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  • Neuer „Preis für Politische Influencer in den Sozialen Medien“ / Hanns-Seidel-Stiftung verleiht Auszeichnung auf den Münchner Medientagen 2021

    Neuer „Preis für Politische Influencer in den Sozialen Medien“ / Hanns-Seidel-Stiftung verleiht Auszeichnung auf den Münchner Medientagen 2021

    München (ots) – Der mit insgesamt 6.000 Euro dotierte Preis „Politische Influencer in den Sozialen Medien“ ist erstmals ausgeschrieben und wird im Rahmen der Münchner Medientage am 27. Oktober 2021 vom Vorsitzenden der Hanns-Seidel-Stiftung, Markus Ferber, MdEP, verliehen. Einsendeschluss ist der 30. September 2021.

    Die Hanns-Seidel-Stiftung als auszeichnende Organisation möchte mit dem Preis einen Impuls für qualitativ guten Social-Media-Content im Bereich Politik setzen. „Tagesaktuelles Geschehen oder Hintergründe der bundesdeutschen Politik sollen informativ, sachlich und allgemein verständlich aufbereitet sein, um die Öffentlichkeit insgesamt oder eine Zielgruppe zu informieren“, formuliert Stiftungsvorsitzender Markus Ferber, MdEP, die Erwartungen an die Preisträger. „Es gibt viele Inhaltsproduzentinnen und -produzenten, die Gutes leisten, aber außerhalb ihrer Nische (zu) wenig wahrgenommen werden. Auch diese haben wir im Blick, um ihnen mehr Publizität zu ermöglichen“, ergänzt Jury-Vorsitzende Prof. Dr. Annika Sehl, Professorin für digitalen Journalismus an der Universität der Bundeswehr München.

    Die Jury besteht aus Wissenschaftlern und Praktikern und ist schon jetzt gespannt, welcher Content aus Instagram, Facebook, TikTok sowie in Blogs bzw. als Podcasts vorgeschlagen wird (max. 15 Minuten / Podcast-Formate: 45 Minuten). Selbst- und Fremdnominierungen sind gleichermaßen möglich.

    Einsendeschluss ist der 30. September 2021. Die eingereichten Beiträge müssen seit dem 1. Januar 2021 veröffentlicht worden sein.

    Die detaillierten Ausschreibungsbedingungen sind auch abrufbar unter

    www.hss.de/ueber-uns/politische-influencer-in-den-sozialen-medien/

    Zusammenstellung wichtiger Daten zum Preis:

    Preisausschreibung

    „Politische Influencer in den Sozialen Medien“ 2021

    Dotierung

    Insgesamt 6.000 Euro – Verleihung in unterschiedlichen Kategorien

    Teilnahmeberechtigt

    Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im vergangenen Jahr (mindestens einmal monatlich) multimediale Inhalte über verschiedene Social-Media-Kanäle zu politischen Themen eigenständig produziert und publiziert haben. Die Beiträge müssen seit dem 1. Januar 2021 veröffentlicht worden sein. Die einreichenden Personen können, müssen aber nicht, als (festangestellte) Journalistinnen und Journalisten tätig sein. Selbst- oder Fremdnominierungen sind möglich.

    Inhaltliche Anforderung und Verbreitungsmedien

    Die Beiträge müssen tagesaktuelles Geschehen oder Hintergründe der bundesdeutschen Politik zum Inhalt haben und darüber informativ, sachlich und verständlich berichten. Der Wettbewerb ist geöffnet für Beiträge via Instagram, Facebook, TikTok sowie in Blogs und Podcasts. Bei Sendereihen wird ein Einzelbeitrag zur Bewertung vorgelegt. Die maximale Länge der eingereichten Beiträge beträgt 15 Minuten (Ausnahme für Podcast-Formate: 45 Minuten).

    Einsendeschluss

    30. September 2021

    Jury

    Eine unabhängige Jury mit namhaften Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis wird die Preisträgerinnen und Preisträger bestimmen.

    Preisverleihung

    Im Rahmen der Medientage München am 27. Oktober 2021, 19.00 Uhr (Präsenz/Hybrid/Online – noch offen).

    Bewerbungsunterlagen

    Beiträge mit korrekter und aktueller Verlinkung zum Original-Content

    – Datum der Erstveröffentlichung
    – Ggf. Erklärung zu weiteren an der Produktion beteiligten Personen
    – Name, Anschrift und Mail-Kontakt der vorgeschlagenen Person(en)

    Einsendungen, Rückfragen, Kontakt

    Gabriele Uitz, Leiterin Referat Medien und Journalistische Förderung, Institut für Begabtenförderung der Hanns-Seidel-Stiftung, Tel.: +49 (0) 89 1258 383 – E-Mail: ref0407@hss.de

    Pressekontakt:

    Hubertus Klingsbögl
    Pressesprecher
    presse@hss.de
    T. 089 1258 262

    Original-Content von: Hanns-Seidel-Stiftung e.V., übermittelt durch news aktuell

  • Lernsoftware BRAINIX künftig auch für Mittelschulen

    Lernsoftware BRAINIX künftig auch für Mittelschulen

    Stiftung Digitale Bildung entwickelt innovative Lernwerkzeuge

    Entsprechend ihrer Zielsetzung, optimale digitale Lernwerkzeuge für alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland zu entwickeln, hat die gemeinnützige Stiftung Digitale Bildung auf ihrem jüngsten Management-Meeting beschlossen, als nächste Schulart nach den Gymnasien die Mittelschulen zu fokussieren. Für den Einsatz in Mittelschulen ist die Lernsoftware BRAINIX in besonderer Weise geeignet, da sie bei Verständnisproblemen direkt reagiert, mit Story-basierter Stoffvermittlung die Aufmerksamkeit bindet und die Lernenden individuell und differenziert fördert.

    Die von der Stiftung Digitale Bildung entwickelten Lernprogramme werden – nach erfolgreichen Pilottests (siehe Pressemitteilung vom 14.12.2020) – im kommenden Schuljahr an mehreren Gymnasien in einem ganzjährigen Feldtest ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Die weitere Entwicklungsplanung sieht unter anderem vor, dass Programme für die sechsten Klassen der bayerischen Mittelschulen in den Fächern Mathematik und Englisch entwickelt werden. In den Mittelschulen, die in Bayern die früheren Hauptschulen ersetzt haben, ist eine intensive Förderung gefordert, die auf die Unterschiedlichkeit der Lernenden differenziert eingeht.

    Direkte Reaktion und Zusatzangebote

    Beim Lernen eines neuen Stoffes versetzt BRAINIX die Lernenden in eine Szenerie mit Storyline, die verschiedene Sinne anregt und dadurch hohe Aufnahmebereitschaft erzeugt, wie z.B. eine USA-Erkundung, die schülergerechte Themen aus dem amerikanischen Alltag aufgreift oder eine Mathematik-Lektion, die in eine Geburtstagsparty eingebettet ist. Die Software erklärt spielerisch, reagiert direkt auf erkannte Verständnisprobleme, bietet bei Bedarf Zusatzaufgaben an, um Defizite auszugleichen. So nimmt BRAINIX die Schülerinnen und Schüler individuell an die Hand und führt sie behutsam an den Kompetenzerwerb heran.

    Vielfalt der Zugänge und Lernmethoden

    In der Mittelschule ist die Unterschiedlichkeit der Lernenden besonders ausgeprägt. BRAINIX verfügt über die Mittel, um den individuellen Unterschieden adäquat zu begegnen. Die Zugänge sind multisensorisch: Aufgabenstellungen können sowohl gelesen, gehört als auch in Peer-Sprache angehört werden. Die aktiven Eingaben wechseln zwischen Tastatur, Maus, Sprache, Finger oder Stift. Inhalte werden multimedial durch Text, Sprache und Video vermittelt. Durch die breite Unterstützung mit vielfältigen Lernmethoden können insbesondere leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler sowie diejenigen mit Einschränkungen wie etwa Schreib-Lese-Schwäche von der Software profitieren.

    Kommentar von Stiftungsvorstand Jürgen Biffar: „Mit der Entscheidung, nach den Gymnasien als nächste Schulart die Mittelschulen mit unserem Softwareangebot zu adressieren, unterstreichen wir, dass wir alle mitnehmen: Innovative Lernsoftware unterstützt alle Lernenden und kann gerade auf den mittleren und unteren Leistungsebenen besonders deutliche Verbesserungen bewirken. Selbstverständlich werden wir in unsere künftige Planung auch die Realschulen einbeziehen.“ Jürgen Biffar war Gründer und bis 2019 Geschäftsführer von DocuWare, einem international erfolgreichen Anbieter von digitalem Dokumentenmanagement.
    Mehr über BRAINIX: https://www.digi-edu.org/brainix

    Die gemeinnützige Stiftung Digitale Bildung wurde 2019 von Michaela Wienke und Jürgen Biffar aus der Überzeugung heraus gegründet, dass zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit – Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel – ein höheres Bildungsniveau in allen Bevölkerungsschichten erforderlich ist. Erreichbar ist das Ziel deutlich erhöhter Lernerfolge aus Sicht des Stifterehepaars durch digitale Mittel. Als Gründer und bis 2019 Geschäftsführer von DocuWare, einem international renommierten Anbieter von Cloud-basierten Lösungen für Dokumentenmanagement und Workflow-Automation, verfügt Jürgen Biffar über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung. Die Stiftung hat ein Kompetenzzentrum aufgebaut, das mit über 50 Mitarbeitenden an drei Standorten in Germering, Eichstätt und Sofia wissenschaftliche und softwaretechnische Expertise vereint, um digitale Lernwerkzeuge zu entwickeln, die sich vollständig an bestehenden Lehrplänen deutscher Schulen ausrichten. Die Lernprogramme mit dem Namen „BRAINIX“ werden als „Software as a Service“ von einem zentralen Rechenzentrum zur Verfügung gestellt, so dass kein Wartungsaufwand für die Schulen entsteht.

    Firmenkontakt
    Stiftung Digitale Bildung – Digital Education Foundation
    Jürgen Biffar
    Birkenweg 34b
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    +49 89 89427502
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    Pressereferent
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    Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

  • Ein Sieg für die Meinungsfreiheit: Niederlage für Facebook/Instagram

    Ein Sieg für die Meinungsfreiheit: Niederlage für Facebook/Instagram

    Flensburg/Oberwesel (ots) – Der gestern erlassene Beschluss des Landgerichts Flensburg im Rechtsstreit zwischen Amed Sherwan und „Facebook Limited“ setzt ein klares Zeichen für Meinungsfreiheit und gegen das unberechtigte Löschen von Inhalten auf Instagram und Facebook. „Scheinbare“ Verstöße gegen die „Gemeinschaftsregeln“ reichen, so die Richter, nicht aus, um Posts zu löschen oder Profile zu deaktivieren. Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen.

    Auslöser des Rechtsstreits war eine Fotoserie, die einen angedeuteten Kuss zwischen Amed Sherwan und dem ägyptischen Atheisten Mohamed Hisham vor verschiedenen Hintergründen zeigt, etwa vor dem Petersplatz in Rom oder der Kaaba in Mekka. Während die anderen Motive eher Erheiterung hervorriefen, sorgte das Bild vor der Kaaba für einen gewaltigen Shitstorm, bei dem zahlreiche Kritiker vor offenen Morddrohungen nicht zurückschreckten. Allerdings wurden nicht diese Drohungen gelöscht, sondern vielmehr das Instagram-Profil von Ahmed Sherwan gesperrt sowie zeitweilig auch dessen Facebook-Account.

    Nach der Entsperrung bei Facebook war einer seiner Facebook-Beiträge zu der Debatte nicht mehr zu sehen, da er angeblich gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstoßen habe. Amed Sherwan hatte nämlich seine „Pakastani-Brüder“, welche ihn bedrohten, ironisch darüber aufgeklärt, dass sie lernen müssten, „mit der Liebe in all ihren bunten Varianten umzugehen“ und dass „selbst Allah“ seinen Account nicht „hacken“ könnte. Hiergegen forderte Sherwan am 31. Dezember 2020 Facebook Ltd. zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Da das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollte, kam es zum Rechtsstreit, der mit dem bemerkenswerten Beschluss des Landgerichts Flensburg vom 17. März endete.

    Ist Facebook homophob?

    Wie sehr sich Facebook gegen die Unterlassungserklärung sträubte, zeigt die Tatsache, dass die Klageerwiderung von Facebook Ltd. mit allen Anlagen deutlich mehr als 2000 Seiten umfasste. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der Amed Sherwan vor Gericht vertrat, ließ sich davon aber nicht beeindrucken, sondern ging in die Offensive. In einem Video mit dem Titel „Ist Facebook homophob?“, welches er am Vorabend des Prozesses auf YouTube veröffentlichte, machte Steinhöfel öffentlich, dass Facebook vor militanten Islamisten eingeknickt war und die Löschungen wegen des „scheinbaren“ Vorliegen eines Fake-Accounts bzw. einer „scheinbaren“ Hassrede unzulässig waren.

    Besondere Aufmerksamkeit schenkte Steinhöfel dabei der Randnotiz 111 der Klageerwiderung, in der die Anwälte von Facebook LtD. darlegen, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Homosexuelle zwar ein „ernstes Problem“ darstellen, aber Aktivisten nicht darauf angewiesen seien, dies auf Facebook oder Instagram zu artikulieren, da es dafür zahlreiche „alternative Online-Plattformen“ gäbe. Im Prinzip sagt Facebook damit, wie Joachim Steinhöfel in seinem Video ausführt: „Schert euch weg! Macht euren schwulen Kram doch bitte auf YouTube oder Twitter! – Das ist in seiner ganzen Arroganz und Doppelmoral eigentlich nur noch sprachlosmachend!“

    Erfreulicherweise haben die Flensburger Richter diese Einschätzung Steinhöfels geteilt und Facebook zur Übernahme der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Richter rügten dabei, dass Facebook seine Fehleinschätzung nicht eingesteht, sondern weiterhin auf seiner Meinung beharrt. Klar ist nach der Entscheidung aber immerhin, dass „scheinbare“ Verstöße gegen Gemeinschaftsregeln keineswegs ausreichen, um auf Social Media-Plattformen Inhalte zu löschen oder Profile zu deaktivieren. Damit ist – zumindest im Zuständigkeitsbereich des entscheidenden Gerichts – der bisherigen löschfreudigen Praxis von Facebook/Instagram ein Riegel vorgeschoben worden. Vergleichbare Entscheidungen gibt es inzwischen auch von anderen Land- und Oberlandesgerichten.

    Falsche Prioritäten

    Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) haben den Rechtsstreit von Amed Sherwan unterstützt und neben der „Initiative für Meinungsfreiheit im Netz“ einen erheblichen Teil der Kosten übernommen, um damit einer gefährlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Denn schon seit geraumer Zeit versuchen islamistische Netzwerke, kritische Stimmen in den sozialen Netzwerken mundtot zu machen. Darunter fallen nicht nur Morddrohungen und Beleidigungen, sondern auch gezielte und orchestrierte Meldeaktionen, die zur Sperrung von Profilen führen. Betroffen sind davon insbesondere Accounts von Ex-Muslimen und Islamkritikern.

    In diesem Zusammenhang ist nicht zuletzt auch das 2017 von CDU/CSU und SPD eingeführte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu kritisieren. Hierzu heißt es in der 2018 erschienen gbs-Broschüre „Wie muss Technik? Zur Verteidigung der Menschenrechte im Zeitalter der Digitalisierung“: „Der Staat muss und darf nur dort eingreifen, wo Gesetze eindeutig gebrochen und persönliche Rechte verletzt werden. Denn dies ist die Grundvoraussetzung jedes liberalen Rechtsstaats: In einer offenen Gesellschaft ist nicht die Freiheit begründungsbedürftig, sondern jegliche Einschränkung der Freiheit!“

    Die gbs plädiert daher dafür, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dahingehend zu revidieren, dass die übereifrige Löschung oder Sperrung rechtskonformer Inhalte mit ebenso empfindlichen Strafen belegt wird wie die ausgebliebene Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte: „Denn solange die Betreiber von Social-Media-Plattformen nur dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie zu wenig löschen, besteht ein Anreiz ‚im Zweifel gegen den Angeklagten‘ zu entscheiden, was jeder soliden Rechtspraxis und den Prinzipien der offenen Gesellschaft zuwiderläuft.“

    Pressekontakt:

    Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
    https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt

    Original-Content von: Giordano Bruno Stiftung, übermittelt durch news aktuell

  • Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom

    Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom

    Köln (ots) – Am morgigen Donnerstag wird das zweite Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Seit dem heutigen Mittwoch demonstrieren das „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen“ und die Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Kölner Dom, um zu verhindern, dass der öffentliche Druck nachlässt. Zudem will die gbs „Amtshilfe“ leisten, damit die überforderten Kirchenaustrittsstellen ihrer Aufgabe nachkommen können.

    Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/kernproblem-der-katholischen-kirche) vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

    Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

    Das Versagen des Staates

    David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

    Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

    gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

    In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/gbs/files/kirchenaustritt-formular.pdf) entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

    Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (https://weltanschauungsrecht.de/) (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

    Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/schonungslose-aufarbeitung-missbrauchsskandal) zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

    Pressekontakt:

    Pressekontakt: Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
    https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt

    Original-Content von: Giordano Bruno Stiftung, übermittelt durch news aktuell

  • Neue Ideen zum Verhindern von Tröpfcheninfektionen: Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung startet Ausschreibung in Höhe von einer Million Euro

    Neue Ideen zum Verhindern von Tröpfcheninfektionen: Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung startet Ausschreibung in Höhe von einer Million Euro

    Bad Homburg (ots) – Die Schutzmaßnahmen gegen Erkrankungen, die durch Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, sind relativ schwach, wie auch die aktuelle Covid-19-Pandemie zeigt. Deshalb will die Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) mit einem Ideen- und Projektwettbewerb in Höhe von einer Million Euro die Entwicklung von neuen Schutzmaßnahmen gegen Viren vorantreiben.

    Beim Ausatmen und Sprechen sowie beim Niesen und Husten werden Krankheitserreger durch Vernebelung als Tröpfchen und Aerosole an die Umgebung abgegeben. Zur Infektion von Kontaktpersonen kommt es, wenn die Erreger anschließend auf die Schleimhäute gelangen und sich dort vermehren.

    „Die Schutzmaßnahmen gegen Tröpfcheninfektionen – wie aktuell bei der Covid-19-Pandemie – sind alles andere als optimal“, sagt Prof. Dr. Michael Madeja, Vorstandsvorsitzender der Else Kröner-Fresenius-Stiftung. „Der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m ist relativ willkürlich und kann unter ungünstigen Umständen zu gering sein“, erläutert Madeja. „Die Mund-Nasen-Bedeckungen sind nicht völlig virendicht und die Wirkung von Luftfiltern und Lüftungssysteme ist ungeprüft oder umstritten.

    Zwar gibt es mit den Impfungen ein sehr wirksames Instrument gegen Covid-19, dennoch könnten Mutationen der Corona-Viren die Schutzwirkung der Impfung reduzieren. „Auch gänzlich andere und neuartige Viren, die über Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, könnten zukünftig zu noch größeren medizinischen und wirtschaftlichen Problemen führen“, betont Madeja.

    Aus diesem Grund will die EKFS dazu beitragen, die Forschung und Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung von Tröpfchen- und Aerosol-Infektionen zu fördern. Im Fokus stehen dabei die Weiterentwicklung bestehender Schutzmaßnahmen (z. B. Mund-Nase-Bedeckungen, Luftfilter oder Beatmungsgeräte), die Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen (z. B. Maskentypen, Filtermaterialien, Lüftungsanlagen oder Hygienekonzepte) sowie Interaktionsformate zur Kreation neuer Ideen (z. B. Symposien, Hackathons oder design thinking).

    Die Ausschreibung läuft noch bis zum 15. April 2021.

    Ausführlichere Informationen unter: https://www.ekfs.de/aktuelles/ausschreibungen/troepfcheninfektionen

    Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS) – Forschung fördern. Menschen helfen. Die gemeinnützige Else Kröner-Fresenius-Stiftung widmet sich der Förderung medizinischer Forschung und unterstützt medizinisch-humanitäre Projekte. Bis heute hat sie über 2.000 Projekte gefördert. Mit einem jährlichen Fördervolumen von aktuell über 60 Millionen Euro ist sie die größte Medizin fördernde Stiftung Deutschlands. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ekfs.de

    Pressekontakt:

    Else Kröner-Fresenius-Stiftung
    Bianka Jerke
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Tel.: + 49 6172 8975-24
    E-Mail: b.jerke@ekfs.de

    Original-Content von: Else Kröner-Fresenius-Stiftung, übermittelt durch news aktuell

  • Die Impulskraft für den Nachwuchssport kommt aus NRW

    Die Impulskraft für den Nachwuchssport kommt aus NRW

    Köln (ots) – Das IOC hat den australischen Bewerber Brisbane zum „bevorzugten Kandidaten“ für die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2032 erklärt. Ein Rückschlag für die Region Rhein-Ruhr. Im Sinne unserer Nachwuchstalente gelte es jedoch, mit ungebrochener Leidenschaft und Antriebskraft auf erfolgreiche Spiele hinzuarbeiten, betont die Vorstandsvorsitzende der Sportstiftung NRW, Ute Schäfer.

    „Olympische Spiele in Australien stehen in besonderer Verbindung mit Nordrhein-Westfalen. Das durchwachsene Abschneiden von Team Deutschland in Sydney 2000 gab den letzten Ausschlag für die Gründung der Sportstiftung NRW. Die damalige Landesregierung rief ein Instrument ins Leben, um die Qualität des Leistungssports an Weltklasseniveau heranzuführen. Nachwuchsathlet*innen sollten die bestmöglichen Perspektiven für eine nachhaltige und ganzheitliche Karriere im Sport haben. Die Sportstiftung NRW hatte die Zielsetzung dafür professionelle Bedingungen und Strukturen zu schaffen. Das Startkapital betrug 10 Mio. Deutsche Mark.

    Diese gewaltige Impulskraft aus NRW war ein Novum und suchte in Deutschland ihresgleichen. Bis heute ist die Sportstiftung NRW die größte Initiative eines Bundeslandes zur Förderung des olympischen und paralympischen Leistungssports.

    2002 erhielten ausgewählte NRW-Athlet*innen erstmals eine individuelle monatliche Grundförderung zur Vorbereitung auf die Spiele in Athen. In den folgenden zwei Jahrzehnten hat die Sportstiftung fast 70 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt – primär für tausende Nachwuchstalente und Spitzensportler*innen, aber auch für Trainer*innen, innovative Forschungsprojekte und höchste Qualitätsstandards in den Sportinternaten des Landes.

    Unser Konzept Individualförderung hat sich bewährt. In NRW können sich Talente dank einer zuverlässigen, lückenlosen Förderung auf Landesebene entwickeln und den Übergang in die Bundesspitze meistern. In Rio 2016 stellte NRW ein Viertel der deutschen olympischen und paralympischen Mannschaft. Unsere Athlet*innen waren an rund der Hälfte der Medaillenerfolge beteiligt – Platz eins im Ländervergleich. Aktuell fördern wir rund 450 Bundeskaderathlet*innen, jährlich mit mehr als 1,2 Mio. Euro. 60 Prozent sind Teil eines Nachwuchskaders und zwischen 16 und 23 Jahre alt.

    Wir erfüllen unsere Mission seit 20 Jahren mit Leidenschaft. Für ‚Rhein Ruhr City‘ halten wir uns weiterhin bereit. Es gilt, trotz Rückschlägen, dem Vorbild unserer Sportler*innen zu folgen, für sie und für erfolgreiche Olympische und Paralympische Spiele unser Bestes zu geben – auch mit Blick auf 2032. Aus gestärkten werden starke Athlet*innen und stets auch starke Persönlichkeiten, die als Impulsgeber für unsere Gesellschaft und das Sportland NRW unverzichtbar sind.“

    Pressekontakt:

    Sebastian Burg
    Referent für Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation

    Sportstiftung NRW
    Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln
    Tel: 0221 4982 6026
    Mobil: 0176 626 323 38
    sebastian.burg@sportstiftung-nrw.de

    Original-Content von: Sportstiftung NRW, übermittelt durch news aktuell

  • Franziska van Almsick wird Botschafterin der Entain Foundation, einer gemeinnützigen Stiftung der bwin Muttergesellschaft Entain

    Franziska van Almsick wird Botschafterin der Entain Foundation, einer gemeinnützigen Stiftung der bwin Muttergesellschaft Entain

    London (ots) – Die zehnfache OIympia-Medaillengewinnerin und mehrfache Welt- und Europameisterin im Schwimmen, Franziska van Almsick (http://www.franzi.de/vita.php) (42), wird in Deutschland Botschafterin der gemeinnützigen Stiftung Entain Foundation. Die 2019 gegründete Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, unter anderem verantwortungsvolles Glücksspiel, die Integrität des Sports sowie unterschiedliche Projekte mit lokalen Bezügen in den wichtigsten Märkten von Entain zu fördern. In ihrer Rolle bei Entain wird Franziska van Almsick die Arbeit der Stiftung unterstützen, die Stiftung nach außen repräsentieren und zu geeigneten Projekten im Sportumfeld beraten. Im Rahmen seiner Nachhaltigkeits- und Wachstumsstrategie unterstützt die bwin Muttergesellschaft Entain über die Stiftung mit 100 Millionen Pfund im Zeitraum von fünf Jahren eine Reihe von gemeinnützigen Projekten.

    Zu ihrer Ernennung als Botschafterin der Entain Foundation sagte Franziska van Almsick: „Ich freue mich, die Arbeit von Entains neuer Stiftung unterstützen zu können. Die Integrität des Sports und ein möglichst effektiver Spielerschutz sind auch mir ein großes Anliegen. Die Leidenschaft und das Engagement des Entain-Teams bei seinen Investitionen in den Breitensport und die gesellschaftliche Verantwortung, die hier übernommen wird, haben mich davon überzeugt, mich hier in den Dienst einer sehr sinnvollen Arbeit stellen zu können.“

    Entains CEO Jette Nygaard-Andersen sagte: „Franziska van Almsick ist eine der beliebtesten und bekanntesten Sportlerpersönlichkeiten Deutschlands und eine weltweit bekannte Schwimmlegende. Es ist uns eine Ehre, sie in der Entain Foundation zu begrüßen. Die Zusammenarbeit mit einer solchen Ausnahmepersönlichkeit soll unsere Ambitionen für die zukünftige Arbeit der Stiftung unterstreichen. Franziska van Almsick wird ihre umfassende Erfahrung in der Sportwelt und auch bei gemeinwohlorientierten Projekten gewinnbringend für alle Seiten in die Arbeit der Stiftung einbringen können.“

    Gleichzeitig hat die Stiftung die Berufung des ehemaligen Gouverneurs von Gibraltar, Ed Davis, zum unabhängigen Vorsitzenden des Stiftungsrates bekanntgegeben. Ed Davis, bis 2020 Gouverneur und als Generalleutnant Oberbefehlshaber von Gibraltar, bringt umfassende internationale und karitative Erfahrungen in die Stiftung ein.

    Entain hatte im November 2019 seine globale Stiftung gegründet, um die ESG-Initiativen und Spenden der Gruppe auf der ganzen Welt zu unterstützen und koordinieren. Die Aktivitäten der Stiftung konzentrieren sich insbesondere auf die folgenden Bereiche:

    – Verantwortungsvolles Spielen, Sportintegrität, Forschung im Bereich der Wett- und Gaming-Regulierung, Weiterbildung und Behandlung;
    – Diversität im Technologiebereich;
    – Breiten-, Frauen- und Behindertensport;
    – Projekte mit einem klaren Bezug zur lokalen Gemeinschaft an den wichtigsten Standorten und Märkten von Entain.

    Gemeinsam mit den deutschen Bundesligavereinen Borussia Dortmund und 1.FC Köln sowie der Sportintegritätsplattform Play Fair Code hat die Entain-Stiftung 2019 das Deutsche Forum für Integrität im Sport ins Leben gerufen. Ziel des Forums ist es, das Bewusstsein für Sportintegritätsprogramme in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern weiter zu schärfen.

    Über die Entain-Stiftung: https://entaingroup.de/entain-foundation/

    Über Franziska van Almsick:http://www.franzi.de/vita.php

    Über Entain

    Entain plc ist ein FTSE100-Unternehmen und einer der weltweit größten Sportwetten- und Glücksspielanbieter, der sowohl online als auch im stationären Geschäft tätig ist. Die Gruppe besitzt ein umfassendes Portfolio an etablierten Marken. Zu den Sportwettenmarken gehören bet.pt, bwin, Coral, Crystalbet, Eurobet, Ladbrokes, Neds und Sportingbet. Zu den Glücksspielmarken gehören CasinoClub, Foxy Bingo, Gala, Gioco Digitale, Partypoker und PartyCasino. Die Gruppe besitzt proprietäre Technologie in allen ihren Kernproduktvertikalen und bietet zusätzlich zu ihrem B2C-Geschäft Dienstleistungen für eine Reihe von Drittkunden auf B2B-Basis an. Die Gruppe betreibt auch ein Joint-Venture mit MGM Resorts, um das Sportwetten- und Glücksspielangebot in den USA zu nutzen. Entain ist im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig und verfügt über Lizenzen in mehr als 20 Ländern auf fünf Kontinenten. Das Engagement der Gruppe für Nachhaltigkeit und Wachstum wird durch die ist durch die Aufnahme in den Indizes FTSE4Good und DJSI ESG anerkannt. Die Indizes identifizieren Unternehmen, die weltweit anerkannte Standards für unternehmerische Verantwortung erfüllen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gruppe: www.entaingroup.com

    Pressekontakt:

    Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
    Hartmut Schulz
    hs@schultz-kommunikation.com
    +49 89 99249620

    Original-Content von: Entain Plc, übermittelt durch news aktuell

  • Sicheres und nachhaltiges mobiles Arbeiten für Non-Profits mit Samsung und everphone

    Sicheres und nachhaltiges mobiles Arbeiten für Non-Profits mit Samsung und everphone

    Mobile Endgeräte im Phone-as-a-Service-Modell über das IT-Portal Stifter-helfen

    Samsung und das Berliner Start-up everphone sind neue Kooperationspartner von Stifter-helfen, dem IT-Portal der Haus des Stiftens gGmbH. Das Phone-as-a-Service-Modell von everphone ermöglicht die einfache, sichere und nachhaltige Bereitstellung und Verwaltung verschiedener Smartphones und Tablets von Samsung für gemeinnützige Organisationen.

    Mobiles, flexibles Arbeiten ist relevanter denn je – auch für die Mitarbeiter*innen des gemeinnützigen Sektors. Ein leistungsfähiges Endgerät ist dabei genauso wichtig, wie der Schutz sensibler Kunden- oder Geschäftsdaten. Durch den everphone Service werden Non-Profits bei der Verwaltung der Diensthandys vollends entlastet. Inkludiert ist die Anschaffung, sichere Verwaltung, DSGVO-konforme Einrichtung, ein schneller Austauschservice bei Defekten und eine ressourcensparende Verwertung.

    Das „Phone-as-a-Service“-Modell von everphone stellt laut Gründer und CEO Jan Dzulko besonders für gemeinnützige Vereine eine Erleichterung dar: „Viele NPOs haben weder die Zeit noch die Ressourcen, um sich um die Beschaffung, Koordination und Verwaltung von Smartphones und Tablets zu kümmern. Wir nehmen ihnen vom Datenschutz bis zum Geräteaustausch bei Defekten alles ab: Die Mitarbeiter*innen müssen die Geräte nur nutzen und sich um nichts weiter sorgen – wir kümmern uns um alles.“

    Über das Portal können registrierte Organisationen in wenigen Schritten passende Samsung-Geräte für ihre Mitarbeiter*innen auswählen und optional das Mobile Device Management Samsung Knox Suite zur sicheren Verwaltung der betrieblichen Daten bestellen. Zudem haben NPOs die Möglichkeit, einen passenden Mobilfunkvertrag von WEtell – einem nachhaltigen, klimapositiven Mobilfunkprovider – dazuzubuchen.

    Das Angebot im Überblick:
    – Einfaches „Phone-as-a-Service“-Modell mit leistungsfähigen Samsung-Endgeräten
    – Klimapositiver und nachhaltiger Mobilfunktarif von WEtell (optional)
    – Datensicherheit, Verschlüsselung, DSGVO-Sicherheit mit der Samsung Knox Suite (optional)
    – Mischnutzung des Diensthandys auch für private Zwecke mit Samsung Knox Suite (optional)
    – Schneller, unbürokratischer und kostenloser Austausch defekter Geräte
    – Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch Reparatur, Refurbishment und Weiterverkauf

    Weitere Informationen, Tarife und ein passendes Angebot für registrierte gemeinnützige Organisationen finden Sie hier: https://www.stifter-helfen.de/everphone

    Über die Haus des Stiftens gGmbH:
    Die Haus des Stiftens gGmbH ist ein Sozialunternehmen, das wirkungsvolles Engagement erleichtern und im Sinne der Global Goals zu mehr Gemeinwohl beitragen will. Dafür bietet es mit Partnern Unterstützung für Stifter, Non-Profit-Organisationen und engagierte Unternehmen. Haus des Stiftens verwaltet aktuell mehr als 1.462 gemeinnützige Stiftungen mit einem Vermögen von rund 664,6 Millionen Euro. Es betreibt in Partnerschaft mit TechSoup das IT-Portal Stifter-helfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, auf dem gemeinnützige Organisationen Produktspenden und Sonderkonditionen von IT-Unternehmen erhalten. In den drei Ländern haben sich bisher rund 82.900 Organisationen registriert. Außerdem bietet das Sozialunternehmen ein kostenloses Online-Seminar Programm für Non-Profits sowie speziell für kleinere und mittlere Stiftungen entwickelte, offene Publikumsfonds. Gegründet wurde die heutige Haus des Stiftens gGmbH im Jahr 1995 durch die gemeinnützige Brochier Stiftung, die nach wie vor alleiniger Gesellschafter ist.

    Zu den Länder-Portalen:
    https://www.stifter-helfen.de
    https://www.stifter-helfen.at
    https://www.stifter-helfen.ch

    Über everphone:
    everphone ist die One-Stop-Lösung für Firmen-Smartphones. Das Start-up bietet seit 2016 ein innovatives Konzept zur Beschaffung, Verwaltung und Integration mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets im Unternehmenskontext. Das „Phone-as-a-Service“-Modell lässt Mitarbeiter*innen freie Auswahl bei Firmentelefonen, erlaubt flexible Upgrades und Wechsel der Geräte und inkludiert sowohl ein DSGVO-konformes Mobile Device Management (MDM) als auch einen schnellen Austauschservice bei Defekten. Das Portfolio umfasst Geräte von Apple, Samsung, Nokia, Google und Fairphone. Seit Dezember 2020 ist everphone offizieller B2B-Partner der DaaS-Strategie von Samsung Electronics in Deutschland. everphone wurde vom ehemaligen CHECK24-Vorstand Jan Dzulko gegründet und beschäftigt in Berlin über 90 Mitarbeiter*innen. Zu everphone-Kunden gehören neben zahlreichen Start-ups und KMU auch globale Player wie Ernst & Young oder TIER Mobility.

    Kontakt
    Haus des Stiftens gGmbH / IT-Portal Stifter-helfen
    Presse Team
    Landshuter Allee 11
    80637 München
    +49 (0)89 744 200 210
    presse@hausdesstiftens.org
    https://www.hausdesstiftens.org/presse/

    Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

  • Sicheres und nachhaltiges mobiles Arbeiten für Non-Profits mit Samsung und everphone

    Sicheres und nachhaltiges mobiles Arbeiten für Non-Profits mit Samsung und everphone

    Mobile Endgeräte im Phone-as-a-Service-Modell über das IT-Portal Stifter-helfen

    BildSamsung und das Berliner Start-up everphone sind neue Kooperationspartner von Stifter-helfen, dem IT-Portal der Haus des Stiftens gGmbH. Das Phone-as-a-Service-Modell von everphone ermöglicht die einfache, sichere und nachhaltige Bereitstellung und Verwaltung verschiedener Smartphones und Tablets von Samsung für gemeinnützige Organisationen.

    Mobiles, flexibles Arbeiten ist relevanter denn je – auch für die Mitarbeiter*innen des gemeinnützigen Sektors. Ein leistungsfähiges Endgerät ist dabei genauso wichtig, wie der Schutz sensibler Kunden- oder Geschäftsdaten. Durch den everphone Service werden Non-Profits bei der Verwaltung der Diensthandys vollends entlastet. Inkludiert ist die Anschaffung, sichere Verwaltung, DSGVO-konforme Einrichtung, ein schneller Austauschservice bei Defekten und eine ressourcensparende Verwertung.

    Das „Phone-as-a-Service“-Modell von everphone stellt laut Gründer und CEO Jan Dzulko besonders für gemeinnützige Vereine eine Erleichterung dar: „Viele NPOs haben weder die Zeit noch die Ressourcen, um sich um die Beschaffung, Koordination und Verwaltung von Smartphones und Tablets zu kümmern. Wir nehmen ihnen vom Datenschutz bis zum Geräteaustausch bei Defekten alles ab: Die Mitarbeiter*innen müssen die Geräte nur nutzen und sich um nichts weiter sorgen – wir kümmern uns um alles.“

    Über das Portal können registrierte Organisationen in wenigen Schritten passende Samsung-Geräte für ihre Mitarbeiter*innen auswählen und optional das Mobile Device Management Samsung Knox Suite zur sicheren Verwaltung der betrieblichen Daten bestellen. Zudem haben NPOs die Möglichkeit, einen passenden Mobilfunkvertrag von WEtell – einem nachhaltigen, klimapositiven Mobilfunkprovider – dazuzubuchen.

    Das Angebot im Überblick:
    – Einfaches „Phone-as-a-Service“-Modell mit leistungsfähigen Samsung-Endgeräten
    – Klimapositiver und nachhaltiger Mobilfunktarif von WEtell (optional)
    – Datensicherheit, Verschlüsselung, DSGVO-Sicherheit mit der Samsung Knox Suite (optional)
    – Mischnutzung des Diensthandys auch für private Zwecke mit Samsung Knox Suite (optional)
    – Schneller, unbürokratischer und kostenloser Austausch defekter Geräte
    – Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch Reparatur, Refurbishment und Weiterverkauf

    Weitere Informationen, Tarife und ein passendes Angebot für registrierte gemeinnützige Organisationen finden Sie hier: https://www.stifter-helfen.de/everphone 

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    Haus des Stiftens gGmbH / IT-Portal Stifter-helfen
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    fon ..: +49 (0)89 744 200 210
    web ..: https://www.hausdesstiftens.org/presse/
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    Über die Haus des Stiftens gGmbH:
    Die Haus des Stiftens gGmbH ist ein Sozialunternehmen, das wirkungsvolles Engagement erleichtern und im Sinne der Global Goals zu mehr Gemeinwohl beitragen will. Dafür bietet es mit Partnern Unterstützung für Stifter, Non-Profit-Organisationen und engagierte Unternehmen. Haus des Stiftens verwaltet aktuell mehr als 1.462 gemeinnützige Stiftungen mit einem Vermögen von rund 664,6 Millionen Euro. Es betreibt in Partnerschaft mit TechSoup das IT-Portal Stifter-helfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, auf dem gemeinnützige Organisationen Produktspenden und Sonderkonditionen von IT-Unternehmen erhalten. In den drei Ländern haben sich bisher rund 82.900 Organisationen registriert. Außerdem bietet das Sozialunternehmen ein kostenloses Online-Seminar Programm für Non-Profits sowie speziell für kleinere und mittlere Stiftungen entwickelte, offene Publikumsfonds. Gegründet wurde die heutige Haus des Stiftens gGmbH im Jahr 1995 durch die gemeinnützige Brochier Stiftung, die nach wie vor alleiniger Gesellschafter ist.

    Zu den Länder-Portalen:
    https://www.stifter-helfen.de 
    https://www.stifter-helfen.at 
    https://www.stifter-helfen.ch 

    Über everphone:
    everphone ist die One-Stop-Lösung für Firmen-Smartphones. Das Start-up bietet seit 2016 ein innovatives Konzept zur Beschaffung, Verwaltung und Integration mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets im Unternehmenskontext. Das „Phone-as-a-Service“-Modell lässt Mitarbeiter*innen freie Auswahl bei Firmentelefonen, erlaubt flexible Upgrades und Wechsel der Geräte und inkludiert sowohl ein DSGVO-konformes Mobile Device Management (MDM) als auch einen schnellen Austauschservice bei Defekten. Das Portfolio umfasst Geräte von Apple, Samsung, Nokia, Google und Fairphone. Seit Dezember 2020 ist everphone offizieller B2B-Partner der DaaS-Strategie von Samsung Electronics in Deutschland. everphone wurde vom ehemaligen CHECK24-Vorstand Jan Dzulko gegründet und beschäftigt in Berlin über 90 Mitarbeiter*innen. Zu everphone-Kunden gehören neben zahlreichen Start-ups und KMU auch globale Player wie Ernst & Young oder TIER Mobility.

    Pressekontakt:

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