Schlagwort: Steuern

  • Durchschnittlich 1.000 Euro vom Staat zurück: COMPUTER BILD testet Steuerprogramme

    Durchschnittlich 1.000 Euro vom Staat zurück: COMPUTER BILD testet Steuerprogramme

    Hamburg (ots) – Über 40 Millionen Steuerpflichtige leben in Deutschland. Die meisten müssen am 31. Juli 2021 die Einkommensteuererklärung für 2020 beim Finanzamt abgeben. Hilfe bei dieser ungeliebten Pflichtübung versprechen Steuerprogramme. COMPUTER BILD hat sechs Kandidaten auf Herz und Nieren getestet.

    Die Redaktion ließ hierfür von Experten der Megra Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Troisdorf drei Musterfälle entwickeln – mit typischen Szenarien für Singles, Familien und Rentner. Diese wurden dann mit dem WISO Steuersparbuch und Tax von Buhl, der Steuersparerklärung und Steuereasy von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft sowie Taxman und Quicksteuer von Lexware bearbeitet.

    Wichtig im Corona-Jahr 2020: die Home-Office-Pauschale über 5 Euro täglich, die aber für maximal 120 Tage gilt. Die wurde am besten von WISO Steuersparbuch und Tax abgefragt – als Teil der Fahrtkosten. Abstriche gab es hier bei der Steuersparerklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Dort mussten die Tester zuerst ein Häkchen bei „Arbeitszimmer und andere Räume“ setzen, damit die Pauschale überhaupt erschien

    Unterm Strich konnte nur WISO Steuersparbuch 2021 von Buhl Data mit der Testnote „sehr gut“ voll und ganz überzeugen. Tax 2021 vom gleichen Hersteller und landete mit der Testnote 1,5 und der Endnote „gut“ auf dem zweiten Platz. Der dritte Platz ging an Taxman 2021 von der Firma Lexware mit einer Note von 1,9.

    Den vollständigen Steuersoftware-Vergleichstest lesen Sie in der aktuellen COMPUTER BILD-Ausgabe 8/2021, die ab 9. April 2021 im Handel verfügbar ist.

    Abdruck mit Quellenangabe „COMPUTER BILD“ honorarfrei.

    COMPUTER BILD ist für über 20 Millionen Nutzer pro Monat der wichtigste Anlaufpunkt für Technik-Kaufberatung und nutzwertige Tipps in der digitalen Welt. Seit mehr als 20 Jahren liefert COMPUTER BILD ihren Lesern fundierte Einschätzungen zu Technik-Trends und gibt klare Produktempfehlungen – von A wie Android-Smartphone bis Z wie elektrische Zahnbürste. Die Experten der Redaktion bieten bestmögliche Beratung auf Basis unabhängiger Tests aus dem einzigartigen COMPUTER BILD-Labor.

    Pressekontakt:

    COMPUTER BILD Digital GmbH
    Andrea Starke
    Telefon: (040) 347 26626
    E-Mail: andrea.starke@axelspringer.de

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  • Finanzkongress 2021: Fabian Walter gewinnt Black Bull Award in der Kategorie „Steuerexperte des Jahres“

    Finanzkongress 2021: Fabian Walter gewinnt Black Bull Award in der Kategorie „Steuerexperte des Jahres“

    Komplexe Steuersachverhalte einfach und humorvoll erklärt

    BildDer Finanzkongress 2021 fand vom 16. bis 18.03.2021 als Online-Event statt, auf dem mehr als 25 Speaker ihr Expertenwissen mit über 50.000 Teilnehmern teilten. Am letzten Kongresstag wurden erneut die begehrten Black Bull Awards verliehen. Der Steuerexperte Fabian Walter überzeugte beim Publikumspreis unter anderem mit seinen innovativen, hochfrequentierten Social-Media-Kanälen unter der Marke @steuerfabi und belegte in einem hochkarätig besetzten Nominierten-Feld in der Kategorie „Steuerexperte des Jahres“ den ersten Platz.

    Fabian Walter betreibt seit 2020 auf TikTok mit @steuerfabi den größten Social Media-Kanal für Deutsches Steuerrecht – mit mehr als 300.000 Follower, über 50 Mio. Videoaufrufen und regelmäßigen Livestreams. Ebenso veröffentlicht er seine Videos auf Instagram, wo ihm Stand März 2021 rund 47 Tsd. Abonnenten folgen.

    Komplexe Steuersachverhalte einfach und humorvoll erklärt

    Unterhaltsam entschlüsselt Fabian Walter für seine Community den Kosmos der Steuerwelt und vermittelt im Selbstgespräch dabei schnell nachvollziehbar selbst komplexe fiskalische Zusammenhänge. In seinen Videos widmet er sich insbesondere Themen und Best Practice-Lösungen, die Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen betreffen: Beispielsweise warum Unternehmen Fortbildungen bezahlen und wie sie ihre Betriebsveranstaltungen gestalten können.

    Finanzkongress 2021: Zentrales Branchen-Event im DACH-Raum

    Der Finanzkongress ist die größte Online-Veranstaltung zum Thema Vermögensaufbau im deutschsprachigen Raum. Präsentiert werden ausschließlich nachhaltig wirkende, unabhängige Informationen und Strategien für Privatanleger. Hochkarätige Experten referierten u.a. zu Aktien, Rohstoffe und Immobilien, Fonds, passivem Einkommen, Kryptowährungen und Portfolio-Management. Keynote-Speaker in 2021 war der US-amerikanische Geschäftsmann und Bestsellerautor Robert Kiyosaki. Ausgerichtet wird der Online-Finanzkongress von der Digital Beat GmbH mit den Initiatoren Christian J.F. Schreiber und Thomas Klußmann.

    Weitere Informationen unter:

    o https://www.steuerfabi.de 
    o https://www.tiktok.com/@steuerfabi 
    o https://www.instagram.com/steuerfabi 
    o https://www.finanzkongress.de/black-bull-award/ 

    Über Fabian Walter:
    Fabian Walter betreibt nebenberuflich auf TikTok und Instagram mit @steuerfabi den größten Social-Media-Kanal für Deutsches Steuerrecht. Hauptberuflich ist er als Editorial Manager Tax bei der Haufe Group in Freiburg tätig, einem der größten Wissensdatenbankenanbieter im Steuerbereich, und verantwortet hier die inhaltliche und konzeptionelle Wissensaufbereitung für Steuerberater*innen. Zuvor arbeitete er in einer Steuerkanzlei und in dieser Zeit ebenfalls für das go-digital-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Fabian Walter – c/o reachbird solutions GmbH
    Herr Fabian Walter
    Lothstr. 5
    80335 München
    Deutschland

    fon ..: +49-(0)89-45202384
    web ..: https://www.steuerfabi.de
    email : kontakt@steuerfabi.de

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    Pressekontakt:

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    Herr Fabian Walter
    Lothstr. 5
    80335 München

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    email : kontakt@steuerfabi.de

  • Textilien spenden statt vernichten! / Netzwerk FairWertung bereit Textilien zu retten

    Textilien spenden statt vernichten! / Netzwerk FairWertung bereit Textilien zu retten

    Essen (ots) – Das Bundesfinanzministerium (BMF) verbessert die Bedingungen für eine Spende von Textilien an gemeinnützige Organisationen. Das Ministerium reagiert mit der Billigkeitsregelung auf die coronabedingt großen Mengen unverkaufter Saisonware im Einzelhandel, denen ansonsten die Vernichtung droht. Der Dachverband begrüßt die Regelung und ist bereit Ware zu übernehmen: „Mit unserem Netzwerk können wir Lösungen für kleine, inhabergeführte Einzelhändler wie auch für größere Brands mit zentralen Lagerbeständen unkompliziert und flexibel vermitteln. Dabei berücksichtigen wir auch die Verwendungswünsche der Spender“, führt Thomas Ahlmann, Geschäftsführer des Dachverband FairWertung, aus.

    Bund verzichtet auf Umsatzsteuer bei Spende

    Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder (III C 2 – S 7109/19/10002:001 vom 18. März 2021) den Weg für eine rechtssichere umsatzsteuerliche Abwicklung von Sachspenden freigemacht. Der Bund verzichtet demnach auf die üblicherweise anfallende Umsatzsteuer für Saisonware, die wegen des Lockdowns nicht verkauft werden konnte und nun an steuerbegünstigte Organisationen gespendet wird. Mit dieser Regelung werden laut BMF „vollumfänglich Unsicherheiten bei der Ermittlung der Umsatzsteuer auf eine Sachspende, die bislang von den Unternehmern immer wieder als Grund für den Verzicht auf eine Spende genannt wurden“, beseitigt.

    Große Mengen unverkäufliche Saisonware in den Lagern

    Hintergrund der Maßnahme sind die großen Mengen unverkaufter Ware im Textilhandel. Nach Schätzungen des Textilverbands befinden sich rund 500 Millionen Kleider und Schuhe unverkauft in den Lagern. Besonders die Winterware wird absehbar unverkäuflich sein. Daher stellt sich bereits seit einigen Wochen die Frage, was mit den überschüssigen Textilien passieren soll. Letztlich bleiben den Händlern zwei Optionen: Spenden oder Vernichten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wäre die Vernichtung von Waren in vielen Fällen die günstigere und rechtlich einfachere Alternative für die Händler gewesen. Seit langem weist FairWertung kritisch darauf hin, dass geltende steuerliche Regelungen bei nicht verkäuflichen oder online retournierten Waren die Vernichtung günstiger stellen als das Spenden. Diese offenkundige Fehlsteuerung hat das Bundesfinanzministerium nun ohne größeren Aufwand korrigiert. „Diese Regelung sollte in ein Gesetz überführt werden, so dass die Spende dauerhaft der Vernichtung besser gestellt wird“, fordert Ahlmann.

    Spenden statt vernichten: Fehlsteuerung dauerhaft beheben

    FairWertung hatte bereits im Februar 2021 zusammen mit einem Bündnis aus gemeinnützigen Organisationen und Verbänden des Handels sowie unter der Federführung von MdB Kathrin Göring Eckhardt (Bündnis90/DieGrünen) unter dem Motto #spendenstattvernichten eine umsetzbare und rechtssichere Regelung gefordert. Ziel jeder Neuregelung sollte es laut der Initiatoren sein, dass nichtverkäufliche Ware an karitative Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen gespendet wird.

    Pressekontakt:

    Thomas Ahlmann
    Geschäftsführer DV FairWertung e.V.

    Mobil +49 160.1607924
    ahlmann@fairwertung.de
    fairwertung.de | altkleiderspenden.de

    Original-Content von: Dachverband FairWertung e.V., übermittelt durch news aktuell

  • Cum-Ex-Files: Ehemalige Arcandor-Manager sollen bei Cum-Ex-Geschäften KarstadtQuelle-Pensionsvermögen veruntreut haben

    Cum-Ex-Files: Ehemalige Arcandor-Manager sollen bei Cum-Ex-Geschäften KarstadtQuelle-Pensionsvermögen veruntreut haben

    Hamburg (ots) – Das Vermögen der Karstadt-Rentner soll in Cum-Ex-Geschäfte investiert worden sein. Das zeigen Auswertungen der Cum-Ex-Files durch die Wochenzeitung DIE ZEIT. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Steuern erstattet, die zuvor nicht gezahlt wurden. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt in diesem Zusammenhang gegen zwei ehemalige Spitzenmanager des untergegangenen Arcandor-Konzerns wegen Bestechlichkeit, Untreue, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Bis heute sind sie Geschäftsführer der Deutschen Pensions Group, die das Vermögen tausender Karstadt-Rentner verwaltet. Ulrich Mix und Detlev Haselmann sollen zwischen 2009 und 2011 über die Valovis Bank, die dem KarstadtQuelle-Pensionsfonds gehörte, Cum-Ex-Investments in Höhe von 150 Millionen Euro eingefädelt und dafür über Offshore-Konstruktionen verdeckte Provisionen in Millionenhöhe vereinnahmt haben. Zu den Vorwürfen gegen sie haben sich Mix und Haselmann auf Anfrage nicht geäußert.

    Unter dem Namen „Cum-Ex-Files“ haben sich unter Leitung des Recherchezentrums CORRECTIV 19 Medien aus zwölf Ländern zusammengetan, um das ganze Ausmaß des Steuerraubs zu recherchieren. Dazu gehören in Deutschland neben ZEIT und ZEIT ONLINE auch das ARD-Magazin Panorama und NDR Info.

    Pressekontakt:

    Den kompletten ZEIT-Text dieser Meldung senden wir Ihnen für
    Zitierungen gerne zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an DIE
    ZEIT Unternehmenskommunikation und Veranstaltungen (Tel.:
    040/3280-237, E-Mail: presse@zeit.de). Diese Presse-Vorabmeldung
    finden Sie auch unter www.zeit.de/vorabmeldungen.

    Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt durch news aktuell

  • Neu: Vom Computer bis zur Maus – Kosten sofort absetzen

    Neu: Vom Computer bis zur Maus – Kosten sofort absetzen

    Neustadt a. d. W. (ots) – Bislang galt: Die Kosten für Computer & Co müssen über drei Jahre abgeschrieben werden, wenn sie bestimmte Wertgrenzen überschreiten. Seit 1. Januar 2021 gilt: Arbeitnehmer, die beispielsweise von zu Hause aus arbeiten und sich dafür technische Ausrüstung kaufen, können diese Kosten auf einen Schlag in ihrer Steuererklärung angeben.

    Die neuen Abschreibungsregeln: Schneller absetzen…

    Unternehmen und auch Arbeitnehmer mussten bisher Soft- und Hardware, die mehr als 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kostete, über mehrere Jahre abschreiben. Für Arbeitnehmer hieß das, sie hatten die Kosten auf mehrere Steuererklärungen aufzuteilen, statt die gesamten Kosten auf einen Schlag angeben zu können.

    Das hat sich nun geändert: In seinem Schreiben vom 26. Februar (Dokumenten-Nummer: 2021/0231247) gab das Bundesfinanzministerium (BMF) bekannt, dass neue Geräte bereits im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden können – egal, wie teuer sie waren. Gleichzeitig gibt das Bundesfinanzministerium bekannt, welche informationstechnische Hard- und Software (IT) nach den neuen Regelungen begünstigt ist.

    … und viel mehr Hard- und Software absetzen

    „Der Begriff >ComputerhardwarePeripherie-Geräte< sind alle Geräte, die nach dem EVA-Prinzip (Eingabe-Verarbeitung-Ausgabe) zur Ein- und Ausgabe von Daten genutzt werden", nämlich Eingabegeräte wie Tastatur, Maus, Grafiktablets, Scanner, Kameras, Mikrofone oder Headsets. Außerdem externe Speicher wie Festplatten, DVD-/CD-Laufwerke, Flash Speicher (USB-Stick) oder Bandlaufwerke (Streamer). Auch Ausgabegeräte wie Beamer, Plotter, Lautsprecher auch Monitore, Displays sowie "Drucker" sind den neuen Abschreibungsregeln zufolge auf einen Schlag absetzbar.

    Das Gleiche gilt für Software – dabei kann es sich sowohl um Standardsoftware als auch um individuelle Software handeln. Dazu gehören dem BMF-Schreiben zufolge auch die Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung sowie neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

    Rückwirkend ab 1. Januar 2021 gültig

    Die neue Regel für die Absetzung für Abnutzungen (Afa) tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft und gilt auch für die kommenden Jahre. Heißt konkret für dieses Jahr: Arbeitnehmer, die sich 2021 technische Ausrüstung fürs Homeoffice kaufen oder bereits gekauft haben, können die Kosten dafür in ihrer Steuererklärung 2021 angeben.

    Wichtig: Wer sich kostspielige Hard- oder Software anschafft, sollte auch seine übrigen Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Ähnliches in der Steuererklärung angeben. Denn nur wer über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich hinauskommt, profitiert von der neuen Regelung.

    Übrigens: Arbeitnehmer, die ihre IT-Anschaffung nicht zu mindestens 90 Prozent beruflich nutzen, können nicht den vollen, sondern nur den anteiligen beruflich veranlassten Betrag ansetzen. Hier hilft eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der die berufliche Veranlassung des Kaufs der Hard- und Software bestätigt. Auf Rückfragen des Finanzamts können Arbeitnehmer diese Bescheinigung dann vorlegen und die berufliche Veranlassung belegen.

    Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

    Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

    Pressekontakt:

    Christina Georgiadis
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a.d. Weinstraße

    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49

    E-Mail: presse@vlh.de
    Web: www.vlh.de/presse

    Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

  • Kassensysteme müssen gesetzlichen Anforderungen entsprechen

    Holger Mayr von Neubacher Kassen + Waagen aus Alsdorf betont, dass sich viele Unternehmen noch immer nicht auf die neue Welt in der Kassenführung eingestellt haben. Das kann riskant sein, warnt er.

    BildIn Deutschland wird seit geraumer Zeit gerne über das Bargeld diskutiert. Sogar die Abschaffung stand zur Debatte. Der Hintergrund: Die Steuersicherheit soll erhöht, Hinterziehung bei Bargeschäften so gut wie unmöglich gemacht werden. „Diese Diskussion hat sich zwar fürs Erste erledigt. Aber dennoch stehen Unternehmen mit viel Bargeldgeschäft unter Beobachtung. Das zeigt vor allem die neue Gesetzgebung rund um die Kasse. Gastronomen, Einzelhändler, Kaufhäuser und Filialisten, Bäckereien, Schwimmbäder, Gesundheitseinrichtungen und, und, und: Sie alle haben die Herausforderung, ihre Kassensysteme auf die neue Welt einzustellen und sich gegen Kritik durch die Steuerbehörden abzusichern“, sagt Holger Mayr von Neubacher Kassen + Waagen aus Alsdorf und Köln (www.neubacher.info). Das traditionsreiche Unternehmen versorgt Betriebe mit Bargeschäft seit vielen Jahren mit hochwertigen Kassensystemen.

    „Wir sehen, dass der Druck steigt. Es hat mit der Verpflichtung zur digitalen Aufzeichnung aller Kassenvorgänge, den sogenannten GoBD, angefangen, setzt sich jetzt mit den neuen Möglichkeiten der Steuerverwaltung, durch eine unangekündigte Kassennachschau die Bargeschäfte auch ohne Anordnung einer Betriebsprüfung zu kontrollieren, fort und wird in Zukunft weiter verschärft. So ist beispielsweise schon klar, dass ab dem Jahr 2020 elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, um den Manipulationsschutz der digitalen Aufzeichnungen sicherzustellen. Das sind komplexe Themen, auf die sich Unternehmer dringend einstellen müssen“, warnt Holger Mayr.

    Er hat die Erfahrung gemacht, dass viele Händler und Gastronomen die neuen Verpflichtungen eher nur beiläufig betrachten. Allein die Umstellung auf GoBD-konforme Kassen sei noch lange nicht bei allen Unternehmen angekommen, die Quote liege beispielsweise im Gastgewerbe gerade einmal bei etwas über 30 Prozent. „Damit setzen sich Unternehmer erheblichen Risiken aus. Denn der Gesetzgeber sieht drakonische finanzielle Sanktionen für Verstöße gegen die Kassengesetze vor, diese können je nach Vorwurf bis zu 50.000 Euro betragen. Ich kann nur raten, dass alle Unternehmen mit Kassengeschäft sich schnellstmöglich mit der neuen Welt auseinandersetzen und die richtigen Schritte ergreifen, sich gesetzeskonform aufzustellen.“

    Neubacher Kassen + Waagen setzt dafür auf moderne Systeme, die allen Anforderungen genügen und individuell für jeden Betrieb programmiert werden können. Damit seien nicht nur die gesetzlichen Vorgaben sichergestellt, sondern jedes Unternehmen könne seine spezifischen Wünsche mit der Kasse umsetzen. „Natürlich sind die Herausforderungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Eine schicke Kaffee-Bar möchte die Kasse vielleicht mit den Tablets der Service-Mitarbeiter und dem eigenen Buchungssystem verknüpfen, während eine Bäckerei mit zehn Filialen einen Standard benötigt, um alle Warengruppen zu programmieren und ständig erweitern zu können“, gibt Holger Mayr zwei Beispiele. „Darauf haben wir uns konsequent eingestellt und Lösungen geschaffen, die der Individualität unserer Kunden entspricht.“

    Der Fokus liegt neben dem Vertrieb von Kassensysteme darauf, immer nah am Kunden zu bleiben und ihn eng bei allen Herausforderungen im Alltag zu begleiten. Die Techniker könnten dann gemeinsam mit dem Kunden im Betrieb die Wünsche besprechen und in der Programmierung umsetzen.

    Über:

    NEUBACHER KASSEN + WAAGEN
    Herr Holger Mayr
    Carl-Zeiss-Straße 8
    52477 Alsdorf
    Deutschland

    fon ..: 02404 22056
    web ..: http://www.neubacher.info
    email : info@neubacher.info

    Über Neubacher Kassen + Waagen

    Neubacher Kassen + Waagen GmbH & Co.KG mit Sitz in Alsdorf bei Aachen und in Köln ist traditionell starker Partner für moderne Kassensysteme für Handel, Gastronomie, Hotellerie und Bäckerei. Das von Holger Mayr geführte Unternehmen ist in ganz Nordrhein-Westfalen für seine Kunden tätig und übernimmt neben dem Verkauf von Kassensystemen auch die umfassende Beratung, Programmierung und den dauerhaften Service, um für Einzelhändler, Filialisten, Hoteliers und Gastronomen beste Ergebnisse zu gewährleisten. Ob mit Touchscreen, Scanner, Drucker, Waage oder schneller Schnittstelle zur Einbindung in die Warenwirtschaft: Neubacher Kassen + Waagen hält für jede Anforderung die richtige Kasse bereit. Im Fokus steht, die Kunden bei allen ihren Fragestellungen rund um den Einsatz von Kassensystemen professionell zu begleiten und sie dahingehend zu unterstützen, allen aktuellen und zukünftigen steuerlichen und rechtlichen Pflichten gerecht zu werden, insbesondere hinsichtlich der manipulationssicheren Datenaufzeichnung. Eine individuell programmierte, moderne Kasse erfüllt alle Anforderungen für die digitale Betriebsprüfung und schützt Unternehmen vor zum Teil erheblichen Konsequenzen im Rahmen einer Steuerprüfung und/oder unangekündigten Kassennachschau. Ebenso lassen sich alle Kassen von Neubacher Kassen + Waagen über Schnittstellen mit der unternehmenseigenen Software verknüpfen, zum Beispiel in einem Hotel. So wird das Kassensystem vollständig in den organisatorischen Kreislauf eines Betriebs eingebunden. Mehr Informationen unter: www.neubacher.info

    Pressekontakt:

    Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
    Herr Dr. Patrick Peters
    Heintgesweg 49
    41239 Mönchengladbach

    fon ..: 01705200599
    web ..: http://www.pp-text.de
    email : info@pp-text.de