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  • Stechuhr 4.0: Intelligente Zeiterfassung ist heutzutage flexibel und vernetzt

    Stechuhr 4.0: Intelligente Zeiterfassung ist heutzutage flexibel und vernetzt

    Maßgeschneiderte Lösungen von IntraKey wachsen mit den Unternehmen mit

    BildMit der Erfassung der Arbeitszeit ist es ein wenig so wie beim Eiskunstlaufen: Es gibt eine Pflicht, aber viel wichtiger ist die Kür. Die maßgeschneiderten Lösungen von IntraKey überzeugen Unternehmen in beiden Disziplinen.

    Die Pflicht ist klar definiert: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2019 entschieden, dass alle EU-Staaten ihre Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. Nach dem jüngst ergangenen, sogenannten Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom September 2022, besteht nun Klarheit: Tägliche Arbeitszeiten der Mitarbeiter sind rechtskonform zu dokumentieren.

    Wir bei IntraKey sind überzeugt: Die Nutzung eines digitalen Systems bietet bei der Umsetzung unschlagbare Vorteile. Für Unternehmen aller Größen lassen sich Lösungen implementieren und Arbeitszeiten per App, Webbrowser oder auch per Terminal erfassen und verwalten. Für KMU existiert eine cloudbasierte Anwendung mit nutzerabhängigem Preismodell ab 2,50 EUR je Nutzer und Monat. Flexible Arbeitszeiten, Gleitzeit und Jahresarbeitskonten werden so effizient administrierbar.

    Gleichzeitig treiben Nutzer die Digitalisierung der Prozesse voran und befördern die Agilität des Unternehmens. Denn die zeitnahe Auswertung der Daten erlaubt flexibles Personalmanagement. Zur Kür zählt vor allem die vernetzte Einbindung der Themen Zutritt & Zeiterfassung in weitere Systeme wie Elektronische Schließfächer, Raumbuchungssysteme, Fahrradgaragen, Parkplatz-Bewirtschaftung, Verkaufsautomaten oder auch Wallboxen. Im großen Firmenverbund der SECANDA AG ist Vieles möglich. Motto: Fast alles kann, nichts muss.

    Kurzübersicht Funktionalitäten Zeiterfassung:

    Arbeitszeiten und Abwesenheiten in Echtzeit
    automatisierte Datenaufbereitung und Reports
    minutengenaue Abrechnung und Speicherung
    gesetzeskonforme Umsetzung

    zur Zeiterfassung von IntraKey

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    IntraKey technologies AG
    Herr Volker Rüstig
    Im Nordfeld 5
    29336 Nienhagen bei Celle
    Deutschland

    fon ..: +49 351 31558-241
    fax ..: +49 351 31558-129
    web ..: https://www.intrakey.de
    email : ruestig@intrakey.de

    Individuelle Wege zu Raum und Zeit

    Die IntraKey technologies AG ist heute ein solide gewachsenes und am Markt er­folg­reich etabliertes Unternehmen für in­te­grier­te Sicherheits- und Identifikationssysteme.

    Sichere Zugänge zu Grundstücken, Ge­bäu­den und Räumen sowie die transparente Er­fas­sung von Arbeitszeiten schaffen Frei­räu­me für die Kernkompetenzen von Un­ter­neh­men und reduzieren Aufwendungen.

    Mehrere Hundert Kunden, insbesondere Hochschulen und Universitäten sowie Be­hör­den, Auftraggeber aus Wirtschaft und In­dus­trie, der Logistik- und Versorgungsbranche, dem Gesundheitswesen und auch dem Sport nutzen die Systeme von IntraKey.

    Pressekontakt:

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    web ..: https://www.intrakey.de
    email : ruestig@intrakey.de

  • Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

    Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

    Zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil ist es nun vermeintlich still geworden um die Thematik Zeiterfassung

    Saarbrücken, 2. August 2021 – Um die Arbeitszeit von Angestellten transparenter zu gestalten, hat der EuGH im Mai 2019 Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein objektives und zuverlässiges Zeiterfassungssystem zur Verfügung zu stellen. Doch trotz dieser gesetzlichen Vorgabe tun sich viele Unternehmen schwer damit, ihre Prozesse zu ändern.

    Inzwischen gibt es jedoch richtungsweisende Gerichtsurteile, die verantwortungsvolle Unternehmer nicht ignorieren sollten. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Emden 2020 in einem Verfahren erstmals, unter Berufung auf das EuGH-Urteil, einen deutschen Arbeitgeber wegen mangelnder Zeiterfassung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts besteht die Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems auch ohne ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers.

    Eine Lösung für alle Situationen
    Natürlich obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, wie er mit dieser Faktenlage umgeht. Er kann abwarten, wie sich die Situation entwickelt oder er geht die digitale Zeiterfassung proaktiv an. Dann können er und seine Mitarbeiter von modernen Online-Zeiterfassungssystemen profitieren, indem sie die Zeiterfassung transparent, nachvollziehbar dokumentieren. Eine solche Möglichkeit der Zeiterfassung bietet die Cloudlösung edtime aus dem Hause eurodata; es gibt sie sowohl als Desktopanwendung wie auch als Smartphone-App. Jedem Mitarbeiter, ob in Vollzeit oder Teilzeit, vor Ort im Büro oder im Homeoffice bietet sie die Möglichkeit, seine Arbeitszeit einfach und unkompliziert zu erfassen.

    No Risk – but Fun!
    Risiken zu minimieren, gehört zu den grundlegenden unternehmerischen Aufgaben. Dort wo die Gefahr besteht, dass MiLoG-Prüfungen anstehen oder die Prüfung der Arbeitszeit im Zweifel nicht genau nachgewiesen werden kann, kommt man auf Dauer an der Einführung einer Zeiterfassungslösung nicht vorbei. Die elektronische Dokumentation ist sicherlich einer der besten und zukunftssichersten Wege. edtime von eurodata bietet mit seiner Auswahl an „Stempelmedien“ wie auch mit dem fairen und übersichtlichen Preismodell eine online Lösung an, die für nahezu alle Betriebsgrößen einfach umzusetzen ist.

    Entscheidung leicht gemacht
    Wer sich für edtime interessiert, kann die Lösung vier Wochen kostenlos testen und dann entscheiden, ob er edtime weiter nutzen will. Und wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann edtime mit der Personaleinsatzplanung ergänzen. Mit der nahtlosen Integration in edlohn, Deutschlands führenden Online-Lohnabrechnungssoftware, wird daraus ein Gesamtpaket für einen digitalen Workflow von der Arbeitszeiterfassung bis zur Entgeltabrechnung.
    Weiterführende Informationen, Referenzbeispiele und Einsatzszenarien unter: www.ed-portal.de

    Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
    Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

    Kontakt
    eurodata AG
    Markus Metz
    Großblittersdorfer Str. 257
    66119 Saarbrücken
    0681 / 88080
    m.metz@eurodata.de
    http://www.eurodata.de

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