Schlagwort: Versicherung

  • 3 Praxis-Tipps für Cyber-Sicherheit und Datenschutz im Maklerbüro

    Der sichere und DSGVO-konforme Umgang mit Daten ist für Vermittler eine der größten Herausforderungen der Digitalisierung.

    Doch so komplex und zeitintensiv das Thema auch ist – schon mit kleinen Maßnahmen können Vermittler ihren Datenschutz verbessern. Rainer Midderhoff, Chief Information Security Officer der LV 1871, hat drei konkrete Praxis-Tipps für Maklerbüros.

    Als Versicherer gelten bei der LV 1871 seit jeher die höchsten Standards zum Schutz persönlicher und sensibler Daten. Aber auch Vermittler müssen sich mit der DSGVO auseinandersetzen. Wie Vermittler und kleinere Unternehmen schon mit wenig Aufwand einen großen Mehrwert erzielen können, zeigt die LV 1871 mit drei Tipps.

    Tipp 1: Keine Sicherung – kein Mitleid

    Wer sensible Daten speichert und verarbeitet, muss sie auch sichern. Nur so können sie zeitnah wiederhergestellt werden, wenn aufgrund von technischen Defekten, menschlichen Fehlern oder auch Hackerangriffen Datenverlust eintritt. Dann nämlich gilt: „Keine Sicherung – kein Mitleid. Klingt vielleicht drastisch, macht aber deutlich, wie wichtig die konsequente Datensicherung ist. Das gehört zu den absoluten Grundlagen des sicheren Umgangs mit personenbezogenen Kundendaten. Wer sich nicht regelmäßig um ein Backup kümmert, geht ein großes Risiko ein“, erklärt Rainer Midderhoff, Chief Information Security Officer der LV 1871.

    Wichtiger Hinweis vom Profi: Die Daten immer auf einem externen Speichermedium sichern, das getrennt vom Netzwerk und bestenfalls auch in einem anderen Raum bzw. Gebäude aufbewahrt wird. So wird dem Datenverlust nicht nur durch Cyberangriffe, sondern auch durch Brand oder Überspannung vorgebeugt.

    Tipp 2: Ein gutes Passwort findet man nicht im Duden

    Hackerangriffe und Datendiebstähle haben in den vergangenen Jahren neue Dimensionen angenommen. Längst sind nicht mehr nur große Unternehmen oder kritische Infrastruktur davon betroffen. Gerade im Homeoffice gehen viele Kompromisse ein: Die Rechner sind daheim schlechter geschützt und bieten damit eine größere Angriffsfläche. Sichere Passwörter können hier schon eine erste wirkungsvolle Hürde aufbauen. Der Tipp vom Profi: Passwörter sollten möglichst lang sein und nicht aus Wörtern bestehen, die so im Duden zu finden sind. Außerdem sollten Passwörter nicht mehrfach verwendet werden: Pro LogIn ein eigenes Passwort. Wer den Überblick über die vielen Passwörter verliert, dem kann ein Passwortmanager, beispielsweise als App, Abhilfe schaffen.

    Gut zu wissen übrigens: Es gibt Datenbanken, in denen gehackte Zugänge und Passwörter eingesehen werden können: Zum Beispiel auf der Website haveibeenpwned.com können Nutzer schnell und einfach feststellen, welche ihrer Zugänge in der Vergangenheit einem Datendiebstahl zum Opfer gefallen sind. Dann heißt es: Account löschen, wenn er nicht mehr benötigt wird, und ansonsten das Passwort ändern – auch bei allen weiteren Zugängen, die über dasselbe Passwort laufen.

    Tipp 3: Jede Cloud ist der Rechner eines anderen

    Kaum ein Bereich wurde von den Entwicklungen zu Cybersicherheit und Datenschutz so stark beeinflusst wie die Cloud, die inzwischen für so gut wie alle Unternehmen eine wichtige Technologie darstellt. Sie ermöglicht den Zugriff und den Transfer von großen Datenmengen. Doch was genau ist eine Cloud eigentlich? „Einfach gesagt ist die Cloud ein Rechner von jemand anderem, nämlich einem externen Anbieter. Wichtig ist es also, sich einen vertrauenswürdigen Anbieter zu suchen, dessen Rechner man für die sensiblen Daten nutzt“, empfiehlt Rainer Midderhoff.

    Vermittler sollten sich die Datenschutzbestimmungen der Anbieter daher genau durchlesen. Abgesehen davon gibt es auch den regulatorischen Aspekt: Über die DSGVO ist geregelt, dass der Firmensitz des Cloud-Anbieters und auch die Server innerhalb der EU angesiedelt sein sollten. „Bei der LV 1871 arbeiten wir mit großen und besonders sensiblen Datenmengen, für die wir vorzugsweise Inhouse-Lösungen einsetzen“, sagt der Sicherheitsexperte.

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  • Schnelles Internet oder lange Leitung?

    ARAG Experten informieren über Änderungen des Telekommunikationsgesetzes

    Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vielerorts die Internetleitungen zu langsam sind. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office war konzentriertes Arbeiten teilweise unmöglich. Mit dem Recht auf schnelles Internet soll sich das nun ändern. Vom Bundestag wurde die Reform bereits im April beschlossen, heute hat auch der Bundesrat zugestimmt. Ob Surfen durch die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wirklich schneller wird und wer davon profitiert, wissen die ARAG Experten.

    Mindesttempo
    Bislang hatten Bundesbürger lediglich Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang mit einem kaum nennenswerten Mindesttempo von 0,056 Mbit pro Sekunde. Dieser Wert soll nun auf mindestens 20 Mbit angehoben werden. Welche Mindestvorgaben es für Downloads, Uploads und Verzögerungen bei der Datenübertragung (Latenz) braucht, muss die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde noch ermitteln. Nach Angaben der ARAG Experten wird der Minimalwert vermutlich bei etwa 20 Mbit liegen und soll dann über die Jahre steigen.

    Gut angebundene Stadtbewohner dürften vielerorts bereits jetzt ein deutlich schnelleres Internet mit 50 oder mehr Mbit haben. Aber für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte dieser neue Richtwert deutliche Verbesserungen mit sich bringen.

    Kürzere Laufzeiten und Entschädigung
    Die Novelle sieht vor, dass sich Internet- und Telefonverträge nicht mehr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sondern sie dürfen dann monatlich gekündigt werden. Zudem können Kunden ihren Vertrag kündigen oder den Tarifpreis mindern, wenn ihr Internet nicht so schnell ist, wie vertraglich festgelegt. Gibt es über mehr als zwei Tage massive Internetstörungen, steht Nutzern sogar eine Entschädigung zu.

    Keine Abrechnung mehr über die Nebenkosten
    Bisher dürfen Vermieter TV-Kabelgebühren über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen und pauschal mit acht bis zehn Euro abrechnen. Egal, ob die Mieter den Anschluss nutzen oder andere Fernsehanbieter bevorzugen. Dieses so genannte Nebenkostenprivileg aus den 80er Jahren sollte seinerzeit den Ausbau des Kabelnetzes ankurbeln, hat heute aber seine Berechtigung verloren. Ab 2024 können Mieter dann Einzelverträge mit TV-Anbietern abschließen, müssen sich aber auch selbst darum kümmern.
    Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen Mieter allerdings weiterhin für maximal fünf – in Ausnahmen neun – Jahre lang an den Kosten beteiligt werden, wenn das Mietshaus an die Glasfaserleitung angeschlossen wird. Dieses „Bereitstellungsentgelt“ ist bei höchstens fünf Euro monatlich gedeckelt.

    4G für alle
    Gesetzlich verankert werden erstmals auch Vorgaben zum Mobilfunkausbau, um den Druck auf Telekommunikationsanbieter zu erhöhen. Damit wäre auch der Handyempfang an allen Straßen und Schienen gesichert und nervige „Funklöcher“ wären Geschichte.

    Wo in Deutschland welche Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen, zeigt eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navigiert werden:
    https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html

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    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
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  • Optimierte Kommunikation mit Vertriebspartnern – Zurich nutzt SaaS-Lösung von SoftProject

    Optimierte Kommunikation mit Vertriebspartnern – Zurich nutzt SaaS-Lösung von SoftProject

    Digitale Versicherungswirtschaft: BiPRO-Services einfach und schnell bereitstellen

    Zurich setzt bei der Umsetzung von Branchenstandards zur digitalen Vernetzung auf das Know-how und den Cloud-basierten X4 BiPRO Server der SoftProject GmbH. Die umgesetzten BiPRO-Services gewährleisten einen reibungs- und papierlosen elektronischen Datenaustausch mit den Vertriebspartnern, eine beschleunigte Kommunikation sowie eine automatisierte Abwicklung von Vertriebsprozessen.

    Mit der Lösung von SoftProject konnte Zurich in kürzester Zeit BiPRO-konforme Services bereitstellen und so die Zusammenarbeit mit ihren Vertriebspartnern noch sicherer und effizienter gestalten. Die realisierten Services (BiPRO-Normen 410, 480 und 422) beinhalten die Anbindung eines Security Token Service (STS) für eine einfache Authentifizierung, die Implementierung von standardisierten und automatisierten Prozessen rund um Tarifierungen, Angebote und Anträge sowie optimierte Such- und Listenservices, die beispielweise eine Suche in umfangreichen Berufslisten erleichtern.

    Minimale Implementierungs-, Wartungs- und Betriebsaufwände

    Mithilfe des Cloud-basierten X4 BiPRO Servers, seinen Branchenadaptern und den vorgefertigten BiPRO-Services als Software as a Service (SaaS) aus dem ISO-zertifizierten Rechenzentrum der SoftProject GmbH kann Zurich jederzeit zusätzliche Systeme schnell anbinden und je nach Bedarf weitere Normen umsetzen. Zudem vereinfacht eine einheitliche, zentrale Schnittstelle die elektronische Anbindung der unterschiedlichen Systeme von Zurich und seinen Vertriebspartnern. Den Support für die Vertriebspartner, Updates und die Implementierung neuer BiPRO-Releases übernimmt die SoftProject GmbH. Die eigene IT-Abteilung wird dadurch entlastet.

    Die SoftProject GmbH unterstützt Unternehmen mit Produkten und Dienstleistungen in allen Phasen der digitalen Transformation. Mehr als 300 Kunden unterschiedlicher Größen und Branchen verbinden mit der Low-Code-Plattform X4 Suite ihre IT-Systeme, digitalisieren Geschäftsprozesse, steuern unternehmensübergreifend Datenströme und bauen eigene Cloud-Umgebungen auf. Die starke Nachfrage führte in den letzten Jahren zu einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum. SoftProject beschäftigt 120 Mitarbeiter aus 17 Nationen. Der Firmensitz ist in der TechnologieRegion Karlsruhe, weitere Niederlassungen befinden sich in Spanien und der Slowakei. Die SoftProject GmbH erzielte im Jahr 2020 einen Umsatz von rund 13 Millionen Euro. www.softproject.de

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  • 3G-Netzwerk wird abgeschaltet

    Die ARAG Experten über den Wandel beim Mobilfunk

    5G wird seit Juli 2019 ausgerollt, 3G ist bald Geschichte. So kann man die aktuelle Lage in der Welt des Mobilfunknetzes zusammenfassen. 3G wird im Laufe des Jahres nach und nach abgeschaltet. Was muss ich als Verbraucher wissen? Was ist mit LTE? Bei all den Mobilfunkabkürzungen verliert man leicht den Überblick. Die ARAG Experten klären auf.

    3G, 4G, LTE?
    „G“ steht für Generation in der mobilen Datenübertragung. Demnach ist 3G der Vorgänger von 4G, welches in Zukunft selber von 5G abgelöst wird. Jede „Generation“ benutzt einen technischen Standard der Datenübertragung, der mit einer bestimmten Übermittlungsgeschwindigkeit einhergeht: Surfen Sie mit einem 3G-Netz, nutzen Sie den UMTS-Standard (Universal Mobile Telecommunications System), der in Verbindung mit seiner modernsten Erweiterung, dem HSPA-Standard (High Speed Packet Access) beim Surfen eine Höchstgeschwindigkeit von 42 Mbit pro Sekunde erreicht. Beim moderneren 4G nutzt man den LTE-Standard (Long Term Evolution); die Höchstgeschwindigkeit liegt bei ungefähr 300 Mbit pro Sekunde. Im Zuge des 5G-Ausbaus werden die Antennen für 3G sukzessive abgeschaltet. So planen Vodafone und die Telekom die Abschaltung bis Ende Juni. O2/Telefonica plant diesen Schritt bis Jahresende.

    Was muss man beachten?
    Sollte im Handyvertrag nur die Verwendung des 3G-Standards festgelegt sein, könnten Sie womöglich Ihren Internetzugang verlieren! Das gilt übrigens auch bei Prepaid-Tarifen. Ist 3G weg, muss man gezwungenermaßen auf 4G (LTE-Standard) aufrüsten. Daher gilt: Überprüfen Sie lieber zeitnah Ihren Handyvertrag! Sollten Sie außerdem ein älteres Handy nutzen, ist es eventuell nicht in der Lage, 4G zu verarbeiten. Informationen zur 4G-Tauglichkeit eines Geräts findet man in der Produktbeschreibung. Funklöcher hat man bei 4G nach Angaben der Bundesnetzagentur weniger zu befürchten: So sollen 96,5 Prozent des Landes von mindestens einem Netzbetreiber mit 4G versorgt sein. Die Bundesnetzagentur stellt eine App und ein Internetportal zur Verfügung, welche Funklöcher und Netzabdeckung für einen jeweiligen Anbieter anzeigen.

    Wann und wo können Verbraucher 5G nutzen?
    Nach Angaben des Ericsson Mobility Report gibt es weltweit aktuell 213 Millionen 5G-Anschlüsse. Bisher ist das deutsche 5G-Netzwerk nur in einigen Regionen ausgebaut und nicht alle Anbieter bieten überhaupt schon 5G-Tarife an. Sogenannte Netzabdeckungskarten geben Aufschluss darüber, ob und zu welchem Tarif man mit der Hypergeschwindigkeit surfen kann. Diese findet man in der Regel auf der Webseite des Mobilfunkanbieters. Vorsicht: Nicht alle Smartphones sind für das neue 5G gerüstet! Eine 5G-Abdeckung ist auf dem Netzabdeckungsportal der Bundesnetzagentur aktuell noch nicht einsehbar.

    Wie schnell ist 5G eigentlich?
    5G ist der Nachfolger der derzeit schnellsten Datenübertragung 4G. Die neue Generation zeichnet sich durch eine deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeit (bis zu 20 Gbit/Sekunde) aus. Solche Geschwindigkeiten versprechen ein schnelleres und stabileres mobiles Internet. Auch könnte 5G Streaming vereinfachen oder mobiles Gaming verbessern. Unterwegs Filme oder Serien in Sekundenschnelle zu laden, gehört zu den Möglichkeiten. Auch im Bereich Smart Home könnte sich etwas tun: Mit 5G lassen sich Haushaltsgeräte und Haustechnik vernetzen und auf Abstand bedienen. Dadurch kann man beispielsweise den Energieverbrauch senken und den Wohnkomfort erhöhen.

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  • Zeit für den digitalen Frühjahrsputz

    ARAG Experten geben Tipps, wie man den Rechner aufräumt

    In Zeiten von Pandemie und sozialen Medien spielt sich ein nicht unwichtiger Teil unseres Lebens online ab. Nach Angaben von Statista verfügen immerhin 91,9 Prozent der deutschen Haushalte über einen Computer. Der Rechner ist aber für viele nicht nur ein Zugang zum Internet, sondern auch eine digitale Müllhalde. Wo man sich früher an enge Speichergrenzen halten musste, beläuft sich die Zahl der Mails und unwichtigen Dateien schon mal auf mehrere Zehntausende. Nach dem „echten“ Frühjahrsputz lohnt es sich, auch seinen Rechner mal aufzuräumen. Die ARAG Experten geben Tipps, wie das geht.

    Warum sollte man den Rechner aufräumen?
    Abgesehen von der reinen Übersichtlichkeit seines digitalen Begleiters sorgt Datenmüll dafür, dass der Rechner über die Zeit allmählich langsamer wird. Dauert es irgendwann gefühlt ein halbes Jahrhundert, bis ein einfaches Word-Dokument geöffnet wird, ist spätestens die Zeit für eine gründliche Reinigung Ihres Computers gekommen.

    Wo fängt man denn überhaupt an?
    Wenn man nicht gerade IT-Experte ist, fühlt man sich vielleicht etwas überfordert. Jedoch gibt es einige einfache Schritte, die man beachten sollte. In einem ersten Schritt sollten Sie nach echten Datenfressern suchen. Welche Ordner sind dabei besonders groß? In Zeiten von Smartphones mit Fotofunktion und einfachen Verbindungen zum Rechner nehmen Fotos und andere Bilddateien bei vielen Nutzern sehr viel Speicherplatz weg. Auch Textdokumente und PDFs nehmen nach einigen Gebrauchsjahren viel Platz weg. Brauchen Sie wirklich diesen einen schlechten Scan von vor 6 Jahren noch? Nein? Weg damit!

    Löschen ist nicht gleich löschen
    Wenn man Dateien löscht, landen sie im Papierkorb. Man kann die Dateien dort aber immer noch sehen und sie kinderleicht wiederherstellen. Wenn man die Dateien im Papierkorb selbst noch einmal löscht (oder dies automatisch passiert), werden die Dateipfade aufgelöst und der Nutzer kommt nicht mehr ohne Weiteres an sie heran. Das heißt aber nicht, dass sie dann auch wirklich gelöscht sind! Sie werden vielmehr zum Überschreiben freigegeben. Wird eine Datei überschrieben, ist sie auch wirklich weg. Da es nicht sicher ist, wann und ob eine freigegebene Datei überschrieben wird, rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu, eine besondere Überschreibsoftware zu nutzen, bevor Sie Ihren Rechner weiterverkaufen oder zum Recyclinghof bringen. Vorsicht: Wenn Sie Ihre Festplatte formatieren, wird lediglich ein neues Inhaltsverzeichnis für dessen Inhalt erstellt. Das führt zwar zu effizienter genutztem Speicherplatz, die gelöschten Dateien werden dadurch nicht überschrieben!

    Unnötige Programme
    Veraltete Programme sind nicht nur unnötiger Ballast. Sie stellen zudem ein Sicherheitsrisiko dar, da diese Schwachstellen leicht von Hackern angegriffen werden können. Daher: Löschen Sie diese, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

    Aktualisieren ist Trumpf
    Sinnvolle Programme und das Betriebssystem sollten immer auf dem aktuellsten Stand sein. Bemerken Sie ein veraltetes, jedoch sinnvolles Programm, lautet die Devise „aktualisieren“! Dazu gehören neben Sicherheitsupdates Ihres Betriebssystems und Ihres Antivirusprogramms auch Programme wie Bildbearbeitungssoftware, Texteditoren und dergleichen. Die Option der automatischen Updates kann Abhilfe schaffen: Sie erleichtert einem den Überblick und hilft beim Timing der notwendigen Updates.

    Administratorrechte
    Überprüfen Sie, wer alles ein Profil auf Ihrem Endgerät und Zugriff auf welche Dateien und Programme hat. Löschen Sie verdächtige Profile und ändern Sie regelmäßig Ihr Kennwort!

    Browserdaten
    Browserdaten können nach sich einiger Zeit ordentlich häufen. Löschen Sie den Cache, den Verlauf und die Cookies regelmäßig. Auch Add-ons und Plug-ins sollten gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Bei Google Chrome und Microsoft Edge finden Sie die nötigen Schaltflächen unter „Verlauf“. Bei Mozilla Firefox werden Sie unter „Bibliothek“ und anschließend „Chronik“ fündig.

    Onlinekonten und Newsletter
    Jeder sammelt im Laufe der Jahre verschiedenste Konten an: Für soziale Netzwerke, Onlineshopping, Foren, bei Reiseportalen usw. Nach Zahlen von Statista gab es beispielsweise im Januar 2020 weltweit alleine schon 3,8 Milliarden aktive Social Media-Konten. Nutzen Sie die Gelegenheit und verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, wie viele Konten Sie genau haben. Nicht mehr verwendet? Löschen! Normalerweise findet man die Löschoption unter den Kontoeinstellungen oder auf der Startseite seines Profils. Gleiches gilt für Newsletter. Anbieter von Newslettern sind mittlerweile dazu verpflichtet, jedem einzelnen „Brief“ mit einer Abbestell-Funktion zu versehen. Diese befindet sich üblicherweise unten.

    Systemdateien
    Wenn Sie Ihren Rechner schon länger benutzen, häuft sich in den Dateien und Ordnern, die das Betriebssystem selbst ausmachen, auch erheblicher, unnötiger Ballast. Selber in diesen sensiblen Ordnern herumzupfuschen, ist aber keine gute Idee! Durch das fälschliche Löschen einer wichtigen Datei kann das ganze Betriebssystem schwer beschädigt werden. Stattdessen können Sie eine professionelle Cleaningsoftware benutzen. Die gibt es schon für wenig Geld oder sogar umsonst im Internet zu finden. Achten Sie dabei aber unbedingt auf die Seriosität des Anbieters! Fragen Sie in Zweifelsfällen lieber einen Fachmann!

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    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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  • Versicherungstipp: Berufsunfähigkeitsschutz und sportliche Abenteuerlust – passt das zusammen?

    Versicherungstipp: Berufsunfähigkeitsschutz und sportliche Abenteuerlust – passt das zusammen?

    Saarbrücken (ots) – Motorsport, Klettern, Kampfsport – manche Freizeitsportler gehen gerne mal ein Risiko ein. Schwere Unfälle können aber nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern auch auf die langfristige Erwerbsfähigkeit haben. Ist es aktiven Menschen mit Abenteuerlust dennoch möglich, z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen? CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, klärt auf.

    Mehr als drei Viertel aller Unfälle passieren in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport.[1] Besonders Fußball und Skifahren versetzen topfitte Berufstätige in den Krankenstand. Aber auch sogenannte Risikosportarten führen immer wieder zu schweren Unfällen, die nicht nur die akute gesundheitliche Situation, sondern auch die mittel- und langfristige berufliche Erwerbstätigkeit stark beeinträchtigen können.

    Die gute Nachricht: Auch wer eine Risikosportart wie Fallschirmspringen oder Motorradfahren als Freizeitbeschäftigung ausübt, muss auf die Absicherung der eigenen Existenz nicht verzichten. Karina Hauser, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt, erklärt den Prozess: „Jeder Interessent, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, muss ein Formular des jeweiligen Versicherers ausfüllen. Darin enthalten sind z. B. Fragen zu gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden, aber auch zu ausgeübten Sportarten. Der Versicherer prüft im Anschluss alle Angaben und entscheidet auf dieser Basis.“ Ganz wichtig dabei: Alle Fragen müssen genau und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird diese vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, riskiert man den Versicherungsschutz.

    RISIKOSPORT FÜHRT NICHT AUTOMATISCH ZU EINEM ZUSCHLAG ODER GAR AUSSCHLUSS

    Ist der Antragsteller besonders in risikoreichen Sportarten aktiv, muss er in der Regel einen detaillierteren Fragebogen ausfüllen. Auf dieser Basis wird beurteilt, ob eventuell ergänzende Vertragsbedingungen aufgenommen werden müssen oder ein Zuschlag anfällt „Weil sie einem riskanten Hobby nachgehen, werden Interessenten aber wirklich nur in Ausnahmefällen abgelehnt“, beruhigt Karina Hauser. Als risikoreich gelten z. B. Klettern, Kampfsport, Fallschirmspringen, Tauchen oder Motorsport. Ob und wie sich eine bestimmte Sportart auf den Beitrag auswirkt, ist immer von unterschiedlichen Faktoren abhängig, z. B. ob an Wettbewerben teilgenommen wird oder wie häufig die Sportart ausgeübt wird. Die Bewertungskriterien lassen sich beim Versicherer erfragen. Eine pauschale Aussage hinsichtlich eventueller Zuschläge bei allen Versicherern gibt es jedoch nicht, denn Anträge werden individuell geprüft.

    [1] Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV): https://ots.de/XcokWE

    COSMOSDIREKT

    CosmosDirekt ist Deutschlands führender Online-Versicherer und der Direktversicherer der Generali in Deutschland. Mit einfachen und flexiblen Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche. Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr als 1,8 Millionen Kunden vertrauen auf CosmosDirekt.

    GENERALI IN DEUTSCHLAND

    Die Generali ist die zweitgrößte Erstversicherungsgruppe im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,3 Mrd. EUR und rund 10 Mio. Kunden Ende 2019. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Die Produkte der Generali Deutschland Versicherungen sind exklusiv bei der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe erhältlich. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Ausschließlichkeits- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

    Pressekontakt:

    Sabine Gemballa
    Business Partner
    CosmosDirekt
    T +49 (0) 681 966-7560

    Stefan Göbel
    Unternehmenskommunikation
    Leiter Externe Kommunikation
    T +49 (0) 89 5121-6100

    presse.de@generali.com

    Markus Schaupp
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    T +49 (0) 711 90140-549
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    Generali Deutschland AG
    Adenauerring 7
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    www.cosmosdirekt.de
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    Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell

  • Bilanzpressekonferenz: R+V plant Corona-Impfaktion für Mitarbeiter

    Bilanzpressekonferenz: R+V plant Corona-Impfaktion für Mitarbeiter

    Wiesbaden (ots) –

    – Verantwortungsvoller Arbeitgeber: Vorbereitungen für Corona-Impfung laufen, konsequente Corona-Maßnahmen schützen Mitarbeiter wirkungsvoll, Homeoffice bleibt im hybriden Zusammenarbeitsmodell der Zukunft wichtig
    – Gelungener Jahresauftakt 2021: Beitragsplus von 5,9 Prozent in den ersten beiden Monaten, gute Ausgangsposition für weiteres Wachstum, Corona-Auswirkungen im weiteren Jahresverlauf ungewiss
    – Zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2020: Marktanteilsgewinne in allen Segmenten, Zuwachs an Kunden und Mitarbeitern, Pandemie und IFRS-Bewertungseffekte belasten Ergebnis
    – Digitalisierungsschub schafft zusätzlichen Kundennutzen: Schnellere Regulierung dank digitalen Kfz-Schadenmanagements, digitale Logistik-Plattform Wedolo wächst weiter

    Wiesbaden (ots) – In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Impfstoffs könnte die R+V im April mit dem Impfen von Mitarbeitern gegen Covid-19 beginnen. „Wir sind bereit und wollen damit einen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten, indem wir helfen, die bundesweite Impfquote möglichst zügig zu erhöhen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der R+V Versicherung, Norbert Rollinger, im Rahmen der heutigen Bilanzpressekonferenz. Derzeit würden Impfungen an zentralen Standorten der R+V wie beispielsweise Wiesbaden, Hamburg und Stuttgart vorbereitet. „Die Impfstoffverteilung liegt voll in staatlicher Hand. Hier sind aktuell noch viele Fragen offen.“ Auch müsse der administrative Aufwand für Unternehmen, die die Impfungen unterstützen, im Rahmen bleiben, appelliert der R+V-Chef in Richtung Regierung. Der genossenschaftliche Versicherer, der bundesweit rund 16.500 Mitarbeiter beschäftigt, hat langjährige Erfahrung mit der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in der Mitarbeiterschaft.

    „Die R+V nimmt ihre Rolle als verantwortungsbewusster Arbeitgeber sehr ernst“, sagt Rollinger. Zum Schutz der Mitarbeiter habe die R+V im März 2020 kurzfristig den weit überwiegenden Teil der R+V-Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Bis heute liegt die Präsenzquote in den bundesweiten Standorten weiterhin bei rund 10 Prozent. „Unsere konsequenten Hygienemaßnahmen haben gewirkt, so dass sich in den R+V-Gebäuden bisher kein Mitarbeiter infiziert hat“, betont Rollinger. Seit Beginn der Pandemie sind bundesweit 302 Mitarbeiter an Corona erkrankt, davon sind 285 bereits wieder genesen. Aktuell sind 17 Mitarbeiter akut positiv getestet.

    Die R+V bereitet sich intensiv auf die Zeit nach Corona vor. „Für die Zukunft bekennen wir uns klar zu einem hybriden Zusammenarbeitsmodell“, erklärt Rollinger. Homeoffice werde dabei auch weiterhin eine große Rolle spielen. Aktuell würden Konzepte für zukünftige Flächennutzungen und die notwendige IT-Infrastruktur entwickelt. Mit der Umsetzung wird noch im Laufe dieses Jahres begonnen.

    Das Jahr 2021 wachstumsstark begonnen

    Trotz der anhaltenden Corona-Situation verzeichnet die R+V Versicherung einen guten Start in das laufende Geschäftsjahr 2021. Gegenüber dem beitragsstarken Jahresauftakt 2020 legten die Einnahmen der Erstversicherer in den ersten beiden Monaten 2021 um 5,9 Prozent auf 4,7 Milliarden Euro zu. Hierbei wuchs die Lebens- und Pensionsversicherung um 13,1 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro. Die Schaden-/Unfallversicherung steigerte die Beiträge um 1,8 Prozent auf 2,8 Milliarden Euro, der R+V Krankenversicherer wuchs um 6,5 Prozent auf 147 Millionen Euro.

    Vorstandschef Rollinger zum weiteren Ausblick 2021: „Wir gehen davon aus, unseren Wachstumskurs auch 2021 fortzusetzen. Es lassen sich aber zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Prognosen abgeben, weil die Unsicherheiten anhalten, wie sich die Pandemie weiterentwickelt.“ Das traditionelle Geschäftsmodell des führenden Bancassurance-Versicherers mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken biete eine hervorragende Basis für eine zukünftige erfolgreiche Geschäftsentwicklung. „Die sehr gute Reputation der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und das große Vertrauen der Kunden in die Genossenschaftsorganisation haben sich gerade auch in schwierigen Zeiten als zentraler Erfolgsfaktor erwiesen“, betont der R+V-Chef.

    2020: Pandemie und IFRS-Bewertungseffekte sorgen für Ergebnisrückgang

    Der R+V Konzern beendete das Geschäftsjahr 2020 nach der internationalen Rechnungslegung IFRS mit einem Vorsteuergewinn in Höhe von 291 Millionen Euro. Dieser fiel deutlich niedriger aus als der außergewöhnlich hohe Vorjahresgewinn von knapp 1,0 Milliarden Euro. Das liegt an einem erhöhten Schadenaufwand infolge der Corona-Pandemie sowie an Bewertungseffekten durch die IFRS-Rechnungslegung. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die R+V von einer besonders positiven Entwicklung der Kapitalmärkte profitiert und infolgedessen ein Rekord-Kapitalanlageergebnis ausgewiesen. 2020 war die Entwicklung an den Kapitalmärkten coronabedingt weniger günstig, was zu einem niedrigeren Kapitalanlageergebnis (1,8 Mrd. Euro) führte.

    Die R+V verzeichnete im zurückliegenden Geschäftsjahr Sonderbelastungen durch Corona in Höhe von 321 Millionen Euro. Diese sind vor allem auf Betriebsschließungen und Veranstaltungsausfälle zurückzuführen. Auch erhöhte Leistungen in der Restkreditversicherung flossen hier ein, die die R+V als einer der wenigen Anbieter auch an ihre von Kurzarbeit betroffenen Kunden zahlte.

    Verwaltungskosten unter Markt

    Die Verwaltungskostenquoten der R+V lagen 2020 erneut in allen Segmenten deutlich unter dem Branchenniveau. In der Lebens- und Pensionsversicherung und in der Schaden-/Unfallversicherung ist die Quote gegenüber dem Vorjahr weiter gesunken: Leben/Pension: 1,1 Prozent (Vorjahr 1,2 Prozent), Schaden/Unfall: 10,6 Prozent (Vorjahr 10,9 Prozent). In der Krankenversicherung betrug sie unverändert 1,6 Prozent.

    Trotz des verfestigten Nullzinsumfelds und der Belastungen durch die Corona-Pandemie verfügt die R+V Versicherungsgruppe weiterhin über eine gute ökonomische Risikotragfähigkeit unter Solvency II. Diese lag zum 31.12.2020 bei 252 Prozent. Die R+V gehört seit Jahren zu den finanzstärksten deutschen Versicherungsunternehmen.

    Starkes Beitragsplus auch dank digitaler Signatur

    Im Konzernergebnis 2020 schlugen sich auch erhöhte Beitragseinnahmen nieder. Der Umsatz stieg um 8,9 Prozent auf 19,0 Milliarden Euro. In der deutschen Erstversicherung erzielte die R+V ein mit 7,5 Prozent überdurchschnittlich gewachsenes Beitragsvolumen von 16 Milliarden Euro. Der genossenschaftliche Versicherer gewann 2020 in allen Segmenten hinzu. Wichtigen Anteil am gestiegenen Umsatz hatte die digitale Kundenberatung: So konnte der Außendienst im vergangenen Jahr jeden dritten Vertrag, der digital signierfähig war, mit Hilfe der digitalen Signatur abschließen.

    Auch die Anzahl der Kunden hat sich 2020 weiter um 105.000 auf 8,9 Millionen erhöht.

    Wachstumspotential in der Alters- und Gesundheitsvorsorge

    Die Corona-Pandemie hat die Kundennachfrage nach finanzieller Absicherung deutlich erhöht. Die R+V hat im Jahr 2020 die Produktpalette in der Lebensversicherung umgestaltet und trägt so dem Wunsch nach mehr Flexibilität und höheren Renditechancen Rechnung. „Corona hat das Nullzinsumfeld noch verstärkt. Hinzu kommt eine veränderte Nachfrage der Kunden. Darauf haben wir reagiert und unser Portfolio hin zu neuen Garantieformen umgeschichtet“, beschreibt Rollinger. Die R+V, die zu den führenden deutschen Lebensversicherern zählt, forciert darüber hinaus das Biometriegeschäft und setzt auf den Ausbau der Gesundheitsversicherung. Schon heute zählt die R+V Krankenversicherung AG mit der Voll- und Zusatzversicherung und zusätzlichen Dienstleistungen zu einem umfassenden Gesundheitsanbieter.

    Zusammen mit der Barmenia Krankenversicherung AG bietet die R+V Krankenversicherung AG die bundesweit erste tarifliche Pflege-Absicherung für alle 580.000 Tarifbeschäftigten der Chemie- und Pharmaindustrie an. CareFlex Chemie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und hilft dabei, die bestehende Finanzierungslücke zu verkleinern. Versicherungsbeginn soll der 1. Juli 2021 sein.

    Digitale Angebote machen Kunden das Leben leichter

    Dank eines neuen digitalen Schadenmanagements in der Kfz-Versicherung ist der Prozess von der Schadenaufnahme bis zur Auszahlung für die Kunden jetzt noch schneller und einfacher. Notwendige Schadenfotos reicht der Geschädigte einfach über eine App ein. Hier kann er auch per Klick zwischen einer Reparatur und einer finanziellen Entschädigung wählen. Die Begutachtung durch einen Sachverständigen entfällt damit. So ist der Schaden innerhalb weniger Stunden reguliert. Das neue digitale Schadenmanagement hat die R+V mit Unterstützung der carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH entwickelt. Über fast drei Jahrzehnte gesammelte R+V-Schadendaten bilden das Kernstück für die KI-basierte Schadenbewertung.

    Die digitale Logistik-Plattform Wedolo wirdausgebaut. In Kürze kommt ein weiterer Service für die aktuell gut 6.000 Nutzer insbesondere im kleinen und mittelständischen Straßenverkehrsgewerbe hinzu, mit dem sie auf ein geprüftes Expertennetz zugreifen und sich schnell und unkompliziert zu Themen wie beispielsweise Recht, Finanzen oder Maut informieren können. Seit August 2019 unterstützt Wedolo die Kunden in ihrem Berufsalltag mit zahlreichen Services, Apps und Know-how. Unterwegs können Berufskraftfahrer Wedolo mittlerweile auch als App nutzen. Hinter Wedolo stehen der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der zum R+V Konzern gehörende führende deutsche Transportversicherer KRAVAG und die Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG). Die Wedolo-Plattform bündelt verschiedenste Angebote vom Tankstellenfinder über eine digitale Abfahrtskontrolle, eine Notfall- und Krisen-App bis hin zur KRAVAG Truck Parking App.

    Gut angelaufen ist auch die im letzten Jahr gestartete Kooperation mit der TeleClinic, die einen digitalen Arztbesuch ermöglicht. Das Angebot kam im Corona-Jahr 2020 genau zur richtigen Zeit.

    VR-Mitglieder-Plus überzeugt Kunden: 10 Millionen Euro Cashback 2020

    Zum Wachstum hat auch das 2019 erfolgreich gestartete Mitglieder-Plus-Konzept beigetragen. Das Prinzip: Alle Mitglieder einer Genossenschaftsbank bilden eine Versichertengemeinschaft, die bei gutem Schadenverlauf pro Jahr einen Teil der Beiträge zurückbekommt. Für 2020 belohnte die R+V sie dafür mit einer Erstattung von fast 10 Millionen Euro. 320.000 Kunden zählen inzwischen zur Mitglieder-Plus-Gemeinschaft, mehr als doppelt so viele wie im Jahr zuvor. R+V-Chef Rollinger freut sich: „Die Förderung des Mitgliedergeschäfts ist für uns ein wichtiges strategisches Ziel.“ Zielgruppe sind 18,6 Millionen Menschen, die Mitglied einer Genossenschaftsbank sind.

    Mit der guten Geschäftsentwicklung der R+V im Jahr 2020 ging auch ein weiterer Anstieg der Zahl der Mitarbeiter einher: Zum 31.12.2020 beschäftigte die R+V Gruppe in Deutschland 16.526 Mitarbeiter, 446 mehr als im Vorjahr. Höhere Mitarbeiterzahlen verzeichnete die R+V sowohl im Innen- wie im Außendienst.

    Pressekontakt:

    Tanja Gorr
    Konzern-Kommunikation
    Raiffeisenplatz 1
    65189 Wiesbaden
    Tel.: 0611 533-6712
    E-Mail: tanja.gorr@ruv.de

    Original-Content von: R+V Versicherung AG, übermittelt durch news aktuell

  • Stiftung Warentest: Zahnversicherung Test auch 2021 nur unzureichend

    Stiftung Warentest: Zahnversicherung Test auch 2021 nur unzureichend

    Olching (ots) – Aktueller Test sorgt bei Verbrauchern für Verunsicherung!

    Die Stiftung Warentest gilt bei vielen Verbrauchern als eine der ersten Anlaufstellen wenn es um die Versorgung mit Informationen rund um Finanzen geht. Einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge genießt die Institution bei Verbrauchern in Deutschland hohes Ansehen: 98% kennen die Stiftung Warentest – 82% haben sogar starkes Vertrauen in deren Empfehlungen.*

    Die aktuelle Ausgabe dürfte bei Endverbrauchern allerdings eher für Verunsicherung als für Klarheit sorgen! Nicht zum ersten mal steht die Stiftung Warentest in der Kritik.**

    In der Ausgabe 4/2021 bewertet FINANZtest wie schon in den Vorjahren Zahnzusatzversicherungen – Experten kritisieren schon seit Jahren, dass im Test nur Leistungen für Zahnersatz bewertet werden. Andere wichtige Leistungen wie Prophylaxe und Zahnbehandlung, werden im Ranking nicht berücksichtigt.

    Wer als Verbraucher nach den Testnoten den günstigsten Beiträgen entscheidet, verzichtet oft auf wichtige Zusatzleistungen.

    Dass zum Beispiel die Kosten einer Wurzelbehandlung (bis ca. 1.500 Euro) nicht abgesichert sind, merken Verbraucher oft erst dann, wenn eine Behandlung später notwendig wird.

    Viele Tarife sind zu gut bewertet – woran liegt das?

    Bereits die Tatsache, dass von 244 getesteten Tarifen 91 die Note „Sehr Gut“ erhalten haben, lässt auf eher geringe Test-Anforderungen*** schließen.

    Geht es nach FINANZtest, reicht es zum Beispiel aus, wenn ein Tarif alle fünf Jahre zwei Implantate und in den übrigen Jahren maximal ein Implantat erstattet.

    Maximilian Waizmann, Geschäftsführer des Portals www.zahnzusatzversicherung-experten.de sieht das höchst kritisch:

    „Wer schon mal einen Blick in das Portal 2te-zahnarztmeinung.de**** geworfen hat, erkennt schnell, dass dies eine erhebliche Einschränkung darstellt – häufig werden in der Praxis mehr als ein oder zwei Implantate auf einmal notwendig! Die Kosten solch einer Behandlung liegen schnell im 5stelligen Euro-Bereich. Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Tarif mit einer derartigen Leistungseinschränkung dennoch als Testsieger ausgezeichnet werden kann!“

    Auch andere tarifliche Einschränkungen werden kaum negativ in die Bewertung einbezogen, zum Beispiel:

    – Sachkostenlisten für Material- und Laborkosten
    – Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich
    – Abhängigkeit von der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse

    „Bei großen Versicherungskonzernen sind Profis am Werk. Die Anbieter haben verschiedenste Möglichkeiten, ihre Leistungen im Kleingedruckten einzuschränken. Eine Versicherung kann in der Werbung 100% Leistung versprechen und gleichzeitig diverse Einschränkungen in die Versicherungsbedingungen einbauen. Ein Laie hat kaum eine Chance die Tragweite solcher Klauseln zu erkennen.“ schätzt Maximilian Waizmann die Situation ein.

    „Über die Gründe kann man nur spekulieren“

    Doch genau solche Unterschiede sollte ein umfassender Test einer Verbraucherzeitschrift darstellen! Dieser wichtigen Aufgabe wird die Stiftung Warentest leider nicht gerecht.

    „Über die Gründe, warum negative Klauseln nicht zu deutlich schlechteren Testnoten führen, kann man nur spekulieren. Für ein Testsiegel mit Befriedigend oder Ausreichend möchte vermutlich kaum eine Versicherung 8.500 bis 33.000 Euro***** bezahlen.“ so Zahnzusatz-Experte Waizmann.

    Ein weiterer wichtiger Punkt, der in einem Test kaum berücksichtigt werden kann, sind die Annahmekriterien der einzelnen Versicherungen. Je nach Zahnzustand können einzelne Angebote gar nicht verfügbar sein – oder aber nicht sinnvoll.

    Ein gutes Beispiel sind hier „fehlende Zähne“ – wer Zahnlücken hat, sollte genau darauf achten, wie der gewünschte Versicherer damit umgeht. Die meisten Versicherungen schließen dann Leistungen für die Versorgung mit Zahnersatz aus – andere bieten die Mitversicherung gegen Risikozuschlag an.

    Generell sollte man trotz Testsiegel immer zwei mal hinschauen, bevor man eine Versicherung abschließt. Ein Test von Stiftung Warentest kann eine individuelle Analyse der Wünsche und Bedürfnisse, sowie der persönlichen Ausgangssituation nicht ersetzen.

    Über die Versicherungsmakler Experten GmbH:

    Die Versicherungsmakler Experten GmbH ist seit über zehn Jahren auf den Vergleich von Zahnzusatzversicherungen spezialisiert. Neben individueller Beratung bietet das Vergleichsportal Verbrauchern einen kostenlosen Online- Vergleich mit Annahme-Check und viele nützliche Ratgeber-Inhalte rund um die Themen Zahngesundheit & Zahnzusatzversicherung. Die Versicherungsmakler Experten GmbH ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und erhält für die Vermittlung und Betreuung eine Vergütung.

    Quellen:

    *VZBZ Verbraucherreport 2017 (https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/07/05/ergebnisse_verbraucherreport_2017.pdf)

    **SZ Magazin „Auf dem Prüfstand“ (https://sz-magazin.sueddeutsche.de/gesellschaft-leben/auf-dem-pruefstand-80464)

    ***Zahnzusatzversicherungen im Test „91 von 244 Tarifen sind sehr gut“ (https://www.test.de/Zahnzusatzversicherung-im-Test-4730314-5309563/)

    ****https://www.2te-zahnarztmeinung.de/zahnersatz-implantat

    *****RAL Logolizenz – Warentest Lizenzoptionen (https://www.ral-logolizenz-warentest.de/1/lizenzoptionen)

    Pressekontakt:

    Daniel Müller
    dm@vm-experten.de
    Versicherungsmakler Experten GmbH
    Feursstr. 56
    82140 Olching
    www.zahnzusatzversicherung-experten.de

    Original-Content von: Versicherungsmakler Experten GmbH, übermittelt durch news aktuell

  • Risikolebensversicherung: Rückdatierung spart mehrere Hundert Euro

    Risikolebensversicherung: Rückdatierung spart mehrere Hundert Euro

    München (ots) –

    – Bis 31.3. können Verträge noch rückdatiert werden – 45-jähriger Schreiner spart 770 Euro
    – Service: kostenlose Beratung und digitale Vertragsverwaltung im Kundenkonto

    München (ots) – Eine Rückdatierung der Risikolebensversicherung (RLV) spart mehrere Hundert Euro über die Laufzeit. Denn viele Versicherer verwenden für die Berechnung des Alters der versicherten Person lediglich das Geburtsjahr, nicht den tatsächlichen Geburtstag. Das heißt, dass diese am 1.1. für die Versicherer ein Jahr älter wird. Gleichzeitig ist das Eintrittsalter aber ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Versicherungsbeitrags über die gesamte Laufzeit.

    Viele Versicherer bieten an, Verträge auf den 1.12. des Vorjahres rückzudatieren, wenn diese bis zum 31.3. abgeschlossen werden. Versicherte sind damit rechnerisch ein Jahr jünger und sparen über die Laufzeit mehrere Hundert Euro. Nach einer Analyse von CHECK24 ist eine durchschnittliche Ersparnis von 575 Euro über die gesamte Laufzeit möglich, im Einzelfall sogar noch wesentlich mehr. Ein 45-jähriger Schreiner beispielsweise, der seit mindestens zehn Jahren nicht raucht, spart durch eine Rückdatierung im Beispiel 770 Euro über die fünfzehnjährige Laufzeit. Eine 37-jährige Büroangestellte hat ein Sparpotenzial von 652 Euro im Beispiel.

    „Wer sich mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung beschäftigt, sollte jetzt handeln“, sagt Dr. Björn Zollenkop, Geschäftsführer Vorsorgeversicherungen bei CHECK24. „Bis Ende März können Verträge noch rückdatiert werden. Das spart mehrere Hundert Euro über die Laufzeit.“

    Service: kostenlose Beratung und digitale Vertragsverwaltung im Kundenkonto

    Bei sämtlichen Fragen rund um die RLV unterstützen bei CHECK24 auf Risikolebensversicherungen spezialisierte Expert*innen im Beratungsgespräch per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

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    CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

    CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

    Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

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  • Hansjörg Schmidt-Kraepelin zum neuen Hauptgeschäftsführer der BG BAU gewählt

    Hansjörg Schmidt-Kraepelin zum neuen Hauptgeschäftsführer der BG BAU gewählt

    Berlin (ots) – Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat am 9. März 2021 Hansjörg Schmidt-Kraepelin zum neuen Hauptgeschäftsführer der BG BAU gewählt. Er wird zum 1. Juli dieses Jahres die Nachfolge von Klaus-Richard Bergmann antreten, der in den Ruhestand geht. Die Verständigung in der Vertreterversammlung fand coronabedingt virtuell statt. Die Vertreterinnen und Vertreter wählten den neuen Hauptgeschäftsführer per Briefwahl.

    „Hansjörg Schmidt-Kraepelin ist ein ausgewiesener Fachmann in Sachen Arbeitsschutz und Rehabilitation, und er kennt die BG BAU sowie die Anliegen der Unternehmen sowie Versicherten aus dem Baugewerbe und den baunahen Dienstleistungen gut. Mit ihm haben wir einen ausgezeichneten Nachfolger für Klaus-Richard Bergmann gefunden“, so Thomas Möller, Vorsitzender der Vertreterversammlung, nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

    Wolfgang Kreis, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung, ergänzt: „Wir legen ein besonderes Augenmerk auf praxisbezogene Angebote zum Gesundheitsschutz sowie bei Prävention und Rehabilitation. Als Unfallversicherungsträger müssen wir deshalb nah bei den Bedürfnissen der Versicherten und Unternehmen sein. Wir sehen diese Themen bei Herrn Schmidt-Kraepelin in den besten Händen.“

    Die BG BAU wird, wie alle gesetzlichen Unfallversicherungsträger, von den Organen der Selbstverwaltung, dem Vorstand und der Vertreterversammlung, getragen. Der Vorstand hat unter anderem die Aufgabe, der Vertreterversammlung einen Vorschlag für die Wahl des Hauptgeschäftsführers der BG BAU zu unterbreiten.

    „Wir freuen uns außerordentlich, dass die Mitglieder der Vertreterversammlung unserem Vorschlag gefolgt sind und Hansjörg Schmidt-Kraepelin zum neuen Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gewählt haben. Das ist ein starkes Zeugnis für eine gute Zusammenarbeit mit Herrn Schmidt-Kraepelin in den zurückliegenden Jahren“, sagt Mathias Neuser, Vorsitzender des Vorstandes der BG BAU.

    Der alternierende Vorsitzende des Vorstandes, Dirk Müller, ergänzt: „Die große Zustimmung und Einigkeit bei der Wahl durch die Vertreterinnen und Vertreter sorgt für positiven Rückenwind und ist zugleich Bestätigung für Herrn Schmidt-Kraepelin, der in seiner Funktion als Stellvertreter von Klaus-Richard Bergmann bereits seit acht Jahren die Geschicke der BG BAU mitbestimmt.“

    Hansjörg Schmidt-Kraepelin ist seit Juli 2013 stellvertretender Hauptgeschäftsführer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren bislang die Bereiche Personal und Organisation, Selbstverwaltung sowie Rehabilitation und Berufskrankheiten. Der studierte Jurist begann 1989 seine Laufbahn in der gesetzlichen Unfallversicherung und war vor seinem Wechsel zur BG BAU seit 2008 Mitglied der Geschäftsführung bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).

    Hintergrund – die BG BAU

    Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

    Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

    Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

    Pressekontakt:

    Susanne Diehr
    Telefon: 030 85781-690
    E-Mail: presse@bgbau.de

    BG BAU – Pressestelle
    Hildegardstraße 29/30
    10715 Berlin

    Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

  • Motorradversicherung: Drosselung spart 37 Prozent des Beitrags

    Motorradversicherung: Drosselung spart 37 Prozent des Beitrags

    München (ots) –

    – Auch Saisonkennzeichen beeinflusst den Versicherungsbeitrag deutlich
    – Motorradversicherung in mittelgroßer Stadt im Schnitt 55 Prozent günstiger als in Großstadt
    – CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Motorradversicherung

    München (ots) – Drosseln Motorradfahrer*innen ihre Maschine, zahlen sie weniger Versicherungsbeitrag. Lohnenswert ist das Senken der Motorleistung für alle mit Führerscheinklasse A2.

    „Die Führerscheinklasse A2 erlaubt es 18-Jährigen, Motorräder mit bis zu 35 kW Leistung zu fahren“, sagt Dylan Medland, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Um unter diesen Grenzwert zu kommen, können stärkere Maschinen mit maximal 70 kW gedrosselt werden. Ab dem 24. Lebensjahr und nach einer praktischen Prüfung dürfen sie das Motorrad dann ohne Motordrosselung fahren.“

    Im Schnitt der fünf günstigsten Tarife wird für eine BMW Allround Enduro F 850 GS mit 70 kW jährlich 320 Euro fällig. Wird die Motorleistung auf 35 kW gedrosselt, kostet die Motorradversicherung durchschnittlich nur noch 201 Euro im Jahr – 37 Prozent bzw. 119 Euro weniger.

    Mit Saisonkennzeichen 32 Prozent günstiger unterwegs als mit ganzjährigem Schutz

    Auch ein Saisonkennzeichen von März bis einschließlich Oktober senkt den Beitrag der Motorradversicherung. Im Vergleich der fünf günstigsten Vollkaskotarife sparen Motorradfahrer*innen mit Saisonkennzeichen 32 Prozent gegenüber einem ganzjährigen Vertrag für eine BMW Reiseenduro R 1250 GS.

    „Bei einem Saisonkennzeichen sollte das Motorrad mindestens sechs Monate angemeldet werden, da Versicherte nur so nach einem unfallfreien Jahr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden“, sagt Dylan Medland.

    Motorradversicherung in Flensburg im Schnitt 55 Prozent günstiger als in Berlin

    Der Wohnort hat einen großen Einfluss auf den Beitrag der Motorradversicherung. Die Teilkaskoversicherung für eine Chopper Honda CMX 500 Rebel kostet in der Großstadt Berlin durchschnittlich 161 Euro im Jahr. In Flensburg, einer Stadt mittlerer Größe, werden nur 72 Euro fällig – ein Minus von 55 Prozent.

    Anbietervergleich spart bis zu 86 Prozent des Versicherungsbeitrags

    Vor dem Abschluss einer Motorradversicherung lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote. In den Beispielberechnungen sparen Fahrzeughalter*innen bis zu 86 Prozent des Versicherungsbeitrags, wenn sie beim günstigsten statt dem teuersten Anbieter abschließen.1

    CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Motorradversicherung

    Bei allen Fragen zur Motorradversicherung beraten die CHECK24-Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

    1Beispielberechnungen und Profilübersicht unter: https://ots.de/uoLFVT

    Über CHECK24

    CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

    CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

    Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

    Pressekontakt:

    Julia Leopold, Public Relations Managerin,
    Tel. +49 89 2000 47 1174, julia.leopold@check24.de

    Daniel Friedheim, Director Public Relations,
    Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

    Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell

  • Energieeffizienzklassen künftig von A bis G

    ARAG Experten über das neue Energielabel

    Der Kühlschrank mit einem A+ Verbrauch? Oder doch lieber auf Nummer sicher gehen und das Modell mit A+++ kaufen? Ab März 2021 ist Schluss mit den undeutlichen Energiekategorien! Künftig sollen neu aufgelegte EU-Label für den Verbraucher intuitiver und einfacher zu verstehen sein. Die ARAG Experten wissen, was zu beachten ist.

    Im Labelwald
    Für viele Verbraucher fließt der Energieverbrauch eines Geräts mit in die Kaufentscheidung. Seit 2012 helfen farbige Energielabels dem Kunden dabei zu erkennen, wie viel Energie ein Gerät tatsächlich verbraucht. Aufgrund von übermäßig vielen Geräten mit Bestnote und Kategorien bis A+++ war die bisherige Skala unverständlich und wenig aussagekräftig geworden. Zum 1. März 2021 erscheinen daher neue Labels im Handel und gelten für Spül- und Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühlgeräte, Fernseher und andere Bildschirme. Die alten Labels dürfen dann nur noch bis zum 18. März gezeigt werden.

    Die Neuerungen
    Die Energieeffizienzklassen reichen künftig vom dunkelgrünen A bis zum feuerroten G, Pluszeichen sind nicht mehr vorgesehen. Mit einer klareren Unterscheidung zwischen einzelnen Stufen sollen Verbraucher den Energieverbrauch eines Geräts besser einschätzen können. Obwohl es auch künftig bei sieben Stufen bleibt, betrifft es hier aber mehr als eine neue Etikettierung! Die Energieanforderungen an die Geräte werden nämlich deutlich verschärft. Was vorher A++ war, könnte künftig durchaus nur noch das Prädikat E tragen. Außerdem richten sich in Zukunft die Verbrauchsangaben in Kilowattstunden bei – beispielsweise – Waschmaschinen nach dem Energieverbrauch bei 100 Durchgängen. Früher waren es 220 Durchgänge. Damit rücken die Angaben näher an den realen Alltagsge- und verbrauch im Haushalt.

    Zusatzangaben
    Auch wird es in Zukunft mehr ergänzende Informationen als heute geben. Neben den bekannten Angaben zum Jahresenergieverbrauch (in kWh) oder zum Lärmpegel bei laufendem Betrieb (in Dezibel), werden bei vielen Produkten auch Laufzeiten und Energieverbrauch von Sparprogrammen zusätzlich dargestellt. Über einen QR-Code können Verbraucher außerdem künftig weitere Produktinformationen und Datenblätter aus einer EU-Datenbank abrufen.

    Weitere Label für andere Geräte folgen ab 2024
    Bei Staubsaugern, Backöfen und Trocknern lassen die Neuerungen bis 2024 auf sich warten, bei Heizungen sogar bis 2026. Eine Besonderheit gilt bei Lampen: Diese führen das neue Label zwar ab dem 1. September 2021, jedoch müssen hier sowohl das alte als auch das neue Label 18 Monate lang parallel gezeigt werden.

    Weitere interessante Informationen unter:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
    Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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