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  • Neues Telekommunikationsgesetz: So profitieren Anbieter

    Neues Telekommunikationsgesetz: So profitieren Anbieter

    Mehr Identifizierungsmethoden, effiziente Kostenstruktur

    Berlin, im Dezember 2021. Mit dem neuen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, ändert sich nicht nur die Rechtslage für Verbraucher:innen. Auch Telekommunikationsdienstleister erhalten dann neue Möglichkeiten, durch mehr Identifizierungsmethoden ihre Services preislich und im Nutzererlebnis attraktiver zu gestalten. Neben Videoidentifikation bietet der Berliner Innovationstreiber WebID weitere Wege der KI-gestützten, automatisierten Identifikation, die alle neuen Anforderungen erfüllen.

    Mit der in Kraft tretenden Novelle zum 1. Dezember 2021 des Telekommunikationsgesetzes modernisiert der Gesetzgeber auch die Mechanismen bei der Identitätsverifizierung durch Telekommunikationsdienstleister. Damit erhalten diese kraft Gesetzes mehr Möglichkeiten, Prepaid-Nutzer zu identifizieren. Bislang war hier das von WebID entwickelte Video Ident das Verfahren der Wahl. Diese Videoidentifizierung bleibt weiterhin möglich und bietet nach wie vor höchsten Sicherheitsstandard; allerdings öffnen die Paragraphen 171 und 172 nun weitere Möglichkeiten für automatisierte Verfahren.

    Fortschritt durch KI-getriebene Verfahren
    In Frage kommen ab jetzt KI-getriebene Methoden, mit einer Biometrie- und/oder Hologrammprüfung. Diese ermöglichen eine neue Kostenstruktur des Identifizierungsvorgangs aus dem Portfolio des Anbieters WebID, von der Telekommunikationsanbieter profitieren können. Denn eine Kombination von Video Ident und automatisierten Verfahren führt zu sicheren Kundenonboardings bei gleichzeitig geringeren Kosten und einer höheren Nutzungsquote.

    Frank S. Jorga, Co-CEO und Gründer von WebID: „Mit der Anhebung auf EU-Rechtsniveau erhalten Telekommunikationsanbieter hierzulande endlich zusätzliche Möglichkeiten für moderne automatisierte Kundenidentifizierungen. So werden sie davon profitieren, ihren Kunden neue attraktive Prozesse anbieten zu können. Zudem ermöglichen die einsetzbaren automatisierten WebID-Produkte eine neue Kostenkalkulation. Mit dem neuen Gesetz wird die Branche sich technologisch modernisieren, Kostenpotenziale heben und den Komfort ihrer Kunden steigern.“

    Über WebID Solutions GmbH
    WebID ist der Pionier der Geldwäschegesetz-konformen Online-Identifikation. Mit seiner Erfindung der Videoidentifikation eröffnete das 2012 gegründete Unternehmen ein neuartiges Marktsegment. Bis heute setzt WebID Maßstäbe für innovative Identifikationsverfahren, so zuletzt 2020 mit der Erfindung einer vollautomatisierten Geldwäschegesetz-konformen Identifikation mit Online-Banking.
    Mit 18 Millionen Transaktionen gehört WebID zu einem der größten Anbieter für Identifikationsdienstleistungen europaweit. Sitz des Unternehmens ist Berlin, Hauptstandorte sind Hamburg, Solingen und Kiel. Weitere WebID-Standorte finden sich weltweit. Das umfangreiche Produktportfolio umfasst vielfältige Lösungen für rechtskonforme Online-Vertragsabschlüsse und digitale Know-Your-Customer-Prozesse: von der vollautomatisierten Abwicklung unter Einsatz von künstlicher Intelligenz bis zur Videoidentifikation. Im Identity-Management sind WebID Stand August 2021 mehr als 8 Mio. digitale Identitäten anvertraut. Als digitales Ökosystem für Unternehmen, Serviceprovider, Institutionen und Verbraucher stellt WebID die Global Trust Technology Platform GTTP zur weltweiten Anwendung für Online-Identifikation, -Betrugsprävention und -Vertragsabschlüsse zur Verfügung.
    WebID zählt zu seinen Kunden unter anderem Air Plus, Allianz, AMAG, Barclaycard, BAWAG-Group, BNP Paribas, Check24, DKB, Entrust, ImmoScout24, ING, MMOGA, Santander, Sparda-Banken, Swisscom, Targobank, Trade Republic, Vodafone und viele weitere.

    Marktführer und Branchenpionier – WebID setzt Standards und schützt Kunden

    Kontakt
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    Sonia Garcia Köpper
    Poßmoorweg 1
    22301 Hamburg
    04031766300
    sonia.garcia@adpublica.com
    http://www.adpublica.com

    Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

  • Schnelles Internet oder lange Leitung?

    ARAG Experten informieren über Änderungen des Telekommunikationsgesetzes

    Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vielerorts die Internetleitungen zu langsam sind. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office war konzentriertes Arbeiten teilweise unmöglich. Mit dem Recht auf schnelles Internet soll sich das nun ändern. Vom Bundestag wurde die Reform bereits im April beschlossen, heute hat auch der Bundesrat zugestimmt. Ob Surfen durch die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wirklich schneller wird und wer davon profitiert, wissen die ARAG Experten.

    Mindesttempo
    Bislang hatten Bundesbürger lediglich Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang mit einem kaum nennenswerten Mindesttempo von 0,056 Mbit pro Sekunde. Dieser Wert soll nun auf mindestens 20 Mbit angehoben werden. Welche Mindestvorgaben es für Downloads, Uploads und Verzögerungen bei der Datenübertragung (Latenz) braucht, muss die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde noch ermitteln. Nach Angaben der ARAG Experten wird der Minimalwert vermutlich bei etwa 20 Mbit liegen und soll dann über die Jahre steigen.

    Gut angebundene Stadtbewohner dürften vielerorts bereits jetzt ein deutlich schnelleres Internet mit 50 oder mehr Mbit haben. Aber für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte dieser neue Richtwert deutliche Verbesserungen mit sich bringen.

    Kürzere Laufzeiten und Entschädigung
    Die Novelle sieht vor, dass sich Internet- und Telefonverträge nicht mehr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sondern sie dürfen dann monatlich gekündigt werden. Zudem können Kunden ihren Vertrag kündigen oder den Tarifpreis mindern, wenn ihr Internet nicht so schnell ist, wie vertraglich festgelegt. Gibt es über mehr als zwei Tage massive Internetstörungen, steht Nutzern sogar eine Entschädigung zu.

    Keine Abrechnung mehr über die Nebenkosten
    Bisher dürfen Vermieter TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen und pauschal mit acht bis zehn Euro abrechnen. Egal, ob die Mieter den Anschluss nutzen oder andere Fernsehanbieter bevorzugen. Dieses so genannte Nebenkostenprivileg aus den 80er Jahren sollte seinerzeit den Ausbau des Kabelnetzes ankurbeln, hat heute aber seine Berechtigung verloren. Ab 2024 können Mieter dann Einzelverträge mit TV-Anbietern abschließen, müssen sich aber auch selbst darum kümmern.
    Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen Mieter allerdings weiterhin für maximal fünf – in Ausnahmen neun – Jahre lang an den Kosten beteiligt werden, wenn das Mietshaus an die Glasfaserleitung angeschlossen wird. Dieses „Bereitstellungsentgelt“ ist bei höchstens fünf Euro monatlich gedeckelt.

    4G für alle
    Gesetzlich verankert werden erstmals auch Vorgaben zum Mobilfunkausbau, um den Druck auf Telekommunikationsanbieter zu erhöhen. Damit wäre auch der Handyempfang an allen Straßen und Schienen gesichert und nervige „Funklöcher“ wären Geschichte.

    Wo in Deutschland welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen, zeigt eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navigiert werden:
    https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/computer-und-internet/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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    ARAG SE
    Brigitta Mehring
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