Schlagwort: Rechtsschutz

  • Cookie-Urteil: Nutzer müssen zustimmen

    ARAG Experten über das BGH-Urteil zum aktiven Setzen von Cookies

    Cookies wissen, was Verbraucher wollen. Denn sie registrieren jeden Klick, jede besuchte Internetseite, jedes Produkt, was man sich online ansieht. Für die Werbewirtschaft sind die kleinen Datensammler Gold wert; Datenschützer hingegen hadern mit den neugierigen Textdateien. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Will ein Anbieter Cookies setzen, muss der Nutzer aktiv zustimmen. Voreingestellte Häkchen sind tabu.

    Was sind Cookies?
    Cookies sind kleine Textdateien, die beim Surfen im Internet Daten auf der Festplatte des Nutzers ablegen. Besucht man diese Seite später noch einmal, werden mit Hilfe der Cookies der Nutzer und seine Einstellungen wiedererkannt. Einerseits erleichtert es die Navigation im Internet. Doch andererseits – und hier ist der Haken – sammeln Cookies Informationen über das individuelle Surfverhalten des Nutzers. So weiß der Anbieter beispielsweise, wie lange der User auf der Webseite war oder welche anderen Internetseiten er wann und wie lange besucht hat. Für Werbetreibende eine perfekte Basis für individuelle, auf den Nutzer zugeschnittene Werbung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Cookies jederzeit über die Datenschutzeinstellungen des Webbrowsers gelöscht werden können.

    Das Problem mit den Häkchen
    Wenn Seiten-Betreiber Cookies setzen, benötigen sie die Zustimmung der Nutzer. In der Praxis waren die Kästchen dafür häufig bereits mit einem Häkchen versehen, wodurch der Internetnutzer dem Setzen von Cookies zu Werbezwecken automatisch zugestimmt hat.

    Dieser Praxis hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben und damit das deutsche Telemediengesetz an den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung von 2018 ausgerichtet. Zuvor hatten die Karlsruher Richter den europäischen Gerichtshof angerufen, der ebenfalls in diesem Sinne entschied (Az.: C-673/17). Nach dem Urteil des BGH benötigen Anbieter von Internetseiten die aktive Zustimmung der Nutzer. Voreingestellte Häkchen sind nicht mehr erlaubt, weil sie nach Ansicht der Richter User unangemessen benachteiligen. Davon betroffen sind alle Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind. Allerdings ist nicht genau definiert, welche dies sind.
    Seiten-Betreiber, die ihre Seiten nicht umgehend anpassen, müssen nach Auskunft der ARAG Experten mit einer Abmahnung rechnen.

    Komfortverlust vs. Datenschutz
    Für den Nutzer bedeutet das Urteil, dass nicht jeder seiner Online-Schritte automatisch verfolgt und gespeichert wird. Dafür aber muss er viele Häkchen setzen, wenn er durchs weltweite Netz surft.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    0211-963 2560
    0211-963 2025
    brigitta.mehring@arag.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    043 49 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.arag.de

  • Virenscanner: Das sollten Sie beachten!

    ARAG Experten über den unerlässlichen Virenschutz auf Ihrem Computer

    Auch wenn Sie vorsichtig im Internet surfen, sind Sie vor Viren, Trojanern und anderen Schadprogrammen nicht gefeit. Zum sicheren Surfen gehört daher neben einer gesunden Portion Skepsis immer auch eine gute Schutz-Software. Die ist zum Glück einfach im Internet zu finden und leicht zu installieren. ARAG Experten erläutern, was ein effektiver Virenscanner heute können muss.

    Täglich neue Viren
    Im Internet tummeln sich mehr Viren, Würmer und Trojaner als man gemeinhin glaubt! Experten gehen von Milliarden Programmen aus, die den Überbegriff Malware verdienen. Und laut dem unabhängigen AV-TEST Institut werden täglich rund 350.000 Schadprogramme neu registriert. Zum Glück gibt es auch eine große Anzahl von Virenscannern, mit denen Sie sich und Ihren Computer schützen können. Dabei unterscheiden sich Virenscanner nicht nur bei der Erkennungsrate, also bei der Anzahl an Schadprogrammen, die sie sicher erkennen. Auch die Anzahl der Falschmeldungen, sogenannter „False Positives“, variiert. Aber selbst der beste und aktuellste Virenscanner bietet nie einen hundertprozentigen Schutz und wird dies auch in Zukunft nie tun.

    Wichtige Features
    Welche Funktionen der Virenscanner unbedingt haben sollte, liegt natürlich am User – also Ihnen – und an Ihren Nutzer-Gewohnheiten. Benötigen Sie eine Firewall oder einen Schutz vor schädlichen E-Mails? Dann informieren Sie sich vorher, denn nicht alle Virenscanner können damit aufwarten. Gehen auch Kinder an dem zu schützenden Computer online, sollten Sie auch auf einen integrierten Kinderschutz achten. Schutz vor Phishing (Datenklau) ist mittlerweile leider unerlässlich: Den bieten zum Glück die meisten Virenscanner; wenn auch nicht alle! Besonders wichtig: Die Programmierer von Viren, Würmer und Trojaner schlafen nicht. Darum ist nur ein aktueller Virenscanner in der Lage, seine Arbeit zuverlässig zu verrichten! ARAG Experten raten daher in jedem Fall zu einem Virenschutzprogramm mit Update-Manager. Der stellt sicher, dass Ihr Virenscanner immer auf dem Laufenden ist und auch neuere Malware erkennen kann.

    Qualität hat ihren Preis?
    Diese Regel mag auf so manches Produkt zutreffen, bei Virenscannern tut sie es jedoch nicht. Die besten und umfangreichsten Pakete kosten zwar fast 60 Euro, je nach Bedarf geht es aber auch kostengünstiger. Und sogar kostenlose Angebote, wie „Avast Free Antivirus“, „AVG Anti-Virus Free“ oder „Panda Free Antivirus“ bieten einen guten Basisschutz, allerdings müssen Nutzer meist häufige Werbeeinblendungen in Kauf nehmen. Zudem sind die meisten Zusatzfunktionen, die über den reinen Virenschutz hinausgehen, oft deaktiviert.

    Viel hilft viel?
    Auch diese Binsenweisheit trifft in puncto Virenscanner nicht zu; ganz im Gegenteil! ARAG Experten raten, niemals mehrere Schutz-Programme parallel auf dem Computer laufen lassen. Die Sicherheit wird dadurch nicht erhöht – vielmehr könnten sich die Echtzeitschutz-Varianten der Programme gegenseitig behindern. Wenn Sie den Verdacht haben, auf Ihrem PC könnte sich etwas eingenistet haben, ohne dass der bereits installierte Virenscanner Alarm schlägt, sollte Sie den PC ohnehin einem Fachmann überlassen.

    Virenscan mit Bremswirkung
    Alle Virenscanner laufen permanent im Hintergrund. So wird sichergestellt, dass sie bei einem Virusbefall sofort eingreifen können. Während viele Programme unauffällig im Hintergrund agieren, sorgen andere für Verzögerungen und sind somit eine echte Bremse für den PC.

    Fazit:
    Die meisten Virenscanner arbeiten gründlich und zuverlässig, wenn sie regelmäßig aktualisiert werden. Auch preisgünstige und sogar kostenlose Virenscanner können guten Basisschutz bieten. Der Wermutstropfen: Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    0211-963 2560
    0211-963 2025
    brigitta.mehring@arag.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    043 49 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.arag.de

  • Apps umtauschen ist kein Hexenwerk

    ARAG Experten informieren zu den Umtauschmöglichkeiten von Apps

    Der Pullover passt nicht? Kein Problem. Zurück in den Laden damit. Die Hose gefällt nicht? Auch kein Drama. Zurück zum Absender. Wie aber, bitteschön, tauscht man etwas um, was man nicht anfassen, aus- und wieder einpacken kann? Gibt es auch für Apps eine Rückgabemöglichkeit? Laut ARAG Experten ja. Und sie erklären auch, wie es geht.

    Apps von Apple
    Grundsätzlich gilt auch für Apps ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das kann der Anbieter von Gesetzes wegen allerdings mit dem Download zum Erlöschen bringen, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Daher haben es die Anbieter in der Hand, ob der Download ihrer Applikationen widerrufen werden kann. Apple gesteht seinen Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht zu. Das geht über die Apple-Homepage, auf der man sich mit seiner ID anmelden muss. Dort sind alle Käufe der letzten 90 Tage aufgelistet. Zwei Wochen lang kann man hier Apps zurückgeben, ohne einen Grund zu nennen. Aber auch ältere Apps kann man zurückgeben. Mit einem Klick auf „Problem“ gibt man den Grund der Rückgabe bei der betreffenden App an und leitet die Rückerstattung mit „Senden“ in die Wege. Innerhalb einer Woche sollte man den Kaufpreis erstattet bekommen haben. So lange wird der Status des Umtausches als „Ausstehend“ angezeigt. Nach Angaben der ARAG Experten können auf diese Weise auch Filme, e-Books oder Musik zurückgegeben werden, sofern noch kein Download stattgefunden hat.

    Android Apps
    Android-User müssen schneller sein, wenn sie Apps aus dem Google Play Store umtauschen wollen. Das funktioniert innerhalb der ersten zwei Stunden direkt im Play Store über den Button „Erstatten“ oder über die Google-Homepage. Dort haben User 48 Stunden Zeit, den Kauf rückgängig zu machen. Nachdem man sich mit seinem Google-Konto angemeldet hat, werden auch hier die letzten Bestellungen ausgelistet. Ähnlich wie bei Apple kann man bei der betreffenden App auf „Problem melden“ klicken und damit die Rückgabe aktivieren. Die App wird damit vom Smartphone gelöscht und das Geld zurückgebucht.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    0211-963 2560
    0211-963 2025
    brigitta.mehring@arag.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    043 49 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.arag.de

  • Notfallpass – digitaler Lebensretter auf dem Smartphone

    ARAG Experten über eine wirklich sinnvolle App

    Für viele Menschen gehört das Smartphone zu den ständigen Begleitern. Schnell mal von unterwegs telefonieren, ein Foto schießen oder eine Nachricht an Freunde schicken – das sind die üblichen Funktionen der kleinen technischen Wunder. Doch ein Smartphone kann sogar helfen, Ihr Leben zu retten. Zumindest, wenn Sie einen digitalen Notfallpass in Ihrem Smartphone angelegt haben. ARAG Experten über die lebensrettende Anwendungssoftware.

    Warum ein Notfallpass?
    In einem Notfall ist es wichtig, dass Sanitäter oder Ärzte möglichst schnell erfahren, mit wem sie es zu tun haben. Das Smartphone kann dabei gute Dienste leisten, zumal der dort hinterlegte digitale Notfallpass auch bei gesperrtem Bildschirm einsehbar ist. Diese Notfall-App liefert Ersthelfern einen Überblick über die wichtigsten medizinischen Fakten des Unfallopfers: eventuelle Allergien, Vorerkrankungen oder regelmäßig eingenommene Medikamente. Auch Personaldaten zum Patienten oder wer im Notfall kontaktiert werden soll, können in der App gespeichert werden. Zudem können Smartphone-Besitzer im Notfallpass auf eine Patientenverfügung verweisen und so sicherstellen, dass ihre persönlichen Wünsche über eine nötige Behandlung Beachtung finden.

    Wie finden Ersthelfer die wichtigen Infos?
    Ersthelfer können beim Eintreffen am Unfallort auf Ihrem Smartphone den Sperrbildschirm aufrufen und sehen dort den Punkt „Notruf“ oder „Notfall“, je nachdem ob es sich um ein Android- oder Apple-Handy handelt. Wischt der Ersthelfer dann auf dem Smartphone nach oben, unten oder zur Seite, erscheint in der Nähe des Tastenfeldes der Button für die „Notfallinformationen“. Bei iPhone und Samsung erscheint der Button für die Notfallinformationen beispielsweise links unten neben dem Tastenfeld, bei Huawei oberhalb des Tastenfelds.

    Notfallpass einrichten
    Je nach Art des Handys und des Betriebssystems ist die Einrichtung eines digitalen Notfallpasses denkbar einfach.

    Bei iOs:
    – Öffnen Sie die „Health App“.
    – Öffnen Sie den Reiter „Notfallpass“.
    – Drücken Sie oben rechts auf „Bearbeiten“ oder „neuen Notfallpass anlegen“.
    – Nun können Sie alle relevanten Daten anlegen.

    Bei Android:
    – Aktivieren Sie das Display im gesperrten Zustand
    – Drücken Sie auf der Pin-Tastatur auf „Notfall“.
    – Drücken Sie dann zweimal auf „Notfallinformationen“.
    – Dann drücken Sie oben rechts auf „Editieren“.
    – Nun können Sie alle relevanten Daten anlegen.

    Natürlich gibt es den Notfallpass auch weiterhin analog für die Brieftasche – in der Regel bieten die Krankenkassen einen entsprechenden kostenlosen Download oder Bestellservice auf der Internetseite an. Da Ersthelfer in der Regel zunächst im Portemonnaie nach persönlichen Dokumenten suchen, falls der Patient nicht ansprechbar ist, raten die ARAG Experten, den Notfallpass in der Geldbörse aufzubewahren. Wer viel auf Reisen ist, sollte darauf achten, einen auch in Englisch abgefassten Notfallausweis bei sich zu tragen.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/Internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    0211-963 2560
    0211-963 2025
    brigitta.mehring@arag.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    043 49 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.arag.de

  • Digitale Taschendiebe – Abzocke per Smartphone

    ARAG Experten über Abofallen per Handy und wie man sich davor schützt

    Drittanbietersperre lautet das – zugegeben etwas sperrige – Zauberwort. Damit können sich Verbraucher vor Abofallen schützen, in die sie mit einem einzigen Klick auf ihrem Smartphone tappen können. Vor allem Kinder und Jugendliche sind gefährdet und all diejenigen Handynutzer, die nicht nur per WLAN im Internet surfen. Die ARAG Experten verraten, wie man sich relativ leicht schützen kann.

    Hinter den Kulissen
    Viele kostenlose Apps finanzieren sich durch Werbung, die zwischendurch immer wieder bunt und verlockend eingeblendet wird. Und genau hier lauern die Abo-Betreiber bzw. so genannten Drittanbieter mit ihren dubiosen Servicediensten. Mit neugierigem Klick auf den Werbe-Button, der verdeckt auf einer manipulierten Internetseite liegt, aktiviert der Handynutzer einen „Kaufen“-Button im Hintergrund, ohne es zu merken. Und schon ist beispielsweise das Klingelton-Abo für fünf Euro wöchentlich oder ein anderer nutzloser Dienst abgeschlossen. Wer seine Handyrechnung nicht regelmäßig genau kontrolliert, stolpert womöglich nicht einmal über diesen geringen Betrag, zumal er in der normalen Rechnung des Mobilfunkanbieters aufgeführt wird.

    WAP-Billing
    Mit dieser Übertragungstechnik (WAP = Wireless Access Protocol) können Smartphone-Nutzer Leistungen leicht per Mobilfunkrechnung bezahlen, z. B. Parktickets, Hintergrundbilder, Klingeltöne. Der Vorteil: Es müssen keine Kontodaten angegeben werden. Beim Bezahlvorgang mit WAP-Billing bekommt der Anbieter eine eindeutige SIM-Kartennummer übermittelt. Damit weiß der Drittanbieter, zu welchem Mobilfunkprovider die Nummer gehört und kann diesem dann die Leistung in Rechnung stellen. Dafür zahlt der Drittanbieter dem Provider eine Provision. Nach Auskunft von ARAG Experten funktioniert die WAP-Billing allerdings nur, wenn das Handy mit dem Internet verbunden ist. Über WLAN werden dem Drittanbieter keine SIM-Kartennummern übermittelt. Und damit ist man vor Abofallen sicher.

    Ist solch ein Kaufvertrag gültig?
    Nach Auskunft von ARAG Experten wird ein Vertrag grundsätzlich erst dann wirksam, wenn ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wird. Ein entsprechender Button muss also gut les- und sichtbar und mit eindeutigen Formulierungen beschriftet sein, wie beispielsweise „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“. Auch auf die Laufzeit des Abos muss bei einem rechtlich verbindlichen Vertrag hingewiesen werden. Das ist den digitalen Taschendieben aber in der Regel relativ wurscht, um es salopp zu formulieren. Sie stellen Preishinweise in schlecht lesbaren Farben oder Schriftarten dar, täuschen mit Worten wie „Gratis“ oder „Freeware“ oder verzichten gänzlich auf Preis- und Vertragshinweise.

    In die Falle getappt – und nun?
    Wer auf seiner Mobilfunkrechnung Kosten für einen Drittanbieter entdeckt, sollte das Abo sofort kündigen, den Kosten widersprechen und das Geld zurückfordern. Und zwar beim Drittanbieter, der meist mit Unternehmensnamen und Anschrift, mindestens aber mit einer Hotline-Nummer auf der Rechnung aufgeführt wird. Die ARAG Experten raten, alles schriftlich zu dokumentieren und Briefe nur per Einschreiben zu versenden. Darüber hinaus sollte man gleichzeitig den abrechnenden Mobilfunkbetreiber kontaktieren, die Rechnung beanstanden und das Geld des Drittanbieters auch von ihm zurückfordern. Er darf seinen geprellten Kunden nicht an den Drittanbieter verweisen. Da Mobilfunkanbieter um dieses Problem wissen, besteht eine gute Chance, dass sie die Forderung erlassen. Wer per Lastschrift bezahlt hat, ist fein raus. Denn dabei hat man die Möglichkeit, den zu Unrecht abgebuchten Betrag bis zu acht Wochen zurückbuchen zu lassen. Allerdings weisen ARAG Experten darauf hin, dass man die unstrittigen Rechnungsposten zahlen muss, da man sonst eine Sperre seiner Rufnummer riskiert. Und keine Angst vor Drohbriefen von Inkassofirmen und dem Hinweis auf hohe Mahnkosten: Der Drittanbieter muss nachweisen, dass das Abo rechtlich wirksam zustande gekommen ist. Wenn also mit verdeckten Buttons gearbeitet wurde, müssen Verbraucher kein Inkasso-Schreiben fürchten.

    Schutz durch Drittanbietersperre
    Mit dieser Sperre schützen sich Handynutzer davor, dass ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung Geld an Drittanbieter über die Mobilfunkrechnung fließt. Die Sperre können Handy-Nutzer in der Regel online im Kundenportal selbst einrichten. Oder man beauftragt seinen Mobilfunkbetreiber per Telefon, Mail oder Brief. Eine Drittanbietersperre hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Einfluss auf das Mobile Payment – also das Bezahlen mit dem Smartphone. Die Sperre unterbindet lediglich die Bestellung und die Zahlung über die Mobilfunkrechnung. Man kann natürlich weiterhin auf anderem Weg – etwa per Kreditkarte, Rechnung oder Lastschrift – Apps, Musik und andere Dienste erwerben.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    0211-963 2560
    0211-963 2025
    brigitta.mehring@arag.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    043 49 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.arag.de

  • Gesichtserkennung: Neue Techniken bergen immer auch Gefahren

    ARAG Experten zu einem Einsatzfeld der künstlichen Intelligenz

    Software zur Gesichtserkennung ist längst kein Geheimnis mehr. Dieser Aspekt der künstlichen Intelligenz (KI) ist sogar schon viel weiter verbreitet, als wir gemeinhin glauben. Doch neue Technologien verheißen nicht nur Fortschritt für die Gesellschaft, sondern bergen immer auch Gefahren. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig – eine gesunde Skepsis ist laut ARAG Experten aber ratsam.

    Die praktische Seite der Gesichtserkennung
    Viele Smartphones lassen sich mit einer Gesichtserkennungssoftware entsperren. Ist die Funktion aktiviert, muss der Besitzer einfach in sein Handy schauen, das ihn oder sie sofort erkennt und das Gerät entsperrt. Dass die auf dem Smartphone gespeicherten Gesichtsdaten missbraucht werden, ist unwahrscheinlich. Die Daten beschreiben das Gesicht nur rudimentär und reichen zu einer Rekonstruktion nicht aus. Anders sieht es aus, wenn die Daten nicht auf dem eigenen Gerät, sondern im Netz gespeichert werden.

    Diskussionen um FaceApp
    Mit der zurzeit äußerst angesagten mobilen Anwendung FaceApp können sich Nutzer mit veränderten Haarfarben, als Senior oder mit und ohne Bart betrachten. Was lustig klingt und einen Riesenspaß verspricht, ruft Datenschützer auf den Plan. Um die App zu nutzen, muss man seine Gesichtsdaten erst einmal in der App hochladen. Was mit den Daten geschieht und welche Rechte die Nutzer an die App-Betreiber abgeben, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die erkennt jeder Nutzer mit der Freischaltung an. Gelesen werden diese AGB aber erfahrungsgemäß kaum. Was Datenschützer besonders stört, ist die Tatsachen, dass die Selfies der Nutzer auf Server hochgeladen werden und dort verbleiben, auch wenn der Nutzer seine Fotos auf dem Smartphone wieder löscht. Inzwischen haben die Betreiber der App auf die Kritik reagiert: Laut eigener Angaben werden die meisten Bilder nach 48 Stunden wieder vom Server gelöscht. Besonders kritisch sehen allerdings ARAG Experten, dass sich FaceApp sogar die kommerzielle Nutzung dieser Fotos herausnimmt. Die App ist damit indes keine Ausnahme; Facebook, Google, Instagram und Twitter gehen ähnlich eigenmächtig mit Fotodaten um.

    Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
    Zumindest in unseren Städten sind mittlerweile nahezu flächendeckend Kameras im Einsatz. Berühmtes Beispiel ist der Berliner Bahnhof Südkreuz. Dort können die Überwachungskameras schon in Sekundenbruchteilen die Gesichter der Passanten erkennen. Und mit der Gesichtserkennung ist auch der Name bekannt. Und damit letztlich auch jeder Ort, an dem man sich zuvor aufgehalten hat. In der kürzlich angelaufenen zweiten Test-Phase sollen die Systeme sogar Alarm schlagen, wenn sich Personen auffällig oder verdächtig verhalten. Möglich macht das Künstliche Intelligenz. Sie wird rasant schlauer und verknüpft vielmehr Informationen immer zuverlässiger. Wie viel Überwachung im öffentlichen Raum wünschenswert und zulässig ist, muss aber noch geklärt werden. Die Technik ist hier weiter als der Gesetzgeber.

    Hooligans müsser draußen bleiben
    Gewaltbereite Fußballfans, die in der Vergangenheit in Stadien randaliert oder verbotenes Feuerwerk hineingeschmuggelt haben, bekommen Stadionverbot, sofern sie identifiziert werden können. Das Verbot dann auch durchzusetzen, ist allerdings schwieriger, als es auszusprechen. Das könnte nun ein Programm des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) ändern. Das Programm kann Bilder und Videoaufnahmen einer frontal angebrachten Kamera in Echtzeit danach auswerten, ob eine bekannte Person den abgebildeten Bereich passiert. Am Stadioneingang angebracht, können mit einem Stadionverbot belegte Besucher sofort erkannt und am Betreten des Stadions gehindert werden. Als das neue System bei einem Heimspiel des Karlsruher SC (KSC) getestet werden sollte, stoppte der Verein den Praxistest, weil es zu erheblichen Protesten der Fußball-Fans gekommen war. Ob eine solche Gesichtserkennung mit Datenabgleich in Echtzeit überhaupt rechtens ist, bezweifeln Datenschützer und Juristen. Die derzeit für Überwachungskameras geltenden Bestimmungen sind aus Sicht der ARAG Experten jedenfalls für den Einsatz künstlicher Intelligenz nicht mehr ausreichend.

    Weitere interessante Informationen unter:
    http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    0211-963 2560
    0211-963 2025
    brigitta.mehring@arag.de
    http://www.ARAG.de

    Pressekontakt
    Klaarkiming Kommunikation
    Claudia Wenski
    Steinberg 4
    24229 Dänischenhagen
    043 49 – 22 80 26
    cw@klaarkiming-kommunikation.de
    http://www.arag.de