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  • Was versteht man unter Bewertungsmanagement, und wie wichtig ist dieses Thema für Unternehmen

    Was versteht man unter Bewertungsmanagement, und wie wichtig ist dieses Thema für Unternehmen

    Bewertungen scheinen allgegenwärtig zu sein. Manchmal nervt die ständige Bitte um eine Bewertung. Als Unternehmen kann man dieses Thema nicht wichtig genug nehmen.

    BildForst, 02.11.2021 – Ein gutes Bewertungsmanagement ist die beste Kundenbindung

    Rezensionen von Kunden sagen nicht nur etwas über die Kundenzufriedenheit aus. Sie sind für Interessierte auch eine gute Orientierungshilfe. Eine gute Online PR gewährleistet eine hohe Kundenzufriedenheit und ist gleichzeitig das beste Instrument, um interessierte Käufer an das Unternehmen heranzuführen.

    Wer fragt nicht schon einmal im Freundeskreis nach einem guten Restaurant oder einen kompetenten Facharzt. Als Kunden orientieren wir uns gerne an den Bewertungen von anderen. Auch im Internet ist dies nicht anders. Rezensionen sind für interessierte Käufer besonders wichtig. Sie beschreiben, wie zufrieden andere Kunden mit dem Produkt sind, welche Erfahrungen diese mit dem Unternehmen haben.

    Ein aktives Bewertungsmanagement ist für Unternehmen und Startups unverzichtbar. Es fördert die Kundenbindung, denn zufriedene Kunden bleiben dem Unternehmen lange erhalten. Eine gut durchdachte Online PR hilft dem Unternehmen sich im Internet attraktiv darzustellen und damit auf sich aufmerksam zu machen.

    Kunden orientieren sich an positiven Bewertungen

    Eine gutes Bewertungsmanagement ist das Ergebnis einer durchdachten Marketingstrategie. Sie zeigt, dass Unternehmen die Kundenzufriedenheit nicht unwichtig ist. Laut Google Consumer Panel orientieren sich ungefähr 20 % aller Kunden an den Bewertungen anderer Käufer. Aus Unternehmenssicht ist es daher von großer Bedeutung, warum sich Interessierte gerade für das entsprechende Produkt interessieren.

    Mit einer guten Online PR Strategie Sympathien in der Zielgruppe wecken

    Ein gutes und professionelles Bewertungsmanagement erlaubt es den Kunden, ehrlich ihre Meinung zu einem Produkt oder zu einer Dienstleistung auszudrücken. Sie fühlen sich in ihrem Anliegen ernstgenommen. Aus diesem Grund sollten Unternehmen die Kunden um ihre ehrliche Meinung bitten. Beispielsweise können Unternehmen dazu auffordern, die Ware nach dem Kauf zu bewerten. Restaurant, Arztpraxis und andere Dienstleister können kostenloses WLAN anbieten und im Anschluss an den Besuch um eine Bewertung bitten.

    Negative Rezensionen bieten die Chancen zu erneutem Kundenkontakt

    Niemand erwartet, dass alle Kunden mit der Ware zufrieden sind. Deshalb sind negative Bewertungen keine Katastrophe. Vielmehr bieten sie die Chance, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Häufig sind es Bedienungsfehler oder falsche Vorstellungen, die den Unmut des Kunden hervorrufen. Oft lassen sich solche Beschwerden im Nachhinein noch aufklären.

    Ein gutes Bewertungsmanagement führt zur Verbesserung von Unternehmensabläufen

    Die Online PR Agentur Pressemann ist Anbieter von Online PR Konzepten. Sie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Auftritt im Internet. Sie hilft bei der Erarbeitung eines gut durchdachten Bewertungsmanagements. Mit Erfahrung und Kompetenz hilft sie dabei, eine individuell auf den Kunden ausgerichtete Online PR Strategie zu entwerfen und diese aktiv umzusetzen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Pressemann.com
    Herr Rüdiger Vogel
    Hardtstraße 6
    76694 Forst
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    Das Portal Pressemann.com ist spezialisiert auf PR- und Pressearbeit für Unternehmen, die keine eigene Presseabteilung haben. Das Besondere an dem Angebot ist die Verbindung zwischen Pressearbeit, die für mehr Bekanntheit, Aufmerksamkeit und viele Leser sorgt, und der sog. SEO Wirkung, also die Möglichkeit, durch das Veröffentlichen von Pressemitteilungen im Internet positive Wirkung auf die Rankings einer Seite zu erzielen. Es gibt nur wenige Experten, die diese beiden Felder so miteinander kombinieren, dass sich die Wirkung nicht nur ergänzt, sondern deutlich verstärkt.

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  • Bewertungsportal „Yelp“ muss alle Rezensionen in Gesamtbewertung einfließen lassen

    Das OLG München hat neue Leitlinien für die rechtliche Behandlung von Rezensionen aufgestellt. Dies dürfte in Zukunft insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant werden.

    OLG München urteilt positiv über Klage einer Fitnessstudio-Betreiberin

    Das Oberlandesgericht München hat mit Urteilen vom 13.11.2018 (Az.: 18 U 1280/16) den Klagen einer Fitnessstudio-Betreiberin stattgegeben. Diese hatte sich dagegen gewehrt, dass die von ihr betriebenen Studios beim Bewertungsportal „Yelp“ nur eine Gesamtwertung von zwei bis drei von fünf möglichen Sternen erhalten hatte. Tatsächlich hatten einige Kunden eine Bewertung von fünf Sternen abgegeben und äußerst positive Kommentare hinterlassen („Besser geht’s nicht“). In die Gesamtbewertung rechnete Yelp jedoch ausschließlich solche Rezensionen ein, die als „empfohlen“ gekennzeichnet worden waren und schließt damit bis zu 95 % aller abgegebenen Rezensionen aus der Gesamtbewertung aus. Das Prädikat „empfohlen“ kommt Rezensionen von Nutzern zugute, die auf dem Portal mit anderen Nutzern vernetzt sind und/oder bereits viele Bewertungen abgegeben haben. Nach den Entscheidungen des Oberlandesgerichts ist die unterschiedliche Gewichtung der Rezensionen nicht zulässig, weil sie das Gesamtbild verzerrt. Die Gesamtbewertung sei damit nicht Tatsachenbehauptung, sondern Meinungsäußerung.

    Neben der Unterlassung bzw. Richtigstellung kann die Klägerin nun außerdem Schadensersatz verlangen.

    Gericht stellt Leitlinien auf

    Die Urteile stärken die Position von Unternehmen, die sich mit Bewertungen ihres Geschäftsangebots im Internet auseinandersetzen müssen. Es ist als erfreulich zu bewerten, dass das Gericht gewisse Leitlinien für die Behandlung von Rezensionen aufstellt.

    Unserer Erfahrung nach haben viele Unternehmen unter – teils anonym abgegebenen Bewertungen – zu leiden, während die rechtlichen Möglichkeiten, sich hiergegen zur Wehr zu setzen bislang begrenzt sind. Das liegt insbesondere daran, dass sich Bewertungsportale häufig auf die Meinungsfreiheit (ihrer Nutzer) berufen und eine Korrektur von offensichtlich unzutreffenden Äußerungen ablehnen.

    Revision zum BGH zugelassen

    Interessant wird sein, ob das Urteil auch in der Revision zum Bundesgerichtshof – die vom Oberlandesgericht zugelassen wurde – standhält. Denn nicht nur Yelp gewichtet Kundenrezensionen je nach Nutzer-Status unterschiedlich, sondern auch zahlreiche andere Bewertungsportale. Allen voran dürfte Google Maps zu nennen sein, deren Rezensionsmodell Bewertungen von Stamm-Nutzern und insbesondere „Local Guides“ bevorzugt.

    Haben Sie Probleme mit ungerechtfertigten Kundenbewertungen oder mit einem Bewertungsportal? Die Kanzlei Jansen & Jansen Rechtsanwälte mit Sitz in Köln bietet höchstes Know-how im „Kampf“ gegen schlechte Bewertungen. Wir haben bereits zahlreiche Klageverfahren zur Entfernung oder Richtigstellung von Bewertungen geführt und teilen unsere Erfahrung gerne mit Ihnen.

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    Jansen & Jansen Rechtsanwälte
    Frau Carina Jansen
    Am Gleisdreieck 1
    50823 Köln
    Deutschland

    fon ..: 0221-58923880
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