Schlagwort: Richtlinie

  • EU-Whistleblower-Richtlinie und nationales Recht: Viele Unternehmen sind unvorbereitet

    – Blitz-Umfrage unter Unternehmen in DACH zeigt: Über 70 % der Befragten kennen die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz an Unternehmen und Behörden nicht

    – Für 93 % der Befragten besteht in den nächsten Wochen akuter Handlungsbedarf

    München, 22.11.21_ Eine von CONFDNT im November 2021 durchgeführte Blitz-Umfrage unter ausgewählten Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat gezeigt: 71 Prozent der Befragten kennen die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht und wissen nicht, welche Auswirkungen sie ab dem 17. Dezember 2021 auf ihr Unternehmen hat.

    Bis zu diesem Datum muss die europäische Richtlinie in nationales Recht überführt worden sein. Dann gilt bundesweit für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden: Für Hinweisgebende, die Missstände melden wollen, muss ein sicherer Meldekanal zur Verfügung stehen.

    Für die Stichprobe wurden über 100 Personen aus den Abteilungen Personal, Recht, Compliance, Marketing, Sales und Geschäftsführung befragt. Immerhin 22 Prozent der Befragten gaben zwar an, die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz zu kennen. Jedoch lediglich weitere 7 Prozent teilten mit, dass sie bereits Maßnahmen zur Umsetzung im Unternehmen ergriffen hätten. Das ergibt einen akuten Handlungsbedarf für 93 Prozent der Befragten.

    Der insgesamt geringen Kenntnis und Umsetzung steht die hohe Wichtigkeit des Themas entgegen. So gaben 79 Prozent der Befragten an, dass das Thema Compliance in ihrem Unternehmen „sehr wichtig“ oder „wichtig“ sei. Darüber hinaus gaben 23 Prozent der Befragten an, dass es in ihrem Unternehmen bereits zu nicht gemeldetem Fehlverhalten kam, das zu hohen Schäden geführt hat.

    Die Implementierung eines Meldekanals im Unternehmen lässt sich durch ein Hinweisgebersystem bzw. eine interne Meldestelle realisieren. Danach befragt, ob der Anbieter einer Software für ein solches Hinweisgebersystem seinen Sitz in Europa haben sollte, antworteten 69 Prozent der Teilnehmenden mit „ja“.

    Die aktuelle Gesetzesvorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sieht vor, dass durch das nationale Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch Hinweise auf Straftaten nach deutschem Recht geschützt werden, während die EU-Richtlinie lediglich Verstöße gegen EU-Recht berücksichtigt, da die EU keine nationalen Regelungen vorschreiben kann.
    Widerspruch kommt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das einen zu großen Aufwand auf die deutsche Wirtschaft zukommen sieht.

    Egal, wer sich am Ende durchsetzt: An das EU-Recht muss man sich halten, unabhängig von der Ansicht des BMWi. Insofern sind Unternehmen gut beraten, sich auch aus Compliance-Gründen rechtzeitig mit dem Thema zu befassen.

    Über CONFDNT
    CONFDNT ist ein leistungsstarkes Whistleblowing-System, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und einfach zu implementieren ist. Für den Schutz der Hinweisgeberidentität bietet CONFDNT eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das Hosting erfolgt in einem ISO 27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Mit seinem Komplettpaket aus Online-Meldesystem und allen notwendigen Dokumenten, um in Unternehmen, zwischen Mitarbeitern und für Personen aus dem Umfeld einen vertraulichen Kommunikationskanal zu etablieren, richtet sich der Anbieter vorwiegend an kleine und mittelständische Unternehmen, die die EU-Richtlinie unter geringem Ressourcenaufwand rechtssicher und transparent umsetzen möchten.

    Firmenkontakt
    CONFDNT GmbH
    David Klement
    Mariahilfstrasse 18
    81541 München
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    d.klement@confdnt.com
    https://www.confdnt.com/de/

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  • CONFDNT mit Whistleblowing System für KMU erfolgreich gestartet

    – Das Münchner Start-up will Whistleblowing-System in kleineren Unternehmen etablieren
    – Das vertrauliche Hinweisgebersystem erfüllt bereits EU-Richtlinie

    München, 10.9.2021. CONFDNT, das junge, in München ansässige IT-Startup, ist seit 2020 mit einem kompakten Hinweisgebersystem erfolgreich am Markt. Dabei handelt es sich um eine Software, welche die Identität eines Whistleblowers sowie dessen Kommunikation bei der Tippabgabe schützt. Basis des Produkterfolgs ist, dass sich die Lösung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eignet.

    Ab Dezember 2021: EU-Whistleblower-Richtlinie tritt in Kraft
    KMU, die über einen Standort innerhalb des EU-Territoriums verfügen, müssen sich noch in diesem Jahr mit der neuen EU-Whistleblower-Richtlinie auseinandersetzen. Sie tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab 250 Mitarbeitern dazu, einen anonymen Meldekanal einzurichten. Zur Belegschaft zählen auch Mitarbeiter auf freiberuflicher Basis, die ebenfalls vom Geltungsbereich der Richtlinie erfasst werden.

    Bis Dezember 2021 muss die EU-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten übergehen. Auch Deutschland ist dazu angehalten, die Richtlinie bis Dezember 2023 in deutsches Recht zu gießen. Das „Whistleblower-Gesetz“ soll dann in zwei Jahren für in der Bundesrepublik beheimatete KMU in Kraft treten – allerdings mit erweitertem Geltungsbereich. Der startet dann bereits bei KMU mit einer Belegschaft von mindestens 50 Mitarbeitern. Schon nach der Bundestagswahl wird dazu eine entsprechende Gesetzesinitiative erwartet.

    CONFDNT bietet gesetzeskonformen Whistleblower-Schutz
    Steht der gesetzliche Rahmen, müssen Unternehmen schnell reagieren. Speziell für KMU bietet CONFDNT eine maßgeschneiderte Lösung. Dabei handelt es sich um eine standardisierte SaaS-Plattform, die plug-and-play-fähig ist. Das Setup lässt sich binnen fünf Minuten problemlos und ohne IT-Kenntnisse durchführen. CONFDNT erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Die intuitiv zu bedienende Software bietet maximale Sicherheit für Whistleblower. Dafür verantwortlich sind Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie 2-Faktor-Authentifizierung. Darüber hinaus erfüllt CONFDNT die EU-Datenschutzanforderungen. So erfolgt das Hosting in einem ISO 27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Hinzu kommen umfangreiche Reporting- und Log-ging Funktionen.

    „Mit CONFDNT ermöglichen wir unseren Kunden, die neue Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU gesetzeskonform umzusetzen und die Anonymität ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Gerade KMU profitieren von unserer schlanken Lösung, die den neuen Anforderungen gerecht wird und gleichzeitig kompakt und einfach zu nutzen ist“, erläutert David Klement, der ab sofort als Mitgründer und CIO zum Unternehmen stößt und das Führungsteam um Geschäftsführer Dietmar Berghof und Christian Schmoll ergänzt.

    Über CONFDNT
    CONFDNT ist ein leistungsstarkes Whistleblowing-System, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und einfach zu implementieren ist. Für den Schutz der Hinweisgeberidentität bietet CONFDNT eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das Hosting erfolgt in einem ISO 27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Mit sei-nem Komplettpaket aus Online-Meldesystem und allen notwendigen Dokumenten, um in Unternehmen, zwischen Mitarbeitern und für Personen aus dem Umfeld einen vertraulichen Kommunikationskanal zu etablieren, richtet sich der Anbieter vorwiegend an kleine und mittelständische Unternehmen, die die EU-Richtlinie unter geringem Ressourcenaufwand rechtssicher und transparent umsetzen möchten.

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  • Systematisch zur optimalen E-Mail-Richtlinie

    Systematisch zur optimalen E-Mail-Richtlinie

    Viele Versuche, die E-Mail-Nutzung zu regeln, sind gescheitert. Aufbauend auf diesen Erfahrungen hat SofTrust Consulting ein spezielles Vorgehensmodell entwickelt, das die Erfolgschancen erhöht.

    BildPullach, 22.3.2019. Der Pullacher E-Communication-Spezialist SofTrust Consulting bietet die Erstellung professioneller, auf das jeweilige Unternehmen abgestimmter E-Mail-Richtlinien an. Dazu hat das Unternehmen, basierend auf vieljähriger Erfahrung, eine spezielle Methode entwickelt. Sie wird von den erfahrenen Organisations-Entwicklungsfachleuten von SofTrust Consulting gemeinsam mit dem Unternehmen durchgeführt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Ansätzen ist die Erfolgsquote bei den von SofTrust Consulting gestalteten E-Mail-Richtlinien hoch.

    E-Mail ist in vielen Unternehmen und Behörden zur Belastung geworden. E-Mail wird zu ineffektiv, zu ineffizient und zu wenig professionell genutzt. Das kostet Zeit und Geld und belastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Tatsächlich steht die hohe E-Mail-Belastung auf der Beschwerdeliste der Belegschaft ganz weit oben. Unternehmen versuchen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deshalb mittels E-Mail-Richtlinien Hilfestellung bei der Nutzung von E-Mail zu geben. Die meisten dieser Anläufe sind aber erfolglos.

    „Nahezu alle unserer Kunden hatten schon irgendeine Art von Regelung. Sei es in Form von E-Mail-Guidelines, E-Mail-Richtlinien, E-Mail-Best-Practices oder E-Mail-Policies,“ sagt Günter Weick von SofTrust Consulting. „Doch in nahezu allen Fällen war es das Papier nicht wert, auf dem es stand.“ Basierend auf diesen Negativbeispielen hat SofTrust Consulting im Verlauf einiger Jahre ein spezielles Vorgehensmodell zur Entwicklung und Einführung von E-Mail-Richtlinien entwickelt, wobei SofTrust Consulting ungern von „Richtlinien“ spricht. „Wir reden lieber von E-Mail-Kultur“, sagt Günter Weick und verweist darauf, dass das A und U einer erfolgreichen E-Mail-Guideline darin bestehe, dass sich diese nahtlos in die Unternehmenskultur einfüge. Wenn das nicht gegeben sei, sei die E-Mail-Policy von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Des Weiteren muss die Belegschaft für die E-Mail-Kultur gewonnen werden. Auch das ist nicht trivial und auch dafür hat SofTrust Consulting spezielle Werkzeuge entwickelt. „Die meisten unserer Kunden enden mit viel weniger ,Richtlinie‘ als sie sich gedacht haben und mit viel mehr gelebter Kultur“, sagt Weick. „Es geht schließlich nicht um Bürokratie, sondern um Wirkung.“ Genau darauf ist der Unterstützungservice bei der Erstellung von E-Mail-Richtlinien angelegt.

    Mehr Informationen zu Softrust Consulting gibt es unter www.softrust.com. Informationen zur Unterstützung bei der Erstellung von E-Mail-Richtlinien findet sich unter www.softrust.com/Organisationsentwicklung.

    343 Worte. 2.810 Zeichen (inkl.Leerzeichen)
    Abdruck frei
    Graphik: SofTrust Consulting unter Verwendung von Hebi, B., Pixabay.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    SofTrust Consulting GmbH
    Herr Günter Weick
    Richard-Wagner-Str. 13
    82049 Pullach
    Deutschland

    fon ..: 0043-650 33 33 634
    web ..: http://www.softrust.com
    email : gweick@softrust.com

    SofTrust Consulting ist eine Unternehmensberatung mit Sitzen in Pullach bei München und Villach. Gegründet 1995 hat sich SofTrust Consulting auf die Nutzung moderner elektronischer Medien wie E-Mail, E-Collaboration, Instant Messaging, Wikis, Foren, etc. spezialisiert und ist damit zu diesem Thema der erfahrenste Dienstleister im deutschsprachigen Raum. Die effiziente, sichere und professionelle Nutzung von E-Mail ist ein Schwerpunkt. SofTrust Consulting gestaltet in Organisationsentwicklungsmaßnahmen die gesamte E-Mail-Kultur der Kunden. Die Kunden reichen von kleinen Unternehmen bis hin zu internationalen Konzernen mit mehreren zigtausend E-Mail-Anwendern. Informationen unter http://www.softrust.com.

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