit einem hochwertigen Basenpräparat. Das einzige EU-Patent* für die Vorbeugung und Behandlung der Laktat-Azidose haben die Produkte der bewährten Marke Basica® (Apotheke). Für alle Sportbegeisterten ist es gut zu wissen: Ein basischer pH-Wert ist eine ideale Voraussetzung für leistungsstarke Muskeln.

    Den Energiestoffwechsel durch den Säure-Basen-Haushalt entlasten

    Schon bei der normalen Alltagsbelastung, aber insbesondere bei intensiver Aktivität verbrennt der Körper Kohlenhydrate und Fett für die Energiegewinnung und benötigt dafür reichlich Sauerstoff. Reicht der Sauerstoff aus der Atemluft bei aktivem Körpertraining nicht aus, schaltet der Organismus zusätzlich den Glukose-Stoffwechsel an, der Energie aus Zucker ganz schnell bereitstellt. Hierbei entsteht das Laktat als eine Art Abfallprodukt. Normalerweise baut der Organismus Laktat schon während der Belastungsphase wieder ab – außer, wenn sich nach einer gewissen Belastungszeit zu viel davon angehäuft hat. Dann ist das Laktatabbausystem überfordert, und es kommt zu einer Übersäuerung der Muskulatur mit der Folge von teils schmerzhaften Muskelproblemen. Gleichzeitig wird die Energieleistung der Muskulatur stark gehemmt; die Leistungsfähigkeit sinkt rapide, und die Beine fühlen sich an wie Blei.

    Nicht nur Leistungssportler setzen auf Entsäuerung für Muskelleistung

    Bei den meisten Menschen tritt die Laktat-Azidose als Folge von viel Sport auf – häufig auf Basis eines ohnehin schon im sauren Bereich liegenden pH-Wertes. Selten wird eine Muskelübersäuerung durch eine chronische Erkrankung wie Diabetes mellitus bzw. die eingesetzten Medikamente, eine Nieren- oder Leberinsuffizienz oder eine Lungenembolie verursacht. Wenn das der Fall ist, kann das schwere Auswirkungen auf die Körperorgane haben und muss ärztlich behandelt werden. Wer aber beim oder nach dem Sport merkt, dass die Leistung der Muskeln abnimmt, ggf. schmerzen und sie schnell müde werden, der kann von einer belastungsbedingten Laktat-Azidose ausgehen. Hier hilft Basisches.

    Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass sich eine Einnahme von basischen Mineralstoffen vor dem Sport positiv auf die Belastbarkeit der Muskulatur auswirkt. Das bestätigt auch Dr. Tanja Werner (Ernährungswissenschaftlerin): „Die Einnahme von basischen Mineralstoffen vor dem Sport hilft, die Übersäuerung der Muskeln durch die Laktatbildung abzufangen und kann die Leistungsfähigkeit der Muskulatur verbessern. So gerüstet macht sportliche Aktivität einfach noch mehr Spaß.“

    Basica®, eine Marke des pharmazeutischen Traditionsunternehmens Protina, blickt auf eine fast hundertjährige Erfolgsgeschichte zurück, ist wissenschaftlich dokumentiert, entspricht dem höchsten Qualitätsstandard und gilt als Life-Science-Präparat. Hierauf basiert auch das erteilte, bislang einzige europäische Patent, das die Produkte der Marke Basica® im Zusammenhang mit der Anwendung im therapeutischen Verfahren für die Vorbeugung und Behandlung einer Laktat-Azidose erhalten haben. Die basischen Mineralstoffe sorgen für einen ausgeglichenen Säuren-Basen-Haushalt, die normale Muskelfunktion und einen funktionierenden Energiestoffwechsel. Ausführliche Produktinformationen und weitere wertvolle Tipps unter: www.basica.de

    * Patentnummer: DE 502015013005.9

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  • Täglich 10000 Schritte gehen – so kommen Sie ans Ziel / Nicht nur die Gesundheit profitiert von der täglichen Bewegung, sondern auch der Diabetes

    Täglich 10000 Schritte gehen – so kommen Sie ans Ziel / Nicht nur die Gesundheit profitiert von der täglichen Bewegung, sondern auch der Diabetes

    Baierbrunn (ots) – Sind Sie ehrgeizig? Dann stecken Sie sich doch das Ziel, 10000 Schritte täglich zu gehen. Studien belegen, dass diese Schrittzahl (und mehr) der Gesundheit am meisten nützt. Die regelmäßige Bewegung baut Muskeln auf, kräftigt Knochen, bessert Bluthochdruck – und ist für Diabetiker das natürlichste Mittel, den Blutzucker zu senken. „1000 Schritte am Tag haben etwa den gleichen Effekt wie 1000 Milligramm des Diabetes-Medikaments Metformin oder fünf Einheiten Insulin“, sagt Professor Peter Schwarz, Spezialist für die Vorbeugung und Behandlung von Diabetes am Universitätsklinikum Dresden, im Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“.

    Der Anfang: Jeder Schritt zählt

    Auch wer mit nur 500 Schritten am Tag anfängt, hat gute Chancen, innerhalb von Wochen bei 10 000 Schritten anzukommen. Bei zügigem Gehen sind das übrigens etwa eine Stunde und 20 Minuten. Wieviel Schritte es anfangs sind, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass das Pensum während der nächsten Wochen gesteigert wird. Menschen mit starkem Übergewicht oder diabetesbedingten Nervenschäden in den Beinen tun sich womöglich schwerer, in die Gänge zu kommen, doch werden sie schnell feststellen, dass sich Schmerzen in Hüfte, Knie oder im Rücken bei längerem Gehen bessern, ebenso wie die Durchblutung.

    Pedometer motivieren dazu, täglich mehr zu gehen

    Zum Zählen der Schritte eignen sich kleine elektronische Schrittzähler. Die Pedometer lassen sich an Hostentasche oder einem Clip an der Kleidung befestigen und kosten zwischen zehn und 30 Euro, auch in der Apotheke. Viele Menschen spornt allein der Wunsch an, jeden Abend mehr Schritte auf dem Pedometer zu sehen. Motivieren Sie sich zusätzlich, indem Sie sich mit anderen zum Gehen verabreden oder einen Hund ausführen, etwa vom Nachbarn oder aus dem Tierheim. Am wichtigsten ist letztlich der Spaß an der Bewegung – denn nur dann bleiben Sie dabei!

    Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ 3/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.diabetes-ratgeber.net sowie auf Facebook (https://www.facebook.com/DiabetesRatgeber/) und Instagram (https://www.instagram.com/diabetes_ratgeber/).

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  • Neu: Vom Computer bis zur Maus – Kosten sofort absetzen

    Neu: Vom Computer bis zur Maus – Kosten sofort absetzen

    Neustadt a. d. W. (ots) – Bislang galt: Die Kosten für Computer & Co müssen über drei Jahre abgeschrieben werden, wenn sie bestimmte Wertgrenzen überschreiten. Seit 1. Januar 2021 gilt: Arbeitnehmer, die beispielsweise von zu Hause aus arbeiten und sich dafür technische Ausrüstung kaufen, können diese Kosten auf einen Schlag in ihrer Steuererklärung angeben.

    Die neuen Abschreibungsregeln: Schneller absetzen…

    Unternehmen und auch Arbeitnehmer mussten bisher Soft- und Hardware, die mehr als 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kostete, über mehrere Jahre abschreiben. Für Arbeitnehmer hieß das, sie hatten die Kosten auf mehrere Steuererklärungen aufzuteilen, statt die gesamten Kosten auf einen Schlag angeben zu können.

    Das hat sich nun geändert: In seinem Schreiben vom 26. Februar (Dokumenten-Nummer: 2021/0231247) gab das Bundesfinanzministerium (BMF) bekannt, dass neue Geräte bereits im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden können – egal, wie teuer sie waren. Gleichzeitig gibt das Bundesfinanzministerium bekannt, welche informationstechnische Hard- und Software (IT) nach den neuen Regelungen begünstigt ist.

    … und viel mehr Hard- und Software absetzen

    „Der Begriff >ComputerhardwarePeripherie-Geräte< sind alle Geräte, die nach dem EVA-Prinzip (Eingabe-Verarbeitung-Ausgabe) zur Ein- und Ausgabe von Daten genutzt werden", nämlich Eingabegeräte wie Tastatur, Maus, Grafiktablets, Scanner, Kameras, Mikrofone oder Headsets. Außerdem externe Speicher wie Festplatten, DVD-/CD-Laufwerke, Flash Speicher (USB-Stick) oder Bandlaufwerke (Streamer). Auch Ausgabegeräte wie Beamer, Plotter, Lautsprecher auch Monitore, Displays sowie "Drucker" sind den neuen Abschreibungsregeln zufolge auf einen Schlag absetzbar.

    Das Gleiche gilt für Software – dabei kann es sich sowohl um Standardsoftware als auch um individuelle Software handeln. Dazu gehören dem BMF-Schreiben zufolge auch die Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung sowie neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

    Rückwirkend ab 1. Januar 2021 gültig

    Die neue Regel für die Absetzung für Abnutzungen (Afa) tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft und gilt auch für die kommenden Jahre. Heißt konkret für dieses Jahr: Arbeitnehmer, die sich 2021 technische Ausrüstung fürs Homeoffice kaufen oder bereits gekauft haben, können die Kosten dafür in ihrer Steuererklärung 2021 angeben.

    Wichtig: Wer sich kostspielige Hard- oder Software anschafft, sollte auch seine übrigen Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Ähnliches in der Steuererklärung angeben. Denn nur wer über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich hinauskommt, profitiert von der neuen Regelung.

    Übrigens: Arbeitnehmer, die ihre IT-Anschaffung nicht zu mindestens 90 Prozent beruflich nutzen, können nicht den vollen, sondern nur den anteiligen beruflich veranlassten Betrag ansetzen. Hier hilft eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der die berufliche Veranlassung des Kaufs der Hard- und Software bestätigt. Auf Rückfragen des Finanzamts können Arbeitnehmer diese Bescheinigung dann vorlegen und die berufliche Veranlassung belegen.

    Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

    Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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    Christina Georgiadis
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
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  • Risikolebensversicherung: Rückdatierung spart mehrere Hundert Euro

    Risikolebensversicherung: Rückdatierung spart mehrere Hundert Euro

    München (ots) –

    – Bis 31.3. können Verträge noch rückdatiert werden – 45-jähriger Schreiner spart 770 Euro
    – Service: kostenlose Beratung und digitale Vertragsverwaltung im Kundenkonto

    München (ots) – Eine Rückdatierung der Risikolebensversicherung (RLV) spart mehrere Hundert Euro über die Laufzeit. Denn viele Versicherer verwenden für die Berechnung des Alters der versicherten Person lediglich das Geburtsjahr, nicht den tatsächlichen Geburtstag. Das heißt, dass diese am 1.1. für die Versicherer ein Jahr älter wird. Gleichzeitig ist das Eintrittsalter aber ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Versicherungsbeitrags über die gesamte Laufzeit.

    Viele Versicherer bieten an, Verträge auf den 1.12. des Vorjahres rückzudatieren, wenn diese bis zum 31.3. abgeschlossen werden. Versicherte sind damit rechnerisch ein Jahr jünger und sparen über die Laufzeit mehrere Hundert Euro. Nach einer Analyse von CHECK24 ist eine durchschnittliche Ersparnis von 575 Euro über die gesamte Laufzeit möglich, im Einzelfall sogar noch wesentlich mehr. Ein 45-jähriger Schreiner beispielsweise, der seit mindestens zehn Jahren nicht raucht, spart durch eine Rückdatierung im Beispiel 770 Euro über die fünfzehnjährige Laufzeit. Eine 37-jährige Büroangestellte hat ein Sparpotenzial von 652 Euro im Beispiel.

    „Wer sich mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung beschäftigt, sollte jetzt handeln“, sagt Dr. Björn Zollenkop, Geschäftsführer Vorsorgeversicherungen bei CHECK24. „Bis Ende März können Verträge noch rückdatiert werden. Das spart mehrere Hundert Euro über die Laufzeit.“

    Service: kostenlose Beratung und digitale Vertragsverwaltung im Kundenkonto

    Bei sämtlichen Fragen rund um die RLV unterstützen bei CHECK24 auf Risikolebensversicherungen spezialisierte Expert*innen im Beratungsgespräch per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

    Über CHECK24

    CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

    CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

    Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

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    Florian Stark, Public Relations Manager,
    Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de

    Daniel Friedheim, Director Public Relations,
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  • Nachhaltig wohnen / Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen

    Nachhaltig wohnen / Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen

    Berlin (ots) – Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalschutz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor.

    Allmählich gewöhnen wir uns an die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Straßenbild. Diese Parkplätze dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht belegt werden – aber auch nicht immer von Besitzern von E-Autos. Grundsätzlich gilt: Es muss ein Ladevorgang stattfinden, während man sein Fahrzeug dort abstellt. Der Besitzer eines Elektrofahrzeuges in Berlin hatte sein Gefährt an einer Ladesäule in einer Privatstraße abgestellt, ohne die Energiequelle anzuzapfen. Der PKW wurde gegen eine Gebühr von 150 Euro abgeschleppt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 227 C 76/16) hielt das für angemessen.

    Luftwärmepumpen genießen aus Sicht des Umweltschutzes einen guten Ruf. Doch trotzdem rechtfertigt ihre Installation es nicht, gegen andere bestehende Rechtsvorschriften zu verstoßen. So stritten zwei Nachbarn über die Lärmbelästigung durch eine Luftwärmepumpe. Der Kläger bemängelte, dass das Gerät in lediglich zwei Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze angebracht sei und somit die vorgeschriebenen Abstandsregelungen verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 14 U 2612/15) ging von einer Gefährdung des nachbarschaftlichen Friedens aus und ordnete eine Entfernung der Pumpe an.

    Die energetische Sanierung einer Immobilie verursacht einen gewissen Aufwand. Gelegentlich müssen sogar die Mieter für eine bestimmte Zeit ausziehen, um die Arbeiten zu ermöglichen. Ein Eigentümer plante eine umfangreiche Instandsetzung (unter anderem mit Wärmedämmung) und teilte dem Mieter mit, er könne deswegen seine Wohnung über zwölf Monate hinweg nicht nutzen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 301/15) sah darin eine nicht hinnehmbare Härte und entschied, der Mieter müsse solch einen langen Auszug nicht dulden. Zwingende Gründe für eine solch ausufernde Sanierung seien nicht erkennbar gewesen.

    Manch eine gut gemeinte Maßnahme, die der Nachhaltigkeit dienen soll, hat unerwünschte Nebenwirkungen. So hatte ein Vermieter auf dem Dach eines Mehrparteienhauses eine Solaranlage installieren lassen. Der direkt unter dem Dach wohnende Mieter beklagte sich, dass diese Art der Anlage Tauben angelockt habe, indem sie ihnen Nistmöglichkeiten und Schutz vor Feinden biete. Nun sei unter anderem sein Balkon durch die Tiere stark verkotet worden. Das Amtsgericht Augsburg (Aktenzeichen 17 C 4796/15) verurteilte den Hauseigentümer dazu, geeignete Maßnahmen gegen die Taubenplage einzuleiten.

    Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt, der sollte bedenken, dass diese auch unerwünschte Blendwirkungen entfalten kann. Nachbarn müssen es nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen I-9 U 35/17) nicht hinnehmen, dass sie auf ihrem eigenen Grundstück durch reflektiertes Sonnenlicht gestört werden. Im konkreten Fall war das nach Meinung eines Sachverständigen an 130 Tagen im Jahr mit jeweils bis zu zwei Stunden der Fall. Das sei eindeutig zu viel, befanden die Richter.

    Es wird von vielen Menschen als natürlich und wohltuend empfunden, wenn sie im öffentlichen Raum plätscherndes Wasser hören – zum Beispiel von Flüssen, Bächen und Brunnen. Allerdings kann man als Nachbar auch davon genervt sein. So erging es Anwohnern eines innerstädtischen Platzes, die sich juristisch gegen die Lärmimmissionen eines Brunnens wehrten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1878/16) konnte jedoch keine schädlichen Auswirkungen des plätschernden Wassers erkennen. Diese Geräusche seien sozial adäquat.

    Immer wieder kollidieren die Vorschriften des Denkmalschutzes mit der Idee der nachhaltigen Energiegewinnung. So war in Rheinland-Pfalz die Errichtung zweier Windenergieanlagen in der Nähe bekannter Burgen geplant. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 652/15) musste diesen Konflikt lösen. Es gab der kulturellen Bedeutung der Gebäude den Vorrang. Die Burgen seien landschaftsprägend und würden durch die Dominanz der Windräder ihre visuelle Anziehungskraft verlieren, hieß es im Urteil.

    Und wie sieht es mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen in einer mittelalterlich geprägten Altstadt aus? Auch hier kann es für Bauherren schwierig werden, wie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 N 68.14) belegt. Die Richter stellten fest, dass das in Frage stehende Gebäude mit seiner auffallenden Fassade viele Blicke von Passanten auf sich ziehe und Veränderungen am Dach dort besonders auffallend wären. Dass der Hausbesitzer erneuerbare Energien erzielen wolle und dafür sogar staatliche Unterstützung erfahre, verdeutliche zwar einen Zielkonflikt, schalte aber den Denkmalschutz nicht aus.

    Pressekontakt:

    Dr. Ivonn Kappel
    Referat Presse
    Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
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  • Digital dabei sein – Keine Frage des Alters

    Digital dabei sein – Keine Frage des Alters

    Bonn (ots) – Ältere bei Digitalisierung mitnehmen

    Digitale Kommunikationskanäle sind für die gesellschaftliche Teilhabe wichtiger denn je. Das zeigt sich in der Corona-Pandemie für ältere Menschen besonders deutlich: Viele Familien haben mit den Großeltern die Anwendung von WhatsApp, Zoom oder Facetime eingeübt, um in Zeiten physischer Distanz wenigstens digital in Kontakt zu bleiben. Während für viele Ältere die Nutzung des Internet selbstverständlich ist, haben andere Vorbehalte oder schlicht Scheu, mit den digitalen Medien umzugehen. Die Deutsche Seniorenliga möchte Senior*innen darin bestärken, ohne Berührungsängste digital dabei zu sein – denn es lohnt sich. Eine in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom herausgegebene Broschüre beantwortet grundlegende Fragen zum Zugang in die digitale Welt und zeigt auf, wie man ein zuverlässiges und sicheres Heimnetzwerk einrichtet.

    Kompetenz erfordert Information, aber auch Unterstützung

    Einige ältere Menschen tun sich nach wie vor schwer damit, die digitale Welt für sich zu entdecken. „Dabei ist digital dabei zu sein ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe“, ist Dr. Claudia Müller, Juniorprofessorin für Informationstechnologie für die alternde Gesellschaft an der Universität Siegen, überzeugt: Wer digitale Technologien nutzt, habe die Möglichkeit, von überall und zu allen Themen Informationen abzurufen, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen und darüber hinaus auf ein vielfältiges Unterhaltungsprogramm zurückzugreifen.

    Sich einfach mehr zutrauen

    Ältere Menschen sind grundsätzlich ebenso wie jüngere in der Lage, notwendige Kompetenzen zu erlangen, um in der digitalen Welt zu agieren. „Wichtig ist, Hemmschwellen und Berührungsängste abzubauen“, meint Dr. Ferri Abolhassan, Servicechef der Deutschen Telekom. Das erreicht man durch Information, vor allem aber durch tatkräftige Unterstützung und den persönlichen Kontakt. „Wir möchten Ältere genauso wie Jüngere ermutigen, sich den Einstieg in die digitale Welt selbstbewusst zuzutrauen, Anlaufstellen anzusteuern und Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen“, so Abolhassan.

    Informativer Ratgeber

    Die kostenlose Broschüre „Digital dabei sein – Keine Frage des Alters“ erklärt leicht verständlich die Auswahl und Einrichtung eines schnellen und sicheren Internet- bzw. WLAN-Anschlusses und des Heimnetzwerks. Weitere Themen sind die Tarifwahl und die Datensicherheit. Aufgezeigt wird auch, wo man Unterstützung, beispielsweise durch Lernangebote, Serviceleistungen und Tipps zur Nutzung digitaler Medien erhält. www.digital-dabei-sein.de Bestelladresse: Deutsche Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn.

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    Deutsche Seniorenliga e.V.
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    René-Schickele-Straße 10
    53123 Bonn
    Germany
    Fon: 0049 (0)228-30 82 1-0
    Mail: dung@deutsche-seniorenliga.de

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  • Wirklich sicher? COMPUTER BILD testet aktuelle Security-Suiten

    Wirklich sicher? COMPUTER BILD testet aktuelle Security-Suiten

    Hamburg (ots) – Die Corona-Pandemie hat die Internetnutzung verändert und neue Angriffsmethoden geschaffen. Anlass für COMPUTER BILD, aktuelle Security-Suiten zu testen und zu überprüfen, wie gut diese darauf vorbereitet sind.

    Zum Vergleich traten acht Komplettpakete an, die neben dem klassischen Virenschutz weitere Funktionen bieten. Welche das sind, unterscheidet sich stark: mal ist ein VPN, mal ein Passwort-Manager oder ein Diebstahlschutz enthalten.

    Die gute Nachricht: Alle getesteten Suiten sind gut gegen aktuelle Bedrohungen im Internet gerüstet. Unterm Strich bot Avast Ultimate (Testergebnis: 1,8) den besten Rundum-Schutz. Dabei überzeugte es nicht nur bei der Virenabwehr, sondern punktete auch mit dem im Test zweitbesten VPN. Mit geringem Abstand folgten Kaspersky Total Security (Testergebnis: 1,9) sowie G-Data Total Security (Testergebnis: 1,9).

    Apropos VPN: Hier offenbarten sich gewaltige Qualitätsunterschiede. Während das anonyme Surfen bei Avast und Avira in Ordnung ging, waren die Funktionen der anderen Hersteller kaum zu gebrauchen.

    Drastische Unterschiede gibt es in den Preismodellen: Bei Kaspersky zahlt man für eine Einzellizenz 25 Euro, bei Avira gibt es nur das Paket mit fünf Lizenzen für 100 Euro. Für zehn Lizenzen verlangt Norton LifeLock 40 Euro, bei Eset werden 100 Euro mehr fällig.

    Den vollständigen Vergleichstest lesen Sie in der aktuellen COMPUTER BILD-Ausgabe 6/2021, die ab 12. März 2021 im Handel verfügbar ist.

    Abdruck mit Quellenangabe „COMPUTER BILD“ honorarfrei.

    COMPUTER BILD ist für über 20 Millionen Nutzer pro Monat der wichtigste Anlaufpunkt für Technik-Kaufberatung und nutzwertige Tipps in der digitalen Welt. Seit mehr als 20 Jahren liefert COMPUTER BILD ihren Lesern fundierte Einschätzungen zu Technik-Trends und gibt klare Produktempfehlungen – von A wie Android-Smartphone bis Z wie elektrische Zahnbürste. Die Experten der Redaktion bieten bestmögliche Beratung auf Basis unabhängiger Tests aus dem einzigartigen COMPUTER BILD-Labor.

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  • Apps für Kinder: Kein Mehrwert zur echten Welt / Durch die Pandemie verbringen Kinder mehr Zeit am Tablet. „Baby und Familie“ rät, auf die Qualität der Apps achten

    Apps für Kinder: Kein Mehrwert zur echten Welt / Durch die Pandemie verbringen Kinder mehr Zeit am Tablet. „Baby und Familie“ rät, auf die Qualität der Apps achten

    Baierbrunn (ots) – Schmecken, riechen, fühlen: Über die Sinnesreize machen Kinder Erfahrungen in ihrer Umgebung und entwickeln so ihr Gehirn. Doch seit der Coronavirus-Pandemie wischen sie mehr: Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) verbringen Kinder im Kindergartenalter bis zu 30 Prozent mehr Zeit als vor der Pandemie vor Tablets. Für jüngere Kinder liegen keine Daten vor – allerdings gibt es auch für die unter Dreijährigen eine große Anzahl an Apps. Eltern sollten aufpassen: „Rein entwicklungspsychologisch betrachtet sind Kinder in dem Alter gar nicht in der Lage, solche Bildreize zu einer sinnvollen Information zusammenzuführen“, urteilt Medienpädagogin Dr. Iren Schulz, Mediencoach für die Initiative SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht, im Apothekenmagazin „Baby und Familie“.

    Apps: Erst ab dem dritten Lebensjahr sinnvoll

    Erst ab dem dritten oder vierten Lebensjahr können Kinder mit Apps etwas anfangen. Eltern sollten darauf achten, dass die Angebote werbe- und gewaltfrei sind und möglichst wenig Daten abgegriffen werden. Eine gute Orientierung bietet die Datenbank „Apps für Kinder“ des DJI unter www.dji.de/kinderapps. Zahlreiche Programme wurden dort pädagogisch genau unter die Lupe genommen. Bewertet werden auch Spielspaß, Sicherheit und Kosten, Bedienung und Technik. Darüber hinaus gibt es Informationen für Eltern, etwa worüber sie mit den Kindern während der App-Anwendung sprechen können, auf welche Lerninhalte diese ausgerichtet sind und wie sie das Spiel sinnvollerweise beenden können.

    Eltern sollten selbst ein gutes Beispiel sein

    Bei der wichtigen zeitlichen Begrenzung sollten die Eltern den Kindern mit gutem Beispiel vorangehen und das Handy nicht dauernd mit sich tragen. Wenn kleine Kinder mal ein paar Minuten mit Apps spielen, weil die Eltern eine kurze Auszeit brauchen, richte dies laut Schulz zumindest keinen groben Schaden an. Allerdings sollte die Zeit am Bildschirm nur kurz sein. Denn, so lautet das Fazit von „Baby und Familie“: Apps bieten keinerlei Mehrwert zur echten Welt.

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  • Gesundheitscoach Smartphone: Digital Ratgeber stellt die relevanten Apps für Abnehmen, Fitness und gesunden Schlaf vor / Kostenloses E-Paper mit vier großen Tests und großem Leser-Gewinnspiel

    Gesundheitscoach Smartphone: Digital Ratgeber stellt die relevanten Apps für Abnehmen, Fitness und gesunden Schlaf vor / Kostenloses E-Paper mit vier großen Tests und großem Leser-Gewinnspiel

    Baierbrunn (ots) – In Zeiten von Homeoffice und Kontaktbeschränkung erleben Gesundheitsapps einen Boom: Weltweit gibt es 111.440 Apps für Gesundheit und Ernährung, davon sind 8.050 Apps auf deutsch. Gute digitale Angebote können das Smartphone zu einem wahren Gesundheitscoach machen. Welche Apps für die individuellen Bedürfnisse am besten geeignet sind, verrät der Digital Ratgeber in einem ausführlichen Spezial in seiner neuen Ausgabe. Die neue Medienmarke des Wort & Bild Verlags setzt sich umfassend mit dem Thema E-Health auseinander. Mit dem Claim „Verstehen. Vertrauen. Verwenden.“ informiert sie seriös, fundiert und verständlich über Chancen und Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Medizin.

    Als kostenloses E-Paper stellt die neue Ausgabe des Digital Ratgebers die relevanten Apps für Ernährung, Sport und gesunden Schlaf vor – inklusive der Favoriten der Redaktion, allen Informationen zum Start der elektronischen Patientenakte und einem großen Gewinnspiel, bei dem die Leser:innen u.a. für sechs Monate den Hightech VAHA Fitnessspiegel zu Hause testen können.

    „Gerade jetzt erleben wir, dass körperliche und mentale Gesundheit wichtiger sind denn je“, sagt Dr. med. Nina Buschek, Chefredakteurin des Digital Ratgeber. „Bewegung und gute Ernährung sind der Kern jeder Gesundheitsvorsorge. Doch Sportvereine sind weiterhin geschlossen, wir können nicht zur Yogastunde und nicht ins Schwimmbad. Digitale Angebote eröffnen hier neue Möglichkeiten. Die Nachfrage danach ist der Pandemie enorm gestiegen. Wir haben für die Leser:innen die besten Apps für jeden Typ rund um Abnehmen, Ernährung, Fitness und gesunden Schlaf getestet.“

    Beliebte Gesundheitsapps und Favoriten der Redaktion

    Neues Jahr, neue Vorsätze: Die Wünsche nach mehr Bewegung und einem gesünderen Lebensstil sind im zweiten Jahr der Pandemie umso präsenter. Hier können digitale Angebote eine wertvolle Stütze sein, ob fürs Training, den Speiseplan oder guten Schlaf. Aus der Fülle an Online-Angeboten hat die Redaktion des Digital Ratgeber die populärsten getestet und präsentiert die Ergebnisse in vier ausführlichen Tests – visuell ansprechend und mit den persönlichen Favoriten der Redaktion versehen. Auf einen Blick können die Leser:innen die verschiedenen Vorzüge abwägen und die ideale App finden, um der Gesundheit etwas Gutes zu tun.

    Die neue Ausgabe des Digital Ratgeber zum Thema „Gesund im Gleichgewicht“ steht als E-Paper zum kostenlosen Download auf http://www.digital-ratgeber.de/e-paper (http://www.digital-ratgeber.de/e-paper)zur Verfügung.

    Pressekontakt:

    Dr. Judith Pöverlein
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  • Internetanbieter wechseln: Kosten halbieren und Geschwindigkeit verdoppeln

    Internetanbieter wechseln: Kosten halbieren und Geschwindigkeit verdoppeln

    München (ots) –

    – Wechsel von Tarif mit 50 MBit/s zu mind. 100 MBit/s spart bis zu 617 Euro über zwei Jahre
    – Identischer Tarif nach Mindestvertragslaufzeit Ø 35 Prozent teurer als bei Neuabschluss
    – Persönliche Beratung zu Internettarifen – Anbieterwettbewerb senkt Preis für Internetzugang

    München (ots) – Treue zum Internetanbieter lohnt sich nicht. Nach Ablauf der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit sparen Verbraucher*innen durch einen Anbieterwechsel nicht nur mehrere Hunderte Euro, sie können gleichzeitig auch ihre Surf-Geschwindigkeit verdoppeln.

    Der Wechsel von einem DSL-Tarif mit 50 MBit/s zu einem Kabel-Tarif mit mindestens 100 MBit/s spart bis zu 617 Euro über die zweijährige Laufzeit des Folgevertrags. Während Kund*innen im Tarif mit 50 MBit/s nach Ablauf der Vertragslaufzeit 46 Euro im Monat zahlen, kostet ein Tarif mit mindestens 100 MBit/s beim neuen Anbieter nur knapp 20 Euro. Verbraucher*innen zahlen hier im Monat also weniger als die Hälfte im Vergleich zum alten Anbieter.1)

    „In den ersten 24 Monaten profitieren Verbraucher*innen von Rabatten und Boni und erhalten dadurch einen günstigeren monatlichen Durchschnittspreis“, sagt Christoph Henseleit, Geschäftsführer Telekommunikation bei CHECK24. „Bleiben sie nach Ende der Mindestvertragslaufzeit in ihrem Vertrag, fallen diese Vergünstigungen weg und die gleiche Leistung kostet deutlich mehr.“

    Identischer Tarif nach Mindestvertragslaufzeit Ø 35 Prozent teurer als bei Neuabschluss

    Bleiben Verbraucher*innen ihrem Internetanbieter über die Mindestvertragslaufzeit treu, wird es deutlich teurer. Im Schnitt kostet der identische Tarif dann 35 Prozent mehr als für Neukund*innen. In der Spitze werden sogar 75 Prozent bzw. 20 Euro monatlich mehr fällig.

    Bei CHECK24 mehr als 1.500 Tarife von über 300 Anbietern für DSL, Kabel und Glasfaser vergleichen

    CHECK24 hat die meisten Internetanbieter im Vergleich. Verbraucher*innen erhalten so einen umfassenden Überblick über gut 1.500 Tarife von mehr als 300 Anbietern für DSL, Kabel und Glasfaser – so finden sie den passenden Vertrag. Der Anbieterwechsel über CHECK24 ist für Kund*innen günstiger, schneller und einfacher.

    Persönliche Beratung zu Internettarifen – Anbieterwechsel senkt Preis für Internetzugang

    Kund*innen, die Fragen zu ihrem Internettarif haben, erhalten bei CHECK24 eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. Die spezialisierten Berater*innen sind an sieben Tagen die Woche erreichbar. Über das Vergleichsportal abgeschlossene Internetverträge sehen und verwalten Kund*innen im Haushaltscenter.

    Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Internettarifen. So sparten Verbraucher*innen durch den Wechsel innerhalb eines Jahres durchschnittlich 352 Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).2)

    1)Tabelle mit allen betrachteten Tarifen unter: https://ots.de/55njXL

    2)Quelle: WIK-Consult (https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf)

    Über CHECK24

    CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

    CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

    Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

    Pressekontakt:

    Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
    Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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  • KÜS: Warnaufkleber „Toter Winkel“ in Frankreich bereits Pflicht / Aufkleber Vorschrift auch für Wohnmobile und Caravans über 3,5 Tonnen / Anbringung am Fahrzeug verbindlich

    KÜS: Warnaufkleber „Toter Winkel“ in Frankreich bereits Pflicht / Aufkleber Vorschrift auch für Wohnmobile und Caravans über 3,5 Tonnen / Anbringung am Fahrzeug verbindlich

    Losheim am See (ots) – Ein Warnaufkleber für Fahrzeuge mit Hinweis auf die Gefahren des toten Winkels, vor allem für Zweiradfahrer, ist ab diesem Jahr Pflicht in Frankreich. Die Bestimmung gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Damit fallen auch Wohnmobile und Caravans unter die Vorschrift. Klar bestimmt ist auch der Ort der Anbringung des Hinweises am Fahrzeug.

    Keiner weiß momentan, wie das Urlaubsverhalten der Deutschen in diesem Jahr, etwa an Ostern, aussehen wird – und wie es aussehen darf. Die Pandemie bestimmt die Richtung. Klar ist jedoch, dass der Urlaub mit dem eigenen Wohnmobil oder Caravan sich wachsender Beliebtheit erfreut. Obwohl viele Käufe solcher Freizeitfahrzeuge wegen der reduzierten Mehrwertsteuer bereits im letzten Jahr getätigt wurden, was die Zahl der Neuzulassungen im Dezember verdreifacht hat, wuchs das Segment im Januar 2021 nochmals um 3,7 Prozent. Dies meldet der Branchenverband CIVD. Die Reisewelle, wie immer sie aussehen und möglich sein wird, führt sicherlich viele nach Frankreich, an die Küste in den Süden oder die Wintersportgebiete. Dann muss der Warnaufkleber bezüglich des toten Winkels am Fahrzeug vorhanden sein.

    Vorgeschrieben ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss er auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit beklebt werden.

    Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch Wohnmobile und Caravans in dieser Gewichtsklasse. Ist der Aufkleber nicht korrekt angebracht, so hat die Polizei in Frankreich in diesem Jahr noch einen Ermessensspielraum. Wer allerdings ohne Schild unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Bußgeld rechnen. Die fehlen dann in der Urlaubskasse.

    Die Hinweisschilder mit der Aufschrift „Attention! Angles Morts“ (französisch für „Achtung! Toter Winkel“) bekommt man online, aber auch an Tankstellen in Grenznähe zu Frankreich.

    Es gibt derzeit zwei Versionen: eine für Lkw und eine für Busse. Empfohlen wird für Wohnmobile die Variante mit Bus-Abbildung, da es sich ebenfalls um ein Fahrzeug zur Personenbeförderung handelt.

    Sie sind als Aufkleber oder Magnetschilder erhältlich, die Kosten für die Aufkleber liegen unter 10 Euro. Es bleibt abzuwarten, ob andere Länder mit einer solchen Aktion nachziehen werden.

    In Deutschland ist momentan das Anbringen eines Warnaufklebers zu den Gefahren des toten Winkels an Lkw, Bussen oder etwa Wohnmobilen und größeren Gespannen freiwillig, wird aber von den Verkehrsorganisationen und einschlägigen Verbänden empfohlen. Die KÜS empfiehlt die Aufkleber für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kombinationen daraus, wobei darauf zu achten ist, dass der hintere Aufkleber im Falle einer Fahrzeugkombination auch auf dem Anhänger angebracht werden muss.

    Pressekontakt:

    KÜS
    Herr Hans-Georg Marmit
    Tel.: 06872/9016-380
    E-Mail: presse@kues.de

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  • Internetanbieter wechseln: Kosten halbieren und Geschwindigkeit verdoppeln

    Internetanbieter wechseln: Kosten halbieren und Geschwindigkeit verdoppeln

    München (ots) –

    – Wechsel von Tarif mit 50 MBit/s zu mind. 100 MBit/s spart bis zu 617 Euro über zwei Jahre
    – Identischer Tarif nach Mindestvertragslaufzeit Ø 35 Prozent teurer als bei Neuabschluss
    – Persönliche Beratung zu Internettarifen – Anbieterwettbewerb senkt Preis für Internetzugang

    München (ots) – Treue zum Internetanbieter lohnt sich nicht. Nach Ablauf der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit sparen Verbraucher*innen durch einen Anbieterwechsel nicht nur mehrere Hunderte Euro, sie können gleichzeitig auch ihre Surf-Geschwindigkeit verdoppeln.

    Der Wechsel von einem DSL-Tarif mit 50 MBit/s zu einem Kabel-Tarif mit mindestens 100 MBit/s spart bis zu 617 Euro über die zweijährige Laufzeit des Folgevertrags. Während Kund*innen im Tarif mit 50 MBit/s nach Ablauf der Vertragslaufzeit 46 Euro im Monat zahlen, kostet ein Tarif mit mindestens 100 MBit/s beim neuen Anbieter nur knapp 20 Euro. Verbraucher*innen zahlen hier im Monat also weniger als die Hälfte im Vergleich zum alten Anbieter.1)

    „In den ersten 24 Monaten profitieren Verbraucher*innen von Rabatten und Boni und erhalten dadurch einen günstigeren monatlichen Durchschnittspreis“, sagt Christoph Henseleit, Geschäftsführer Telekommunikation bei CHECK24. „Bleiben sie nach Ende der Mindestvertragslaufzeit in ihrem Vertrag, fallen diese Vergünstigungen weg und die gleiche Leistung kostet deutlich mehr.“

    Identischer Tarif nach Mindestvertragslaufzeit Ø 35 Prozent teurer als bei Neuabschluss

    Bleiben Verbraucher*innen ihrem Internetanbieter über die Mindestvertragslaufzeit treu, wird es deutlich teurer. Im Schnitt kostet der identische Tarif dann 35 Prozent mehr als für Neukund*innen. In der Spitze werden sogar 75 Prozent bzw. 20 Euro monatlich mehr fällig.

    Bei CHECK24 mehr als 1.500 Tarife von über 300 Anbietern für DSL, Kabel und Glasfaser vergleichen

    CHECK24 hat die meisten Internetanbieter im Vergleich. Verbraucher*innen erhalten so einen umfassenden Überblick über gut 1.500 Tarife von mehr als 300 Anbietern für DSL, Kabel und Glasfaser – so finden sie den passenden Vertrag. Der Anbieterwechsel über CHECK24 ist für Kund*innen günstiger, schneller und einfacher.

    Persönliche Beratung zu Internettarifen – Anbieterwechsel senkt Preis für Internetzugang

    Kund*innen, die Fragen zu ihrem Internettarif haben, erhalten bei CHECK24 eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. Die spezialisierten Berater*innen sind an sieben Tagen die Woche erreichbar. Über das Vergleichsportal abgeschlossene Internetverträge sehen und verwalten Kund*innen im Haushaltscenter.

    Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Internettarifen. So sparten Verbraucher*innen durch den Wechsel innerhalb eines Jahres durchschnittlich 352 Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).2)

    1)Tabelle mit allen betrachteten Tarifen unter: https://ots.de/55njXL

    2)Quelle: WIK-Consult (https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf)

    Über CHECK24

    CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

    CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

    Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

    Pressekontakt:

    Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
    Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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